„Wikipedia:Meinungsbilder/keine Bilder in Artikelnamensraum von direkt abmahnenden Fotografen“ – Versionsunterschied

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Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob in Zukunft Bilder von Fotografen, die ohne Warnung kostenpflichtig abmahnen, aus dem Artikelnamensraum entfernt werden können.
Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob in Zukunft Bilder von Fotografen, die ohne Warnung kostenpflichtig abmahnen, aus dem Artikelnamensraum entfernt werden können.

Version vom 4. Februar 2017, 23:26 Uhr

Dieses Meinungsbild begann am 5. Februar 2017 um 13:00 Uhr und endete am 19. Februar 2017 um 13:00 Uhr. Bitte nicht mehr abstimmen!

Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob in Zukunft Bilder von Fotografen, die ohne Warnung kostenpflichtig abmahnen, aus dem Artikelnamensraum entfernt werden können.

Initiatoren und Unterstützer

Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).

  1. Hans Koberger 07:40, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  2. Tönjes 09:00, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  3. --Gulaschkanone99 (Diskussion) 09:40, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  4. --JosFritz (Diskussion) 10:05, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  5. Sargoth 10:14, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  6. --Rabenkind·ein Readgeek 14:33, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  7. -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 23:44, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  8. --Nuhaa (Diskussion) 09:09, 23. Jan. 2017 (CET) Gemäß Anfrage auf der Diskseite, falls jemand abspringt.[Beantworten]
  9. -- Toni (Diskussion) 21:50, 23. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  10. --Agruwie  Disk   08:52, 26. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  11. fundriver Was guckst du?! Winterthur! 11:25, 26. Jan. 2017 (CET) nicht alles was rechtlich möglich ist, ist auch gut für uns.[Beantworten]
  12. Aineias 21:24, 26. Jan. 2017 (CET), großartig! Ein politsches MB. Wie positioniert sich die Community, Wenn andere Fehler machen. [Beantworten]
  13. -- Dag (Diskussion) 13:57, 27. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  14. Graf Umarov (Diskussion) 10:55, 28. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  15. --Fiona (Diskussion) 19:49, 3. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]
  16. --Jossi (Diskussion) 22:20, 3. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]
  17. -- Gerold (Diskussion) 19:15, 4. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]
  18. --S. F. B. Morseditditdadaditdit 21:07, 4. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Hintergrund

Aktueller Zustand / Problembeschreibung

Aus aktuellem Anlass ist das Thema der Abmahnungen von Wikipedia-Bild-Nachnutzern wieder einmal in der Diskussion.

In der Vergangenheit kam es wieder vor, dass Personen und Institutionen kostenpflichtig wegen Urheberrechts- oder Lizenzverletzung abgemahnt wurden, die in Wikipedia-Artikeln eingebundene Bilder in ihren eigenen Veröffentlichungen nutzten und dabei gegen Lizenzbedingungen verstießen. Bei Copyleft-Lizenzen erlischt das Nutzungsrecht automatisch, wenn der Nachnutzer die in der Lizenz enthaltenen Pflichten nicht einhält, wie z.B. die auch im Urheberrecht vorgesehene Nennung des Urhebers.

Durch die Vielfalt der verschiedenen freien Lizenzen ist die Nachnutzung für Laien oft schwierig – insbesondere dann, wenn mehrere Lizenzen zur Auswahl stehen. Nachnutzer verstehen oft nicht, dass man sich bei einer solchen Mehrfachlizenzierung die passendste Lizenz aussuchen darf und nicht alle gleichzeitig einhalten muss. Ein Beispiel für die verwirrende Angabe mehrerer Lizenzen ist dieses Bild, dass sowohl unter GFDL (erfordert den Abdruck des gesamten Lizenztextes) als auch unter CC-BY-NC-SA (Ausschluss einer kommerziellen Nutzung) veröffentlicht wurde. Wie eine korrekte Nachnutzung hier zu bewerkstelligen ist, ist auch für gutwillige Nachnutzer oft nicht wirklich durchschaubar.

Eine Übersicht der verschiedenen möglichen Lizenzbausteine findet man unter Commons:Lizenzvorlagen.

Häufig dürfte der Grund für Lizenz- und Urheberrechtsverletzungen jedoch nicht auf der Bilddetailseite zu suchen sein, sondern darin, das Nachnutzer diese gar nicht erst aufrufen und die Bilder (ausgehend vom Artikel oder der Google-Bidlersuche) einfach so nutzen, weil sie irrtümlicherweise annehmen, dass die Freiheit der Wikipedia der Gemeinfreiheit gleichkäme.

Eine Abmahnung wegen fehlerhafter oder unzureichender Nachnutzung von Bildern kann mit einer Schadensersatzforderung für die nicht lizenzgerechte Nutzung des Bildes, der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zusätzlich mit Anwaltskosten einhergehen. Je nach Fall kann es dabei um vierstellige Beträge gehen.

Da eine freie Lizenz einen direkten Vertrag zwischen dem Nutzer eines Werkes und dessen Urheber darstellt, ist Wikipedia (die ja selbst nur ein Nutzer dieser Werke ist) keine Partei bei diesen Vorgängen. Einige abgemahnte Nachnutzer melden sich dennoch beim Support-Team oder äußern in Blogs bzw. den Medien ihren Unmut. Dabei sehen sie sich oft als Opfer einer Abmahnfalle, auch wenn sie durch ihre Urheberrechtsverletzung, die Abmahnung ja erst möglich gemacht haben. Kritikpunkte sind die Höhe der mit der Abmahnung verbunden Kosten sowie Unklarheiten hinsichtlich der korrekten Verwendung und Vollständigkeit der angegebenen Lizenz(en), die sich auch auf Verlinkung anderer Websites beziehen kann.

Der Vorschlag bezieht sich lediglich auf die Verwendung der Bilder von direkt kostenpflichtig abmahnenden Fotografen in der deutschsprachigen Wikipedia und hat keine Auswirkung auf Commons oder anderssprachige Wikipedia-Seiten.

Bisherige Diskussionen

Vorschlag

Keine Bilder von sofort kostenpflichtig abmahnenden Fotografen im Artikelnamensraum

Wenn ein Fotograf den Nachnutzer eines Bildes kostenpflichtig wegen fehlerhafter Lizenzverwendung abmahnen lässt, ohne zuvor kostenfrei auf die nicht konforme Nutzung hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, das Bild zu entfernen oder ausschließlich lizenzkonform zu nutzen, so sollen Bilder dieses Fotografen aus dem Artikelnamensraum mit Hinweis auf dieses Meinungsbild entfernt bzw. durch andere Bilder ersetzt werden. Diese Regel gilt ausdrücklich nicht, wenn die Lizenzverletzung durch professionelle Bildagenturen, große Medienunternehmen oder in offensichtlich betrügerischer Absicht (z.B. Weiterverkauf unter eigenem Namen) begangen wurde.

Status quo

Keine Änderung hinsichtlich der Verwendung von Bildern im Artikelnamensraum von abmahnenden Fotografen.

Da die Probleme und Konflikte rund um die Nachnutzung von Wikipediainhalten jedoch zweifelsohne existieren, befinden sich anderen Orts entsprechende Hilfe- und Empfehlungseiten in Vorbereitung, über deren Umsetzung jedoch weder zeitlich noch inhaltlich Klarheit besteht.

Pro

  • Dieser Vorschlag schließt keine rechtlichen Schritte aus oder tangiert berechtigte Interessen der Rechteinhaber. Das Meinungsbild betrifft nur ein formales Vorgehen, jedoch keine grundsätzlichen Rechte.
  • Das Wohl der Wikipedia sollte über den beruflichen/finanziellen Interessen Einzelner stehen.
  • Geringeres Risiko für die Nachnutzung von Bildern aus der Wikipedia.
  • Wikipedia und insbesondere deren Text-Autoren und die große Mehrheit der Fotografen, die auf unseriöse Abmahnpraktiken verzichten, werden nicht durch einzelne „schwarze Schafe“ in Verruf gebracht. Das bedeutet ein besseres Image für Wikipedia-Fotografen und alle anderen Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der Wikipedia.
  • Die Erkenntnis, dass einige MitarbeiterInnen ihre Tätigkeit zur persönlichen Gewinnmaximierung benutzen, kann sich auf die Motivation ehrenamtlicher Autoren negativ auswirken. Dadurch besteht die Gefahr, dass weitere konstruktive Mitarbeiter die Wikipedia verlassen.
  • Weniger Bilder-Spam durch „Abmahn“-Fotografen, weil der Druck, nur aus geschäftlichen Gründen ein vielleicht schlechteres Bild dennoch zu platzieren, entfällt.
  • Da Berufsfotografen häufig beliebte (vermarktbare) Motive auswählen und auch Nachnutzer gerade diese suchen, ist der Austausch solcher Fotos in Artikeln meist kein Problem, da in aller Regel genügend Alternativen zur Auswahl stehen.
  • Diese Regeln sind auch praktisch umsetzbar. Schon bisher wurden entsprechende Fälle ruchbar, sie gaben den Anlass für dieses Meinungsbild. Das wird in Zukunft verstärkt so sein, da dieses Meinungsbild zur Bewusst- und Bekanntmachung der Problematik führt, aber auch eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung anbietet.
  • Die Praktiken ganz weniger Abmahner wirken sich in der Öffentlichkeit vermutlich negativ auf das gesamte Projekt mit seinen vielen Mitarbeitern aus. Der Imageschaden muss aber auch von jenen getragen werden, die diese Praktiken verurteilen. Durch die Annahme und Umsetzung dieses Meinungsbildes kann dieser Schaden reduziert werden.
  • Die öffentliche Kommunikation einer nutzerfreundlicheren Regelung im Sinne einer dem freien Wissen verpflichteten Enzyklopädie kann den Ruf der Wikipedia stärken und Spender motivieren.
  • Die Annahme des Vorschlags würde ein deutliches Zeichen setzen, dass für die Mitarbeiter der deutschsprachigen Wikipedia die Idee des freien Wissen vorrangig gegenüber finanziellen Interessen einiger Weniger steht.
  • Die Annahme des Vorschlags würde ein deutliches Zeichen setzen, dass sich Wikipedia gegen zwar formaljuristisch zulässige, aber moralisch verwerfliche Aktivitäten konsequent zur Wehr setzt.

Kontra

  • Das Abmahnrisiko dürfte sich durch diese Regelung kaum spürbar reduzieren, weil die Bilder ja erst entfernt würden, nachdem eine Abmahnung ruchbar geworden ist. Und auch dann wären die Bilder weiterhin auf Commons, WikiData und den anderen Wikipedia-Sprachversionen verfügbar und würden weiterhin entsprechend prominent bei Google angezeigt.
  • Die Einhaltung der Regelung durch die Urheber ist nicht überprüfbar und im Zweifel weder veri- noch falsifizierbar. Die Regel zeigt nur Wirkung, wenn durch Veröffentlichung des Lizenzverletzers ein Abmahn-Fall bekannt wird. Sie greift damit willkürlich, bei bloßem Verdacht und auf Basis parteiischer Quellen.
  • Die Regelung etabliert in der Wikipedia erstmals eine Strafmaßnahme, die an den Wikipedia-Inhalten selbst und in Form von kollektiver Selbstjustiz umgesetzt werden soll. Eine faire Begutachtung des Sachverhalts ist dabei genauso wenig vorgesehen ein Revisionsverfahren oder eine Rehabilitation bei zukünftigem Meinungsbild-konformen Verhalten des Urhebers. Das Recht auf Fehler, das man den Lizenzverletzern zugesteht, wird den Urhebern also verweigert.
  • Diese Regelung berücksichtigt nicht, dass auch ein freundlicher Hinweis schon eine Abmahnung darstellen kann, was die Möglichkeit der Abmahner einschränken könnte, die Kosten für ihren eigenen Rechtsbeistand automatisch dem Abgemahnten aufzubürden.
  • Die Regelung dürfte diverse Konflikte in der Community auslösen oder verschärfen.
    Reale oder behauptete Verstöße gegen WP:ANON, Stalking und Edit-Wars dürften zunehmen und können nicht geklärt werden, weil im Zweifel zu Vorgängen außerhalb der Wikipedia Wort-gegen-Wort steht.
  • Die Regelung dürfte zur Entfernung vieler (z.T. qualitativ hochwertiger) Inhalte aus der Wikipedia führen.
    Der Vorschlag bewertet das Interesse von Personen, die Inhalte nicht der Lizenz entsprechend weiternutzen, höher als das Interesse von Lesern und korrekt arbeitenden Nachnutzern, gute Bilder zu finden.
  • Die Regelung ist unverhältnismäßig, da bereits eine einzelne kostenpflichtige Abmahnung, die Entfernung aller Bilder des betroffen Benutzers zur Folgen haben könnte. Im Fall von aktiven Wikipedianern, die über etliche Jahre viele Bilder beigetragen haben, wären von dieser Regelung tausende in der Wikipedia eingebundene Bilder betroffen, was zur Entbindung einer hohen Zahl von Artikeln führen würde.
  • Von den Bildentfernungen können auch viele von Wikimedia geförderte Aufnahmen betroffen sein, obwohl diese (laut Förderrichtlinien) eh nicht direkt abgemahnt werden dürfen.
  • Die vorgeschlagene Regelung macht es für professionelle Urheber unattraktiv, einige ihrer Werke in dieses Projekt einzubringen oder überhaupt unter einer freie Lizenz zu stellen. Menschen, die von ihrer schöpferischen Arbeit leben, sind darauf angewiesen Ihre Urheberrechte im Zweifel auch durchsetzen zu können. Eine Einschränkung der Möglichkeiten, gegen Urheberrechtesverletzungen vorgehen zu können, und eine dadurch bedingte Ausweitung fehlerhafter Nachnutzungen dürfte es wesentlich schwieriger machen solche Menschen zu überreden, z.T. dringend benötigtes Bildmaterial freizugeben.
  • Der Vorschlag differenziert nicht nach der Schwere der Urheberrechtsverletzung, obwohl die folgenden Punkte ganz unterschiedlich zu bewerten sind:
    • einfachen Lizenzverletzungen (z.B. durch Formfehler wie eine fehlerhafte Urheber- und Lizenzangabe)
    • klare Urheberrechtsverletzungen (gar keine Urheberangabe)
    • dreisten Schutzrechtsberühmungen (Veröffentlichung oder gar Verkauf der Werke unter fälschlicher Behauptung eines eigenen Copyrights).
  • Der Vorschlag differenziert nicht nach der Person des Lizenzverletzers. Er ermöglicht ganz verschiedenen Gruppen eine zunächst folgenlose Urheberrechtsverletzung und zwar unabhängig von den völlig unterschiedlichen Kompetenzen und Möglichkeiten:
    • Privatpersonen
    • Projekte, die selbst unter einer freien Lizenz stehen
    • Vereine und Privatinitiativen
    • Firmen
    • Medienunternehmen (die eigentlich wissen sollten, was sie da tun)
    • Nachnutzer mit direkter Gewinnerzielungsabsicht am Werk
  • Der Vorschlag zwingt Urheber auch bei solchen Urheberrrechtsverletzungen zu einer defensiven Reaktion, bei denen ein klares Auftreten legitim und erforderlich wäre. Z.B.
    • Inhaltlicher Missbrauch: Wenn das Bild (z.B. ein Porträt) für Zwecke (wie z.B: Fake-News-Meldungen) missbraucht wird, die (wie Rassismus, Extremismus, Hetze) nicht mit unseren Grundprinzipien vereinbar sind, dann ist eine urheberrechtliche Abmahnung (und sei es nur auf Grund eines Formfehler) die effektivste Methode so etwas schnell aus dem Netz zu bekommen. Facebook z.B. reagiert auf Urheberrechtsbeschwerden wesentlich schneller als auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (und CC-BY-SA ist Facebook eh nicht kompatibel) .
    • Irreparable Urheberrechtsverstöße von Firmen, die es eigentlich besser wissen müssten: Wenn ein Bild ohne jede Urheberangabe in einer Tageszeitung, einen Magazin oder einen Fernsehbeitrag verwendet wird, dann lässt sich die Attribution nicht mehr nachtragen. In solchen Fällen sollte dem betroffenen Urheber mindestens die Vergütung zustehen, die auch andere Urheber für die gleiche Verwendung erhalten haben.
  • Die Regelung differenziert nicht zwischen...
    • ..Bildern, die vom Urheber selbst hier oder auf Commons hochgeladen wurden.
    • ..Bildern die anderen Orts (z.B. auf Flickr) unter einer freien Lizenz veröffentlich wurden, und von dritten in die Wikipedia übernommen wurden
    • ..Bildern, für die zunächst proprietäre Nutzungsrechte vergeben wurden, bevor sie (z.B. auf Wunsch des Abgebildeten) zusätzlich auch unter einer freien Lizenz für die Wikipedia zur Verfügung gestellt wurden.
    • ..anderen Bildern, eines hier aktiven Urhebers, die überhaupt nicht unter einer freien Lizenz stehen.
  • Der Vorschlag würde ein deutliches Zeichen setzen, dass aus Sicht der deutschsprachigen Wikipedia Verstöße gegen das Urheberrecht ungeachtet des Grades des Vorsatzes nachrangig sind.

Auswertung

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht ein Vorschlag für eine neue Regel oder die Beibehaltung der bisherigen Situation (Status Quo). Der Vorschlag ist angenommen wenn er 2/3 der in der Inhaltlichen Abstimmung abgegebenen Stimmen erreicht. Stimmen unter Enthaltung werden dabei nicht gewertet.

Abstimmung

Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild an

Ich lehne das Meinungsbild ab

Enthaltung bezüglich der Annahme

Inhaltliche Abstimmung

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

Ich bin für die Beibehaltung der bisherigen Situation (Status quo)

Enthaltung bezüglich des Vorschlags

Ergebnis

Diskussion

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