Bergschaden

Warnschild vor Bergschäden im südlichen Ruhrgebiet
Durch Bergsenkung notwendig geworderner technischer Ausbau der Seseke

Ein Bergschaden ist ein meist oberirdisch entstehender Schaden zumeist an Gebäuden, der verursacht wird durch unterirdische Abbaumaßnahmen des Bergbaus und dadurch hervorgerufene Bewegungen des Deckgebirges über der Abbaustelle. Der spektakulärste Bergschaden ist wohl der Tagesbruch: wenn sich an der Oberfläche riesige Löcher auftun, in denen manchmal ganze Häuser versinken.

Zu den Bergschäden zählen auch die Absenkung der Landschaft (Bergsenkung) mit der Behinderung des Abflusses des Oberflächenwassers in die Vorfluter. Im Ruhrgebiet müssen manche Bereiche ständig von Pumpwerken entwässert werden, weil der natürliche Abfluss des Wassers nicht mehr gewährleistet ist. Die Emschergenossenschaft ist für die Pumpwerke verantwortlich und stellt ihren Betrieb für die nächsten Jahrzehnte sicher.

Die Bergschaden verursachende Absenkung kann teilweise vermindert werden, indem die abgebauten Hohlräume mit anfallendem Nebengestein (sogenannte Berge) gefüllt werden. Für diesen Versatz wird heutzutage feinkörnige Berge in die Hohlräume geblasen. Diese Methode wird aber aus technischen und wirtschaftlichen Gründen meistens nicht angewandt.

Bergschäden sind vielfältig umstritten, gehörten jedoch über lange Jahrzehnte für die von der Industrialisierung und dem Bergbau abhängigen Beschäftigten "mit dazu". In früheren Zeiten wurden Bergschäden durch die Tradde reguliert. Zudem hatten die Bergwerke die Bergschäden an den eigenen Mietshäusern behoben.

Erst mit der Schadensentstehung an Häusern, die nicht den Zechen- und Bergwerksbetrieben gehörten, wurden Rufe nach Entschädigung und dementsprechenden Regelungen laut. Die Betroffenen in den Bergschadensgebieten wehren sich dagegen, dass ihr Eigentum durch Risse beschädigt wird, was teilweise sogar den Totalabriss der Immobilie zur Folge hat.

Es wird vor allem argumentiert, dass der Steinkohlebergbau wirtschaftlich gesehen nicht mehr eigenständig existieren könne und trotz der Schäden subventioniert werde. Als problematisch angesehen wird auch die Regulierungspraxis, dass die Sachverständige, die beurteilen, ob es sich um Bergschäden handelt, von den Bergwerken angestellt oder beauftragt sind und somit in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Schadensverursacher stehen.

Beispiel für ein Maximum an Bergschäden ist z.B. das saarländische Fürstenhausen. Hier wurden allein im Jahr 2002 Bergschäden in einer Höhe von 34 Millionen Euro reguliert. Diese Entwicklung scheint sich auch 2005 zu wiederholen, wenn man die Abbaupläne der DSK im Saarland betrachtet und die damit prognostizierten Schäden.

Es wird von Seite der Geschädigten einzelnen Zechengesellschaften vorgeworfen (z.B. der Zeche Westfalen in Ahlen), in unmittelbarer Nähe ihrer eigenen oberirdischen Schachtanlagen keine Abbauarbeiten unter Tage auszuführen, um ein Absenken ihrer eigenen Betriebsgebäude in diesen Bereichen und den Einsturz der Schachtanlagen zu vermeiden.