„Ärztestopp“ – Versionsunterschied

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Die Massnahme des Bundesrats galt nur befristet. Die Idee war, das Problem der Gesundheitskosten auf dem normalen Weg der Gesetzgebung in den Griff zu bekommen, was sich in der Folge aber als schwierig erwies. Deshalb wurde die Verordnung des Bundesrats schliesslich ins Gesetz überführt, allerdings ebenfalls nur befristet. In der Folge wurde der Ärztestopp bisher dreimal verlängert, das letzte Mal 2009, gültig bis Ende 2011.
Die Massnahme des Bundesrats galt nur befristet. Die Idee war, das Problem der Gesundheitskosten auf dem normalen Weg der Gesetzgebung in den Griff zu bekommen, was sich in der Folge aber als schwierig erwies. Deshalb wurde die Verordnung des Bundesrats schliesslich ins Gesetz überführt, allerdings ebenfalls nur befristet. In der Folge wurde der Ärztestopp bisher dreimal verlängert, das letzte Mal 2009, gültig bis Ende 2011.


Die Wirkung der Massnahme war von Anfang an umstritten. Auch die politische Unterstützung der Massnahme wurde immer schmaler. 2009 konnte in den [[Parlament#Schweiz|beiden Kammern]] nur noch knapp Mehrheiten für die dritte Verlängerung gefunden werden. Die Massnahme wurde auch abgeschwächt, indem den Kantonen zahlreiche Ausnahmen ermöglicht werden und gewisse Ärztegruppen von der Massnahme ausgenommen sind.
Die Wirkung der Massnahme war von Anfang an umstritten. Auch die politische Unterstützung der Massnahme wurde immer schmaler. 2009 konnte in den [[Parlament#Schweiz|beiden Kammern]] nur noch knapp Mehrheiten für die dritte Verlängerung gefunden werden.<ref>[http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4809/30473/d_n_4809_304731_305017.htm ''Schlussabstimmung im Nationalrat am 12. Juni 2009''] Protokolle der Eidgenössischen Räte, Sommersession 2009 des Nationalrats. Abgerufen am 2. Mai 2011.</ref> Die Massnahme wurde auch erheblich abgeschwächt, indem den Kantonen zahlreiche Ausnahmen ermöglicht und die Massnahme auf Spezialärzte beschränkt sind.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 2. Mai 2011, 19:13 Uhr

Ärztestopp ist die umgangssprachliche Benennung einer Massnahme zur Begrenzung der Neuzulassungen von Ärzten in der Schweiz. Der Bundesrat hat die umstrittene Massnahme 2002 auf dem Verordnungsweg eingeführt. Sie beruhte auf einer gesetzlichen Grundlage, nämlich dem 2001 ins schweizerische Krankenversicherungsgesetz eingefügten Artikel 55a, der dem Bundesrat eine solche Kompetenz gibt.[1] Der politische Grund für die Massnahme war und ist die das überdurchschnittliche Wachstum der Gesundheitskosten in der Schweiz. Der Bundesrat hoffte, dass sich mit dieser Massnahme die Kostensteigerungen abbremsen liessen.

Die Massnahme des Bundesrats galt nur befristet. Die Idee war, das Problem der Gesundheitskosten auf dem normalen Weg der Gesetzgebung in den Griff zu bekommen, was sich in der Folge aber als schwierig erwies. Deshalb wurde die Verordnung des Bundesrats schliesslich ins Gesetz überführt, allerdings ebenfalls nur befristet. In der Folge wurde der Ärztestopp bisher dreimal verlängert, das letzte Mal 2009, gültig bis Ende 2011.

Die Wirkung der Massnahme war von Anfang an umstritten. Auch die politische Unterstützung der Massnahme wurde immer schmaler. 2009 konnte in den beiden Kammern nur noch knapp Mehrheiten für die dritte Verlängerung gefunden werden.[2] Die Massnahme wurde auch erheblich abgeschwächt, indem den Kantonen zahlreiche Ausnahmen ermöglicht und die Massnahme auf Spezialärzte beschränkt sind.

Einzelnachweise

  1. Artikel 55a des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes Systematische Sammlung der schweizerischen Gesetze auf Bundesebene. Abgerufen am 2. Mai 2011.
  2. Schlussabstimmung im Nationalrat am 12. Juni 2009 Protokolle der Eidgenössischen Räte, Sommersession 2009 des Nationalrats. Abgerufen am 2. Mai 2011.