Rupert Scholz

Rupert Scholz (1988)

Rupert Scholz (* 23. Mai 1937 in Berlin) ist ein deutscher Politiker (CDU) und Staatsrechtler. Er war von 1981 bis 1988 Senator in Berlin und von 1988 bis 1989 Bundesminister der Verteidigung.

Leben

Ausbildung und Beruf

Rupert Scholz verlor mit fünf Jahren seinen Vater, der im Januar 1943 als Wehrmachtsoffizier in der Schlacht von Stalingrad fiel.[1] Er wuchs mit seiner Mutter und Schwester im kriegszerstörten Berlin auf. Schon in seiner Schulzeit und während des Studiums unterstützte er die Familie durch Nebentätigkeiten, hauptsächlich auf dem Bau.[2][3] Seinen ursprünglichen Berufswunsch, Journalist zu werden, stellte er zurück, weil ein Freund seines Vaters ihn ermahnte, „etwas Ordentliches“ zu studieren.[4] Nach dem Abitur 1957 am Gymnasium Steglitz[5] studierte Scholz Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er beendete sein Studium 1961 mit dem ersten Staatsexamen, promovierte 1966 bei Peter Lerche in München mit der Arbeit Das Wesen und die Entwicklung der gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen, absolvierte 1967 sein zweites Staatsexamen und habilitierte sich 1971 dann ebenfalls in München mit der Arbeit Die Koalitionsfreiheit als Verfassungsproblem.

1972 nahm er den Ruf der Freien Universität Berlin als ordentlicher Professor auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an. 1978 folgte er dem Ruf der Universität München auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre und Finanzrecht. Mit Ablauf des Sommersemesters 2005 wurde Scholz emeritiert. Anschließend war Scholz als Of Counsel für das Berliner Büro der internationalen Anwaltskanzlei Gleiss Lutz tätig. In dieser Funktion schrieb er ein Gutachten für die Übernahme der EnBW durch das Land Baden-Württemberg, die später vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg wegen Umgehung des Landtags als verfassungswidrig beanstandet wurde.[6] Im Schadensersatzprozess der Energiekonzerne E.ON, RWE und Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zuge des Atomausstiegs vertrat Scholz die E.ON SE als Anwalt.[7][8][9]

Scholz ist Mitautor und -herausgeber des als Standardwerk geltenden Grundgesetzkommentars Dürig/Herzog/Scholz.

Parteilaufbahn

Scholz ist seit 1983 Mitglied der CDU. Von 1998 bis 2001 war er stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Berlin.

Abgeordnetentätigkeit

Von 1985 bis 1988 war er Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Von 1990 bis 2002 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 1994 bis 1998 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 1998 bis 2002 war er Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Scholz war zuletzt (14. Wahlperiode 1998) über die Landesliste Berlin in den Deutschen Bundestag eingezogen. Bei der Listenaufstellung für die Bundestagswahl 2002 wurde er gegen seinen Willen von seiner Partei übergangen und auch in seinem Wahlkreis (Berlin-Tempelhof) nicht wieder nominiert.

Öffentliche Ämter

Von 1981 bis 1983 war er im Senat des Regierenden Bürgermeisters Richard von Weizsäcker Senator für Justiz, von 1982 bis 1988 unter Weizsäcker und dessen Nachfolger Eberhard Diepgen auch Senator für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin.

Am 18. Mai 1988 wurde er als Bundesminister der Verteidigung in das Kabinett von Bundeskanzler Helmut Kohl berufen.

Nach seinem Amtsantritt ereigneten sich mehrere Abstürze von Militärflugzeugen, so das Flugtagunglück von Ramstein und ein Absturz in Remscheid mit zahlreichen Toten und Verletzten. In diesem Zusammenhang hatte Scholz eine heftige Kontroverse mit seinem parlamentarischen Staatssekretär Peter Kurt Würzbach, der vorübergehend ein umfassendes Tiefflugverbot verhängen wollte, wogegen sich Scholz sträubte, da die in Remscheid verunglückte Maschine aus 1000 m Höhe abgestürzt war.[10] In der Diskussion um ein Verbot von Tiefflügen verwies Scholz auf die beschränkten deutschen Kompetenzen im Hinblick auf die Flugtätigkeit der Alliierten. Weitere Streitpunkte seiner Amtszeit waren die geplante Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate und die Kosten der Entwicklung einer Luft-Luft-Rakete für den Jäger 90.

Bei der Kabinettsumbildung 1989 wurde er nicht mehr berücksichtigt und schied daher am 21. April 1989 aus der Bundesregierung aus.

Gemeinsam mit Henning Voscherau hatte Rupert Scholz den Vorsitz der Gemeinsamen Verfassungskommission (GVK) inne, um die nach Art. 5 des Einigungsvertrages „aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes“ zu bearbeiten. Die Gemeinsame Verfassungskommission wurde Ende November 1991 durch Bundestag und Bundesrat eingesetzt und konstituierte sich am 16. Januar 1992. Ihren Abschlussbericht legte sie am 5. November 1993 vor.

Sonstiges Engagement

Scholz war von 1996 bis 2006 Mitglied des Aufsichtsrates des Fußballvereins Hertha BSC,[11] dessen Vorsitz er 2000 übernahm.[12] Scholz ist Kurator bei der Ernst Freiberger-Stiftung Berlin[13] und gehört dem Konvent für Deutschland an.

Politische Kommentare

Nach seiner Pensionierung nahm Scholz Stellung zu aktuellen Fragen der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, auch zu Fragen des Verfassungsrechts. Seine Kommentare während der Regierung der Ampelkoalition zur Delegitimierung des Staates, die er auch in alternativen Medien wie Compact darstellte, wurden von Ronen Steinke am 4. Juli 2024 in der Süddeutschen Zeitung als populistisch bezeichnet. Steinke verglich ihn mit Hans-Georg Maaßen.[14] Scholz gab unter anderem auch Nius Interviews, Tichys Einblick und Roger Köppel (Die Weltwoche).

Positionen

Atomare Bewaffnung, 2006

2006 forderte der ehemalige Bundesverteidigungsminister die atomare Bewaffnung der Bundeswehr, um „auf eine nukleare Bedrohung durch einen Terrorstaat angemessen, im Notfall also sogar mit eigenen Atomwaffen, reagieren (zu) können“.[15]

Kundus, 2009

Rupert Scholz verteidigte den Luftangriff bei Kundus. Kriegerische Auseinandersetzungen seien dadurch gekennzeichnet „und so auch rechtlich legitimiert, dass der Gegner auch offensiv angegriffen werden darf – auch mit der Konsequenz entsprechend offensiv gezielter Tötung.“[16]

Flüchtlingskrise, 2015/16

In der Flüchtlingskrise 2015/16 äußerte Scholz gegenüber Focus am 17. November 2017, die Vorstellung von Bundeskanzlerin Angela Merkel von einem „Asylrecht ohne Limit“ sei nicht zu halten und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Das Asylrecht sei kein Über-Grundrecht und kein Recht zur Einwanderung und finde seine Grenzen an der Rechtssicherheit und am Sozialstaatsprinzip. Man müsse zu den Vorgaben von Dublin zurückkehren, die Aufnahmeländer unterstützen und Frontex vestärken. Er bezweifelte, dass der hilfsweise Einsatz der Bundeswehr bei der Registrierung von Flüchtlingen als Amtshilfe im Katastrophenfall unter Artikel 35 des Grundgesetzes subsumiert werden könne.[17]

Kriminalität, 2016

Scholz beklagte eine zunehmende Kriminalität und Unsicherheit, auch im Zusammenhang großer Zahlen von Flüchtlingen. Er sah die öffentliche Sicherheit in Gefahr, in Ansätzen gebe es schon rechtsfreie Räume, in denen die Polizei nicht mehr aktiv sei. Neben dem Polizeiversagen fehlten außerdem Grenzkontrollen. Der Schutz des Eigentums und die Sicherheit der Bürger zählte Scholz ebenso wie den Schutz der Grenze zu den Kernbereichen staatlicher Verantwortung.[18]

Asylrecht, 2018

Scholz forderte im Mai 2018 eine Umwandlung des subjektiven, jederzeit einklagbaren Asylrechts in eine institutionelle Garantie objektiv-rechtlicher Art, wie dies in vielen europäischen Nachbarstaaten der Fall sei.[19][20]

Migrationspolitik, 2020

Er stufte die Migrationspolitik der Kanzlerin Angela Merkel von 2015 als europarechts- und verfassungswidrig ein. „Die Migrationsentscheidung vom Herbst 2015 war verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ein Zustand, der bis heute andauert“.[21]

Klimaschutz, 2020

Die Klimadebatte bezeichnete er als hysterisch und polarisierend. Moral sei wie Humanität keine eigene Rechtsquelle, in einem Staat könnten nur Gesetz und Verfassung maßgebend sein. Wenn sich eine „sogenannte Moral“ darüber hinwegsetze, sei der Rechtsstaat am Ende.[21]

Innere Sicherheit, 2023

Der Bundesnachrichtendienst, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und auch das Bundeskriminalamt sind, so Scholz, aufgrund des Trennungsggebotes und des „überbordenden“ Datenschutzes, der auch für Ausländer gelte, nicht mehr in der Lage, ohne wesentliche Unterstützung der USA den Schutz vor internationalem Terrorismus zu gewährleisten. Spionage und internationaler Terrorismus ließen sich nur präventiv bekämpfen, dem stünden die polizeirechtlichen Erfordernissen des Nachweises einer konkreten Gefahr entgegen. Das Bundesverfasssungsgericht habe aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eine Art „Superrecht“ gemacht, dies müsse revidiert werden. Die nicht wie etwa in Frankreich stringent geschützen Grenzen erleichterten zudem Gefährdern die Einreise. Scholz sieht in der gegenwärtigen Bundesregierung keine Fürsprecher der nötigen grundlegenden Umorientierung in Gesetzgebung und Rechtsprechung.[22]

Delegitimierung des Staates, 2024

Rupert Scholz kritisierte am 18. März 2024 in Bild am Sonntag Nancy Faeser wegen ihres Eintretens für die strafrechtliche Verfolgung einer so genannten Delegitimierung des Staates. Dies sei, so Scholz, pure Ideologie und verfassungswidrig: „Sie delegitimiert die Meinungsfreiheit, das Kernrecht unseres demokratischen Rechtsstaates!“ Jeder Bürger habe das Recht, die Regierung zu kritisieren. Scholz verglich den Begriff mit der Diffamierung von Menschen in der DDR wegen staatsfeindlicher Hetze.[23] In einem Leserbrief an die FAZ vom 6. April 2024 äußerte Scholz zu Verfassungsschutzpräsident Haldenwangs Verständnis von Meinungsfreiheit,[24] wenn die Bundesregierung keine Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehe, lasse sie selbst Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen. Ein Präsident des Verfassungsschutzes, „der sich anmaßt, die Schranken der Meinungsfreiheit über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung. Er überschreitet dabei auch die eigenen, gesetzlich abgesteckten Kompetenzen.“[25]

Im Verbot des Compact-Magazins durch Nancy Faser und der Razzia des Hauses von Jürgen Elsässer im Juli 2024 sah Scholz eine Gefährdung des Rechtsstaats, insofern das das Verbot allein auf einer Exekutiventscheidung basiere. Ein Medium könne nur verboten werden, wenn es zur gewaltsamen Revolution aufrufe. Dies erfordere jedoch ein Strafverfahren, das nicht bekannt sei.[26]

AfD-Verbot, 2024

Scholz vertrat die Auffassung, es gebe in Deutschland keinen substanziellen Faschismus, auch die AfD betrachte er nicht als verfassungswidrige faschistische oder nationalsozialistische Partei. Den Prozess gegen Björn Höcke wegen eines SA-Slogans beurteilte er als lächerlich, auch er selbst habe nicht gewusst, dass der fragliche Slogan von der SA benutzt worden sei. Brandmauern, so Scholz, seien einer Demokratie fremd.[27][28]

Privates

Rupert Scholz ist verheiratet mit der promovierten Juristin Helga Scholz-Hoppe, einer ehemaligen Bundesrichterin am Bundesgerichtshof und am Bundesverwaltungsgericht.[29]

Auszeichnungen

Publikationen

Siehe auch

Literatur

  • Werner Breunig, Andreas Herbst (Hrsg.): Biografisches Handbuch der Berliner Abgeordneten 1963–1995 und Stadtverordneten 1990/1991 (= Schriftenreihe des Landesarchivs Berlin. Band 19). Landesarchiv Berlin, Berlin 2016, ISBN 978-3-9803303-5-0, S. 335.
  • Ronen Steinke: Auf dem Rechtsweg. Rupert Scholz, einer der wichtigsten Grundgesetz-Kommentatoren des Landes beim Verlag C.H. Beck, wandelt auf populistischen Pfaden. In: Süddeutsche Zeitung, 5. Juli 2024, S. 11
Commons: Rupert Scholz – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Rupert Scholz im Munzinger-Archiv, abgerufen am 14. April 2024 (Artikelanfang frei abrufbar)
  2. Tim B. Peters: Rupert Scholz. Konrad-Adenauer-Stiftung, 23. Mai 1937, abgerufen am 14. April 2024.
  3. Bayerischer Rundfunk: Sendung vom 23.05.2007, 20.15 Uhr, Prof. Dr. Rupert Scholz, Bundesminister a.D.m im Gespräch mit Christoph Lindenmeyer
  4. Jürgen Leinemann: »Ich glaube nicht, daß ich arrogant bin«. In: Der Spiegel. 5. Februar 1989, abgerufen am 14. April 2024.
  5. Alumnusvortrag Prof. Rupert Scholz Bundesminister a.D. FU Berlin. Fachbereich Rechtswissenschaft, 3. März 2022, abgerufen am 14. April 2024.
  6. Anwälte für Verfassungsbruch. In: Der Spiegel. 28. Oktober 2011, abgerufen am 13. Juli 2024.
  7. Konzerne streiten in Karlsruhe für Schadensersatz. In: Tagesspiegel. 15. März 2016, abgerufen am 11. Dezember 2016.
  8. Atomausstieg als Enteignung?: Regierung und Energiekonzerne streiten. In: n-tv. 16. März 2016, abgerufen am 11. Dezember 2016.
  9. Klaus Hempel: Karlsruhe entscheidet über Klage gegen beschleunigten Atomausstieg: Müssen Energiekonzerne entschädigt werden? In: Bayerischer Rundfunk. 6. Dezember 2016, archiviert vom Original am 20. Dezember 2016; abgerufen am 12. Mai 2021.
  10. Dickes Ding Peter Kurt Würzbach zeigte vor seinem. In: Der Spiegel. Nr. 52, 1988 (online26. Dezember 1988).
  11. sport-finden.de
  12. Volker Zeitler: Rupert Scholz übernimmt Macht bei Hertha. In: Die Welt. 13. März 2000, abgerufen am 31. Januar 2019.
  13. freiberger-stiftung.de (Memento vom 12. Januar 2012 im Internet Archive)
  14. Ronen Steinke: Grundgesetz-Kommentator Rupert Scholz: Populistisches Interview bei Magazin "Compact". 4. Juli 2024, abgerufen am 20. Juli 2024.
  15. Ex-Minister: Atomwaffen für Deutschland. In: Tagesspiegel. 27. Januar 2006, archiviert vom Original; abgerufen am 13. Januar 2023.
  16. Ex-Verteidigungsminister: Rupert Scholz verteidigt Luftangriff von Kundus. In: Die Welt. 18. November 2011, abgerufen am 16. April 2024.
  17. https://www.focus.de/politik/deutschland/staatsrechtler-rupert-scholz-merkels-vorstellung-von-offenen-grenzen-und-einem-asylrecht-ohne-limit-ist-nicht-zu-halten_id_5090156.html
  18. Heike Anger: „Es gibt rechtsfreie Räume“. In: Handelsblatt. 8. April 2016, abgerufen am 14. April 2024.
  19. Ansgar Graw: „Einwanderungswelle überfordert unser Asylrecht“. In: Die Welt. 2. Mai 2018, abgerufen am 31. Januar 2019.
  20. Staatsrechtler Rupert Scholz: Dieses deutsche Asylrecht ist nicht länger hinnehmbar. In: Die Welt. 26. Februar 2018, abgerufen am 15. April 2024.
  21. a b Klimaschutz: „Moral ist keine eigene Rechtsquelle“. In: Die Welt. 27. Januar 2020, abgerufen am 15. April 2024.
  22. Alexander Kissler: Innere Sicherheit: Rupert Scholz kritisiert Bundesregierung. In: Neue Zürcher Zeitung. 1. Februar 2023, ISSN 0376-6829 (nzz.ch [abgerufen am 20. Juli 2024]).
  23. Hans-Jörg Vehlewald: Streit um Regierungspläne, die an DDR-Zeiten erinnern: Ist die Meinungsfreiheit in Gefahr? In: Bild am Sonntag. 18. März 2024, abgerufen am 14. April 2024.
  24. Thomas Haldenwang: Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde. 1. April 2024, abgerufen am 20. Juli 2024.
  25. Briefe an die Herausgeber vom 6. April 2024. 6. April 2024, abgerufen am 20. Juli 2024.
  26. «Eindeutig verfassungswidrig»: Rupert Scholz, Verfassungsrechtler und ehemaliger Bundesverteidigungsminister, kritisiert Faesers «Compact»-Verbot. 17. Juli 2024, abgerufen am 20. Juli 2024 (deutsch).
  27. Staatsrechts-Professor Rupert Scholz: «Es gibt in Deutschland keinen substanziellen Faschismus. Und auch die AfD ist keine faschistische Partei». In: Die Weltwoche. 20. April 2024, abgerufen am 20. Juli 2024 (deutsch).
  28. «Brandmauern haben in einer Demokratie nichts zu suchen»: CDU-Staatsrechtler und Ex-Minister Rupert Scholz über die deutsche Krise, die AfD und grüne Ideologen. In: Die Weltwoche. 14. April 2024, abgerufen am 20. Juli 2024 (deutsch).
  29. Verzicht auf den Lorbeerkranz. In: Berliner Morgenpost. 10. Juni 2008, abgerufen am 13. Juli 2024.
  30. Bayerischer Verdienstorden