„Diskussion:Geheimhaltungsgrad“ – Versionsunterschied
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Es wäre von Informationswert, inwieweit die Verschlußsachensystematik mit der Einteilung des StGB - "Staatsgeheimnis" im Sinne des § 93 und "Geheimnis" im Sinne des § 353b - zusammenhängt. Bei ersterem sind die Straftaten Landesverrat und Geheimnisverrat einschlägig, bei letzterem der Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht. Ich dachte immer, Staatsgeheimnis = "VS-SG und VS-G" und Geheimnis = "Staatsgeheimnis oder VS-V". Aber... das dachte ich halt nur... Wie ist es richtig?--[[Spezial:Beiträge/2.236.198.248|2.236.198.248]] 03:22, 4. Feb. 2014 (CET) |
Es wäre von Informationswert, inwieweit die Verschlußsachensystematik mit der Einteilung des StGB - "Staatsgeheimnis" im Sinne des § 93 und "Geheimnis" im Sinne des § 353b - zusammenhängt. Bei ersterem sind die Straftaten Landesverrat und Geheimnisverrat einschlägig, bei letzterem der Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht. Ich dachte immer, Staatsgeheimnis = "VS-SG und VS-G" und Geheimnis = "Staatsgeheimnis oder VS-V". Aber... das dachte ich halt nur... Wie ist es richtig?--[[Spezial:Beiträge/2.236.198.248|2.236.198.248]] 03:22, 4. Feb. 2014 (CET) |
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Im Artikel zur Bundesrepublik wird beschrieben, bei der Erklärung von Dokumenten zur Verschlusssache werde häufig gegen die Bestimmung des BMI verstoßen, dass Dokumente von Beginn an als vertraulich gelten müssten, also davor niemals der Öffentlichkeit zugänglich sein dürften. Leider ist das nicht bequellt und Menschen ein Fehlverhalten vorzuwerfen, ohne Beweise dafür zu haben, ist nicht die feine englische Art. --[[Benutzer:Excolis|Excolis]] ([[Benutzer Diskussion:Excolis|Diskussion]]) 15:06, 25. Mär. 2014 (CET) |
Version vom 25. März 2014, 16:06 Uhr
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Was bedeutet VS?
Muß es verschlossen sein oder ist es einfach nur unzugänglich zu halten? --77.4.48.49 00:08, 25. Jan. 2009 (CET)
VS
Wie der Name VS (Verschlusssache) bereits sagt, sind die als VS gekennzeichneten Unterlagen und/oder Gegenstände unter Verschluss zu halten, sowie dem Zugriff und dem Einblick durch Unbefugte zu entziehen. Dies bedeutet z.B., dass gewisse VS nur in dafür zugelassenen Räumlichkeiten (Sperrzonen) benutzt werden darf. -- M.A.C. -- 30.03.2012 (nicht signierter Beitrag von 91.22.9.138 (Diskussion) 21:47, 30. Mär. 2012 (CEST))
Tabelle
Warum ist bitte Deutschland als Vergleichswert an der Tabellenspitze angegeben? Ist das hier neuerdings die Teutsche Wikipedia?--Zoris Trömm 13:58, 20. Mai 2009 (CEST)
USA
Wieso erhalten die USA hier einen eigenen Abschnitt? Auf dem gesamten Planeten werden Dokumente geheimgehalten, da gibt es doch keine Sonderstellung der USA. Zumal in dem Abschnitt auch nichts ungewöhnliches drinsteht. Die USA haben das gleiche Prinzip wie die anderen Länder, die in der Tabelle aufgeführt sind. 84.63.149.75 17:08, 22. Jul. 2010 (CEST)
Kolumbien
Es scheint, als ob in der Quelle "Reservado" und "Confidencial" vertauscht seien. --87.165.176.126 03:59, 24. Nov. 2011 (CET)
Zusätzlicher Abschnitt Kritik
Ein Beispiel für den Inhalt wäre z.B. folgende Verschwendung von Steuergeldern (2,44 Milliarden Euro) wie dieses:
- Spiegel Online (Sektion: Eines Tages) Relikte des Kalten Krieges: Deutschlands geheimer Superbunker
- Zitat: "Keiner hat gewagt, das Projekt zu stoppen, da bereits Hunderte Millionen verbaut waren."
Wenn die Öffentlichkeit darüber informiert gewesen wäre, wäre diese nutzlose Anlage niemals gebaut worden. Es gibt noch viele Beispiele wo Geheimhaltung zu sehr skurilen Ergebnissen führt. --Agatha Bauer (Diskussion) 09:23, 8. Mär. 2012 (CET)
Europäische Union
Es fehlen die Geheimhaltungsangaben, die für Institutionen der EU - und somit auch die Mitgliedstaaten (Rat der EU) - gelten. --178.191.58.24 17:34, 9. Mär. 2012 (CET)
CTSA
Als höchste Geheimhaltungsstufe der NATO wird cosmic top secret genannt. IMHO ist aber CTSA - cosmic top secret atomal die höchste Stufe - so war es jedenfalls zu meiner BW-Zeit. - -- ωωσσI - talk with me Bewertung 17:51, 14. Mär. 2012 (CET)
ATOMAL
Als ehemaliger Fernmelder (1983 bis 1991) in einem Hochsicherheitsbereich kann ich dazu folgendes beitragen: ATOMAL ist eine sogenannte Besondere Behandlungskennzeichnung, die als Zusatz zum Geheimhaltungsgrad verwendet werden kann. -- M.A.C. -- 30.03.2012 (nicht signierter Beitrag von 91.22.9.138 (Diskussion) 21:47, 30. Mär. 2012 (CEST))
Tabelle "Vergleichbare Geheimhaltungsstufen anderer Länder"
Korrekturvorschläge auf Grundlage bestehender Bilateraler Regierungsabkommen.
USA
Anders als angegeben existiert ein mit VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH vergleichbarer Geheimhaltungsgrad in den USA nicht (Stand 2012)
Das ist im Prinzip richtig. "Restricted", wie in der Tabelle angegeben, gibt es nicht (mehr).
Hier kommt die unterschiedliche Sichtweise auf "Verschlusssachen" zum Tragen: In den USA beginnt Verschlusssache da, wo die Nachweisführung einsetzt. Stark vereinfacht ausgedrückt.
Gleichwohl wurde auch in den USA zwischen "im Panzerschrank aufzubewahrenden" und "nicht im Panzerschrank aufzubewahrenden, aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmten" Informationen unterschieden. Das ist eine Frage des "Handlings". Im Bereich des DoD hat man sich zum Beispiel mit einer Kennzeichnung "For Official Use Only" beholfen. Damit ist immer noch kein "Classified Material" produziert worden, allerdings war es auch nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
In etwa entspricht diese Kennzeichnung dem deutschen "VS - Nur für den Dienstgebrauch", und in der deutschen Sichtweise ist die Kennzeichnung eines amtlichen Dokumentes als "OFFEN" eigentlich auch ein Geheimhaltungsgrad - nämlich der, das dieses Dokument keines Schutzes bedarf.
In der englischsprachigen Wikipedia findet man unter "FOUO" denn auch einen entsprechenden Eintrag mit weiterführenden Links. Mein English ist nicht "Juristenfest" genug, um eine Übersetzung mit dem Anspruch auf Belastbarkeit zu Gewährleisten. Zudem scheint der Prozess in den USA zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen zu sein.
Vorschlag: Der Eintrag "Restricted" wird bei den USA aus der Tabelle entfernt, statt dessen könnte ja eine Anmerkung auf die Seite in der englischsprachigen Wikipedia verlinken. (nicht signierter Beitrag von Walter Knorr (Diskussion | Beiträge) 20:32, 9. Sep. 2013 (CEST))
Schweden
Anders als angegeben besteht folgende vergleichbare Zuordnung zwischen Deutschland (D) und Schweden (S): (Stand 2012)
D:VS-NfD -------------------> S:HEMLIG/RESTRICTED
D:VS-VERTRAULICH --> S:HEMLIG/CONFIDENTIAL
D:GEHEIM -----------------> S:HEMLIG oder HEMLIG/SECRET
D:STRENG GEHEIM ---> S:KVALIFICERAT HEMLIG
--Megalith (Diskussion) 21:53, 3. Mai 2012 (CEST)
Defekte Weblinks
- http://www.bsi.de/zertifiz/zert/report.htm (Internet Archive)
- http://www.dss.mil/isec/nispom.htm (Internet Archive)
- http://www.rr0.org/ClassificationSecret.html (Internet Archive)
– GiftBot (Diskussion) 20:57, 9. Sep. 2012 (CEST)
Chefsache Nur durch Offizier
Wie man vielen Dokumenten der Wehrmacht entnehmen kann, sind Dokumente mit diesen beiden Zusätzen gekennzeichnet.im Fall von Chefsache wird auch Chefs an das Aktenzeichen angehängt. Erste Recherchen haben ergeben, dass Chefsache ein hoher Geheimhaltungsgrad war. Kann jemand mehr dazu sagen?--HolgerB (Diskussion) 19:29, 23. Apr. 2013 (CEST)
Vatikanstadt
- Wie nennt man das System vertraulicher Nachrichten im Vatikan? Dort gibt es doch auch ganz viel Geheimniskrämerei.--Fiver, der Hellseher (Diskussion) 14:24, 3. Aug. 2013 (CEST)
Automatisierte Einstufung nach der Ermächtigung des Nutzers
Das nachstehende Zitat aus dem Artikel schlage ich zur Diskussion vor:
"In Systemen mit hohen Sicherheitsanforderungen wird zu diesem Zweck das Erzeugen neuer Daten besonders behandelt: Legt ein Subjekt ein neues Objekt an, so hat dieses automatisch die Schutzstufe des Subjektes. So wird verhindert, dass Akteure mit einer hohen Zugangsberechtigung (unbeabsichtigt) Informationen an niedrigere Schutzstufen weitergeben können."
Begründung: So weit mir bekannt, war das mal eine Option, die allerdings als unpraktikabel verworfen wurde. Zumindest wurde das so in keinem System umgesetzt, welches ich kenne und das auch realisiert wurde. Es kann ja durchaus ein Subjekt eine (weitaus) höhere persönliche Schutzstufe haben, als das verwendete System überhaupt zulässt bzw. für das es zugelassen ist. Die Alternative in den Systemen, zu denen ich eine Aussage machen kann, bestand darin, für die fachlichen Belange auf den höchsten Geheimhaltungsgrad, für den das Gesamtsystem zugelassen ist als "Default" zurückzugreifen und alle weiteren Aktivitäten dem Nutzer zu überlassen.
Was meint, dieser muss dann aktiv eine niedrigere Stufe auswählen und freigeben. Das klingt jetzt komplizierter als es ist, am Beispiel wird das Problem hoffentlich deutlich. Ein Nutzer, dessen Profil für den "Single Sign On" STRENG GEHEIM - womöglich mit Zusatz - enthält, darf sich von seinem Arbeitsplatzrechner aus zwar an Systemen mit niedriger Einstufung anmelden, aber eben nicht Daten mit seiner höchsten persönlichen Einstufung eingeben. Ebenso ist es Widersinnig, wenn besagter Geheimnisträger per Mail die Verschiebung einer Besprechung an die Vorzimmer seiner ebenso hoch autorisierten Mitarbeiter schickt, wenn die Vorzimmer - Person diese Nachricht nie zu Gesicht bekommt, weil deren Sicherheitsstufe das bei Weitem nicht hergibt.
Leider fällt mir (zumindest im Augenblick) auch keine griffige Neuformulierung ein, zudem mag es ja DV - Systeme geben, in denen dieser Aspekt tatsächlich so umgesetzt wurde.
Dazu wäre ein Feedback hilfreich. (nicht signierter Beitrag von Walter Knorr (Diskussion | Beiträge) 22:00, 7. Sep. 2013 (CEST))
Zusammenhang mit StGB
Es wäre von Informationswert, inwieweit die Verschlußsachensystematik mit der Einteilung des StGB - "Staatsgeheimnis" im Sinne des § 93 und "Geheimnis" im Sinne des § 353b - zusammenhängt. Bei ersterem sind die Straftaten Landesverrat und Geheimnisverrat einschlägig, bei letzterem der Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht. Ich dachte immer, Staatsgeheimnis = "VS-SG und VS-G" und Geheimnis = "Staatsgeheimnis oder VS-V". Aber... das dachte ich halt nur... Wie ist es richtig?--2.236.198.248 03:22, 4. Feb. 2014 (CET)
BR Deutschland
Im Artikel zur Bundesrepublik wird beschrieben, bei der Erklärung von Dokumenten zur Verschlusssache werde häufig gegen die Bestimmung des BMI verstoßen, dass Dokumente von Beginn an als vertraulich gelten müssten, also davor niemals der Öffentlichkeit zugänglich sein dürften. Leider ist das nicht bequellt und Menschen ein Fehlverhalten vorzuwerfen, ohne Beweise dafür zu haben, ist nicht die feine englische Art. --Excolis (Diskussion) 15:06, 25. Mär. 2014 (CET)