Schlesisches Parlament

Front des Schlesischen Parlaments
Vestibül im Schlesischen Parlament

Das Schlesische Parlament (polnisch Sejm Śląski) war ein legislatives Organ der Autonomen Woiwodschaft Schlesien mit Sitz in der Woiwodschaftshauptstadt Kattowitz. Es entstand nach dem Ersten Weltkrieg kraft des Gründungsstatuts der Woiwodschaft vom 15. Juli 1920,[1] das Grundsätze der schlesischen Autonomie innerhalb Polens regelte. Das Schlesische Parlament berief einen Woiwodschaftsrat ein und besaß Gesetzesgewalt innerhalb Schlesiens, wobei die Außenpolitik und Militärangelegenheiten dem gesamtpolnischen Parlament in Warschau unterlagen.

Wahlen

Die ersten Wahlen zum Schlesischen Parlament fanden im September 1922 statt, gewählt wurden 48 Abgeordnete aus drei Wahlkreisen:

  1. Teschen
  2. Kattowitz
  3. Königshütte

Der erste Marschall des Schlesischen Parlaments wurde Konstanty Wolny.

WahlperiodeWahlterminLegislaturperiodeZahl Abgeordnete
I. Schlesischer Sejm27. September 192210. Oktober 1922 bis 12. Februar 192248
II. Schlesischer Sejm11. Mai 193026. Mai 1930 bis 26. September 193048
III. Schlesischer Sejm23. November 19309. Dezember 1930 bis Mitte Juli 193548
IV. Schlesischer Sejm8. September 193524. September 1935 bis Januar 193924

Deutsche Minderheit

In der Autonomen Woiwodschaft Schlesien bestand eine bedeutende deutsche Minderheit. Diese wurde von drei Parteien im Schlesischen Parlament vertreten:

KVP und DP traten auf einer gemeinsamen Wahlliste, dem Deutschen Wahlblock an. Die Abgeordneten aller drei Parteien bildeten bis 1926 eine gemeinsame Fraktion, den Deutschen Klub. Ab 1926 traten die Abgeordneten der DSP aus diesem aus und bildeten mit der Polnischen Sozialistischen Partei (PPS) eine gemeinsame Fraktion.

WahlperiodeProzent WahlblockProzent DSPMandate WahlblockDavon DPDavon KVPMandate DSP
I. Wahlperiode 192221,6 %6,7 %12662
II. Wahlperiode Mai 193030 %4,2 %155101
III. Wahlperiode November 193013,4 %(*)5,0 %7252

(*) Die Liste des Deutschen Wahlblocks im Wahlkreis 1 wurde bei diesen Wahlen gestrichen.

Woiwode und der Woiwodschaftsrat

Das Schlesische Parlament wählte einen Woiwoden als Leiter der Autonomen Woiwodschaft Schlesien und den aus fünf Personen bestehenden Woiwodschaftsrat mit ministerialen Befugnissen. Einziger deutscher Vertreter im Wojewodschaftsrat war 1922 bis 1934 Leopold Michatz.

Gebäude

Während der deutschen Besetzung im Zweiten Weltkrieg und der Gründung des nationalsozialistischen Gaus Oberschlesien 1941 aus oberschlesischen und kleinpolnischen Gebieten wurde Kattowitz zur Gauhauptstadt und das Schlesische Parlament zum Gauhaus umfunktioniert.

Das Parlamentsgebäude wurde von 1925 bis 1929 teilweise aus Sandstein errichtet und war seinerzeit mit 634 Räumen und 161.474 m³ umbautem Raum das größte Gebäude in Polen. Erst 1932 wurden alle Arbeiten abgeschlossen und auch das Innere ausgestattet. Der Kubus stellt ein Viereck mit Innenhof dar, an dessen Ecken ebensolche Bauteile angeschlossen sind.

Zwischen 1950 und 1998 fungierte das Parlamentsgebäude als Sitz der Verwaltung der damaligen Woiwodschaft Kattowitz. Seit 1998 befindet sich im Parlamentsgebäude das Woiwodschaftsparlament der Woiwodschaft Schlesien (polnisch Sejmik Województwa Śląskiego).

Siehe auch

Literatur

  • Mads Ole Balling: Von Reval bis Bukarest – Statistisch-Biographisches Handbuch der Parlamentarier der deutschen Minderheiten in Ostmittel und Südosteuropa 1919–1945. 2. Auflage. Band 2. Kopenhagen 1991, ISBN 87-983829-5-0, S. 745 ff.
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Einzelnachweise

  1. Gesetz vom 15. Juli 1920, enthaltend das Organische Statut der Wojewodschaft Schlesien; angenommen vom verfassunggebenden Sejm am 15. Juli 1920 (Gesetzblatt der Republik Polen, Nr. 73 Pos. 497)@1@2Vorlage:Toter Link/www.verfassungen.eu (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.