„Haltestelle“ – Versionsunterschied

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Bis 1939 gab es in Deutschland keine einheitlichen Haltestellenschilder. In der Regel waren an den Haltestellen rechteckige Schilder mit der Beschriftung ''Haltestelle der Straßenbahn'', ''Kraftwagenhaltestelle'' oder ähnlich aufgestellt. Grundlage der heutigen Haltestellschilder war das im Reichsgesetzblatt veröffentlichte ''Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande'' vom 4. Dezember 1934 in der Fassung vom 6. Dezember 1937.<ref>''Gesetz zur des Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande'' In: ''Reichsgesetzblatt'', Teil I, Nr. 133, 1937, S.&nbsp;1319-1324, hier besonders §&nbsp;39.</ref> Eine weitere Basis zur Einführung der Haltestellschilder bildete die am 13. November 1937 veröffentlichte und am 1. April 1938 gültig gewordene ''Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab -)''<ref>''Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab -). Vom 13. November 1937''. In: ''Reichsgesetzblatt'', Teil I, Nr. 123, S.&nbsp;1247-1253, hier besonders §&nbsp;9.</ref> sowie die ''Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr'' (BOKraft) vom 13. Februar 1939, die am 1. April 1939 in Kraft trat.<ref>''Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Vom 13. Februar 1939.'' In: ''Reichsgesetzblatt'', Teil I, Nr. 29, S.&nbsp;231-250, hier besonders §&nbsp;65.</ref> Die Verkündigung der neuen Zeichen erfolgte durch den Reichsverkehrsminister am 28. Juli 1939 im [[Deutscher Reichsanzeiger|Deutschen Reichsanzeiger und preußischen Staatsanzeiger]] Nr. 172,<ref>''Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien''. Vom 19. Juli 1939.</ref> die Veröffentlichung war im Reichs[[verkehrsblatt]] B Nr. 33, vom 29. Juli 1939, einsehbar. In der Anordnung heißt es im Abschnitt ''Form, Maß und Farbe'':
Bis 1939 gab es in Deutschland keine einheitlichen Haltestellenschilder. In der Regel waren an den Haltestellen rechteckige Schilder mit der Beschriftung ''Haltestelle der Straßenbahn'', ''Kraftwagenhaltestelle'' oder ähnlich aufgestellt. Grundlage der heutigen Haltestellschilder war das im Reichsgesetzblatt veröffentlichte ''Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande'' vom 4. Dezember 1934 in der Fassung vom 6. Dezember 1937.<ref>''Gesetz zur des Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande'' In: ''Reichsgesetzblatt'', Teil I, Nr. 133, 1937, S.&nbsp;1319-1324, hier besonders §&nbsp;39.</ref> Eine weitere Basis zur Einführung der Haltestellschilder bildete die am 13. November 1937 veröffentlichte und am 1. April 1938 gültig gewordene ''Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab -)''<ref>''Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab -). Vom 13. November 1937''. In: ''Reichsgesetzblatt'', Teil I, Nr. 123, S.&nbsp;1247-1253, hier besonders §&nbsp;9.</ref> sowie die ''Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr'' (BOKraft) vom 13. Februar 1939, die am 1. April 1939 in Kraft trat.<ref>''Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Vom 13. Februar 1939.'' In: ''Reichsgesetzblatt'', Teil I, Nr. 29, S.&nbsp;231-250, hier besonders §&nbsp;65.</ref> Die Verkündigung der neuen Zeichen erfolgte durch den Reichsverkehrsminister am 28. Juli 1939 im [[Deutscher Reichsanzeiger|Deutschen Reichsanzeiger und preußischen Staatsanzeiger]] Nr. 172,<ref>''Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien''. Vom 19. Juli 1939.</ref> die Veröffentlichung war im Reichs[[verkehrsblatt]] B Nr. 33, vom 29. Juli 1939, einsehbar. In der Anordnung heißt es im Abschnitt ''Form, Maß und Farbe'':
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#<li value="5"> Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen.<br/>
#<li value="5"> Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45&nbsp; cm betragen.<br/>
# Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, grüngerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 cm lang.
# Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, grüngerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 &nbsp;cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 &nbsp;cm lang.
# Die Haltestellenzeichen unter 5 und 6 können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden.
# Die Haltestellenzeichen unter 5 und 6 können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden.
# Als einheitliche Zusatzzeichen (Anlage 3) sind, soweit ein Bedürfnis für ihre Anwendung besteht, folgende vorgeschrieben:<ul style="list-style:outside '– '"><!--
# Als einheitliche Zusatzzeichen (Anlage 3) sind, soweit ein Bedürfnis für ihre Anwendung besteht, folgende vorgeschrieben:<ul style="list-style:outside '– '"><!--

Version vom 21. Februar 2016, 15:01 Uhr

Eine Haltestelle ist ein Ort auf einer Linie des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der von Straßenbahnen, Oberleitungsbussen, Omnibussen oder anderen städtischen Verkehrsmitteln planmäßig oder zumindest regelmäßig bedient wird, um Fahrgästen das Zu- und Aussteigen zu ermöglichen. Liegt eine Haltestelle direkt an der Straße, greifen besondere Verkehrsvorschriften für alle Fahrzeuge, insbesondere beim Vorbeifahren und Parken.

Situation in Deutschland

Rechtliches

Trambahn- und Bushaltestelle an der Münchner Freiheit

In Deutschland ist eine Haltestelle eine mit dem Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung (StVO) markierte Einrichtung im Straßenverkehrsnetz, an dem ein öffentliches Verkehrsmittel fahrplanmäßig (unaufgefordert oder als Bedarfshalt) oder auf Anforderung hält. Jeweils 15 Meter vor und hinter dem Verkehrszeichen besteht Parkverbot. Verkehrstechnisch handelt es sich um einen Verknüpfungspunkt zwischen ÖPNV und Fußverkehr.

Beschilderung

Bis 1939 gab es in Deutschland keine einheitlichen Haltestellenschilder. In der Regel waren an den Haltestellen rechteckige Schilder mit der Beschriftung Haltestelle der Straßenbahn, Kraftwagenhaltestelle oder ähnlich aufgestellt. Grundlage der heutigen Haltestellschilder war das im Reichsgesetzblatt veröffentlichte Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande vom 4. Dezember 1934 in der Fassung vom 6. Dezember 1937.[1] Eine weitere Basis zur Einführung der Haltestellschilder bildete die am 13. November 1937 veröffentlichte und am 1. April 1938 gültig gewordene Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab -)[2] sowie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 13. Februar 1939, die am 1. April 1939 in Kraft trat.[3] Die Verkündigung der neuen Zeichen erfolgte durch den Reichsverkehrsminister am 28. Juli 1939 im Deutschen Reichsanzeiger und preußischen Staatsanzeiger Nr. 172,[4] die Veröffentlichung war im Reichsverkehrsblatt B Nr. 33, vom 29. Juli 1939, einsehbar. In der Anordnung heißt es im Abschnitt Form, Maß und Farbe:

  1. Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45  cm betragen.
  2. Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, grüngerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35  cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50  cm lang.
  3. Die Haltestellenzeichen unter 5 und 6 können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden.
  4. Als einheitliche Zusatzzeichen (Anlage 3) sind, soweit ein Bedürfnis für ihre Anwendung besteht, folgende vorgeschrieben:
    • Richtungspfeil: ein grüner Pfeil, der über dem H des Haltestellenzeichens und senkrecht zu diesem anzubringen ist,
    • Zwangshaltestelle: ein quadratisches gelbes Schild mit waagerechtem grünen Querstrich; es ist unter dem Haltestellenzeichen bzw. unter dem Zusatzzeichen „Zahlgrenze“ anzubringen, im übrigen gilt Ziffer 12,
    • Zahlgrenze: ein grünes Schild mit gelber Schrift „Zahlgrenze“ am unteren oder oberen Rande des Haltestellenzeichens angebracht.
  5. Für die Linienbezeichnung sind Form und Maße freigestellt. Als Farben sind gelbe Schrift und grüner Grund zu verwenden.

Nach dieser Regelung, die in ihrer letzten, überarbeiteten Form am 20. September 2006 außer Kraft trat,[5] sollten alle Haltestellen im Deutschen Reich bis zum 1. April 1941 mit den neuen einheitlichen Zeichen versehen werden. Aufgrund des Zweiten Weltkrieges wurde das vielfach mehr durchgeführt und das Haltestellenschild faktisch zumeist erst nach Kriegsende deutschlandweit eingeführt.

Die Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftwagenlinien waren nicht nur unterschiedlich in ihrer Ausprägung, es gab darüber hinaus Regelungen für die Ausweisung als Doppelhaltestelle, für die Befestigung an Kragarmen einschließlich der Farbgebung für die Schilderpfosten. Mit der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Vom 14. August 1953. wurde Regelwerk erstmals einer Novelle unterzogen, die den Text auf die Bedürfnisse und Veränderungen in der Bundesrepublik Deutschland anpaßte, wobei sich an den Zeichen nichts änderte.

Bereits seit der Anweisung vom 19. Juli 1939 galten die Haltestellenzeichen als Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung, doch gehörten sie nicht zum Katalog der Verkehrszeichen. In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Haltestellenzeichen erstmals mit Einführung der am 1. März 1971[6] in Kraft getretenen Straßenverkehrs-Ordnung in den Verkehrszeichenkatalog eingebunden. Das Verkehrszeichen 224 Haltestelle für Straßenbahnen und Linienbusse[7] erhielt seine heute gültige Bestimmung mit der 6. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. Juli 1983.[8]

Blinkaufforderung

Bei manchen Bushaltestellen befinden sich zusätzliche Zeichen, die den Busfahrer anweisen, den Warnblinker während des Haltevorgangs anzuschalten.[9] Diese so genannte Blinkaufforderung wird mittels unterschiedlicher Zeichen dargestellt. Eine Vorschrift oder eine Norm hierzu gibt es jedoch nicht.

Bauweise

Kaphaltestelle für Bus und Straßenbahn in Kassel
Überfahrbares Haltestellenkap in Kassel
Nächtlich beleuchtete Bushaltestelle
Aufwändig überdachte Haltestelle in Erkelenz
Bushaltestelle mit Wartehäuschen in DDR-Bauweise
Haltestelle an der Museumsstrecke einer Überlandstraßenbahn (Bergisches Straßenbahnmuseum)

Moderne Haltestellen sind behindertengerecht ausgeführt. Beim Ein- und Aussteigen ist keine Stufe zu überwinden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Bushaltebucht

Bei einer Bushaltebucht oder Bushaltestellenbucht handelt es sich um eine Fahrbahnaufweitung, bei der der Bus nicht auf der Fahrbahn, sondern im Straßenseitenraum anhält. Das Ein- und Aussteigen erfolgt ohne die Behinderung des fließenden Verkehrs; allerdings wird sie in Diagonalrichtung angefahren, was insbesondere stehende Fahrgäste gefährden kann.

Konventionelle Haltestelleninsel

Eine konventionellen Haltestelleninsel liegt im Normalfall zwischen den Fahrbahnen des Autoverkehrs. Diese müssen die Fußgänger zum Erreichen der Insel überqueren, was unter Umständen Ampeln und Absperrgitter an der Bahnsteigrückseite erfordert.

Haltestellenkap

Bei einem Haltestellenkap wird der Gehweg bis an die Gleise (oder Fahrbahn) vorgezogen bzw. die Gleise sind an diesen verschwenkt. Dies ist die sicherste Haltestellenform, da ein- und aussteigende Fahrgäste keine Fahrbahn überqueren müssen.

Überfahrbare Kaphaltestelle

Bei einer überfahrbaren Kaphaltestelle, auch überfahrbares Haltestellenkap genannt, wird die zwischen Gleis und Gehweg befindliche Fahrbahn angehoben, so dass ein niveaugleicher Übergang vom Gehweg zum Schienenfahrzeug entsteht. Oft wird im Haltestellen- oder Rampenbereich der Fahrbahnbelag im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Haltestelle und einer Geschwindigkeitsreduzierung geändert. Wird eine Ampel zur Sicherung des Fahrgastwechsels gegen den übrigen Straßenverkehr verwendet, wird auch von einer dynamischen Haltestelle (Zeitinsel) gesprochen.

Überdachte Haltestelle

Überdachte Haltestellen werden auch unter den Begriff Wartehallen und dem Oberbegriff Stadtmöbel geführt. In größeren Städten befinden sich an vielen Haltestellen Fahrkartenautomaten. Auch ein Fahrplan und Informationstafeln zum Betrieb an der Haltestelle sind dort in der Regel angebracht, so dass sich potentielle Fahrgäste über Netz, Tarife sowie die An- und Abfahrzeiten der dort haltenden Verkehrsmittel informieren können. Doch auch Vandalismus zeigt sich besonders oft an Haltestellen und führt oft zu erheblichen Schäden. An Wartehäuschen von Haltestellen ist häufig Plakatwerbung angebracht.

Bedarfshaltestelle

Bedarfshaltestellen werden nur nach Anforderung angefahren – Terminals mit Benutzerschnittstellen erlauben auch Personen ohne Telefon eine Fahrt anzumelden. Die Terminals können mit Lichtstrom oder photovoltaisch versorgt werden. Die Benutzerschnittstelle besteht aus vandalenresistenten alphanumerischen oder Grafik-Displays und einem oder mehreren Druckknöpfen (Tasten).

In einigen Ländern (so z. B. in den Niederlanden) werden Bedarfshaltestellen mitunter an Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen eingerichtet. In diesem Fall betätigt der wartende Fahrgast einen Schalter im Haltestellenbereich, der wiederum ein Signal einige hundert Meter vor der Haltestelle ansteuert. Durch dieses Signal wird dem Busfahrer mitgeteilt, dass an der nächsten Haltestelle Fahrgäste zusteigen möchten und er die Geschwindigkeit zu reduzieren sowie die (in der Regel in einer Haltebucht, ähnlich einem Autobahnparkplatz, abseits der Autobahn liegende) nächste Haltestelle anzufahren hat.

Doppelhaltestelle

Doppelhaltestellen können von zwei oder mehr Fahrzeugen angefahren werden. Dadurch wird das wechselseitige Umsteigen möglich, erfordert aber lange Wege, wenn mehr als zwei Fahrzeuge halten. Bis 1992 waren hierfür in Deutschland besondere Zeichen gesetzlich verordnet (siehe oben), die anzeigten, dass das Fahrzeug nur einmal zum Fahrgastwechsel an dieser Haltestelle hielt, wobei dies nicht zwingend an der vordersten Position der Haltestelle geschehen musste.

Richtungshaltestelle

Wird eine Haltestelle nur in einer Fahrtrichtung bedient, so spricht man von einer Richtungshaltestelle. Ursächlich für ihre Einrichtung ist meist die Führung einer Linie durch eine Einbahnstraße. Auch Platzmangel zur Einrichtung einer gegenüberliegenden Haltestelle beziehungsweise fehlende Querungsmöglichkeiten einer Straße können Richtungshaltestellen erforderlich machen.

Ausstiegshaltestelle/Einstiegshaltestelle

An Endstationen, meist vor Wendeschleifen, sind oft reine Ausstiegshaltestellen anzutreffen. Dort ist der Einstieg verboten, damit das Fahrzeug die Wendeanlage ohne Fahrgäste befahren kann beziehungsweise dem Personal eine Ruhepause ermöglicht wird. Analog dazu ist die erste Haltestelle nach dem Wendevorgang oft eine reine Einstiegshaltestelle. Auch sogenannte Bedienungsverbote können dazu führen, dass an Haltestellen nur aus- oder nur eingestiegen werden darf. So dürfen beispielsweise viele Regionalbusunternehmen innerhalb von Städten ihre Fahrgäste nur im ein- oder ausbrechenden Verkehr befördern. Damit wird eine Konkurrenz zu städtischen Omnibusunternehmen verhindert.

Bei den „Haltestellen“ des Pedibus („Schulbus zu Fuß“) hält hingegen kein Fahrzeug, Schulkinder sammeln sich zu festgelegten Zeiten, um gemeinsam entlang einer festgelegte Route zur Schule zu gehen.

Siehe auch

Commons: Haltestellen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Haltestelle – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur des Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande In: Reichsgesetzblatt, Teil I, Nr. 133, 1937, S. 1319-1324, hier besonders § 39.
  2. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab -). Vom 13. November 1937. In: Reichsgesetzblatt, Teil I, Nr. 123, S. 1247-1253, hier besonders § 9.
  3. Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Vom 13. Februar 1939. In: Reichsgesetzblatt, Teil I, Nr. 29, S. 231-250, hier besonders § 65.
  4. Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939.
  5. Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153.
  6. Straßenverkehrs-Ordnung - StVO - Vom 16. November 1970. In: Bundesgesetzblatt Teil I, Tag der Ausgabe: Bonn, 16. November 1970, S. 1565.
  7. Anlage 2 zur StVO, Abschnitt 4
  8. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, Drucksachen Band 527, Bonn 1995, S. 31.
  9. Die „Blinkaufforderung“ an Bushaltestellen