Fahrzeugsegment (Europäische Kommission)

Die Europäische Kommission hat für wettbewerbsrechtliche Marktabgrenzungen (Marktanteilsberechnungen) folgende Fahrzeugsegmente für Personenkraftwagen definiert.[1] Diese sind jedoch nicht zu verwechseln mit den EG-Fahrzeugklassen für technische Belange.

Bei dieser Einteilung entfällt im Vergleich zur Einteilung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes die Kompaktklasse, die hier als Mittelklasse bezeichnet wird. Dadurch erhalten die folgenden Kommissions-Fahrzeugsegmente die Bezeichnung des nächsthöheren KBA-Fahrzeugsegments und darüber das Fahrzeugsegment der Luxusklasse:

Bezeichnung EU-KommissionBeispieleBezeichnung KBABeispiele
A: KleinstwagenSmartMinis (Kleinstwagen)VW up!
B: KleinwagenFord FiestaKleinwagenVW Polo
C: MittelklasseVW GolfKompaktklasseVW Golf
D: Obere MittelklasseVolvo S60MittelklasseVW Passat
E: OberklasseBMW 5erObere MittelklasseAudi A6
F: LuxusklasseBMW 7erOberklasseAudi A8
S: SportwagenPorsche 911SportwagenPorsche 911
M: MultivanRenault EspaceMinivanMercedes-Benz B-Klasse
M: MultivanRenault EspaceGroßraumvanVW Sharan
J: Sport Utility Vehicle (SUV; einschließlich Fahrzeuge mit Allradantrieb)Suzuki VitaraSport Utility VehicleBMW X1
J: GeländewagenSuzuki VitaraGeländewagenMercedes-Benz G-Klasse

Siehe auch

Referenzen

  1. Europäische Kommission, 'Leitfaden' 2002 zum Kraftfahrzeugvertrieb und -Kundendienst in der Europäischen Union (PDF; 285 kB) S. 82 Fußnote 196; unter Bezugnahme auf die Rechtssachen zu den Unternehmenszusammenschlüssen (M = „Merge“): M.416 BMW/Rover und M.1452 Ford/Volvo.