Arbeitsgericht Mainz

Das Gebäude des Arbeitsgerichts Mainz.

Das Arbeitsgericht Mainz ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Arbeitsgericht Mainz hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach und Birkenfeld sowie aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg, Rheinböllen und Simmern/Hunsrück. Das Arbeitsgericht Mainz hat eine auswärtige Kammer in Bad Kreuznach. Es ist eines von fünf Arbeitsgerichten im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Ernst-Ludwig-Straße 4 im Bezirk Mainz-Altstadt.

Instanzenzug

Dem Arbeitsgericht Mainz sind das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Darmstadt entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Darmstadt als Landesarbeitsgericht für den Volksstaat Hessen. In Mainz entstand das Arbeitsgericht Mainz. Sein Sprengel umfasste den Bezirke der Amtsgerichte Groß-Gerau, Mainz, Nieder-Olm, Oppenheim und Wörrstadt. Es bestand je eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk. Eine weitere Kammer bestand für die Mitarbeiter der Reichsbahndirektion Mainz.[2]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst außer in Hamburg nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. So wurde in Mainz wurde das Arbeitsgericht neu gebildet.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. RGBl. I S. 507
  2. Bekanntmachung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden im Volksstaat Hessen vom 14. Mai 1927, Hessisches Regierungsblatt S. 98 f., Digitalisat.

Koordinaten: 50° 0′ 23,6″ N, 8° 16′ 5,7″ O