Akademisches Leichenbegängnis

„Laubobers Leichenbegängnis“
(Würzburg 1825)

Mit Leichenbegängnissen wurden an den Universitäten Professoren und Kommilitonen, die im Studium gestorben oder als Duellanten gefallen waren, geehrt. Der Brauch hielt sich bis in das 19. Jahrhundert hinein.

Comment

Ablauf und Kleidung von studentischen Leichenbegängnissen waren im Comment der Senioren-Convente festgelegt. Im SC-Comment der Georg-August-Universität Göttingen von 1809 heißt es:[1]

Ist ein Mitglied oder ein Wilder [Nichtkorporierter] irgendeiner Landsmannschaft gestorben und diese will ihm mit einem feierlichen Zuge zu Grabe geleiten, so sind die übrigen Landsmannschaften verpflichtet, daran Theil zu nehmen. Ohne begründete Ursache darf sich kein Mitglied davon ausschließen.

Die Chargen dabei sind: Generalanführer, Generalbeschließer, vier Marschälle, zwölf Chapeaux d´honneur. Die Ordnung des Zuges ist folgende: Das Chor der Musikanten geht vor dem Sarge her, an dessen beiden Seiten die Chapeaux d´honneur sich befinden. In angemessener Entfernung hinter dem Sarge folgt der Generalanführer mit zwei Marschällen, dann der Zug, der sich mit dem Generalbeschließer und zwei Marschällen endigt.

Der Generalanführer trägt einen Stürmer mit einem Besatz von weißen Plümen [Federn], ganz schwarzen Anzug, Frack und seidne Strümpfe. Von der rechten Schulter herab bis in die linke Seite über die Hüfte geht ein weißer Flor, der sich in eine Schleife endigt. Um das Gefäß des Degens wird ein schwarzer Flor gewunden. Die Marschälle tragen gleichfalls Stürmer, jedoch mit schwarzen Plümen. Ebenso ist der Flor um den Leib schwarz. Im übrigen sind sie wie die ersteren gekleidet. In der Hand tragen sie einen Trauerstab mit schwarzem Flor umwunden. Die Chapeaux d´honneur gehen Chapeau bas [Hut in der Hand] mit einem schwarzem Trauerfor am Hut und um den Arm. Die übrigen Adjudanten gehen gleichfalls ganz schwarz, tragen Stürmer und Parisiens. Alle übrigen tragen dunkle, wo möglich schwarze Fracks und dunkle Unterkleider. Die Kopfbedeckung ist willkürlich. Nur darf niemand eine Mütze, von welcher Art sie sei, aufsetzen. An allen diesen Aufzügen dürfen auch Wilde teilnehmen, jedoch dürfen sie keine Chargen dabei bekleiden.“

Viele Göttinger Studenten, darunter Karl von Hahn und Adolph von Stralendorff, wurden mit Leichenbegängnissen geehrt. Ihre Grabmale auf dem Bartholomäusfriedhof sind erhalten. Für die Zeit von 1735 bis 1800 sind 294 studentische Leichenbegängnisse für die Universität Göttingen dokumentiert. Henry Wadsworth Longfellow berichtete in der handschriftlich von amerikanischen Studenten in Göttingen herausgegebenen Old Dominion Zeitung über ein solches Begräbnis im Februar 1829.[2]

Einzelnachweise

  1. 14 der ältesten SC-Komments vor 1820. Einst und Jetzt, Sonderheft 1967, S. 132 f.
  2. Wolfgang Gresky: Das Begräbnis des Burschen (1829) - zum Totensonntag (20. November) in Göttinger Monatsblätter, November 1977, S. 4/5 unter Hinweis auf SUB Göttingen Cod. Ms. hist. lit. 20 h