„Christoph Mörgeli“ – Versionsunterschied

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== Studium und Wissenschaft ==
== Studium und Wissenschaft ==
Mörgeli absolvierte 1979 die [[Matura Typus B]] an der [[Kantonsschule Zürcher Oberland]] und studierte Allgemeine Geschichte, [[Politikwissenschaft|Politische Wissenschaft]] sowie [[Germanistik|Deutsche Literatur und Linguistik]] an der [[Universität Zürich]]. 1985 schloss er mit dem [[Lizenziat]] ab und wurde als ständiger [[wissenschaftlicher Mitarbeiter]] des Medizinhistorischen Instituts und [[Konservator]] des Medizinhistorischen Museums und der medizinhistorischen Handschriftenabteilung angestellt. 1986 wurde er [[Promotion (Doktor)|promoviert]] mit einer Arbeit über den Zürcher Arzt und Politiker [[Johannes Hegetschweiler]]. 1987 absolvierte Mörgeli das Diplom für das Höhere Lehramt. Nach der Emeritierung von [[Huldrych M. Koelbing]] leitete er 1989/90 das Medizinhistorische Institut während zweier Semester interimistisch. Ab 1994 war Mörgeli Oberassistent am Medizinhistorischen Institut und Museum. 1995 [[Habilitation|habilitierte]] er sich an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich mit einer Schrift über die Medizin in der [[Biedermeier]]epoche und wurde 2001 zum [[Titularprofessor]] ernannt. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört die Geschichte des [[Totentanz]]es. Seit 2000 ist er Vizepräsident der ''Europäischen Totentanz-Vereinigung e.&nbsp;V.''<ref name="Lportrait" />
Christoph Mörgeli absolvierte 1979 die [[Matura Typus B]] an der [[Kantonsschule Zürcher Oberland]] und studierte Allgemeine Geschichte, [[Politikwissenschaft|Politische Wissenschaft]] sowie [[Germanistik|Deutsche Literatur und Linguistik]] an der [[Universität Zürich]]. 1985 schloss er mit dem [[Lizenziat]] ab und wurde als ständiger [[wissenschaftlicher Mitarbeiter]] des Medizinhistorischen Instituts und [[Konservator]] des Medizinhistorischen Museums sowie der medizinhistorischen Handschriftenabteilung an der Universität Zürich angestellt. 1986 wurde er [[Promotion (Doktor)|promoviert]] mit einer Arbeit über den Zürcher Arzt, Naturforscher und Politiker [[Johannes Hegetschweiler]] (1789–1839). 1987 absolvierte Mörgeli das Diplom für das Höhere Lehramt. 1988 bis 2000 war Mörgeli Mitglied der Aufsichtskommission des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasiums Rämibühl/Zürich und regelmässiger Experte an eidgenössischen Maturitätsprüfungen. Nach der Emeritierung von [[Huldrych M. Koelbing]] leitete er 1989/90 das Medizinhistorische Institut während zweier Semester interimistisch. 1990 wurde unter seiner Leitung das neu gestaltete Medizinhistorische Museum an der Universität Zürich eröffnet. 1991 erfolgte die Wahl Mörgelis zum ständigen wissenschaftlichen Leiter/Konservator durch den Regierungsrat. 1992 wurde Mörgeli in den Vorstand der European Association of Museums of History of Medical Science (EAMHMS) gewählt. Ab 1994 war Mörgeli Oberassistent am Medizinhistorischen Institut und Museum und Sekretär der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften (SGGMN). 1995 [[Habilitation|habilitierte]] er sich an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich mit einer Schrift über Europas Medizin in der Biedermeierepoche und wurde 2001 zum [[Titularprofessor]] ernannt. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die medizinhistorische Museologie, die Medizin- und Spitalgeschichte von Stadt und Kanton Zürich, die Geschichte des medizinischen Handwerks, die ärztliche Standesgeschichte sowie die Geschichte des [[Totentanz|Totentanzes]]. Seit 2000 ist er Vizepräsident der ''Europäischen Totentanz-Vereinigung e. V.''[[Christoph Mörgeli#cite note-Lportrait-1|<sup>[1]</sup>]] Christoph Mörgeli hat 58 Dissertationen betreut und 36 Bücher sowie mehrere hundert Buchbeiträge und wissenschaftliche Artikel verfasst.


=== «Mörgeli-Affäre» ===
=== '''«Universitätsaffäre Mörgeli»''' ===
{{Lückenhaft|u.&nbsp;a. Verwaltungsgerichtsurteil 2015. Ganzer Abschnitt sollte überarbeitet und aufs Wesentliche gekürzt werden.}}
Am 11. September 2012 berichtete der ''[[Tages-Anzeiger]]'', dass der (zu jenem Zeitpunkt noch nicht publizierte) Jahresbericht 2011 des Medizinhistorischen Instituts, verfasst vom neuen Institutsleiter [[Flurin Condrau]], schwere Kritik am Zustand des von Mörgeli geleiteten Museums und am Umfang seiner Lehrtätigkeit enthält.<ref name="ta29070518" /><ref name="MhizPDF" /> Nachdem Mörgeli die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften (SGGMN) beschuldigt hatte, seine Manuskripte für die von ihr herausgegebene Fachzeitschrift ''[[Gesnerus (Zeitschrift)|Gesnerus]]'' aus politischen Gründen nicht zu drucken, legte sie ihm den Austritt aus ihren Reihen nahe.<ref name="nzz1609" /><ref name="ta18939972" /> Im November 2011 beauftragte die Universität eine ausserordentliche Leistungsbeurteilung zu Mörgeli.<ref name="ta20786687" /> Mörgeli bezeichnete sich als Opfer eines [[Mobbing]]s durch Institutsmitarbeiter, den Institutsleiter und «gewisse Medien».<ref name="aargau8104" /> Am 21. September 2012 kündigte die Universität Mörgeli die Kündigung seiner Anstellung und die sofortige Freistellung an. Die Kündigung erfolgte unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. Die Universität begründete dies mit schweren Loyalitätspflichtsverletzungen, die Mörgeli mit seinen Äusserungen in diversen Medien gegenüber der Universität begangen habe, so dass das Vertrauensverhältnis massiv und unwiederbringlich zerstört sei. Somit sei eine zweite Mitarbeiterbeurteilung unter Ansetzung einer Bewährungsfrist – entgegen der ursprünglichen Absicht – nicht mehr möglich.<ref name="mediadesk" /> Von dieser Kündigung ist seine Stellung als Titularprofessor nicht betroffen.<ref name="NZZ2109" /> Mörgeli kündigte an, gegen die Kündigung Rekurs einzulegen.<ref>Andrea Sommer: [http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Der-Hintergrund-ist-politisch-das-steht--sogar-im-Bericht/story/23780488 ''«Der Hintergrund ist politisch, das steht sogar im Bericht»''] Interview in der [[Berner Zeitung]] vom 22. September 2012</ref> Am 28. September 2012 vollzog die Universität, nachdem Mörgeli schriftlich hatte Stellung nehmen können, die angekündigte Kündigung aufgrund ungenügender Leistung und schwerwiegender Loyalitätspflichtsverletzungen. Mörgeli wurde per sofort freigestellt, das Arbeitsverhältnis wurde per Ende März 2013 aufgelöst.<ref> {{Webarchiv|text=''Universität Zürich entlässt Prof. Christoph Mörgeli.'' |url=http://www.mediadesk.uzh.ch/articles/2012/28-09.mobile.html |wayback=20131029200024 |archiv-bot=2018-04-04 09:27:15 InternetArchiveBot }} Medienmitteilung der [[Universität Zürich]] vom 28. September 2012</ref> Mörgeli reichte Klage gegen die Entlassung ein<ref>Iwan Städler: [http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Moergelis-Anwalt-will-notfalls-bis-nach-Strassburg-gehen/story/16252303 ''Mörgelis Anwalt will notfalls bis nach Strassburg gehen''], [[Tages-Anzeiger]] vom 9. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.</ref> und forderte andernfalls eine Abfindung in Höhe von 156.000 Schweizer Franken.<ref>[http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Moergeli-verlangt-156-000-Franken-von-der-Uni-Zuerich/story/15520347?track ''Mörgeli verlangt 156'000 Franken von der Uni Zürich''], [[Tages-Anzeiger]] vom 11. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.</ref>


===== '''Vorgeschichte''' =====
Mörgeli bewarb sich im November 2012 ohne Erfolg für die frei werdende [[Rektor#Akademische Ämter|Rektorenstelle]] der Universität Zürich als Nachfolger von Rektor [[Andreas Fischer (Anglist)|Andreas Fischer]].<ref>[http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_region/moergeli-will-rektor-der-universitaet-werden-1.17808242 ''Zurück an die Uni – Mörgeli will Rektor werden''], NZZ online vom 15. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.</ref><ref>[http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Moergeli-sieht-sich-als-praedestiniert-fuer-die-Stelle-als-UniRektor/story/23296437?track ''Mörgeli sieht sich als prädestiniert für die Stelle als Uni-Rektor''], [[Tages-Anzeiger]] vom 16. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.</ref><ref>Jürg Krebs: [http://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/der-nachfolger-fuer-unirektor-andreas-fischer-wird-ein-interner-126164611 ''Der Nachfolger für Unirektor Andreas Fischer wird ein Interner''.] In: [[Limmattaler Zeitung]] vom 5. März 2013</ref>


Christoph Mörgeli war für seine Tätigkeit als Museumskonservator 1985 bis 2011 am Medizinhistorischen Institut und Museum (MHIZ) von seinen Vorgesetzten Huldrych M. Koelbing und Beat Rüttimann jeweils bestmöglich qualifiziert worden. Auch die ordentliche wissenschaftliche Evaluation des MHIZ von 2006 durch die Professoren Renate Wittern (Erlangen), Wolfgang U. Eckart (Heidelberg) und Manfred Scopec (Wien) war für das Museum, die Sammlung, die Sammlungsunterbringung sowie für Mörgeli selber gut ausgefallen. Es werde «eine Vielzahl museologischer Stilmittel» eingesetzt, schrieben die Experten: «Es beeindruckt die ausgewogene Darstellung auf hohem Niveau und das gelungene didaktische Konzept, das sowohl den Fachmann als auch den Laien anspricht.» Der Museumsführer in deutscher und englischer Sprache sei «vorbildhaft». Die Möglichkeit der Gestaltung von Sonderausstellungen erhöhe das Besucherinteresse und bringe Medienpräsenz. Überdies sei das Museum international «gut vernetzt und durchaus sichtbar».
Am 27. März 2013 wurde in der Fernsehsendung ''[[Rundschau (SRF)|Rundschau]]'' von [[Schweizer Radio und Fernsehen]] Christoph Mörgeli vorgeworfen, Medizindoktoranden zu einfach zum akademischen [[Doktor]]grad verholfen zu haben. Bei mehr als 12 von 60 von Christoph Mörgeli betreuten [[Dissertation]]en soll die Arbeit hauptsächlich in der [[Transkription (Editionswissenschaft)|Transkription]] alter Texte bestanden haben. Mörgeli verteidigte die Transkriptionen als wissenschaftliche Leistung und sieht sich als Opfer einer politischen Kampagne gegen ihn, auch gebe es keine Arbeit, die nur aus Transkriptionen bestehe.<ref>[http://www.srf.ch/news/schweiz/moergeli-das-ist-versuchter-rufmord ''Mörgeli: «Das ist versuchter Rufmord»''] [[SRF 1]] vom 11. April 2013</ref><ref>Marc Meschenmoser: [http://www.srf.ch/news/schweiz/professor-moergeli-vergab-doktortitel-fuers-abschreiben ''Professor Mörgeli vergab Doktortitel fürs Abschreiben.''] In: [[SRF 1]] vom 27. März 2013.</ref> Die Universität Zürich kündigte an, den Sachverhalt der erhobenen Behauptungen der Sendung ''Rundschau'' bezüglich der medizingeschichtlichen Dissertationen abzuklären.<ref> {{Webarchiv|text=''Universität Zürich klärt Sachverhalt ab.'' |url=http://www.mediadesk.uzh.ch/articles/2013/universitaet-zuerich-klaert-sachverhalt-ab.html |wayback=20130401001003 |archiv-bot=2018-04-04 09:27:15 InternetArchiveBot }} Medienmitteilung vom 28. März 2013</ref> Gegen zwei Beiträge der ''Rundschau'' und einen Beitrag der Sendung ''[[10vor10]]'' reichte Mörgeli im April 2013 eine Beanstandung<ref>Christof Moser: [http://www.sonntagonline.ch/ressort/aktuell/2912/ ''«Hätte ‹Weltwoche› uns gefragt, hätten wir sie vor Fehlleistung bewahren können»''] Interview mit Mario Poletti in der [[Schweiz am Sonntag]] vom 13. April 2013</ref> bei der [[Ombudsstelle]] der [[SRG SSR|SRG]] ein.<ref>[http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/moergeli-der-staatssender-betreibt-eigentlichen-rufmord-126385912 ''Mörgeli: «Der Staatssender betreibt eigentlichen Rufmord»''] In: [[Aargauer Zeitung]] vom 11. April 2013</ref> Darin rügte er, dass die Beiträge seine berufliche Integrität herabgewürdigt und falsche Informationen vermittelt hätten.<ref name="ubi" /> Ombudsmann [[Achille Casanova]] beurteilte die Beanstandung zum ''10vor10''-Beitrag als nicht begründet, die Beanstandung gegen einen ''Rundschau''-Beitrag als teilweise berechtigt, bei einem zweiten ''Rundschau''-Beitrag als nicht berechtigt.<ref> {{Webarchiv|text=''Doktortitel-Kontroverse um Christoph Mörgeli: Verstiessen SRF-Sendungen gegen das Programmrecht?'' |url=http://www.srgd.ch/index.php?id=2231 |wayback=20131004213516 |archiv-bot=2018-04-04 09:27:15 InternetArchiveBot }} In: SRG Deutschschweiz, Zusammenfassungen, abgerufen am 11. August 2013</ref><ref>Christof Moser: [http://www.sonntagonline.ch/ressort/medien/3008/ ''Mörgelis Kritik an Schweizer Fernsehen teilweise berechtigt.''] In: [[Schweiz am Sonntag]] vom 1. Juni 2013</ref> Mörgeli zog seine Beschwerden an die ''[[Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen]]'' (UBI) weiter,<ref>[http://www.persoenlich.com/news/medien/rundschau-srg-ombudsmann-gibt-christoph-m-rgeli-teilweise-recht-306853 ''SRG-Ombudsmann gibt Christoph Mörgeli teilweise Recht.''] In: persoenlich.com vom 2. Juni 2013</ref> wo sie im Dezember 2013 einstimmig abgewiesen wurden; die programmrechtlichen Bestimmungen seien nicht verletzt worden, die Sendungen genügten dem Gebot der Sachgerechtigkeit.<ref name="ubi">[https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-51288.html ''UBI weist Mörgeli-Beschwerden ab.''] Medienmitteilung vom 6. Dezember 2013</ref><ref>[[Rainer Stadler (Journalist, 1958)|Rainer Stadler]]: [http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/ubi-weit-christoph-moergeli-ab-1.18199594 ''UBI weist Christoph Mörgeli ab.''] In: [[Neue Zürcher Zeitung]] vom 6. Dezember 2013</ref><ref>[http://www.ubi.admin.ch/x/b_678.pdf ''b. 676/677/678. Entscheid vom 6. Dezember 2013.''] In: [[Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen|UBI]], abgerufen am 24. April 2014 (PDF-Datei)</ref> Mörgeli kündigte an, den Entscheid ans [[Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgericht]] weiterzuziehen, da die UBI auf wesentliche Punkte seiner Kritik gar nicht eingegangen sei.<ref>[http://www.nzz.ch/aktuell/newsticker/moergeli-zieht-ubi-entscheid-weiter-1.18200393 ''Mörgeli zieht UBI-Entscheid weiter.''] In: [[Neue Zürcher Zeitung]]/[[Schweizerische Depeschenagentur|sda]] vom 8. Dezember 2013</ref> Das Bundesgericht trat 2014 nicht auf seine Beschwerde ein, da Mörgeli die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht hatte.<ref>Katharina Fontana: [http://www.nzz.ch/schweiz/abfuhr-fuer-moergeli-1.18324914 ''Umstrittene «Rundschau»-Sendung. Abfuhr für Mörgeli.''] In: [[Neue Zürcher Zeitung]] vom 18. Juni 2014</ref>
Am 1. Oktober 2013 teilte die Universität Zürich mit, dass ein von der Universität beauftragtes internationales Expertengremium zum Schluss gekommen sei, dass ein beträchtlicher Teil der medizinhistorischen Dissertationen, die zwischen 2002 und 2012 an der Universität Zürich verfasst worden sind, mangelhaft seien; teilweise handelte es sich um wenig oder gar nicht kommentierte Transkriptionen. Dies betreffe vor allem die Dissertationen, die von Mörgeli und seinem Vorgesetzten [[Beat Rüttimann]] betreut worden seien.<ref> {{Webarchiv|text=''Medizinhistorische Dissertationen: Wissenschaftliche Betreuung der Doktorierenden war teilweise ungenügend'' |url=http://www.mediadesk.uzh.ch/articles/2013/dissertationen.html |wayback=20131029195625 |archiv-bot=2018-04-04 09:27:15 InternetArchiveBot }}, Medienmitteilung der Universität Zürich vom 1. Oktober 2013, abgerufen am 7. Oktober 2013.</ref>


An einer Besprechung der Evaluationsergebnisse der MHIZ-Mitarbeiter mit dem damaligen Rektor Hans Weder, Prorektor Heini Murer und Dekan Walter Bär vom 23. November 2007 wiesen die Professoren Rüttimann und Mörgeli mit Nachdruck auf gravierende Probleme der Sammlung hin, wie sie es schon in verschiedenen jährlichen Akademischen Berichten des Instituts zuvor getan hatten («Wir schwimmen unter Wasser»). Die Vertreter der Universitätsleitung gestanden zwar die «ungenügende personelle und finanzielle Ausstattung des Instituts» ein, hielten aber im Protokoll fest: «Die Vertreter der Universitätsleitung und der Dekan sind der Meinung, dass die Erfassung und Konservierung von Beständen und Sammlungen nicht über Bildungsgelder erfolgen sollte, sondern dass dafür Stiftungsgelder beansprucht werden müssten. Die Pflege und Erschliessung alter Bestände sei eher eine Aufgabe des Staates als der Universität Zürich.» Diese Haltung war offizielle Strategie der Universität Zürich, die in den Jahren des Wirkens von Museumskonservator Christoph Mörgeli noch keinerlei Handlungsbedarf sah.
* Siehe auch: [[Iris Ritzmann#Entlassung von der Universität Zürich]]

===== '''Artikel im ''Tages-Anzeiger''''' =====

Am 11. September 2012 berichtete der [[Tages-Anzeiger|''Tages-Anzeiger'']], dass der (zu jenem Zeitpunkt noch vertrauliche) Jahresbericht 2011 des Medizinhistorischen Instituts, verfasst vom neuen Institutsleiter [[Flurin Condrau]], schwere Kritik am Zustand des von Mörgeli geleiteten Museums und am Umfang seiner Lehrtätigkeit enthalte. Die Zitierung im Artikel endete allerdings vor jener Stelle, an der Condrau im Akademischen Bericht 2011 die Vermutung äusserte, das Institut werde von Kolleginnen und Kollegen wegen Mörgelis politischer Haltung geschnitten: «Ein weiteres Problem besteht in der Isolation von Institut und Museum. Die Zusammenarbeit wird uns von Kollegen vermutlich aus politischen Gründen verweigert und die Reichweite unserer Veranstaltungen ist leider auch immer noch beschränkt. Für unser kleines Fach ist das besonders schädlich und im Alltag für die Mitarbeiter eine Belastung.»Mörgeli warf dem ''Tages-Anzeiger'' vor, er habe in journalistisch verwerflicher Weise das wahre Motiv Condraus für dessen vernichtendes Urteil verschwiegen. Iwan Städler selber beurteilte die Weglassung dieser Passage später als „unschön“. Er empfing 2013 für seine Recherche im Fall Mörgeli den mit 10‘000 Franken dotierten «Zürcher Journalistenpreis». Laut Jury-Präsident Fredi Gsteiger von Radio SRF habe er nach Material gesucht und gesammelt, «bis die Geschichte rund war».

Nachdem Mörgeli die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften (SGGMN) beschuldigt hatte, seine Manuskripte für die von ihr herausgegebene Fachzeitschrift [[Gesnerus (Zeitschrift)|''Gesnerus'']] aus politischen Gründen nicht zu drucken, legte sie ihm den Austritt aus ihren Reihen nahe. Mörgeli hatte zuvor mehrere Jahre als Sekretär und Vorstandsmitglied der SGGMN geamtet. Zu diesem Austritt kam es aber nicht. Im November 2011 beauftragte die Universität eine ausserordentliche Leistungsbeurteilung zu Mörgeli. Diese fiel in fast allen Bereichen «ungenügend» aus, während Condraus Vorgänger Beat Rüttimann ihm regelmässig die höchstmögliche Qualifikation «hervorragend» verliehen hatte. Mörgeli bezeichnete sich als Opfer eines [[Mobbing|Mobbings]] durch Institutsmitarbeiter, den Institutsleiter und «gewisse Medien».

===== '''Bildungsdirektorin Aeppli befiehlt Entlassung''' =====

Am 16. September 2012 veröffentlichte der Journalist Christof Moser in ''Der Sonntag'' einen Artikel mit der Schlagzeile: «Universität entlässt Professor Mörgeli». Die nachfolgenden Untersuchungen legen nahe, dass Mosers Quelle Bildungsdirektorin Regine Aeppli war, mit der er seit seiner Ausbildung auf dem Generalsekretariat der SP Schweiz gut bekannt war.<sup>[15]</sup> Noch am selben Sonntagabend wurde Rektor Andreas Fischer von Regierungsrätin Aeppli für Montagmorgen zu einer Besprechung in der Causa Mörgeli zitiert.

Am 17. September 2012 befahl Bildungsdirektorin Aeppli im Beisein der Personalverantwortlichen der Universität und des Leiters des Hochschulamtes, Sebastian Brändli, Mörgeli «fristlos» zu kündigen. Sowohl Rektor Fischer wie der Rechtsdienst der Universität kamen aber zum Schluss, dass eine fristlose Kündigung nicht angemessen sei. Dennoch orientierte der Rektor Bildungsdirektorin Aeppli am 18. September 2012 telefonisch, dass er Mörgeli kündigen werde.

Bildungsdirektorin Regine Aeppli behauptete am 19. September 2012 im Politmagazin ''Rundschau'' des Schweizer Fernsehens, Mörgelis Bewährungsfrist von sechs Monaten sei jetzt abgelaufen. Dabei ging aus der gemeinsamen Zielvereinbarung hervor, dass am 21. September die sechsmonatige Bewährungsfrist erst begonnen hätte. Die kantonsrätliche Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit beurteilte später Aepplis Aussagen als «sachlich falsch»; diese hätten «dazu beigetragen, die Angelegenheit weiter zu dramatisieren».<sup>[16]</sup>

Am 21. September 2012 orientierte die Universität Mörgeli über die Kündigung seiner Anstellung und die sofortige Freistellung. Die Kündigung erfolgte unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. Die Universität begründete dies mit schweren Loyalitätspflichtverletzungen, die Mörgeli mit seinen Äusserungen in diversen Medien gegenüber der Universität begangen habe, so dass das Vertrauensverhältnis massiv und unwiederbringlich zerstört sei. Somit sei eine zweite Mitarbeiterbeurteilung unter Ansetzung einer Bewährungsfrist – entgegen der ursprünglichen Absicht – nicht mehr möglich. Von dieser Kündigung war seine Stellung als Titularprofessor nicht betroffen.Mörgeli gab bekannt, er werde gegen die Kündigung Rekurs einlegen. Am 28. September 2012 vollzog die Universität, nachdem Mörgeli schriftlich hatte Stellung nehmen können, die angekündigte Kündigung aufgrund ungenügender Leistung und schwerwiegender Loyalitätspflichtverletzungen. Mörgeli wurde per sofort freigestellt, das Arbeitsverhältnis per Ende März 2013 aufgelöst. Mörgeli reichte Klage gegen die Entlassung ein und forderte andernfalls eine Abfindung in Höhe von 156.000 Schweizer Franken.

===== '''Iris Ritzmann und der ''Tages-Anzeiger''''' =====

Nach dem Artikel im ''Tages-Anzeiger'' («Leichen im Keller des Professors») vom 11. September 2012 hatte die Universität Zürich schon am 19. September 2012 Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht. In deren Rahmen edierte die Universität verschiedene E-Mail- und Telefondaten zuhanden der Staatsanwaltschaft. Am 14. November 2012 fand eine Hausdurchsuchung in der Privatwohnung und am Arbeitsplatz von Prof. Iris Ritzmann und deren Ehemann Eberhard Wolff, Stellvertreter von Mörgeli am Medizinhistorischen Museum, statt. Beide verbrachten eine Nacht in Untersuchungshaft. Aufgrund der gegen sie aufgenommenen strafrechtlichen Ermittlungen wurden sie vorsorglich im Amt eingestellt. In der Folge wurde Prof. Johannes Steurer zum interimistischen Leiter des MHIZ ernannt. Operativ wurde es weiterhin durch Prof. Condrau geleitet.

Anfang Juli 2013 traf der Bericht der forensischen Auswertung der durch die Staatsanwaltschaft sichergestellten Datenträger ein. Sie ergab eine enge schriftliche Zusammenarbeit zwischen der stellvertretenden Institutsdirektorin Iris Ritzmann und dem Journalisten Iwan Städler vom ''Tages-Anzeiger'' im Vorfeld der schweren Anschuldigungen gegen Christoph Mörgeli. Ritzmann hatte Städler zur Publikation ermuntert («Bleiben Sie dran!»), ihm Gesprächspartner vorgeschlagen, von sich aus Vorschläge zur Verschärfung des Artikels unterbreitet und ihm auf die vorgängige Zusendung des Entwurfs geschrieben: «Wow, ein extrem pointierter Artikel, den so leicht niemand zerpflücken kann. Herzliche Gratulation! (…) Es scheint nun aber doch einiges ins Rollen zu kommen, aber hoffentlich nicht die falschen Köpfe!» Zudem gab Ritzmann dem Journalisten Städler ihr persönliches Passwort zwecks Zugang zu universitätsinternen Informationen («Bitte nicht weitergeben und nach dem Artikel definitiv löschen!»)

Am 29. September 2013 gab die Universität Zürich die Kündigung von Prof. Iris Ritzmann bekannt. Dies löste ein enormes Medienecho aus sowie einen «Akademischen Protest», in dem sich acht Hauptunterzeichner und rund 600 Unterzeichner mit Ritzmann solidarisierten und die Universitätsleitung massiv kritisierten. Sie forderten die Wiedereinstellung Ritzmanns und eine Untersuchung der «langjährigen Missstände» am Medizinhistorischen Institut und Museum. Den zahlreichen protestierenden Angestellten der Universität Zürich wurde im Gegensatz zu Mörgeli keine Loyalitätspflichtverletzung vorgeworfen. Im Gegenteil verkündete Bildungsdirektorin Regine Aeppli: «Die Professoren haben nichts zu befürchten». Sie hätten sich für Iris Ritzmann eingesetzt. «Das ist mit dem Personalrecht vereinbar.» Am 6. November 2013 gab Rektor Andreas Fischer seinen sofortigen Rücktritt bekannt, bedauerte die «jetzt entstandene Situation, für die ich als Rektor letztlich die Verantwortung trage».

Am 4. Dezember 2013 veröffentlichte die Universität ein Gutachten von Prof. Heinrich Koller, ehemals Direktor des Bundesamtes für Justiz, der die Kündigung von Iris Ritzmann als «rechtlich vertretbar und faktisch begründet» beurteilte. Auf eine Lohnrückforderung oder Entzug ihrer Lehrbefugnis wurde verzichtet. Ritzmanns Ehemann Eberhard Wolff war zwar teilweise in den Mailwechsel seiner Frau mit dem ''Tages-Anzeiger''-Journalisten eingeweiht, erhielt aber eine Entschädigung und wurde mit dem gleichen Arbeitspensum wie zuvor am MHIZ erneut von der Universität Zürich angestellt, nämlich mit 20 Prozent am Institut für Sozialanthropologie und Empirische Kulturwissenschaft.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hielt Prof. Iris Ritzmann in sieben Anklagepunkten der mehrfachen Amtsgeheimnisverletzung für schuldig. Die Einzelrichterin am Bezirksgericht Zürich wies indessen am 5. Dezember 2014 den gesamten Telefon- und E-Mal-Verkehr von Ritzmann mit dem ''Tages-Anzeiger''-Journalisten Iwan Städler aus dem Recht, da für deren Erhebung keine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts vorgelegen sei. Mit Hinweis auf das bundesgerichtliche Urteil im Fall von Christoph Blocher und Philipp Hildebrand («Affäre Hildebrand»), wo ebenfalls Korrespondenzen aus dem Verfahren ausgeschlossen wurden, schützte die Einzelrichterin den Quellenschutz («Was für Herrn Blocher gilt, gilt vorläufig für alle»).Auf diesen möglichen rechtlichen Zusammenhang hatte zuerst Peter Studer im ''Tages-Anzeiger'' aufmerksam gemacht. Auch das Zürcher Obergericht beurteilte in der Folge das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für unzulässig.

Das Bundesgericht bestätigte am 29. November 2016 in letzter Instanz das obergerichtliche Urteil: Die Herausgabe der «mutmasslich vom Amtsgeheimnis geschützten Informationen» möge für die Universität Zürich sowie Christoph Mörgeli mit «Nachteilen» verbunden gewesen sein. Doch die privaten Interessen der vielen von der Datenerhebung betroffenen, nicht beschuldigten Personen am Schutz ihrer Privatsphäre wögen «gesamthaft betrachtete jedoch schwerer». Mit Urteil vom 20. Dezember 2017 korrigierte das Bundesgericht das obergerichtliche Urteil und gab Beschwerdeführer Mörgeli Recht, wonach er weder 1250 Franken Gerichtsgebühr noch 5000 Franken Prozessentschädigung an Iris Ritzmann entrichten musste. Der Kanton Zürich musste Mörgeli vielmehr eine Parteientschädigung von 1500 Franken zahlen.

===== '''Verurteilung von Unversitätsrätin Riklin''' =====

Am 26. September 2013 erzählte Universitätsrätin und CVP-Nationalrätin Kathy Riklin in der Wandelhalle des Bundeshauses gegenüber einem Journalisten, der Bericht über die von Prof. Mörgeli betreuten Promotionen komme demnächst heraus, und es sehe für Mörgeli «nicht gut aus». Riklin hatte nachweislich an der Sitzung des Universitätsrates vom 26. Oktober 2013 teilgenommen, an dem die von Mörgeli betreuten Promotionen zur Sprachen gekommen waren. Mörgeli reichte in der Folge Strafanzeige gegen Riklin wegen Amtsgeheimnis- und Ehrverletzung ein. In erster Instanz sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland Kathy Riklin am 4. November 2014 nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» frei.

Die Generalstaatsanwaltschaft zog das Urteil weiter, worauf das Obergericht des Kantons Bern Riklin am 19. Mai 2015 der Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig sprach. Sie musste eine bedingte Geldstrafe von 3800 Franken sowie 1000 Franken Parteientschädigung an Christoph Mörgeli und 8750 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Am 7. März 2016 bestätigte das Bundesgericht in letzter Instanz das Urteil des Berner Obergerichts: Kathy Riklin habe mit der Information eines Journalisten über den Expertenbericht zur Qualität der von Christoph Mörgeli betreuten medizinhistorischen Dissertationen an der Universität Zürich das Amtsgeheimnis verletzt: «Als Mitglied des Universitätsrates der Universität Zürich war Katharina Riklin zur Geheimhaltung verpflichtet.»<sup>[39]</sup> Kathy Riklin musste in der Folge jeweils im Fall Mörgeli im Universitätsrat in den Ausstand treten. Im Frühjahr 2015 ist Kathy Riklin aus dem Universitätsrat ausgeschieden.

===== '''Rückstufung von Prof. Condrau''' =====

Im Dezember 2013 wurde das Medizinhistorische Museum der Universität Zürich bis auf weiteres geschlossen.

Der ''Tages-Anzeiger'' berichtete am 3. April 2014, dass mehrere Berater Prof. Condrau «im Kampf gegen Christoph Mörgeli» geholfen hätten. Der Institutsdirektor habe mindestens drei externe Berater engagiert, nämlich Samy Bill (nebst Margaretha Greiner) für Museumsbelange, den Coach und Unternehmensberater Othmar Fries sowie den Medienberater Steven Loepfe.

Am 6. Mai 2014 gab die Universität Zürich bekannt, das Institut für Biomedizinische Ethik und der Lehrstuhl für Medizingeschichte in einem Zentrum für Medical Humanities zu vereinen. Damit verlor Prof. Flurin Condrau die Institutsdirektion definitiv und wurde Prof. Nikola Biller-Andorno unterstellt; das Archiv und die Bibliothek würden ebenfalls in dieses neue Zentrum eingegliedert. Gleichzeitig wurde das bisherigen Zentrum für Evolutionäre Medizin unter Prof. Frank Rühli zu einem eigenen Institut aufgewertet, dem auch die bisherige medizinhistorische Objektsammlung und das Medizinhistorische Museum angegliedert wurden. Dieses solle als «Medizinmuseum» neu allen medizinischen Fachrichtungen offenstehen.<sup>[44]</sup>

Während Prof. Flurin Condrau die Auflösung seines Instituts und Museums und den Verlust der Institutsleitung nicht negativ werteten mochte, beurteilten die Medien dieses Ereignis im Gegenteil als Verlust an Einfluss, ja als Degradierung.

Im Mai 2015 bewilligte die Universitätsleitung einen Sonderkredit von einer Million Franken für die Inventarisierung der medizinhistorischen Sammlung.

===== Entlassung «unrechtmässig» =====

Mit Urteil vom 2. Dezember 2015 hielt das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich fest, dass die Universität Zürich Prof. Christoph Mörgeli in formell «schwerwiegender», aber auch in materieller Hinsicht «unrechtmässig» gekündigt hat. Ein «massgebliches Verschulden» von Prof. Mörgeli sei «zu verneinen». Die Kündigung sei vom dafür nicht zuständigen Rektor statt von der Universitätsleitung ausgesprochen und das rechtliche Gehör sei Mörgeli nur noch pro forma gewährt worden, nachdem der Kündigungsentschluss bereits festgestanden sei.

Das Verwaltungsgericht stellte weiter fest, dass die Universität Zürich ihre Fürsorgepflicht «in verschiedener Hinsicht und teilweise in schwerwiegender Weise» verletzte und es unterliess, Christoph Mörgeli «in adäquater Weise Unterstützung anzubieten». Was den vorgesetzten Institutsdirektor Flurin Condrau betrifft, so stellte das Verwaltungsgericht angesichts von dessen wiederholten Gesprächs- und Unterstützungsverweigerungen eine «gravierende Verletzung der Fürsorgepflicht» fest. Condraus nachweisliche Aushändigung amtsgeheimer Dokumente an Aussenstehende ist aktuell noch immer Gegenstand einer Strafuntersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft. Was Mörgelis andere Vorgesetzte Prof. Iris Ritzmann betrifft, stellte das Verwaltungsgericht fest, dass Ritzmann den ''Tages-Anzeiger''-Journalisten Iwan Städler «mit vertraulichen Informationen versorgte und aktiv dazu beitrug, dass die Kritik an der Arbeit des Beschwerdeführers [Mörgeli] an die Öffentlichkeit gelangte».<sup>[51]</sup>

Das Verwaltungsgericht hielt weiter fest, dass sich die Universität bei ihrer Kündigung ausdrücklich nicht auf angebliche Leistungsmängel von Prof. Mörgeli berufen konnte: «Der Kündigungsgrund der mangelhaften Leistung muss als treuwidrig gewertet werden.» Auch die angebliche Loyalitätsverletzung von Prof. Mörgeli falle als Kündigungsgrund dahin, sei doch dieser der medialen Kritik in seinen öffentlichen Äusserungen «weitgehend in adäquater oder zumindest vertretbarer Weise» begegnet. «Die Umstände der Kündigung, namentlich die Berichterstattung betreffend die ihm vorgeworfenen Leistungsmängel trafen den Beschwerdeführer hart.» Eine Wiederanstellung stehe Mörgeli aufgrund der heutigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht zu, wohl aber eine Entschädigungssumme von fünf Monatsgehältern und eine Abfindungssumme von zwölf Monatsgehältern.

Das Verwaltungsgericht trat in seinem Urteil nicht darauf ein, dass die dafür nicht zuständige Regierungsrätin und Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) dem damaligen Rektor Andreas Fischer die Kündigung von Prof. Mörgeli befohlen hat.

Christoph Mörgeli akzeptierte das vom Zürcher Verwaltungsgericht veröffentlichte Urteil.

Mörgeli bewarb sich im November 2012 ohne Erfolg für die frei werdende [[Rektor#Akademische Ämter|Rektorenstelle]] der Universität Zürich als Nachfolger von Rektor [[Andreas Fischer (Anglist)|Andreas Fischer]].

===== '''Vorwürfe der ''Rundschau''''' =====

Am 27. März 2013 wurde in der Fernsehsendung [[Rundschau (SRF)|''Rundschau'']] des [[Schweizer Radio und Fernsehen|Schweizer Fernsehen]]<nowiki/>s Christoph Mörgeli vorgeworfen, Medizindoktoranden zu einfach zum akademischen [[Doktor|Doktorgrad]] verholfen zu haben. Bei mehr als 12 von 60 von Christoph Mörgeli betreuten [[Dissertation|Dissertationen]] soll die Arbeit hauptsächlich in der [[Transkription (Editionswissenschaft)|Transkription]] alter Texte bestanden haben. Der verantwortliche ''Rundschau''-Mitarbeiter Marc Meschenmoser schrieb dazu: '''«'''Professor Mörgel vergab Doktortitel fürs Abschreiben.» Mörgeli verteidigte sich, die kommentierten Transkriptionen seien eine wissenschaftliche Leistung und keinesfalls ein '''«'''Abschreiben» oder ein Plagiat; es gebe keine Arbeit, die nur aus Transkriptionen bestehe. Er sehe sich als Opfer einer politischen Kampagne gegen ihn. ''Die Zeit'' kommentierte die Sendung als '''«'''Mörgelis Hinrichtung #Live». Das Schweizer Fernsehen habe in der ''Rundschau'' '''«'''einen journalistischen Tiefpunkt» gesetzt.

Die Universität Zürich kündigte an, den Sachverhalt der erhobenen Behauptungen der Sendung ''Rundschau'' bezüglich der medizingeschichtlichen Dissertationen abzuklären. Gegen zwei Beiträge der ''Rundschau'' und einen Beitrag der Sendung [[10vor10|''10vor10'']] reichte Mörgeli im April 2013 eine Beanstandung bei der [[Ombudsstelle]] der [[SRG SSR|SRG]] ein. Darin rügte er, dass die Beiträge seine berufliche Integrität herabgewürdigt und falsche Informationen vermittelt hätten. Insbesondere wies Mörgeli nach, dass ein mit einem Original-Schreiben zitierter und ein zweiter vor der Kamera verfälschter Doktorand bei ihm gescheitert und gar nie promoviert worden sind. Er verfügte dazu über ein Gutachten der Praxis Forensische Anthropologie von Prof. Dr. Friedrich W. Rösing, welches die Übereinstimmung des verdächtigten (gescheiterten) Doktoranden mit dem als Schattenriss gezeigten Aussagenden in der ''Rundschau'' in 39 Merkmalen ergab, also eine '''«'''sehr wahrscheinliche» Identität. Die Wahrscheinlichkeit, dass die ''Rundschau'' einen falschen Doktor vorgeführt hatte, lag für Prof. Rösing «bei 95 bis 99 Prozent».

Ombudsmann [[Achille Casanova]] beurteilte die Beanstandung zum ''10vor10''-Beitrag als nicht begründet, die Beanstandung gegen einen ''Rundschau''-Beitrag als teilweise berechtigt, bei einem zweiten ''Rundschau''-Beitrag als nicht berechtigt. Mörgeli zog seine Beschwerden an die [[Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen|''Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen'']] (UBI) weiter. UBI-Präsident Roger Blum musste in den Ausstand treten, weil er unmittelbar nach der ''Rundschau''-Sendung getwittert hatte: «Im Vergleich zu den von Mörgeli betreuten Dissertationen ist der Fall Schavan ein Klacks. Die Universität Zürich ist jetzt echt gefordert.» Blum räumte später ein, er wäre im Nachhinein mit seiner Aussage zurückhaltender.

Die UBI wies die Beschwerde im Dezember 2013 einstimmig ab; die programmrechtlichen Bestimmungen seien nicht verletzt worden, die Sendungen genügten dem Gebot der Sachgerechtigkeit. Mörgeli kündigte an, den Entscheid ans [[Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgericht]] weiterzuziehen, da die UBI auf wesentliche Punkte seiner Kritik gar nicht eingegangen sei. Das Bundesgericht trat 2014 nicht auf seine Beschwerde ein, da Mörgeli die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht hatte.

Am 1. Oktober 2013 teilte die Universität Zürich mit, dass ein von der Universität beauftragtes internationales Expertengremium zum Schluss gekommen sei, dass ein beträchtlicher Teil der untersuchten Dissertationen am MHIZ wissenschaftlichen Standards nur knapp entspreche. Es wurde indessen keine der von Mörgeli betreuten Dissertationen als ungenügend taxiert und keinem Doktorierender der Titel aberkannt. Hingegen wurde die Betreuung als teilweise mangelhaft beurteilt; dies betreffe vor allem die Dissertationen, die von Mörgeli und seinem Vorgesetzten [[Beat Rüttimann]] betreut worden seien.

===== '''Urteil der parlamentarischen Aufsicht''' =====

Die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit des Zürcher Kantonsrates legte am 5. Juni 2014 ihren Bericht über die Abklärungen rund um das Medizinhistorische Institut und Museum der Universität Zürich vor. Dieser Bericht kam zum Schluss, «dass die Vorgänge am MHIZ nur Verlierer hinterlassen und der Universität geschadet haben», Vor Abschluss der laufenden personal- und strafrechtlichen Verfahren könne das Verhalten von Prof. Mörgeli und von Prof. Ritzmann nicht abschliessend bewertet werden. Die vorgenommenen Befragungen und die vorliegenden Akten gäben Anlass zur Vermutung, dass beide – wenn auch auf unterschiedlichen Gebieten – Fehler gemacht hätten. Bei Prof. Mörgeli stehe insbesondere eine mögliche Vernachlässigung der medizinhistorischen Sammlung im Vordergrund, bei Prof. Ritzmann eine mögliche Verletzung der Treuepflicht gegenüber der Universität Zürich, insbesondere durch Informationen- und Aktenaushändigung an den ''Tages-Anzeiger''. Aus Sicht der kantonsrätlichen Aufsichtskommission seien aber Prof. Mörgeli und Prof. Ritzmann «auch Opfer der ganzen Vorgänge, haben sich doch beide während vieler Jahre für das MHIZ engagiert und müssen nun erhebliche berufliche Nachteile in Kauf nehmen».

Die Staatsanwaltschaft wollte wegen der Geschehnisse rund um die Entlassung von Christoph Mörgeli als Leiter des Medizinhistorischen Museums gegen die Bildungsdirektorin Regine Aeppli ermitteln. Der Vorwurf lautete auf Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, Prozessbetrug und unlauterer Wettbewerb. Aeppli habe dem damaligen Rektor Andreas Fischer befohlen, Christoph Mörgeli zu entlassen, und damit ihre Kompetenzen überschritten. Der Zürcher Kantonsrat lehnte indessen am 23. Februar 2015 die Aufhebung der Immunität von Bildungsdirektorin Regine Aeppli mit 112 zu 52 Stimmen ab. Die Gegner argumentierten hauptsächlich, man wolle endlich einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen. Im Frühjahr 2015 trat Aeppli nicht mehr zur Wiederwahl in den Zürcher Regierungsrat an.

Zwischen dem 20.September 2012 und dem 17. Dezember 2015 schrieb der stellvertretende Chefredaktor Philipp Gut in der ''Weltwoche'' über 20 Artikel mit zahlreichen Originalquellen rund um den «Fall Mörgeli».

===== '''Aktueller Stand''' =====

Am 17. Januar 2017 gab die Universität Zürich bekannt, dass die geplante Wiedereröffnung des «Medizinmuseums» aufgrund der gegenwärtigen Finanzlage zugunsten der Schaffung des neuen Naturmuseums «vorläufig zurückgestellt» werde. Die Sammlungssanierung werde weitergeführt.

Im Sommer 2017 wurde die Medizinhistorische Bibliothek der Universität Zürich aufgehoben und in die Hauptbibliothek Medizin Caräum integriert. Das bisherige Institutsgebäude des MHIZ am Hirschengraben 82 bezog das Institut für Epidemiogie, Biostatistik und Prävention.

Aktuell hängig ist die Strafuntersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft gegen Prof. Flurin Condrau wegen der Herausgabe des Akademischen Berichts 2011 sowie weiterer amtsgeheimer Dokumente an mutmasslich Nichtberechtigte. Mörgeli hatte seinen ehemaligen Chef im Dezember 2013 der mehrfachen Amtsgeheimnisverletzung beschuldigt und angezeigt.

Das Zürcher Obergericht hatte daraufhin im Juni die Staatsanwaltschaft ermächtigt, die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Staatsangestellten Condrau zu prüfen und ein solches allenfalls durchzuführen. Im Vordergrund steht der Verdacht, dass Condrau im Kontakt mit Aussenstehenden geheime Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Akademischen Bericht des MHIZ 2011 weitergeben hatte, die schliesslich ihren Weg zum ''Tages-Anzeiger'' fanden.

Anfang 2015 scheiterte Prof. Flurin Condrau vor Bundesgericht, Einblick in die Akten zum Strafverfahren von Iris Ritzmann zu erhalten. Er wollte damit gegen ''Weltwoche''-Journalist Philipp Gut wegen üblicher Nachrede vorgehen und eine Beschwerde an den Presserat einreichen. Das Bundesgericht vertrat die Meinung, mit der Akteneinsicht könnte die Wahrheitsfindung in den Strafverfahren gegen Ritzmann und gegen Condrau selber erschwert werden.

Prof. Flurin Condrau wehrte sich vergeblich dagegen, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn als Angestellten des Kantons Zürich ermitteln durfte. Schliesslich gelangte er mit einer Beschwerde ans Bundesgericht, die aber im September 2014 abgelehnt wurde. Mittlerweile hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die Befragung von Condrau als Beschuldigtem und mehreren Zeugen abgeschlossen. Der Entscheid über einen Strafantrag ans Bezirksgericht Zürich steht noch aus.

Siehe auch: [[Iris Ritzmann#Entlassung von der Universität Zürich]]


== Politik ==
== Politik ==


=== Laufbahn ===
=== Laufbahn ===
Mörgelis politische Laufbahn begann 1986 bis 1992 als Mitglied der [[Schweizer Reformierte Kirchen#Organisation|Kirchenpflege]] in [[Stäfa]]. 1997 zog er für die Schweizerische Volkspartei (SVP) in den [[Kanton Zürich|Zürcher]] [[Kantonsrat (Zürich)|Kantonsrat]] ein. Bei den [[Schweizer Parlamentswahlen 1999|Parlamentswahlen 1999]] wurde er in den [[Nationalrat (Schweiz)|Nationalrat]] gewählt und legte das Kantonsratsmandat nieder, [[Schweizer Parlamentswahlen 2003|2003]], [[Schweizer Parlamentswahlen 2007|2007]] und [[Schweizer Parlamentswahlen 2011|2011]] wurde er als Nationalrat bestätigt, [[Schweizer Parlamentswahlen 2015|2015]] nicht wiedergewählt.<ref>[[Tages-Anzeiger]]: [http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/mit-uns-durch-den-wahlsonntag/story/11070950 Die SVP ist historische Siegerin], abgerufen am 18. Oktober 2015</ref> Von 1999 bis 2015 gehörte er der Aussenpolitischen Kommission, ab 2007 auch der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur an, daneben ist Christoph Mörgeli Vorstandsmitglied der rechtskonservativen [[Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz|AUNS]] und seit 2001 Chef der Programmkommission der SVP Zürich.
Mörgelis politische Laufbahn begann 1986 bis 1992 als Mitglied und Aktuar der [[Schweizer Reformierte Kirchen#Organisation|Kirchenpflege]] in [[Stäfa]]. 1997 zog er für die Schweizerische Volkspartei (SVP) in den [[Kanton Zürich|Zürcher]] [[Kantonsrat (Zürich)|Kantonsrat]] ein. Bei den [[Schweizer Parlamentswahlen 1999|Parlamentswahlen 1999]] wurde er in den [[Nationalrat (Schweiz)|Nationalrat]] gewählt und legte das Kantonsratsmandat nieder, [[Schweizer Parlamentswahlen 2003|2003]], [[Schweizer Parlamentswahlen 2007|2007]] und [[Schweizer Parlamentswahlen 2011|2011]] wurde er als Nationalrat bestätigt, [[Schweizer Parlamentswahlen 2015|2015]] nicht wiedergewählt.[[Christoph Mörgeli#cite note-31|<sup>[85]</sup>]] Von 1999 bis 2015 gehörte er der Aussenpolitischen Kommission, ab 2007 auch der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur an. Daneben ist Christoph Mörgeli Vorstandsmitglied der rechtskonservativen [[Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz|AUNS]] und seit 2001 Chef der Programmkommission der SVP Zürich. 2005 bis 2018 amtete er auch als Programmchef der SVP Schweiz.


In den Medien wird Christoph Mörgeli oft auch in der nationalen Partei eine Vordenkerrolle zugesprochen.<ref name="bilanz" /><ref name="ta814818" /> Öffentlich äussert er sich regelmässig in [[Kolumne]]n, unter anderem in der ''[[Weltwoche]]'' und in der ''[[Berner Zeitung]]''.<ref name="kolumnen" />
In den Medien wird Christoph Mörgeli oft auch in der nationalen Partei eine Vordenkerrolle zugesprochen.[[Christoph Mörgeli#cite note-bilanz-32|<sup>[32]</sup>]][[Christoph Mörgeli#cite note-ta814818-33|<sup>[33]</sup>]] Öffentlich äussert er sich regelmässig in [[Kolumne|Kolumnen]], unter anderem in der [[Weltwoche|''Weltwoche'']], im ''Zürcher Boten'', in der ''Aargauer Zeitung'' und in der [[Berner Zeitung|''Berner Zeitung'']].[[Christoph Mörgeli#cite note-kolumnen-34|<sup>[86]</sup>]]


Seit November 2015 ist Mörgeli redaktioneller Mitarbeiter der ''Weltwoche'', seit Sommer 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter von Nationalrat [[Roger Köppel]].[[Christoph Mörgeli#cite note-35|<sup>[87]</sup>]]
Seit Sommer 2016 ist Mörgeli wissenschaftlicher Mitarbeiter von Nationalrat [[Roger Köppel]]. Mörgeli ist auch redaktioneller Mitarbeiter für Köppels ''Weltwoche''.<ref>Andreas Schürer: [http://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/neues-mandat-fuer-christoph-moergeli-mit-einem-bein-im-nationalrat-ld.117277 ''Neues Mandat für Christoph Mörgeli. Mit einem Bein im Nationalrat.]'' In: [[Neue Zürcher Zeitung]] vom 17. September 2016.</ref>


=== Positionen ===
=== Positionen ===
Mörgeli gehört dem rechten [[Parteiflügel|Flügel]] der SVP an.<ref name="Parlaspieg" /> Sein Abstimmungsverhalten im Nationalrat während der 46. Legislatur (1999–2003) zeichnet sich einerseits durch die Forderung nach Steuersenkungen und durch «[[Law and Order (Politik)|law and order]]»-Postulate wie eine starke Armee oder eine restriktive [[Ausländerpolitik]] aus, andererseits durch ausgeprägte Zurückhaltung gegenüber gesellschaftlicher Liberalisierung, aussenpolitischer Öffnung oder staatlichen Engagements in Bereichen wie Bildung und Forschung oder Umweltschutz. Ein Kernelement seiner Positionen ist die kritische Auseinandersetzung mit dem [[Sozialismus]], die er mit für Schweizer Verhältnisse unüblicher ideologischer Konsequenz und rhetorischer Schärfe führt. Dementsprechend lehnt er auch jeden weiteren Ausbau des [[Wohlfahrtsstaat]]s kategorisch ab.
Mörgeli gehört dem rechten [[Parteiflügel|Flügel]] der SVP an.[[Christoph Mörgeli#cite note-Parlaspieg-36|<sup>[88]</sup>]] Sein Abstimmungsverhalten im Nationalrat zeichnet sich einerseits durch die Forderung nach Steuersenkungen und durch «[[Law and Order (Politik)|law and order]]»-Postulate wie eine starke Armee oder eine restriktive [[Ausländerpolitik]] aus, andererseits durch ausgeprägte Zurückhaltung gegenüber gesellschaftlicher Liberalisierung, aussenpolitischer Öffnung oder staatlichen Engagements in Bereichen wie Bildung und Forschung oder Umweltschutz. Ein Kernelement seiner Positionen ist die kritische Auseinandersetzung mit dem [[Sozialismus]], die er mit für Schweizer Verhältnisse unüblicher ideologischer Konsequenz und rhetorischer Schärfe führt. Dementsprechend lehnt er auch jeden weiteren Ausbau des [[Wohlfahrtsstaat|Wohlfahrtsstaats]] kategorisch ab. 2017 veröffentlichte Mörgeli im Orell Füssli Verlag zum hundertsten Jahrestag der SVP des Kantons Zürich eine 750-seitige, reich illustrierte Jubiläumsschrift.<sup>[</sup>


== Auszeichnungen ==
== Auszeichnungen ==
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== Privates ==
== Privates ==
Mörgeli ist Offizier der [[Schweizer Armee]] und bekleidet den Rang eines [[Oberstleutnant#Schweiz|Oberstleutnants]] der [[Infanterie]]. Er gehört der ''[[Zunft (Zürich)|Zunft]] zur Schmiden'' in [[Zürich]] an.
Mörgeli war Offizier der [[Schweizer Armee]], Kommandant des Mechanisierten Füsilierbataillons 65  und bekleidet den Rang eines [[Oberstleutnant#Schweiz|Oberstleutnants]] der [[Infanterie]] a. D. Er gehört der [[Zunft (Zürich)|''Zunft'']] ''zur Schmiden'' in [[Zürich]] an.


Mörgeli ist geschieden und hat zwei Kinder. Er ist liiert und lebt in Stäfa.<ref>Flavia Schlittler: [http://www.blick.ch/people-tv/schweiz/jetzt-spricht-der-verlassene-ehemann-meine-frau-hat-mich-gegen-moergeli-eingetauscht-id3427761.html ''Jetzt spricht der verlassene Ehemann. «Meine Frau hat mich gegen Mörgeli eingetauscht»]'' In: [[Blick.ch]] vom 23. Januar 2015</ref>
Mörgeli ist geschieden und hat zwei Kinder. Er ist liiert und lebt in Stäfa.[[Christoph Mörgeli#cite note-40|<sup>[93]</sup>]]


== Varia ==
== Varia ==
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== Schriften (Auswahl) ==
== Schriften (Auswahl) ==
* ''Dr. med. Johannes Hegetschweiler, 1789–1839: Opfer des «Züriputschs». Wissenschafter und Staatsmann zwischen alter und moderner Schweiz'' (= ''Zürcher medizingeschichtliche Abhandlungen.'' Nr. 180). Juris, Zürich 1986, ISBN 3-260-05124-4 (Dissertation Universität Zürich 1985/1986, 222 Seiten).
* ''Dr. med. Johannes Hegetschweiler, 1789–1839: Opfer des «Züriputschs». Wissenschafter und Staatsmann zwischen alter und moderner Schweiz'' (= ''Zürcher medizingeschichtliche Abhandlungen.'' Nr. 180). Juris, Zürich 1986 (Dissertation Universität Zürich 1985/1986), 222 Seiten). ISBN 3-260-05124-4.
* ''The Medical History Museum of the University of Zurich'', 144 pp. Zürich, Institute and Museum of the History of Medicine of the University of Zurich, Zürich 1994, 144 Seiten.
* ''Europas Medizin im Biedermeier anhand der Reiseberichte des Zürcher Arztes Conrad Meyer-Hofmeister 1827–1831.'' Herausgegeben, kommentiert und eingeleitet von Christoph Mörgeli. Schwabe, Basel 1997, ISBN 3-7965-1033-7.
* ''Memorial und Stäfner Handel 1794/95''. Hrsg. von Ch. Mörgeli unter dem Patronat von Gemeinderat und Lesegesellschaft Stäfa. Zürichsee Medien AG, Stäfa 1995, 315 Seiten.
* ''Bauern, Bürger, Bundesräte. 1917–2017. Hundert Jahre Zürcher SVP.'' Orell Füssli, Zürich 2017, ISBN 978-3-280-05663-9.
* ''Europas Medizin im Biedermeier anhand der Reiseberichte des Zürcher Arztes Conrad Meyer-Hofmeister 1827–1831.'' Hrsg., kommentiert und eingeleitet von Christoph Mörgeli. Schwabe, Basel 1997, 814 Seiten. ISBN 3-7965-1033-7 (mit M. Widmann) ''Bader und Wundarzt. Medizinisches Handwerk in vergangenen Tagen.'' Medizinhistorisches Institut und Museum der Universität Zürich, Zürich 1998, 184 Seiten. (mit B. Weber) ''Zürcher Ärzte aus vier Jahrhunderten. Die Porträtgalerie im Medizinhistorischen Museum der Universität Zürich''. Kranich Verlag, Zollikon 1998, 139 Seiten. <nowiki>ISBN 3-906640-74-4</nowiki>.
* ''The Surgeon’s Stage. A History of the Operating Room''. Editiones Roche, Basel 1999, 319 Seiten. ISBN 3-90770-79-X.
* ''Die Werkstatt des Chirurgen. Zur Geschichte des Operationssaals.'' Editiones Roche, Basel 1999, 319 Seiten. <nowiki>ISBN 3-907770-78-1</nowiki>.
* ''Escenarios de la cirugía. El cirujano en su devenir histórico''. Editiones Roche, Basel 1999, 310 Seiten. ISBN 3-900777-08-03.
* ''Kurze Geschichte des alten Zürcher Spitals''. In: Zürcher Spitalgeschichte, Bd. 3. Hrsg. vom Regierungsrat des Kantons Zürich, Zürich 2000, S. 25 –76. <nowiki>ISBN 3-905647-98-2</nowiki>.
* (mit U. Wunderlich) ''Zürcher Totentänze''. 3. Jahresgabe der Europäischen Totentanz-Vereinigung, Düsseldorf 2001, 74 Seiten.
* (mit U. Wunderlich) «''Über dem Grabe geboren''»''. Kindsnöte in Medizin und Kunst''. Benteli Verlag, Bern 2002, 259 Seiten.3-7165-1277-X.
* Das Medizinhistorische Museum der Universität Zürich2. Aufl., Zürich 2005, 143 Seiten.
* (mit U. Wunderlich) ''Berner Totentänze. Makabres aus Bern vom Mittelalter bis in die Gegenwart.'' Schriften des Bernischen Historischen Museums 7, Bern 2006, 166 Seiten. <nowiki>ISBN 3-934862-10-1</nowiki>.
* ''Vom Wissen zum Können, 175 Jahre Therapie am UniversitätsSpital Zürich''. Medizinhistorisches Institut und Museum der Universität Zürich, Zürich 2008, 80 Seiten.
* ''1810-2010, 200 Jahre Ärztegesellschaft des Kantons Zürich AGZ'', hrsg. Von der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, Gesamtredaktion Ch. Mörgeli. Verlag NZZ Libro, Zürich 2010, 262 Seiten. <nowiki>ISBN 978-3-03823-616-0</nowiki>.
* (mit U. Fisch und A. Mudry) ''Mikroskop und Ohr. Der Weg zur Mikrochirurgie.'' Medizinhistorisches Museum der Universität Zürich, Zürich 2012, 90 Seiten.
* (mit U. Fisch und A. Mudry) ''Microscope and Ear. The Origin of Microsurgery.'' Museum of Medical History of the University of Zurich, Zürich 2012, 90 Seiten.
* (mit U. Fisch und A. Mudry) ''Microscopio y Oído. El Origen de la Microcirurgía''. Museo de Historia de la Medicina de la Universidad de Zurich, Zürich 2012, 91 Seiten.
* (mit S. Päuser und U. B. Schaad) ''Lifesavers for millions. Isoniazid (Rimifon), Bactrim, Rocephin.'' Editiones Roche, Basel 2012, 201 Seiten. <nowiki>ISBN 9783-907770-94-8</nowiki>.
* (mit S. Päuser und U. B. Schaad) ''Lebensretter für Millionen, Isoniazid (Rimifon), Bactrim, Rocephin.'' Editiones Roche, Basel 2012, 188 Seiten. ISBN 978-3—907770-93-1.
* Karl Theiler (1920–2005). Anatom, Embryologe, Genetiker. Hrsg. von R. Theiler, Gesamtredaktion/Autor Ch. Mörgeli. EMH Schweizerischer Ärzteverlag, Basel 2015, 230 Seiten. ISBN 978—3-03754-087-9.
* Bauern, Bürger, Bundesräte. 1917–2017. Hundert Jahre Zürcher SVP. Orell Füssli Verlag, Zürich 2017, 750 Seiten. <nowiki>ISBN 978-3-280-05663-9</nowiki>.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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Markus Schär: [http://www.bilanz.ch/unternehmen/machtnetz-von-christoph-moergeli-blochers-bengel ''Machtnetz von Christoph Mörgeli: Blochers Bengel.''] [[Bilanz (Zeitschrift)|Bilanz]] 12/2005, 28. Juni 2005
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''Mörgeli und das SVP-Schattenkabinett.'' Tages-Anzeiger, 31. Oktober 2007
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[http://www.christoph-moergeli.ch/kolumnen Archiv auf persönlicher Website]
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{{Webarchiv|text=Parlamentsspiegel 48. Legislatur |url=http://www.parlamentsspiegel.ch/welcome/parlaspiegel/parlaspiegel_48-de.html |wayback=20110619021619 |archiv-bot=2018-04-04 09:27:15 InternetArchiveBot }}
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# [[Christoph Mörgeli#cite ref-Lportrait 1-0|''↑'']] ''Portrait.'' Website von Christoph Mörgeli, abgerufen am 20. September 2012.
# <nowiki>http://www.christoph-moergeli.ch/wissenschaft/publikationen</nowiki>
# Philipp Gut: ''Das Kernproblem bleibt''. Die Weltwoche Nr. 19, 8. Mai 2014.
# Universitätsleitung UZH, Protokoll des Treffens mit dem MHIZ, 23. November 2007.
# Iwan Städler: ''Schwere Vorwürfe gegen Professor Christoph Mörgeli.'' [[Tages-Anzeiger]], 11. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
# Flurin Condrau: ''Akademischer Bericht 2011.'' Medizinhistorisches Institut und Museum, Universität Zürich, 2012, abgerufen am 21. September 2012 (PDF; 360 kB).
# Akademischer Bericht MHIZ 2011 <nowiki>http://www.media.uzh.ch/dam/jcr:00000000-23d5-3369-0000-00006591b85e/Akad_Bericht_2011.pdf</nowiki>
# ''Iwan Städler erklärt im Video, warum er einen bestimmten Satz in seinen Texten zur Affäre Mörgeli weggelassen hat. <nowiki>https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/das-abc-der-archivperlen/story/12590357</nowiki>, Zürcher Journalistenpreis, Iwan Städler, Rico Czerwinski und Susi Stühlinger räumen ab''. persönlich.com, 27.5.2013, http://www.persoenlich.com/medien/iwan-staedler-rico-czerwinski-und-susi-stuehlinger-raeumen-ab-306694
# Philipp Gut: ''Ausgezeichnete Fehler''. Die Weltwoche Nr. 23, 6.6.2013.
# Alois Feusi: ''Der Druck auf Christoph Mörgeli wächst weiter.'' [[Neue Zürcher Zeitung]], 16. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
# Iwan Städler: ''Ein Aussenseiter seines Fachs.'' Tages-Anzeiger, 12. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
# Iwan Städler: ''Der Fall Mörgeli spitzt sich weiter zu.'' Tages-Anzeiger, 17. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
# Jürg Krebs und Michael Rüegg: ''Mörgeli: «Ich bin eines von 10000 Schweizer Mobbing-Opfer».'' [[Aargauer Zeitung]], 14. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
# Christof Moser: ''Universität entlässt Professor Mörgeli''. Der Sonntag/MLZ, 16.9.2012.
# Philipp Gut: ''Anweisung von ganz oben''. Die Weltwoche Nr. 16, 17. April 2014.
# Bericht der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit zu den Abklärungen rund um das Medizinhistorische Institut und Museum der Universität Zürich, 5. Juni 2014, <nowiki>https://www.kantonsrat.zh.ch/media/11330/bericht_mhi_05-06-2014.pdf</nowiki>
# ''Universität Zürich kündigt Prof. Christoph Mörgeli.'' [[Universität Zürich]], 21. September 2012, abgerufen am 21. September 2012.
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# Andrea Sommer: ''«Der Hintergrund ist politisch, das steht sogar im Bericht»'' Interview in der [[Berner Zeitung]] vom 22. September 2012.
# ''Universität Zürich entlässt Prof. Christoph Mörgeli.'' Medienmitteilung der [[Universität Zürich]] vom 28. September 2012.
# Iwan Städler: ''Mörgelis Anwalt will notfalls bis nach Strassburg gehen'', [[Tages-Anzeiger]] vom 9. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.
# ''Mörgeli verlangt 156'000 Franken von der Uni Zürich'', [[Tages-Anzeiger]] vom 11. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.
# Iwan Städler: ''Wie die Mörgeli-Affäre eskalierte''. Tages-Anzeiger, 20.11.2013. https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Wie-die-MoergeliAffaere-eskalierte/story/18044845
# Philipp Gut: ''Da geht das Herz etwas schneller''. Die Weltwoche Nr. 13, 10. April 2014.
# Akademischer Protest gegen die Entlassung von Prof. Dr. Iris Ritzmann durch die Universität Zürich, 5. November 2013, <nowiki>http://akademischerprotest.ch/</nowiki>
# ''Die Affäre Mörgeli, Die Professoren haben nichts zu befürchten''. Tages-Anzeiger, 12.11.2013.
# UZH News'', Andreas Fischer tritt als Rektor zurück, 6. November 2013, <nowiki>http://www.news.uzh.ch/de/articles/2013/andreas-fischer-tritt-als-rektor-zurueck.html</nowiki>''
# UZH News, Universität Zürich bestätigt Kündigung und richtet Medizinhistorisches Institut und Museum neu aus, 4. Dezember 2013, <nowiki>https://www.media.uzh.ch/de/medienmitteilungen/archive/2013/mk-mhiz.html</nowiki>
# ''Eberhard Wolff kämpft um seinen Ruf''. Neue Zürcher Zeitung, 29.8.2014.
# ''Gericht spricht Iris Ritzmann frei.'' Tages-Anzeiger, 5. Dezember 2014.
# ''Freispruch für Iris Ritzmann mangels Beweisen.'' Neue Zürcher Zeitung, 5. Dezember 2014.
# Peter Studer: ''Blochers Sieg und der Fall Mörgeli''. Tages-Anzeiger, 11. August 2014.
# ''Nächste Niederlage für Mörgeli''. Tages-Anzeiger, 12. Dezember 2015.
# Urteil vom 29. November 2016. I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Iris Karin Ritzmann Wolff, <nowiki>http://www.uvak.ch/doc/BG-Urteil-20161129.pdf</nowiki>
# Urteil vom 20. Dezember 2017, Strafrechtliche Abteilung, Christoph Mörgeli gegen 1. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich 2. Iris Karin Ritzmann Wolff
# Regionalgericht Bern-Mittelland, Urteilsbegründung Strafverfahren Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Mörgeli Christoph, gegen Riklin Katharina, 28. November 2014
# Obergericht des Kantons Bern, Strafabteilung 2. Strafkammer, Urteil Riklin Katharina, Beschuldigte, gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern und Mörgeli Christoph, 19. Mai 2015.
# Bundesgericht, Urteil vom 7. März 2016, Strafrechtliche Abteilung, Katharina Riklin gegen 1. Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, 2. Christoph Mörgeli.
# ''Universitätsrat, Kathy Riklin muss in den Ausstand treten''. Neue Zürcher Zeitung, 10. November 2013.
# ''Kathy Riklin hört im Unirat auf''. Tages-Anzeiger, 25. Mai 2015.
# ''Kathy Riklin tritt nicht mehr an.'' Neue Zürcher Zeitung, 26. Mai 2015.
# Benedict Neff: ''Fall Mörgeli rumort nach. Das Medizinhistorische Museum wird geschlossen.'' Basler Zeitung, 5. Dezember 2013.
# ''Daniel Schneebeli:'' Berater halfen Flurin Condrau im Kampf gegen Christoph Mörgeli''. Tages-Anzeiger, 3. April 2014.''
# Brigitta Blöchlinger, Marita Fuchs: ''Mehrfach bespielbares neues Medizinmuseum''. UZH News, 6. Mai 2015, http://www.news.uzh.ch/de/articles/2014/mehrfach-bespielbares-neues-medizinmuseum.html
# Walter Bernet: «''Ich werte das nicht als Degradierung''». Neue Zürcher Zeitung, 7. Mai 2014.
# ''Mörgelis Gegenspieler wird degradiert.'' Neue Luzerner Zeitung, 7. Mai 2014.
# ''Condrau verliert seinen Posten''. Der Landbote, 7. Mai 2014.
# ''Condraus Institut in Bestandteile zerlegt.'' Neue Zürcher Zeitung, 7. Mai 2015.
# ''Eine Million für Mörgelis Sammlung.'' Neue Zürcher Zeitung, 26. April 2013.
# ''Eine Million Franken für Ordnung in Mörgelis Sammlung. Tages-''Anzeiger, 27. April 2014.
# Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 4. Abteilung, Urteil der 4. Kammer vom 2. Dezember 2015 in Sachen Christoph Mörgel gegen Universität Zürich.
# Walter Bernet: ''Mörgeli-Urteil ist rechtskräftig''. Neue Zürcher Zeitung, 15.1.2016. https://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/moergeli-urteil-ist-rechtskraeftig-ld.4236
# Mörgeli akzeptiert Urteil und erhält 17 Löhne. Der Landbote, 15.1.2016. <nowiki>http://www.landbote.newsnetz.ch/ueberregional/moergeli-akzeptiert-urteil-und-erhaelt-17-monatsloehne/story/12228127</nowiki>
# ''Zurück an die Uni – Mörgeli will Rektor werden'', NZZ online vom 15. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.
# ''Mörgeli sieht sich als prädestiniert für die Stelle als Uni-Rektor'', [[Tages-Anzeiger]] vom 16. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.
# Jürg Krebs: ''Der Nachfolger für Unirektor Andreas Fischer wird ein Interner''. In: [[Limmattaler Zeitung]] vom 5. März 2013.
# Marc Meschenmoser: ''Professor Mörgeli vergab Doktortitel fürs Abschreiben''. SRF News Schweiz, 27.3.2013. https://www.srf.ch/news/schweiz/professor-moergeli-vergab-doktortitel-fuers-abschreiben.
# ''Mörgeli: «Das ist versuchter Rufmord»'' [[SRF 1]] vom 11. April 2013
# Marc Meschenmoser: ''Professor Mörgeli vergab Doktortitel fürs Abschreiben.'' In: [[SRF 1]] vom 27. März 2013.
# Peer Teuwsen: Mörgelis Hinrichtung#Live. Die Zeit, 4. April 2013.
# ''Universität Zürich klärt Sachverhalt ab.'' Medienmitteilung vom 28. März 2013.
# Christof Moser: ''«Hätte ‹Weltwoche› uns gefragt, hätten wir sie vor Fehlleistung bewahren können»'' Interview mit Mario Poletti in der [[Schweiz am Sonntag]] vom 13. April 2013.
# ''Mörgeli: «Der Staatssender betreibt eigentlichen Rufmord»'' In: [[Aargauer Zeitung]] vom 11. April 2013.
# ''UBI weist Mörgeli-Beschwerden ab.'' Medienmitteilung vom 6. Dezember 2013.
# Praxis Forensische Anthropologie, Blaubeuren. ''Gutachten zur Identität nach Bildern'', 22. Juni 2013.
# Marcel Odermatt: ''Gutachter in der Affäre Mörgeli-Rundschau löste schon Kriminalfälle''. Sonntagsblick, 21. Juli 2013.
# ''Doktortitel-Kontroverse um Christoph Mörgeli: Verstiessen SRF-Sendungen gegen das Programmrecht?'' In: SRG Deutschschweiz, Zusammenfassungen, abgerufen am 11. August 2013.
# Christof Moser: ''Mörgelis Kritik an Schweizer Fernsehen teilweise berechtigt.'' In: [[Schweiz am Sonntag]] vom 1. Juni 2013.
# ''SRG-Ombudsmann gibt Christoph Mörgeli teilweise Recht.'' In: persoenlich.com vom 2. Juni 2013.
# ''Wegen Tweet zu Mörgeli-Affäre, UBI-Chef Roger Blum tritt in den Ausstand''. Blick, 11.4.2013, https://www.blick.ch/news/politik/wege n-tweet-zur-moergeli-affaere-ubi-chef-roger-blum-tritt-in-den-ausstand-id2267455.html
# [[Rainer Stadler (Journalist, 1958)|Rainer Stadler]]: ''UBI weist Christoph Mörgeli ab.'' In: [[Neue Zürcher Zeitung]] vom 6. Dezember 2013
# ''b. 676/677/678. Entscheid vom 6. Dezember 2013.'' In: [[Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen|UBI]], abgerufen am 24. April 2014 (PDF-Datei)
# ''Mörgeli zieht UBI-Entscheid weiter.'' In: [[Neue Zürcher Zeitung]]/[[Schweizerische Depeschenagentur|sda]] vom 8. Dezember 2013.
# Katharina Fontana: ''Umstrittene «Rundschau»-Sendung. Abfuhr für Mörgeli.'' In: [[Neue Zürcher Zeitung]] vom 18. Juni 2014
# ''Medizinhistorische Dissertationen: Wissenschaftliche Betreuung der Doktorierenden war teilweise ungenügend'', Medienmitteilung der Universität Zürich vom 1. Oktober 2013, abgerufen am 7. Oktober 2013.
# ''Aeppli entgeht den Ermittlungen''. Tages-Anzeiger, 23. Februar 2015. https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Aeppli-entgeht-den-Ermittlungen/story/10995691.
# ''Zürcher Regierungsrätin Aeppli. Mörgelis oberste Chefin tritt nicht mehr an.'' Blick, 13. Mai 2014. https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/zuercher-regierungsraetin-aeppli-moergelis-oberste-chefin-tritt-nicht-mehr-an-id2848438.html
# Johanna Wedl: ''Regine Aeppli tritt ab''. Neue Zürcher Zeitung, 13. Mai 2014. https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/zuercher-regierungsraetin-aeppli-moergelis-oberste-chefin-tritt-nicht-mehr-an-id2848438.html
# Philipp Gut: ''Zweieinhalb Bücher in 20 Jahren.'' Die Weltwoche Nr. 38, 20. September 2012.
# Philipp Gut: ''Fehlentscheid. Uni am Pranger''. Die Weltwoche Nr. 51, 17. Dezember 2015.
# UZH News. Universität Zürich will ein Naturmuseum schaffen. Medienmitteilung vom 7. Juli 2016. <nowiki>http://www.media.uzh.ch/de/medienmitteilungen/2016/Naturmuseum.html</nowiki>.
# Gegen Condrau darf ermittelt werden. Neue Zürcher Zeitung, 10. September 2014. <nowiki>https://www.nzz.ch/zuerich/moergeli-affaere-condrau-flurin-uni-zuerich-medizinhistorisches-institut-1.18381044</nowiki>
# ''Condrau blitzt vor Bundesgericht ab''. Tages-Anzeiger, 28.1.2015. https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Condrau-blitzt-vor-Bundesgericht-ab/story/31916219?track
# ''Keine Akteneinsicht für Condrau''. Neue Zürcher Zeitung, 28.1.2015. https://www.nzz.ch/zuerich/keine-akteneinsicht-fuer-condrau-1.18470791
# [[Tages-Anzeiger]]: ''Die SVP ist historische Siegerin'', abgerufen am 18. Oktober 2015.
# Archiv auf persönlicher Website
# Andreas Schürer: ''Neues Mandat für Christoph Mörgeli. Mit einem Bein im Nationalrat.'' , Neue Zürcher Zeitung, 17. September 2016.
# Parlamentsspiegel 48. Legislatur.
# Bauern, Bürger, Bundesräte. 1917–2017. Hundert Jahre Zürcher SVP. Orell Füssli Verlag, Zürich 2017, 750 Seiten. <nowiki>ISBN 978-3-280-05663-9</nowiki>.
# ''Jahresbericht Universität Zürich 1997/98.'' S. 93, PDF-Seite 48. Abgerufen am 25. Mai 2013.
# ''Auszeichnungen'' auf der Website von Christoph Mörgeli, abgerufen am 25. Mai 2013
# ''Nationalrat Mörgeli ist «Kolumnist des Jahres»'' In: Kleinreport, 19. Dezember 2007
# Flavia Schlittler: ''Jetzt spricht der verlassene Ehemann. «Meine Frau hat mich gegen Mörgeli eingetauscht»''. [[Blick.ch]], 23. Januar 2015.
# [[Aroser Zeitung]], 9. November 2012, S. 30.
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Version vom 16. April 2018, 12:58 Uhr

Christoph Mörgeli (2007)

Christoph Mörgeli (* 16. Juli 1960 in Stäfa; heimatberechtigt in Schlatt ZH) ist ein Schweizer Politiker (SVP) und Medizinhistoriker.

Studium und Wissenschaft

Christoph Mörgeli absolvierte 1979 die Matura Typus B an der Kantonsschule Zürcher Oberland und studierte Allgemeine Geschichte, Politische Wissenschaft sowie Deutsche Literatur und Linguistik an der Universität Zürich. 1985 schloss er mit dem Lizenziat ab und wurde als ständiger wissenschaftlicher Mitarbeiter des Medizinhistorischen Instituts und Konservator des Medizinhistorischen Museums sowie der medizinhistorischen Handschriftenabteilung an der Universität Zürich angestellt. 1986 wurde er promoviert mit einer Arbeit über den Zürcher Arzt, Naturforscher und Politiker Johannes Hegetschweiler (1789–1839). 1987 absolvierte Mörgeli das Diplom für das Höhere Lehramt. 1988 bis 2000 war Mörgeli Mitglied der Aufsichtskommission des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasiums Rämibühl/Zürich und regelmässiger Experte an eidgenössischen Maturitätsprüfungen. Nach der Emeritierung von Huldrych M. Koelbing leitete er 1989/90 das Medizinhistorische Institut während zweier Semester interimistisch. 1990 wurde unter seiner Leitung das neu gestaltete Medizinhistorische Museum an der Universität Zürich eröffnet. 1991 erfolgte die Wahl Mörgelis zum ständigen wissenschaftlichen Leiter/Konservator durch den Regierungsrat. 1992 wurde Mörgeli in den Vorstand der European Association of Museums of History of Medical Science (EAMHMS) gewählt. Ab 1994 war Mörgeli Oberassistent am Medizinhistorischen Institut und Museum und Sekretär der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften (SGGMN). 1995 habilitierte er sich an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich mit einer Schrift über Europas Medizin in der Biedermeierepoche und wurde 2001 zum Titularprofessor ernannt. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die medizinhistorische Museologie, die Medizin- und Spitalgeschichte von Stadt und Kanton Zürich, die Geschichte des medizinischen Handwerks, die ärztliche Standesgeschichte sowie die Geschichte des Totentanzes. Seit 2000 ist er Vizepräsident der Europäischen Totentanz-Vereinigung e. V.[1] Christoph Mörgeli hat 58 Dissertationen betreut und 36 Bücher sowie mehrere hundert Buchbeiträge und wissenschaftliche Artikel verfasst.

«Universitätsaffäre Mörgeli»

Vorgeschichte

Christoph Mörgeli war für seine Tätigkeit als Museumskonservator 1985 bis 2011 am Medizinhistorischen Institut und Museum (MHIZ) von seinen Vorgesetzten Huldrych M. Koelbing und Beat Rüttimann jeweils bestmöglich qualifiziert worden. Auch die ordentliche wissenschaftliche Evaluation des MHIZ von 2006 durch die Professoren Renate Wittern (Erlangen), Wolfgang U. Eckart (Heidelberg) und Manfred Scopec (Wien) war für das Museum, die Sammlung, die Sammlungsunterbringung sowie für Mörgeli selber gut ausgefallen. Es werde «eine Vielzahl museologischer Stilmittel» eingesetzt, schrieben die Experten: «Es beeindruckt die ausgewogene Darstellung auf hohem Niveau und das gelungene didaktische Konzept, das sowohl den Fachmann als auch den Laien anspricht.» Der Museumsführer in deutscher und englischer Sprache sei «vorbildhaft». Die Möglichkeit der Gestaltung von Sonderausstellungen erhöhe das Besucherinteresse und bringe Medienpräsenz. Überdies sei das Museum international «gut vernetzt und durchaus sichtbar».

An einer Besprechung der Evaluationsergebnisse der MHIZ-Mitarbeiter mit dem damaligen Rektor Hans Weder, Prorektor Heini Murer und Dekan Walter Bär vom 23. November 2007 wiesen die Professoren Rüttimann und Mörgeli mit Nachdruck auf gravierende Probleme der Sammlung hin, wie sie es schon in verschiedenen jährlichen Akademischen Berichten des Instituts zuvor getan hatten («Wir schwimmen unter Wasser»). Die Vertreter der Universitätsleitung gestanden zwar die «ungenügende personelle und finanzielle Ausstattung des Instituts» ein, hielten aber im Protokoll fest: «Die Vertreter der Universitätsleitung und der Dekan sind der Meinung, dass die Erfassung und Konservierung von Beständen und Sammlungen nicht über Bildungsgelder erfolgen sollte, sondern dass dafür Stiftungsgelder beansprucht werden müssten. Die Pflege und Erschliessung alter Bestände sei eher eine Aufgabe des Staates als der Universität Zürich.» Diese Haltung war offizielle Strategie der Universität Zürich, die in den Jahren des Wirkens von Museumskonservator Christoph Mörgeli noch keinerlei Handlungsbedarf sah.

Artikel im Tages-Anzeiger

Am 11. September 2012 berichtete der Tages-Anzeiger, dass der (zu jenem Zeitpunkt noch vertrauliche) Jahresbericht 2011 des Medizinhistorischen Instituts, verfasst vom neuen Institutsleiter Flurin Condrau, schwere Kritik am Zustand des von Mörgeli geleiteten Museums und am Umfang seiner Lehrtätigkeit enthalte. Die Zitierung im Artikel endete allerdings vor jener Stelle, an der Condrau im Akademischen Bericht 2011 die Vermutung äusserte, das Institut werde von Kolleginnen und Kollegen wegen Mörgelis politischer Haltung geschnitten: «Ein weiteres Problem besteht in der Isolation von Institut und Museum. Die Zusammenarbeit wird uns von Kollegen vermutlich aus politischen Gründen verweigert und die Reichweite unserer Veranstaltungen ist leider auch immer noch beschränkt. Für unser kleines Fach ist das besonders schädlich und im Alltag für die Mitarbeiter eine Belastung.»Mörgeli warf dem Tages-Anzeiger vor, er habe in journalistisch verwerflicher Weise das wahre Motiv Condraus für dessen vernichtendes Urteil verschwiegen. Iwan Städler selber beurteilte die Weglassung dieser Passage später als „unschön“. Er empfing 2013 für seine Recherche im Fall Mörgeli den mit 10‘000 Franken dotierten «Zürcher Journalistenpreis». Laut Jury-Präsident Fredi Gsteiger von Radio SRF habe er nach Material gesucht und gesammelt, «bis die Geschichte rund war».

Nachdem Mörgeli die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften (SGGMN) beschuldigt hatte, seine Manuskripte für die von ihr herausgegebene Fachzeitschrift Gesnerus aus politischen Gründen nicht zu drucken, legte sie ihm den Austritt aus ihren Reihen nahe. Mörgeli hatte zuvor mehrere Jahre als Sekretär und Vorstandsmitglied der SGGMN geamtet. Zu diesem Austritt kam es aber nicht. Im November 2011 beauftragte die Universität eine ausserordentliche Leistungsbeurteilung zu Mörgeli. Diese fiel in fast allen Bereichen «ungenügend» aus, während Condraus Vorgänger Beat Rüttimann ihm regelmässig die höchstmögliche Qualifikation «hervorragend» verliehen hatte. Mörgeli bezeichnete sich als Opfer eines Mobbings durch Institutsmitarbeiter, den Institutsleiter und «gewisse Medien».

Bildungsdirektorin Aeppli befiehlt Entlassung

Am 16. September 2012 veröffentlichte der Journalist Christof Moser in Der Sonntag einen Artikel mit der Schlagzeile: «Universität entlässt Professor Mörgeli». Die nachfolgenden Untersuchungen legen nahe, dass Mosers Quelle Bildungsdirektorin Regine Aeppli war, mit der er seit seiner Ausbildung auf dem Generalsekretariat der SP Schweiz gut bekannt war.[15] Noch am selben Sonntagabend wurde Rektor Andreas Fischer von Regierungsrätin Aeppli für Montagmorgen zu einer Besprechung in der Causa Mörgeli zitiert.

Am 17. September 2012 befahl Bildungsdirektorin Aeppli im Beisein der Personalverantwortlichen der Universität und des Leiters des Hochschulamtes, Sebastian Brändli, Mörgeli «fristlos» zu kündigen. Sowohl Rektor Fischer wie der Rechtsdienst der Universität kamen aber zum Schluss, dass eine fristlose Kündigung nicht angemessen sei. Dennoch orientierte der Rektor Bildungsdirektorin Aeppli am 18. September 2012 telefonisch, dass er Mörgeli kündigen werde.

Bildungsdirektorin Regine Aeppli behauptete am 19. September 2012 im Politmagazin Rundschau des Schweizer Fernsehens, Mörgelis Bewährungsfrist von sechs Monaten sei jetzt abgelaufen. Dabei ging aus der gemeinsamen Zielvereinbarung hervor, dass am 21. September die sechsmonatige Bewährungsfrist erst begonnen hätte. Die kantonsrätliche Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit beurteilte später Aepplis Aussagen als «sachlich falsch»; diese hätten «dazu beigetragen, die Angelegenheit weiter zu dramatisieren».[16]

Am 21. September 2012 orientierte die Universität Mörgeli über die Kündigung seiner Anstellung und die sofortige Freistellung. Die Kündigung erfolgte unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. Die Universität begründete dies mit schweren Loyalitätspflichtverletzungen, die Mörgeli mit seinen Äusserungen in diversen Medien gegenüber der Universität begangen habe, so dass das Vertrauensverhältnis massiv und unwiederbringlich zerstört sei. Somit sei eine zweite Mitarbeiterbeurteilung unter Ansetzung einer Bewährungsfrist – entgegen der ursprünglichen Absicht – nicht mehr möglich. Von dieser Kündigung war seine Stellung als Titularprofessor nicht betroffen.Mörgeli gab bekannt, er werde gegen die Kündigung Rekurs einlegen. Am 28. September 2012 vollzog die Universität, nachdem Mörgeli schriftlich hatte Stellung nehmen können, die angekündigte Kündigung aufgrund ungenügender Leistung und schwerwiegender Loyalitätspflichtverletzungen. Mörgeli wurde per sofort freigestellt, das Arbeitsverhältnis per Ende März 2013 aufgelöst. Mörgeli reichte Klage gegen die Entlassung ein und forderte andernfalls eine Abfindung in Höhe von 156.000 Schweizer Franken.

Iris Ritzmann und der Tages-Anzeiger

Nach dem Artikel im Tages-Anzeiger («Leichen im Keller des Professors») vom 11. September 2012 hatte die Universität Zürich schon am 19. September 2012 Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht. In deren Rahmen edierte die Universität verschiedene E-Mail- und Telefondaten zuhanden der Staatsanwaltschaft. Am 14. November 2012 fand eine Hausdurchsuchung in der Privatwohnung und am Arbeitsplatz von Prof. Iris Ritzmann und deren Ehemann Eberhard Wolff, Stellvertreter von Mörgeli am Medizinhistorischen Museum, statt. Beide verbrachten eine Nacht in Untersuchungshaft. Aufgrund der gegen sie aufgenommenen strafrechtlichen Ermittlungen wurden sie vorsorglich im Amt eingestellt. In der Folge wurde Prof. Johannes Steurer zum interimistischen Leiter des MHIZ ernannt. Operativ wurde es weiterhin durch Prof. Condrau geleitet.

Anfang Juli 2013 traf der Bericht der forensischen Auswertung der durch die Staatsanwaltschaft sichergestellten Datenträger ein. Sie ergab eine enge schriftliche Zusammenarbeit zwischen der stellvertretenden Institutsdirektorin Iris Ritzmann und dem Journalisten Iwan Städler vom Tages-Anzeiger im Vorfeld der schweren Anschuldigungen gegen Christoph Mörgeli. Ritzmann hatte Städler zur Publikation ermuntert («Bleiben Sie dran!»), ihm Gesprächspartner vorgeschlagen, von sich aus Vorschläge zur Verschärfung des Artikels unterbreitet und ihm auf die vorgängige Zusendung des Entwurfs geschrieben: «Wow, ein extrem pointierter Artikel, den so leicht niemand zerpflücken kann. Herzliche Gratulation! (…) Es scheint nun aber doch einiges ins Rollen zu kommen, aber hoffentlich nicht die falschen Köpfe!» Zudem gab Ritzmann dem Journalisten Städler ihr persönliches Passwort zwecks Zugang zu universitätsinternen Informationen («Bitte nicht weitergeben und nach dem Artikel definitiv löschen!»)

Am 29. September 2013 gab die Universität Zürich die Kündigung von Prof. Iris Ritzmann bekannt. Dies löste ein enormes Medienecho aus sowie einen «Akademischen Protest», in dem sich acht Hauptunterzeichner und rund 600 Unterzeichner mit Ritzmann solidarisierten und die Universitätsleitung massiv kritisierten. Sie forderten die Wiedereinstellung Ritzmanns und eine Untersuchung der «langjährigen Missstände» am Medizinhistorischen Institut und Museum. Den zahlreichen protestierenden Angestellten der Universität Zürich wurde im Gegensatz zu Mörgeli keine Loyalitätspflichtverletzung vorgeworfen. Im Gegenteil verkündete Bildungsdirektorin Regine Aeppli: «Die Professoren haben nichts zu befürchten». Sie hätten sich für Iris Ritzmann eingesetzt. «Das ist mit dem Personalrecht vereinbar.» Am 6. November 2013 gab Rektor Andreas Fischer seinen sofortigen Rücktritt bekannt, bedauerte die «jetzt entstandene Situation, für die ich als Rektor letztlich die Verantwortung trage».

Am 4. Dezember 2013 veröffentlichte die Universität ein Gutachten von Prof. Heinrich Koller, ehemals Direktor des Bundesamtes für Justiz, der die Kündigung von Iris Ritzmann als «rechtlich vertretbar und faktisch begründet» beurteilte. Auf eine Lohnrückforderung oder Entzug ihrer Lehrbefugnis wurde verzichtet. Ritzmanns Ehemann Eberhard Wolff war zwar teilweise in den Mailwechsel seiner Frau mit dem Tages-Anzeiger-Journalisten eingeweiht, erhielt aber eine Entschädigung und wurde mit dem gleichen Arbeitspensum wie zuvor am MHIZ erneut von der Universität Zürich angestellt, nämlich mit 20 Prozent am Institut für Sozialanthropologie und Empirische Kulturwissenschaft.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hielt Prof. Iris Ritzmann in sieben Anklagepunkten der mehrfachen Amtsgeheimnisverletzung für schuldig. Die Einzelrichterin am Bezirksgericht Zürich wies indessen am 5. Dezember 2014 den gesamten Telefon- und E-Mal-Verkehr von Ritzmann mit dem Tages-Anzeiger-Journalisten Iwan Städler aus dem Recht, da für deren Erhebung keine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts vorgelegen sei. Mit Hinweis auf das bundesgerichtliche Urteil im Fall von Christoph Blocher und Philipp Hildebrand («Affäre Hildebrand»), wo ebenfalls Korrespondenzen aus dem Verfahren ausgeschlossen wurden, schützte die Einzelrichterin den Quellenschutz («Was für Herrn Blocher gilt, gilt vorläufig für alle»).Auf diesen möglichen rechtlichen Zusammenhang hatte zuerst Peter Studer im Tages-Anzeiger aufmerksam gemacht. Auch das Zürcher Obergericht beurteilte in der Folge das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für unzulässig.

Das Bundesgericht bestätigte am 29. November 2016 in letzter Instanz das obergerichtliche Urteil: Die Herausgabe der «mutmasslich vom Amtsgeheimnis geschützten Informationen» möge für die Universität Zürich sowie Christoph Mörgeli mit «Nachteilen» verbunden gewesen sein. Doch die privaten Interessen der vielen von der Datenerhebung betroffenen, nicht beschuldigten Personen am Schutz ihrer Privatsphäre wögen «gesamthaft betrachtete jedoch schwerer». Mit Urteil vom 20. Dezember 2017 korrigierte das Bundesgericht das obergerichtliche Urteil und gab Beschwerdeführer Mörgeli Recht, wonach er weder 1250 Franken Gerichtsgebühr noch 5000 Franken Prozessentschädigung an Iris Ritzmann entrichten musste. Der Kanton Zürich musste Mörgeli vielmehr eine Parteientschädigung von 1500 Franken zahlen.

Verurteilung von Unversitätsrätin Riklin

Am 26. September 2013 erzählte Universitätsrätin und CVP-Nationalrätin Kathy Riklin in der Wandelhalle des Bundeshauses gegenüber einem Journalisten, der Bericht über die von Prof. Mörgeli betreuten Promotionen komme demnächst heraus, und es sehe für Mörgeli «nicht gut aus». Riklin hatte nachweislich an der Sitzung des Universitätsrates vom 26. Oktober 2013 teilgenommen, an dem die von Mörgeli betreuten Promotionen zur Sprachen gekommen waren. Mörgeli reichte in der Folge Strafanzeige gegen Riklin wegen Amtsgeheimnis- und Ehrverletzung ein. In erster Instanz sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland Kathy Riklin am 4. November 2014 nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» frei.

Die Generalstaatsanwaltschaft zog das Urteil weiter, worauf das Obergericht des Kantons Bern Riklin am 19. Mai 2015 der Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig sprach. Sie musste eine bedingte Geldstrafe von 3800 Franken sowie 1000 Franken Parteientschädigung an Christoph Mörgeli und 8750 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Am 7. März 2016 bestätigte das Bundesgericht in letzter Instanz das Urteil des Berner Obergerichts: Kathy Riklin habe mit der Information eines Journalisten über den Expertenbericht zur Qualität der von Christoph Mörgeli betreuten medizinhistorischen Dissertationen an der Universität Zürich das Amtsgeheimnis verletzt: «Als Mitglied des Universitätsrates der Universität Zürich war Katharina Riklin zur Geheimhaltung verpflichtet.»[39] Kathy Riklin musste in der Folge jeweils im Fall Mörgeli im Universitätsrat in den Ausstand treten. Im Frühjahr 2015 ist Kathy Riklin aus dem Universitätsrat ausgeschieden.

Rückstufung von Prof. Condrau

Im Dezember 2013 wurde das Medizinhistorische Museum der Universität Zürich bis auf weiteres geschlossen.

Der Tages-Anzeiger berichtete am 3. April 2014, dass mehrere Berater Prof. Condrau «im Kampf gegen Christoph Mörgeli» geholfen hätten. Der Institutsdirektor habe mindestens drei externe Berater engagiert, nämlich Samy Bill (nebst Margaretha Greiner) für Museumsbelange, den Coach und Unternehmensberater Othmar Fries sowie den Medienberater Steven Loepfe.

Am 6. Mai 2014 gab die Universität Zürich bekannt, das Institut für Biomedizinische Ethik und der Lehrstuhl für Medizingeschichte in einem Zentrum für Medical Humanities zu vereinen. Damit verlor Prof. Flurin Condrau die Institutsdirektion definitiv und wurde Prof. Nikola Biller-Andorno unterstellt; das Archiv und die Bibliothek würden ebenfalls in dieses neue Zentrum eingegliedert. Gleichzeitig wurde das bisherigen Zentrum für Evolutionäre Medizin unter Prof. Frank Rühli zu einem eigenen Institut aufgewertet, dem auch die bisherige medizinhistorische Objektsammlung und das Medizinhistorische Museum angegliedert wurden. Dieses solle als «Medizinmuseum» neu allen medizinischen Fachrichtungen offenstehen.[44]

Während Prof. Flurin Condrau die Auflösung seines Instituts und Museums und den Verlust der Institutsleitung nicht negativ werteten mochte, beurteilten die Medien dieses Ereignis im Gegenteil als Verlust an Einfluss, ja als Degradierung.

Im Mai 2015 bewilligte die Universitätsleitung einen Sonderkredit von einer Million Franken für die Inventarisierung der medizinhistorischen Sammlung.

Entlassung «unrechtmässig»

Mit Urteil vom 2. Dezember 2015 hielt das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich fest, dass die Universität Zürich Prof. Christoph Mörgeli in formell «schwerwiegender», aber auch in materieller Hinsicht «unrechtmässig» gekündigt hat. Ein «massgebliches Verschulden» von Prof. Mörgeli sei «zu verneinen». Die Kündigung sei vom dafür nicht zuständigen Rektor statt von der Universitätsleitung ausgesprochen und das rechtliche Gehör sei Mörgeli nur noch pro forma gewährt worden, nachdem der Kündigungsentschluss bereits festgestanden sei.

Das Verwaltungsgericht stellte weiter fest, dass die Universität Zürich ihre Fürsorgepflicht «in verschiedener Hinsicht und teilweise in schwerwiegender Weise» verletzte und es unterliess, Christoph Mörgeli «in adäquater Weise Unterstützung anzubieten». Was den vorgesetzten Institutsdirektor Flurin Condrau betrifft, so stellte das Verwaltungsgericht angesichts von dessen wiederholten Gesprächs- und Unterstützungsverweigerungen eine «gravierende Verletzung der Fürsorgepflicht» fest. Condraus nachweisliche Aushändigung amtsgeheimer Dokumente an Aussenstehende ist aktuell noch immer Gegenstand einer Strafuntersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft. Was Mörgelis andere Vorgesetzte Prof. Iris Ritzmann betrifft, stellte das Verwaltungsgericht fest, dass Ritzmann den Tages-Anzeiger-Journalisten Iwan Städler «mit vertraulichen Informationen versorgte und aktiv dazu beitrug, dass die Kritik an der Arbeit des Beschwerdeführers [Mörgeli] an die Öffentlichkeit gelangte».[51]

Das Verwaltungsgericht hielt weiter fest, dass sich die Universität bei ihrer Kündigung ausdrücklich nicht auf angebliche Leistungsmängel von Prof. Mörgeli berufen konnte: «Der Kündigungsgrund der mangelhaften Leistung muss als treuwidrig gewertet werden.» Auch die angebliche Loyalitätsverletzung von Prof. Mörgeli falle als Kündigungsgrund dahin, sei doch dieser der medialen Kritik in seinen öffentlichen Äusserungen «weitgehend in adäquater oder zumindest vertretbarer Weise» begegnet. «Die Umstände der Kündigung, namentlich die Berichterstattung betreffend die ihm vorgeworfenen Leistungsmängel trafen den Beschwerdeführer hart.» Eine Wiederanstellung stehe Mörgeli aufgrund der heutigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht zu, wohl aber eine Entschädigungssumme von fünf Monatsgehältern und eine Abfindungssumme von zwölf Monatsgehältern.

Das Verwaltungsgericht trat in seinem Urteil nicht darauf ein, dass die dafür nicht zuständige Regierungsrätin und Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) dem damaligen Rektor Andreas Fischer die Kündigung von Prof. Mörgeli befohlen hat.

Christoph Mörgeli akzeptierte das vom Zürcher Verwaltungsgericht veröffentlichte Urteil.

Mörgeli bewarb sich im November 2012 ohne Erfolg für die frei werdende Rektorenstelle der Universität Zürich als Nachfolger von Rektor Andreas Fischer.

Vorwürfe der Rundschau

Am 27. März 2013 wurde in der Fernsehsendung Rundschau des Schweizer Fernsehens Christoph Mörgeli vorgeworfen, Medizindoktoranden zu einfach zum akademischen Doktorgrad verholfen zu haben. Bei mehr als 12 von 60 von Christoph Mörgeli betreuten Dissertationen soll die Arbeit hauptsächlich in der Transkription alter Texte bestanden haben. Der verantwortliche Rundschau-Mitarbeiter Marc Meschenmoser schrieb dazu: «Professor Mörgel vergab Doktortitel fürs Abschreiben.» Mörgeli verteidigte sich, die kommentierten Transkriptionen seien eine wissenschaftliche Leistung und keinesfalls ein «Abschreiben» oder ein Plagiat; es gebe keine Arbeit, die nur aus Transkriptionen bestehe. Er sehe sich als Opfer einer politischen Kampagne gegen ihn. Die Zeit kommentierte die Sendung als «Mörgelis Hinrichtung #Live». Das Schweizer Fernsehen habe in der Rundschau «einen journalistischen Tiefpunkt» gesetzt.

Die Universität Zürich kündigte an, den Sachverhalt der erhobenen Behauptungen der Sendung Rundschau bezüglich der medizingeschichtlichen Dissertationen abzuklären. Gegen zwei Beiträge der Rundschau und einen Beitrag der Sendung 10vor10 reichte Mörgeli im April 2013 eine Beanstandung bei der Ombudsstelle der SRG ein. Darin rügte er, dass die Beiträge seine berufliche Integrität herabgewürdigt und falsche Informationen vermittelt hätten. Insbesondere wies Mörgeli nach, dass ein mit einem Original-Schreiben zitierter und ein zweiter vor der Kamera verfälschter Doktorand bei ihm gescheitert und gar nie promoviert worden sind. Er verfügte dazu über ein Gutachten der Praxis Forensische Anthropologie von Prof. Dr. Friedrich W. Rösing, welches die Übereinstimmung des verdächtigten (gescheiterten) Doktoranden mit dem als Schattenriss gezeigten Aussagenden in der Rundschau in 39 Merkmalen ergab, also eine «sehr wahrscheinliche» Identität. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Rundschau einen falschen Doktor vorgeführt hatte, lag für Prof. Rösing «bei 95 bis 99 Prozent».

Ombudsmann Achille Casanova beurteilte die Beanstandung zum 10vor10-Beitrag als nicht begründet, die Beanstandung gegen einen Rundschau-Beitrag als teilweise berechtigt, bei einem zweiten Rundschau-Beitrag als nicht berechtigt. Mörgeli zog seine Beschwerden an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiter. UBI-Präsident Roger Blum musste in den Ausstand treten, weil er unmittelbar nach der Rundschau-Sendung getwittert hatte: «Im Vergleich zu den von Mörgeli betreuten Dissertationen ist der Fall Schavan ein Klacks. Die Universität Zürich ist jetzt echt gefordert.» Blum räumte später ein, er wäre im Nachhinein mit seiner Aussage zurückhaltender.

Die UBI wies die Beschwerde im Dezember 2013 einstimmig ab; die programmrechtlichen Bestimmungen seien nicht verletzt worden, die Sendungen genügten dem Gebot der Sachgerechtigkeit. Mörgeli kündigte an, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen, da die UBI auf wesentliche Punkte seiner Kritik gar nicht eingegangen sei. Das Bundesgericht trat 2014 nicht auf seine Beschwerde ein, da Mörgeli die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht hatte.

Am 1. Oktober 2013 teilte die Universität Zürich mit, dass ein von der Universität beauftragtes internationales Expertengremium zum Schluss gekommen sei, dass ein beträchtlicher Teil der untersuchten Dissertationen am MHIZ wissenschaftlichen Standards nur knapp entspreche. Es wurde indessen keine der von Mörgeli betreuten Dissertationen als ungenügend taxiert und keinem Doktorierender der Titel aberkannt. Hingegen wurde die Betreuung als teilweise mangelhaft beurteilt; dies betreffe vor allem die Dissertationen, die von Mörgeli und seinem Vorgesetzten Beat Rüttimann betreut worden seien.

Urteil der parlamentarischen Aufsicht

Die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit des Zürcher Kantonsrates legte am 5. Juni 2014 ihren Bericht über die Abklärungen rund um das Medizinhistorische Institut und Museum der Universität Zürich vor. Dieser Bericht kam zum Schluss, «dass die Vorgänge am MHIZ nur Verlierer hinterlassen und der Universität geschadet haben», Vor Abschluss der laufenden personal- und strafrechtlichen Verfahren könne das Verhalten von Prof. Mörgeli und von Prof. Ritzmann nicht abschliessend bewertet werden. Die vorgenommenen Befragungen und die vorliegenden Akten gäben Anlass zur Vermutung, dass beide – wenn auch auf unterschiedlichen Gebieten – Fehler gemacht hätten. Bei Prof. Mörgeli stehe insbesondere eine mögliche Vernachlässigung der medizinhistorischen Sammlung im Vordergrund, bei Prof. Ritzmann eine mögliche Verletzung der Treuepflicht gegenüber der Universität Zürich, insbesondere durch Informationen- und Aktenaushändigung an den Tages-Anzeiger. Aus Sicht der kantonsrätlichen Aufsichtskommission seien aber Prof. Mörgeli und Prof. Ritzmann «auch Opfer der ganzen Vorgänge, haben sich doch beide während vieler Jahre für das MHIZ engagiert und müssen nun erhebliche berufliche Nachteile in Kauf nehmen».

Die Staatsanwaltschaft wollte wegen der Geschehnisse rund um die Entlassung von Christoph Mörgeli als Leiter des Medizinhistorischen Museums gegen die Bildungsdirektorin Regine Aeppli ermitteln. Der Vorwurf lautete auf Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, Prozessbetrug und unlauterer Wettbewerb. Aeppli habe dem damaligen Rektor Andreas Fischer befohlen, Christoph Mörgeli zu entlassen, und damit ihre Kompetenzen überschritten. Der Zürcher Kantonsrat lehnte indessen am 23. Februar 2015 die Aufhebung der Immunität von Bildungsdirektorin Regine Aeppli mit 112 zu 52 Stimmen ab. Die Gegner argumentierten hauptsächlich, man wolle endlich einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen. Im Frühjahr 2015 trat Aeppli nicht mehr zur Wiederwahl in den Zürcher Regierungsrat an.

Zwischen dem 20.September 2012 und dem 17. Dezember 2015 schrieb der stellvertretende Chefredaktor Philipp Gut in der Weltwoche über 20 Artikel mit zahlreichen Originalquellen rund um den «Fall Mörgeli».

Aktueller Stand

Am 17. Januar 2017 gab die Universität Zürich bekannt, dass die geplante Wiedereröffnung des «Medizinmuseums» aufgrund der gegenwärtigen Finanzlage zugunsten der Schaffung des neuen Naturmuseums «vorläufig zurückgestellt» werde. Die Sammlungssanierung werde weitergeführt.

Im Sommer 2017 wurde die Medizinhistorische Bibliothek der Universität Zürich aufgehoben und in die Hauptbibliothek Medizin Caräum integriert. Das bisherige Institutsgebäude des MHIZ am Hirschengraben 82 bezog das Institut für Epidemiogie, Biostatistik und Prävention.

Aktuell hängig ist die Strafuntersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft gegen Prof. Flurin Condrau wegen der Herausgabe des Akademischen Berichts 2011 sowie weiterer amtsgeheimer Dokumente an mutmasslich Nichtberechtigte. Mörgeli hatte seinen ehemaligen Chef im Dezember 2013 der mehrfachen Amtsgeheimnisverletzung beschuldigt und angezeigt.

Das Zürcher Obergericht hatte daraufhin im Juni die Staatsanwaltschaft ermächtigt, die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Staatsangestellten Condrau zu prüfen und ein solches allenfalls durchzuführen. Im Vordergrund steht der Verdacht, dass Condrau im Kontakt mit Aussenstehenden geheime Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Akademischen Bericht des MHIZ 2011 weitergeben hatte, die schliesslich ihren Weg zum Tages-Anzeiger fanden.

Anfang 2015 scheiterte Prof. Flurin Condrau vor Bundesgericht, Einblick in die Akten zum Strafverfahren von Iris Ritzmann zu erhalten. Er wollte damit gegen Weltwoche-Journalist Philipp Gut wegen üblicher Nachrede vorgehen und eine Beschwerde an den Presserat einreichen. Das Bundesgericht vertrat die Meinung, mit der Akteneinsicht könnte die Wahrheitsfindung in den Strafverfahren gegen Ritzmann und gegen Condrau selber erschwert werden.

Prof. Flurin Condrau wehrte sich vergeblich dagegen, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn als Angestellten des Kantons Zürich ermitteln durfte. Schliesslich gelangte er mit einer Beschwerde ans Bundesgericht, die aber im September 2014 abgelehnt wurde. Mittlerweile hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die Befragung von Condrau als Beschuldigtem und mehreren Zeugen abgeschlossen. Der Entscheid über einen Strafantrag ans Bezirksgericht Zürich steht noch aus.

Siehe auch: Iris Ritzmann#Entlassung von der Universität Zürich

Politik

Laufbahn

Mörgelis politische Laufbahn begann 1986 bis 1992 als Mitglied und Aktuar der Kirchenpflege in Stäfa. 1997 zog er für die Schweizerische Volkspartei (SVP) in den Zürcher Kantonsrat ein. Bei den Parlamentswahlen 1999 wurde er in den Nationalrat gewählt und legte das Kantonsratsmandat nieder, 2003, 2007 und 2011 wurde er als Nationalrat bestätigt, 2015 nicht wiedergewählt.[85] Von 1999 bis 2015 gehörte er der Aussenpolitischen Kommission, ab 2007 auch der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur an. Daneben ist Christoph Mörgeli Vorstandsmitglied der rechtskonservativen AUNS und seit 2001 Chef der Programmkommission der SVP Zürich. 2005 bis 2018 amtete er auch als Programmchef der SVP Schweiz.

In den Medien wird Christoph Mörgeli oft auch in der nationalen Partei eine Vordenkerrolle zugesprochen.[32][33] Öffentlich äussert er sich regelmässig in Kolumnen, unter anderem in der Weltwoche, im Zürcher Boten, in der Aargauer Zeitung und in der Berner Zeitung.[86]

Seit November 2015 ist Mörgeli redaktioneller Mitarbeiter der Weltwoche, seit Sommer 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter von Nationalrat Roger Köppel.[87]

Positionen

Mörgeli gehört dem rechten Flügel der SVP an.[88] Sein Abstimmungsverhalten im Nationalrat zeichnet sich einerseits durch die Forderung nach Steuersenkungen und durch «law and order»-Postulate wie eine starke Armee oder eine restriktive Ausländerpolitik aus, andererseits durch ausgeprägte Zurückhaltung gegenüber gesellschaftlicher Liberalisierung, aussenpolitischer Öffnung oder staatlichen Engagements in Bereichen wie Bildung und Forschung oder Umweltschutz. Ein Kernelement seiner Positionen ist die kritische Auseinandersetzung mit dem Sozialismus, die er mit für Schweizer Verhältnisse unüblicher ideologischer Konsequenz und rhetorischer Schärfe führt. Dementsprechend lehnt er auch jeden weiteren Ausbau des Wohlfahrtsstaats kategorisch ab. 2017 veröffentlichte Mörgeli im Orell Füssli Verlag zum hundertsten Jahrestag der SVP des Kantons Zürich eine 750-seitige, reich illustrierte Jubiläumsschrift.[

Auszeichnungen

Privates

Mörgeli war Offizier der Schweizer Armee, Kommandant des Mechanisierten Füsilierbataillons 65  und bekleidet den Rang eines Oberstleutnants der Infanterie a. D. Er gehört der Zunft zur Schmiden in Zürich an.

Mörgeli ist geschieden und hat zwei Kinder. Er ist liiert und lebt in Stäfa.[93]

Varia

Christoph Mörgeli wurde zusammen mit vier weiteren Persönlichkeiten als möglicher Preisträger der Arosa Humorschaufel 2012, einem Jurypreis des Arosa Humor-Festivals, nominiert.[4]

Schriften (Auswahl)

  • Dr. med. Johannes Hegetschweiler, 1789–1839: Opfer des «Züriputschs». Wissenschafter und Staatsmann zwischen alter und moderner Schweiz (= Zürcher medizingeschichtliche Abhandlungen. Nr. 180). Juris, Zürich 1986 (Dissertation Universität Zürich 1985/1986), 222 Seiten). ISBN 3-260-05124-4.
  • The Medical History Museum of the University of Zurich, 144 pp. Zürich, Institute and Museum of the History of Medicine of the University of Zurich, Zürich 1994, 144 Seiten.
  • Memorial und Stäfner Handel 1794/95. Hrsg. von Ch. Mörgeli unter dem Patronat von Gemeinderat und Lesegesellschaft Stäfa. Zürichsee Medien AG, Stäfa 1995, 315 Seiten.
  • Europas Medizin im Biedermeier anhand der Reiseberichte des Zürcher Arztes Conrad Meyer-Hofmeister 1827–1831. Hrsg., kommentiert und eingeleitet von Christoph Mörgeli. Schwabe, Basel 1997, 814 Seiten. ISBN 3-7965-1033-7 (mit M. Widmann) Bader und Wundarzt. Medizinisches Handwerk in vergangenen Tagen. Medizinhistorisches Institut und Museum der Universität Zürich, Zürich 1998, 184 Seiten. (mit B. Weber) Zürcher Ärzte aus vier Jahrhunderten. Die Porträtgalerie im Medizinhistorischen Museum der Universität Zürich. Kranich Verlag, Zollikon 1998, 139 Seiten. ISBN 3-906640-74-4.
  • The Surgeon’s Stage. A History of the Operating Room. Editiones Roche, Basel 1999, 319 Seiten. ISBN 3-90770-79-X.
  • Die Werkstatt des Chirurgen. Zur Geschichte des Operationssaals. Editiones Roche, Basel 1999, 319 Seiten. ISBN 3-907770-78-1.
  • Escenarios de la cirugía. El cirujano en su devenir histórico. Editiones Roche, Basel 1999, 310 Seiten. ISBN 3-900777-08-03.
  • Kurze Geschichte des alten Zürcher Spitals. In: Zürcher Spitalgeschichte, Bd. 3. Hrsg. vom Regierungsrat des Kantons Zürich, Zürich 2000, S. 25 –76. ISBN 3-905647-98-2.
  • (mit U. Wunderlich) Zürcher Totentänze. 3. Jahresgabe der Europäischen Totentanz-Vereinigung, Düsseldorf 2001, 74 Seiten.
  • (mit U. Wunderlich) «Über dem Grabe geboren». Kindsnöte in Medizin und Kunst. Benteli Verlag, Bern 2002, 259 Seiten.3-7165-1277-X.
  • Das Medizinhistorische Museum der Universität Zürich2. Aufl., Zürich 2005, 143 Seiten.
  • (mit U. Wunderlich) Berner Totentänze. Makabres aus Bern vom Mittelalter bis in die Gegenwart. Schriften des Bernischen Historischen Museums 7, Bern 2006, 166 Seiten. ISBN 3-934862-10-1.
  • Vom Wissen zum Können, 175 Jahre Therapie am UniversitätsSpital Zürich. Medizinhistorisches Institut und Museum der Universität Zürich, Zürich 2008, 80 Seiten.
  • 1810-2010, 200 Jahre Ärztegesellschaft des Kantons Zürich AGZ, hrsg. Von der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, Gesamtredaktion Ch. Mörgeli. Verlag NZZ Libro, Zürich 2010, 262 Seiten. ISBN 978-3-03823-616-0.
  • (mit U. Fisch und A. Mudry) Mikroskop und Ohr. Der Weg zur Mikrochirurgie. Medizinhistorisches Museum der Universität Zürich, Zürich 2012, 90 Seiten.
  • (mit U. Fisch und A. Mudry) Microscope and Ear. The Origin of Microsurgery. Museum of Medical History of the University of Zurich, Zürich 2012, 90 Seiten.
  • (mit U. Fisch und A. Mudry) Microscopio y Oído. El Origen de la Microcirurgía. Museo de Historia de la Medicina de la Universidad de Zurich, Zürich 2012, 91 Seiten.
  • (mit S. Päuser und U. B. Schaad) Lifesavers for millions. Isoniazid (Rimifon), Bactrim, Rocephin. Editiones Roche, Basel 2012, 201 Seiten. ISBN 9783-907770-94-8.
  • (mit S. Päuser und U. B. Schaad) Lebensretter für Millionen, Isoniazid (Rimifon), Bactrim, Rocephin. Editiones Roche, Basel 2012, 188 Seiten. ISBN 978-3—907770-93-1.
  • Karl Theiler (1920–2005). Anatom, Embryologe, Genetiker. Hrsg. von R. Theiler, Gesamtredaktion/Autor Ch. Mörgeli. EMH Schweizerischer Ärzteverlag, Basel 2015, 230 Seiten. ISBN 978—3-03754-087-9.
  • Bauern, Bürger, Bundesräte. 1917–2017. Hundert Jahre Zürcher SVP. Orell Füssli Verlag, Zürich 2017, 750 Seiten. ISBN 978-3-280-05663-9.
Commons: Christoph Mörgeli – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Portrait. Website von Christoph Mörgeli, abgerufen am 20. September 2012.
  2. http://www.christoph-moergeli.ch/wissenschaft/publikationen
  3. Philipp Gut: Das Kernproblem bleibt. Die Weltwoche Nr. 19, 8. Mai 2014.
  4. Universitätsleitung UZH, Protokoll des Treffens mit dem MHIZ, 23. November 2007.
  5. Iwan Städler: Schwere Vorwürfe gegen Professor Christoph Mörgeli. Tages-Anzeiger, 11. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
  6. Flurin Condrau: Akademischer Bericht 2011. Medizinhistorisches Institut und Museum, Universität Zürich, 2012, abgerufen am 21. September 2012 (PDF; 360 kB).
  7. Akademischer Bericht MHIZ 2011 http://www.media.uzh.ch/dam/jcr:00000000-23d5-3369-0000-00006591b85e/Akad_Bericht_2011.pdf
  8. Iwan Städler erklärt im Video, warum er einen bestimmten Satz in seinen Texten zur Affäre Mörgeli weggelassen hat. https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/das-abc-der-archivperlen/story/12590357, Zürcher Journalistenpreis, Iwan Städler, Rico Czerwinski und Susi Stühlinger räumen ab. persönlich.com, 27.5.2013, http://www.persoenlich.com/medien/iwan-staedler-rico-czerwinski-und-susi-stuehlinger-raeumen-ab-306694
  9. Philipp Gut: Ausgezeichnete Fehler. Die Weltwoche Nr. 23, 6.6.2013.
  10. Alois Feusi: Der Druck auf Christoph Mörgeli wächst weiter. Neue Zürcher Zeitung, 16. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
  11. Iwan Städler: Ein Aussenseiter seines Fachs. Tages-Anzeiger, 12. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
  12. Iwan Städler: Der Fall Mörgeli spitzt sich weiter zu. Tages-Anzeiger, 17. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
  13. Jürg Krebs und Michael Rüegg: Mörgeli: «Ich bin eines von 10000 Schweizer Mobbing-Opfer». Aargauer Zeitung, 14. September 2012, abgerufen am 20. September 2012.
  14. Christof Moser: Universität entlässt Professor Mörgeli. Der Sonntag/MLZ, 16.9.2012.
  15. Philipp Gut: Anweisung von ganz oben. Die Weltwoche Nr. 16, 17. April 2014.
  16. Bericht der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit zu den Abklärungen rund um das Medizinhistorische Institut und Museum der Universität Zürich, 5. Juni 2014, https://www.kantonsrat.zh.ch/media/11330/bericht_mhi_05-06-2014.pdf
  17. Universität Zürich kündigt Prof. Christoph Mörgeli. Universität Zürich, 21. September 2012, abgerufen am 21. September 2012.
  18. Mörgeli muss Uni Zürich verlassen. Neue Zürcher Zeitung, 21. September 2012, abgerufen am 21. September 2012.
  19. Andrea Sommer: «Der Hintergrund ist politisch, das steht sogar im Bericht» Interview in der Berner Zeitung vom 22. September 2012.
  20. Universität Zürich entlässt Prof. Christoph Mörgeli. Medienmitteilung der Universität Zürich vom 28. September 2012.
  21. Iwan Städler: Mörgelis Anwalt will notfalls bis nach Strassburg gehen, Tages-Anzeiger vom 9. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.
  22. Mörgeli verlangt 156'000 Franken von der Uni Zürich, Tages-Anzeiger vom 11. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.
  23. Iwan Städler: Wie die Mörgeli-Affäre eskalierte. Tages-Anzeiger, 20.11.2013. https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Wie-die-MoergeliAffaere-eskalierte/story/18044845
  24. Philipp Gut: Da geht das Herz etwas schneller. Die Weltwoche Nr. 13, 10. April 2014.
  25. Akademischer Protest gegen die Entlassung von Prof. Dr. Iris Ritzmann durch die Universität Zürich, 5. November 2013, http://akademischerprotest.ch/
  26. Die Affäre Mörgeli, Die Professoren haben nichts zu befürchten. Tages-Anzeiger, 12.11.2013.
  27. UZH News, Andreas Fischer tritt als Rektor zurück, 6. November 2013, http://www.news.uzh.ch/de/articles/2013/andreas-fischer-tritt-als-rektor-zurueck.html
  28. UZH News, Universität Zürich bestätigt Kündigung und richtet Medizinhistorisches Institut und Museum neu aus, 4. Dezember 2013, https://www.media.uzh.ch/de/medienmitteilungen/archive/2013/mk-mhiz.html
  29. Eberhard Wolff kämpft um seinen Ruf. Neue Zürcher Zeitung, 29.8.2014.
  30. Gericht spricht Iris Ritzmann frei. Tages-Anzeiger, 5. Dezember 2014.
  31. Freispruch für Iris Ritzmann mangels Beweisen. Neue Zürcher Zeitung, 5. Dezember 2014.
  32. Peter Studer: Blochers Sieg und der Fall Mörgeli. Tages-Anzeiger, 11. August 2014.
  33. Nächste Niederlage für Mörgeli. Tages-Anzeiger, 12. Dezember 2015.
  34. Urteil vom 29. November 2016. I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Iris Karin Ritzmann Wolff, http://www.uvak.ch/doc/BG-Urteil-20161129.pdf
  35. Urteil vom 20. Dezember 2017, Strafrechtliche Abteilung, Christoph Mörgeli gegen 1. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich 2. Iris Karin Ritzmann Wolff
  36. Regionalgericht Bern-Mittelland, Urteilsbegründung Strafverfahren Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Mörgeli Christoph, gegen Riklin Katharina, 28. November 2014
  37. Obergericht des Kantons Bern, Strafabteilung 2. Strafkammer, Urteil Riklin Katharina, Beschuldigte, gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern und Mörgeli Christoph, 19. Mai 2015.
  38. Bundesgericht, Urteil vom 7. März 2016, Strafrechtliche Abteilung, Katharina Riklin gegen 1. Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, 2. Christoph Mörgeli.
  39. Universitätsrat, Kathy Riklin muss in den Ausstand treten. Neue Zürcher Zeitung, 10. November 2013.
  40. Kathy Riklin hört im Unirat auf. Tages-Anzeiger, 25. Mai 2015.
  41. Kathy Riklin tritt nicht mehr an. Neue Zürcher Zeitung, 26. Mai 2015.
  42. Benedict Neff: Fall Mörgeli rumort nach. Das Medizinhistorische Museum wird geschlossen. Basler Zeitung, 5. Dezember 2013.
  43. Daniel Schneebeli: Berater halfen Flurin Condrau im Kampf gegen Christoph Mörgeli. Tages-Anzeiger, 3. April 2014.
  44. Brigitta Blöchlinger, Marita Fuchs: Mehrfach bespielbares neues Medizinmuseum. UZH News, 6. Mai 2015, http://www.news.uzh.ch/de/articles/2014/mehrfach-bespielbares-neues-medizinmuseum.html
  45. Walter Bernet: «Ich werte das nicht als Degradierung». Neue Zürcher Zeitung, 7. Mai 2014.
  46. Mörgelis Gegenspieler wird degradiert. Neue Luzerner Zeitung, 7. Mai 2014.
  47. Condrau verliert seinen Posten. Der Landbote, 7. Mai 2014.
  48. Condraus Institut in Bestandteile zerlegt. Neue Zürcher Zeitung, 7. Mai 2015.
  49. Eine Million für Mörgelis Sammlung. Neue Zürcher Zeitung, 26. April 2013.
  50. Eine Million Franken für Ordnung in Mörgelis Sammlung. Tages-Anzeiger, 27. April 2014.
  51. Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 4. Abteilung, Urteil der 4. Kammer vom 2. Dezember 2015 in Sachen Christoph Mörgel gegen Universität Zürich.
  52. Walter Bernet: Mörgeli-Urteil ist rechtskräftig. Neue Zürcher Zeitung, 15.1.2016. https://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/moergeli-urteil-ist-rechtskraeftig-ld.4236
  53. Mörgeli akzeptiert Urteil und erhält 17 Löhne. Der Landbote, 15.1.2016. http://www.landbote.newsnetz.ch/ueberregional/moergeli-akzeptiert-urteil-und-erhaelt-17-monatsloehne/story/12228127
  54. Zurück an die Uni – Mörgeli will Rektor werden, NZZ online vom 15. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.
  55. Mörgeli sieht sich als prädestiniert für die Stelle als Uni-Rektor, Tages-Anzeiger vom 16. November 2012, abgerufen am 17. November 2012.
  56. Jürg Krebs: Der Nachfolger für Unirektor Andreas Fischer wird ein Interner. In: Limmattaler Zeitung vom 5. März 2013.
  57. Marc Meschenmoser: Professor Mörgeli vergab Doktortitel fürs Abschreiben. SRF News Schweiz, 27.3.2013. https://www.srf.ch/news/schweiz/professor-moergeli-vergab-doktortitel-fuers-abschreiben.
  58. Mörgeli: «Das ist versuchter Rufmord» SRF 1 vom 11. April 2013
  59. Marc Meschenmoser: Professor Mörgeli vergab Doktortitel fürs Abschreiben. In: SRF 1 vom 27. März 2013.
  60. Peer Teuwsen: Mörgelis Hinrichtung#Live. Die Zeit, 4. April 2013.
  61. Universität Zürich klärt Sachverhalt ab. Medienmitteilung vom 28. März 2013.
  62. Christof Moser: «Hätte ‹Weltwoche› uns gefragt, hätten wir sie vor Fehlleistung bewahren können» Interview mit Mario Poletti in der Schweiz am Sonntag vom 13. April 2013.
  63. Mörgeli: «Der Staatssender betreibt eigentlichen Rufmord» In: Aargauer Zeitung vom 11. April 2013.
  64. UBI weist Mörgeli-Beschwerden ab. Medienmitteilung vom 6. Dezember 2013.
  65. Praxis Forensische Anthropologie, Blaubeuren. Gutachten zur Identität nach Bildern, 22. Juni 2013.
  66. Marcel Odermatt: Gutachter in der Affäre Mörgeli-Rundschau löste schon Kriminalfälle. Sonntagsblick, 21. Juli 2013.
  67. Doktortitel-Kontroverse um Christoph Mörgeli: Verstiessen SRF-Sendungen gegen das Programmrecht? In: SRG Deutschschweiz, Zusammenfassungen, abgerufen am 11. August 2013.
  68. Christof Moser: Mörgelis Kritik an Schweizer Fernsehen teilweise berechtigt. In: Schweiz am Sonntag vom 1. Juni 2013.
  69. SRG-Ombudsmann gibt Christoph Mörgeli teilweise Recht. In: persoenlich.com vom 2. Juni 2013.
  70. Wegen Tweet zu Mörgeli-Affäre, UBI-Chef Roger Blum tritt in den Ausstand. Blick, 11.4.2013, https://www.blick.ch/news/politik/wege n-tweet-zur-moergeli-affaere-ubi-chef-roger-blum-tritt-in-den-ausstand-id2267455.html
  71. Rainer Stadler: UBI weist Christoph Mörgeli ab. In: Neue Zürcher Zeitung vom 6. Dezember 2013
  72. b. 676/677/678. Entscheid vom 6. Dezember 2013. In: UBI, abgerufen am 24. April 2014 (PDF-Datei)
  73. Mörgeli zieht UBI-Entscheid weiter. In: Neue Zürcher Zeitung/sda vom 8. Dezember 2013.
  74. Katharina Fontana: Umstrittene «Rundschau»-Sendung. Abfuhr für Mörgeli. In: Neue Zürcher Zeitung vom 18. Juni 2014
  75. Medizinhistorische Dissertationen: Wissenschaftliche Betreuung der Doktorierenden war teilweise ungenügend, Medienmitteilung der Universität Zürich vom 1. Oktober 2013, abgerufen am 7. Oktober 2013.
  76. Aeppli entgeht den Ermittlungen. Tages-Anzeiger, 23. Februar 2015. https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Aeppli-entgeht-den-Ermittlungen/story/10995691.
  77. Zürcher Regierungsrätin Aeppli. Mörgelis oberste Chefin tritt nicht mehr an. Blick, 13. Mai 2014. https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/zuercher-regierungsraetin-aeppli-moergelis-oberste-chefin-tritt-nicht-mehr-an-id2848438.html
  78. Johanna Wedl: Regine Aeppli tritt ab. Neue Zürcher Zeitung, 13. Mai 2014. https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/zuercher-regierungsraetin-aeppli-moergelis-oberste-chefin-tritt-nicht-mehr-an-id2848438.html
  79. Philipp Gut: Zweieinhalb Bücher in 20 Jahren. Die Weltwoche Nr. 38, 20. September 2012.
  80. Philipp Gut: Fehlentscheid. Uni am Pranger. Die Weltwoche Nr. 51, 17. Dezember 2015.
  81. UZH News. Universität Zürich will ein Naturmuseum schaffen. Medienmitteilung vom 7. Juli 2016. http://www.media.uzh.ch/de/medienmitteilungen/2016/Naturmuseum.html.
  82. Gegen Condrau darf ermittelt werden. Neue Zürcher Zeitung, 10. September 2014. https://www.nzz.ch/zuerich/moergeli-affaere-condrau-flurin-uni-zuerich-medizinhistorisches-institut-1.18381044
  83. Condrau blitzt vor Bundesgericht ab. Tages-Anzeiger, 28.1.2015. https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Condrau-blitzt-vor-Bundesgericht-ab/story/31916219?track
  84. Keine Akteneinsicht für Condrau. Neue Zürcher Zeitung, 28.1.2015. https://www.nzz.ch/zuerich/keine-akteneinsicht-fuer-condrau-1.18470791
  85. Tages-Anzeiger: Die SVP ist historische Siegerin, abgerufen am 18. Oktober 2015.
  86. Archiv auf persönlicher Website
  87. Andreas Schürer: Neues Mandat für Christoph Mörgeli. Mit einem Bein im Nationalrat. , Neue Zürcher Zeitung, 17. September 2016.
  88. Parlamentsspiegel 48. Legislatur.
  89. Bauern, Bürger, Bundesräte. 1917–2017. Hundert Jahre Zürcher SVP. Orell Füssli Verlag, Zürich 2017, 750 Seiten. ISBN 978-3-280-05663-9.
  90. Jahresbericht Universität Zürich 1997/98. S. 93, PDF-Seite 48. Abgerufen am 25. Mai 2013.
  91. Auszeichnungen auf der Website von Christoph Mörgeli, abgerufen am 25. Mai 2013
  92. Nationalrat Mörgeli ist «Kolumnist des Jahres» In: Kleinreport, 19. Dezember 2007
  93. Flavia Schlittler: Jetzt spricht der verlassene Ehemann. «Meine Frau hat mich gegen Mörgeli eingetauscht». Blick.ch, 23. Januar 2015.
  94. Aroser Zeitung, 9. November 2012, S. 30.
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  1. Jahresbericht Universität Zürich 1997/98. S. 93, PDF-Seite 48. Abgerufen am 25. Mai 2013
  2. Auszeichnungen auf der Website von Christoph Mörgeli, abgerufen am 25. Mai 2013
  3. Nationalrat Mörgeli ist «Kolumnist des Jahres» In: Kleinreport vom 19. Dezember 2007
  4. Aroser Zeitung vom 9. November 2012, S. 30.