Ludwig Bredow

Ludwig Bredow (* um 1790; † nach 1853) war Kreisgerichtsrat in Dramburg in Pommern und Mitglied des preußischen Ersten und Zweiten Vereinigten Landtages.

Leben

Ludwig Bredow studierte Jura. Spätestens seit 1822 war er Stadtrichter in Dramburg. 1835 wurde er zum Kreisjustizrat für Dramburg ernannt, 1850 zum Kreisgerichtsrat.[1][2][3] 1853 wurde er in den Ruhestand versetzt und erhielt den Titel Geheimer Justizrat.[4]

Ludwig Bredow war für die Provinz Brandenburg 1847 und 1848 Abgeordneter des preußischen Ersten und Zweiten Vereinigten Landtages.[5][6] Der neumärkische Kreis Dramburg gehörte zwar seit 1816 zur Provinz Pommern, war aber bei den Provinzialständen der Provinz Brandenburg verblieben.[7]

Bredow besaß die Güter Klostergut und Golzengut bei Dramburg, die danach weiter im Familienbesitz blieben.[8]

Einzelnachweise

  1. Handbuch für die Preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung, 1835, S. 635
  2. Handbuch über den Königlich Preussischen Hof und Staat für das Jahr 1844, S. 526; dieses war der höchste Justizposten im Kreis Dramburg
  3. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Cöslin, 1850, S. 201
  4. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Cöslin, 1853, S. 19
  5. Der Erste Vereinigte Landtag in Berlin 1847, Berlin 1847, S. 736, mit dem Namen Bredow (ohne von)
  6. Karsten Holste: In der Arena der preußischen Verfassungsdebatte, Berlin 2013, S. 263, erwähnt eine Wahl von 1839, in der Bredow bereits ein umstrittenes (Landtags-?)Mandat erhielt.
  7. Theodor Wengler: Der Provinzialverband Pommern. Verzeichnis der Mitglieder des Provinziallandtages. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern, Reihe V, Band 44. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2008, ISBN 978-3-412-20109-8, S. 2.
  8. Amts-Blatt der Königlich Preußischen Regierung zu Frankfurt a. d. Oder, 1823, S. 342