„Europäischer Stabilitätsmechanismus“ – Versionsunterschied

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Version vom 3. Juli 2012, 22:33 Uhr

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) (englisch European Stability Mechanism, französisch Mécanisme européen de stabilité) ist eine internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg, welche eingerichtet werden soll, sobald der ESM-Vertrag von so vielen Euro-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, dass von diesen zusammen mindestens 90 % des anfänglich geplanten Stammkapitals von 700 Milliarden Euro gezeichnet wurde.[1] Ab Mitte 2012 soll diese Institution die Zahlungsfähigkeit der Staaten in der Eurozone sichern. Sie ist Teil der politisch als „Euro-Rettungsschirm“ bezeichneten Maßnahmenpakete und ist als Ablösung der vorläufigen Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms geplant, zunächst noch unter Beibehaltung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF).[2]

Übersicht über die geplanten Maßnahmen

Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus sollen zahlungsunfähige Mitgliedstaaten der Eurozone finanziell, unter Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen (Artikel 13 des ESM-Vertrages), mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt werden, wobei auch anderen[3] Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Beitritt zu diesem Vertrag offen steht (Artikel 44). Am 9. Dezember 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, vereinbart, Schritte in Richtung auf eine stärkere Wirtschaftsunion zu unternehmen, einschließlich eines neuen fiskalpolitischen Pakts und einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung, die durch einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion ("VSKS") umzusetzen ist.[4]

Ab dem Zeitpunkt seiner Gültigkeit soll der ESM als permanenter Rettungsfonds den im Juni 2013 auslaufenden provisorischen Rettungsschirm Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen. Bis dahin sollen beide Stabilitätsmechanismen parallel agieren.

Das wesentliche Instrumentarium des ESM sind Notkredite und Bürgschaften (auch als „Haftungsgarantien“ bezeichnet): Überschuldete Mitgliedstaaten sollen Kredite unter subventionierten Konditionen erhalten. Im ESM-Vertrag ist zudem festgeschrieben, dass jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umsetzen muss sowie eine tiefgehende Analyse über die Nachhaltigkeit seiner Staatsschuldensituation unternehmen soll.[5]

Organisationsstruktur

Gouverneursrat

Der Gouverneursrat ist ein Gremium, das sich aus den Finanzministern der ESM-Mitglieder oder deren Vertreter zusammensetzt: Jedes ESM-Mitglied ernennt ein Mitglied des Gouverneursrats und ein stellvertretendes Mitglied. Das Mitglied des Gouverneursrats ist ein Regierungsmitglied des jeweiligen ESM-Landes mit Zuständigkeit für die Finanzen. Die Ernennungen können jederzeit widerrufen werden.

Das stellvertretende Mitglied ist bevollmächtigt, bei Abwesenheit des Finanzministers „in dessen Namen“ zu handeln (Artikel 5 Absatz 1). Da die Finanzminister nicht ständig in Luxemburg anwesend sein werden, setzt sich der Gouverneursrat damit die meiste Zeit aus voll handlungsfähigen Stellvertretern zusammen. Für stellvertretende Mitglieder gelten keine besonderen Voraussetzungen, ein Weisungsauftrag oder eine Berichtspflicht ist dem ESM-Vertrag nicht zu entnehmen.

Deutschland besitzt bei Anwesenheit ein Vetorecht, da es einen genauen Anteil von 27,1464 % besitzt und die qualifizierte Mehrheit lt. Vertrag bei den meisten Beschlüssen erst bei 80 % (nach Art. 4 Abs. 5), erreicht ist. Bei allen Beschlüssen ist die Beschlussfähigkeit erreicht, wenn 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder, auf die insgesamt mindestens 2/3 der Stimmrechte entfallen, anwesend sind. D.h. zum Beispiel, dass der Gouverneursrat auch ohne deutsche Beteiligung voll beschlussfähig ist. Ein Beschluss gilt sogar auch ohne Beteiligung Deutschlands als „in gegenseitigem Einvernehmen“ angenommen, wenn die übrigen Mitglieder entweder zugestimmt oder sich zumindest enthalten haben. Dieses Szenario ist sehr unwahrscheinlich, da mindestens 12 Staaten anwesend sein müssen und diese dann auch noch mindestens 2/3 des Gesamtstimmanteils innehaben müssen. Die gefährdeten Südländer alleine kommen momentan auch im ungünstigsten Falle nicht auf einen Anteil in Abstimmungen, der auch die 80 % Grenze überschreiten würde.

Ländern die ihre Finanzhilfen nicht begleichen, wird das Stimmrecht entzogen

Der Gouverneursrat wählt aus seinen Kreisen einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für eine Amtszeit von zwei Jahren (Artikel 5 Absatz 2). Wiederwahlen sind möglich. Ist der Vorsitzende nicht mehr Finanzminister seines Landes wird neu gewählt. Alternativ kann der Vorsitz dem Präsidenten der Euro-Gruppe übertragen werden. Dies wäre zurzeit noch der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker.

Der Vorsitzende, die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. Über die Aufhebung oder Einschränkung der Immunitäten innerhalb dieses Personenkreises entscheidet der Gouverneursrat selbst (Artikel 35).

Der Gouverneursrat beschließt die Vorschriften zu einer internen Steuer auf die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge an die Bediensteten des ESM zugunsten des ESM (Artikel 36 Absatz 5).

Direktorium

Jedes Mitglied des Gouverneursrats ernennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Direktoriums. Diese Ernennungen können jederzeit widerrufen werden (Artikel 6 Absatz 1).

Das Direktorium soll gewährleisten, dass der ESM gemäß dem ESM-Vertrag und gemäß der vom Gouverneursrat beschlossenen Satzung des ESM geführt wird. Es fasst die Beschlüsse, die ihm nach Maßgabe des ESM-Vertrags obliegen oder die ihm vom Gouverneursrat übertragen werden. Es beschließt die Beschäftigungsbedingungen für die Bediensteten des ESM.

Den Vorsitz in den Sitzungen des Direktoriums übernimmt der Geschäftsführende Direktor (s.u.).

Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. Über die vollständige oder teilweise Aufhebung oder Einschränkung der Immunitäten innerhalb dieses Personenkreises entscheidet der Gouverneursrat (Artikel 35).

Geschäftsführender Direktor

Der Geschäftsführende Direktor wird vom Gouverneursrat für fünf Jahre ernannt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich sowie die vorzeitige Beendigung der Amtszeit durch Beschluss des Gouverneursrats. Er muss Staatsangehöriger eines ESM-Mitgliedslandes sein und darf nicht dem Gouverneursrat oder dem Direktorium angehören (Artikel 7 Absatz 1).

Der Geschäftsführende Direktor ist der gesetzliche Vertreter des ESM, führt die laufenden Geschäfte und steht allen Bediensteten des ESM vor. Er ist für die Organisation, Ernennung und Entlassung der Bediensteten nach Maßgabe der vom Direktorium zu beschließenden Beschäftigungsbedingungen zuständig (Artikel 7 Absatz 4 und 5).

Der Geschäftsführende Direktor genießt Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich seiner in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich seiner amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. Über die Aufhebung oder Einschränkung seiner Immunität entscheidet der Gouverneursrat (Artikel 35). Der Geschäftsführende Direktor kann seinerseits die Immunität hinsichtlich eines jeden Bediensteten des ESM außer seiner selbst aufheben.

Bedienstete

Der ESM kann für erforderlich erachtete eigene Bedienstete beschäftigen. Bedienstete des ESM werden vom Geschäftsführenden Direktor ernannt oder entlassen nach Maßgabe der vom Direktorium zu beschließenden Beschäftigungsbedingungen.

Alle Bediensteten des ESM genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. Über die Aufhebung oder Einschränkung dieser Immunitäten entscheidet der Geschäftsführende Direktor (Artikel 35).

Die Bediensteten des ESM unterliegen für die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge – nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Vorschriften – einer internen Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und Bezüge von der jeweiligen nationalen Einkommensteuer befreit (Artikel 36 Absatz 5).

Rechtlicher Rahmen

Gründungsvertrag

Der ESM wird begründet durch den Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland.

Dieser Vertrag wurde in der Sitzung der Eurogruppe am 23. Januar 2012 von den Finanzministern der 17 Euro-Staaten beschlossen und am 2. Februar 2012 offiziell durch die Botschafter der Mitgliedstaaten in Brüssel unterzeichnet[6]. In einigen Ländern, u. A. in Deutschland, Spanien und Italien, steht die endgültige Annahme (Ratifizierung) durch die Parlamente oder Staatsoberhäupter allerdings noch aus.

Unterzeichner ratifiziert Kommentar
Deutschland Deutschland offen Am 29. Juni 2012 haben der Bundestag und noch am gleichen Abend auch der Bundesrat das Gesetzespaket zur Schaffung einer Stabilitätsunion verabschiedet. Das ESM-Ratifizierungsgesetz war Teil dieses von der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegten Gesetzespakets.[7][8] Sowohl Bundestag als auch Bundesrat billigten die Gesetzesentwürfe jeweils mit Zweidrittelmehrheiten.[9] Die Ratifizierung durch Bundespräsident Gauck steht noch aus, da dieser die Prüfung der Verfassungsklagen abwarten will.[10]
Osterreich Österreich offen Am 4. Juli wird der Nationalrat jedenfalls mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP den ESM und den Fiskalpakt absegnen. Die Grünen werden auch hier vermutlich dem ESM zustimmen, dem Fiskalpakt aber nicht. Um beides in Kraft setzen zu können, wird der Bundesrat am 6. Juli zu einer Sondersitzung zusammentreten.[11]
Estland Estland offen Der estnische Rechtskanzler Indrek Teder hat den Vertrag dem estnischen Verfassungsgericht im Frühjahr zur Prüfung vorgelegt, da dieser seiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstößt. Das Gericht wird voraussichtlich am 12. Juli 2012 sein Urteil veröffentlichen.[12]
Italien Italien offen
Spanien Spanien offen
Zypern Republik Zypern offen
Niederlande Niederlande offen
Irland Irland offen
Luxemburg Luxemburg offen
Malta Malta offen
Slowakei Slowakei offen
Finnland Finnland offen
Belgien Belgien ja Das belgische Parlament hat den ESM am 14. Juni 2012 ratifiziert. 90 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, 14 mit Nein. Es gab 24 Enthaltungen.[13][14]
Frankreich Frankreich ja
Griechenland Griechenland ja
Portugal Portugal ja
Slowenien Slowenien ja

Nach Artikel 48 (1) ESM-Vertrag müssen allerdings nicht alle genannten Staaten den Vertrag annehmen, damit er in Kraft tritt, sondern es genügt, wenn Erstzeichnungen mindestens 90 % der gesamten [...] vorgesehenen Zeichnungen ausmachen. Die Erfüllung dieser Bedingung legt den Tag der Gründung fest, ein genaues Datum ist dem Vertrag nicht zu entnehmen. Unterzeichner-Staaten, die zu dem Zeitpunkt noch keine Annahmeurkunden hinterlegt haben, können diese aber noch nachreichen, wären aber zunächst noch keine ESM-Mitglieder.

Unternehmensform

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist kein Unternehmen im eigentlichen Sinne, da es auf keiner der europäischen Unternehmensformen basiert. Nach Artikel 1 des Einrichtungsvertrags handelt es sich um eine internationale Finanzinstitution. Der ESM hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg (Artikel 31) und kann ein Verbindungsbüro in Brüssel einrichten.

Nur Artikel 32 Absatz 1 schafft die Möglichkeit, überhaupt rechtlich aktiv zu werden: Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit, a) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern, b) Verträge abzuschließen, c) Partei in Gerichtsverfahren zu sein und d) ein Sitzabkommen und/oder Protokolle zu unterzeichnen, soweit dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und durchgesetzt werden.

Vertrag von Maastricht

Im Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Währungsunion beschlossen. Ausdrücklich verankert wurde, dass finanzielle Unterstützungen für überschuldete Mitgliedstaaten ausgeschlossen sein sollen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt legte den Mitgliedstaaten daher konkrete Defizit- und Verschuldungsgrenzen auf. Explizit wurde eine strenge Nichtbeistands-Klausel („No-Bailout-Clause“) vereinbart, die die Haftung der Union oder einzelner Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten untersagt. Damit sollte die Eigenverantwortung und Finanzdisziplin der einzelnen Staaten gewährleistet werden. Zudem sollte die Gefahr eines Moral Hazard verhindert werden, die darin liegen kann, dass Mitgliedstaaten die Erwartung hegen, bei ungenügender eigener Haushalts- und Verschuldungsdisziplin darauf hoffen zu dürfen, dass andere Staaten für ihre Schulden eintreten (siehe auch Too Big to Fail). Allerdings wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt von den Staaten über 60 Mal verletzt, ohne dass auch nur ein einziges Mal die für diesen Fall vertraglich vereinbarten Sanktionen beschlossen wurden. Schließlich rutschten Griechenland und andere Eurozonen-Staaten Anfang 2010 in Verschuldungskrisen und die Staatsschuldenkrise im Euroraum nahm ihren Lauf. Die Eurozonen-Staaten sahen sich gezwungen, im Mai 2010 die European Financial Stability Facility (EFSF) als provisorischen Stabilisierungsmechanismus zu verabschieden, um eine sich selbst verstärkende krisenhafte Entwicklung mit der Gefahr von Staatsbankrotten einzudämmen. Da das Volumen dieser Maßnahme jedoch nicht ausreichte, um die Krise an den Finanzmärkten einzudämmen, beschloss der Europäische Rat im Dezember 2010 den noch weitergehenden, permanenten Stabilitätsmechanismus ESM.

Verhältnis zur Nichtbeistandsklausel

Problematisch am Europäischen Stabilitätsmechanismus ist sein Verhältnis zur Nichtbeistandsklausel in Art. 125 AEU-Vertrag, die eine Haftung einzelner Mitgliedstaaten bzw. der Europäischen Union als Ganzes für die Schulden anderer Mitgliedstaaten ausschließt. Zur Rechtfertigung des vorläufigen Stabilisierungsmechanismus wurde zunächst Art. 122 AEU-Vertrag angeführt, der finanzielle Hilfen für einen Mitgliedstaat erlaubt, der „aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht“ ist. Auf Druck des Nicht-Eurolandes Großbritannien wurde durchgesetzt, dass bei Krediten für Staaten, die Mitglieder der Eurozone sind, nur die übrigen Eurostaaten haften. Allerdings können als Zahlungsbilanzhilfen für Nicht-Eurostaaten Kredite aufgenommen werden, für die alle Mitgliedstaaten der EU haften.

Um dieses vertragsrechtliche Problem zu lösen, wurde für den dauerhaften Stabilitätsmechanismus, der ab Mitte 2012 in Kraft treten soll, eine Änderung des AEU-Vertrags vereinbart. Dabei soll zwar die Nichtbeistandsklausel unangetastet bleiben, aber Art. 136 AEU-Vertrag um einen Absatz erweitert werden, der ausdrücklich die Einrichtung eines dauerhaften Stabilitätsmechanismus durch die Staaten der Eurozone ermöglicht. Dieser soll aktiviert werden können, um „im Notfall die Stabilität der Eurozone als Ganzes zu sichern“; Finanzhilfen im Rahmen des dauerhaften Stabilitätsmechanismus sollen „strikten Bedingungen unterworfen“ sein.[15]

Klagen vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht

Nach der Ratifizierung des Vertrags durch den Bundestag gingen mehrere Klagen beim deutschen Bundesverfassungsgericht gegen den ESM-Vertrag ein[16]. Kritisiert wird vor allem, dass der Bundestag Zuständigkeiten im Bereich des Bundeshaushalts an ein nicht durch direkte Wahlen legitimiertes Gremium abtritt. Auch wurden gegen das Stabilisierungsmechanismusgesetz, durch das die Beteiligung an der Vorgängerinstitution EFSF beschlossen wurde, in Deutschland mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben[17], die auf den ESM übertragbar sein könnten. (→Europäische Finanzstabilisierungsfazilität#Klagen vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Juni 2012 die Rechte des Parlaments bei der Euro-Rettung gestärkt. Die Bundesregierung habe bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert, entschieden die Richter über eine Klage der grünen Bundestagsfraktion. Die Bundesregierung muss die Abgeordneten auch bei längeren Verhandlungsprozessen eher einbeziehen. Die Richter stellten ausdrücklich fest, dass die Regierung auch Zwischenergebnisse und Entwürfe an die Abgeordneten weiterleiten muss. Das Gericht stützte sich in seinem Urteil vor allem auf Artikel 23 des Grundgesetzes, in dem es unter anderem heißt: „In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.“[18]

Der Richterspruch bleibt für die Euro-Rettung voraussichtlich folgenlos. Im Juni 2011 hat der Bundesrat den ESM und den Fiskalpakt gebilligt. Für die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag ist die Regierung auf die Stimmen der Opposition angewiesen. „Das (Urteil) hat mit der jetzigen Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt nichts zu tun", verlautete aus der CDU-FDP-Regierungskoalition.[19]

Am 27. Juni 2012 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zum Vertrag vom 2. März 2012 zugestimmt. Der Bundestag hat am Freitagabend, 29. Juni 2012, über den Fiskalpakt und den ESM abschließend entschieden und mit Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt. Die Gesetze müssen noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden[20].

Hintergrund

Ergänzung durch die Europäische Zentralbank

Parallel zu den Maßnahmen des Europäischen Rates begann die Europäische Zentralbank, Staatsanleihen hoch verschuldeter Euro-Staaten zu kaufen. Diese Maßnahme folgte einer eigenen Entscheidung der Zentralbank, die damit von ihrem bisherigen Grundprinzip abwich, niemals Staatsanleihen von Mitgliedstaaten zu kaufen.[21] Art. 123 AEU-Vertrag, der den unmittelbaren Erwerb von mitgliedstaatlichen Schuldtiteln durch die Zentralbank verbietet, wurde dadurch umgangen, dass die Staatsanleihen von der EZB nicht direkt bei den Emittenten, sondern – mittelbar – auf dem Sekundärmarkt gekauft wurden.[22][23]

Beschluss eines dauerhaften Stabilitätsmechanismus

In den Monaten nach Inkrafttreten des vorläufigen Stabilitätsmechanismus setzte sich die Staatsschuldenkrise im Euroraum fort; neben Griechenland waren auch Irland und Portugal betroffen. Daher wurden Forderungen lauter, auch nach dem Auslaufen des provisorischen Rettungsschirms 2013 einen Mechanismus für Krisenfälle zu etablieren. Nachdem verschiedene Vorschläge wie die Einführung gemeinsamer Staatsanleihen der EU-Staaten, sogenannter Eurobonds, oder die Einrichtung einer Staateninsolvenzordnung von mehreren Staaten abgelehnt worden waren, beschlossen die Regierungschefs der 17 Euro-Länder auf dem Gipfel des Europäischen Rates („EU-Gipfel“) am 16./17. Dezember 2010, Art. 136 AEU-Vertrag um einen Absatz zu erweitern, der die dauerhafte Einrichtung eines Stabilitätsmechanismus ermöglicht. Diese Vertragsänderung wurde am 2. Februar 2012 von den Botschaftern der Eurostaaten genehmigt.[24] Der ESM muss nun von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Am 14. März 2012 hat die Bundesregierung die hierfür erforderlichen Gesetze, nämlich das ESM-Ratifizierungsgesetz, das ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) und eine Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes beschlossen.[25] Der ESM soll im Juli 2012 in Kraft treten.[26]

Die Ausgestaltung des dauerhaften Stabilitätsmechanismus wurde am 21. März 2011 von den Finanzministern der Euro-Gruppe beschlossen[27] und am 24. März 2011 von den Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel des Europäischen Rates bestätigt.[28] Dabei fallen die unmittelbar aus dem EU-Haushalt gestellten Kredite weg; stattdessen wird ein neuer ESM-Fonds eingerichtet, in den die Mitgliedstaaten (anders als in die EFSF) 700 Milliarden Euro als Grundkapital direkt einzahlen. Eine weitere Neuerung ist, dass Staatsanleihen der Mitgliedstaaten ab 2013 grundsätzlich eine Regelung beinhalten sollen, durch die in Notsituationen unter bestimmten Bedingungen auch private Gläubiger an Verlusten beteiligt werden können (Artikel 12 Absatz 3). Dies entspricht faktisch der zunächst von Deutschland geforderten Staatsinsolvenzordnung.[29]

Beteiligung der Mitgliedstaaten im Einzelnen

Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Garantien der Mitgliedstaaten der Eurozone am ESM zum Zeitpunkt seiner Einrichtung (d.h. ohne Estland und ohne die im März 2011 beschlossene Erweiterung der EFSF). Die tatsächlich von den einzelnen Staaten zu zahlenden Beträge können die Höchstgrenze der vereinbarten Garantien überschreiten, da die Kosten der EFSF selbst und die Kosten für die Vergabe der Kredite sowie für die Zinsen, die die EFSF an ihre Gläubiger zahlt, von den Mitgliedstaaten in jedem Fall getragen werden, ohne dass diese auf die Höchstgrenze angerechnet werden (vgl. für Deutschland § 1 Abs. 1 S. 7 im Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus).

Die Staaten sind jeweils sowohl über ESM-Garantieleistungen als auch über ihren Anteil am Internationalen Währungsfonds mit an der Finanzierung beteiligt. Der IWF-Kredit wird aus dem regulären Haushalt des IWF bezahlt, an dem die EU-Mitgliedstaaten – ebenso wie die anderen IWF-Mitgliedstaaten, insbesondere die USA als Hauptfinanzier – ohnehin in Höhe ihres jeweiligen Anteils am IWF beteiligt sind. In der folgenden Tabelle sind Beträge nur für diejenigen Mitgliedstaaten angegeben, die sich mit mehr als 1 % am IWF-Kredit beteiligen. Zudem handelt es sich bei dem Betrag von 250 Milliarden Euro um die Maximalhöhe des Kredits; faktisch wurde bislang lediglich ein Teil davon für Irland und Portugal in Anspruch genommen.

Land Garantien in Mrd. €[30] Anteil an Gesamt % Anteil am IWF- Kredit % Anteil am IWF- Kredit in Mrd. € (Anteil Euroländer) Anteil am ESM (Bar) in Mrd. €[31] Anteil am ESM (Bürgschaften) in Mrd. € Anteil am IWF- Rettungsplan für Griechenland in Mrd. € (Anteile Euroländer) Anteil am EU- Rettungsplan für Griechenland in Mrd. € Anteil am EZB- Anleihenkauf in Mrd. € Anteil an den Target-Verbindlich- keiten in Mrd. € Gesamt- Anteil pro Staat in Mrd. €
Osterreich Österreich 13,16 2,99 0,83 2,08 2,39 20,93 0,25 2,39 2,87 10,17 41,07
Belgien Belgien 16,37 3,72 1,35 3,38 2,98 26,04 0,41 2,98 3,57 12,65 51,99
Zypern Republik Zypern 0,92 0,21 0,06 0,15 0,17 1,47 0,02 0,17 0,20 0,71 2,89
Finnland Finnland 8,45 1,92 0,51 1,28 1,54 13,44 0,15 1,54 1,84 6,53 26,31
Frankreich Frankreich 96,05 21,83 4,23 10,58 17,46 152,81 1,27 17,46 20,96 74,22 294,76
Deutschland Deutschland 127,91 29,07 5,59 13,98 23,26 190,00 1,68 23,26 27,91 98,84 392,40
Griechenland Griechenland
Irland Irland
Italien Italien 84,39 19,18 3,16 7,90 15,34 134,26 0,95 15,34 18,41 65,21 257,42
Luxemburg Luxemburg 1,19 0,27 0,28 0,70 0,22 1,89 0,08 0,22 0,26 0,92 4,28
Malta Malta 0,44 0,10 0,04 0,10 0,08 0,70 0,01 0,08 0,10 0,34 1,41
Niederlande Niederlande 26,93 6,12 1,83 4,58 4,90 42,84 0,55 4,90 5,88 20,81 84,44
Portugal Portugal
Slowakei Slowakei 4,66 1,06 0,21 0,53 0,85 7,42 0,06 0,85 1,02 3,60 14,33
Slowenien Slowenien 2,24 0,51 0,12 0,30 0,41 3,57 0,04 0,41 0,49 1,73 6,95
Spanien Spanien 56,10 12,75 2,00 5,00 10,2 89,25 0,60 10,2 12,24 43,35 170,84
Estland Estland 1,19 0,27 0,04 0,10 0,22 1,89 0,01 0,22 0,26 0,92 3,61
Eurozone 440,00 100,00 20,25 50,62 80,00 500,00 6,07 80,00 96,00 340,00 1.352,70
Andere Länder 79,75 199,38 23,93 223,30
Gesamt 440,00 100,00 100,00 250,00 80,00 500,00 30,00 80,00 96,00 340,00 1.576,00

Anteiliges finanzielles Risiko für die Bundesrepublik Deutschland

Insgesamt 80 Milliarden Euro in bar haben die beteiligten Staaten zum ESM beigesteuert (Artikel 8 Absatz 2). Zusätzlich zu den Bareinzahlungen haben die Euro-Länder Garantien in Höhe von insgesamt 620 Milliarden Euro übernommen, sodass ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro gebildet wird. An diesem Stammkapital ist Deutschland mit 190 Milliarden Euro beteiligt (Stand Februar 2012).

Vertragsgestaltung

Über den Gestaltungsrahmen für den ESM-Vertrag hat der Europäische Rat auf einem Gipfeltreffen in Brüssel am 21. März 2011 entschieden.[27] Ende Juni 2011 einigte sich der Finanzministerrat auf einen entsprechenden Vertrag.[32][33] Der dauerhafte Stabilitätsmechanismus soll ausgeweitet werden und erhält ein Stammkapital 700 Milliarden Euro (Artikel 8 Absatz 1 des Vertrages). Auch hier richtet sich der jeweilige Anteil nach der Höhe des Kapitalanteils der Mitgliedstaaten der Eurozone an der Europäischen Zentralbank, wobei allerdings Mitgliedstaaten, deren Bruttoinlandsprodukt unterhalb von 75 % des EU-Durchschnitts liegt, zu einem etwas geringeren Anteil beteiligt sind.[34] Für Deutschland ergibt sich eine Beteiligung von 27,1464 %.[34] Eine überarbeitete Fassung wurde am 2. Februar 2012 von den 17 Mitgliedsstaaten unterzeichnet.

Leitungsorgan des ESM ist der Gouverneursrat, der sich aus den Finanzministern der Euro-Gruppe oder anderen für Finanzen zuständigen Mitgliedern der nationalen Regierungen zusammensetzt. Mit den laufenden Geschäften des ESM ist das Direktorium befasst, in das ebenfalls jeder Mitgliedstaat einen Vertreter entsendet.

Gegenüber dem vorläufigen ESM wurde ein etwas abgeändertes Modell gewählt. Die EFSF wird durch einen neuen ESM-Fonds abgelöst, in den die Mitgliedstaaten der Eurozone einen bestimmten Beitrag unmittelbar einzahlen. Anders als die EFSF hat der ESM-Fonds damit eigenes Grundkapital. Dieses Grundkapital kann der Gouverneursrat des ESM gemäß Artikel 10 Absatz 1 ändern, allerdings müssen die Mitgliedsstaaten dies in einem nationalen Verfahren genehmigen, so dass insofern die Hoheitsrechte gewahrt bleiben. Da in den einzelnen Mitgliedstaaten gegebenenfalls noch die jeweiligen Parlamente zustimmen müssen, sieht Artikel 9 vor, dass der Gouverneursrat für die Zahlung „angemessene Fristen“ setzen kann. Die im vorläufigen ESM vorgesehenen Kredite aus dem EU-Haushalt entfallen dagegen. Sofern ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ruht sein Stimmrecht (Artikel 4 Absatz 8). Insgesamt setzt sich der dauerhafte ESM zu Beginn aus folgenden zwei wesentlichen Bestandteilen zusammen:

  • Der ESM hat zunächst ein genehmigtes Stammkapital von 700 Milliarden Euro (7 Millionen Anteile mit einem Nennwert von 100000 Euro). Davon werden 80 Milliarden Euro von den Mitgliedsstaaten sofort eingezahlt, der Rest kann durch Beschluss des Gouverneursrats (mit einfacher Mehrheit) jederzeit von den Mitgliedsstaaten eingefordert werden. Die sofort gezeichneten 800000 Anteile werden zum Nennwert, also 100000 Euro ausgegeben. Die übrigen Anteile werden ebenfalls zum Nennwert ausgeben, wenn der Gouverneursrat nichts anderes beschließt.[35] Sollte der Gouverneursrat die Ausgabe der Anteile zu einem höheren Kurs als dem Nennwert beschließen, kann der von den Mitgliedsstaaten einzuzahlende Betrag 700 Milliarden Euro übersteigen. Die Haftung jedes Mitgliedsstaates ist auf sein Stammkapital zum Ausgabekurs beschränkt. Solange die EFSF nicht vollständig abgewickelt ist, ist das konsolidierte Darlehensvolumen von ESM und EFSF auf höchstens 500 Milliarden Euro beschränkt.
  • Der ESM kann zusätzliches Kapital am Geldmarkt aufnehmen.

Die Kredite des ESM sollen Mitgliedstaaten in Notsituationen zur Verfügung gestellt werden, sofern der Gouverneursrat das einstimmig beschließt und es für das Land keine andere Möglichkeit zur Refinanzierung gibt. Einzelheiten für die Vertragsgestaltung sollen in einem „Memorandum of Understanding“ geregelt werden. Entsprechend dem Modell des Internationalen Währungsfonds soll der Zinssatz jeweils um einen Prozentpunkt, ab dem dritten Jahr um zwei Prozentpunkte über den Refinanzierungskosten des ESM liegen.[34] Der ESM soll dabei gegenüber anderen Gläubigern einen Vorzugsstatus erhalten, der lediglich dem IWF untergeordnet ist.[34] Zudem kann der ESM auch gewöhnliche Staatsanleihen der Mitgliedstaaten ankaufen.[27]

Neben den Krediten des ESM sollen in Notsituationen zudem private Gläubiger an der Refinanzierung beteiligt werden können. Dafür findet eine Schuldentragfähigkeitsanalyse von Europäischer Kommission und IWF statt. Sofern diese zu dem Ergebnis kommt, dass die Schuldenlast des Landes nicht dauerhaft tragfähig ist, kommt es zu einem Re-Strukturierungsplan, bei dem ein Teil der Schulden nicht zurückgezahlt wird. Entsprechende Regelungen sollen ab 2013 in allen Staatsanleihen europäischer Staaten aufgenommen werden (sieh Artikel 12 Absatz 3).[27][34] Faktisch entspricht dies einer Staatsinsolvenzordnung.

Nimmt ein ESM-Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs erforderliche Einzahlung nicht vor, so ergeht an alle anderen ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter Kapitalabruf, um sicherzustellen, dass der ESM die Kapitaleinzahlung in voller Höhe erhält (Artikel 25). Mit der ESM-Mitgliedschaft verpflichten sich die einzelnen ESM-Mitglieder unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen (Artikel 9).

Finanzhilfen des ESM

Die Gründung des ESM steht noch aus und damit konnten auch noch keine Finanzhilfen beschlossen werden. Trotzdem beginnt bereits die politische Diskussion, wer Hilfen bekommen oder benötigen könnte.

Spanien

Zurzeit wird über ein notwendiges Hilfsvolumen von bis zu 100 Mrd. Euro gesprochen. Die österreichische Finanzministerin Maria Fekter zieht es z. B. vor, diese Spanienhilfe nicht aus dem provisorischen (EFSF), sondern aus dem permanenten Euro-Rettungsschirm (ESM) rollen zu lassen.[36]

Kritikpunkte

Vertragsgestaltung

Es wird kritisiert, dass der ESM auf Dauer angelegt ist und es kein Austrittsrecht für ESM-Mitgliedstaaten gibt. Laut Völkerrecht gibt es nur die Möglichkeit zu kündigen, wenn sich die Grundlagen insgesamt verändert haben. Im Vorfeld der Abstimmung in Deutschland am 29. Juni 2012 über das Gesamtpaket der Maßnahmen zur Rettung des Euro gab es unterschiedliche Auslegungen. Die Bundesregierung vertrat die Ansicht, Interessen der einzelnen Bundesländer seien „in Angelegenheiten des ESM nicht betroffen“ und es handle sich um einen völkerrechtlichen Vertrag.[37]

Souveränitätsverlust

Die Mitglieder des Gouverneursrats sind Regierungsmitglieder der jeweiligen ESM-Mitglieder mit Zuständigkeit für Finanzen, womit nach Ansicht von Kritikern die jeweilige Finanz-, bzw. Budget-Souveränität in Fragen des eigenen Staatshaushaltes abgetreten wird.

Jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, hat ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umzusetzen, also wirtschaftspolitische Auflagen einzuhalten (Artikel 13). ESM-Darlehen haben „den Status eines bevorrechtigten Gläubigers“, während gegenüber dem ESM wiederum der IWF als Gläubiger Vorrang hat (Präambel des Vertrages, Seite 8, Nr. 13).

Haftung und Kapitalabruf

Haftungshöhe

Kritisiert wird, dass das ESM-Kapital zunächst 700 Milliarden Euro beträgt, aber unbegrenzt erhöht werden könne. Das ginge zwar nur mit der Stimme des deutschen Vertreters, der allerdings an Weisungen des Parlaments nicht gebunden ist. Der Bund der Steuerzahler schätzt es als unwahrscheinlich ein, dass der deutsche Finanzminister sein Veto in einer entsprechenden Euro-Notsituation einlegt. Dem wurde in der seit Anfang 2012 vorliegenden Vertragsfassung dadurch Rechnung getragen, dass eine solche Veränderung erst in Kraft tritt, wenn die Mitgliedsstaaten den „Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren“ vollzogen haben (Artikel 10, Absatz 1, Satz 3).

Nachforderungsmechanismus

Kritisiert wird, dass das ESM-Management restliches Haftungskapital (derzeit bis zu 620 Milliarden Euro) bereits mit einfacher Mehrheit nachfordern könne.[38]

Beteiligung privater Gläubiger

Die Schadensbeteiligungspflichten privater Gläubiger sind dem Bund der Steuerzahler viel zu vage. In der ESM-Präambel ist lediglich von einer Beteiligung in „Ausnahmefällen“ die Rede.

Kreditvolumen

Der IWF und die OECD haben wiederholt gewarnt, dass die bisher geplanten Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms nicht ausreichen, falls große Eurostaaten in Schieflage geraten.

Kreditvergabe

Die Tatsache, dass die Vergabe von ESM-Krediten durch den Gouverneursrat erfolgt, und hier keine objektiven, transparenten Kriterien definiert sind, wurde kritisiert. Einziger Entscheidungsfaktor für eine Aktivierung des ESM sei, ob „dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes zu wahren“, was als rein subjektives, politisches Entscheidungskriterium aufgefasst wurde. Entscheidungen über die Vergabe von ESM-Mitteln sind unanfechtbar. Bei „Gefahr in Verzug“ kann die Vergabe von Krediten und Haftungen mit qualifizierter Mehrheit von 85 Prozent des Grundkapitals beschlossen werden, was kleinere Staaten nach Ansicht von Kritikern potenziell benachteiligt.[39]

Protestbewegungen

Deutschland

Datei:ATTAC-Protest zur zu ESM und Fiskalvertrag 2.jpg
Attac-Protestaktion anlässlich der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu ESM und Fiskalvertrag
Kritik der Bundesbank

Die Bundesbank warnte in einer offiziellen Stellungnahme vom 19. September 2011: „[…] Mit den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets und der EU-Organe vom 21. Juli 2011 wurden an entscheidenden Stellen erneut Änderungen an den Reformvorhaben vorgenommen. Es wurde beschlossen, den Instrumentenkasten der EFSF (und des zukünftigen ESM) deutlich auszuweiten. […] Mit diesen Beschlüssen erfolgt ein weiterer großer Schritt in Richtung gemeinschaftlicher Haftung und geringerer Disziplinierung durch die Kapitalmärkte, ohne dass im Gegenzug die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten auf die nationalen Finanzpolitiken spürbar verstärkt werden.“[40]

Kritik der Rechnungshofpräsidenten

Am 13. und 14. September 2011 fand in Wiesbaden die Konferenz der Rechnungshofpräsidenten des Bundes und der Länder statt. Die Teilnehmer sprachen sich dafür aus, eine wirksame, mit Prüfungsrechten ausgestattete öffentliche Finanzkontrolle des ESM einzurichten.[41]

Kritik des Sachverständigenrates

Nach Ansicht des Sachverständigenrates wurde mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus noch nicht das Problem behoben, dass die Auslösung der Restrukturierung eine politische Entscheidung bleibt. Die Möglichkeit einer Insolvenzverschleppung besteht weiterhin, weshalb die Folgen von staatlichen Schuldenkrisen für die Gläubiger weiterhin nur schwer vorhersehbar sind.[42] Er fordert zudem als notwendiges ergänzendes Element eine dauerhafte Entkopplung von Banken- und Schuldenkrise.[43]

Kritik des ifo-Instituts

Die Einführung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus wurde unter anderem vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung kritisiert, dessen Präsident Hans-Werner Sinn davor warnte, dass der Rettungsschirm für Deutschland „ein unkalkulierbares Abenteuer“ und „eine sichere Wachstumsbremse“ darstelle. Er begründete dies unter anderem damit, dass Deutschland de facto die Gewährleistung für die Schulden der anderen Eurostaaten übernehme und dadurch die Refinanzierungskosten für den deutschen Staat steigen würden.[44] Er plädiert für die kontrollierte Beendigung des Milliardentransfers in hilfsbedürftige Länder und kritisiert die Bundesregierung und den Bundestag dafür, durch Versäumnisse zur Forderung nach eindeutigen Kreditbedingungen den Euro zu schwächen und das europäische Einigungswerk zu gefährden.[45]

Kritik aus den Parteien

Insbesondere der FDP-Bundestagsabgeordnete und -Finanzpolitiker Frank Schäffler kritisierte den Rettungsschirm vehement. Unter anderem warf er dem Europäischen Rat vor, „kollektive Rechtsbrüche“ der Nichtbeistandsklausel zu begehen sowie eine „wirtschaftspolitische Zentralisierung und den grenzenlosen Primat der Politik über die Wirtschaft in der Europäischen Union“ und eine „monetäre Planwirtschaft“ anzustreben.[46] Ein FDP-Mitgliederentscheid wird von ihm und anderen FDP-Politikern wie Burkhard Hirsch vorbereitet.[47]

Ebenso kommt Kritik von einigen CSU-Politikern wie beispielsweise Bundestagsabgeordneter Peter Gauweiler, die das Vorhaben der Regierung Merkel nicht mittragen wollen.

Aus den Reihen der Grünen meldet Hans-Christian Ströbele erhebliche Bedenken an.[48] Die Krise habe bereits eine historische Dimension erreicht und die Demokratie sei akut gefährdet. Die Entscheidung, ob er dem ESM zustimmen wird, werde er noch sorgfältig abwägen.

Aus den Reihen der SPD lehnen vereinzelte Politiker wie Bundestagsabgeordnete Peter Danckert und Swen Schulz den ESM aus verfassungsrechtlichen Gründen ab, da Parlamentsrechte aufgegeben werden.

Aus den Reihen der Linkspartei wird der ESM insgesamt abgelehnt, da unter anderem dadurch eine falsche Umverteilungspolitik zugunsten der internationalen Finanzspekulanten erfolgt. Eine Volksabstimmung wird gefordert.[49]

Weitere Kritik

Der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer kritisiert das Folgende: „Im Gegensatz zu anderen EU-Institutionen, wie der EU-Kommission, ist keine parlamentarische Kontrolle vorgesehen. Es gibt auch keinen parlamentarischen Einfluss auf sein Wirken. Der ESM wird mit wenigen Ausnahmen (z. B. EuGH-Zuständigkeit bei Schlichtungsverfahren) in kein vorhandenes System der Gewaltenteilung eingebunden. Seine Tätigkeit ist nicht öffentlich und nicht transparent.“ Das Direktorium würde somit das eingezahlte Grundkapital nach eigenem Ermessen veranlagen. Der ESM hätte zudem die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. Obwexer kritisiert, dass trotz dieser erlaubten Finanzgeschäfte keine Prüfung durch den EU-Rechnungshof vorgesehen ist. Die Rechnungsprüfung erfolge laut Vertrag durch externe Prüfer, die vom Gouverneursrat beauftragt würden.[50]

Der Vorsitzende der Stiftung Ordnungspolitik und des Centrums für Europäische Politik, Lüder Gerken, kritisiert, dass der Stabilitätsmechanismus den Kern des Problems der südeuropäischen Länder nicht erfasse: Dieses liege nicht in der Staatsverschuldung allein, sondern in der Verschuldung der Gesamtvolkswirtschaft aufgrund des anhaltenden Leistungsbilanzdefizits. Diesem könne nur durch realwirtschaftliche Reformen begegnet werden. Solche Reformen seien zwar in den vereinbarten Mechanismen vorgesehen, indem die Gewährung der Finanzhilfen an „strenge Auflagen“ geknüpft werden soll; Gerken gibt aber zu bedenken, dass diese Auflagen in der Praxis nicht mit der notwendigen Strenge durchgesetzt werden können, da die übrigen Euro-Staaten einem insolvenzgefährdeten Mitgliedstaat Finanzhilfen kaum versagen könnten und daher ihre Verhandlungsposition geschwächt sei. Gerken sieht in dieser Verschleppung notwendiger staatsinterner Reformen die Gefahr einer dauerhaften Inanspruchnahme des Stabilitätspakts durch einige Länder und betrachtet die Maßnahmen als – nicht beabsichtigten, aber hingenommenen – Weg in die „Schuldenunion“.[51]

Der Ökonom Max Otte kritisierte die geplante europäische Regelung für einen Stabilisierungsmechanismus zur Euro-Absicherung und die Position von Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Milliardäre und Oligarchen – das sind die Akteure, die wir ,retten'.“[52]

Auf dem Treffen der EU-Finanzminister und Notenbankchefs in Breslau am 17. September 2011 lehnte Bundesbankpräsident Jens Weidmann die Anleihenkäufe durch den europäischen Rettungsfonds EFSF ab. Die Variante, den Rettungsfonds mit einer Banklizenz auszustatten, um bei der EZB frisches Geld für Anleihenkäufe zu besorgen, negierte Weidmann mit der Begründung, die politische Unabhängigkeit der EZB dürfe nicht zur Finanzierung von Staatsschulden herangezogen werden, „egal ob über einen Umweg oder direkt“.[53] Jedoch braucht der ESM keine Banklizenz, da er sie durch den Vertrag zugebilligt bekommt.[54]

Kritik des Bundes der Steuerzahler

Nach Bekanntwerden des Vorziehens des ESM in das Jahr 2012 forderte der Bund der Steuerzahler am 5. Dezember 2011 den Deutschen Bundestag auf, der Schaffung eines ESM in jedem Fall die Zustimmung zu verweigern. Folgende Mechanismen des ESM wurden gerügt:

  • der ESM-Gouverneursrat kann letztlich unbegrenzt hohe Kreditsummen bewilligen;
  • die Steuerzahlerbürgschaften sind damit unbegrenzt;
  • kein Austrittsrecht für ESM-Mitgliedstaaten;
  • unzureichende Beteiligung privater Gläubiger.

Der Bund der Steuerzahler fürchtete um die finanzpolitische Souveränität Deutschlands. Außerdem setze die vorzeitige Einführung die nationalen Parlamente zusätzlich unter Druck.[55]

Initiativen gegen den ESM

Im überparteilichen Bündnis Bürgerwille haben sich Tausende Bürger, u. a. namhafte Personen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, zusammengeschlossen, um gegen die Euro-Rettungspolitik vorzugehen.[56]

Unterstützt vom Bund der Steuerzahler gründeten 10 Bundestagsabgeordnete im Mai 2012 eine „Allianz gegen den ESM“. Der temporäre Rettungsschirm EFSF müsse wie geplant 2013 auslaufen. Die dauerhafte Nachfolgeeinrichtung ESM dürfe es nicht geben, forderten die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Sylvia Canel (FDP).[57]

Im Juni 2012 wandten sich 40 vornehmlich aus Forschung und Wissenschaft kommende ESM-Gegner in einer „Außerparlamentarischen Großen Anfrage“ an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Anfrage wurde mit der Bitte um einen Dialog verbunden, „bevor unumkehrbare und verhängnisvolle Entscheidungen im Zusammenhang mit dem ESM und dem Fiskalpakt getroffen werden“.[58]

Attac Aachen startete Ende Juni 2012 eine umstrittene Postkartenaktion, die die Zustimmung zum Fiskalpakt und zum ESM mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 gleichsetzte.[59] Attac Deutschland hat sich nach Bekanntwerden der Aktion davon distanziert.[60]

Niederlande

ESM-Gegner in Den Haag

Die christliche Partei ChristenUnie will nicht für den ESM stimmen. Auch die Sozialistische Partei hat angekündigt, den ESM-Vertrag abzulehnen. Der PVV-Chef Geert Wilders hat seine Absicht bekundet, eine einstweilige Verfügung gegen den Staat zu erwirken. Für ihn wird zu viel Macht an Brüssel abgegeben und er hält die derzeitige Übergangsregierung für nicht ausreichend legitimiert, um einen weitreichenden Vertrag wie den ESM zu ratifizieren.[61]

Der Niederländische Rechnungshof bezeichnet die mangelnde Rechnungsprüfung als „wichtige Lücke“ im ESM-Vertrag.[62]

Irland

Der irische Abgeordnete Thomas Pringle, unabhängiger Parlamentarier für den Wahlkreis Donegal South West, hat Verfassungsbeschwerde gegen den Fiskalpakt und den ESM eingelegt.[63]

Finnland

Die finnische Zentrumspartei und die Partei der Wahren Finnen haben sich beide gegen den ESM ausgesprochen.

Slowakei

Der Vorsitzende der slowakischen liberalen Partei Sloboda a Solidarita (Freiheit und Solidarität) und ehemalige Parlamentspräsident Richard Sulik stimmte im Oktober 2011 gegen die Aufstockung des Euro-Rettungsschirmes und löste mit seinen Parteikollegen eine Regierungskrise aus. Am 22. Juni 2012 ist er von der in Bayreuth tagenden Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft mit der Hayek-Medaille für seinen Widerstand gegen den Euro-Rettungsschirm ausgezeichnet worden.[64][65]

Siehe auch

Commons: Europäischer Stabilitätsmechanismus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Demonstrationen und Proteste gegen den ESM – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. VERTRAG ZUR EINRICHTUNG DES EUROPÄISCHEN STABILITÄTSMECHANISMUS (ESM) (Version vom 02.02.2012)
  2. Der Europäische Stabilitätsmechanismus. Die Bundesregierung, 25. März 2011, abgerufen am 17. Februar 2012.
  3. Wirtschaftsblatt: Polen steigt bei ESM ein
  4. http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01731/imfname_247806.pdf
  5. Treaty establishing the European Stability Mechanism (ESM) signed. Europäische Kommission, 11. Juli 2011, abgerufen am 17. Februar 2012 (englisch).
  6. Unterzeichnung des ESM-Vertrags, Website des Bundesfinanzministeriums, Abruf am 16. Juni 2012
  7. Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), Artikel des Bundesfinanzministeriums vom 28. März 2012, Abgerufen am 21. Juni 2012.
  8. Einigung über Pakt für Wachstum und Beschäftigung, Artikel der Bundesregierung vom 21. Juni 2012, Abgerufen am 21. Juni 2012.
  9. Zweidrittelmehrheiten für Fiskalpakt und ESM: Deutschland sagt Ja zu Euro-Verträgen bei tagesschau.de, 30. Juni 2012 (abgerufen am 30. Juni 2012).
  10. Pressemitteiling des Bundespräsidenten: Ausfertigung der ESM-Zustimmungsgesetze erst nach Prüfung durch das BVerfG
  11. Wiener Zeitung: Nationalrat stimmt über ESM und Fiskalpakt am 4. Juli, bzw. am 6. Juli ab.
  12. Estland: Urteil über Euro-Rettungsschirm ESM am 12. Juli
  13. Belgisches Parlament ratifiziert ESM, Artikel vom 15. Juni 2012, Abgerufen am 21. Juni 2012.
  14. Belgien stimmt für Rettungsfonds ESM. Zeit Online, 15. Juni 2012, abgerufen am 22. Juni 2012.
  15. Der Standard, 16. Dezember 2010: EU-Gipfel über permanenten Krisenmechanismus einig.
  16. FAZ Online: Europa schaut nach Karlsruhe, 1. Juli 2012
  17. Süddeutsche Zeitung, 5. Juli 2011: Karlsruhe prüft Griechenland-Hilfe.
  18. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-staerkt-parlamentsrechte-in-euro-krise-a-839668.html
  19. http://www.ftd.de/politik/deutschland/:bundesverfassungsgericht-zum-esm-die-folgen-des-karlsruher-euro-urteils/70051782.html#f1f1
  20. Focus Online: Gauck unterzeichnet Gesetz vorerst nicht, 21. Juni 2012
  21. Spiegel Online, 29. Mai 2010: EZB kauft griechische Anleihen. Bundesbanker vermuten französisches Komplott
  22. Legal Tribune Online, o.D. (Mai 2010): Euro-Krise und Rettungsschirm. Weicht das Recht der Politik?
  23. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Mai 2010: Wie der Euro-Rettungstopf funktioniert. (hierin: Welche Rechtsgrundlage hat der Rettungsschirm?)
  24. Bundesministerium der Finanzen, 3. Februar 2012: Unterzeichnung des ESM-Vertrags
  25. Bundesministerium der Finanzen, 14. März 2012: Kabinett beschließt Ratifizierung und Finanzierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
  26. Die Presse, 2. Februar 2012: Vertrag für dauerhaften Euro-Schirm ESM unterzeichnet
  27. a b c d Süddeutsche Zeitung, 21. März 2011: Deutschland muss 22 Milliarden Euro zahlen.
  28. Die Presse: EU-Gipfel: Einigung auf 700 Milliarden-Rettungsschirm, 25. März 2011
  29. Financial Times Deutschland, 9. Juni 2010: Wie der Super-Rettungsfonds für den Euro funktioniert
  30. www.efsf.europa.eu/attachments/201111-efsf-newsletter-n03.pdf
  31. Vorlage:En http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/120296.pdf
  32. EurActiv, 20. Juni 2011: ESM-Vertrag: EU einig zum Euro-Rettungsfonds.
  33. Entwurf für einen Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus.
  34. a b c d e Financial Times Deutschland, 21. März 2011: Deutschland schultert ein Viertel der Euro-Rettung.
  35. ESM-Vertrag, Artikel 9, Artikel 8 Absätze 1 und 2
  36. ESM wäre bessere Quelle für Spanien-Milliarden, Artikel im Wirtschaftsblatt vom 11. Juni 2012, abgerufen am 20. Juni 2012.
  37. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/096/1709670.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 17/9670
  38. Der ESM bedroht Deutschland, Bund der Steuerzahler e.V., Abruf am 16. Juni 2012.
  39. Der Europäische Rettungsschirm ESM – ein krasser Knebelvertrag Die Presse, 28. Juni 2012
  40. bundesbank.de: Stellungnahme von Dr. Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank
  41. rechnungshof-hessen.de: Rechnungshofpräsidenten tagten in Wiesbaden (PDF)
  42. Sachverständigenrat, "Verantwortung für Europa wahrnehmen", Seite 144 (pdf)
  43. Sachverständigenrat, "Verantwortung für Europa wahrnehmen", Seite 146 [1]
  44. Handelsblatt, 20. Mai 2010: „Fehlentscheidung“: Ifo-Institut verdammt Euro-Rettungsschirm
  45. Süddeutsche Zeitung, 2. April 2011, Nr. 77, S. 24: Tickende Zeitbombe, Was Merkel und die Bundesbank verschweigen: Der Rettungsschirm rettet den Euro nicht - aber er lastet Deutschland ungeheure Risiken auf
  46. www.frank-schaeffler.de: Orwellsche EU (6. Juni 2011)
  47. welt.de: Liberale Euro-Rebellen haben fast 900 Unterschriften
  48. Hans-Christian Ströbele (Grüne) im Gespräch mit Abgeordneten-Check.de, Abgerufen am 18. Juni 2012.
  49. tagesschau.de:Linkspartei will Volksabstimmung zum Fiskalpakt
  50. Die Presse: Euroschirm: Der nächste problematische Vertrag
  51. „Ein Fass ohne Boden“, F.A.Z. vom 30. März 2011
  52. Interview mit Max Otte: Die Euro-Rettung ist Demagogie focus.de (8. Juli 2011)
  53. Anleihenkäufe der EZB: Bundesbank-Chef warnt vor Milliarden-Risiken spiegel.de (17. September 2011)
  54. Artikel 32 (9) des ESM-Vertrags
  55. http://www.steuerzahler.de/ESM-verhindern-statt-vorziehen/40451c48849i1p637/index.html
  56. http://www.buendnis-buergerwille.de/index.php?id=190
  57. http://www.handelsblatt.com/economy-business-und-finance-allianz-gegen-den-esm-koalitionspolitiker-attackieren-merkel/6667166.html
  58. Verbrannte Milliarden. Kanzlerin halten Sie ein Welt Online, 18. Juni 2012. Abgerufen am 19. Juni 2012.
  59. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/attac-sorgt-mit-aktion-gegen-fiskalpakt-fuer-empoerung-a-841508.htm
  60. http://www.attac.de/startseite/detailansicht/datum/2012/06/29/vergleich-mit-ermaechtigungsgesetz-unangemessen/?no_cache=1&cHash=fae6893b7e12830b097b46e3cebebc3a
  61. Niederlande: Der Widerstand gegen den ESM wächst Deutsche MittelstandsNachrichten, Artikel vom 23. Mai 2012, abgerufen am 17. Juni 2012.
  62. Superschirm könnte zum Milliardengrab werden, Artikel in der Wirtschaftswoche, abgerufen am 17. Juni 2012.
  63. Irland: Abgeordneter klagt gegen ESM und Fiskalpakt Deutsche Wirtschaftsnachrichten, Artikel vom 17. April 2012, Abgerufen am 17. Juni 2012.
  64. »Der Euro führt so in die Knechtschaft«, Neue Zürcher Zeitung, Artikel im vom 25. Juni 2012, abgerufen am 25. Juni 2012.
  65. Programm der Hayek-Tage 2012 Einladung, abgerufen am 25. Juni 2012.