Diskussion:Jäger

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Jäger“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Allgemein

Diese Begriffserklärung von Jäger ist völlig antiquiert und passt auch nicht mehr ins Deutschland des 21 Jahrhunderts. Ein Jäger jagt nicht mehr um etwas zu Essen zu haben oder sich einen Pelz schneidern zu lassen. Ferner reduziert sich der Vergleich des Jägers mit einem Wilderer in diesem Artikel auf das Vorhandensein des Jagdscheins.

Die heutige Erklärung des Begriffs "Jäger" sollte nicht durch persönliche Meinungen verklärt, sondern anhand von Fakten und Wissen erläutert werden. Mag sein, dass ein Jäger in anderen Ländern (z.B. USA/Kanada) ähnlich dem Beitrag gesehen wird. In Deutschland hat ein Jäger jedoch, allein vom Gesetz her, viel weitreichendere Aufgaben und Pflichten. Wahrscheinlich auch ein Grund, warum es Wikipedia auch in anderen Ländern mit anderen Beiträgen gibt.

In diesem Sinne denke ich, sollte der Beitrag vom 12.09, 21:19 Uhr (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=J%C3%A4ger&oldid=21403578) den ohne Angabe von Gründen einfach zurückkopierten alten Text ersetzen.

Ferner sollte zumindest ein Kommentar erfolgen, warum der neue Beitrag und damit das Engagement und die Arbeit des Verfassers, einfach gelöscht wurde. Sonst demotiviert man Wikipedia Neulinge nur.

Ich habe mal versucht, als kompromissversuch beide Versionenzusammenzuführen. Asdrubal 16:31, 13. Sep 2006 (CEST)
Hier bietet es sich an, eingangs eine aktuelle Definition des Begriffs Jäger zu schreiben und in einem eigenen Kapitel den Begriff Jäger in historischer Sicht zu erläutern. Gruß, --StMH 21:15, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

__ Jäger als milit. Einheit __ Das Vorhandensein von Jägereinheiten im Dreissigjährigen Krieg scheint mir zu früh, gibt es da Belege für? Ule


Berufsjäger

Der Artikel sagt nichts zum Beruf des Revierjägers (früher:Berufsjäger), als Menschen, die eine entsprechende Ausbildung zum Revierjäger durchlaufen haben und die von grossen Landbesitzern für den Jagdbetrieb angestellt sind. Kurzes Berufsbild bei der Bundesagentur für Arbeit--Blaufisch 21:21, 1. Apr. 2007 (CEST)

Gibt es niemenden der zum Thema Berufsjäger etwas schreiben kann ? .. ich könnte notfalls auch einen Stub gründen. --Usarobert 21:58, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Trivia

Bitte nichts falsches über den Duden hier hineinschreiben. Sowaohl "Waidwerk" als auch "Weidwerk" sind gleichberechtigte Schreibweisen. --Heletz 19:12, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Und das ist eigentlich furchtbar. Im Jägerlatein steht das Wort Waid für Wald, Weid für Eingeweide, Gedärm. Deshalb heißt es Waidmann, aber Weidloch (After). -- Dana 19:58, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hiermal die Sichtweise aus Blase, 26. Aufl, S.605: dort heiß es, dass die Schreibweise mit "ai" 1935 (laut Friedrich Türcke) von den Nationalsozialisten angeordnet worden sei. - Man könnte nun schlussfolgern, dass sich das "ai" mit dem NS-Jargon in Verbindung bringen lässt und gemäß dem derzeitigen politich korrekten Zeitgeist abzulehnen sei. -- 92.78.75.220 16:34, 17. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Abschnitt

Im oberen Abschnitt ausgeführte Definition ist ungenau und verwirrend. Der Verfasser versuchte sich vergeblich an bundesdeutschem Jagdrecht zu orientieren (siehe: [1] I.Abs. §1 Inhalte des Jagdrechts , andererseits wird Triviales, tw. Fehlerhaftes dahergeleitetet(Jagd auf Lebensmittel; Tätigkeit eines Kammerjägers; Hege = Pflege) und wiederum andere Aspekte nicht berüchsichtigt (militärische Bezeichnungen - Feldjäger/Panzerjäger/usw.). BJG §1,Art.2 sagt zur Hege u.a. "...Erhaltung eines...angepassten,artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen". Der Fehler nicht genug. Weiter geht's unter Abschnitt Allgemeines, wo nun versucht wird die Jagdausübung nach BJG zu interpretieren: Entsprechend dem deutschen Jagdrecht wird eine Person als Jäger bezeichnet, die durch nachhaltiges Bejagen, weidgerechtes Erlegen (Töten) von Wild zum Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestands beiträgt. Misslungen! §1, Abs 3 sagt zwar, dass bei der Jagdausübung allgemeine Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit einzuhalten sind, woraus sich wohl auch Nachhaltsapekte ableiten liesen, die bedingende Voraussetzung dessen ist daraus aber nicht zu erkennen. Weiter geht's: Damit verbunden ist die gleichzeitige Pflicht des Jägers zur Hege, also der Pflege und Bewahrung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, soweit diese das Jagdrecht bestimmt. - nochmals meine obigen Ausführungen aus BJG, §1, 2: "...Erhaltung eines...angepassten,artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen" - Pflege und Bewahrung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt - reine Intention des Verfassers! An dieser Stelle musste ich das weiterlesen leider abbrechen. -- KunzSN 16:09, 17. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Aufsichtsjäger

Wer weiss was das ist? Scheint sowas wie ein besserer Jäger zu sein... --Sebastian.Dietrich 19:26, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Es gibt "Jagdaufseher" und "Bestätigte Jagdaufseher" zweitere sind Hilfpersonen der Staatsanwaltschaft. siehe Jagdschutz. Ansonsten bitte hier nur Beiträge zur Verbesserung des Artikels. Danke. J tom 17:10, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Antwort: Als Bediensteter des Jagdausübungsberechtigten ist der Ja. von jenem mit der Wahrnehmung des Jagdschutzes betraut § 23 BJG (Inhalt des Jagdschutzes: Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.). Was ein Jagdaufseher ist, wird in §25, Abs. 2 BJG erklärt (Auszug: § 25 Jagdschutzberechtigte(1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein. (2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse. Ein Jagdaufseher hat also erweiterte Befugnisse (wenn er Berufsjäger, oder forstlich ausgebildet ist, nimmt er Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten wahr und ist Hilfsbeamter des Staatsanwalts). Dann hat er, bestätigt durch die zuständige Landesbehörde, alle strafbaren Handlungen im Bereich der Jagd zu erforschen und die notwendigen Anordnungen zu treffen, um eine Verdunklung der Sache zu vermeiden. (Bsp für erweitertes Recht: vorläufige Festnahme, gem. § 127II StPO; Befugnis zur körperlichen Durchsuchung von Personen, gem. §81a StPO; Beschlagnahme, gem §94ff. StPO; Durchsuchung, gem. §102 ff. StPO). Der Jagdaufseher steht, anders als der Jagdgast, in einem Arbeits- und Dienstverhältnis zum Jagdpächter und unterfällt der ges. UVV (SG Osnabrück, RdL 1996, 248).
Quelle: Dietlein,J. (2003) Jagdrecht von A - Z, S.55, BLV München.--KunzSN 17:46, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten