„Diskussion:Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)“ – Versionsunterschied

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6:Zeile 6:
: siehe [[Rechtsschein]].--[[Benutzer:Poupou l'quourouce|poupou l'quourouce]] <small> [[WP:AA/R|Review?]]</small> 16:28, 13. Dez. 2006 (CET)
: siehe [[Rechtsschein]].--[[Benutzer:Poupou l'quourouce|poupou l'quourouce]] <small> [[WP:AA/R|Review?]]</small> 16:28, 13. Dez. 2006 (CET)


::Das mit der Auskunft ging wieder mal klasse wikipediaschnell. Danke. -- Aber eine Sache bleibt, und hin und wieder muss man auch über olle Kamellen reden können, auch wenn die den Fachmann vielleicht nicht ''wirklich'' überraschen. Ich spreche davon, dass eigentlich jeder Bürger, das Recht, das über ihm steht, prinzipiell, bei normaler Bildung und wenn er gutwillig ist, verstehen können sollte. Ich gehe davon aus, dass die folgenden Begriffe niemandem von den Regeln der deutschen Wortbildung her verständlich sind. (Und nur um diese Wortbildungsregeln kann es gehen, weil die Wörter ja nicht im Wörterbuch stehen und nicht bekannt sind.) Wer hat hier eigentlich eine "sprachliche Bringschuld": Das "Volk" oder die Juristen?
::Das mit der Auskunft ging wieder mal klasse wikipediaschnell. Danke. -- Aber eine Sache bleibt, und hin und wieder muss man auch über olle Kamellen reden können, auch wenn die den Fachmann vielleicht nicht ''wirklich'' überraschen. Ich spreche davon, dass eigentlich jeder Bürger das Recht, das über ihm steht, prinzipiell, bei normaler Bildung und wenn er gutwillig ist, verstehen können sollte. Ich gehe davon aus, dass die folgenden Begriffe niemandem von den Regeln der deutschen Wortbildung her verständlich sind. (Und nur um diese Wortbildungsregeln kann es gehen, weil die Wörter ja nicht im Wörterbuch stehen und nicht bekannt sind.) Wer hat hier eigentlich eine "sprachliche Bringschuld": Das "Volk" oder die Juristen?


::*Bösgläubiger, Bösgläubigkeit
::*Bösgläubiger, Bösgläubigkeit
Zeile 15:Zeile 15:
::*verfügungsbefugt
::*verfügungsbefugt


::Ich oute mich also mal als ein an den Grundsatzfragen des Rechts interessierter Linguist, der fragt: Ist das mit dem grundsätzlichen "Im Namen des Volkes" noch zu rechtfertigen, wenn die Sprache der Juristenkaste, natürlich schon seit drei Jahren und einem Tag, sich so weit von der Sprache des "Volkes" entfernt, dass dieses "Volk" selbst bei relativ hoher Bildung (Abitur / nicht-jur. Hochschulabschluss / nicht-jur. Habilitation) und bei gutem Willen die Sprache der Juristen nicht mehr verstehen kann? -- Was mich also im Kern interessiert, ist die Frage: Gibt es in der juristischen Fachliteratur Veröffentlichungen, die sich mit diesem 'Sachverhalt' der Nicht-Verständliichkeit beschäftigen. Ich würde dann gerne von einem zeitgemäßen Linguistik-Denken daran anschließen und dabei implizit wieder Ludwig Wittgenstein zu Ehren kommen lassen. --[[Benutzer:Delabarquera|Delabarquera]] 00:49, 14. Dez. 2006 (CET)
::Ich oute mich also mal als ein an den Grundsatzfragen des Rechts interessierter Linguist, der fragt: Ist das mit dem grundsätzlichen "Im Namen des Volkes" noch zu rechtfertigen, wenn die Sprache der Juristenkaste, natürlich schon seit dreihundert Jahren und einem Tag, sich so weit von der Sprache des "Volkes" entfernt, dass dieses "Volk" selbst bei relativ hoher Bildung (Abitur / nicht-jur. Hochschulabschluss / nicht-jur. Habilitation) und bei gutem Willen die Sprache der Juristen nicht mehr verstehen kann? -- Was mich also im Kern interessiert, ist die Frage: Gibt es in der juristischen Fachliteratur Veröffentlichungen, die sich mit diesem 'Sachverhalt' der Nicht-Verständliichkeit der Juristensprache beschäftigen. Ich würde dann gerne von einem zeitgemäßen Linguistik-Denken daran anschließen und dabei implizit wieder Ludwig Wittgenstein zu Ehren kommen lassen. --[[Benutzer:Delabarquera|Delabarquera]] 00:49, 14. Dez. 2006 (CET)

Version vom 14. Dezember 2006, 01:52 Uhr

Terminologie: Rechtsscheinsgesichtspunkte

[Ich hab mal ein paar Gliederungspunkte eingefügt. Wer mag, kann überprüfen.]

Aber jetzt zur Sache. In dem im Artikel angeführten BGH-Urteil findet sich der schöne Satz: "Die Haftung des Beklagten zu 4 für die Wechselforderung leitet sie aus Rechtsscheinsgesichtspunkten her." Nun fragt sich der sprachinteressierte Nicht-Jurist: "Was bitte schön sind 'Rechtsscheinsgesichtspunkte'?!" WP gibt da jedenfalls keine Antwort. Und das gesamte Google-Netz so schnell auch nicht. Vielleicht ist da einer, der sich herausgefordert fühlt und den WP-Artikel schreibt? Dieser Artikel würde mich interessieren." --Delabarquera 16:05, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

siehe Rechtsschein.--poupou l'quourouce Review? 16:28, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Das mit der Auskunft ging wieder mal klasse wikipediaschnell. Danke. -- Aber eine Sache bleibt, und hin und wieder muss man auch über olle Kamellen reden können, auch wenn die den Fachmann vielleicht nicht wirklich überraschen. Ich spreche davon, dass eigentlich jeder Bürger das Recht, das über ihm steht, prinzipiell, bei normaler Bildung und wenn er gutwillig ist, verstehen können sollte. Ich gehe davon aus, dass die folgenden Begriffe niemandem von den Regeln der deutschen Wortbildung her verständlich sind. (Und nur um diese Wortbildungsregeln kann es gehen, weil die Wörter ja nicht im Wörterbuch stehen und nicht bekannt sind.) Wer hat hier eigentlich eine "sprachliche Bringschuld": Das "Volk" oder die Juristen?
  • Bösgläubiger, Bösgläubigkeit
  • Bucheigentümer
  • Grundstücksberechtigter
  • Rechtsschein
  • Rechtsscheinstatbestände (!)
  • verfügungsbefugt
Ich oute mich also mal als ein an den Grundsatzfragen des Rechts interessierter Linguist, der fragt: Ist das mit dem grundsätzlichen "Im Namen des Volkes" noch zu rechtfertigen, wenn die Sprache der Juristenkaste, natürlich schon seit dreihundert Jahren und einem Tag, sich so weit von der Sprache des "Volkes" entfernt, dass dieses "Volk" selbst bei relativ hoher Bildung (Abitur / nicht-jur. Hochschulabschluss / nicht-jur. Habilitation) und bei gutem Willen die Sprache der Juristen nicht mehr verstehen kann? -- Was mich also im Kern interessiert, ist die Frage: Gibt es in der juristischen Fachliteratur Veröffentlichungen, die sich mit diesem 'Sachverhalt' der Nicht-Verständliichkeit der Juristensprache beschäftigen. Ich würde dann gerne von einem zeitgemäßen Linguistik-Denken daran anschließen und dabei implizit wieder Ludwig Wittgenstein zu Ehren kommen lassen. --Delabarquera 00:49, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten