Weimarer Republik

Als Weimarer Republik wird die aus der Novemberrevolution hervorgegangene von 1919 bis 1933 existierende demokratische Staatsform in Deutschland bezeichnet. Während der Zeit der Weimarer Republik war das Deutsche Reich ein demokratischer Bundesstaat. Die Reichsverfassung beinhaltete eine Mischform aus präsidentiellem und parlamentarischem Regierungssystem. Das Parlament war der Reichstag, die Hauptstadt war Berlin. Den Namen erhielt die erste deutsche Republik von der Stadt Weimar, dem Tagungsort der verfassungsgebenden Nationalversammlung. Ihre Entstehung ist durch die unmittelbaren Nachwirkungen des Ersten Weltkriegs geprägt. Gleichzeitig ist ihr Untergang auch mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus verbunden.

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Flagge der Weimarer Republik – Schwarz-Rot-Gold

Allgemeines

Deutsches Reich, Saargebiet und Freie Stadt Danzig (1925)

Die Zeit der Weimarer Republik 19191933 nimmt den größeren Teil des deutschen Interbellums ein. Sie war nach der Märzrevolution von 1848 der zweite und erfolgreichere Versuch, eine liberale Demokratie nach westlichem Muster in Deutschland zu etablieren. Er scheiterte mit der Machtübernahme durch die NSDAP, die in eine totalitäre Diktatur führte. Die schon unter Zeitgenossen verbreitete These, der Staat von Weimar sei eine „Republik ohne Republikaner“ gewesen, ist nur bedingt richtig, weist aber auf ein wesentliches Strukturproblem hin: Es gab keinen tragfähigen Verfassungskonsens, der alle Teile des politischen Spektrums von rechts bis links eingebunden hätte. Reformen zur Demokratisierung von aus dem Kaiserreich übernommenen Institutionen wie dem Militär unterblieben. Neben den Antidemokraten von der rechten Seite des politischen Spektrums, die man nach Kenntnis des Endes der Weimarer Republik bedeutender einschätzen muss, dürfen aber auch die republikfeindlichen Bestrebungen der linken Seite nicht vergessen werden. Sie verursachte vor allem zu Beginn und in der Mitte der Weimarer Republik Probleme und bildete an ihrem Ende zusammen mit der rechten Seite eine destruktive Mehrheit, die Furcht vor den Bolschewisten half den rechten Parteien und die Republik musste gleichzeitig an zwei Fronten kämpfen.

Die meisten Parteien hatten von ihren unmittelbaren Vorgängern im Kaiserreich die ideologische Ausrichtung übernommen und vertraten weitgehend die Interessen ihrer jeweiligen Klientel – auch wenn es abgesehen von SPD und Zentrum keine namentliche Kontinuität gab. Die Zersplitterung der Kräfte und Aufteilung nach Interessensgruppen wie Arbeiterbewegung oder Katholiken wurde (negativ) Partikularismus genannt. Das parlamentarische Regierungssystem einerseits und das die Parteienzersplitterung begünstigende reine Verhältniswahlrecht andererseits erforderten aber die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen und Kompromisse zu schließen. Die Parteien der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP) – so genannt, weil sie die erste Regierungskoalition in der Weimarer Nationalversammlung bildeten – verloren die absolute Mehrheit bereits mit der ersten Reichstagswahl von 1920 und konnten sie nie wieder erlangen. In 14 Jahren gab es 20 Kabinettswechsel; 11 Minderheitenkabinette regierten abhängig von der Duldung durch eine Mehrheit des Reichstags, am Ende sogar unter Ausschaltung des Reichstag nur durch dieGnade des Reichspräsidenten und mit Hilfe von gesetzesvertretenden Notverordnungen nach Artikel 48 Abs. 2 der Weimarer Verfassung. Meistens bevölkerten den Reichstag bis zu 17 verschiedene Parteien, selten waren es weniger als 11.

Die junge Demokratie trat ein schweres Erbe an:

  • Die Parteien und Politiker waren nicht auf die Regierungsübernahme vorbereitet. In der Kaiserzeit hatte es keinen Zwang zur Koalitionsbildung gegeben, da die Regierung vom Parlament unabhängig war. Die Parteien hatten nicht gelernt Kompromisse zu schließen und vertraten nur ihre Wähler. Die Parteien hatten auch keinen Rückhalt in der Bevölkerung, sie galten als notwendiges Übel, nicht vertrauenswürdig und nicht am Wohl der Allgemeinheit sondern am eigenen interessiert. Die Regierung erhielt deshalb oft Ermächtigungsgesetze oder man vertraute die Politik "überparteilichen" Fachleuten und Beamten an.
  • Verwaltung und Justiz rekrutierten sich aus dem Personal der Kaiserzeit, auf eine grundlegende Demokratisierung des Beamtenapparats wurde verzichtet – nur das größte Land Preußen bildete zunehmend eine Ausnahme. Viele Richter urteilten politisch voreingenommen: Rechte Straftäter konnten mit wesentlich milderen Urteilen rechnen als linke – worauf bereits der zeitgenössische Statistiker Emil Julius Gumbel aufmerksam machte.
  • Im Ebert-Groener-Pakt unterstellte sich die Heeresführung der neuen Regierung und sicherte ihr gleichzeitig militärische Unterstützung gegen linksradikale Revolutionäre zu. Die spätere Reichswehr entzog sich jedoch unter dem Kommando des Generals Hans von Seeckt weitgehend der demokratischen Kontrolle und führte eine Parallelexistenz als „Staat im Staate“.


  • Die alten Herrscher hatten die Macht früh genug übergeben um mit der Dolchstoßlegende die Kriegsniederlage und den Friedensvertrag, die Schande von Versaille, den neuen, demokratischen Machthabern in die Schuhe schieben zu können.
  • Der Erste Weltkrieg hinterließ schwere ökonomische und soziale Lasten, die nur teilweise von der Sozialpolitik gelindert werden konnten. Insbesondere die faktische Enteignung vieler Bürger durch die Hyperinflation und die nach dem Versailler Vertrag geforderten Reparationen erwiesen sich auch als psychologische Belastung und lieferten den nationalistischen Gegnern der Republik Munition für ihre Agitation gegen die „Erfüllungspolitik“.

Entwicklung der Weimarer Republik

Die Geschichte der Weimarer Republik lässt sich nach der Gründungsphase in drei Abschnitte gliedern:

  • In den Krisenjahren von 19191923 hatte die Republik mit den unmittelbaren Kriegsfolgen, einer Hyperinflation und zahlreichen Umsturzversuchen zu kämpfen.
  • In den fünf guten Jahren von 19241929 erreichte sie eine gewisse Stabilität und wirtschaftliche Erholung und die außenpolitische Anerkennung Deutschlands.
  • Die Weltwirtschaftskrise und der Aufstieg der Nationalsozialisten zwischen 1929 und 1933 mündeten in Agonie und Untergang der Republik.

Die Gründung der Republik

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Friedrich Ebert bei der Eröffnung der Nationalversammlung in Weimar am 6. Februar 1919

Die Weimarer Republik ging aus der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieg hervor. Die letzte kaiserliche Regierung des Deutschen Kaiserreiches unter Prinz Max von Baden hatte mit den Oktoberreformen selbst noch die Parlamentarisierung der Reichsverfassung vorgenommen, um die Siegermächte zu günstigen Friedensbedingungen zu bewegen. Die Reformen hin zu einer parlamentarischen Demokratie waren außerdem eine Bedingung der Alliierten, insbesondere des US-Präsidenten Woodrow Wilson, um überhaupt Friedensverhandlungen aufzunehmen. Er machte in einer Antwortnote auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch im Oktober 1918 deutlich, dass mit den militärischen Beherrschern und monarchistischen Autokraten nicht über Friedensbedingungen verhandelt werde. Andernfalls hätte Deutschland sich ergeben müssen. Die Entscheidung der kaiserlichen Marineleitung, nach Herausgabe des Waffenstillstandsgesuchs an die Alliierten noch eine Schlacht mit der englischen Flotte zu suchen, löste den Matrosenaufstand von Kiel und die Novemberrevolution aus, die das Schicksal des kaiserlichen Regimes endgültig besiegelte.

Am 9. November 1918 gab Max von Baden eigenmächtig die Abdankung Kaiser Wilhelms II. bekannt und übergab dem Vorsitzenden der Mehrheitssozialdemokraten, Friedrich Ebert, das Kanzleramt. Am gleichen Tag rief Philipp Scheidemann die demokratische Republik aus, und kam damit der radikalen Linken zuvor, die nur zwei Stunden später in Person von Karl Liebknechts die sozialistische Republik proklamierte. Der Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung aus SPD und USPD, sicherte sich die Unterstützung der neuen Obersten Heeresleitung unter General Wilhelm Groener (Ebert-Groener-Pakt) und strebte rasche Neuwahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung an.

Noch im Dezember zerbrach die neue Regierung am Streit um das Vorgehen des Militärs gegen die Aufständischen des Spartakusbundes, deren Ziel nach wie vor die Errichtung einer Räterepublik war, obwohl sie damit selbst innerhalb von USPD und Arbeiter- und Soldatenräten eine Minderheitenposition vertraten. Im Verlauf der gegenrevolutionären „Säuberungen“ durch reguläre Truppen und Freikorps wurden Mitte Januar 1919 Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht von Angehörigen der Garde-Kavallerie-Schützendivision verschleppt und ermordet.

Die Verfassungsentwicklung

Nachdem am 19. Januar 1919 die ersten Wahlen in der neuen Republik stattgefunden hatten, trat die Weimarer Nationalversammlung am 6. Februar 1919 zum ersten Mal zusammen. Man wählte die Stadt an der Ilm als Tagungsort, da man befürchtete, dass Sicherheit und Unabhängigkeit der ersten ordnungsgemäß gewählten Volksvertreter der neuen Republik aufgrund von Unruhen in der Hauptstadt Berlin nicht gewährleistet sein würden. Ein weiterer Grund war, dass man durch die Wahl der Stadt der freiheitsliebenden Weimarer Klassik ein Signal an die Staaten senden wollte, die Paris über den Friedensvertrag berieten. Hauptaufgabe dieses Organs war es zu diesem Zeitpunkt eine Verfassung zu entwickeln, in der eine demokratische Grundordnung rechtsgültig festgeschrieben wurde.

Maßgeblich verantwortlich für den ersten Entwurf der neuen und innovativen Verfassung war der linksliberale und spätere Reichsinnenminister Hugo Preuß. Dieser hatte schon während des Krieges einen Vorschlag für eine demokratisch überarbeitete Verfassung des Deutschen Reiches vorgelegt und war deshalb als Gegner des Obrigkeitsstaates und überzeugter Demokrat bekannt.

Er selbst sagte in der Begründung seines Entwurfs: „Das deutsche Volk zur sich selbst bestimmenden Nation zu bilden, zum ersten Mal in der deutschen Geschichte den Grundsatz zu verwirklichen: die Staatsgewalt liegt beim Volk, – das ist der Leitgedanke der freistaatlichen deutschen Verfassung von Weimar ...“ Diese Aussage verdeutlicht, welche Hoffnung in die neue Staatsform und ihre Verfassung gelegt wurde.

Der Entwurf löste jedoch heftig geführte Diskussionen zwischen den verschiedenen politischen Lagern aus, da nahezu alle politischen Elemente des früheren Kaiserreichs bedeutungslos wurden und die Verfassung somit eine tiefe Zäsur darstellte. Am 31. Juli 1919 wurde die Verfassung schließlich in ihrer endgültigen Form von der Nationalversammlung angenommen und am 11. August vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert unterzeichnet. Die Reichsregierung bestimmte den Tag zum Nationalfeiertag, um der „Geburtsstunde der Demokratie“ zu gedenken.

Weimarer Verfassung

Mit der Weimarer Verfassung wurde das Deutsche Reich erstmals eine parlamentarische Demokratie mit in der Verfassung verankerten liberalen und sozialen Grundrechten. Die Gesetze wurden vom auf vier Jahre gewählten Reichstag erlassen, bei dem auch das Budgetrecht lag und der den Reichskanzler und jeden Minister, durch ein destruktives Misstrauensvotum absetzen konnte. Außer vom Reichstag war der Reichskanzler auch noch vom Reichspräsidenten abhängig, der ihn einsetzte und absetzen konnte. Der Reichspräsident stellte einen Erstatzkaiser dar. Er wurde auf 7 Jahre vom Volk gewählt und konnte mit Notverordnungen, mit denen er sogar die Grundrechte außer Kraft setzen konnte, notfalls ohne den Reichstag, den er zudem auflösen konnte, regieren. Die Verfassung basierte auf dem Rechtspositivismus, das heißt der Gesetzgeber konnte die Verfassung komplett ändern, auch wenn er damit die Demokratie abschaffte.

Die Verfassung hatte zwar einen genuin demokratischen Charakter, wurde jedoch von vielen als Kompromissverfassung angesehen, da an der Entwicklung viele Parteien mit gegensätzlichen Positionen und Interessen beteiligt waren. Der Kompromisscharakter erschwerte zwar vielen die Identifikation mit der Verfassung, gleichwohl erzeugte die Konstitution eine Normativität, die selbst die Nationalsozialisten vor einem offenen Verfassungsbruch zurückschrecken lassen sollte. Die verschiedenen Mängel der Verfassung destabilisierten aber die Republik und erleichterten oder ermöglichten sogar der NSDAP die Machtergreifung.

Die Krisenjahre

Von Anfang an stand die junge Republik unter den Angriffen der extremen Rechten und Linken. Die Linke warf den Sozialdemokraten wegen ihres Zusammengehens mit den alten Eliten Verrat an den Idealen der Arbeiterbewegung vor; die Rechte machte die Anhänger der Republik für die Niederlage im Ersten Weltkrieg verantwortlich und verunglimpfte sie als „Novemberverbrecher“, nach der Dolchstoßlegende hatten sie das ungeschlagene deutsche Heer mit der Revolution von hinten erdolcht.

Der Kapp-Putsch vom März 1920 stellte die Republik auf eine erste Bewährungsprobe. Freikorps unter General von Lüttwitz besetzten das Berliner Regierungsviertel und ernannten den ehemaligen Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp zum Reichskanzler. Die legale Regierung zog sich zunächst nach Dresden und anschließend nach Stuttgart zurück und rief von dort aus zum Generalstreik gegen die Putschisten auf. Der Putsch scheiterte rasch; Entscheidend für die Niederlage war die Weigerung der Ministerialbürokratie, den Anordnungen Kapps Folge zu leisten. Die Reichswehr hatte sich demgegenüber abwartend verhalten (Hans von Seeckt: „Truppe schießt nicht auf Truppe“).

Nahezu gleichzeitig mit dem Kapp-Lüttwitz-Putsch erschütterte ein kommunistischer Aufstandsversuch das Ruhrgebiet; er wurde von Reichswehr und Freikorps blutig niedergeschlagen. Weitere Aufstände in Mitteldeutschland, Thüringen und Hamburg wurden genauso blutig unterdrückt.

Am 16. April 1922 vereinbarten Deutschland und die Sowjetunion im Vertrag von Rapallo diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen, militärische Zusammenarbeit und einen Verzicht auf Entschädigungszahlungen. Der Vertrag verärgerte die Westmächte, insbesondere Frankreich.

Am 24. Juni 1922 ermordeten rechtsextreme Offiziere aus der Organisation Consul den für den Rapallo-Vertrag verantwortlichen Außenminister Walther Rathenau, nachdem 1921 schon der Unterzeichner des Waffenstillstandsabkommens und Finanzminister Matthias Erzberger getötet worden war. Rathenau war einer der bedeutendsten Politiker beim Aufbau der Weimarer Republik und gleichzeitig eine der wenigen intellektuellen Integrationsfiguren. Der Terroranschlag stürzte den jungen Staat sowohl innen- als auch außenpolitisch in eine schwere Krise, als Reaktion wurde ein Gesetz zum Schutze der Republik verabschiedet, das aber sein Ziel, die Ausschaltung der Nachfolgerorganisationen der Freikorps, nicht erreichte.

Ein Verzug bei den Reparationszahlungen führte Anfang 1923 zur Ruhrbesetzung, in deren Zusammenhang dann im Rheinland und in der Pfalz separatistische Bewegungen mit der kurzfristigen Gründung der Rheinischen Republik auftraten. Der von der Regierung ausgerufene passive Widerstand verursachte stark steigende Kosten, die der Reichskanzler Wilhelm Cuno (parteilos) durch vermehrtes Drucken von Geld zu decken versuchte. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden der Ruhrbesetzung belief sich auf 3,5 bis 4 Milliarden Goldmark. Der Wert der Papiermark fiel immer schneller.

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Inflation 1923/24: eine Frau feuert ihren Kachelofen mit Inflationsgeld

Am 3. September stand der Wechselkurs für einen amerikanischen Dollar noch bei knapp zehn Millionen Mark, Ende des Monats waren es dann schon 160 Millionen Mark, wenig später kostete ein Dollar Milliarden- und Billionenbeträge. Aus der Inflation, die schon während der Kriegszeit eingesetzt hatte, wurde eine Hyperinflation. Der neue Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) beendete schließlich den passiven Widerstand im Ruhrgebiet und löste das Problem der Inflation durch eine neue Währung. Die Einführung der Rentenmark (1 Rentenmark = 1 Billion Papiermark bei 4,20 Rentenmark für den Dollar) beendete diese Entwicklung. Zu den Verlierern der Inflation gehörten vor allem die kleinen Sparer und Rentenbezieher. Sachwertbesitzer und Industrielle (wie Hugo Stinnes), die Kredite mit entwertetem Geld zurückzahlen konnten, profitierten genau so wie der Staat, dessen Kriegsschulden sich in nichts aufgelöst hatten. Auch Landwirte gehörten zu den Gewinnern, da ihre Schulden an Wert verloren. (Siehe auch: Deutsche Inflation 1914 bis 1923)

Das Land Bayern avancierte zu einer Art Sammelbecken von rechtskonservativen und nationalsozialistischen Kräften; von dieser „Ordnungszelle“ aus erstrebten sie die Befreiung Deutschlands vom „marxistischen Chaos“. Das Ende des Widerstandes gegen die Ruhrbesetzung diente der bayerischen Regierung als Vorwand Gustav Ritter von Kahr zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung zu ernennen. Dieser und der bayerische Wehrkreiskommandeur Otto von Lossow spielten eine zweideutige Rolle im von Adolf Hitler nach italienischem Vorbild geplanten „Marsch auf Berlin“. Als Reaktion auf diesen Putschversuch zur Errichtung einer Rechtsdiktatur, verhängte Reichspräsident Ebert seinerseits den Ausnahmezustand (Art. 48 Abs. 2). General Hans von Seeckt, der Chef der Heeresleitung, der mit Gustav Ritter von Kahr sympathisierte, konnte eine sogenannte Reichsexekution (Art. 48 Abs. 1) allerdings verhindern.

Die fünf guten Jahre

Trotz aller Spannungen und Konflikte, die die junge Republik zu meistern hatte, schien die Demokratie zunehmend erfolgreich. Die Neuordnung der Währung und die im Gefolge des Dawes-Plans ins Land strömenden amerikanischen Kredite leiteten eine Phase relativer wirtschaftlicher und politischer Stabilisierung ein, die so genannten Goldenen 20er Jahre. Dazu trug bei, dass Stresemann unter wechselnden Regierungen Außenminister blieb und mit seinem französischen Kollegen Aristide Briand eine erste noch vorsichtige Politik der Annäherung einleitete. Gleichzeitig versuchte er, eine schrittweise Revision des Versailler Vertrages zu erreichen und Deutschland wieder als gleichberechtigten Partner in die internationale Gemeinschaft zurück zu führen. Die Aufnahme in den Völkerbund und die Verträge von Locarno sind als erste Erfolge auf diesem Wege anzusehen. Mit dem Berliner Vertrag, der ein deutsch-sowjetisches Freundschafts- und Neutralitätsbündnis darstellte, versuchte der Reichsaußenminister sowjetischen Befürchtungen über eine einseitige deutsche Westbindung und deutscher, in dieselbe Richtung zielender Kritik, entgegenzuwirken.

Weitere Stationen auf dem Weg der Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern bildeten die Unterzeichnung des Briand-Kellogg-Pakts, der die Ächtung des Kriegs als Instrument der Politik zum Inhalt hatte, und – trotz erheblicher Widerstände von rechter Seite, die in einem Volksbegehren mündeten – die Annahme des Young-Plans, der eine endgültige Regelung der Reparationsfrage darstellte und Voraussetzung für die vorzeitige Räumung des Rheinlands von alliierter Besatzung war.

Auch der Abschluss von Wirtschaftsverträgen mit Ungarn, Rumänien und Bulgarien im Jahr 1927 stärkte das Ansehen der Weimarer Republik im Ausland.

Innenpolitisch gelang es, die republikfeindliche Deutschnationale Volkspartei (DNVP) in die Regierungsverantwortung einzubinden. Bei der Reichstagswahl im Dezember 1924 erhielten die völkischen Parteien mit 0,9 Millionen Stimmen eine Million Stimmen weniger als noch im Mai. Auch die Wahl des greisen Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg 1925 zum Reichspräsidenten, der sich vor der Wahl die Zustimmung Wilhelms II. holte, wirkte sich anfangs eher stabilisierend für die Demokratie aus (siehe: Reichspräsidentenwahl 1925). Die Wahl war notwendig geworden nachdem 1924 dem bisherigen Reichspräsidenten Ebert im Dolchstoßprozess vorgeworfen worden war, durch seine Beteiligung an den Streiks während des Weltkriegs habe er Landesverrat begangen, Ebert deshalb eine Blinddarmentzündung nicht rechtzeitig behandeln ließ und daran starb. Hindenburg konnte allerdings seine restaurativen Neigungen nicht ganz verbergen, was sich unter anderem in der von ihm 1926 erlassenen Flaggenverordnung zeigt, die es deutschen Auslandsvertretungen erlaubte, neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des Kaiserreichs zu hissen. Auch hatte er sich 1926 gegen den Entwurf eines von der Verfassung angekündigten Ausführungsgesetzes zu Artikel 48 WRV gewandt, welches eine gewisse Beschränkung der präsidialen Vollmachten herbeigeführt hätte.

Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es 1925 und 1926 um die Behandlung des Vermögens der früher regierenden Fürstenhäuser. Dieses Vermögen war bei der Revolution beschlagnahmt, aber nicht enteignet worden. Es kam zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen die noch monarchistische Justiz eher auf Seiten der Fürstenhäuser stand. Die DDP brachte daraufhin im Reichstag einen Gesetzentwurf ein, der den einzelnen Ländern die Regelung der Auseinandersetzungen unter Ausschluss des Rechtsweges gestattet hätte. Die KPD machte daraufhin das erste Mal in der Weimarer Republik von der Möglichkeit Gebrauch ein Gesetz durch Volksbegehren und Volksentscheid zu erreichen, die SPD schloss sich ihr an. Der Gesetzentwurf der KPD sah eine entschädingungslose Enteignung der Fürstenhäuser zu Gunsten Bedürftiger vorsah. Der Entwurf erhielt beim Volksbegehren mit über 12 Millionen Unterschriften, die Zustimmung von fast einem Drittel der Stimmberechtigten. Da der Reichstag den Gesetzesentwurf ablehnte kam es zu einem Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der Stimmberechtigten benötigt wurde. Bei dem Entscheid scheiterte der Entwurf, da er nur von 36,4% der Stimmberechtigten (14,46 Mio. Stimmen, Hindenburg hatte bei seiner Wahl 14,66 Mio. Stimmen erhalten) unterstützt wurde, allerdings hatten auch nur 1,5% der Wähler mit Nein gestimmt. Ein Problem bei der Abstimmung war der Aufruf der rechten Parteien zum Wahlboykott, so dass die Wahl nicht mehr geheim war, da man bei einer Stimmabgabe von einer Unterstützung des Vorschlags ausgehen konnte. Aus diesem Grund nahmen, vor allem im ländlichen Raum, Stimmberechtigte aus Furcht nicht am Volksentscheid teil. Der Volksentscheid führte zu einer Beteiligung großer Bevölkerungsteile an einer wichtigen Entscheidung, aber war auch eine Misstrauenserklärung an das parlamentarische System und destabilisierte dieses weiter. Auf diesen Effekt zielten später bei ihrem Volksbegehren die rechten Parteien.

Insgesamt waren auch diese Jahre nur eine Phase der relativen, nicht der absoluten Stabilisierung. Auch in diesen Jahren besaßen nur 2 Regierungen eine Mehrheit im Parlament, und die Koalitionen mit Mehrheit waren immer in der Gefahr zu zerbrechen, keine Regierung überstand eine komplette Legislaturperiode. Ein weiteres Zeichen für die noch vorhandene Instabilität ist auch, dass weiterhin teilweise mit Hilfe eines Ermächtigungsgesetzes regiert wurde. Die Parteien fühlten sich weniger dem Allgemeinwohl als vielmehr ihrer Klientel oder dem eigenen Erfolg verpflichtet. Auch die Weichen für die Wirtschaftskrise wurde in diesen Jahren gelegt, da es im Außenhandel ein Ungleichgewicht gab, welches durch kurzfristige Auslandskredite ausgeglichen wurde. Als diese Kredite abgezogen wurden kam es zum Zusammenbruch der Wirtschaft.

Agonie und Untergang

Alle Hoffnungen auf eine langfristige Stabilisierung der ersten deutschen Demokratie erwiesen sich als vergeblich. Der Tod Gustav Stresemanns im Oktober 1929 markiert den Anfang vom Ende der Weimarer Republik.

In der DNVP hatten sich die stramm antirepublikanischen Kräfte um den Medienzaren Alfred Hugenberg durchgesetzt, der zusammen mit Adolf Hitler und Franz Seldte vom Stahlhelm 1929 den Volksentscheid gegen den Young-Plan initiierte. Der Volksentscheid scheiterte zwar, machte aber die Nationalsozialisten in weiten Kreisen des konservativen Bürgertums salonfähig.

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Arbeitslose Frau bietet sich mit einem Schild auf der Straße zur Arbeit an

Von entscheidender Bedeutung für die Radikalisierung der Politik war schließlich die Weltwirtschaftskrise, die Deutschland sehr viel härter traf als andere europäische Staaten. Nach dem Börsenkrach an der Wall Street wurden die vielen kurzfristigen Auslandskredite aus Deutschland abgerufen und die amerikanische Regierung griff zu protektionistischen Zollmaßnahmen. Daraufhin brach die ohnehin schon schwache deutsche Wirtschaft völlig zusammen. Durch die einsetzende Massenarbeitslosigkeit verschlechterte sich die soziale Lage dramatisch. Am Ende der Weimarer Republik im Jahr 1933 zählte man insgesamt 6 Millionen Arbeitslose. Viele Menschen lebten am Existenzminimum. Dies ging einher mit einer Dauerregierungskrise. Parlament, Regierung und Reichspräsident arbeiteten mehr gegen- als miteinander. Es kam zu Neuwahlen und Kabinettskrisen in rascher Abfolge, bei denen die radikalen Parteien, allen voran die NSDAP, immer mehr Zulauf erhielten.

Im März 1930 zerbrach die von dem Sozialdemokraten Hermann Müller geführte Große Koalition über der Frage einer geringfügigen Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung. Reichspräsident Hindenburg ernannte Zentrumspolitiker Heinrich Brüning zum Kanzler. Da das Ernennungsrecht nach Art. 53 WRV beim Reichspräsidenten lag, war ein Präsidialkabinett, also eine Minderheitsregierung möglich, die nur auf das Vertrauen des Präsidenten und dessen Notstandsvollmachten gestützt war (gesetzesvertretendes Notverordnungsrecht nach Art. 48 Abs. 2 und Befugnis zur Auflösung des Reichstags nach Art. 25 WRV). Ein solches Präsidialkabinett wurde unter Brünings Führung etabliert. Zu dieser Entscheidung hatte das Fehlen einer arbeitsfähigen Regierung ebenso beigetragen wie die mangelnde Konsensfähigkeit der Parteien. Dass jedoch tatsächlich alle Verhandlungsspielräume erschöpft waren, wurde bezweifelt. Auch wurden nur die Minister der SPD ausgewechselt, was auf einen vom Präsidenten gewünschten und geplanten Schwenk nach Rechts hindeutet.

Die Wahlen vom September 1930 brachten den Nationalsozialisten einen erdrutschartigen Zuwachs: sie konnten ihre Stimmenzahl auf 18,3% steigern und wurden damit zur zweitstärksten Partei. Jetzt gab es nicht einmal mehr eine Mehrheit für eine Große Koalition im Reichstag, der zunehmend zum Forum für die Agitation rechter und linker Gegner der Republik wurde.

Das Vertrauen in die Demokratie und die Republik sank ungebremst. Die Republik wurde für die schlechte Wirtschaftslage verantwortlich gemacht. Die Rufe nach einem „Starken Mann“, der das Deutsche Reich wieder zu alter Größe und Ansehen bringen sollte, wurden lauter.

Auf diese Forderungen gingen besonders die Nationalsozialisten ein, die mittels gezielter Propaganda und der Konzentration auf die Person Hitlers ein solches Bild der Stärke suggerierten. Sie verstanden es, die Massen durch Großveranstaltungen für sich zu gewinnen und nutzten modernste Wahlkampfmittel, z.B. die konsequente Emotionalisierung. Hitlers Angriffe richteten sich gegen alles, was mit dem „Weimarer System“ in Verbindung gebracht wurde - vom Parteiensystem, bestehend aus verschiedenen relativ kleinen Parteien und Splitterparteien bis hin zum eigentlichen demokratisch-parlamentarischen Prinzip.

Aber nicht nur der rechte Flügel Deutschlands erstarkte, sondern auch der linke. Die republik-freundlichen Sozialdemokraten verloren im Gegensatz zu den Liberalen kaum Stimmen, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) konnte sogar Stimmen gewinnen und wurde zu einer bedeutenden Macht im Parlament und auf der Straße. Denn längst hatte sich der Kampf, ausgehend von den Kampforganisationen der NSDAP (SA und SS) und der KPD (Roter Frontkämpferbund) auf die Straße verlagert, wo sich teilweise bürgerkriegsähnliche Szenen abspielten. Daran hatten selbst die republikanisch gesinnten Kräfte mit einem eigenen Kampfverband, dem sozialdemokratisch dominierten Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold (später Eiserne Front) anteil. Auch diese chaotischen Gewaltszenen spielten letztlich – obwohl diese oft dafür verantwortlich waren – den Nationalsozialisten in die Hände, da Hitler immer häufiger als „letzte Karte“ ins Spiel gebracht wurde, der die geordnete Verhältnisse wiederherstellen würde.

Um eine weitere Stärkung der radikalen Flügelparteien zu verhindern, tolerierte die SPD im Reichstag weitgehend die auf Kürzung der Sozialausgaben basierende Spar- und Deflationspolitik Brünings, welche aber die wirtschaftliche Krise kurzfristig noch verschärfte.

Am 11. Oktober 1931 vereinigte sich die nationalistische Rechte zur Harzburger Front. Als Reaktion bildeten die republiktreuen Organisationen unter dem Fahnensymbol der drei Pfeile die Eiserne Front.

1932 standen Wahlen zum Amt des Reichspräsidenten an. Bezeichnend für die Situation der Republik ist, dass keiner der Kandidaten, Thälmann, Hitler und Hindenburg, ein Demokrat war. Die Parteien der Mitte bis zur SPD unterstützten Hindenburg, um einen Erfolg Hitlers zu verhindern. Brüning hatte sich mit seinem Verbot der SA und der Osthilfeverordnung, die von den ostpreußischen Grundbesitzern – zu denen auch Hindenburg gehörte – stark kritisiert wurde, beim Reichspräsidenten in Misskredit gebracht. Hindenburg nahm ihm zudem übel, dass er auf sein Betreiben auch von den Anhängern der SPD zum Reichspräsidenten gewählt worden war. Er entzog ihm sein Vertrauen und Brüning, der aufgrund seiner Sparpolitik in der Bevölkerung ohnehin kaum Rückhalt besaß, musste zurücktreten. Der Kanzler wurde nach eigenem Bekunden „hundert Meter vor dem Ziel“ gestürzt, da seine Deflationspolitik noch keine Wirkung entfalten konnte. Auch sein Ziel der Gleichberechtigung Deutschlands und der endgültigen Aufhebung der Reparationen hatte er nicht erreicht.

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SPD-Wahlplakat „Gegen Papen, Hitler, Thälmann. Liste 2 Sozialdemokraten“

Sein Nachfolger Franz von Papen ersuchte Hindenburg sofort um Auflösung des Parlaments. Er wollte die Unterstützung der Nationalsozialisten und hob dafür das Verbot der SA und der SS wieder auf. Im sechsten Reichstag, der im Juli 1932 gewählt wurde, hatten die Nationalsozialisten 230 und die Kommunisten 89 von 608 Mandaten. Die beiden extremen Flügelparteien hatten damit eine negative Mehrheit erreicht, die jede parlamentarische Arbeit unmöglich machte. Papen löste den gerade erst gewählten Reichstag, nach einem mit großer Mehrheit gegen ihn gerichteten Misstrauensvotum, durch eine vorbereitete Order Hindenburgs wieder auf. Am 20. Juli setze er die Regierung von Preußen ab, die letzte Bastion der Republik. Als Vorwand für den „Preußenschlag“, der häufig als Staatsstreich bezeichnet wurde, diente das angebliche Versagen der preußischen Polizei am „Altonaer Blutsonntag“ (Straßenkämpfe zwischen SA und Kommunisten).

Die Neuwahlen vom November des gleichen Jahres brachten zwar einen Rückgang der Stimmen für die NSDAP, aber wiederum keine regierungsfähige Mehrheit. Papen trat zurück, nachdem ihm klar geworden war, dass er die Unterstützung der Reichswehr bei der Absicherung einer Diktaturregierung nicht besaß. Zudem hatte es der Reichstag aufgrund eines Verfahrensfehlers Papens geschafft, ihm rechtlich wirkungslos aber öffentlichkeitswirksam das Misstrauen auszusprechen. Aufgrund der fehlenden Unterstützung des Wehrministers Kurt von Schleicher, die im Zuge einer militärischen Simulation eines möglichen Aufstandes (dem „Planspiel Ott“) sichtbar geworden war, verweigerte Hindenburg die geforderte Auflösung des Reichstags ohne Festsetzung von Neuwahlen. Diese Ausschaltung des Parlaments, gestützt auf das Argument des Staatsnotstands, hätte einen offensichtlichen Verfassungsbruch dargestellt.

Papens Nachfolger wurde General Schleicher, der bis dahin im Hintergrund die Fäden gezogen hatte und für Papens Sturz verantwortlich war. Doch auch sein Konzept, einen Ausweg aus der Krise zu finden, scheiterte. Er hatte eine breite „Querfront“ von den Gewerkschaften bis zum linken Flügel der NSDAP um Gregor Strasser erstrebt. Anders als Papen setzte er nicht auf restaurative Verfassungsreformen, sondern auf sozialen Ausgleich. Am 28. Januar 1933 musste auch Schleicher zurücktreten, nachdem er zuletzt selbst von Hindenburg erfolglos die Ausrufung des Staatsnotstands gefordert hatte. Schleicher selbst war kein Demokrat, seine Verhältnis zur NSDAP wandelte sich mehrmals, zuletzt empfahl er Hindenburg ein Kabinett unter Hitler (AdR, Dok. Nr. 72 vom 28.1.1933).

Schleichers dringliche Bitte um Order zur Auflösung des Reichstags und Proklamation des Staatsnotstandes gründete sich in der Tatsache, daß in der nächsten Sitzung am 31. Januar 1933 ein sicheres Mißtrauensvotum drohte. Hindenburg lehnte sein Begehren um Zusage der Auflösung mit folgenden Worten ab:

„Das kann ich bei der gegebenen Lage nicht. Ich erkenne dankbar an, daß sie versucht haben die Nationalsozialisten für sich zu gewinnen und eine Reichstagsmehrheit zu schaffen. Es ist leider nicht gelungen und es müssen daher nun andere Möglichkeiten versucht werden.“
(AdR, Kabinett Schleicher, Dok. Nr. 72, Niederschrift aus dem Büro des Reichspräsidenten über den Empfang des Reichskanzlers durch den Reichspräsidenten am 28. Januar 1933).

Schleicher konnte nicht wissen, dass ausgerechnet er, Meister der Intrigen, nun selbst Opfer einer Intrige geworden war: Schon am 4. Januar 1933 hatte sich sein ehemaliger Schützling Franz von Papen mit Hitler zu Geheimverhandlungen im Privathaus des Kölner Bankiers Kurt von Schröder getroffen. Diesem Gespräch folgten Weitere, zuletzt auch unter Anwesenheit des Staatssekretär des Reichspräsidenten Otto Meißner und dem Sohn des Reichspräsidenten Oskar von Hindenburg, beides einflußreiche Berater in der Kamarilla des greisen Paul von Hindenburg. Sie vereinbarten eine Koalitionsregierung aus Deutschnationalen und NSDAP, der außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten, nämlich Wilhelm Frick als Innenminister und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich und kommissarischer preußischer Innenminister, angehören sollten. Papen selbst war als Vizekanzler und Reichskommissar für Preußen vorgesehen.

Reichspräsident von Hindenburg, der sich bis zuletzt gegen eine Kanzlerschaft des „böhmischen Gefreiten“ Hitler gesträubt hatte, konnte mit dem Hinweis, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit „eingerahmter“ NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr bedeute, beruhigt werden. Ein weiteres zentrales Argument für Hindenburg war die formale Verfassungskonformität der Lösung Hitler. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bedeutete in ihrer revolutionären Stoßrichtung faktisch das Ende der Weimarer Republik - auch wenn die Weimarer Verfassung formal nie außer Kraft gesetzt wurde.

Paul von Hindenburg war in den letzten Wochen von allen einflussreichen Lobbyistenverbänden und den Beratern seiner Kamarilla bearbeitet worden (siehe dazu die Artikel zur: Industrielleneingabe (Rolle des Reichsverbandes der Industrie), zum Osthilfeskandal (Rolle des Reichslandbundes) ). Inwieweit das seine Entscheidung wirklich beeinflusste, ist schwer zu sagen – man bedenke, dass Hindenburg zu diesem Zeitpunkt das 86. Lebensjahr erreicht hatte.

Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz führten direkt in die Diktatur des Nationalsozialismus.

Kurze Diskussion um das Ende

In der Geschichtsforschung wird allgemein die Zäsur des 30. Januar 1933 als Ende der Weimarer Republik angenommen. Anzumerken ist, dass zu diesem Zeitpunkt, und auch noch im folgenden Jahr, bis zum Tod Hindenburgs, formal das Rechts- und Präsidialregierungssystem der Jahre zuvor galt. Bemerkenswert auch, dass Reichspräsident Paul von Hindenburg für den Fall seiner Abwesenheit dem Vizekanzler Franz von Papen eine Vollmacht zur Ausübung des präsidialen Vetorechts gegen Hitler übergeben hatte. Dieser setzte sie nie ein.

Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum 30. Januar 1933, bis zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933, bis zum Tod Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934, oder – aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Verfassung nie aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz außer Kraft gesetzt war – sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch geführt, und führt im Allgemeinen ins Leere. Siehe dazu auch die Diskussionsseite dieses Artikels.

Ob die Reichstagswahlen am 5. März 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen Maßstäben genügen ist fraglich (diskutiert u. A. in „Irene Strenge, Machtübernahme 1933 - alles auf legalem Weg?“, ebenso Karl-Dietrich Bracher, „Die nationalsozialistische Machtergreifung. Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933–34.“, uvm.).

Das Phänomen des Scheiterns der ersten deutschen Demokratie in der Weimarer Republik, des Erstarkens der Nazis, der Machtübergabe/Machtübernahme/Machtergreifung an/durch Hitler kann sicher nur im vollständigen Zusammenhang, und ohne Schere im Kopf, begriffen werden.

Ursachen des Scheiterns

Alle Erklärungsmodelle, die sich auf einen einzelnen Grund für das Scheitern der Weimarer Republik beschränken, greifen zu kurz: Weder waren es alleine institutionelle Mängel der Weimarer Verfassung, noch die Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre, das Elend der Massenarbeitslosigkeit, das breite Wählerschichten den Nationalsozialisten in die Arme trieb, noch die versäumte Demokratisierung von Justiz, Verwaltung und Militär. Das Scheitern lässt sich auch nicht am persönlichen Versagen Einzelner oder der charismatischen Anziehungskraft der „Führerfigur“ Hitlers festmachen – Hitler und die Nationalsozialisten hatten um die Jahreswende 1932/33 den Zenit der Zustimmung bereits überschritten. Gescheitert ist die erste deutsche Republik an einem ganzen Bündel von Ursachen und deren unglücklichen Verschränkung. Bis zuletzt war der Weg in die Diktatur nicht zwangsläufig. Allerdings stellt die Forschung den Hauptakteuren der letzten Phase der Weimarer Republik ein überwiegend negatives Zeugnis aus. Verblendet durch Ehrgeiz, in Selbstüberschätzung und mangelnder politischer Urteilsfähigkeit ebneten sie Hitler den Weg an die Macht. Aber auch die Verteidiger der Republik konnten letztlich keine überzeugenden Konzepte anbieten.

Nach der Ernennung Hitlers konnten sich die demokratischen Parteien nicht auf ein gemeinsames, entschlossenes Vorgehen einigen – das Zentrum hatte teilweise selbst Koalitionen mit der NSDAP erwogen. Schleicher wiederum hatte es versäumt, dem Reichspräsidenten Alternativen zu einer verfassungswidrigen Verschiebung von Neuwahlen zu unterbreiten. So wäre es z. B. möglich gewesen, auch nach einem Misstrauensvotum als geschäftsführende Regierung im Amt zu bleiben. Das Misstrauensvotum hätte mit Verweis auf die Mehrheitsunfähigkeit der Antragssteller ignoriert werden können, was faktisch eine Hineininterpretation eines „konstruktiven Misstrauensvotums“ in die Weimarer Verfassung bedeutet hätte. Das Konzept eines konstruktiven Misstrauensvotums lag seit 1927 vor und eine entsprechende Argumentation gegenüber Hindenburg war Schleicher seitens seiner Berater angeraten worden.

Die von Heinrich August Winkler und anderen Historikern der Gegenwart bekannte These von "Weimar" als einer "Republik ohne Demokraten" wurde als pauschalisierende Zuspitzung kritisiert: Sie trifft jedoch durchaus auf viele damalige Führungskräfte in Staat, Wirtschaft, Verwaltung, darüberhinaus auch auf große Teile der Parteienlandschaft und ihrer Wählerbasis zu. Die Neigung, die Demokratie ihren Feinden preiszugeben, war damals eine weit verbreitete Grundeinstellung in der deutschen Bevölkerung. Auch für viele Wähler der Nationalsozialisten war der Marsch in die Diktatur letztlich ein Marsch in den eigenen Untergang.

Hitler wurde zu einer Zeit Reichskanzler, als seine Partei aufgrund von inneren Spannungen in einer ernsten Krise war. Was die Nationalsozialisten als „Machtergreifung“ bezeichneten, um damit Stärke zu suggerieren, war in dieser Perspektive eher eine Art Machtübergabe. Es war eine Verkettung von Umständen, die den Nationalsozialisten die Macht bescherte.

Der Sozialhistoriker Detlef J. Peukert führt das Scheitern der Weimarer Republik auf „vier zerstörerische Prozesse“ zurück, „die einzeln wohl hätten gemeistert werden können“:

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Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik

1. Destabilisierung: Die Basiskompromisse aus der Gründungszeit hätten zu ihrer Ausgestaltung breitere Handlungsspielräume benötigt. Dadurch, dass diese durch die wirtschaftliche und soziale Dauerkrise verengt wurde, wurde die sozioökonomische Strukturkrise (Krise der Modernisierung, Weltwirtschaftskrise) zu einer Destabilisierung des politischen und sozialen Systems der Republik transformiert.

2. Legitimationsverlust: Die allmähliche und kontinuierliche Zurücknahme der Basiskompromisse trug zum Legitimationsverlust der neuen Ordnung bei. (z. B. Abbau des Sozialstaats, der in dieser Form in der Novemberrevolution als Kompromiss zwischen Kapital und Arbeit begründet wurde (Stinnes-Legien-Abkommen der ZAG))

3. Politik der autoritären Wende: Die alten republikfeindlichen Eliten zerstörten willentlich die angeschlagenen parlamentarisch-demokratischen Institutionen, um einen obrigkeitlichen Staat zu (re-)installieren. Dies war ein gemeineuropäisches Phänomen der 30er Jahre, in Deutschland gab es aber zwei Besonderheiten:

  • Nirgendwo sonst waren die alten und die neuen Werte (Kaiserreich/Republik) zugleich so erschüttert worden wie im Nachkriegsdeutschland. Dies verringerte die Möglichkeiten eines liberal-konservativen Kompromisses.
  • Nirgendwo sonst war die Öffentlichkeit so weitgehend politisiert und radikalisiert worden wie hier. Dadurch war an eine dauerhafte Regierung ohne Massenbasis nicht zu denken.

4. nationalsozialistische Alternative: Die NS-Bewegung konnte angesichts der Krise der Jahre 1930 bis 1933 die ganze Dynamik einer totalitären Integrationspartei entfalten. Sie konnte sich zum Sprecher der Krisenängste eines guten Drittels aller Deutschen machen. Aber allein hätte sie die Republik nicht stürzen können.

Antisemitismus in der Weimarer Republik

Zur Zeit der Weimarer Republik traten zu den unterschiedlichen Zeiten verschiedene Formen des Antisemitismus auf. Diese reichten von persönlichen Beleidigungen und Verleumdungen, beispielsweise in Form von Flugblättern, über körperliche Angriffe bis hin zu pogromähnlichen Ausschreitungen.

Antisemitismus trat jedoch nicht in allen Regionen des Reiches im gleichen Ausmaß auf, sondern ließ teilweise deutliche Unterschiede zwischen Großstädten und ländlichen Regionen erkennen. Er war jedoch eine alltägliche Erscheinung in der Weimarer Republik, die in dem Gedankengut aller Bevölkerungsschichten anzutreffen war. Dies wird durch zahlreiche Postkarten mit antisemitischen Motiven und öffentliche Hasspropaganda deutlich.

Kunst und Kultur in der Weimarer Zeit

Kulturell war die Zeit der Weimarer Republik eine der schöpferischsten und experimentierfreudigsten Epochen der deutschen Geschichte. Waren die Anfangsjahre jedoch noch geprägt vom Geist des späten Expressionismus in Malerei und Literatur, dominierte im besten Jahrfünft die Neue Sachlichkeit, die wiederum von einem sozialkritischen Realismus zur Zeit der Weltwirtschaftskrise abgelöst wurde. Autoren wie Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Lion Feuchtwanger, Erich Kästner, Thomas und Heinrich Mann, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky, Franz Werfel, Arnold und Stefan Zweig schrieben Weltliteratur. Der Film entwickelte sich zum Massenmedium und setzte mit dem Cabinet des Dr. Caligari und Metropolis künstlerische Akzente. Der durch Walter Gropius in Weimar begründete Bauhausstil wurde zu einem der bedeutendsten Architekturstile des 20. Jahrhunderts. Stellvertretend für viele Künstler sei George Grosz genannt, der mit seinen ätzend satirischen Darstellungen von Bourgeoisie, Justiz und Militär (zum Beispiel Stützen der Gesellschaft, 1926) die sozialen Missstände der Weimarer Republik anprangerte.

Die Beamten und die Justiz

Wie bei der Reichswehr fanden auch in der Verwaltung und in der Justiz keine demokratischen Reformen statt. In der Weimarer Verfassung wurde allen Beamten die „Freiheit ihrer politischen Gesinnung“ und ihre „wohlerworbenen Rechte“ garantiert, Richter erhielten einen noch stärkeren Schutz wie die Unabsetzbarkeit. Zur Zeit der Monarchie war bei den Beamten allgemein und auch bei den Richtern bei der Ausbildung und bei der Einstellung auf ihre politische Gesinnung geachtet worden, weshalb sie mehrheitlich rechter Gesinnung waren. Speziell die Linken, deren Anhänger zur Kaiserzeit keine wichtigen Posten übernehmen konnten, setzten sich besonders für die Freiheit der politischen Gesinnung ein. Eine von den linken Parteien gewollte Wahl der Richter durch das Volk kam nicht zu Stande, da man die Justiz nicht in die Politik hineinziehen wollte. Der wichtigste Grund gegen Reformen bei den Beamten war die Notwendigkeit einer funktionierenden Verwaltung am Ende des Krieges, um beispielsweise die Soldaten zurück nach Deutschland zu holen. Ein weiterer Grund war für die bürgerlichen Parteien, mit der rechten Beamtenschaft eine weitergehende sozialistische Revolution zu verhindern. Die Beamten mussten einen Eid auf die Verfassung leisten und sie fühlten sich zwar dem Staat gegenüber verpflichtet, nicht aber der Republik.

Die politische Einstellung der Justiz kann man deutlich in ihren Urteilen erkennen, zum ersten Mal bei der Münchner Räterepublik und beim Kapp-Putsch. Während linke Straftäter mit enormer Härte behandelt wurden, kam es bei rechten Straftäter sehr selten überhaupt zu Anklagen oder Strafen, die auch sehr viel milder ausfielen – die Weimarer Justiz war auf dem rechten Auge blind. Die Blindheit betraf nicht nur die Richter sondern auch die Strafverfolgungsbehörden. Ein späterer Reichsanwalt hatte unter anderem wichtige Spuren des Mordes an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nicht aufgenommen und die Ermittlungen auch anderweitig behindert. Gustav Noske (SPD), der erste Reichswehrminister der Weimarer Republik, verhinderte, dass der Prozess gegen Waldemar Pabst, der die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu verantworten hatte, in die Revision ging. Der Prozess wurde eingestellt; nur einige der untergeordneten Beteiligten erhielten geringfügige Bußgelder oder minimale Haftstrafen, die zudem ausgesetzt wurden. Die Einseitigkeit der Justiz wurde bereits 1921 von Emil Julius Gumbel belegt, aber es kam zu keinen wirksamen Reformen. Die Gerichte fühlten sich oft nicht dem Gesetz, sondern dem Staat und dem Kampf gegen den Kommunismus, verpflichtet.

Die Justiz spielte auch eine wichtige Rolle am Ende der Republik. Adolf Hitler erhielt nach seinem Putsch nur eine geringe Strafe und kam bald wieder frei. Die Verhandlungen durften zur Hetze und zur Verbreitung von Propaganda missbraucht werden. In der Urteilsbegründung wurde der Verzicht auf eine Ausweisung Hitlers, die nach dem Republikschutzgesetz angebracht war, damit begründet, dass „auf einen Mann, der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler [...] die Vorschrift [...] des Republikschutzgesetzes [...] keine Anwendung finden“ kann. Der Reichspräsident Friedrich Ebert starb an einer verschleppten Blinddarmentzündung, die er auf Grund einer Anklage wegen Hochverrats nicht rechtzeitig behandeln ließ. Im so genannten Weltbühne-Prozess wurde der Journalist Carl von Ossietzky wegen Spionage zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil in seiner Zeitschrift aus einer Drucksache des Reichstages zitiert worden war.

Reichswehr

Siehe Hauptartikel: Reichswehr

Die Reichswehr entstand aus den Streitkräften des Kaiserreichs, demokratische Reformen fanden nicht statt. Ihr Oberbefehlshaber war der Reichspräsident. Nach dem Versailler Vertrag war ihre Größe und Ausrüstung beschränkt. Die Reichswehr wurde ein Staat im Staate, der sich nach außen hin abschottete, sie wurde nicht zu einer Streitmacht der Republik. Sie unterstützte den Kampf gegen linke Gruppen und war staatstreu, beim Kapp-Putsch war sie nicht bereit einzugreifen. Nach der Machtübernahme akzeptierte sie Hitler widerstandslos.

Politik

Parteien der Weimarer Republik

(siehe: Geschichte der Parteien in Deutschland)

In der Weimarer Republik übernahmen die Parteien erstmals in Deutschland eine wichtige Rolle. Sie waren in der Gesellschaft aber nur als notwendiges Übel akzeptiert und in der Verfassung wurden sie nur einmal in einem negativen Kontext erwähnt. Das verwendete Verhältniswahlrecht führte zu einer Parteienzersplitterung, da auch Kleinstparteien in den Reichstag kommen konnten.

Die Parteien stammten größtenteils noch aus der Kaiserzeit, auch wenn die meisten ihren Namen geändert hatten.

Liste der Parteien (vom linken zum rechten Rand des Parteienspektrums)

Vorlage:Zeitleiste Reichskanzler Weimar
Reichskanzler der Weimarer Republik

Reichspräsidenten

Reichskanzler


Territoriale Gliederung

Das Deutsche Reich bestand zwischen 1920 und 1929 aus 18 Ländern, die ihre Wurzeln in den Teilstaaten des deutschen Kaiserreichs hatten. Lediglich das Land Thüringen war 1920 aus den sogenannten „Thüringischen Staaten“ neu gebildet worden. 1929 verlor Waldeck seine Eigenständigkeit und wurde preußisch. Im „Dritten Reich“ wurden 1934 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land Mecklenburg vereinigt; 1937 wurde Lübeck ein Teil Preußens.

Die folgende Aufstellung enthält statistische Angaben von 1925:

Land Fläche (km²) Einwohner Einw./km² Hauptstadt
Anhalt 2 313,58 351 045 143 Dessau
Baden 15 069,87 2 312 500 153 Karlsruhe
Bayern 75 996,47 7 379 600 97 München
Braunschweig 3 672,05 501 875 137 Braunschweig
Bremen 257,32 338 846 1 322 Bremen
Hamburg 415,26 1 132 523 2 775 Hamburg
Hessen 7 691,93 1 347 279 167 Darmstadt
Lippe 1 215,16 163 648 135 Detmold
Lübeck 297,71 127 971 430 Lübeck
Mecklenburg-Schwerin 13 126,92 674 045 51 Schwerin
Mecklenburg-Strelitz 2 929,50 110 269 38 Neustrelitz
Oldenburg 6 423,98 545 172 85 Oldenburg
Preußen 292 695,36 38 175 986 130 Berlin
Sachsen 14 986,31 4 992 320 333 Dresden
Schaumburg-Lippe 340,30 48 046 141 Bückeburg
Thüringen 11 176,78 1 607 329 137 Weimar
Württemberg 19 507,63 2 580 235 132 Stuttgart
Deutsches Reich 468 116,13 62 410 619 134 Berlin
Saargebiet 1 910,49 768 000 402 Saarbrücken
  • Anmerkung 1: Die Zahlen und Angaben beziehen sich auf den Erhebungszeitraum 1925.
  • Anmerkung 2: Das Saargebiet war zu diesem Zeitpunkt kein Teil des Deutschen Reiches. Die Zahlen für das Land Waldeck sind bereits in den Angaben für Preußen enthalten.

Quelle: Beckmanns Welt-Lexikon und Welt-Atlas. Leipzig, Wien: Verlagsanstalt Otto Beckmann, 1931.

Literatur

Gesamtdarstellungen

  • Kolb, Eberhard: Die Weimarer Republik. München 2002(6). Sehr gute Gesamtdarstellung mit Grundproblemen und Tendenzen der Forschung sowie ausführlicher Darstellung der Quellen- und Literaturlage aus der Oldenbourg-Reihe (Grundriss der Geschichte)
  • Keinemann, Friedrich: Sieben entscheidende Jahre. Hamm 1928-1935. Ende der Weimarer Republik, Machtergreifung, Gleichschaltung, Bochum 1991
  • Möller, Horst: Die Weimarer Republik. Eine unvollendete Demokratie, München 2004(7).
  • Mommsen, Hans: Aufstieg und Untergang der Republik von Weimar 1918-1933, Berlin 1998. ISBN 3-548-26508-1
  • Peukert, Detlef J.: Die Weimarer Republik. Krisenjahre der klassischen Moderne, Frankfurt am Main 1987.
  • Rosenberg, Arthur: Geschichte der Weimarer Republik, Frankfurt am Main 1961. zeitgenössische Deutung mit Schwerpunkt auf der revolutionären Entstehungsphase
  • Schulze, Hagen : Weimar. Deutschland 1917—1933, Berlin 1982. ISBN 3-88680-050-4
  • Winkler, Heinrich August: Weimar 1918-1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie. München 1998. ISBN 3-406-43884-9 / 3-406-44037-1
  • Friedrich, Otto: Morgen ist Weltuntergang - Nicolai'Sche Verlagsbuchhandlung 1998 - politische, kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung in Zeiten der Weimarer Repuplik mit Fokus Berlin - vermittelt ein tolles Bild! ISBN: 3875847148

Sonstige Literatur

  • Bendel, Oliver. Das revolutionäre Arbeitertheater der Weimarer Zeit. Theater als Instrument kommunistischer Propaganda. Magisterarbeit. Konstanz 1996.
  • Blasius, Dirk: Weimars Ende - Bürgerkrieg und Politik 1930-1933, Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, ISBN 3-525-36279-X,
  • Bracher, Karl Dietrich: Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Machtverfalls in der Demokratie, Villingen 1955. ISBN 3-7610-7216-3, grundlegende Arbeit über die letzten Jahre der Weimarer Republik
  • Gessner, Dieter: Die Weimarer Republik. Kontroversen um die Geschichte, Darmstadt 2002.
  • Haffner, Sebastian: Der Verrat. 1918/19 - als Deutschland wurde, wie es ist, Berlin 1994. Darstellung der Novemberrevolution
  • Krabbe, Wolfgang R. (Hg.): Politische Jugend in der Weimarer Republik, Bochum 1993, ISBN 3-8196-0147-3
  • Michalka, Wolfgang u. Niedhart, Gottfried (Hg.): Deutsche Geschichte 1918-1933. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik, Frankfurt am Main 1992.
  • Niedhart, Gottfried: Die Außenpolitik der Weimarer Republik, München 1999.
  • Sontheimer, Kurt: Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik. Die politischen Ideen des deutschen Nationalismus zwischen 1918 und 1933, München 1978.
  • Tormin, Walter: Zwischen Rätediktatur und sozialer Demokratie. Die Geschichte der Rätebewegung in der deutschen Revolution 1918/19, Düsseldorf 1962. Arbeit zu Ursprüngen, Beschaffenheit und Zielen der Rätebewegung

Siehe auch

Weblinks

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