Diskussion:Jäger

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Jäger“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Jagdtrophäen

In den Bereich, Jäger gehen zur Jagd um auch wie hier aufgeführt, sich Jagdtrophäen zu schießen, ist ja schon eine Beleidigung, erin Jäger wird nicht nur deshalb zur Jagd aufbrechen. 176.94.48.75 06:40, 1. Jan. 2018

Jagdtrophäen sind durchaus auch ein Motiv für die Jagd. Ansonsten Zustimmung: Es lag jedenfalls zu viel Betonung auf den Jagdtrophäen, meine ich. Ich habe die Nennung in der Einleitung gelöscht. --Lektor w (Diskussion) 12:51, 5. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Waffenrecht

Des weiteren, ist es wie von euch hier aufgeführt, das es für Jäger eingeschränkt wird, wie viel Kurzwaffe Diese haben dürfen, ist kompletter Quatsch, woher habt Ihr das?

Auch das der Jäger keinen Waffenschein benötigt, wenn Er die Waffe geladen führen will, weshalb auch, denn der Jagdschein ist hierfür vorgesehen, somit ist der Waffenschein überflüssig, bitte macht doch die Waffensachkunde.‎

Im Diskussionsraum wird jüngst Quatsch verzapft. Es gibt klare Abgrenzungen im Waffenrecht zwischen den unterschiedlichen Lizensen. Der Waffenschein ist weder ein Jagdschein, noch eine Waffenbesitzkarte. Bevor irgendwer hier Sachkunde anzweifelt, bitte erst mal selbst sachkundig werden.--Gabrikla (Diskussion) 19:22, 6. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Bitte genauer durchlesen, was ich geschrieben habe und zwar wird in dem Artikel angedeutet, das der Jäger zum führen einer geladenen Waffe, keinen Waffenschein benötigt.

Der Jäger braucht keinen Waffenschein, da er Waffen nur zur berechtigten Jagdausübung führt. Und diese ist durch den Jagdschein erlaubt.

Dieser benötigt hierzu einen Jagdschein, Dieser hebt für den Bereich der vorgesehenen Jagd, den Waffenschein auf, welcher also mit der Jagd nichts zu tun hat.

Hier wird garnichts aufgehoben. Das sind zwei unterschiedliche Rechtskreise. Jagdschein und Waffenschein haben miteinander nichts zu tun.

Und des weiteren, wird es dem Jäger auch nicht vorgeschrieben, wie viel Waffen man einzutragen oder mit sich zu führen hat.

Sehr wohl wird dem Jäger vorgeschrieben, dass er alle seine Waffen eingetragen hat. Für die Waffe/n , die er mit sich führt, muss er auch die Waffenbesitzkarte/n mitführen. Kurzwaffen sind schon vor dem Erwerb einzutragen,und zwar maximal 2, in Worten zwei!! Falls er mehr als zwei Kurzwaffen erwerben möchte, muss er ein weiteres Bedürfnis nachweisen.

Deshalb habe ich geschrieben, das Ihr erst einmal die Waffensachkunde, also die Waffensachkundeprüfung machen solltet, bevor Ihr so etwas schreibt, habe die Prüfung selber gemacht und war auch Sportschütze.

Wer ist "Ihr"?? Jeder Jäger macht mit seinem Jagdschein eine entsprechende Sachkundeprüfung. Allerdings muss man aber auch immer wieder die Änderungen zur Kenntnis nehmen. Besonders in den letzten Jahren hat sich da Einiges getan. Vielleicht liegt es an deiner schwer verständlichen Ausdrucksweise, oder DEINEM Textverständnis, dass du das Gelesene als wenig sachkundig angesehen hast.

Einer "meiner" Prüfer war sogar Jäger und hat mit mir den Umgang mit der Langwaffe geprüft. 176.94.48.75 22:46, 7. Jan. 2018‎

Es kommt nicht auf "deinen" Prüfer an, sondern auf den Text entsprechender Gesetze. Und die sind eigentlich kaum misszuverstehen. Außerdem setzen wir als Nutzer von Wikipedia immer unser Zeichen an das Ende eines Textes. Dann kann man sich auch direkt ansprechen. --Gabrikla (Diskussion) 17:35, 8. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ich wollte mit dem Satz, das "mein" Prüfer, nur darauf aufmersam machen, das die Person welche mich in der Praxis für die Langwaffe getestet hat, auch Jäger ist, somit auf seine Sachkunde hinweisen.

Was den Bereich der Rechtslage angeht, hat man in dem Bereich, hierbei in der Aufbewahrung im Gesetz etwas getan, allerdings gab es für die Waffensachkundeprüfung keine Änderung.

Für den Absatz, jeder Jäger macht eine Sachkundeprüfung, ist der Satz entweder Unglücklich aufgeführt oder schlecht informiert, denn der Jagdschein, daher auch mithin die Umgangssprache "Grünes Abitur", beinhaltet den Umgang mit der Waffe.

Denn hierbei, gehe ich anhand der Schreibweise, in Punkto der Sachkunde an der Waffe, davon aus, das Diese nicht vorhanden ist. Denn der Jäger, ballert nicht nur Wild drauf los, wobei ich mich wundere, da ich auf einer Seite ein schon Recht guten Nachweis, hierbei der Autor Rolf Henning angezeigt wird, nach Der Lekrüre läuft die Waffensachkundeprüfung. 165.225.72.54 15:42, 12. Jan. 2018‎

Lieber anonymer Nutzer, leider kann ich deine Antwort weder inhaltlich noch grammatikalisch nachvollziehen. Außerdem unterschreibst du immer noch nicht. Schade. --Gabrikla (Diskussion) 10:43, 13. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Was ist daran so schwer zu verstehen Gruß? Banjo 77.188.104.31 13:59, 14. Jan. 2018‎

Lieber Banjo, da ich annehme, dass du der anonyme Nutzer warst, lies dir bitte deine Einlassung durch oder lass jemand dir vorlesen, dann weißt du, was ich meine. Du hast zwar jetzt abgezeichnet. Bei Wikipedia gibt es aber auch Regeln, die du als vermutlich neuer Nutzer scheinbar noch nicht kennst. Falls du also zum Kreis der aktiven Nutzer stossen willst, solltest du dich um entsprechende Hilfe bemühen. Dazu kannst du einen Mentor finden oder auch erstmal nur unter Wiki nachlesen. Gruß--Gabrikla (Diskussion) 15:03, 15. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ja ich habe mir mal die Regeln angesehen und dort steht aber auch keine . Theoriefindung und das hat ja, in Diesem Artikel stark stattgefunden, wiederspricht also..gele

Welche Regeln hast du angesehen? Wo, und was heißt "dort steht auch keine"? So verstehe ich nicht, was du meinst. Wo gibt es bei mir Theoriefindung?

Als Nachweis kann ich euch nochmal, die Seite für jungjäger.DE unter dem Bereich, Jagdscheinausbildung und dann einen Artikel, in Punkto Jagdrecht datiert auf den 17.Dezember 2014 nachlegen.

Die Seite für https://jung-jaeger.eu/waffenaufbewahrung/ habe ich überprüft und muss dir leider mitteilen, dass mich das nicht überzeugt. Das ist eine Sekundärquelle und dazu von 2014. Versuche doch bitte einmal, eine Primärquelle zu finden, die das belegt, was du aussagst. Da wirst du Pech haben. Insofern muss nun aber ich über deine Arbeitsweise einmal schmunzeln.

Wenn man schon auf eure wiedersprüchlichen Regeln, schon in Punkto Dieses Artikels zu sprechen kommt, komme ich aus dem schmunzeln nicht mehr raus. Gruß Banjo‎ 165.225.72.54 02:02, 21. Jan. 2018

Lieber Banjo, wie du oben zwischen deinen Zeilen lesen kannst, habe ich deine Angaben überprüft. Falls widersrüchliche Angaben zu finden sein sollten, bin ich der Erste, der das korrigieren möchte. Aus deinen Angaben ergibt sich für mich kein Fehler in den entsprechenden Artikeln. Falls sich nichts Neues mehr ergeben sollte, ist die Diskussion hiermit für mich beendet. Gruß--Gabrikla (Diskussion) 20:19, 24. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Diese Sätze meinte ich - Während der Jagd darf der Jäger seine Waffen geladen führen. Er benötigt dazu keinen Waffenschein

Dafür ist auch der Jagdschein vorgesehen.

Weiterer Satz - Weiterführend im Bereich, der Kurzwaffen in der WBK, Satz nach der Aufzählung von mir aus auch dem Komma: Die Zahl der Kurzwaffen in der Regel auf zwei beschränkt.

Es gibt für den Jäger, keine Extra Beschränkung.

Wenn Ihr euch genauer erkundigt hättet, gibt es das Gesetz mit der Aufbewahrung, schon lange und wurde nur auf das EU-Gesetz überschrieben oder wie schon erwähnt, selber die Waffensachkundeprüfung machen.

Und nicht, mit so etwas irgendwelche Theoriefindungen in den Raum stellen, nach dem Moto es sieht schöner aus. Gruß Banjo‎ 77.188.19.3723:54, 25. Jan. 2018

Ergänzungen

Liebe Sciencia58, durch deine Ergänzungen in der Einleitung zum Lemma verstärkst du den Eindruck der Deutschlandlastigkeit. Du erweiterst die Einführung um Inhalte, die später wieder aufgegriffen werden. Damit verengst du die Aussage der Einleitung. Jäger weltweit und in der Vergangenheit erlegen durchaus nicht nur mit weidgerechten Waffen und Fallen. Dabei kann man nicht nur an Gift oder Gruben denken. Vielleicht kannst du deine Ergänzungen noch einmal überprüfen und ggf in den Artikel an anderen Stellen einbauen.--Gabrikla (Diskussion) 19:51, 9. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Änderungen durch Benutzer:Tilon3

Lieber Benutzer:Tilon3, mit Interesse beobachte ich deine diversen Beiträge und Änderungen in verschiedenen Artikeln zur Jagd. Vieles ist sinnvoll, bei manchen Fragen schiesst du über das Ziel hinaus. In diesem Lemma hier schreibst du (nach deiner Korrektur, bzw. Zusammenfügung der Artikel Revierjäger und Berufsjäger) von einer Ausbildung zum Berufsjäger. Für die Tätigkeit eines Berufsjägers gibt es unter der Bezeichnung Revierjäger (RJ) einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz. so zu finden im Lemma Berufsjäger. In Deutschland gibt es also eine Berufsbezeichnung Revierjäger und nicht Berufsjäger. Insofern finde ich es unglücklich, die offizielle Bezeichnung als Bestandteil einer im Alltag üblichen Bezeichnung unterzuordnen. Ähnlich hast du auch mit den Artikeln Jagdbezirk (amtlich) und Jagdrevier (Umgangssprachlich) verfahren. Meine Belege suche ich eher in den feststehenden Regeln und das sind eben die Gesetze. Vielleicht wäre es sinnvoll, bei solchen doch schon größeren Änderungen in Wikipedia vorher eine Diskussion zu beginnen, was ich jetzt im Nachhinein versuche. Gruß --Gabrikla (Diskussion) 18:49, 11. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Wenn für die deutsche Erscheinung einer Berufsausbildung "Revierjäger" ein separater Artikel unter dem Lemma "Revierjäger" gewünscht wird, sage ich nicht nein.
Unabhängig davon sollte der allgemeine Aritkel über die Erscheinung "Berufsjäger" auch unter genau diesem Lemma stehen. Wieso?
  1. Weil du Gesetze erwähnst: Das Bundesjagdgesetz erwähnt zweimal den "Berufsjäger", einen "Revierjäger" kennt es dagegen nicht. Das liegt freilich daran, dass es älter ist. Der Ausbildungsberuf "Revierjäger" und der zugehörige Meister mit dem Titel "Revierjagdmeister" samt dazugehöriger Forschriften wurden erst 1982 gesetzlich verankert. Wenn du glaubst "Berufsjäger" wäre nicht amtlich, bist du in diesem Punkt schlecht informiert. vgl. Seite 24 in Berufsjäger - Bedeutung heute, aber morgen...? - Internationale Tagung am 22. Jänner 2015. Schloss Stainz.
  2. Die Verbände der Berufsjäger in Deutschland bezeichnen sich selbst als Berufsjäger: Bundesverband Deutscher Berufsjäger e. V.
  3. Wenn sich Berufsjäger aus dem Elsass, der Schweiz, Deutschland, Liechtenstein, Belgien und Österreich zu einer Fachtagung treffen, wie nennen die sich bzw. die Veranstaltung dann? Der Punkt ist doch langsam offensichtlich oder? Jeder "Revierjäger" ist ein Berufsjäger, aber nicht jeder Berufsjäger ist ein "Revierjäger". siehe Quelle oben
zlng: "Berufsjäger" ist 1) offizieller Begriff aus dem Bundesjagdgesetz und (was noch viel wichtiger ist) 2) die im gesamten deutschen Sprachraum allgemein gebräuchliche Bezeichnung für das Phänomen "Berufsjäger". (Was ich allerdings ändern werde ist die Formilierung, die du zitiert hast, denn die klingt tatsächlich sehr hölzern.)
Beim Thema "Jagdrevier" sieht es ähnlich aus: Wenn ein zusätzlicher Artikel zum Phänomen "Jagdbezirk" im deutschen Bundesjagdrecht gewünscht ist, habe ich nichts dagagen. "Amtlich in Deutschland" bedeutet aber nicht, dass es das korrekte Lemma für einen Aritkel ist, der sich _nicht_ auf deutsche Bundesjagdrecht beschränkt. "Amtlich im Kanton Aargau" ist primär "Jagdrevier", "amtlich in Niederösterreich" ist primär "Jagdgebiet", "amtlich in Liechtenstein" ist wiederum "Jagdrevier", usw. In einem Artikel, der mehrere Jurisdiktionen umfasst, ist die Berufung auf eine davon Unsinn, selbst wenn es die größte davon ist. Der Sprachgebrauch ist in einem solchen Fall das entscheidende und der spricht nach meinen Recherchen nunmal klar für Jagdrevier als Lemma.
--Tilon3 (Diskussion) 00:22, 12. Dez. 2018 (CET)Beantworten