„Befähigungsausweis“ – Versionsunterschied

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Die '''Österreichische Jachtverordnung (JachtVO)''' beschreibt aktuell die Befähigungen und die Bedingungen.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/205 Österreichische Jachtverordnung (JachtVO), 8. Mai 2020]</ref>
Die '''[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011169 Österreichische Jachtverordnung (JachtVO)]''' beschreibt aktuell die Befähigungen und die Bedingungen.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/205 Österreichische Jachtverordnung (JachtVO), 8. Mai 2020]</ref>


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* [[Befähigungsausweis Fahrbereich 4]] – FA FB 4: Weltweite Fahrt
* [[Befähigungsausweis Fahrbereich 4]] – FA FB 4: Weltweite Fahrt


----Österreichische [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_205/COO_2026_100_2_1744072.pdfsig Befähigungsausweise für das Führen] von Jachten können auf Basis von Befähigungsausweisen, die bei [https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/wasser/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html anerkannten privaten Prüfungsorganisationen] erworben wurden, ausgestellt werden; diese Zertifikate sind von der [[Österreich|'''Republik Österreich''']] amtlich anerkannt und werden von den Küstenstaaten in der Regel akzeptiert. Befähigungsausweise, die bei einer der unten genannten Prüfungsorganisationen im privaten Rechtsverhältnis erworben wurden, müssen mit einem Vermerk versehen sein, der besagt, dass die JachtPrO eingehalten wurde. Dies gilt auch für Befähigungsausweise, die vor dem 26. Juni 2015 ausgestellt wurden, in diesem Fall bezieht sich der Vermerk auf die genehmigte Prüfungsordnung.
----


Diese Befähigungsausweise/Patente gelten nicht auf Binnengewässern. Das entsprechende Patent für Seen, Flüsse und [[Wasserstraße]]n (z.B. auch die [[Donau]]) ist das [[Schiffsführerpatent (Österreich)|Schiffsführerpatent]].
{{Veraltet|1=dieses Artikels|2=Mit dem Inkrafttreten der neuen Österreichischen Jacht-Prüfungs-Ordnung am 27. Juli 2015 verliert dieser Artikel Großteiles seine Gültigkeit!|seit=2015-08-01}}


== Prüfungsorganisationen im privaten Rechtsverhältnis, die den Mindestvermerk enthalten, dass die JachtPrO eingehalten wurde (bzw. die genehmigte Prüfungsordnung, wenn der Ausweis vor dem 26. Juni 2015 ausgestellt wurde) ==
[[Bild:OeSV Befaehigungsausweis FB2.PNG|mini|Befähigungsausweis FB2]]
Als [[Österreich|österreichische]] '''Befähigungsausweise''' für das Führen von Jachten gelten die vom Yachtsportverband und des [[Österreichischer Segel-Verband|Österreichischen Segel-Verband]] und vom [[Motorbootsport u. Seefahrts Verband Österreich|Motorbootsportverband für Österreich]] für verschiedene Fahrtbereiche ausgegebenen Patente.<ref>Österreichischer Segel-Verband: ''Prüfungsordnung für Prüfungen zum Erwerb eines Befähigungsausweises in den Fahrtbereichen 2, 3 und 4 PRO 2005''. ([http://www.segelverband.at/index.php?download=10142.pdf PDF], 354 kB)</ref><ref>Motorboot-Sportverband für Österreich: ''PRO 2004 Prüfungsordnung des Motorboot-Sportverbandes für Österreich''. ({{Webarchiv|text=PDF |url=http://www.msvoe.at/files/pro2004.pdf |wayback=20070803214921}}, 1,1 MB)</ref> Die entsprechenden kleineren Führerscheine in [[Deutschland]] sind [[Sportbootführerschein See|Sportbootführerschein]]e, in der [[Schweiz]] [[Schiffsführerausweis]]e und im [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] [[Yachtmaster]].


# '''Motorboot-Sportverband für Österreich''' (MSVÖ): msvoe.at
Diese Befähigungsausweise/Patente gelten nicht auf Binnengewässern. Das entsprechende Patent für Seen, Flüsse und [[Wasserstraße]]n (z.&nbsp;B. auch die [[Donau]]) ist das [[Schiffsführerpatent (Österreich)|Schiffsführerpatent]].
# '''Österreichischer Hochseeyachtsport-Verband''': hochseeverband.at
# '''Österreichischer Segel-Verband (OeSV)''': segelverband.at
# '''Prüfungsverband Seeschifffahrt Österreich (PVSSÖ)''': pruefungsverband.at
# '''Sail Austria - Verein zur Förderung des Segelsports''': sailaustria.at
# '''Seefahrtsverband Süd (SFV Süd)''': sfv-sued.at
# '''Segelverein Galeb:''' galeb-yachtcharter.at
# '''Wassersport Schulvereinigung Österreichs (WSVO):''' wsvo.org
# '''Yachtsportverband Österreichs (YSVÖ):''' yachtsportverband.at

Es ist wichtig zu beachten, dass ohne das International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC) gemäß der Resolution, die diese Zertifikate definiert, die Yachtscheine faktisch nur als private Vereins- oder sonstige Ausweise betrachtet werden. Daher ist es entscheidend, nach der Prüfung das [https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine/ic-ausstellung '''ICC von der VIA DONAU'''] zu erhalten. Es kommt immer wieder vor, dass Personen dies nicht verstehen, daher ist es wichtig, auf die Bedeutung des ICC hinzuweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen für "alte" Zertifikate, die vor 10 Jahren ausgestellt wurden.


== Fahrtbereiche ==
== Fahrtbereiche ==
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=== Voraussetzungen ===
=== Voraussetzungen ===
'''Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 1:'''


* Mindestens 16 Jahre
* Mindestalter von 16 Jahren.
* Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.
* körperlich und geistig zur Führung einer Jacht geeignet
* Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) - dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.
* Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Autoführerschein wird anerkannt)
* Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.
* Seemännische Praxis
* Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 1.
** 50 Seemeilen (insbesondere als Wachführer)
* Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung für Fahrtbereich 1.
** Praxis gilt erst ab dem 14. Lebensjahr
'''Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:'''
** Mindestens eine Nachtansteuerung
* 50 zurückgelegte Seemeilen.
* Eine Nachtansteuerung.
* Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung.


=== Theoretische Prüfung ===
=== Theoretische Prüfung ===
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=== Voraussetzungen ===
=== Voraussetzungen ===
'''Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 2:'''
* Lebensalter: Mindestens 18&nbsp;Jahre
* Mindestalter von 18 Jahren.
* Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
* Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.
* Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
* Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) - dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.
* Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
* Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.
* Seefahrtserfahrung zur Führung
* Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 2.
* Führerschein oder Patente als Grundlage von anderen EU-Staaten werden anerkannt.
* Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung für Fahrtbereich 2.
** 500&nbsp;Seemeilen insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
** Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14&nbsp;Jahre
** Mindestens drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen


'''Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:'''
=== Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung ===
Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im [[Multiple Choice|Multiple-Choice-System]] gestellt. Dieser Teil der Prüfung kann am PC durchgeführt werden.


* 500 zurückgelegte Seemeilen (für Motorjachten sind es 300 Seemeilen).
Es werden 120 Fragen gestellt, von denen 80 korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 150&nbsp;Minuten zur Verfügung.
* Drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen.
* Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.


=== Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung ===
Inhaber des Segelführerscheines A müssen den 60 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Sie müssen von 60 Fragen 40 korrekt beantworten. Die Prüfungszeit beträgt 90&nbsp;Minuten.
Die Modalitäten der theoretischen Prüfung können tatsächlich von Prüfungsorganisation zu Prüfungsorganisation variieren, sei es in Bezug auf die Durchführung am Computer oder auf Papier sowie auf die Art der gestellten Fragen. Daher ist es äußerst ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Prüfungsorganisation über die spezifischen Modalitäten und Erwartungen zu informieren, um sich entsprechend vorbereiten zu können. Die Breite der Fragen erfordert eine umfassende Vorbereitung auf eine Vielzahl von Themen, die im [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_205/COO_2026_100_2_1744075.html '''Lernzielkatalog gemäß § 22 Abs. 2 der Jachtverordnung (JachtVO)'''] festgelegt sind.

Die Fragen umfassen folgende Lernziele:

* Jachtbedienung und Jachtführung
* Bootstechnik und Bootsbau
* Navigation
* Seerecht, Gesetzeskunde
* Wetter
* Sicherheit und Notfälle
* Funk

=== Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung ===
Die Kartenarbeit umfasst 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 120&nbsp;Minuten zur Verfügung.

Die Fragen bei der Kartenarbeit decken die folgenden Lernziele ab:

* Kompass
* Fahrt und Geschwindigkeit
* Zeiten
* Grundaufgaben in der Seekarte
* Kurse
* Standlinien
* Standorte
* Gezeitenberechnung

=== Erleichterungen bei der theoretischen Prüfung ===
Die Theorieprüfung wird vollständig erlassen, wenn der Kandidat zuvor die theoretische Prüfung für den Fahrtbereich 3 oder 4 bestanden hat. Die Frist für die praktische Prüfung muss dennoch eingehalten werden.


=== Praktische Prüfung ===
=== Praktische Prüfung ===
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== Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt (Fahrtbereich 3) ==
== Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt (Fahrtbereich 3) ==
[[Bild:OeSV Befaehigungsausweis FB3.PNG|mini|Befähigungsausweis FB3]]
Der Befähigungsausweis/Patent für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3: das ist der Bereich von 200&nbsp;Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten in küstennahen Gewässer wie dem Mittelmeer, dem Schwarzen Meer und der Ostsee möglich.
Der Befähigungsausweis/Patent für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3: das ist der Bereich von 200&nbsp;Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten in küstennahen Gewässer wie dem Mittelmeer, dem Schwarzen Meer und der Ostsee möglich.


=== Voraussetzungen ===
=== '''Voraussetzungen''' ===
'''Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 3:'''
* Lebensalter: Mindestens 18&nbsp;Jahre
* Mindestalter von 18 Jahren.
* Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
* Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.
* Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
* Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) - dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.
* Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
* Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.
* Seefahrtserfahrung zur Führung
* Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 3.
* Führerschein oder Patente als Grundlage von anderen EU-Staaten werden anerkannt.
* Besitz eines Befähigungsausweises für Fahrtbereich 2.
* Funkzeugnis
** 1000&nbsp;Seemeilen insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
** davon 100&nbsp;Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 2 in zwei verschiedenen Revieren (nicht bei MSVÖ)
** Mindestens 250&nbsp;Seemeilen als Schiffsführer
** Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14&nbsp;Jahre
** Mindestens 30&nbsp;Bordtage
** Mindestens fünf Nachtfahrten (nicht bei MSVÖ)
** Mindestlänge der Jacht 7&nbsp;m (nicht bei MSVÖ)


'''Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:'''
=== Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung ===
Es werden 140 Fragen gestellt, von denen 93 korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 180&nbsp;Minuten zur Verfügung.


* 1500 zurückgelegte Seemeilen (für Motorjachten sind es 1000 Seemeilen).
Inhaber des Segelführerscheines A müssen den 60 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Sie müssen von 80 Fragen 53 korrekt beantworten. Die Prüfungszeit beträgt 120&nbsp;Minuten.
* Davon 500 Seemeilen als Schiffsführer (für Motorjachten sind es 250 Seemeilen).
* Fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen.
* Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.


=== Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung ===
Die Lernziele sind die gleichen wie beim Fahrtbereich 2.
Die Modalitäten der theoretischen Prüfung können tatsächlich von Prüfungsorganisation zu Prüfungsorganisation variieren, sei es in Bezug auf die Durchführung am Computer oder auf Papier sowie auf die Art der gestellten Fragen. Daher ist es äußerst ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Prüfungsorganisation über die spezifischen Modalitäten und Erwartungen zu informieren, um sich entsprechend vorbereiten zu können. Die Breite der Fragen erfordert eine umfassende Vorbereitung auf eine Vielzahl von Themen, die im [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_205/COO_2026_100_2_1744075.html '''Lernzielkatalog gemäß § 22 Abs. 2 der Jachtverordnung (JachtVO)'''] festgelegt sind.

=== Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung ===
Die Kartenarbeit umfasst 25 bis 30 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 180&nbsp;Minuten zur Verfügung.

Die Lernziele sind die gleichen wie beim Fahrtbereich 2.


=== Erleichterungen bei der theoretischen Prüfung ===
==== '''Anforderungen an die theoretische Prüfung''' ====
Die theoretische Prüfung gemäß der Jachtverordnung umfasst schriftliche Prüfungsteile wie "Kartenarbeit", "Gezeitenarbeit" und "Fragenkatalog". Die Fragen werden im Multiple-Choice-Format gestellt und decken verschiedene Themen ab, die im Lernzielkatalog festgelegt sind. Die genauen [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_205/COO_2026_100_2_1744078.pdfsig Anforderungen] variieren je nach Fahrtbereich und können sowohl Karten- als auch Theoriefragen umfassen. Es gibt keine festen Fragenkataloge, sondern die Prüfungsorganisationen erstellen eigene Fragen. Um sich vorzubereiten, ist es wichtig, die Modalitäten und Erwartungen der jeweiligen Prüfungsorganisation zu kennen und sich auf eine breite Palette von Themen vorzubereiten.
Die Theorieprüfung wird vollständig erlassen, wenn der Kandidat zuvor die theoretische Prüfung für den Fahrtbereich 4 bestanden hat. Die Frist für die praktische Prüfung muss dennoch eingehalten werden.


=== Praktische Prüfung ===
=== Praktische Prüfung ===
Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit acht Stunden nicht wesentlich überschreiten.
Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit acht Stunden nicht wesentlich überschreiten. Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.


== Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt (Fahrtbereich 4) ==
== Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt (Fahrtbereich 4) ==
[[Bild:OeSV Befaehigungsausweis FB4.PNG|mini|Befähigungsausweis FB4]]
Der Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4: Das ist der Bereich, der über 200&nbsp;Seemeilen, gemessen von der Küste, hinausgeht.
Der Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4: Das ist der Bereich, der über 200&nbsp;Seemeilen, gemessen von der Küste, hinausgeht.


=== Voraussetzungen ===
=== Voraussetzungen ===
'''Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 4:'''
* Lebensalter: Mindestens 18&nbsp;Jahre
* Mindestalter von 18 Jahren.
* Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
* Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.
* Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
* Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) - dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.
* Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
* Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.
* Seefahrtserfahrung zur Führung
* Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 4.
* Führerschein oder Patente als Grundlage von anderen EU-Staaten werden anerkannt.
* Besitz eines Befähigungsausweises für Fahrtbereich 3.
* Funkzeugnis
* Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung für Fahrtbereich 4.
** 3500&nbsp;Seemeilen im Fahrtbereich 2 insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
** davon 200&nbsp;Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 2 in zwei verschiedenen Revieren (nicht MSVÖ)
** weitere 200&nbsp;Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 3 in einem dritten Revier (nicht MSVÖ)
** Mindestens 1000&nbsp;Seemeilen als Schiffsführer
** Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14&nbsp;Jahre
** Mindestens 70&nbsp;Bordtage
** Mindestens zehn Nachtfahrten (nicht MSVÖ)
** Mindestlänge der Jacht 8&nbsp;m (nicht MSVÖ)


'''Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:'''
=== Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung ===
Es werden 160 Fragen gestellt, von denen 107 korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 210&nbsp;Minuten zur Verfügung.


* 3500 zurückgelegte Seemeilen (für Motorjachten sind es 2500 Seemeilen).
Inhaber des Segelführerscheines A müssen den 60 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Sie müssen von 100 Fragen 67 korrekt beantworten. Die Prüfungszeit beträgt 150&nbsp;Minuten.
* Davon 1000 Seemeilen als Schiffsführer (für Motorjachten sind es 750 Seemeilen).
* Fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen.
* Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.


=== Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung ===
Die Lernziele sind die gleichen wie beim Fahrtbereich 2.
Die Modalitäten der theoretischen Prüfung können tatsächlich von Prüfungsorganisation zu Prüfungsorganisation variieren, sei es in Bezug auf die Durchführung am Computer oder auf Papier sowie auf die Art der gestellten Fragen. Daher ist es äußerst ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Prüfungsorganisation über die spezifischen Modalitäten und Erwartungen zu informieren, um sich entsprechend vorbereiten zu können. Die Breite der Fragen erfordert eine umfassende Vorbereitung auf eine Vielzahl von Themen, die im [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_205/COO_2026_100_2_1744075.html '''Lernzielkatalog gemäß § 22 Abs. 2 der Jachtverordnung (JachtVO)'''] festgelegt sind.


=== Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung ===
==== '''Anforderungen an die theoretische Prüfung''' ====
Die theoretische Prüfung gemäß der Jachtverordnung umfasst schriftliche Prüfungsteile wie "Kartenarbeit", "Gezeitenarbeit" und "Fragenkatalog". Die Fragen werden im Multiple-Choice-Format gestellt und decken verschiedene Themen ab, die im Lernzielkatalog festgelegt sind. Die genauen [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_205/COO_2026_100_2_1744078.pdfsig Anforderungen] variieren je nach Fahrtbereich und können sowohl Karten- als auch Theoriefragen umfassen. Es gibt keine festen Fragenkataloge, sondern die Prüfungsorganisationen erstellen eigene Fragen. Um sich vorzubereiten, ist es wichtig, die Modalitäten und Erwartungen der jeweiligen Prüfungsorganisation zu kennen und sich auf eine breite Palette von Themen vorzubereiten.
Die Kartenarbeit umfasst 35 bis 40 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Dafür stehen 300&nbsp;Minuten zur Verfügung.

Zusätzlich zu den Lernziele des Fahrtbereichs 2 werden zusätzlich noch Großkreisnavigation und astronomische Navigation geprüft.


=== Praktische Prüfung ===
=== Praktische Prüfung ===
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Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.
Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

=== '''Anforderungen an die praktische Prüfung''' ===
Die praktische Prüfung muss auf See an Bord einer geeigneten Jacht abgehalten werden und bewertet die praktischen Fähigkeiten in Bereichen wie Schiffsführung, Navigation und Hafenmanöver. Die Bewerber müssen die Prüfungsfahrt dokumentieren, und die Prüfer führen ein [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_205/COO_2026_100_2_1744080.pdfsig Protokoll gemäß der JachtVO], während die Dauer und Anforderungen der Prüfungsfahrt je nach Fahrtbereich variieren und bestimmte Lernziele abdecken müssen. Die Leistung wird anhand dieser Lernziele bewertet, entweder als "Positiv (P)" oder "Negativ (N)", je nachdem, ob die erforderlichen Fähigkeiten nachgewiesen wurden. Es können Ausnahmen von der praktischen Prüfung gelten, und der Umfang der Prüfung kann bei Erweiterungsprüfungen eingeschränkt werden. Die praktische Prüfung stellt sicher, dass die Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzen, um sicher eine Jacht zu führen, und ist daher ein wichtiger Bestandteil des [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_205/COO_2026_100_2_1744079.pdfsig Zertifizierungsprozesses gemäß der JachtVO].


== Internationales Zertifikat (ICC) ==
== Internationales Zertifikat (ICC) ==
[[Bild:OeSV International Certificate.PNG|mini|International Certificate of Competence]]
[[Bild:OeSV International Certificate.PNG|mini|International Certificate of Competence]]
Auf Antrag kann ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen (''International Certificate for Operators of Pleasure Craft'') zusätzlich oder anstelle des Befähigungsausweis ausgestellt werden. Das Internationale Zertifikat wird vom YSVÖ oder ÖSV oder vom MSVÖ ausgestellt und vom [[Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie]] bestätigt. Der Bewerber muss dazu kein österreichischer Staatsbürger sein und das Patent ist International anerkannt.
Auf Antrag kann ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen (''[[International Certificate of Competence|International Certificate for Operators of Pleasure Craft]]'') ausgestellt werden. Das Internationale Zertifikat wird von der [[Via donau]] ausgestellt und vom [[Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie]] bestätigt. Der Bewerber muss dazu kein österreichischer Staatsbürger sein und das Patent ist International anerkannt.


Es gibt keine EU-Verwaltungsvorschriften oder international bindende Vorschriften zu notwendigen Führerscheinen auf Sportbooten. Die Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Staaten. In der Regel erkennen die Staaten die amtlich anerkannten Jachtführerscheine und Patente zum Führen von privat genutzten Jachten gegenseitig an. Da Österreich selbst keine Meeresküsten hat, sind österreichische Staatsbürger nicht zum Erwerb von Befähigungsausweisen verpflichtet. Die Befähigungsausweise des Österreichischen Segelverbands OeSV und des Motorbootsportverbands MSVÖ werden zumindest in den Mittelmeeranrainerstaaten als gleichwertig zu lokalen, verpflichteten Führerscheinen anerkannt. Die Vereinten Nationen haben in der Resolution No. 40<ref>United Nations: ''International Certificate for Operators of Pleasure Craft'' - Resolution No. 40. ([http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2013/sc3wp3/ECE-TRANS-SC3-147-rev3e.pdf PDF], 102 kB)</ref> das Internationale Zertifikat definiert und dessen Anerkennung empfohlen.
Es gibt keine EU-Verwaltungsvorschriften oder international bindende Vorschriften zu notwendigen Führerscheinen auf Sportbooten. Die Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Staaten. In der Regel erkennen die Staaten die amtlich anerkannten Jachtführerscheine und Patente zum Führen von privat genutzten Jachten gegenseitig an. Da Österreich selbst keine Meeresküsten hat, sind österreichische Staatsbürger nicht zum Erwerb von Befähigungsausweisen verpflichtet.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.segelverband.at Österreichischer Segel-Verband]
* [http://www.msvoe.at Motorbootsportverband für Österreich]
* https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/bp/seeschifffahrt/schiffsfuehrung.html
* https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/bp/seeschifffahrt/schiffsfuehrung.html
* http://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine/
* http://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine/

Version vom 9. April 2024, 08:53 Uhr

Die Österreichische Jachtverordnung (JachtVO) beschreibt aktuell die Befähigungen und die Bedingungen.[1]

Unterschieden wird:


Österreichische Befähigungsausweise für das Führen von Jachten können auf Basis von Befähigungsausweisen, die bei anerkannten privaten Prüfungsorganisationen erworben wurden, ausgestellt werden; diese Zertifikate sind von der Republik Österreich amtlich anerkannt und werden von den Küstenstaaten in der Regel akzeptiert. Befähigungsausweise, die bei einer der unten genannten Prüfungsorganisationen im privaten Rechtsverhältnis erworben wurden, müssen mit einem Vermerk versehen sein, der besagt, dass die JachtPrO eingehalten wurde. Dies gilt auch für Befähigungsausweise, die vor dem 26. Juni 2015 ausgestellt wurden, in diesem Fall bezieht sich der Vermerk auf die genehmigte Prüfungsordnung.

Diese Befähigungsausweise/Patente gelten nicht auf Binnengewässern. Das entsprechende Patent für Seen, Flüsse und Wasserstraßen (z.B. auch die Donau) ist das Schiffsführerpatent.

Prüfungsorganisationen im privaten Rechtsverhältnis, die den Mindestvermerk enthalten, dass die JachtPrO eingehalten wurde (bzw. die genehmigte Prüfungsordnung, wenn der Ausweis vor dem 26. Juni 2015 ausgestellt wurde)

  1. Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ): msvoe.at
  2. Österreichischer Hochseeyachtsport-Verband: hochseeverband.at
  3. Österreichischer Segel-Verband (OeSV): segelverband.at
  4. Prüfungsverband Seeschifffahrt Österreich (PVSSÖ): pruefungsverband.at
  5. Sail Austria - Verein zur Förderung des Segelsports: sailaustria.at
  6. Seefahrtsverband Süd (SFV Süd): sfv-sued.at
  7. Segelverein Galeb: galeb-yachtcharter.at
  8. Wassersport Schulvereinigung Österreichs (WSVO): wsvo.org
  9. Yachtsportverband Österreichs (YSVÖ): yachtsportverband.at

Es ist wichtig zu beachten, dass ohne das International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC) gemäß der Resolution, die diese Zertifikate definiert, die Yachtscheine faktisch nur als private Vereins- oder sonstige Ausweise betrachtet werden. Daher ist es entscheidend, nach der Prüfung das ICC von der VIA DONAU zu erhalten. Es kommt immer wieder vor, dass Personen dies nicht verstehen, daher ist es wichtig, auf die Bedeutung des ICC hinzuweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen für "alte" Zertifikate, die vor 10 Jahren ausgestellt wurden.

Fahrtbereiche

Befähigungsausweise werden nach Fahrtbereichen gestaffelt ausgestellt:[2]

  • Der Fahrtbereich 1 (FB 1) erstreckt sich bis zu Seemeilen von der Küste,
  • der Fahrtbereich 2 (FB 2) bis zu 20 Seemeilen und
  • der Fahrtbereich 3 (FB 3) bis zu 200 Seemeilen von der Küste.
  • Der Fahrtbereich 4 (FB 4) deckt den restlichen Bereich des Meeres ab.

Jeder Befähigungsausweis kann direkt erworben werden. Der Ausweis für den FB1 ist also nicht Voraussetzung für den FB2 usw.[3]

Befähigungsausweis für Tages- und Wattfahrt (Fahrtbereich 1)

Dieser Befähigungsausweis/Patent berechtigt zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 1 (FB1). Das umfasst die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern in einem Bereich von drei Seemeilen von der Küste entfernt (vom Festland oder Inseln).

Voraussetzungen

Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 1:

  • Mindestalter von 16 Jahren.
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.
  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) - dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.
  • Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 1.
  • Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung für Fahrtbereich 1.

Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:

  • 50 zurückgelegte Seemeilen.
  • Eine Nachtansteuerung.
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung.

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus einem schriftlichen Multiple-Choice-Test sowie einer Kartenarbeit.

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung kann auf einem Binnengewässer erfolgen. Die Prüfung für den Befähigungsausweis Fahrtbereich 1 ist daher die einzige, die vollständig in Österreich abgelegt werden kann. Die Mindestlänge des Bootes bei der Prüfung muss 5 m betragen.

Wer bereits über ein Schiffsführerpatent Donau verfügt, muss keine praktische Prüfung mehr absolvieren. Für Personen, die sowohl den Schein für Binnengewässer als auch jenen für Tages- und Wattfahrt erwerben wollen, empfiehlt es sich daher, zuerst die Binnenprüfung abzulegen.

Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)

Der Befähigungsausweis/Patent für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste möglich.

Voraussetzungen

Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter von 18 Jahren.
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.
  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) - dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.
  • Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 2.
  • Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung für Fahrtbereich 2.

Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:

  • 500 zurückgelegte Seemeilen (für Motorjachten sind es 300 Seemeilen).
  • Drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen.
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Modalitäten der theoretischen Prüfung können tatsächlich von Prüfungsorganisation zu Prüfungsorganisation variieren, sei es in Bezug auf die Durchführung am Computer oder auf Papier sowie auf die Art der gestellten Fragen. Daher ist es äußerst ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Prüfungsorganisation über die spezifischen Modalitäten und Erwartungen zu informieren, um sich entsprechend vorbereiten zu können. Die Breite der Fragen erfordert eine umfassende Vorbereitung auf eine Vielzahl von Themen, die im Lernzielkatalog gemäß § 22 Abs. 2 der Jachtverordnung (JachtVO) festgelegt sind.

Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit sechs Stunden nicht wesentlich überschreiten.

Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt (Fahrtbereich 3)

Der Befähigungsausweis/Patent für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3: das ist der Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten in küstennahen Gewässer wie dem Mittelmeer, dem Schwarzen Meer und der Ostsee möglich.

Voraussetzungen

Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 3:

  • Mindestalter von 18 Jahren.
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.
  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) - dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.
  • Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 3.
  • Besitz eines Befähigungsausweises für Fahrtbereich 2.

Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:

  • 1500 zurückgelegte Seemeilen (für Motorjachten sind es 1000 Seemeilen).
  • Davon 500 Seemeilen als Schiffsführer (für Motorjachten sind es 250 Seemeilen).
  • Fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen.
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Modalitäten der theoretischen Prüfung können tatsächlich von Prüfungsorganisation zu Prüfungsorganisation variieren, sei es in Bezug auf die Durchführung am Computer oder auf Papier sowie auf die Art der gestellten Fragen. Daher ist es äußerst ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Prüfungsorganisation über die spezifischen Modalitäten und Erwartungen zu informieren, um sich entsprechend vorbereiten zu können. Die Breite der Fragen erfordert eine umfassende Vorbereitung auf eine Vielzahl von Themen, die im Lernzielkatalog gemäß § 22 Abs. 2 der Jachtverordnung (JachtVO) festgelegt sind.

Anforderungen an die theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung gemäß der Jachtverordnung umfasst schriftliche Prüfungsteile wie "Kartenarbeit", "Gezeitenarbeit" und "Fragenkatalog". Die Fragen werden im Multiple-Choice-Format gestellt und decken verschiedene Themen ab, die im Lernzielkatalog festgelegt sind. Die genauen Anforderungen variieren je nach Fahrtbereich und können sowohl Karten- als auch Theoriefragen umfassen. Es gibt keine festen Fragenkataloge, sondern die Prüfungsorganisationen erstellen eigene Fragen. Um sich vorzubereiten, ist es wichtig, die Modalitäten und Erwartungen der jeweiligen Prüfungsorganisation zu kennen und sich auf eine breite Palette von Themen vorzubereiten.

Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit acht Stunden nicht wesentlich überschreiten. Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt (Fahrtbereich 4)

Der Befähigungsausweis für Weltweite Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4: Das ist der Bereich, der über 200 Seemeilen, gemessen von der Küste, hinausgeht.

Voraussetzungen

Anforderungen nach JachtVO für Fahrtbereich 4:

  • Mindestalter von 18 Jahren.
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung, beispielsweise durch einen Führerschein.
  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (rot/grün) - dies ist nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor November 1997 vorliegt.
  • Absolvierung eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses.
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Theorieprüfung für Fahrtbereich 4.
  • Besitz eines Befähigungsausweises für Fahrtbereich 3.
  • Erfolgreiche Absolvierung der Praxisprüfung für Fahrtbereich 4.

Seefahrtserfahrung und seemännische Praxis:

  • 3500 zurückgelegte Seemeilen (für Motorjachten sind es 2500 Seemeilen).
  • Davon 1000 Seemeilen als Schiffsführer (für Motorjachten sind es 750 Seemeilen).
  • Fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen.
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch ein Logbuch oder eine Seemeilenbestätigung gemäß den Vorschriften der österreichischen Seeschifffahrtsverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Modalitäten der theoretischen Prüfung können tatsächlich von Prüfungsorganisation zu Prüfungsorganisation variieren, sei es in Bezug auf die Durchführung am Computer oder auf Papier sowie auf die Art der gestellten Fragen. Daher ist es äußerst ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Prüfungsorganisation über die spezifischen Modalitäten und Erwartungen zu informieren, um sich entsprechend vorbereiten zu können. Die Breite der Fragen erfordert eine umfassende Vorbereitung auf eine Vielzahl von Themen, die im Lernzielkatalog gemäß § 22 Abs. 2 der Jachtverordnung (JachtVO) festgelegt sind.

Anforderungen an die theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung gemäß der Jachtverordnung umfasst schriftliche Prüfungsteile wie "Kartenarbeit", "Gezeitenarbeit" und "Fragenkatalog". Die Fragen werden im Multiple-Choice-Format gestellt und decken verschiedene Themen ab, die im Lernzielkatalog festgelegt sind. Die genauen Anforderungen variieren je nach Fahrtbereich und können sowohl Karten- als auch Theoriefragen umfassen. Es gibt keine festen Fragenkataloge, sondern die Prüfungsorganisationen erstellen eigene Fragen. Um sich vorzubereiten, ist es wichtig, die Modalitäten und Erwartungen der jeweiligen Prüfungsorganisation zu kennen und sich auf eine breite Palette von Themen vorzubereiten.

Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidat soll die Prüfungszeit zwölf Stunden nicht wesentlich überschreiten. Zumindest die halbe Prüfung wird außer Landsicht durchgeführt.

Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

Anforderungen an die praktische Prüfung

Die praktische Prüfung muss auf See an Bord einer geeigneten Jacht abgehalten werden und bewertet die praktischen Fähigkeiten in Bereichen wie Schiffsführung, Navigation und Hafenmanöver. Die Bewerber müssen die Prüfungsfahrt dokumentieren, und die Prüfer führen ein Protokoll gemäß der JachtVO, während die Dauer und Anforderungen der Prüfungsfahrt je nach Fahrtbereich variieren und bestimmte Lernziele abdecken müssen. Die Leistung wird anhand dieser Lernziele bewertet, entweder als "Positiv (P)" oder "Negativ (N)", je nachdem, ob die erforderlichen Fähigkeiten nachgewiesen wurden. Es können Ausnahmen von der praktischen Prüfung gelten, und der Umfang der Prüfung kann bei Erweiterungsprüfungen eingeschränkt werden. Die praktische Prüfung stellt sicher, dass die Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzen, um sicher eine Jacht zu führen, und ist daher ein wichtiger Bestandteil des Zertifizierungsprozesses gemäß der JachtVO.

Internationales Zertifikat (ICC)

International Certificate of Competence

Auf Antrag kann ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) ausgestellt werden. Das Internationale Zertifikat wird von der Via donau ausgestellt und vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bestätigt. Der Bewerber muss dazu kein österreichischer Staatsbürger sein und das Patent ist International anerkannt.

Es gibt keine EU-Verwaltungsvorschriften oder international bindende Vorschriften zu notwendigen Führerscheinen auf Sportbooten. Die Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Staaten. In der Regel erkennen die Staaten die amtlich anerkannten Jachtführerscheine und Patente zum Führen von privat genutzten Jachten gegenseitig an. Da Österreich selbst keine Meeresküsten hat, sind österreichische Staatsbürger nicht zum Erwerb von Befähigungsausweisen verpflichtet.

Einzelnachweise

  1. Österreichische Jachtverordnung (JachtVO), 8. Mai 2020
  2. MSVÖ, PRO 2009 Prüfungsordnung für Prüfungen zum Erwerb eines Befähigungsausweises in den Fahrtbereichen 1, 2, 3 und 4 http://www.msvoe.cat.at/de/alcms/file/formulare/pro_2009msvoe.pdf (Link nicht abrufbar)
  3. Prüfungswesen des MSVÖ. msvoe.at, archiviert vom Original am 8. Dezember 2013; abgerufen am 18. August 2011.