Diskussion:Illegales Straßenrennen

Habe den Artikel etwas verfeinert, Rechtschreib- und Grammatikfehler entfernt und den Ausdruck verbessert. TommyX2005

Lemma

Ist "Streetracing" nicht einfach ein Euphemismus für den gebräuchlicheren Begriff "illegales Straßenrennen"? Stern 11:21, 13. Jan 2006 (CET)

Das ist es möglicherweise, aber eine elektronische Wissensammlung ist nicht der Ort, kriminelles Handeln, das durch positiv klingende Worte verschleiert wird - wenn es denn so wäre - zu verhindern oder aufzudecken. Abgesehen davon ist das kein Euphemismus. Alfred Grudszus 11:56, 13. Jan 2006 (CET)
Nun, aber was spricht denn gegen "illegales Straßenrennen"? Streetracing ist ja eher eine Übersetzung des deutschen Begriffs ins Englische. Oder übersehe ich da etwas? Stern 22:49, 23. Jan 2006 (CET)
Also, der Reihe nach:
*Jemand findet irgendwo den Begriff "Streetracing",
*er weiß nicht, was das ist und schaut nach - natürlich in Wikipedia!
*dort sucht er natürlich unter diesem Begriff.
Würde der Artikel "illegales Straßenrennen" heißen, müßte er ja das, was er hier liest, schon wissen. Geht doch irgendwie nicht, oder? Gruß Alfred Grudszus 00:03, 24. Jan 2006 (CET)
Verstehe ich Dich jetzt richtig: Du willst den unverständlicheren Begriff als Lemma verwenden, eben weil er unverständlicher ist? :-) Stern 00:31, 24. Jan 2006 (CET)
So langsam wirst du albern, mein Freund. Alfred Grudszus 01:22, 24. Jan 2006 (CET) PS: Diskussion beendet.

Die Diskussion ist ja schon etwas her. Ich bin jedoch auch für eine Verschiebung des Artikels nach illegales Straßenrennen und einer Weiterleitung von hier nach dort. Hat da jemand was gegen?--212.117.84.10 10:47, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich denke das wäre die richtige Lösung. -- Wookie 11:03, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten


Oldtimer-Rally

Ist eine Oldtimer-Rally wirklich ein illegales Straßenrennen? Ich meine, im Allgemeinen sind es angemeldete Veranstaltungen, die gesetzeskonform und unter Observanz der Polizei stattfinden. Jemand anderer Meinung? --Mediocrity 12:55, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Habe bislang zumindest in Deutschland noch nie von einem illegalen Oldtimerrennen gehört. Könnte mir jedoch vorstellen, daß es in den USA vielleicht illegale "Oldsmobile"-Rennen (etwa mit Modellen wie Ford Mustang oder von Pontiac) gibt.--91.52.165.121 08:19, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Unfallgefahr

Erst in der vergangenen Nacht zum Sonntag(23.04.2009) kam es in Hamburg zu einem tödlichen Unfall in der Folge eines illegalen Straßenrennens. Ein 22-jähriger Mann verlor in einer Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Der 22-jährige starb in der Folge seiner schweren Verletzungen, der 33-jährige Führer des entgegenkommenden Fahrzeugs kam mit schweren Verletzungen und seine Beifahrerin mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus.--FlorianHart 12:43, 23. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Frage

Was soll das denn bitteschön? Die The-fast-and-the-furious-Filme trieben die Jugendlichen an, wieder die Viertelmeile im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Belege z.B. Statistiken fehlen komplett... (nicht signierter Beitrag von 93.209.50.178 (Diskussion) 00:22, 11. Dez. 2011 (CET)) nach hierhin verschoben von --Opihuck 18:16, 11. Dez. 2011 (CET)Beantworten

illegale Autorennen mit gestohlenen Autos

In den letzten Jahren kam es in Deutschland in Mode, die meist nächtlichen Rennen nicht mehr mit dem eigenen Auto zu fahren, sondern ein PS-starkes Auto extra zu diesem Zweck zu stehlen. Dabei wurde nicht nur in Garagen, sondern zum Teil auch in bewohnte Wohnhäuser - in denen die Eigentümer der Autos zugegen waren - eingebrochen, um die Zündschlüssel zu rauben. Somit hat sich die kriminelle Energie der Täter offenbar erheblich gesteigert. --91.52.165.121 08:15, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Rechtliche Aspekte in Deutschland

Fehlt hier nicht der Standard-Disclaimer zu Rechtsthemen? Abgesehen davon: die Ansicht, daß ein Beifahrer grundsätzlich als Beteiligter nach § 14 OWiG handelt, bezweifle ich, sofern nicht unterstützende Aktivitäten dazukommen (und dann kann auch ein Zuschauer beteiligt sein). Im Rahmen eines enzyklopdädischen Eintrags halte ich es für sinnlos, eine Behauptung darüber aufzustellen und rege die Streichung an. -- 212.114.251.147 15:56, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Im Beitrag heißt es, dass ein illegales Straßenrennen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, nicht muss. Dies beruht auf dem im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsprinzip. Mit Beifahrer sind natürlich nur diejenigen gemeint, die das Straßenrennen aktiv wollen. Entwickelt sich ein Straßenrennen spontan und ist der Beifahrer damit nicht einverstanden, wird er natürlich nicht belangt werden können. Dieser letzte Punkt kann gerne noch in den Beitrag eingearbeitet werden. Zuschauer dürften keine Teilnehmer am Straßenrennen sein, sodass sich ein Hinweis auf deren Ahndung erübrigt. --Opihuck 21:53, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Die Formulierung müsste korrigiert werden. Es ist nicht ausreichend, das Straßenrennen zu „wollen“, sondern man muss es mit einer aktiven Handlung unterstützen, z. B. den Fahrer anfeuern oder ihn sonstwie beim Rennen unterstützen. Ich denke, dass z. B. „unterstützen“ hier eine angemessene Wortwahl wäre. „Wollen“ ist in der Form falsch. --Halbordnung (Diskussion) 12:00, 3. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Einverstanden. Aber nicht alles, was noch nicht optimal formuliert ist, ist auch gleich falsch. --Opihuck 15:08, 3. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Offizielle Straßenrennen und illegale Straßenrennen

Zwischen den Artikeln Illegales Straßenrennen und Motorsport bzw. Automobilsport sollte ein Bezug hergestellt werden. Von Autorennen besteht eine Weiterletiung zu Automobilsport.