Letzte Generation

Straßenblockade am Berliner Hauptbahnhof (2022)
Mit oranger Farbe angesprühter Haupteingang der Universitätsbibliothek Freiburg, 2023

Die Letzte Generation (kurz LG) ist ein Zusammenschluss und eine seit Ende 2023 eingetragene Marke von Klimaaktivisten in Deutschland und in Österreich. Er verfolgt das Ziel, durch Mittel des zivilen Ungehorsams Maßnahmen der Regierungen zur Einhaltung des Übereinkommens von Paris und des 1,5-Grad-Ziels zu erzwingen. Die Gruppe bildete sich 2021 aus Teilnehmern am Hungerstreik der letzten Generation. Die Anfang 2022 begonnenen Aktionen bezeichnen die Aktivisten als Aufstand der Letzten Generation, weil nach ihrer Ansicht die Überschreitung von Kippelementen im Erdklimasystem drohe und sie der letzten Generation angehörten, die noch in der Lage sei, „den völligen Erdzusammenbruch vielleicht noch aufzuhalten“. Aufsehen erregt die Gruppe insbesondere, weil sich die Aktivisten bei vielen Aktionen auf Straßen festkleben und den Verkehr blockieren und weil sie Gebäude mit oranger Farbe besprühen. Diese Protestformen werden von großen Teilen der Öffentlichkeit abgelehnt. Deutsche Gerichte haben Aktivisten in Strafprozessen oft wegen Nötigung verurteilt; einige wurden freigesprochen. Im Falle von Verurteilungen wurden in den meisten Fällen Geldstrafen und in einigen Fällen Freiheitsstrafen verhängt.

Hintergründe

Nötige Pfade zur Emissionsreduktion, um das im Übereinkommen von Paris vereinbarte Zwei-Grad-Ziel ohne negative Emissionen einzuhalten, abhängig vom Emissionspeak
Aktivisten fordern explizit die Sorgfaltspflicht des Staates gegenüber kommender Generationen ein.
Aktivisten fordern die in Artikel 20a des Grundgesetzes aufgeführte Schutzpflicht des Staates gegenüber kommenden Generationen ein.

Die Letzte Generation möchte mit ihrem Namen auf den wissenschaftlichen Konsens zum Klimawandel und das völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen von Paris aufmerksam machen. Nach Einschätzung der Bewegung sei festzustellen, dass die derzeitige Generation die letzte sei, die etwas gegen die globale Erwärmung und das Erreichen von Kippelementen im Erdklimasystem unternehmen könne.[1]

Die Bezeichnung der Gruppe wird auch mit einem Tweet von Barack Obama in Verbindung gebracht:[2][3]

“We are the first generation to feel the effect of climate change and the last generation who can do something about it.”

„Wir sind die erste Generation, die den Effekt des Klimawandels zu spüren bekommt, und die letzte Generation, die etwas dagegen machen kann.“

Barack Obama: Tweet vom 23. September 2014[4]

Die Letzte Generation verweist auch auf die Prüfberichte des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen der Bundesrepublik Deutschland. Dieser hatte 2023 festgestellt, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung unzureichend und nicht im Einklang mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz sei. Die Bundesregierung lege gemäß des Expertenrats ebenfalls nicht dar, wie die Lücke zu den Zielen für 2030 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu schließen sei. Dies gilt insbesondere für den Verkehrs- und Gebäudesektor.[5][6]

Ziele

Die Letzte Generation gibt unterschiedliche Ziele für ihre Aktionen aus und hat diese im Lauf der Zeit immer wieder angepasst.

„Essen Retten Leben Retten“

Als erste Aktionsreihe führten die Aktivisten die Kampagne Essen Retten Leben Retten durch. Dabei wurde gefordert, dass die neue deutsche Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen für eine Agrarwende bis 2030 festlegen und als erste Sofortmaßnahme gegen Lebensmittelverschwendung vorgehen sollte. Große Lebensmittelhändler sollten verpflichtet werden, noch genießbares Essen zu spenden, was ein Beitrag gegen den Hunger sei und den CO₂-Ausstoß sofort reduzieren würde. Damit dies passiere, müsse die Bundesregierung ein Essen-Retten-Gesetz nach dem Vorbild Frankreichs einbringen. Um eine umfassende Agrarwende einzuleiten, solle sich die Bundesregierung an den Vorschlägen des Bürgerrats Klima orientieren. So sollte sichergestellt werden, dass nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe besser entlohnt würden und eine „gute Ernährung“ für alle Menschen erschwinglich werden würde.[7]

In Österreich forderte die Gruppe von der Bundesregierung, Maßnahmen gegen eine weitere Bodenversiegelung und für eine Agrarwende bis 2030 zu treffen.[8]

Dekarbonisierung

Von der Gruppe zitierte IPCC-Statements zum Klimawandel, November 2022

Sowohl mit Blick auf den Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und die Auswirkungen des Klimawandels als auch mit Blick auf die Finanzierung des russischen Regimes und dessen Überfalls auf die Ukraine fordert die Gruppe ein Ende der staatlichen Finanzierung von Infrastruktur, die der Bereitstellung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas dient.[9] Im September 2023 forderte die Letzte Generation die Bundesregierung auf, bis 2030 die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Öl und Erdgas in Deutschland einzustellen.[10]

Tempo 100 und 9-Euro-Ticket

Im Herbst 2022 erhob die Aktionsgruppe Forderungen von zunächst einem Tempolimit von 100 km/h auf deutschen Autobahnen und einer Fortsetzung des 9-Euro-Tickets im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).[11][12]

Forderungen nach einem Gesellschaftsrat

In einem Brief vom 6. März 2023 forderte die Letzte Generation die Einsetzung eines Gesellschaftsrates aus gelosten Bürgern, der darüber beraten solle, wie Deutschland bis 2030 klimaneutral werden könne. Die Bundesregierung solle öffentlich versprechen, den Empfehlungen dieses Rats zu folgen. In dem Brief hieß es: „Sollten wir bis zum 13.03.2023 keine Antwort von Ihnen erhalten, sehen wir keine andere Möglichkeit, als gegen den aktuellen Kurs Widerstand zu leisten.“ Man werde die öffentliche Ordnung maximal stören, „bis wir von Ihnen eine Reaktion bekommen, die es unserem Gewissen erlaubt, aufzuhören“.[13] Nachdem Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher die Staatsanwaltschaft wegen versuchter Nötigung von Verfassungsorganen eingeschaltet hatte, entschuldigte sich die Letzte Generation per offenem Brief für ihre als Drohung verstandene Forderung: Es sei nie ihr Ansinnen gewesen zu drohen.[14] In einem Brief an die Bundesregierung vom April 2023 fordern die Klimaaktivisten weiterhin die Einrichtung eines Gesellschaftsrats, formulieren dann aber versöhnlicher: „Nutzen Sie dieses Instrument, um Ihrer Aufgabe, die deutsche Gesellschaft und die Verfassung zu schützen und eine lebenswerte Zukunft zu gestalten, gerecht zu werden.“[15]

Teilnahme an der Europawahl 2024

Die Letzte Generation tritt mit dem Projekt „Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation“ als Sonstige politische Vereinigung (SPV) zur Europawahl 2024 an.[16][17]

Strategie

Die Letzte Generation ist Teil einer internationalen Klimaprotestbewegung, deren einzelne Gruppen unterschiedliche Schwerpunkte haben und Strategien verfolgen. Anders als Fridays for Future, jedoch ähnlich wie Extinction Rebellion, arbeitet die Letzte Generation vornehmlich mit störenden Aktionen des zivilen Ungehorsams.[18][19] Diese haben das Ziel, Unternehmen und Regierungen angesichts der Klimakrise zum Handeln zu bewegen. Die Letzte Generation gibt an, dass ziviler Widerstand nicht ihr bevorzugtes Mittel, jedoch angesichts der unzureichenden Klimaschutzpolitik notwendig sei, um wahrgenommen zu werden.[20]

Die Aktivisten richten nach eigenen Angaben ihr Handeln nach einem „Protestkonsens“ der Letzten Generation aus. Der höchste Wert sei die Gewaltfreiheit. Außerdem veröffentlichen sie Fotos und Videos von sich.[21] In der Öffentlichkeit stoßen die Proteste jedoch oft auf Ablehnung.[22]

Anfang 2024 kündigte die Letzte Generation einen „Strategiewechsel“ und das Ende des „Kapitel des Klebens“ an. Die Entscheidung fiel mit einem internen Führungswechsel zusammen, zudem seien nicht genug „neue Leute“ zur Gruppe gestoßen, die bereit wären, die Klebeblockaden anstelle von Aktionen und Strafverfolgung erschöpfter Aktivisten fortzusetzen. Großdemonstrationen und gezielte Störaktionen gegenüber Politikern oder kritischen Infrastrukturen wie Pipelines sollen neue Hauptprotestformen werden.[23][24] Tage später gaben sie bekannt, zur Wahl des EU-Parlaments 2024 anzutreten.[25]

Im Februar 2024 wurde eine Sonstige Politische Vereinigung mit dem Namen Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation gegründet, um zur Europawahl 2024 anzutreten[26]. Unter den 12 Kandidaten aus verschiedenen deutschen Städten und der Berufsangabe „Klimakleber“ sind Lina Johnsen, Carla Hinrichs, Raúl Semmler und Henning Jeschke. Hauptpunkte des Programms sind:

  1. Stärkung und Veränderung der Demokratie durch Gesellschaftsräte
  2. Gerechter Ausstieg aus Öl, Gas & Kohle so schnell wie möglich
  3. Soziale Gerechtigkeit weltweit
  4. Unterstützung von Bewegungen für soziale und Klimagerechtigkeit

Am 29. März 2024 teilte der Bundeswahlausschuss mit, dass die Gruppe zur Wahl antreten darf.[17]

Struktur

Carla Hinrichs, eine Pressesprecherin der „Letzten Generation“

Die Letzte Generation wurde im Dezember 2021 von Henning Jeschke, Lea Bonasera und Melanie Guttmann gegründet.[27] Jeschke und Bonasera hatten vorab bereits an Aktionen von Extinction Rebellion und am Hungerstreik der letzten Generation teilgenommen.[28][29] Struktur und Protestformen wurden aus dem größeren, internationalen A22-Netzwerk übernommen, in dem die Letzte Generation eine von elf Gruppen (Stand 2023) darstellt: An der Spitze der hierarchisch aufgebauten Letzten Generation stehen das dreiköpfige „Kernteam“ und darunter das „Strategieteam“, die grundlegende und strategische Entscheidungen („Kampagnenziele“) treffen und an Arbeitsgemeinschaften wie „Legalteam“, „Finanzteam“ und „Presseteam“ weitergeben. Auf dieser dritten Ebene befinden sich auch sechs regionale Strategieteams, in denen die Kampagnenziele an Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Diese unterweisen die auf der vierten Ebenen befindlichen lokalen Protestgruppen (die sich u. a. auf den Straßen festkleben).[30] Im internen Sprachgebrauch führen „Bienenkönige und -innen“ diese Aktivistengruppen auf der untersten Ebene, bestehend aus den „Arbeitsbienen“, gleichzeitig „Keimzellen“, an.[31] Festgenommenen Aktivisten stehe ein „Ermittlungsausschuss“ zur Verfügung, darüber hinaus Psychologen der Gruppe „Psychologists for Future“.[32][33]

Das Alter der Aktivisten reicht von etwa 19 Jahren bis zu 73 Jahren.[34][35][33] Laut Selbstangaben arbeitet die Mehrheit nebenbei, andere haben ihr Studium aufgegeben oder unterbrochen, um sich ganz dem Aktivismus zu widmen.[32] Die genaue Zahl der Mitglieder ist unklar; Schätzungen reichen im Jahr 2022 von 80[36] bis 600[37] bzw. mehreren Hundert Mitgliedern.[32] Eine Aktivistin gab im Dezember 2022 an, die Aktionen hätten mit 30 Menschen begonnen, die auf 750 angewachsen seien.[38] Laut Welt am Sonntag befanden sich im Februar 2023 in einer öffentlich zugänglichen Liste persönliche Daten von mehr als 2200 Personen.[39] Anfang 2023 schloss sich der Journalist Raphael Thelen der Gruppierung an,[40] Lorenz Rollhäuser beteiligte sich 2023 an einer Straßenblockade.[41] Einige Polizisten sind für die „Polizeivernetzung“ aktiv.[42][43]

Im Oktober 2023 kündigte Sprecherin Carla Hinrichs an, dass sich drei der sechs Mitglieder der Kerngruppe aus dieser zurückziehen würden. Gründungsmitglied Henning Jeschke wechsle in das Strategieteam des A22-Netzwerks. Das dreiköpfige Gründungsteam solle ein Vetorecht behalten. Die Kerngruppe war unter anderem wegen des Umgangs mit Roger Hallam, dem britischen Umweltaktivisten und Vordenker der Letzten Generation, in die Kritik geraten.[44]

Seit Ende 2023 ist die Marke „Letzte Generation“ und die dazugehörende bildliche Markendarstellung beim Deutschen Patent- und Markenamt für den Klima und Umweltaufklärung für den Erhalt der lebenssichernden Ökosysteme e. V. eingetragen und geschützt.[45][46]

Aktionsformen

Eigenen Angaben zufolge führte die Aktionsgruppe im Zeitraum von Januar bis Oktober 2022 rund 370 Aktionen durch.[11] Laut einem Lagebild des Bundeskriminalamtes von Juni 2023 sind Personen aus der Gruppierung Letzte Generation seit Anfang 2022 verantwortlich für 580 Straftaten, bei denen 740 Personen in Erscheinung getreten sind. Bei den Delikten handelte es sich überwiegend um Nötigungen und Sachbeschädigungen.[47]

Container-Aktionen

Container-Aktion der Gruppe in Berlin (2022)

Um darauf aufmerksam zu machen, dass ein erheblicher Teil der produzierten Lebensmittel weggeworfen wird, führte die Gruppe deutschlandweit Container-Aktionen durch. Vor allem in der Frühphase der Letzten Generation entnahmen Aktivisten weggeworfene Lebensmittel aus Supermarktmülltonnen, verschenkten diese in verschiedenen Städten öffentlich unter Hinweis auf die illegale Herkunft oder warfen sie bei Straßenblockaden auf die Fahrbahn.[48][49] Einige Aktivisten zeigten sich aus Protest gegen die rechtliche Einordnung des Containerns als Diebstahl selbst an.[50][51] Somit soll mediale Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt werden.[52] In der Schweiz hatten Gerichte schon in früheren Jahren festgestellt, dass es sich bei Containerentnahmen nicht um Diebstahl handelt.

Blockierung von Infrastruktur

Verkehr (Beispiele)

Ein Freiburger Arzt löst die Handfläche eines am Asphalt festgeklebten Aktivisten, auf dessen Handrücken ein Hinweis zum Klebstoff zu lesen ist (2022)
Hand mit Warnschild „Achtung festgeklebt“, darauf Tube mit Kleber (Berlin, 2022)

Straßenblockaden waren die zentrale Aktionsform der Gruppe, die sich hierbei an der britischen Klimaschutz-Aktionsgruppe Insulate Britain orientierte.[53] Um die Räumung der Straßenblockaden durch die Polizei zu erschweren, klebten sich Aktivisten dabei regelmäßig mit ihren Hand- oder Fußflächen mit Sekundenkleber, Bauschaum oder Schnellbeton („Betonhände“)[54] auf der Straße fest. Wegen dieser Protestaktionen etablierte sich der von Bild geprägte,[55] oftmals abwertend gebrauchte Begriff „Klimakleber“, der vereinzelt auch von Aktivisten selbst gebraucht wird.[56] Um weitere Mitstreiter zu gewinnen, führten Aktivisten für Interessierte deutschlandweit einschlägige Aktionstrainings durch.[38] Im Januar 2024 kündigte die Gruppe an, in Zukunft nicht mehr mit Klebeaktionen für ihre Ziele protestieren, sondern auf andere Protestformen zu setzen.[57]

Im November 2021 forderten Mitglieder der Letzten Generation im Gespräch mit Olaf Scholz (damals designierter Bundeskanzler), innerhalb von 100 Tagen ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, um das Wegwerfen von Lebensmitteln zu verbieten. Andernfalls werde die Gruppe mit Straßenblockaden ihren politischen Forderungen Nachdruck verleihen.[58] Scholz lehnte dies ab.

Am 24. Januar 2022 blockierten Aktivisten erstmals Autobahn-Anschlussstellen rund um Berlin. Allein im ersten Monat registrierte die Berliner Polizei 44 Blockaden, bei denen 180 Menschen vorläufig festgenommen wurden. In zwölf Fällen ordneten Richter einen 24-stündigen Unterbindungsgewahrsam an, um weitere Taten zu verhindern.[59] Zur Bündelung der Ermittlungen richtete das Landeskriminalamt Berlin die Ermittlungsgruppe „EG Asphalt“ ein.[60] Berlin war von Anfang an am stärksten von den Blockaden betroffen. Die Aktivisten weiteten im Laufe des Jahres ihre Straßenblockaden auf ganz Deutschland aus. Seit Februar 2022 blockiert die Gruppe zudem Verkehrsknoten und Autobahnen in Österreich.[61]

Nach Ablauf eines weiteren Ultimatums an Olaf Scholz zur Einbringung eines „Essen-Retten-Gesetzes“ in den Bundestag, kündigte die Gruppe im Februar 2022 an, die Blockaden auf Luft- und Schiffverkehr auszuweiten. Etwa 35 Aktivisten blockierten Teile des Hamburger Hafens und die Köhlbrandbrücke.[62] Nach eigenen Angaben vergoss die Gruppe zudem 60 Liter Rapsöl auf der Fahrbahn der Brücke; sie wollte damit eine „Störung des todbringenden Alltags“ erreichen. Zwei Aktivisten sprangen in das Hafenbecken, um den Schiffsverkehr zu stören.[63][64][65] Kurz darauf blockierten Aktivisten die Zufahrtsstraßen zu Flughäfen in Berlin, Frankfurt am Main und München.[66]

Im April 2022 führte die Gruppe in Frankfurt am Main innerhalb einer Woche rund 20 Blockadeaktionen an neuralgischen Verkehrsknotenpunkten durch. Einige Teilnehmer klebten sich auf der Fahrbahn fest und verteilten eine ölartige Flüssigkeit auf der Fahrbahn, wodurch vier Radfahrer stürzten und sich zum Teil verletzten. Insgesamt wurden fast 200 Personen festgenommen und etwa 140 Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Über 30 Personen wurden längerfristig in Gewahrsam genommen.[67]

Bei neuerlichen Straßenblockaden im Oktober 2022 in Berlin wurde teils scharfe Kritik an den Aktivisten geäußert, weil ein Rettungsfahrzeug der Feuerwehr aufgrund einer Blockade verspätet an einem Unfallort eintraf. Die Gruppe teilte mit, dass man bestürzt sei. Das Unfallopfer starb am 3. November 2022.[68] Allerdings teilte die Berliner Staatsanwaltschaft im April 2023 mit, dass gegen die beteiligten Aktivisten keine Anklage wegen eines Tötungs- oder Körperverletzungsdelikts erhoben werde, da diese „nicht fahrlässig für den Tod der Frau verantwortlich“ sind. Der Tod der Frau hätte auch bei rechtzeitiger Hilfe nicht verhindert werden können.[69][70]

Am 3. November 2022 klebten sich Aktivisten in München an eine Straße am Stachus. Wenige Stunden nach der Blockadeauflösung wiederholten 15 Aktivisten die Aktion. Die Polizei beantragte für sie einen einmonatigen Unterbindungsgewahrsam nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz.[71] Die Aktion war eine Solidaritätsbotschaft an zuvor in Unterbindungsgewahrsam genommene Mitglieder der Gruppe Scientist Rebellion.[72]

Am 24. November 2022 drang eine Gruppe von Aktivisten in das Gelände des Flughafens Berlin Brandenburg ein und klebte sich auf dem Rollfeld fest, woraufhin der Flugbetrieb vorübergehend eingestellt werden musste. Mehrere Aktivisten wurden in Gewahrsam genommen und Anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr, Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung erstattet.[73][74] Am 8. Dezember 2022 drangen Aktivisten in das Gelände des Flughafens Berlin Brandenburg und des Flughafens München ein, woraufhin es zu Rollfeldsperrungen und Beeinträchtigungen des Flugverkehres kam.[75][76] Ein Flugzeug mit einem Notfallpatienten konnte erst mit 20-minütiger Verspätung in München landen.[77]

Im Verlauf des Jahres 2023 wurden nach eigenen Angaben 1250 Straßen blockiert.[78]

Am 5. Mai 2023 drangen Aktivisten nach dem Durchschneiden des Zaunes erneut in das Gelände des Flughafens Berlin Brandenburg ein, um nach eigenen Angaben „Privatjets als gefährliche Gegenstände“ zu markieren. Bei der Aktion wurde ein Kleinflugzeug mit oranger Farbe besprüht.[79]

Am 13. Juli 2023 schnitten sich Aktivisten durch Sicherheitszäune und klebten sich auf Zubringerwegen in der Nähe von Start- und Landebahnen der Flughäfen Hamburg und Düsseldorf fest. In Hamburg mussten zum Ferienbeginn 50 Flüge (Abflüge und Ankünfte) annulliert werden, in Düsseldorf mehrere. Daneben gab es Verspätungen und Umleitungen. Justizminister Marco Buschmann wies auf Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe hin.[80] Tags darauf wurde der morgendliche Berufsverkehr in 26 Städten blockiert.[81] In Bamberg wurde bereits einige Tage zuvor der Feierabendverkehr von den Klimaaktivisten blockiert.[82] Laut einem Medienbericht vom 17. Dezember 2023 erhob die Fluggesellschaft Eurowings (stellvertretend für alle Lufthansa-Töchter) wegen der Blockadeaktionen an den Flughäfen Berlin, Düsseldorf und Hamburg eine Schadenersatzforderung in Höhe von insgesamt 740.000 Euro.[83]

Aktivisten blockieren die Straße des 17. Juni im Oktober 2023

Am 28. Oktober 2023 blockierten mehrere hundert Aktivisten der Letzten Generation, zum Teil klebend, die Straße des 17. Juni in Berlin,[84] vier Wochen später fand eine ähnliche Blockade ohne Klebungen statt.[85] Am 20. November 2023 betonierten sich Aktivisten der Letzten Generation auf der Südautobahn (A2) bei Vösendorf in Niederösterreich auf der Straße fest.[86]

Am 16. März und 20. April 2024 führte die Letzte Generation zeitgleich in mehreren deutschen Städten angezeigte bzw. nicht angezeigte „Ungehorsame Versammlungen“ mit jeweils etwa hundert Teilnehmern durch. Gemäß der geänderten Strategie wurden dabei Straßen blockiert, ohne dass Aktivisten sich festklebten.[87][88][89][90][91]

Energie

Im April und Mai 2022 versuchten Aktivisten, die Notabschaltung von Ölpipelines zu manipulieren, um den Ölfluss zu stoppen. Dies erfolgte an mehreren ostdeutschen Orten, so in Demmin, Schwedt und Strasburg. Die Polizei entfernte die teilweise angeketteten und angeklebten Aktivisten, nahm sie längerfristig in Gewahrsam und leitete Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe ein.[92]

Das Landgericht Neubrandenburg im Oktober 2022[93] und das Oberlandesgericht Rostock im März[94] bzw. April[95] 2023 befanden die Besetzung von Erdölpumpstationen der Raffinerie in Schwedt als Hausfriedensbruch, verneinten eine Rechtfertigung und untersagten unter anderem, Eingriffe an technischen Einrichtungen, wie insbesondere Pump- und/oder Zwischenpumpstationen, vorzunehmen sowie die Veröffentlichung der angefertigten Protestbilder im Rahmen einer einstweiligen Verfügung. „Wenn jeder meinen würde, er könne – wenn ihm etwas nicht gefällt – eine Straftat begehen, dann landen wir im Chaos“, hatte ein Sprecher des Landgerichts kommentiert.[96]

Aktionen an Gebäuden

Das Bundeskanzleramt in Berlin war wiederholt von Aktionen betroffen: Am 14. Dezember 2021 schrieben fünf Aktivistinnen der Gruppe die Forderung „Essen Retten Agrarwende Gesetz jetzt! 2030“ auf die Fassade. Die Polizei schritt ein und ließ den Schriftzug entfernen.[97][98] Am 12. Februar 2022 pflanzten Aktivisten auf einer Rasenfläche vor dem Gebäude Kartoffeln an.[99] Am 22. Juni 2022 beschmierten etwa 20 Aktivisten eine Wand des Bundeskanzleramtes mit schwarzer Flüssigkeit und zeigten Transparente mit der Aufschrift „Öl sparen statt bohren“. Sie verlangten von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine Erklärung, dass keine neue Infrastruktur für fossile Energieträger gebaut wird.

Darüber hinaus gab es auch Aktionen an anderen politischen Gebäuden: In Berlin rissen im April 2022 als Bauarbeiter verkleidete Aktivisten vor dem Bundeswirtschaftsministerium den Bürgersteig auf und legten Rohre mit der Aufschrift „Qatar Stream“ ab.[100] Außerdem beschmutzten sie die Fassade des Ministeriums mit einer schwarzen Flüssigkeit aus Protest gegen die Pläne, Erdöl in der Nordsee zu fördern.[101]

Aktion für Tempo 100 vor dem Bundesverkehrsministerium (2022)

Im Oktober 2022 legten Aktivisten mehr als 500 Tempo-100-Schilder vor dem Bundesverkehrsministerium ab.[102] Verkehrsminister Volker Wissing hatte die Einführung selbst eines vorübergehenden Tempolimits abgelehnt, mit der Begründung, dass dafür nicht genügend Schilder auf Lager wären.[103]

Am 2. November 2022 besprühten Aktivisten die Parteizentralen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in Berlin großflächig mit oranger Farbe. Die Aktionen richteten sich gegen die Ampelkoalition, weil sie „keinen Plan gegen den Klimakollaps“ habe.[104] Am 15. Dezember 2022 klebten sich Aktivisten vor mehreren Einfahrten der Tiefgarage des Deutschen Bundestages in Berlin fest. Zwei weitere Aktivisten konfrontierten vor einem Eingang des Reichstagsgebäudes ankommende Abgeordnete mit ihren Anliegen.[105]

Zwei Tage nach der Blockade der Leipziger Jahnallee, am 11. Mai 2022, besetzten Mitglieder der Gruppe und Studierende Teile des Geländes der Universität Leipzig, vornehmlich des Auditorium maximum. Die Besetzer forderten durch die Rektorin der Universität, Eva Inés Obergfell, eine Positionierung „offiziell, öffentlich und gerichtet an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) gegen den Neubau von fossilen Infrastrukturprojekten“, insbesondere „gegen neue Ölbohrungen in der Nordsee“.[106] Die Besetzung endete am 13. Mai mit einer gemeinsamen Erklärung der Protestierenden und der Universitätsleitung.[107]

Im Rahmen der Besetzung und Räumung von Lützerath wurde die RWE-Zentrale in Essen besprüht.[108] Am 16. Oktober 2023 besprühten Aktivisten in einer synchronisierten Aktion u. a. den Haupteingang der Technischen Universität Berlin, das Audimax der Universität zu Lübeck, den Eingang der Neuen Universität in Heidelberg, die Universität Bremen und die Universitätsbibliothek in Freiburg.[109][110] Im gleichen Monat gab es ähnliche Aktionen an Gebäuden der Universität Graz, des Karlsruher Instituts für Technologie und der Eberhard Karls Universität Tübingen.[111][112]

Aktionen an Kulturobjekten

Die Glasscheibe vor dem Gemälde Tod und Leben nach der Aktion vom 15. November 2022
Rot bespritzte Wand in der Alten Nationalgalerie Berlin nach Anschlag auf das Gemälde Clown von Toulouse-Lautrec

Am 23. August 2022 klebten zwei Aktivisten der Gruppe in der Gemäldegalerie Alte Meister in Dresden sich selbst mit jeweils einer Hand am Rahmen der Sixtinischen Madonna fest, um damit nach eigenen Angaben auf die Zerstörungen durch die menschengemachte globale Erwärmung aufmerksam zu machen. Sie beschädigten dabei den Rahmen (ein Sachschaden in Höhe von 5000 €); das Gemälde blieb unbeschädigt.[113][114] Ähnliche Aktionen erfolgten am 24. August im Städel Museum in Frankfurt am Main am Gemälde Gewitterlandschaft mit Pyramus und Thisbe von Nicolas Poussin[115] und am 25. August in der Berliner Gemäldegalerie am Gemälde Ruhe auf der Flucht nach Ägypten von Lucas Cranach dem Älteren.[116]

Am 23. Oktober 2022 bewarfen zwei Aktivisten im Museum Barberini in Potsdam ein verglastes Bild von Claude Monet aus der Serie Les Meules mit Kartoffelbrei.[117] Am 15. November 2022 führten zwei Aktivisten im Wiener Leopold Museum eine Aktion gegen das Gemälde Tod und Leben des österreichischen Malers Gustav Klimt durch. Hintergrund war das Sponsoring des Museums durch den österreichischen Öl- und Gaskonzern OMV. Während ein Aktivist Öl auf das Schutzglas des Gemäldes schüttete, klebte sich der andere Aktivist mit einer Hand am Schutzglas des Gemäldes fest. Das Bild selbst wurde wegen des angebrachten Schutzglases nicht beschädigt.[118] Seit August 2022 wurden zahlreiche vergleichbare Aktionen auch von anderen Gruppen im Vereinigten Königreich, in Italien[119] und in den Niederlanden durchgeführt.[120]

Am 30. Oktober 2022 klebten sich zwei Klimaaktivistinnen an den Haltestangen eines Dinosaurierskelettes im Berliner Museum für Naturkunde fest.[121]

Nach einer Straßenblockade am 6. Februar 2023 in Hannover beschmierten Aktivisten das Ernst-August-Denkmal vor dem dortigen Hauptbahnhof mit oranger Farbe.[122]

Aktivisten brachten am 4. März 2023 auf eine Glasskulptur vor dem Jakob-Kaiser-Haus in Berlin eine dunkle Flüssigkeit, bestehend aus Tapetenleim und Dispersionsfarbe,[123] auf und beklebten sie mit Plakaten unter dem Tenor „Erdöl oder Grundrechte?“. Bei der Skulptur handelt es sich um das Werk „Grundgesetz 49“ des israelischen Bildhauers Dani Karavan, das die Grundrechtsartikel (1–19) des Grundgesetzes in der Urfassung von 1949 wiedergibt. Die Polizei traf sechs Aktivisten an.[124]

Im Mai 2023 schütteten Aktivisten des italienischen Pendants der Letzten Generation (Ultima Generazione) schwarze Farbe in das Becken des Trevi-Brunnens und entrollten Transparente in Rom, um den Stopp öffentlicher Subventionen für fossile Brennstoffe zu fordern.[125]

Beschmierte Weltzeituhr

In Berlin besprühte die Letzte Generation im September 2023 mit präparierten Feuerlöschern die Säulen des Brandenburger Tors großflächig mit oranger Farbe,[126] am 17. Oktober die denkmalgeschützte Weltzeituhr am Alexanderplatz und posierte dort mit einem Transparent mit der Aufschrift: „Uns läuft die Zeit davon“.[127]

Im Dezember 2023 besprühten Aktivisten der Letzten Generation öffentliche Weihnachstbäume in mehreren deutschen Großstädten. Dabei wurden Plakate mit der Aufschrift „Besinnlich in die Katastrophe? Nächstenliebe = Klimaschutz“ gezeigt.[128]

Kooperationen mit Museen

Ende Mai 2023 kündigte die Letzte Generation an, sich an Kunstinstallationen und Lesungen zur Dringlichkeit des Klimaschutzes zu beteiligen. Die Aktion, an der zum Internationalen Museumstag das Kölner Museum Ludwig, das Museum für Kommunikation Nürnberg, die Kunsthalle Hamburg, die Kunsthalle Rostock, das Europäische Hansemuseum Lübeck, das Museum für Völkerkunde zu Leipzig, das Deutsche Hygienemuseum Dresden und das Zeppelin-Museum Friedrichshafen teilnehmen, wurde durch die Museen initiiert.[129]

Stören von Veranstaltungen

Ein Fußballbundesligaspiel in der bayerischen Allianz Arena am 28. August 2022 wurde kurzzeitig gestört.[130]

Vor einem Konzert in der Hamburger Elbphilharmonie klebten sich am 23. November 2022 zwei Aktivisten ans Geländer des Dirigentenpults.[131] Ein Ordner hob das nicht fest montierte Geländer aus dem Pult und zog unter Applaus des Publikums die festhängenden Aktivisten aus dem Saal.[132] Im Zuge des Neujahrskonzertes der Wiener Philharmoniker 2023 wurden LG-Aktivisten vor dem Goldenen Saal des Wiener Musikvereines von Beamten erkannt und von einer geplanten Aktion abgehalten. Sie hatten ein Banner mit der Aufschrift Zwei Jahre noch sowie Klebstoff bei sich.[133]

Am 23. Februar 2023 klebte sich Henning Jeschke, ein Gründungsmitglied der Letzten Generation, während einer Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Tiergarten in Berlin am Richtertisch fest. Gegen ihn wurde wegen Nötigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verhandelt. Er habe sich festgeklebt, weil er mit dem Richter über Klimanotstand reden wollte. Anschließend wurde Jeschke mit dem Tisch aus dem Gerichtssaal getragen.[134]

Am 20. Juni 2023 wurde ein Testspiel der deutschen Fußballnationalmannschaft gegen Kolumbien in der Gelsenkirchener Veltins-Arena kurzzeitig gestört.[135]

Die Premiere des Jedermann bei den Salzburger Festspielen im Juli 2023 wurde von Zwischenrufen von Aktivisten der Letzte Generation unterbrochen, Zuschauern war der Austria Presse Agentur zufolge anfangs nicht klar, ob es sich um eine Störaktion oder um einen Teil der Inszenierung handelte.[136] Die Eröffnung der Thurn-und-Taxis-Schlossfestspiele im Juli 2023 wurde von einer Aktivistin gestört, die sich an ein Bühnenteil klebte und mit einer Rede an das Publikum wandte.[137]

Beim Berlin-Marathon im September 2023 schütteten Aktivisten orange Farbe auf die Laufstrecke, die Polizei schritt schnell ein.[138]

Kooperationen mit Theatern und Schauspiel

Mitte Juni 2023 folgte die Letzten Generation einer Einladung der Volksbühne Berlin, gemeinsam das dokumentarische Stück „Hausbesuchung“ aufzuführen. Das Theater solidarisierte sich im Vorfeld mit einem großen Banner an der Fassade, das den Namen der Gruppe trug.[139][140][141] 2022 hatten Aktivisten bei einem Auftritt in einer Aufführung Volker Löschs am Theater Bonn mitgewirkt.[142]

Aktion gegen die Waldrodung

Im Februar 2023 wurde ein junger Rot-Ahorn im Regierungsviertel in Berlin abgesägt, um laut eigenen Angaben der Gruppe auf die Waldrodung aufmerksam zu machen. Die Bezirksstadträtin für Mitte wies zu dieser Aktion darauf hin, dass Stadtbäume in Zeiten der Klimakrise essentiell seien, um Städte herunterzukühlen und Schatten zu spenden. Alle, die das Klima wirklich schützen wollen, sollten sich daher für mehr Bäume einsetzen und nicht Bäume fällen. Ein Rot-Ahorn im ausgewachsenen Zustand könne 10 Kilogramm CO2 pro Jahr speichern. Den Schaden des abgesägten Rot-Ahorns beziffert das Amt mit 10.000 Euro; gegen die Beteiligten sei Strafanzeige gestellt worden.[143][144]

Aktionen gegen Vermögende

Mit dem sogenannten „Sommerplan 2023“ kündigten Vertreter der Letzten Generation an, sich bei künftigen Aktionen vor allem auf „Symbole des modernen Reichtums“ fokussieren zu wollen. Die Aktivisten begründeten dies mit der Korrelation von Vermögen, Ressourcenverbrauch und CO2-Emissionen.[145] Am 6. Juni 2023 schnitten sich Aktivisten durch den Zaun des Flughafens Sylt und besprühten einen Cessna CitationJet mit oranger Farbe,[146] geschätzte Schadenshöhe über 200.000 Euro.[147] Zwei Tage später wurde der Barraum eines Sylter Fünf-Sterne-Hotels auf die gleiche Weise beschädigt.[148] Laut Institut für Protest- und Bewegungsforschung erhielten diese Aktionen deutlich weniger Aufmerksamkeit als Straßenblockaden an von einem breiteren Teil der Bevölkerung frequentierten Orten.[149]

Im gleichen Monat wurden auf Sylt Schaden am Rasen des Golfplatzes Budersand verursacht, indem Aktivisten zwei junge Bäume und mehrere Blumen pflanzten, um auf den erheblichen Flächenverbrauch des Platzes mit allenfalls geringem Beitrag zur Biodiversität sowie die Notwendigkeit der Renaturierung von Landschaften aufmerksam zu machen. Zudem wiesen die Aktivisten auf den hohen Pflegebedarf und Wasserverbrauch des Rasens hin, indem eines ihrer Banner die Aufschrift „Euer Luxus = Unsere Wasserknappheit“ zeigte.[150][151]

Weiterhin blockierten die Aktivisten den Haupteingang des Ritz Carlton Berlin[152] und besprühten eine Yacht im Yachthafen von Neustadt in Holstein orange.[153]

International

Die Gruppe beteiligte sich am 30. September und 1. Oktober 2023 an der Besetzung der Autobahn A12, zwischen Wirtschaftsministerium und der 2. Parlamentskammer in Den Haag.[154][155] Circa 100 Aktivisten nahmen teil.[156]

Juristische Einordnung

Hintergrund

Gemäß dem Klimabeschluss[157] des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ergibt sich aus Artikel 2 des Grundgesetz eine Schutzpflicht des Staates das „Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen“, was auch „in Bezug auf künftige Generationen“ zu verstehen ist. Außerdem verpflichtet Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland den Staat zum Klimaschutz. Artikel 20a habe jedoch keinen unbedingten „Vorrang gegenüber anderen Belangen“, sondern die Norm sei „im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen“. In der strafrechtlichen Aufarbeitung der Aktionen ist die zentrale Frage, wie die grundrechtlichen Schutzpflichten und Artikel 20a des Grundgesetz auf die Bewertung der Aktionen anzurechnen sind.[158][159]

In einem offenen Brief unterstützen 70 Professoren des Verfassungs- und Völkerrechts die Letzte Generation in Ihrer Auffassung, dass die Bundesregierung durch die Verfassung zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet ist, und forderten einen Fokus auf Lösungen für die Klimaproblematik.[160][161]

Der Verfassungsrichter am Verfassungsgerichtshof in Koblenz, Michael Hassemer, bewertet in einem Interview die Proteste unter Umständen bis zu einem gewissen Maß als gerechtfertigt. Hassemer versteht die globale Erwärmung als Notstand. Die etwaigen Straftaten der Letzten Generation könnten somit als nicht rechtswidrig gemäß § 34 StGB gewertet werden, weil dies einen rechtfertigenden Notstand beschreibe.[162]

Der Jurist und Journalist Ronen Steinke machte im April 2023 die Bundesregierung Scholz dafür verantwortlich, gesetzliche Klimaziele zu verfehlen, und bezeichnete die Aktionen der Letzten Generation als zivilen Ungehorsam von der „bravsten Sorte“. Nichtsdestotrotz seien ihre Aktionen illegal und „Klima-Selbstjustiz“. Allerdings spitze sich die klimapolitische Situation zu und bei „Aussichtslosigkeit behördlichen Einschreitens“ könne ausnahmsweise doch ein rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB denkbar sein, wie bezüglich des Widerstandes gegen langanhaltende illegale Zustände in der Massentierhaltung schon geurteilt wurde.[163]

Nach dem Strafrechtler Till Zimmermann scheitert bei Straßenblockaden durch Klimaaktivisten eine strafrechtliche Rechtfertigung durch Notstand an der fehlenden Angemessenheit. Die Rechtsordnung sehe für diese Fälle abschließende Spezialregeln zur Auflösung einer Interessenkollision vor [vgl. Rechtfertigender Notstand (Deutschland)#Gefahrenabwehr durch gesetzliches Verfahren]. Ein „fortgesetztes rechtswidriges legislatorisches Unterlassen hinsichtlich des Ergreifens wirksamer Klimaschutzmaßnahmen“ liege auch nach dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht vor.[164]

Diskussion der Straftatbestände

Hinsichtlich der Strafbarkeit der Aktionen der letzten Generation ist zu differenzieren zwischen bei entsprechenden Aktionen in aller Regel verwirklichten Delikten, solchen die in der Fachwelt diskutiert werden und jedenfalls im Einzelfall in Frage kommen können, solchen die lediglich von Einzelstimmen in Betracht gezogen werden und solchen, die ohne fachlichen Hintergrund vereinzelt medial Anklang finden. Der Schwerpunkt der strafrechtlichen Betrachtung sind dabei gesellschaftlich, medial und juristisch die Straßenblockaden der letzten Generation.

Weitestgehend unstrittig besteht die Strafbarkeit nach folgenden Vorschriften:

  • Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 1 StGB; etwa beim Beeinträchtigen eines Gemäldes bzw. dessen Rahmens[165] oder beim Durchtrennen von Zaunanlagen[166] und Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 2 StGB; etwa beim Beschmieren von Fassaden[165][167]
  • Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB; etwa beim Eindringen in umzäuntes Flughafen- oder Bahngelände[168][166][169].

Allgemein diskutiert werden darüber hinaus folgende Delikte:

  • Nötigung gem. § 240 StGB; vor allem bei Straßenblockaden[170][171][172][173][174][175][176][177]
  • Behinderung von hilfeleistenden Personen gem. § 323c Abs. 2 StGB; etwa beim Blockieren von Rettungswagen[178][179][177]
  • Behinderungen von Hilfs- und Rettungsdiensten gem. § 115 Absatz 3 StGB; etwa beim Blockieren von Rettungswagen[178][180]
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB; etwa beim Bestreben, sich nicht wegtragen zu lassen[181] (in der Literatur vielfach abgelehnt mangels Gewaltsamkeit des Widerstandleistens[182][183]; vom Kammergericht wird die Möglichkeit einer Strafbarkeit bejaht beim Festkleben in dem Bestreben, das spätere Wegtragen nicht nur unwesentlich zu erschweren[184]).

Diskutiert werden oder wurden die nachfolgenden Delikte, die allerdings nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen:

  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; etwa wenn Autofahrer durch Blockaden zu abrupten Bremsungen veranlasst werden, durch die es zu (Beinahe-)Unfällen kommt – nur möglich bei konkreten Gefährdungen von Leib, Leben oder fremden Sachen von bedeutendem Wert[170][179][185][177]
  • gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gem. § 315 Abs. 1 StGB – nur möglich bei konkreten Gefährdungen von Leib, Leben oder fremden Sachen von bedeutendem Wert[166][169][186]
  • fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB; etwa bei Blockieren von Rettungswagen – nur möglich, wenn tatsächlich Gesundheitsschädigung oder -verschlechterung eintritt[178][179][177]
  • fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB; etwa beim Blockieren von Rettungswagen – nur möglich, wenn tatsächlich Tod eintritt[178][179][187][177].

Von einzelnen Stimmen wurde ferner grundsätzlich auch die Verwirklichung dieser Delikte in Betracht gezogen:

  • (einfache vorsätzliche) Körperverletzung gem. § 223 StGB[177]
  • gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB[177]
  • Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 StGB[177]
  • bei fehlendem Erfolgseintritt (in der Regel Gesundheitsschädigung) der obigen Körperverletzungsdelikte den Versuch derselben gem. §§ 223, 22, 23 Abs. 1, 223 Abs. 2 StGB, §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23 Abs. 1, 224 Abs. 2 StGB bzw. §§ 227, 22, 23 Abs. 1, 12 Abs. 1 StGB[177]
  • (vorsätzlicher) Totschlag gem. § 212 StGB[177]
  • bei fehlendem Erfolgseintritt (Tod) des Totschlages den Versuch desselben gem. §§ 212, 22, 23 Abs. 1, 12 Abs. 1 StGB.[177]

Lediglich in den allgemeinen Medien vereinzelt auftauchend[188][189][190], in der Fachwelt allerdings einhellig abgelehnt, sind hingegen:

  • Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB (Fortbewegungsfreiheit blockierter Verkehrsteilnehmer wird nicht vollständig aufgehoben)[183]
  • Nötigung von Verfassungsorganen gem. § 105 StGB bzw. deren Mitgliedern gem. § 106 StGB (zu befürchtende Nachteile für unmittelbar Betroffene sind nicht ausreichend schwerwiegend)[191][183].

Der gesellschaftliche sowie fachliche Schwerpunkt des Diskurses um die Strafbarkeit der Aktionen ist die Nötigung gem. § 240 StGB. Für die Strafbarkeit einer Tat als Nötigung muss im deutschen Strafrecht die Rechtswidrigkeit der Tat positiv festgestellt werden und wird nicht, wie bei vielen anderen Straftatbeständen, automatisch bereits dann angenommen (indiziert), wenn der Tatbestand erfüllt wurde. Rechtswidrig ist eine Nötigung vielmehr nur dann, wenn Mittel oder Zweck[192] beziehungsweise die Mittel-Zweck-Relation[193] als verwerflich angesehen werden können.

In der neueren juristischen Fachliteratur wird insofern vertreten, dass Straßenblockaden durch Klimaaktivisten keine verwerfliche Nötigung darstellten,[194] aber auch, dass ziviler Ungehorsam allein auf der Ebene der Strafzumessung[195][196] zu berücksichtigen sei. Die eine Verwerflichkeit ablehnende Ansicht stellt dabei auf den „Kommunikationszweck als Zwischenziel“ ab.[194] Dagegen stellt der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer in einer Kolumne allein auf das Blockieren als Ziel ab und kommt so zu einer Verwerflichkeit und Strafbarkeit wegen Nötigung.[197]

Auswahl bisheriger strafrechtlicher Gerichtsurteile zu den Aktionen

Stand Mai 2023 wurden nach dortigen Angaben knapp 2000 Verfahren gegen Klimaaktivisten in Berlin bei der Staatsanwaltschaft geführt, davon rund 1790 gegen Aktivisten der Letzten Generation. Bei den Verfahren seien bislang 86 Urteile gesprochen worden, 40 davon seien rechtskräftig. In der Regel würde zu Geldstrafen verurteilt, meist wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Dabei sei aber auch ein Freispruch und eine Freiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung. Meist gehe die Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren vor, so sei in 690 Fällen gegen Mitglieder der Letzten Generation vorgegangen worden. 23 Mal seien Anklagen erhoben worden. Knapp 90 Verfahren seien offen. In rund 310 Fällen habe es eine Einstellung gegeben; mit Blick auf weitere Vorwürfe oder weil Beweise nicht ausreichten.[198]

Im Oktober 2022 lehnte ein Richter am Amtsgericht Tiergarten in Berlin einen Antrag der Staatsanwaltschaft für einen Strafbefehl ab und bezog sich dabei ausdrücklich auf die Klimakrise. Diese sei eine „objektiv […] dringliche Lage“ und „wissenschaftlich nicht zu bestreiten“. Bei einer Bewertung des Protestes sei das nur „mäßige politische Fortschreiten“ der Klimamaßnahmen zu berücksichtigen. Die Handlungen der Beschuldigten, die für dreieinhalb Stunden die Kreuzung am Frankfurter Tor blockiert haben sollen, seien daher „nicht verwerflich“. Der Richter nahm Bezug zum Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2021.[199][200][201] Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob eine Große Strafkammer am Landgericht Berlin jedoch diese Entscheidung im November 2022 auf und verwies das Verfahren zur Entscheidung an einen anderen Amtsrichter. Nach Ansicht dieser Großen Strafkammer hätten die Anliegen und „Fernziele“ der Aktivisten bei der Bewertung außer Betracht zu bleiben, was zum hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich der Verwerflichkeit der Blockade führe.[202][203] Zudem bestehe hinreichender Tatverdacht hinsichtlich Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.[202]

Ein Richter am Amtsgericht Freiburg im Breisgau urteilte am 21. November 2022 ähnlich wie sein Kollege aus Berlin, verneinte die Verwerflichkeit der Nötigung für drei Straßenblockaden und sprach den Angeklagten frei.[159][204] Mit Urteil vom 20. Februar 2024 hob das Oberlandesgericht Karlsruhe diesen Freispruch nach einer Sprungrevision der Staatsanwaltschaft wieder auf und verwies die Sache zurück an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Freiburg. Die Feststellungen des Amtsgerichts zur Beurteilung der Verwerflichkeit seien lückenhaft. Jedenfalls hinsichtlich einer länger dauernden Straßenblockade ohne Ausweichmöglichkeit und „angesichts des nur teilweisen Bezugs der von der Blockade betroffenen Personen mit den von dem Angeklagten und seinen Mitstreitern verfolgten Zielen“ liege nach der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts die Verneinung der Verwerflichkeit aber eher fern.[205]

Schon am 22. November 2022 bejahte eine andere Richterin in einer anderen Sache am Amtsgericht Freiburg die Verwerflichkeit, verneinte einen rechtfertigenden Notstand insbesondere wegen des „Vorrang[s] staatlicher Abhilfemaßnahmen“ und verurteilte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro wegen Nötigung.[206][204] Ähnlich entschied das AG Freiburg am 13. Dezember 2022 und verhängte wegen zweier Blockaden eine Gesamtstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro. Die Verwerflichkeit der Nötigungen sei insbesondere wegen des nicht engen Sachzusammenhangs zwischen dem Thema „Essen retten Leben retten“ und der Blockade sowie wegen der „Instrumentalisierung der Autofahrer zum Objekt der eigenen Meinungsäußerung“ zu bejahen.[207]

In einem Eilverfahren am Amtsgericht München im November 2022 zu wiederholten Straßenblockaden teilte der Richter die Ansichten der drei Angeklagten der Letzten Generation zum Klimawandel und zum Unvermögen der Politik, ihn wirksam zu bekämpfen. Er widersprach aber der Wahl ihrer Mittel, die den demokratischen Rechtsstaat aushebelten, und verurteilte die Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von jeweils 25 Tagessätzen.[208] Später wurde eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München im Volltext veröffentlicht, vermutlich in derselben Sache.[209] Auch in anderen Fällen wurde von Gerichten kein rechtfertigender Notstand gesehen und die Taten als verwerflich (siehe § 240 Abs. 2 StGB) eingestuft.[210]

Am 18. Januar 2023 wurde erstmals ein Strafurteil in einer Berufung gesprochen. Die Jugendkammer am Landgericht Berlin bestätigte die Verurteilung durch das Amtsgericht Tiergarten wegen der Blockade einer Straße zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je 20 Euro. Die Rettung des Klimas sei als Fernziel nicht zu berücksichtigen.[211][212] Die Prüfung der Zweck-Mittel-Relation im Rahmen der Rechtswidrigkeit der Nötigung ergebe, „dass der Einsatz des Nötigungsmittels der Gewalt (gewaltsame, gezielte Blockade der Verkehrsteilnehmer) zu dem angestrebten Zweck (öffentlich-mediale Aufmerksamkeit erlangen) als verwerflich anzusehen“ sei.[213]

Am 6. März 2023 wurden erstmals zwei Mitglieder der Letzten Generation für die Teilnahme an einer Straßenblockade vom Amtsgericht Heilbronn wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von zwei bzw. drei Monaten ohne Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.[214] Zur Begründung für die Freiheitsstrafen wurde genannt, dass die beiden Verurteilten nach eigener Aussage schon wegen ähnlicher Taten vor Gericht gestanden hätten und auch in Zukunft sich weiter so verhalten wollten.[215][216] Die Verurteilung sei zur „Einwirkung auf die Täterpersönlichkeit“ nötig. Sogenannte kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten dürfen im Strafrecht nach § 47 Abs. 1 StGB nur in Ausnahmefällen verhängt werden.[217] Drei Mitangeklagte, die zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten waren, wurden zu Geldstrafen von je 60 Tagessätzen verurteilt.[215] Am 17. April 2023 verhängte das Amtsgericht Heilbronn erneut Freiheitsstrafen von drei, vier und fünf Monaten ohne Bewährung gegen zwei Männer und eine Frau. Hintergrund war, dass die drei Aktivisten sich nur wenige Stunden, nachdem sie das letzte Mal verurteilt worden waren, erneut auf der Straße festklebten und im Gerichtssaal ankündigten, dies bei nächster Gelegenheit wieder zu tun. Eine vierte Person wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Urteile sind (Stand April 2023) noch nicht rechtskräftig.[218][219][220]

Am 26. April 2023 verurteilte mit dem Amtsgericht Tiergarten erstmals in Berlin ein Gericht eine Aktivistin der Letzten Generation zu einer Freiheitsstrafe. Vier Monate Freiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung verhängte das Gericht gegen eine Demonstrantin für gemeinschädliche Sachbeschädigung an einem Gemälderahmen sowie für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Nötigung im Rahmen einer Straßenblockade. Der Verteidiger legte Rechtsmittel ein. Bis zum 20. April 2023 ergingen vom Amtsgericht Tiergarten 63 Entscheidungen (Urteile und Strafbefehle) gegen Mitglieder der Letzten Generation.[221]

Seit Anfang April 2023 wird in Österreich vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein Landesverweis gegen eine deutsche Studentin geprüft. Ihr wird u. a. vorgeworfen, durch das Verschütten von Öl auf einer Straße eine Gefährdungslage hervorgerufen zu haben.[222][223]

Mit Beschluss vom 21. April 2023[224] verwarf das Bayrische Oberste Landesgericht (BayObLG) die Revision eines Heranwachsenden gegen ein Urteil des Amtsgerichts München. Der Angeklagte war für das Ankleben auf der und Blockieren der Frauenstraße in München jugendstrafrechtlich wegen Nötigung verwarnt worden. Weder über das Widerstandsrecht noch aufgrund Notstandes oder aufgrund zivilen Ungehorsams ist die Tat nach dem BayObLG gerechtfertigt. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.[225][226]

Am 10. Mai 2023 lehnte das Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag eines Aktivisten der Letzten Generation ab, die Rechtswidrigkeit der Anwendung von Schmerzgriffen beim Entfernen aus einer Straßenblockade festzustellen. Eine Feststellung sei nicht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes möglich. Zudem habe der Antragssteller eine Wiederholungsgefahr nicht nachgewiesen, so dass auch eine stattgebende Entscheidung bei Umdeutung auf einen Antrag zu vorläufiger Verpflichtung gegen zukünftige Schmerzgriffe nicht möglich sei.[227] Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.[228]

Am 11. Mai 2023 verurteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main die Sprecherin der Letzten Generation, Carla Hinrichs, wegen einer Straßenblockade zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten und setzte diese Strafe zur Bewährung aus. Hinrichs erklärte, sie werde wahrscheinlich in Berufung gehen.[229] Sie hatte gegen einen Strafbefehl wegen Nötigung mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro Einspruch eingelegt. Zuvor war sie im März wegen einer Straßenblockade in Berlin zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden. Dieses Urteil ist (Stand 11. Mai 2023) noch nicht rechtskräftig.[230]

Das Amtsgericht München verurteilte am 16. Mai 2023 drei Aktivisten wegen Nötigung jeweils zu Geldstrafen von 10 Tagessätzen. Für den Jesuitenpater Jörg Alt wurde dabei nach eigenen Angaben ein Tagessatz in Höhe von einem Euro festgesetzt. Die Verurteilten hatten Ende Oktober 2022 eine Straße vor dem bayerischen Justizministerium blockiert.[231]

Am 19. Mai 2023 verurteilte das Amtsgericht Regensburg sieben Aktivisten wegen gemeinschaftlicher Nötigung zu je 40 Tagessätzen à 15 bzw. 40 Euro. Sie hatten im morgendlichen Berufsverkehr durch eine Straßenblockade einen langen Stau verursacht und sich während des Prozesses bei den als Zeugen geladenen geschädigten Autofahrern entschuldigt.[232]

Mit Urteil vom 22. Mai 2023 wurden drei Aktivisten der Letzten Generation vom Amtsgericht München wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt. Zwei Verurteilte hatten sich an den Rahmen eines Rubens-Gemälde in der Alten Pinakothek geklebt, einer hatte die Aktion gefilmt. Die Richterin bejahte eine Notstandslage, verneinte aber einen Zusammenhang zwischen der Beschädigung und dem Klimaschutz.[233]

Am 4. Juli 2023 sprach das Amtsgericht Leipzig fünf Mitglieder der Letzten Generation wegen einer Straßenblockade vom Vorwurf der strafbaren Nötigung frei. Zwar sei der Tatbestand der Nötigung erfüllt, die Handlungen seien jedoch nicht verwerflich gewesen. Die Beeinträchtigungen seien nur kurzzeitig gewesen und die Polizei sowie die Presse zuvor informiert worden. Außerdem sei eine Rettungsgasse freigehalten worden. Zudem habe es einen klaren Sachbezug gegeben, da sich der Protest gegen die Folgen der Klimakrise und speziell gegen den Autoverkehr gerichtet habe.[234]

Am 4. Juli 2023 verurteilte das Landgericht Kempten in einem Berufungsprozess vier Angeklagte wegen Nötigung im Rahmen einer Straßenblockade zu zwei Monaten Freiheitsstrafe. Das Gericht setzte die Strafen nicht zur Bewährung aus, weil die Angeklagten während des Prozesses ankündigten, ihr strafrechtlich relevantes Verhalten in Zukunft fortzusetzen. Ein weiterer Angeklagter zeigte sich reuig und wurde zu 50 Tagessätzen verurteilt. Der sechste Angeklagte wurde unter Anwendung des Jugendstrafrechts zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zwei Freizeitarresten verurteilt. In erster Instanz waren die Angeklagten vom Amtsgericht Kempten zu 50 Tagessätzen verurteilt worden.[235]

Am 17. Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten einen Aktivisten der Letzten Generation zu vier Monaten Freiheitsstrafe wegen Nötigung, versuchter Nötigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Missbrauchs von Notrufen. Von einer Aussetzung zur Bewährung sah das Gericht ab, weil der Informatiker wegen ähnlicher Vorwürfe rechtskräftig verurteilt sei und im Prozess keinen Sinneswandel erkennen lassen habe.[236]

Mit Beschluss vom 16. August 2023 hob das Kammergericht ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen eine Aktivistin der Letzten Generation auf. Die Angeklagte hatte sich an einer Straßenblockade beteiligt und an der Straße festgeklebt. Zwar bejahte der 3. Strafsenat des Kammergerichts grundsätzlich die Möglichkeit einer Strafbarkeit wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Beweiswürdigung des Amtsgerichts sei jedoch lückenhaft. Bezüglich der Strafbarkeit wegen Nötigung fehle eine Einzelfallprüfung bei der Verwerflichkeit. Bezüglich der Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte fehle die Feststellung, dass das Festkleben gerade erfolgt sei, um die Räumung durch die Polizei zu erschweren.[237]

Am 29. August 2023 verurteilte das Amtsgericht Essen einen Aktivisten der Letzten Generation wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen (9 000 Euro). Der Angeklagte hatte mit anderen im Dezember 2022 und im Februar 2023 die Zentrale des Energiekonzerns RWE mit oranger Farbe besprüht. RWE gab die Kosten der Reinigungsarbeiten mit rund 17 000 Euro an.[238][239]

Am 31. August 2023 verurteilte das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt eine Aktivistin zu einer Geldstrafe vom 60 Tagessätzen à 15 Euro und einen Aktivisten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Die beiden hatten gemeinsam mit fünf weiteren Aktivisten Anfang September 2022 den Leuzeknoten im Stuttgart blockiert. Von einer Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung sah das Gericht ab, weil der Aktivist sein Handeln nicht nur verteidigte, sondern weitere Aktionen ankündigte. Ein erstes Urteil war zuvor in Abwesenheit der beiden Angeklagten ergangen, während diese sich im Urlaub in Thailand befunden hatten. Dieses Urteil war jedoch wegen Formfehlern aufgehoben worden.[240][241]

Am 20. September 2023 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten eine Aktivistin wegen versuchter Nötigung, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, weil diese im Oktober 2022 an drei Sitzblockaden teilgenommen und sich dabei auf der Straße festgeklebt bzw. dies versucht hatte. Das Gericht setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus, da es aufgrund der Ankündigung der Aktivistin, sich erneut an Blockaden zu beteiligen, keine positive Sozialprognose sah. Das Urteil ist (Stand 24. September 2023) noch nicht rechtskräftig.[242][243]

Im Dezember 2023 wurde ein 27 Jahre alter Klimaaktivist durch das Amtsgericht Heidelberg wegen eines Farbanschlags auf die Universität Heidelberg zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt.[244]

Im Januar 2024 verwarf das Kammergericht die Revision eines 62-jährigen Klimaaktivisten gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Berlin. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen Nötigung durch Teilnahme an einer Straßenblockade ist damit rechtskräftig.[245]

Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung

Am Morgen des 13. Dezembers 2022 gab es durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin betriebene Razzien und Hausdurchsuchungen an elf Orten im gesamten deutschen Bundesgebiet[246] bei einer „niedrige[n], zweistellige[n] Anzahl von Personen“.[247] Es bestehe der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung und Störung öffentlicher Betriebe.[248] Hintergrund ist offenbar das mehrmalige Zudrehen von Notfallventilen einer Rohöl-Pipeline, die von Rostock nach Schwedt/Oder führt, bei mehreren Protestaktionen gegen die brandenburgische PCK-Raffinerie in Schwedt/Oder im April und Mai 2022. Diese gelten als kritische Infrastruktur. Die Protestaktionen auf Straßen und in Museen sind nicht Teil des Verfahrens.[247] Die Letzte Generation bezeichnete die Razzien als ein neues Niveau der Einschüchterungsversuche und stellte erneut ihre Ansichten klar, dass der Rechtsbruch auf Seiten der Bundesregierung liege, weil deren Handeln verfassungswidrig und kriminell sei.[248] Die gegen die Durchsuchungen und die Sicherstellungen von Beweismitteln erhobene Beschwerde eines Betroffenen wiesen das Amtsgericht Neuruppin und Ende April 2023 das Landgericht Potsdam (Staatsschutzkammer) als unbegründet ab und bestätigten damit das Vorliegen eines Anfangsverdachts in Bezug auf beide vorgeworfenen Straftatbestände.[249] Die Staatsanwaltschaft Neuruppin bestätigte daraufhin, dass die Klimaaktivisten nun mit einer Verfolgung gemäß § 129 StGB („Bildung krimineller Vereinigungen“) rechnen müssten.[250] Hintergrund der Ermittlungen seien die Aktionen bei der Raffinerie PCK Schwedt.[251] Republikanischer Anwaltsverein, Humanistische Union und Komitee für Grundrechte und Demokratie mit drei weiteren Organisationen formulierten mangelnde Verhältnismäßigkeit im Vorgehen der Staatsanwaltschaft.[252]

Im Juni bzw. November 2022 hatten die Berliner Staatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwaltschaft noch einen Anfangsverdacht in Bezug auf Bildung einer kriminellen Vereinigung in Bezug auf die Letzte Generation verneint und das Einleiten eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens abgelehnt.[253] Stand 17. Mai 2023 lag für die Berliner Staatsanwaltschaft noch immer keine kriminelle Vereinigung vor.[254] Auch in der juristischen Fachliteratur wird unter anderem vertreten, dass die Letzte Generation keine kriminelle Vereinigung sei. Begründet wird dies von den entsprechenden Stimmen mit der nach ihnen unzulänglichen Erheblichkeit der Straftaten: Je nach Ansicht besteht damit entweder schon nicht der nötige Vereinigungszweck im Sinne des § 129 StGB oder der Strafausschlussgrund des § 129 Abs. 3 Nr. 2 StGB ist einschlägig.[255] Am 20. Mai wurde bekannt, dass die neue Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg eine Bewertung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung prüfen lassen will.[256] Diese Prüfung der Berliner Senatsjustizverwaltung kam im Juli zu dem Ergebnis, dass die Letzte Generation aus Berliner Perspektive derzeit nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen sei. „Aus Sicht des Fachbereiches lässt sich die Entscheidung aus Brandenburg nur bedingt auf die Situation in Berlin anwenden“ hieß es dazu.[257]

Nachdem laut Generalstaatsanwaltschaft München „zahlreiche Strafanzeigen“ eingegangen waren, wurden am 24. Mai 2023 in sieben Bundesländern Razzien in insgesamt 15 Gebäuden durchgeführt.[258] Gleichzeitig wurden Konten beschlagnahmt, Vermögenswerte sichergestellt und die Internetseite der Bewegung abgestellt. Die Ermittlungen werden von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München geleitet.[259] Die Letzte Generation gab eine Erklärung ab, in der sie unter anderem darlegte, warum der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung ihrer Meinung nach haltlos ist.[260][261][262] Die Ermittlungen richteten sich auch gegen eine Person ohne direkten Kontakt zur Letzten Generation,[263] die eine Überweisung des FFF-Finanzierungsvereins Alle fürs Klima e. V. über einen Zahlungsdienstleister und Anbieter von Gruppenkonten[264] erhalten hatte, den auch die Letzte Generation nutzte, bis das Konto im März 2023 gekündigt wurde.[263]

Kurzzeitig war die Letzte Generation von der Generalstaatsanwaltschaft München auf der beschlagnahmten Internetseite entgegen der Unschuldsvermutung mittels eines Warnhinweises bereits als kriminelle Vereinigung bezeichnet worden. Die Generalstaatsanwaltschaft München räumte dies als Fehler ein.[265] Dieses Vorgehen und die Abschaltung der Internetseite wurden von der Neuen Richtervereinigung, der LTO und mehreren Personen des öffentlichen Lebens kritisiert.[266][267][265][268] In Bayern stellte ein Bündnis der Parteien Die Linke, Mut und Die Urbane sowie der Organisation noPAG Strafanzeige gegen den Ministerpräsidenten Markus Söder, Justizminister Georg Eisenreich, Innenminister Joachim Herrmann und den Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle. Das Bündnis wirft ihnen aufgrund der kurzzeitigen Vorverurteilung im Warnhinweis der Internetseite Verleumdung und Beleidigung vor.[269]

Hintergrund der Maßnahmen ist ein Anfangsverdacht gegen sieben Beschuldigte auf Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. In diesem Zusammenhang soll auch die Finanzierung der Letzten Generation untersucht werden.[270] Den Beschuldigten wird vorgeworfen, eine Spendenkampagne zur Finanzierung „weiterer Straftaten“ für die Letzte Generation organisiert zu haben, die über deren Homepage beworben wurde. Dadurch sollen mindestens 1,4 Millionen Euro an Spendengeldern eingesammelt worden sein. Zwei der sieben Beschuldigten sollen zudem im Jahr 2022 an einem Sabotageversuch gegen die Pipeline Triest–Ingolstadt beteiligt gewesen sein.[271]

Im Juni 2023 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass die Generalstaatsanwaltschaft München ab Oktober 2022 über Monate hinweg dreizehn Telefone der Letzten Generation durch das Bayerische Landeskriminalamt abhören ließ. Abgehört und anderweitig überwacht wurde nach Beschlüssen des Amtsgerichts München der offizielle Festnetzanschluss (das sogenannte Pressetelefon) der Gruppe wie auch Mobiltelefone von führenden Personen.[272][273][274]

Mit Beschlüssen vom 16. November 2023 hat das Landgericht München I zehn Beschwerden gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Mitglieder der Letzten Generation als unbegründet verworfen. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Letzte Generation eine kriminellen Vereinigung bilde. Es liege auch durch die bisherigen Taten eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor, wobei das Gericht unter anderem auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und die Aktionen an Ölpipelines abstellte.[275]

Polizeigewahrsam

Nach zwei aufeinander folgenden Verkehrsblockaden am Stachus in München vom 3. November 2022 wurde von mehreren Richtern am Amtsgericht München für zwölf Aktivisten der Letzten Generation Unterbindungsgewahrsam von dreißig Tagen angeordnet, zwei kamen noch am selben Tage wieder frei, einer musste bis zum 9. November in Gewahrsam bleiben.[276] Nach einer Blockade am Mittleren Ring in München ordnete ein Richter im Dezember 2022 für vier Aktivisten der Letzten Generation vier bzw. dreißig Tage Unterbindungsgewahrsam an, zum Teil über Weihnachten. Begründet wurde dies mit der Gefahr „beharrlicher Wiederholung“. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann verteidigte den längerfristigen Gewahrsam, weil es sich um „unbelehrbare Wiederholungstäter“ handele.[277] In einer Entscheidung vom 7. Dezember 2022 des Amtsgerichts München wurde dagegen die Fortdauer des Unterbindungsgewahrsams abgelehnt. Der Gewahrsam sei nicht geeignet, verstoße gegen das Übermaßverbot und es sei zweifelhaft, ob das Festkleben auf der Fahrbahn als Nötigung zu bewerten sei.[278] In einer anderen veröffentlichten Entscheidung[279] des Amtsgerichts München vom vorhergehenden Tage wurde nach einer Straßenblockade die Fortdauer des Gewahrsams bis zum 11. Dezember angeordnet, in einer weiteren[280] vom 5. Dezember für einen Monat (insbesondere weil kürzlich ein Gewahrsam von drei Wochen vorangegangen war). Aufsehen und Kritik erregte die präventive Festnahme von Simon Lachner im Juni 2023, bei der dieser mittags von Polizisten aus seinem Haus geschleift wurde, da er für den Nachmittag eine Klebeaktion in der Regensburger Innenstadt angekündigt hatte. Diese fand dann ohne ihn statt, der Gewahrsam endete am Abend.[281] Im Oktober 2023 stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth auf Beschwerde des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Nachhinein die Rechtmäßigkeit eines geplanten Unterbindungsgewahrsams gegen einen Angehörigen der Letzten Generation fest. Das Landgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass es in der Risikosphäre des Betroffenen liege, wenn dieser fortwährend mit der Begehung von konkreten Straftaten drohe.[282]

Sonstige juristische Auseinandersetzung

In Berlin wurden von Januar bis Mai 2023 nach Angabe der dortigen Polizei 66 Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufgrund mutmaßlicher Straftaten eingeleitet, die sich gegen die Aktivisten der Letzten Generation richteten; im Jahr 2022 waren es 18 Ermittlungsverfahren. Die Letzte Generation selbst stellte keine Anzeigen.[283] Nach Recherchen des Rundfunk Berlin-Brandenburg gab es Stand Juli 2023 bundesweit 142 Ermittlungsverfahren wegen Übergriffen auf Aktivisten der Letzten Generation, in den meisten Fällen wegen Körperverletzung. 99 Fälle entfielen davon auf Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft habe davon in keinem Fall eine Rechtfertigung durch Notwehr angenommen.[284][285] Nach einer Erhebung des Deutschen Richterbundes gab es 2023 von Jahresbeginn bis zum September des Jahres alleine in Berlin mehr als 2.500 Verfahren gegen Personen der Letzten Generation; bei der Gruppe Extinction Rebellion waren es mehr als 400.[286]

Am 14. April 2023 hob das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung das von der Berliner Polizei gegenüber einer Person ausgesprochene Verbot auf, sich auf bestimmten Straßen in Berlin festzukleben. Bei Verstoß gegen das Verbot drohte die Polizei ein Zwangsgeld von 2000 Euro an. Das Verbot war nach dem Verwaltungsgericht zu unbestimmt, insbesondere weil die Anlage mit den Straßen, auf die sich das Verbot beziehe, nicht ausreichend lesbar sei. Zur sonstigen Rechtmäßigkeit des Verbotes machte das Gericht keine Ausführungen.[287][288] Die Beschwerde der Polizei zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde am 28. April abgewiesen.[289]

Die Polizei in München kündigte im Dezember 2022 an, künftig die Polizeikosten zu verlangen, wenn klebende Aktivisten von der Straße gelöst werden und sie weggetragen oder weggeführt werden müssen.[290] Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im September 2023 in einem Eilverfahren, dass die Berliner Polizei vorerst keine Gebühren von festgeklebten Aktivisten dafür verlangen dürfe, sie von der Straße zu lösen und wegzutragen.[291] Es bestehe keine Rechtsgrundlage für die Gebühren: Weder liege eine Ersatzvornahme noch eine unmittelbare Ausführung vor, zudem habe die Maßnahme „nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient“.[292] Ob Aktivisten für Schäden wegen Beeinträchtigung des Flugbetriebs aufkommen müssen, ist rechtlich ungeklärt und streitig.[293][294] In London wurden zwei Aktivisten der vergleichbaren dortigen Gruppe Just Stop Oil im Februar 2023 verurteilt, umgerechnet knapp 4.000 Euro Entschädigung für Neubemalung und Reinigung an Madame Tussauds Wachsfigurenkabinett zu zahlen, weil sie dort einem Abbild von König Charles III. veganen Schokoladenkuchen ins Gesicht gedrückt hatten.[295]

Vernetzung und Finanzierung

Die Letzte Generation ist Teil des A22-Netzwerks, dessen Hauptfinanzierer der kalifornische Climate Emergency Fund (CEF) ist[38][33], den die US-amerikanischen Philanthropen Aileen Getty, Rory Kennedy und Trevor Neilson 2019 gründeten.[296] Nach eigenen Angaben besteht eine Vernetzung mit Klimaschutzgruppen in neun Ländern. Dies sind unter anderem in Kanada Save Old Growth, Fireproof Australia aus Australien, die französische Gruppe Derniere Renovation, Ultima Generazione (Italien), die US-Gruppe Declare Emergency und die Briten von Insulate Britain.[297] 2022 ging man ein Bündnis mit den Klimaschutzgruppen End Fossil Occupy, Debt for Climate, Eltern gegen die Fossilindustrie und Scientist Rebellion als einem Ableger von Extinction Rebellion ein.[11] In der Schweiz ist Renovate Switzerland aktiv,[298] wie etwa am 7. April 2023 mit der Sperrung des Nordportals des Gotthard-Strassentunnels.[299]

Den größten Teil ihrer finanziellen Unterstützung erhält die Aktionsgruppe eigenen Angaben nach durch Spenden. Im Jahr 2022 wurden so über 900.000 Euro eingenommen. Der CEF beteiligte sich darüber hinaus mit rund 50.000 Euro an der Initiative „Gemeinnützige Bildungsarbeit zur Unterstützung von Letzte Generation“, welche unter anderem Vorträge durchführt, nicht aber direkt an den Protesten beteiligt ist.[300] Der Filmproduzent und Spender von 4 Millionen Dollar Adam McKay ist seit 2022 im Vorstand.[301] Die Stiftung unterstützt auch andere Umweltschutzgruppen wie Extinction Rebellion. Die Ausgaben der „Letzten Generation“ beliefen sich auf 535.519 Euro, davon rund 250.000 Euro für Mietkosten für Wohnungen, in denen Aktivisten wohnen. Auch Autos wurden laut dem Transparenzbericht der Organisation angemietet. Fast 100.000 Euro zahlten die Aktivisten für Materialien, für Anwalts- und Gerichtskosten sowie „Prozesstrainings“ schlugen rund 18.000 Euro zu Buche.

Nicht berücksichtigt sind Gehälter, die gruppennahe Organisationen wie der Verein Wandelbündnis an Aktivisten zahlen.[302] RTL berichtete im Februar 2023, dass 41 angestellte Aktivisten bis zu 1200 Euro im Monat erhielten. Die Letzte Generation betont in diesem Zusammenhang, dass Aktivisten kein Geld für Straßenblockaden, sondern für Bildungsarbeit zur Klimakrise bekämen.[303] Die Bezahlung werde über Umwege organisiert. Die „Letzte Generation“ verkaufe auf ihrer Homepage T-Shirts, deren Erlöse in die USA an den CEF gingen. Von dort komme das Geld zurück an den Berliner „Verein für den sozial-ökologischen Wandel“, der die Aktivisten anstelle. Rechnungen z. B. für die Materialien sollen laut internen Anweisungen an den gemeinnützigen Verein ausgestellt werden, die dann von diesem steuerlich abgesetzt werden können.[304][305]

In Österreich bestehen Überschneidungen der „Letzten Generation“ mit der Umweltaktionsgruppe Extinction Rebellion sowie der Protestbewegung gegen die Stadtstraße Aspern.[306] So wird etwa die Website der Letzten Generation Österreich von Compassionate Revolution Ltd., dem hinter Extinction Rebellion stehenden Unternehmen, betrieben.[307] Dabei handelt es sich um eine britische haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Londoner City, die 2022 Einnahmen von 1,6 Millionen Pfund und einen Gewinn von etwa 66.000,- Pfund verzeichnete. Eigentümerin dieser Gesellschaft ist die ebenfalls an dieser Adresse in London ansässige Climate Emergency Action Ltd. mit einer Spezialistin für internationale Schadenersatzklagen, insbesondere für Reparationszahlungen aufgrund der britischen Kolonialzeit, als Geschäftsführerin. Aufgrund der Eigentümerstruktur sind die Gesellschafter dieses Unternehmens nach britischem Recht der Öffentlichkeit verborgen.[308]

Ende April 2023 verkündete Alfred Platow, Vorstandsvorsitzender der Ökoworld AG, das Unternehmen wolle künftig Aktivisten der Letzten Generation die in manchen Bundesländern Deutschlands und Österreichs erhobenen Gebühren für die Loslösung vom Straßenbelag erstatten.[309][310] Die Letzte Generation sprach in Folge vom „erste[n] börsennotierte[n] Unternehmen, das in den zivilen Widerstand“ der Organisation investiere,[311] allerdings nahm Ökoworld das Angebot wenig später aufgrund öffentlicher Anfeindungen zurück. Platow kündigte an, stattdessen privat 20.000 Euro an einen Fonds zu überweisen, der Klimaaktivisten mit Rechtsberatung und sonstigen Unterstützungsleistungen ausstattet.[312]

Im September 2023 nahm die Letzte Generation über 300.000 Euro durch eine Spendenaktion ein. Ein Unternehmer verdoppelte den Betrag und kommentierte: „Ich finde die Klebeaktionen schlecht und würde mir wünschen, dass es einen Strategiewechsel gibt“ und „Aber als mich Carla Hinrichs, die Sprecherin der ‚Letzten Generation‘, fragte, welche andere Protestform ich empfehlen würde, die von unseren Politikern auch nur halbwegs registriert würde, ist mir auch keine bessere Möglichkeit eingefallen …“[313]

Rezeption

Politik

Die Co-Vorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen Ricarda Lang verteidigte Anfang Februar 2022 mit Blick auf die Aktionen der Gruppe zivilen Ungehorsam, solange er niemanden gefährde. Die Gesellschaft müsse sich fragen, „warum junge Menschen zu solchen Mitteln greifen“.[314] Lang distanzierte sich jedoch wenige Tage später von den Aktionen der Gruppe, nachdem von den Blockaden auch ein Rettungsfahrzeug betroffen war.[315]

Später kritisierte der Co-Vorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen Omid Nouripour die Protestmethoden der Gruppe; ihm fehle das Verständnis für die Blockade wichtiger Straßen. Für ihn habe das Angehen kritischer Infrastruktur, die Bedrohung von Menschen und das Aussprechen von Ultimaten mit Demokratie nicht mehr viel zu tun.[316]

Bundesminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Straßenblockaden als schädlich für das gemeinsame Ziel eines Gesetzes gegen Lebensmittelverschwendung. Man könne keine Mehrheiten gewinnen, wenn man Krankenwagen, Polizei oder Erzieherinnen auf dem Weg zur Arbeit blockiere.[317]

Die Berliner Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) forderte eine strafrechtliche Verfolgung der Aktivisten, dies wurde jedoch von der Berliner Staatsanwaltschaft via Twitter zurückgewiesen. Bereits im Februar 2022 hatte Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Umweltministerin Steffi Lemke (B90/Grüne) für ihr geäußertes Verständnis für Autobahnblockaden kritisiert; unangemeldete Proteste seien immer rechtswidrig. Juristen verweisen indes darauf, dass eine rechtswidrige Nötigung nur beim Einsatz aggressiver Gewalt vorliege; friedliche Straßenblockaden seien durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes geschützt.[318][319]

Im November 2022 meinte Alexander Dobrindt (CSU) in einem Gastbeitrag für die Bild am Sonntag eine Radikalisierung bei der Letzten Generation, die er als „Klimachaoten“ bezeichnete, zu erkennen und warnte vor einer „Entstehung einer Klima-RAF“.[320] Dobrindt verharmlose damit „den damaligen Terror und verhöhnt das Leid der Opfer und Hinterbliebenen“ der RAF, so Ricarda Lang. Auch aus der eigenen Partei erhielt Dobrindt Widerspruch.[321][322] Auch Thomas Haldenwang, Präsident des Verfassungsschutzes,[323] und die RAF-Experten Wolfgang Kraushaar und Butz Peters widersprachen ihm.[324] Der damalige niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) wies die Forderung der Parteien CSU und CDU nach härteren Strafen gegenüber Aktivisten der Gruppe zurück. Ihm zufolge ist Polizeigewahrsam für Klima-Aktivisten „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“ und hat im Rechtsstaat nichts zu suchen.[325]

Nach der früheren Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) sei die Form des Protests der letzten Generation ein Problem, da „der Kern des Problems nicht mehr diskutiert wird, sondern nur noch die Frage ,ist das ein legitimer Protest?‘“.[326]

In einem Gastbeitrag für Die Zeit meinten Konstantin von Notz und Katharina Schulze von Bündnis 90/Die Grünen, dass die radikalen Klimaaktivisten der Letzten Generation der gesellschaftlichen Akzeptanz ihrer politischen Forderungen schadeten. Ihretwegen das Strafrecht zu verschärfen, sei ebenso falsch. Die Präventivhaft von Mitgliedern der Letzten Generation nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz stelle einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person und einen „eklatanten Verstoß gegen jede Verhältnismäßigkeit dar“. Der Vergleich mit der RAF verharmlose deren Terror dramatisch, da diese zahlreiche Menschen kaltblütig ermordet hat.[327]

Gregor Gysi (Die Linke) bat den deutschen Bundeskanzler im Dezember 2022 per Brief darum, das Gespräch mit Aktivisten der Letzten Generation zu suchen bzw. diese zu empfangen. So könne man sie vielleicht auch von Arten des Protests wegbringen, die viele nerven, sagte er.[328]

Im Februar/März 2023 trafen sich die Oberbürgermeister von Hannover, Tübingen und Marburg unabhängig voneinander mit Vertretern der Letzten Generation und signalisierten Unterstützung für deren Forderungen, worauf diese erklärte, in diesen Städten keine Protestaktionen mehr durchführen zu wollen.[329][330] Ähnliche Gespräche erfolgten in Greifswald und Lüneburg. Stefan Fassbinder und Claudia Kalisch unterstützten in Folge zentrale Forderungen der Letzten Generation, kritisierten jedoch die Aktionsformen zur Anbahnung der Gespräche.[331][332] Solche Deals lösten in mehreren Bundestagsfraktionen scharfe Kritik aus bis hin zum Vorwurf der Erpressung.[333] Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Niedersachsen, sprach von Unterstützung der „politischen Forderungen von Straftätern“. Oberbürgermeister mehrerer anderer deutscher Großstädte schlossen ein solches Vorgehen aus.[334]

Die Hamburger Behörden dagegen leiteten die Forderungen vom 6. März 2023 an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe weiter, weil sie einen Verstoß gegen § 105 und § 106 (Nötigung von Verfassungsorganen bzw. von Mitgliedern eines Verfassungsorgans) bedeuten könnten. Daraufhin verzichtete die Letzte Generation darauf, die inkriminierte Formulierung in weiteren Briefen zu verwenden. Es kam zu Gesprächen mit Mitgliedern der Bürgerschaftsfraktionen der SPD und der Grünen.[13]

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßte im Mai 2023 die Entscheidung des Landgerichts Potsdam, in der der Anfangsverdacht hinsichtlich Bildung krimineller Vereinigungen bejaht worden war. Es sagte: „Es gibt eine Verabredung zur Begehung von Straftaten.“[335] Zuvor sahen bereits der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen und die dortige Justizministerin Susanne Hoffmann Anhaltspunkte für eine Bewertung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung.[336] Dagegen merkte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken im Nachgang der im gleichen Monat erfolgten Razzien an, dass die gewählten Mittel stets verhältnismäßig sein müssten.[337]

Die Vereinten Nationen heben die Bedeutung von Klimaschützern und deren Aktionen hervor: „Klimaaktivisten – angeführt von der moralischen Stimme junger Menschen – haben ihre Ziele auch in den dunkelsten Tagen weiter verfolgt. Sie müssen geschützt werden, und wir brauchen sie jetzt mehr denn je“. Sie hätten in „entscheidenden Momenten maßgeblich dazu beigetragen, Regierungen und Wirtschaftsführer dazu zu bewegen, viel mehr zu tun“. Ohne sie wären die weltweiten Klimaziele bereits außer Reichweite, sagte Stephane Dujarric. Zugleich sagte der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres, Regierungen hätten trotz des herrschenden Grundrechts auf friedliche Demonstrationen natürlich die Verantwortung, Gesetze durchzusetzen und die Sicherheit zu gewährleisten.[338]

Beim Kirchentag in Nürnberg sagte der Grünen-Politiker und Bundesminister Robert Habeck im Juni 2023, der Protest der Letzten Generation erzeuge nur Ärger und Zorn und treibe die Leute weg; er sei keine Hilfe beim Klimaschutz.[339]

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte ebenfalls im Juni 2023, wir akzeptieren nicht, dass Aktivisten die Rechte anderer verletzen. Dem Klimaschutz nutze das überhaupt nichts, im Gegenteil: Die Aktivisten schaden der Akzeptanz massiv. Faeser verteidigte, dass die Polizei einschreitet und Aktivisten vor Gericht landen.[340]

Der EU-Parlamentarier und Satiriker Martin Sonneborn (Die PARTEI) veröffentlichte Mitte Juni 2023 eine Videobotschaft, in der er das juristische Vorgehen gegen Beschuldigte der Letzten Generation mit der Verfolgung von „Gedankenverbrechen“ verglich. Er forderte, „keine weiteren Haftstrafen mehr gegen Leute zu verhängen, die sich friedlich für das Überleben der Menschheit einsetzen“.

Nach einer Allgemeinverfügung durch den Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper, die das Festkleben im Straßenraum ab dem 8. Juli 2023 untersagt, blockierten mehrere Stuttgarter Stadtratsmitglieder um Hannes Rockenbauch zwei Fahrstreifen der Hauptstätter Straße.[341]

Wissenschaft

Der Klimaforscher Mojib Latif bezeichnet die Protestaktionen der Letzten Generation als „völlig kontraproduktiv“. In einer demokratischen Gesellschaft seien sie „ein No-Go“: Wenn jeder, der ein berechtigtes Anliegen hat, sich festkleben oder irgendwelche Kunstwerke beschädigen oder bewerfen würde, würde die Gesellschaft im Chaos enden. Der Zweck heilige nicht die Mittel.[342]

Laut dem Sozialphilosophen Robin Celikates riskieren die Aktivisten mit ihren Blockadeaktionen bis zur Einführung eines Essen-Retten-Gesetzes den Vorwurf der Nötigung, wenn sie keine zusätzliche Überzeugungsarbeit in der breiten Öffentlichkeit leisten. Den von konservativen Kreisen vertretenen Vorwurf der Erpressung hält er für eine Diffamierung, da die Aktivisten keine Bereicherung anstreben. Laut Celikates, der sich mit der Erforschung des zivilen Ungehorsams beschäftigt, wollen die Aktivisten die Politik zum Handeln bewegen und durch Blockaden die Kosten in die Höhe treiben. Für Celikates gehören Protestformen wie ziviler Ungehorsam zur Demokratie und seien keine antidemokratische Praktik.[343]

Der Politikwissenschaftler Alexander Straßner sieht Gruppen aus der Klimaschutzbewegung wie Letzte Generation, Ende Gelände und Extinction Rebellion besonders kritisch. Aufgrund der Blockaden von Straßen und Kohlekraftwerken warnt er vor einer weiteren Radikalisierung und sieht Parallelen zu den ersten RAF-Mitgliedern.[344] Den Vergleich von Gruppen der Klimaschutzbewegung mit der linken Terrororganisation RAF kritisierte der hannoversche Landesbischof Ralf Meister, da er überzeugte Klimaaktivisten diskreditiere.[345] Der Politikwissenschaftler Wolfgang Kraushaar hält den Vergleich mit der RAF ebenfalls für unangemessen. Er sehe keine Vorstufe zu einer solchen Entwicklung wie etwa die Kaufhaus-Brandstiftungen 1968. Die Politik „täte gut daran, sich nicht in den gleichen Überbietungswettbewerb zu begeben, in dem sich die ‚Letzte Generation‘ bereits befindet“.[346]

Der Theologe und Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl, seit 2016 Mitglied im Deutschen Ethikrat, hält das Störelement solcher Protestaktionen „als solches nicht für verwerflich“. Es liege in der Natur der Sache, müsse aber verhältnismäßig sein. Viel zu wenige seien „bereit, das eigene Handeln im Alltag zu ändern oder entsprechende politische Vorgaben zu unterstützen“. Deshalb rührten die Blockierer „an das tiefe schlechte Gewissen vieler Menschen, insbesondere auch politischer Akteure“.[347]

Die Kriminologin Katrin Höffler bezweifelt die Wirksamkeit von im öffentlichen Diskurs und Teilen der Politik geforderten Strafverschärfungen. Sie hält diese sogar für kontraproduktiv. Sie legt dar, dass mögliche Grundrechtseinschränkungen mit dem Ziel der Prävention der Radikalisierung aus verschiedenen Gründen nicht funktionieren. Einerseits wegen der erhöhten Betroffenheit und damit großen Motivation in der jungen Täter- und Sympatisantenkohorte, anderseits auch aus entwicklungskriminologischen Aspekten der Altersgruppe. Neben der straftheoretischen Bewertung führt Höffler die Gefahren durch eine fehlgeleitete Kriminalpolitik an, die zu einer Erhöhung des Handlungsdruckes in den Reaktionsmustern gemäß der Anomietheorie führen kann. Stattdessen empfiehlt sie, „diese Stimmen zu hören, anstatt sie zu Sündenböcken zu machen, sich auf die strafende Gesellschaft zurückzuziehen, die ihre eigene Ohnmacht (über die Komplexität der Aufgabe, den Klimawandel abzumildern) dadurch kaschiert, dass sie die Protestierenden abstraft.“[348]

130 Beschäftigte der Universität Passau, darunter 26 Professoren, riefen im Februar 2023 in einer offenen Stellungnahme zu Besonnenheit im Umgang mit den Aktionen der Letzten Generation auf, an denen sich auch Studierende der Universität beteiligt hatten. Die Unterzeichner würden einige dieser Aktionen nicht befürworten und „die besondere Beanspruchung insbesondere der Ordnungskräfte“ anerkennen, bezeichneten die jungen Studierenden aber „weitgehend als besonnen und friedliebend“, die „mit großem zivilgesellschaftlichen Engagement gemeinnützige Ziele, die wir alle teilen“ verfolgten, nämlich „im Angesicht der nahenden Klimakatastrophe die CO2-Emissionen in Deutschland drastisch zu verringern und die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen zu beenden“.[349][350] Scientists for Future Deutschland unterstützte den Offenen Brief und wandte sich ebenfalls gegen diskriminierende Bezeichnungen der Aktivisten der Letzten Generation.[351]

Die Wirtschaftspsychologin an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Maria-Christina Nimmerfroh, beschrieb am 19. April 2023 im MDR die internen Strukturen der Organisation:

„Es gibt einen großen Unterschied zu linken Gruppierungen, die heute in Deutschland aktiv sind. Für linke Gruppen ist der Staat traditionell eine Art Gegner, vor dem man sich versteckt und zurückzieht und wo man keinen Einblick in die Aktivitäten gewinnt. Die letzte Generation instrumentalisiert den Staat, insbesondere Polizei und Justiz, und integriert das in die eigenen Marketingaktivitäten, eben zum Beispiel durch das Zurschaustellen von Wegtragen oder durch die Zelebrierung von Gerichtsprozessen. Das ist eine völlig andere Sicht auf den Staat und damit auch eine völlig unterschiedliche Organisationskultur. Die letzte Generation ist sehr zentralistisch organisiert.“[352]

In der FASZ vom 16. Juli 2023 beurteilte Nimmerfroh die Struktur und Ziele der Letzten Generation folgendermaßen:

„Sie sehen sich als Speerspitze einer revolutionären Idee. Die wollen eine gesellschaftliche Veränderung, natürlich in der Hoffnung, dass sich damit auch Klimaschutzmaßnahmen verändern. Aber die Protestform, der zivile Widerstand, ist zum Selbstzweck geworden.“[353]

Im Interview mit der Tagesschau erklärte sie aus ihrer Sicht das psychologische Phänomen, warum die Aktionen der Letzten Generation so viel Ablehnung hervorrufe:

„In der Psychologie sprechen wir von Reaktanz - der Reaktion auf Freiheitseinschränkungen. Menschen versuchen normalerweise, ihre Freiheit wieder zu erlangen. Und der erste Impuls als Reaktion auf die Blockaden ist häufig, dass die Leute einfach sauer werden.
Die Letzte Generation hat ein Logikproblem. Viele Bürger erkennen den Zusammenhang nicht zwischen: ‚Die blockieren die Straße, auf der ich fahre‘ und ‚Deshalb soll die Regierung etwas Bestimmtes tun‘.“[354]

Noam Chomsky unterstützte in einer Videobotschaft, aufgenommen vor dem Mai 2022, die Aktionen von Just-Stop-Oil und sprach vom „größten Leid und Ungerechtigkeit in der Geschichte der Menschheit“ durch die Klimakrise. Die Letzte Generation verwendet das Video unbearbeitet im eigenen Youtube-Kanal.[355]

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident und Hochschullehrer Andreas Voßkuhle bezeichnete das Vorgehen der Letzten Generation als „harmlose Sandkastenspiele“. Er sagte, dass die Wahl der Methoden lediglich aufmerksamkeitsökonomisch begründet liege.[356] Der Staatswissenschaftler Helge Peukert attestierte der Letzten Generation „eine Lücke zwischen Diagnose und Forderungskatalog“.[357] Den „moderaten Zielsetzungen“ der Letzten Generation stellte er infolge einen Forderungskatalog gegenüber, der der Ansprache der Klimakrise angemessener sei.[358]

Ein WZB-Preprint unter Beteiligung von Swen Hutter legt nahe, dass die gewählte Protestform der Letzten Generation und anderer Gruppen wenig bis keinen direkten Effekt auf die Haltung der Bevölkerung zum Klimaschutz habe. Vielmehr zeige sich eine Polarisierung entlang bereits zuvor eingenommener politischer Positionen und Lager.[359] Frühere Studien zu gewaltlosen Protestformen der Klimabewegung suggerieren, dass radikale Protestformen die Problemwahrnehmung bei moderat positionierten Personen stärken und bereits sympathisierende Menschen zu eigenem Engagement bewegen.[360]

Die Historikerin Hedwig Richter rechtfertigte die mit der Farb-Attacke der Letzten Generation auf das Brandenburger Tor im September 2023 entstandene „Wunde“ mit der „Erinnerung an die Zerstörung, die die Menschen tagtäglich vollbringen.“ Zur Wirkung der Gruppe insgesamt verwies sie auf den radical flank effect, demzufolge eine aktive radikale Gruppe durch ihre Radikalität und Unbeliebtheit eine weniger radikale Gruppe legitimiere, in diesem Fall Fridays for Future.[361]

Journalismus

Der Journalist Reinhard Mohr beschrieb in der NZZ die Gruppe als sektiererisch und demokratieverachtend mit ihrer Einstellung, dass nur „eine kleine, radikale Minderheit, eine selbstlose und hellsichtige politische Avantgarde“ uns vor der endgültigen Katastrophe retten könne.[362]

Der Journalist Christoph von Marschall (Der Tagesspiegel) sieht eine Diskrepanz zwischen „der Selbstsicht der Protestierer und ihrer Wahrnehmung durch die Bürger“. Die Wut der Autofahrer entzünde sich weniger an den Verkehrsbehinderungen, sondern „eher an der elitären Arroganz, die aus der Selbstinszenierung der Letzten Generation spricht“. Die Bewegung trete auf, „als sei sie im Besitz einer absoluten Wahrheit“. Sie nehme sich das „Recht zur Selbstjustiz und vertraut darauf, dass der Staat die Opfer ihrer Blockaden hindert, ebenfalls zur Selbstjustiz zu greifen“.[363]

Eva von Redecker, die angesichts der Dringlichkeit für entschiedenere Handlungen plädiert, kommentierte die Aktionsformen der Letzten Generation mit: „Wenn man denkt, dass Militanz jemals in der Geschichte ethisch gerechtfertigt war, dann sind es auch diese Proteste“.[364]

Der Journalist Stefan Niggemeier kritisierte am 4. November 2022 im Blog Übermedien eine Äußerung von Innenministerin Nancy Faeser zu der Blockade der Berliner Stadtautobahn A 100 am 31. Oktober 2022 als Vorverurteilung sowie die empörte Berichterstattung in den Medien und die Äußerungen von Politikern „nach dem Motto: Seht her, wir haben es immer gesagt, und nun habt ihr ein Menschenleben auf dem Gewissen.“[365]

Laut einer Umfrage von Civey für Spiegel Online im November 2022 lehnte eine große Mehrheit der Bevölkerung die Protestformen der Letzten Generation ab. Eine große Mehrheit meinte weiterhin, dass die Bundesregierung nicht genug unternehme, „um die Bürger vor den Folgen des Klimawandels zu schützen“.[366] Laut einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF-Politbarometer im März 2023 gehen einer großen Mehrheit die Blockaden von Hauptverkehrsstraßen durch Aktivisten zu weit. Vereinbarungen der Letzten Generation mit deutschen Großstädten begrüßt eine Mehrheit.[367]

Aufsehen erregten Angehörige der Letzten Generation, die sich bei Gerichtsverhandlungen entschuldigen ließen, weil sie einen Flug nach Bali oder eine Kreuzfahrt gebucht hatten. Ein Sprecher erklärte zum ersten Fall, die Aktivisten seien als Privatleute und nicht als Klimaschützer gereist.[368][369]

Ines Schwerdtner bezeichnete das Vorgehen der Gruppe als „strategische Sackgasse, weil genau die breite Masse eher genervt auf die Aktionen reagiert, selbst wenn sie grundsätzlich nicht einmal etwas gegen Klimaaktivismus haben.“ Ihrer Meinung nach müsse sich Protest daran bemessen, „ob sich eine kritische Öffentlichkeit und ein Solidarisierungseffekt einstellt, weil er sich gegen herrschende Interessen stellt.“[370]

Im März 2023 berichtete das NDR-Medienmagazin Zapp unter der Überschrift „Radikal umstritten“ von einem Medienhype um Klimaaktivisten.[371]

Samira El Ouassil kommentierte den Aktionsfokus der Letzten Generation auf Luxussymbole und Verantwortungsträger in Der Spiegel 2023 als „konsequente Entwicklung ihres Aktivismus“, da sie sinngemäß die Normalität des Verhaltens von Superreichen und Entscheidungsträgern in Frage stelle.[372]

Die Autorin Cornelia Funke sagte, sie respektiere und verstehe die Verzweiflung. Der Hass, der den Aktivisten engegenschlage, empfinde sie als verstörend. Sie werde wütend auf die, „die gerade dieses Ökosystem zerstören“ und nicht auf die Aktivisten.[373]

Kunst und Kultur

Unter dem Titel „Klimaschutz ist kein Verbrechen“ solidarisierten sich im November 2022 Künstler mit der Letzten Generation. In dem offenen Brief hieß es: „Wir als Künstler*innen sind traditionell stolz darauf, Haltung zu zeigen, politisch zu sein. (…) Das sind die Maßstäbe, an denen wir uns in dieser entscheidenden Phase der Menschheitsgeschichte messen lassen müssen. Der drohende Kollaps gefährdet nicht zuletzt unsere Demokratie und damit die freiheitliche Gesellschaftsordnung, die wir als Künstler*innen für unsere Arbeit brauchen.“ Der Brief wurde bis Mitte Dezember 2022 von knapp 2.000 Kunstschaffenden unterzeichnet, unter anderem von Rainald Grebe, Kathrin Röggla, Thomas Ostermeier und Amélie Niermeyer.[374][375][376]

Im Mai und September 2023 unterstütze eine Gruppe von Kabarettisten unter den Namen Kabarettist:innen for Future Straßenblockaden der Letzten Generation in Wien, darunter Martin Puntigam, Robert Palfrader, Günther Paal, Berni Wagner und Antonia Stabinger.[377][378]

Die 2023 erschienenen Romane Mittsommertage von Ulrich Woelk[379] und Wut von Raphael Thelen,[380] die ZDF-Serie Aufgestaut[381] und die ARD-Serie Tod den Lebenden[382] handeln von der Letzten Generation.

Der PEN Berlin erhob im November 2023 Einspruch gegen eine mögliche Einstufung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung. Sein Sprecher Deniz Yücel sagte in einer Pressemitteilung:

„Man muss die Letzte Generation nicht mögen. Man kann ihre drastischen Warnungen vor einer drohenden Klimakatastrophe teilen oder für überzogene Apokalyptik halten. Man kann einige ihrer Forderungen wie die Einrichtung eines ‚Klimarates‘ für antidemokratisch halten und ihr vorwerfen, mit ihren Straßenblockaden und anderen Aktionen dafür gesorgt zu haben, dass die gesellschaftliche Zustimmung für klimapolitische Maßnahmen heute niedriger ist als noch vor einigen Jahren. Ihr – stets friedlicher – Protest darf aber nicht auf diese Weise kriminalisiert werden.“[383]

Organisationen

Polizeigewerkschaften

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte in einer Pressemitteilung Ende Februar 2022 die Beobachtung der Organisation durch den Verfassungsschutz. Es gehe „nicht nur um ein paar junge Spinner, die man wegtragen kann, sondern um konkret staatsfeindliches Handeln, […]“ und „Das Leben vieler Menschen könnte konkret in Gefahr geraten […]“. Auch der Unterbindungsgewahrsam müsse ausgebaut und konsequent angewendet werden.[384]

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die Straßenblockaden laufend. Die Aktivisten nähmen in Kauf, dass Menschen in Not länger auf die Hilfe von Polizei und Feuerwehr warten müssten.[385][386]

Evangelische Kirche

Kristina Kühnbaum-Schmidt, Landesbischöfin der Nordkirche und Klimabeauftragte der EKD, sagte über die Aktivisten, ihre Proteste hätten im Alltag eine Unterbrechungsfunktion, wie ein Gewissen, und führte aus: „Diese Unterbrechungsfunktion nehmen wir als Kirche ja auch wahr, nämlich mindestens jeden Sonntag“. Anna-Nicole Heinrich, Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, sprach von einer „Unverhältnismäßigkeit, wie gerade jene behandelt werden, die zivilen Ungehorsam leisten“. Die jungen Menschen seien an einem konstruktiven Diskurs interessiert und würden in eine kriminelle Ecke gestellt. Präventivhaft sei eine Unverschämtheit. Aus der Kirche kamen jedoch auch kritische Stimmen zum Nutzen von Straßenblockaden.[387] Mancherorts kooperieren lokale Gemeinden mit den Aktivisten und stellen Räumlichkeiten für Pressekonferenzen und Veranstaltungen zur Verfügung.[388][389]

Verfassungsschutz

Nach einer Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz von Ende Januar 2023 bedroht die Letzte Generation weiterhin nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands. Sein Präsident Thomas Haldenwang erklärte, es gäbe zwar Versuche linksextremistischer Gruppen, Einfluss auf die Gruppierung zu nehmen. Es lägen jedoch noch keine „hinreichenden Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ vor.[390] Zwar sei die Letzte Generation laut Der Spiegel 2022 als Prüffall eingestuft worden, damit sei laut Haldenwang aber nicht automatische eine qualitative Einschätzung verbunden.[391]

Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz vom April 2023 ist die Letzte Generation weder geprägt noch gesteuert von Linksextremisten. Sie hätten nicht das Ziel, „sich gegen den Staat, die Demokratie oder die Würde des Menschen zu richten“. Sie seien auch kein Beobachtungsobjekt.[392] Auch alle übrigen Landesämter für Verfassungsschutz schätzen die Gruppierung nicht als extremistisch ein.[393]

Die österreichische Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) gab 2023 bekannt, dass wenn dann nur einzelne Personen aus dem Umfeld der Letzten Generation aufgrund ihrer parallelen Aktivität im linksautonomen Spektrum beobachtet würden.[394][377] Die Letzte Generation („Last Generation“) selbst ist „aktuell nicht als linksextrem eingestuft“.[395] Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) äußerte Verständnis für Klimaproteste, stellte aber fest: „Die Polizei müsse konsequent gegen die extremen ‚Klimakleber‘ vorgehen“.[394]

Fridays for Future

Im April 2023 sprachen 30 deutsche Fridays-for-Future-Ortsgruppen ihre Solidarität mit der Letzten Generation aus.[396] Im August 2023 meinte Luisa Neubauer, die führende Aktivistin von Fridays for Future, in Bezug auf die Letzte Generation, es sei nicht immer wirksamer, wenn man „doller draufhaut“. Es könne auch wirksamer sein, wenn etwas „ganz leise und unverhofft aus unerwarteten Ecken kommt“. Man müsse bedenken, dass gewisse Aktionen Menschen und politische Entscheidungsträger im schlimmsten Fall auch abschrecken können.[397]

Bundeskriminalamt

Das Bundeskriminalamt (BKA) sah auch im Juni 2023 kein Risiko der Radikalisierung des Bündnisses. Auch ein Abdriften in den Extremismus könne nicht festgestellt werden. Stattdessen ziele die Gruppe in Inhalten und Auftreten auf gesellschaftliche Anschlussfähigkeit ab.[393]

UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer

Im März 2024 kritisierte der „UN-Sonderberichterstatter für Environmental Defenders auf Basis der Aarhus-Konvention“, Michel Forst, in seinem Bericht „Staatliche Unterdrückung von Umweltprotesten und zivilem Ungehorsam – eine große Gefahr für Menschenrechte und Demokratie“ eine zunehmende Feindseligkeit gegenüber Umweltaktivisten in mehreren Ländern Europas, die als vorbildliche Demokratien gälten, darunter Deutschland und Österreich. Europäische Medienberichte konzentrierten sich häufig auf das Geschehen rund um die Demonstrationen und nicht auf die Klimakrise, die Auslöser für diese Proteste sei. Bayern warf er vor, die Ausübung des Demonstrationsrechts zu behindern, konkret mit den Ermittlungen gegen die Letzte Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und insbesondere mit der regelmäßigen Anwendung des Präventivgewahrsams gegen ihre Aktivisten. Die Einstufung von Umweltaktivismus als mögliche Terrorbedrohung trüge dazu bei, dass „der zivile Raum schrumpft und die Vitalität demokratischer Gesellschaften ernsthaft gefährdet wird.“ Das bayerische Innenministerium wies die Kritik zurück und verteidigte den Präventivgewahrsam, der „die Verhinderung von konkret angekündigten Straftaten oder Gefährdungen anderer“ zum Ziel habe.[398][399][400]

Auszeichnungen

Reportagen

Literatur

  • Nils-Christian Kumkar: Die Radikalisierung der Radikalisierungsbehauptung. Zum Diskurs über die Letzte Generation. In: Soziopolis, 16. November 2022 (online).
  • Lea Bonasera (Mitgründerin der Letzten Generation): Die Zeit für Mut ist jetzt! Wie uns ziviler Widerstand aus Krisen führt, S. Fischer Verlag, Oktober 2023, ISBN 3-10-397574-0.

Weblinks

Commons: Aufstand der letzten Generation – Sammlung von Bildern und Videos
Wiktionary: Klimakleber – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Das sind die größten Klimaprotest-Gruppen und ihre Forderungen. In: rbb. 18. April 2023, abgerufen am 21. Juli 2023.
  2. Die letzte Generation? In: Kurier. 3. Januar 2023, abgerufen am 1. Mai 2023.
  3. Sascha Lobo: »Letzte Generation«: Warum die Gruppe toxisch ist – und deshalb gebraucht wird. In: Der Spiegel. 14. Dezember 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 1. Mai 2023]).
  4. Tweet von Barack Obama. In: Twitter. Abgerufen am 1. Mai 2023.
  5. Letzte Generation kündigt neue Verkehrsblockaden an. Die Zeit, 22. August 2023, abgerufen am 16. September 2023.
  6. Expertenrat kritisiert Klimaschutzprogramm der Ampel als unzureichend. In: Die Zeit. Abgerufen am 16. September 2023.
  7. Forderungen an die deutsche Bundesregierung. In: Aufstand der letzten Generation. Abgerufen am 26. Januar 2022.
  8. Forderungen an die österreichische Bundesregierung. In: Aufstand der letzten Generation. Abgerufen am 13. Februar 2022.
  9. Demonstranten blockieren Straßen in Regierungsviertel. In: n-tv.de. Abgerufen am 21. März 2022.
  10. Berlin: "Letzte Generation" beschmiert Brandenburger Tor. Süddeutsche Zeitung, 17. September 2023, abgerufen am 28. September 2023.
  11. a b c Neue Welle der Klimaproteste setzt ein. In: n-tv.de, 20. Oktober 2022.
  12. Mona Jaeger und Eckart Lohse: Wie radikal darf Klimakampf sein? Die „Letzte Generation“ fordert alle Parteien heraus. Vor allem für die Grünen könnten die Aktivisten zum Problem werden. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Dezember 2022.
  13. a b Gernot Knödler: Hamburg will nun doch reden. In: taz nord vom 23. März 2023, S. 21.
  14. Gernot Knödler: Die Letzte Generation will reden. Klimaschützer sagen „sorry“. taz, 23. März 2023;.
  15. Brief an die Bundesregierung. Letzte Generation, April 2023;.
  16. Letzte Generation will EU-Parlament aufmischen: Erste Erfolge für Teilnahme an der Europawahl. 13. März 2024, abgerufen am 19. März 2024.
  17. a b Bundeswahlausschuss: 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen. tagesschau.de, 29. März 2024, abgerufen am 30. März 2024.
  18. Hans Michael Heinig: Heiligt der Zweck die Mittel? Zum Umgang mit zivilem Ungehorsam im demokratischen Rechtsstaat. In: Neue Kriminalpolitik. Band 35, Nr. 2, 2023, ISSN 0934-9200, S. 231–248, doi:10.5771/0934-9200-2023-2-231 (nomos-elibrary.de [abgerufen am 5. September 2023]).
  19. Dieter Rucht: Die Letzte Generation: Eine kritische Zwischenbilanz. In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen. Band 36, Nr. 2, 1. Juni 2023, ISSN 2365-9890, S. 186–204, doi:10.1515/fjsb-2023-0018 (degruyter.com [abgerufen am 5. September 2023]).
  20. Mark Porter: Wie weit darf ziviler Ungehorsam gehen? In: Zeitschrift für Religion und Weltanschauung (ZRW). Band 86, Nr. 3, 2023, ISSN 0721-2402, S. 171–179, doi:10.5771/0721-2402-2023-3-171 (nomos-elibrary.de [abgerufen am 12. September 2023]).
  21. UNSER PROTESTKONSENS. Abgerufen am 1. Mai 2023.
  22. Dieter Rucht: Die Gratwanderung der Letzten Generation. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. Nr. 2'23, Februar 2023 (blaetter.de).
  23. Philipp Kollenbroich, Levin Kubeth: Letzte Generation will sich nicht mehr auf Straßen festkleben: Was steckt hinter dem Strategiewechsel? In: Der Spiegel. 2. Februar 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 2. Februar 2024]).
  24. Lukas Fuhr: Was die Letzte Generation nun vorhat. In: FAZ.net. 30. Januar 2024, abgerufen am 4. Februar 2024.
  25. Letzte Generation: Klimakleber wollen ins EU-Parlament. In: Die Tageszeitung: taz. 7. Februar 2024, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 8. Februar 2024]).
  26. Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation. In: Letzte Generation. Abgerufen am 21. Februar 2024.
  27. Leonie Fischer, Julius Stockheim: „Letzte Generation“-Gründerin Guttmann: „Ich finde Straßenblockaden auch beschissen“. In: Der Tagesspiegel Online. 18. September 2023, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 26. Oktober 2023]).
  28. Friederike Grabitz: Klimaaktivist über Zukunftsangst: „Wir müssen uns selbst retten“. In: Die Tageszeitung: taz. 28. Dezember 2021, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 26. Oktober 2023]).
  29. Marlene Knobloch: Buch von Lea Bonasera von „Letzte Generation“: Die rationale Radikale. In: Süddeutsche Zeitung. 26. September 2023, abgerufen am 26. Oktober 2023.
  30. Motivation, Finanzierung, Strategie - Wie funktioniert die „Letzte Generation“? In: Exakt vom 3. Mai 2023
  31. Interne Dokumente zeigen knallharte Hierarchie innerhalb der Letzten Generation. In: focus.de. 2. Oktober 2023, abgerufen am 19. Oktober 2023.
  32. a b c Lennart Pfahler, Alexander Dinger: „Letzte Generation“: Penible Strukturen und ein internationales Unterstützernetzwerk. In: Die Welt. 7. November 2022 (welt.de [abgerufen am 8. November 2022]).
  33. a b c Unterstützt durch US-Stiftung – Das System „Letzte Generation“. In: Focus.de, 5. November 2022.
  34. „Wir handeln aus Verzweiflung“. In: sueddeutsche.de. Abgerufen am 9. April 2022.
  35. Für den Klimaschutz: Die „Letzte Generation“ blockiert Luisenring in Mannheim. In: Mannheimer Morgen.
  36. Laina Turpeinen: Letzte Generation: Wer hinter den Klima-Aktivisten steckt. In: praxistipps.focus.de. 16. Dezember 2022, abgerufen am 21. Dezember 2022.
  37. Letzte Generation: Ihre Forderungen, Aktionen und Strafen. In: news.at. 5. Dezember 2022, abgerufen am 21. Dezember 2022.
  38. a b c Maximilian König: „Könntest du mal zeigen, wie man sich anklebt?“, in: RND.de, 17. Dezember 2022.
  39. Klima-Aktivismus: Daten-„Super-GAU“ bei „Letzter Generation“. In: WELT.de. Abgerufen am 4. Februar 2023.
  40. Holger Klein: Warum schmeißt man als Journalist hin, um Klimaaktivist zu werden? In: Übermedien. 5. Januar 2023, abgerufen am 5. Januar 2023.
  41. Lorenz Rollhäuser: So nicht weiter. Kein Ruhestand in der Klimakrise. In: Hörspiel und Feature. Deutschlandfunk, 23. Juni 2023, abgerufen am 26. Juni 2023.
  42. Lea Schönborn: Als Polizistin bei der Letzten Generation. In: Zeit Online. 20. Juni 2023, abgerufen am 10. Juli 2023.
  43. Yannick Eisenhart Rothe: "Für mich ist das kein Widerspruch": Diese Polizistin ist Mitglied bei der "Letzten Generation". Beamtin: "Ich bin bei Weitem nicht die einzige Polizistin". In: T-Online. 23. Juni 2023, abgerufen am 10. Juli 2023.
  44. Klimaaktivismus: Strategischer Kopf der „Letzten Generation“ rückt in den Hintergrund. In: welt.de. 26. Oktober 2023, abgerufen am 26. Oktober 2023.
  45. Alexander Dinger und Lennart Pfahler, „Letzte Generation“ ist jetzt eine Marke, in: Welt am Sonntag vom 7. Januar 2024
  46. Markeneintragung vom 16. November 2023
  47. Aktivisten werden 580 Straftaten zugeordnet, tagesschau.de, 11. Juni 2023.
  48. Cornelia Steiner: Braunschweiger verschenken gerettete Lebensmittel. In: braunschweiger-zeitung.de. 9. Dezember 2021, abgerufen am 22. Februar 2022.
  49. Ruth Lang Fuentes: Bundesweite Autobahnblockaden: Am Ort des zivilen Ungehorsams. In: Die Tageszeitung: taz. 9. Februar 2022, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 10. Januar 2023]).
  50. Enno Schöningh: Umweltaktivistin über ihre Selbstanzeige: „Wir fordern ein Essen-retten-Gesetz“. In: Die Tageszeitung: taz. 22. Januar 2022, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 26. Januar 2022]).
  51. Heidelberg: Lebensmittel-Retter wühlen im Müll und zeigen sich selbst an. Rhein-Neckar-Zeitung, 24. Januar 2022, abgerufen am 26. Januar 2022.
  52. Tom Schneider: Rewe: Mann zeigt sich selbst bei Polizei an – DAS ist beim Supermarkt tatsächlich strafbar. In: Der Westen. Funke Digital, 23. Januar 2022, abgerufen am 26. Januar 2022.
  53. Bettina Schulz: Insulate Britain: Sie glauben nicht ans Reden. Zeit Online, 4. November 2021, abgerufen am 8. Februar 2022.
  54. "Nicht bürgerlich oder anschlussfähig": Klimakleber sorgen sich um ihren Ruf. 17. Mai 2023, abgerufen am 20. Mai 2023.
  55. Stefan Paulus: Agenda-Setting-Monitor: So halten Aktivisten den Klimawandel in den Medien • Medieninsider. In: Medieninsider. 23. Juni 2023, abgerufen am 27. Juni 2023.
  56. „Letzte Generation“: „Vollzeit-Klimakleber“, Antrag auf Arbeitslosengeld – und wieder ein Urteil. In: Welt.de. Abgerufen am 12. April 2023.
  57. Neue Strategie: Klimaaktivisten wollen nicht mehr kleben. In: tagesschau.de vom 29. Januar 2024.
  58. Nach Gespräch mit Scholz: Klimaaktivisten drohen mit Autobahn-Blockade. In: NDR.de. 13. November 2021, abgerufen am 8. Februar 2022.
  59. Polizei bereitet sich auf Störungen von Klimaaktivisten am BER vor. Der Tagesspiegel, 20. Februar 2022.
  60. André Zuschlag: Blockade nach Ultimatum in Die Tageszeitung vom 21. Februar 2022.
  61. Aktivisten blockieren Verteilerkreis in Favoriten. In: Die Presse. 8. Februar 2022, abgerufen am 10. Februar 2022.
  62. Klimaaktivisten blockieren Brücke im Hamburger Hafen. In: Der Tagesspiegel vom 21. Februar 2022.
  63. Süddeutsche Zeitung: Özdemir kritisiert Klimaaktivisten wegen Blockaden. Abgerufen am 20. Februar 2023.
  64. „Aufstand der letzten Generation“ – Aktivisten: Blockieren derzeit Teile des Hamburger Hafens, in: Deutschlandfunk.de, 21. Februar 2022.
  65. Klimaaktivisten stören Warenverkehr am Hamburger Hafen, in: Zeit Online, 21. Februar 2022.
  66. Aktivisten kleben sich an Straßen fest. In: Der Spiegel, 23. Februar 2022.
  67. Polizeipräsidium Frankfurt am Main: Bilanz der Polizei zu den Blockadeaktionen der Woche, in: Presseportal, 14. April 2022.
  68. Verkehrsunfall in der Bundesallee: Radfahrerin nach Verkehrsunfall im Krankenhaus verstorben – Tatverdächtiger zur Messerattacke auf Lkw-Fahrer festgenommen. Polizei Berlin, 3. November 2022, abgerufen am 3. November 2022.
  69. Klimaaktivisten nicht für Tod von Radfahrerin in Berlin verantwortlich. Abgerufen am 13. April 2023.
  70. Blockierter Rettungswagen traf verspätet ein: "Klimakleber" nicht wegen Tötungsdelikts angeklagt. In: Legal Tribune Online. 13. April 2023, abgerufen am 13. April 2023.
  71. Münchner Klima-Kleber müssen für 30 Tage in Polizeigewahrsam, in: Focus.de, 4. November 2022.
  72. Joachim Mölter, Petra Payer: München: Klimaaktivisten kleben sich am Stachus fest. In: Süddeutsche Zeitung. Abgerufen am 8. November 2022.
  73. Flugverkehr am BER nach Klimaprotest wieder freigegeben. In: RBB. Abgerufen am 8. Dezember 2022.
  74. „Letzte Generation“. Letzter Klima-Aktivist nach Störaktion am BER freigelassen. In: RBB. 28. November 2022, abgerufen am 14. Dezember 2022.
  75. Aktivisten der „Letzten Generation“ – Störaktionen an Flughäfen in Berlin und München. In: tagesschau.de. 8. Dezember 2022, abgerufen am 13. Dezember 2022.
  76. Klimaaktivisten blockieren Landebahn am Münchner Flughafen. In: faz.net. 8. Dezember 2022, abgerufen am 13. Dezember 2022.
  77. Tobias Bönte, Christoph Dicke: Klimaprotest in München: Flugzeug mit Notfall-Patient umgeleitet. In: br.de. 8. Dezember 2022, abgerufen am 8. Dezember 2022.
  78. Tom Burggraf: Neue Ziele der Letzten Generation: Jede Stadt, jedes Dorf. In: taz.de. 23. Januar 2023, abgerufen am 28. Februar 2023.
  79. Aktivisten der »Letzte Generation« besprühen Kleinflugzeug mit Farbe, Spiegel online vom 5. Mai 2023, abgerufen am 6. Mai 2023.
  80. Moritz Bletzinger, Sarah Neumeyer: Millionenstrafe möglich: „Letzte Generation“ muss nach Flughafen-Blockade mit schweren Konsequenzen rechnen. In: merkur.de. 15. Juli 2023, abgerufen am 15. Juli 2023.
  81. Bundesweite Blockadeaktion der „Letzten Generation“. In: tagesschau.de. 14. Juli 2023, abgerufen am 14. Juli 2023.
  82. Surströmming-Attacke auf Klimakleber in Bamberg? "Übel riechender Geruch". 13. Juli 2023, abgerufen am 14. Juli 2023.
  83. Bild am Sonntag / Reuters: Lufthansa will 740.000 Euro von der „Letzten Generation“
  84. Klimaprotest: Aktivisten der Letzten Generation blockieren Straße des 17. Juni. In: zeit.de. 28. Oktober 2023, abgerufen am 1. November 2023.
  85. ipp/dpa: Letzte Generation blockiert Straße des 17. Juni in Berlin. In: Spiegel Online. 25. November 2023, abgerufen am 25. November 2023.
  86. Klimaaktivisten betonierten sich auf A2 fest. In: ORF.at. 20. November 2023, abgerufen am 20. November 2023.
  87. mamk/dpa: Letzte Generation: Protest und Blockaden ohne Kleber in Berlin, München, Leipzig oder auf Rügen. In: Spiegel Online. 16. März 2024, abgerufen am 16. März 2024.
  88. Bettina Dostal: "Ungehorsame Versammlung" der Letzten Generation in Regensburg. In: idowa.de. 16. März 2024, abgerufen am 16. März 2024.
  89. In Stuttgart, Freiburg und Karlsruhe - Ohne Kleber: „Letzte Generation“ demonstriert mit „ungehorsamen Versammlungen“. In: swr.de. 16. März 2024, abgerufen am 16. März 2024.
  90. Nicole Graner: Neue Protestform der „Letzten Generation“: Ohne Klebstoff, aber ungehorsam. In: sueddeutsche.de. 16. März 2024, abgerufen am 20. April 2024.
  91. Philip Hell: Letzte Generation machte Kreuzung in Regensburg dicht – Polizei beendet Protest. In: mittelbayerische.de. 20. April 2024, abgerufen am 20. April 2024.
  92. Protest: Gruppe „Letzte Generation“ schraubt wieder an Ölpipeline. In: Die Zeit. 29. April 2022, abgerufen am 2. Mai 2022.
  93. LG Neubrandenburg (4. Zivilkammer), Endurteil vom 11. Oktober 2022, Az. 4 O 235/22, BeckRS 2022, 46628.
  94. OLG Rostock (2. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 23. März 2023, Az. 2 U 33/22, BeckRS 2023, 8261.
  95. OLG Rostock (2. Zivilsenat), Beschluss vom 24. April 2023, Az. 2 U 33/22, BeckRS 2023, 8686.
  96. OLG Rostock zu "Letzte Generation": Aufnahmen von Raffineriebesetzung hätten nicht verbreitet werden dürfen, Legal Tribune Online vom 28. Juli 2023.
  97. Klimaaktivisten pinseln Forderungen ans Kanzleramt. In: Der Tagesspiegel. 14. Dezember 2021, abgerufen am 8. Februar 2022.
  98. Louisa Theresa Braun: Klimaaktivistinnen verzieren Bundeskanzleramt. In: nd. Journalismus von links. 14. Dezember 2021, abgerufen am 3. März 2022.
  99. Protest von „Letzte Generation“: Klimaaktivisten pflanzen Kartoffeln vor dem Kanzleramt. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 17. Dezember 2023]).
  100. Symbolische Öl-Pipeline in Berlin verlegt: Klimaschutz-Aktivisten reißen vor Habecks Ministerium den Boden auf. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 17. Dezember 2023]).
  101. Aktionsbündnis "Letzte Generation": Aktivisten verlegen symbolische Gas-Pipeline vor Bundeswirtschaftsministerium | rbb24. 19. April 2022, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 17. Dezember 2023.
  102. Thomas Hummel: Tempo beim Tempolimit. In: sueddeutsche.de. 2. Dezember 2022, abgerufen am 3. Mai 2023.
  103. Annalena Barnickel: Wissing im MOPO-Interview: Tempolimit wegen Schildermangel nicht umsetzbar. In: mopo.de. 5. April 2022, abgerufen am 3. Mai 2023.
  104. Hannoversche Allgemeine Zeitung: Berlin: „Letzte Generation“ beschmiert Ampel-Parteizentralen. 2. November 2022, abgerufen am 17. Dezember 2023.
  105. Hannoversche Allgemeine Zeitung: Berlin: Letzte Generation klebt sich vor Tiefgarageneinfahrt des Bundestages fest. 15. Dezember 2022, abgerufen am 17. Dezember 2023.
  106. Michael Freitag: Audimax besetzt: Studierende fordern radikale Abkehr von fossilen Rohstoffen + Video. 11. Mai 2022, abgerufen am 17. Dezember 2023 (deutsch).
  107. Michael Freitag: Update: Die Besetzung des Audimax der Universität Leipzig ist beendet + Videos. In: l-iz.de. Abgerufen am 28. Januar 2023.
  108. „Letzte Generation“ besprüht RWE-Zentrale in Essen – weitere Aktionen angekündigt. Abgerufen am 22. April 2023.
  109. https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1713861067242094976. Abgerufen am 16. Oktober 2023.
  110. Letzte Generation nimmt Universitäten ins Visier: "Anklage an die Führungsriege". 16. Oktober 2023, abgerufen am 16. Oktober 2023.
  111. Letzte Generation beschmiert Uni Graz mit oranger Farbe. In: Kleine Zeitung. 18. Oktober 2023, abgerufen am 19. Oktober 2023.
  112. Baden-Württemberg: "Letzte Generation" protestiert: Farbe an Gebäuden in Karlsruhe und Tübingen. In: tagesschau.de. 30. Oktober 2023, abgerufen am 2. November 2023.
  113. n-tv NACHRICHTEN: Klimaaktivisten kleben sich an "Sixtinische Madonna". Abgerufen am 17. Dezember 2023.
  114. Klima-Protest: Schäden durch Attacke auf „Sixtinische Madonna“ in Dresden fünfstellig. MDR, abgerufen am 9. Februar 2023.
  115. Süddeutsche Zeitung: Wieder Kleberaktion von Klimaaktivisten in Kunstmuseum. 24. August 2022, abgerufen am 17. Dezember 2023.
  116. Mitglieder der "Letzten Generation" kleben sich an Cranach-Gemälde fest. 25. August 2022, abgerufen am 17. Dezember 2023.
  117. Monet mit Kartoffelbrei überschüttet: Museum stellt keine Gemäldeschäden fest. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 17. Dezember 2023]).
  118. Klimaaktivist schleudert Öl auf Klimt-Werk in Wien. In: tagesschau.de. 15. November 2022, abgerufen am 8. Dezember 2022.
  119. Anna Raymann: Klimaprotest im Museum: Darum kleben sich Aktivisten an Bilder. 4. August 2022, abgerufen am 17. Dezember 2023.
  120. „Das Mädchen mit dem Perlenohrgehänge“ von Vermeer: Klimaaktivisten kleben sich an Kunstwerk fest. In: RND.de. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 27. Oktober 2022, abgerufen am 8. Dezember 2022.
  121. RedaktionsNetzwerk Deutschland: Klimaaktivisten kleben sich an Dino-Skelett - „Letzte Generation“-Protest im Berliner Naturkundemuseum. 31. Oktober 2022, abgerufen am 17. Dezember 2023.
  122. NDR: Hannover: „Letzte Generation“ beschmiert Ernst-August-Denkmal. Abgerufen am 17. Dezember 2023.
  123. Empörung über Klimaaktivisten. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6. März 2023.
  124. Klimaschutzaktivisten beschmieren Denkmal im Regierungsviertel. Der Spiegel, 4. März 2023.
  125. Italienische "Letzte Generation": Klimaaktivisten schütten schwarze Farbe in berühmten Trevi-Brunnen. In: t-online. 21. Mai 2023, abgerufen am 22. Mai 2023.
  126. Klima-Aktivisten besprühen Brandenburger Tor mit Farbe. In: Rundfunk Berlin-Brandenburg. 17. September 2023, abgerufen am 5. Oktober 2023.
  127. Anna-Lena Schlitt: Klimaprotest: Letzte Generation besprüht Weltzeituhr in Berlin. In: zeit.de. 17. Oktober 2023, abgerufen am 17. Oktober 2023.
  128. Letzte Generation besprüht bundesweit Weihnachtsbäume. In: morgenpost.de. 13. Dezember 2023, abgerufen am 13. Dezember 2023.
  129. Klima-Proteste – "Letzte Generation" kooperiert mit Museen. In: deutschlandfunk.de. 22. Mai 2023, abgerufen am 22. Mai 2023.
  130. Protestaktionen: Klimaaktivisten stören Top-Fußballspiel. In: ZDF.de. 28. August 2022, abgerufen am 10. Januar 2023.
  131. Elbphilharmonie: Klimaaktivisten kleben sich ans Dirigentenpult. NDR, abgerufen am 8. Dezember 2022.
  132. In der Elbphilharmonie: Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ blamieren sich. RTL, 28. November 2022, abgerufen am 4. Dezember 2022.
  133. Klimaaktivisten noch vor Störaktion bei Neujahrskonzert angehalten. In: derStandard.at/APA. 1. Januar 2023, abgerufen am 1. Januar 2023.
  134. Klimaaktivist klebt sich während des Prozesses am Richtertisch fest, in: Spiegel.de, 23. Februar 2023.
  135. Aktivisten stürmen beim Länderspiel auf den Platz. In: sportschau.de. 20. Juni 2023, abgerufen am 25. Februar 2024.
  136. Letzte Generation stört „Jedermann“-Premiere in Salzburg. In: br.de. 22. Juli 2023, abgerufen am 23. Juli 2023.
  137. Regensburg: „Letzte Generation“ stört Eröffnung der Schlossfestspiele. In: sueddeutsche.de. 15. Juli 2023, abgerufen am 25. September 2023.
  138. Iven Fenker: Berlin: Störversuch der Letzten Generation bei Berlin-Marathon unterbunden. In: zeit.de. 24. September 2023, abgerufen am 25. September 2023.
  139. Hans Ackermann: Volksbühne solidarisiert sich mit "Letzter Generation". In: rbb24. Rundfunk Berlin-Brandenburg, 18. Juni 2023, abgerufen am 18. Juni 2023.
  140. Eberhard Spreng: "Hausbesuchung" durch die Letzte Generation an der Berliner Volksbühne. In: Deutschlandfunk. 17. Juni 2023, abgerufen am 18. Juni 2023.
  141. Mia Goldstein: Die Volksbühne unterstützt Anhänger der "Letzten Generation". In: Tag24. 12. Juni 2023, abgerufen am 18. Juni 2023.
  142. Dieter Brockschnieder: Theater Bonn: Klima-Aktivisten auf der Bühne im Schauspiel. In: Kölner Stadt-Anzeiger. 30. Oktober 2022, abgerufen am 18. Juni 2023.
  143. Schaden 10.000 Euro: Klima-Extremisten fällen Baum vorm Kanzleramt – fürs Klima! In: bz-berlin.de. 21. Februar 2023, abgerufen am 23. Februar 2023.
  144. Bezirksamt: 10.000 Euro Schaden: „Letzte Generation“ fällt Baum vor Kanzleramt. In: ntv.de. 22. Februar 2023, abgerufen am 23. Februar 2023.
  145. „Letzte Generation“ plant Proteste gegen Reiche. In: ZDF. 3. Juni 2023, abgerufen am 4. Juni 2023.
  146. Letzte Generation: Klimademonstranten besprühen Privatjet auf Sylt mit Farbe. In: Der Spiegel. 6. Juni 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 6. Juni 2023]).
  147. mkr: Aktivisten beschmieren Privatjet: So hoch ist der Schaden. In: t-online.de. 8. Juni 2023, abgerufen am 8. Juni 2023.
  148. Max Schneider: Klima-Chaoten stürmen Luxus-Hotel auf Sylt. In: Bild – Regional – Hamburg. 8. Juni 2023, abgerufen am 8. Juni 2023.
  149. Jannik Grimmbacher: Neue Aktionen der Letzten Generation: Mit oranger Farbe gegen Luxus. In: Die Tageszeitung: taz. 12. Juni 2023, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 14. Juni 2023]).
  150. „Wie Essensschlacht mitten in Hungersnot“. Zum Naturschutzgebiet erklärt: „Letzte Generation“ pflanzt Blumen auf Sylter Golfplatz. In: T-Online. 14. Juni 2023, abgerufen am 15. Juni 2023.
  151. Auf Golfplatz: „Letzte Generation“ setzt kreative Idee auf Sylt um. In: Kölner Stadtanzeiger. 14. Juni 2023, abgerufen am 15. Juni 2023.
  152. „Letzte Generation“ blockiert Luxushotel: Chef reagiert sehr überraschend – und spricht Klartext. „Richtig und wichtig“: Chef von Luxushotel unterstützt Blockadeaktion. In: T-Online. 15. Juni 2023, abgerufen am 23. Juni 2023.
  153. Mila Martinez: Klimaaktivisten zerstören Yacht: Jetzt spricht die Besitzerin (85). In: tag24.de. 22. Juni 2023, abgerufen am 11. Juli 2023.
  154. DPG Media Privacy Gate. Abgerufen am 2. Oktober 2023.
  155. Letzte Generation: Deutsche Klimaaktivisten beteiligen sich an Blockade in Den Haag. In: Die Zeit. 30. September 2023, abgerufen am 2. Oktober 2023.
  156. Louisa Theresa Braun: Extinction Rebellion in Den Haag: Drei Wochen Autobahnblockade. In: nd aktuell. 1. Oktober 2023, abgerufen am 3. Oktober 2023.
  157. Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich. Bundesverfassungsgericht, 24. März 2021, abgerufen am 12. September 2023.
  158. Hans Michael Heinig: Heiligt der Zweck die Mittel? Zum Umgang mit zivilem Ungehorsam im demokratischen Rechtsstaat. In: Neue Kriminalpolitik. Band 35, Nr. 2, 2023, ISSN 0934-9200, S. 231–248, doi:10.5771/0934-9200-2023-2-231 (nomos-elibrary.de [abgerufen am 12. September 2023]).
  159. a b AG Freiburg, Urteil vom 21. November 2022 – 24 Cs 450 Js 18098/22.
  160. Verfassungsexperte mit eindringlichen Worten zur Klimakrise: „Letzte Generation hat recht“. In: t-online.de. 30. August 2023, abgerufen am 14. September 2023.
  161. Isabel Feichtner, Andreas Fischer-Lescano, Thomas Groß, Remo Klinger, Rike Krämer-Hoppe, Markus Krajewski, Nora Markard, Alexander Thiele, Jochen von Bernstorff: Für eine völker- und verfassungsrechtskonforme Klimaschutzpolitik: Effektive Maßnahmen gegen die Erderwärmung statt Verwässerung des Klimaschutzgesetzes! In: Verfassungsblog. 31. August 2023, doi:10.17176/20230831-182902-0 (verfassungsblog.de [abgerufen am 14. September 2023]).
  162. Rheinland-pfälzischer Verfassungsrichter rechtfertigt Klimaproteste. Michael Hassemer im Interview mit dem Südwestrundfunk (SWR). In: Presseportal.de. 24. November 2022, abgerufen am 9. Dezember 2022.
  163. Ronen Steinke: Protestieren erlaubt, Selbstjustiz noch nicht. In: sueddeutsche.de. 19. April 2023, abgerufen am 19. April 2023.
  164. Till Zimmermann, Fabio Griesar: Die Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten gem. § 240 StGB. JuS 2023, S. 401–408 (405), beck-online.
  165. a b Caspar Behme: Haftung fürs Haften – Deliktsrechtliche Verantwortlichkeit der „Letzten Generation“. In: Neue Juristische Wochenschrift. 2023, S. 327.
  166. a b c Franz-Rudolf Herber: „Dann klebe ich mich eben an der Straße fest, später dann auf der Flughafen-Rollbahn …“ In: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht. 2023, S. 57.
  167. Thomas Rönnau/Jonas Saathoff: Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten. In: Juristische Schulung. 2023, S. 440 ff.
  168. OLG Köln (1. Strafsenat), Urteil vom 15.02.2019 - 1 RVs 227-233-234/18, BeckRS 2019, 2364.
  169. a b Caspar Behme: Haftung fürs Haften – Deliktsrechtliche Verantwortlichkeit der „Letzten Generation“. In: Neue Juristische Wochenschrift. 2023, S. 331.
  170. a b LG Landshut (6. Zivilkammer), Beschluss vom 09.09.2021 – 65 T 2529/21, BeckRS 2021, 28695.
  171. Tamina Preuß: Die strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten. In: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht. 2023, S. 66 ff.
  172. Nils Lund: Zur Strafbarkeit der Straßenblockaden von Klimaaktivisten. In: Neue Zeitschrift für Strafrecht. 2023, S. 198 ff.
  173. Till Zimmermann/Fabio Griesar: Die Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten gem. § STGB § 240 StGB. In: Juristische Schulung. 2023, S. 402 ff.
  174. Caspar Behme: Haftung fürs Haften – Deliktsrechtliche Verantwortlichkeit der „Letzten Generation“. In: Neue Juristische Wochenschrift. 2023, S. 329.
  175. Thomas Rönnau: Grundwissen – Strafrecht: Klimaaktivismus und ziviler Ungehorsam. In: Juristische Schulung. 2023, S. 115.
  176. Thomas Rönnau/Jonas Saathoff: Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten. In: Juristische Schulung. 2023, S. 444 ff.
  177. a b c d e f g h i j k Thomas Fischer: Müssen "Klima-Kleber in den Knast"? In: Legal Tribune Online. 4. November 2022, abgerufen am 14. Juli 2023.
  178. a b c d Tamina Preuß: Die strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten. In: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht. 2023, S. 71.
  179. a b c d Nils Lund: Zur Strafbarkeit der Straßenblockaden von Klimaaktivisten. In: Neue Zeitschrift für Strafrecht. 2023, S. 201.
  180. Nils Lund: Zur Strafbarkeit der Straßenblockaden von Klimaaktivisten. In: Neue Zeitschrift für Strafrecht. 2023, S. 200 f.
  181. LG Berlin, Beschluss vom 21. November 2022, Az. 534 Qs 80/22, BeckRS 2022, 40639.
  182. Tamina Preuß: Die strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten. In: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht. 2023, S. 65 f.
  183. a b c Till Zimmermann/Fabio Griesar: Die Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten gem. § 240 StGB. In: Juristische Schulung. 2023, S. 402.
  184. KG, Beschluss vom 16. August 2023, Az. 3 ORs 46/23 – 161 Ss 61/23, NJW 2023, 2792.
  185. Caspar Behme: Haftung fürs Haften – Deliktsrechtliche Verantwortlichkeit der „Letzten Generation“. In: Neue Juristische Wochenschrift. 2023, S. 330.
  186. Helene Bubrowski: Welche Strafen drohen den Klimaaktivisten? In: faz.net. 25. November 2022, abgerufen am 14. Juli 2023.
  187. Thomas Rönnau/Jonas Saathoff: Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten. In: Juristische Schulung. 2023, S. 443 f.
  188. Philipp Fess: Letzte Generation: Das Märchen der Gewaltfreiheit. In: telepolis.de. 1. Mai 2023, abgerufen am 14. Juli 2023.
  189. Letzte Generation in Hamburg: Mit harter Hand gegen Klima-Kleber. In: taz.de. Abgerufen am 14. Juli 2023.
  190. Jana Werner: Hamburger Verfassungsschutz verfolgt Entwicklung „sehr aufmerksam“. In: welt.de. 8. März 2023, abgerufen am 14. Juli 2023.
  191. Vgl. BGHSt 32, 165.
  192. BeckOK StGB/Valerius, 55. Ed. 1. November 2022, StGB § 240 Rn. 47, 48.
  193. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juni 2003, Az. 1 Ss 141/03.
  194. a b Till Zimmermann, Fabio Griesar: Die Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten gem. § 240 StGB. JuS 2023, S. 401 ff. (407 f.).
  195. Thomas Rönnau: Grundwissen – Strafrecht: Klimaaktivismus und ziviler Ungehorsam. JuS 2023, 112 ff.
  196. Mathias Honer: Ziviler Ungehorsam in der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes. JuS 2023, 408 ff.
  197. Thomas Fischer: Eine Frage an Thomas Fischer : Machen sich Klima-Demonstranten bei Straßenblockaden strafbar? In: Legal Tribune Online (LTO) / lto.de. 19. Juli 2022, abgerufen am 6. Mai 2023.
  198. Demonstrationen : Klimaprotest: Knapp 2000 Verfahren in Berlin. Mit Material der dpa. In: sueddeutsche.de. 14. Mai 2023, abgerufen am 14. Mai 2023.
  199. AG Berlin-Tiergarten, Beschluss vom 5. Oktober 2022, Az. (303 Cs) 237 Js 2450/22 (202/22), 303 Cs 202/22.
  200. Ronen Steinke: Klimakleber sollen straffrei ausgehen, das findet ein Berliner Richter. In: Sueddeutsche.de. 8. November 2022, abgerufen am 11. November 2022.
  201. Timm Kühn: Blockaden der Letzten Generation: Richterlicher Widerstand. In: taz, die tageszeitung. 10. November 2022, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 11. November 2022]).
  202. a b LG Berlin, Beschluss vom 21. November 2022, Az. 534 Qs 80/22.
  203. Alexander Fröhlich: Berliner Gericht pfeift Amtsrichter zurück: Doch kein Freispruch für Klimaaktivisten. In: Tagesspiegel.de. 26. Dezember 2022, abgerufen am 26. Dezember 2022.
  204. a b Christian Rath: Pluralismus am AG Freiburg: Eine Blockade – Zwei Urteile. In: LTO.de. Legal Tribune Online, 6. Januar 2023, abgerufen am 24. Februar 2023.
  205. Oberlandesgericht Karlsruhe hebt Freispruch gegen Klimaaktivisten wegen Beteiligung an Straßenblockaden auf. Pressemitteilung. Oberlandesgericht Karlsruhe, 20. Februar 2024, abgerufen am 20. Februar 2024 (zum Urteil vom 20. Februar 2024, Aktenzeichen: 2 ORs 35 Ss 120/23).
  206. AG Freiburg, 22. November 2022 – 28 Cs 450 Js 23773/22.
  207. AG Freiburg, Urteil vom 13. Dezember 2022, Az. 32 Cs 450 Js 18115/22.
  208. Dominik Baur: Prozess gegen „Letzte Generation“. Verständnis, dennoch Strafe. In: taz.de. 1. Dezember 2022, abgerufen am 24. März 2023.
  209. AG München, Urteil vom 30. November 2022, Az. 864 Ds 113 Js 200103/22.
  210. Christian Rath: Gerichtsurteile zu Klima-Sitzblockaden. Zu wenig oder zu viel Symbolik. Die SitzblockierInnen der „Letzten Generation“ fordern Freisprüche. Aber Gerichte sehen keinen Notstand, der die Aktionen rechtfertigen könnte. In: taz.de. 17. Oktober 2022, abgerufen am 24. März 2023.
  211. Inga Wahlen: Landgericht Berlin: Berufungskammer bestätigt die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Straßenblockade (PM 4/2023). Pressemitteilung. In: Berlin.de. Berliner Strafgerichte, 18. Januar 2023, abgerufen am 24. März 2023 (Zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. Januar 2023, Az. 518 Ns 31/22).
  212. Erstes Berufungsurteil des LG Berlin zur „Last-Gen“. Verurteilung eines Klebe-Aktivisten bleibt bestehen. In: LTO.de. Legal Tribune Online, 18. Januar 2023, abgerufen am 24. März 2023.
  213. LG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2023, Az. 518 Ns 31/22, (518) 237 Js 518/22 Ns (31/22) Rn. 21.
  214. Jens Nising, Thorsten Weik: Beschleunigtes Verfahren nach Straßenblockade. Erstmals Haftstrafen ohne Bewährung für Klimaaktivisten in Heilbronn. In: SWR.de. Südwestrundfunk, 6. März 2023, abgerufen am 24. März 2023.
  215. a b AG Heilbronn, Urteil vom 6. März 2023, Az. 26 Ds 16 Js 4813/23.
  216. Michael Ströbel: „Letzte Generation“. So begründet das Gericht die Haftstrafen für die Klimaaktivisten. In: t-online.de. 8. März 2023, abgerufen am 24. März 2023.
  217. AG Heilbronn. Erstmals Haftstrafen ohne Bewährung für Klimaaktivisten. In: LTO.de. Legal Tribune Online, 7. März 2023, abgerufen am 24. März 2023.
  218. Letzten Generation: Mitglieder zu Haftstrafe verurteilt. In: express.de. 17. April 2023, abgerufen am 17. April 2023.
  219. Anika Zuschke: Härtestes Urteil bislang: Aktivisten der „Letzten Generation“ zu mehreren Monaten Haft verurteilt. In: merkur.de. 17. April 2023, abgerufen am 17. April 2023.
  220. „Letzte Generation“: Mehrere Monate Haft wegen erneuter Blockade in Heilbronn. SWR, 18. April 2023, abgerufen am 19. April 2023.
  221. Kerstin Gehrke, Alexander Fröhlich: Update / Vier Monate ohne Bewährung: Erstmals Klimaaktivistin in Berlin zu Haftstrafe verurteilt. In: tagesspiegel.de. 26. April 2023, abgerufen am 26. April 2023.
  222. Max Stepan, Muzayen Al-Youssef: Klimaaktivistin aus Deutschland droht Ausweisung. In: Der Standard. 6. April 2023, S. 8 (Online [abgerufen am 12. April 2023]).
  223. Victoria Krumbeck: Klima-Kleberin schüttet Öl auf Straße – und rutscht selbst darauf aus. In: merkur.de. 4. März 2023, abgerufen am 12. April 2023.
  224. BayObLG, Beschluss vom 21. April 2023, Az. 205 StRR 63/23.
  225. Laurent Lafleur: Beschluss im Strafverfahren gegen einen Heranwachsenden wegen Nötigung. Pressemitteilung. Bayerisches Oberstes Landesgericht, 28. April 2023, abgerufen am 28. April 2023.
  226. Urteil wegen Nötigung gegen Klimaaktivisten bestätigt. In: deutschlandfunk.de. 28. April 2023, abgerufen am 28. April 2023.
  227. VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2023, Az. 1 L 171.23.
  228. „Klimakleber“: Keine vorläufige Feststellung der Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Schmerzgriffs Nr. 22/2023). Pressemitteilung. Verwaltungsgericht Berlin, 11. Mai 2023, abgerufen am 11. Mai 2023.
  229. AG Frankfurt am Main : Sprecherin der „Letzten Generation“ zu Bewährungsstrafe verurteilt. In: Legal Tribune Online (LTO) / lto.de. 11. Mai 2023, abgerufen am 11. Mai 2023.
  230. Stefan Behr: Prozess in Frankfurt : Klimaaktivistin Carla Hinrichs in Frankfurt verurteilt. In: Frankfurter Rundschau (FR) / fr.de. 11. Mai 2023, abgerufen am 12. Mai 2023.
  231. Demonstration: Jesuitenpater wegen Teilnahme an Klimaprotest verurteilt. In: Zeit Online. 16. Mai 2023, abgerufen am 20. Mai 2023.
  232. Franziska Mahler: Klimakleber-Prozess in Regensburg: Urteil gegen Aktivisten gefallen. In: mittelbayerische.de. 19. Mai 2023, abgerufen am 19. Mai 2023.
  233. Geldstrafen wegen Klebe-Aktion an Rubens-Gemälde in Pinakothek. Zu AG München, Urteil vom 22. Mai 2023, Az. 814 Cs 113 Js 180621/22. In: becklink 2027181. 23. Mai 2023, abgerufen am 26. Mai 2023.
  234. Fünf Klimaaktivisten in Leipzig nach Sitzblockade freigesprochen. becklink 2027604. In: beck-online. Verlag C.H.BECK, 4. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.
  235. Tizian Pöhlmann: Kempten: Richter stellt Aktivisten der Letzten Generation Gefängnis in Aussicht. 5. Juli 2023, abgerufen am 23. Juli 2023.
  236. Vier Monate Haft für Klimaaktivisten in Berlin. In: beck-aktuell. Verlag C.H.BECK, 17. Juli 2023, abgerufen am 19. Juli 2023.
  237. KG, Beschluss vom 16. August 2023, Az. 3 ORs 46/23, 161 Ss 61/23.
  238. RWE-Zentrale mit Farbe besprüht: Geldstrafe für Aktivisten. In: welt.de. 30. August 2023, abgerufen am 31. August 2023.
  239. Jörn Hartwich: RWE-Zentrale mit Farbe besprüht : Klima-Aktivist der „Letzten Generation“ verurteilt. In: ruhrnachrichten.de. 30. August 2023, abgerufen am 31. August 2023.
  240. Urlaub statt Gerichtstermin: Klimaaktivist muss ins Gefängnis. becklink 2028225. Verlag C.H.BECK, 1. September 2023, abgerufen am 3. September 2023.
  241. Er kündigte weitere Blockaden an : Aus dem Urlaub ins Gefängnis: Klimaaktivist zu Haftstrafe verurteilt. In: t-online. 31. August 2023, abgerufen am 3. September 2023.
  242. Harte Strafe für Klimaaktivistin aus Köln: Berliner Gericht verhängt acht Monate Haft gegen 41-Jährige – Wegner begrüßt Urteil. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 24. September 2023]).
  243. Anhaltende Klimaproteste ziehen hohe Strafen nach sich. In: LTO.de. Abgerufen am 24. September 2023.
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  245. Kammergericht verwirft Revision eines Klimaaktivisten und bestätigt Verurteilung wegen Nötigung durch Teilnahme an Straßenblockade der Gruppierung „Aufstand der letzten Generation“ (PM 7/2024). Pressemitteilung. Kammergericht, 13. Februar 2024, abgerufen am 13. Februar 2024 (Zum Beschluss vom 31. Januar 2024, Az. 3 ORs 69/23).
  246. Razzia bei Mitgliedern der «Letzten Generation». (Memento vom 13. Dezember 2022 im Internet Archive). In: FAZ.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Dezember 2022, abgerufen am 24. März 2023.
  247. a b Jonas Schaible, Sven Röbel: Razzia gegen Klima-Aktivisten der »Letzten Generation«. In: Der Spiegel. 13. Dezember 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 24. März 2023]).
  248. a b „Letzte Generation“. Bundesweite Razzia gegen Klimaschutz-Aktivisten. In: LTO.de. Legal Tribune Online, 13. Dezember 2022, abgerufen am 24. März 2023.
  249. Klimakleber in Potsdam : Gericht sieht „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung. In: moz.de. 15. Mai 2023, abgerufen am 15. Mai 2023.
  250. „Letzte Generation“: Gericht bestätigt Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung, Tagesspiegel vom 16. Mai 2023.
  251. „Letzte Generation“ vor Gericht: Keine kriminelle Vereinigung. In: taz.de. 17. Mai 2023, abgerufen am 19. Mai 2023.
  252. Klimaschutz statt Repression: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt auch im Umgang mit der ›Letzten Generation‹! In: Republikanischer Anwaltsverein. 22. Dezember 2022, abgerufen am 28. Mai 2023.
  253. Berliner Staatsanwaltschaft sieht „Letzte Generation“ nicht als kriminelle Vereinigung. In: welt.de. 29. November 2022, abgerufen am 15. Mai 2023.
  254. Klima-Proteste in Berlin : Oberstaatsanwalt sieht in „Letzter Generation“ keine kriminelle Vereinigung. In: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) / rbb24.de. 17. Mai 2023, abgerufen am 17. Mai 2023.
  255. Milan Kuhli, Judith Papenfuß: Warum die „Letzte Generation“ (noch) keine kriminelle Vereinigung ist. In: Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ). Band 2/2023, ISSN 2509-6826 (Online).
  256. „Gesetzliche Möglichkeiten ausschöpfen“ : Berliner Justizsenatorin prüft Bewertung „Letzter Generation“ als kriminelle Vereinigung. Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), 20. Mai 2023, abgerufen am 20. Mai 2023.
  257. Überprüfung in Berlin : Letzte Generation gilt nicht als kriminelle Vereinigung. In: spiegel.de. 19. Juli 2023, abgerufen am 19. Juli 2023.
  258. 15 Gebäude durchsucht: Bundesweite Razzia gegen die „Letzte Generation“; welt.de; abgerufen am 24. Mai 2023.
  259. Bundesweite Razzia gegen die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ – 15 Objekte durchsucht; faz.net, abgerufen am 24. Mai 2023.
  260. „Letzte Generation“ verurteilt bundesweite Razzien – und kündigt neue Proteste an. In: Der Spiegel. 24. Mai 2023 (spiegel.de [abgerufen am 24. Mai 2023]).
  261. „Letzte Generation“ ruft als Reaktion auf Razzia zu Protesten auf. In: tagesschau.de. 24. Mai 2023, abgerufen am 24. Mai 2023.
  262. Nach Razzia offenbaren die Klimakleber, dass ihre Nerven blank liegen. In: focus.de. 24. Mai 2023, abgerufen am 24. Mai 2023.
  263. a b Sebastian Scheffel: Durchsuchung in Berlin: Razzia bei offenbar Unbeteiligtem: kein Kontakt zur Letzten Generation und trotzdem im Fokus der Ermittler? In: rnd.de. 25. Mai 2023, abgerufen am 30. Mai 2023.
  264. Projekt «Gruppenkonto» - Bundeswirtschaftsministerium förderte digitale Innovationsprojekte. In: Deutsche Presseagentur. 7. November 2022, abgerufen am 30. Mai 2023.
  265. a b Beschlagnahmte Webseite – Behörden räumen Fehler bei Razzien gegen Letzte Generation ein. In: rnd.de. 24. Mai 2023, abgerufen am 25. Mai 2023.
  266. Die Unschuldsvermutung gilt auch in Bayern. Pressemitteilung vom 25. Mai 2023. Bundesvorstand Neue Richtervereinigung, 25. Mai 2023 (@1@2Vorlage:Toter Link/www.neuerichter.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)).
  267. Luisa Berger, Markus Sehl, Felix W. Zimmermann: Vorverurteilung durch Generalstaatsanwaltschaft – Chaos um Warnhinweis gegen „Letzte Generation“. In: lto.de. 24. Mai 2023, abgerufen am 25. Mai 2023.
  268. Sascha Lobo: Razzia gegen „Letzte Generation“ – Vorauseilende Staatsradikalität. In: spiegel.de. 24. Mai 2023, abgerufen am 25. Mai 2023.
  269. Jonas Wengert: Bündnis um Linke zeigt Söder und Herrmann wegen Klima-Razzia an. In: br.de. 31. Mai 2023, abgerufen am 1. Juni 2023.
  270. Aktion gegen Klimaaktivisten: Bundesweite Razzia gegen „Letzte Generation“ Tagesschau, 24. Mai 2023
  271. Bundesweite Razzia gegen „Letzte Generation“ – Vier Durchsuchungen in Berlin; tagesspiegel.de, abgerufen am 24. Mai 2023.
  272. Ronen Steinke: „Letzte Generation“: Polizei hörte Gespräche mit Journalisten ab. In: sueddeutsche.de. 23. Juni 2023, abgerufen am 24. Juni 2023.
  273. LKA Bayern: Polizei soll Gespräche der »Letzten Generation« abgehört haben. In: Der Spiegel. 23. Juni 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 24. Juni 2023]).
  274. Arne Semsrott: Hier sind die Gerichtsbeschlüsse zur „Letzten Generation“. In: FragDenStaat. Abgerufen am 26. Juni 2023.
  275. Beschlüsse des Landgerichts München I: Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Generation“ wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Pressemitteilung 68 vom 23.11.2023. Abgerufen am 23. November 2023.
  276. Nach Festklebe-Aktion am Stachus: Zwölf Klimaaktivisten müssen 30 Tage in Gewahrsam. In: sueddeutsche.de. 4. November 2022, abgerufen am 23. April 2023.
  277. Veronika Beer, Christoph Dicke: Zwei Klima-Aktivisten über Weihnachten in Präventivgewahrsam. In: br.de. Bayerischer Rundfunk, 7. Dezember 2022, abgerufen am 24. März 2023.
  278. AG München, Beschluss vom 7. Dezember 2022, Az. ERXXXI XIV 1281/22 L (PAG).
  279. AG München, Beschluss vom 6. Dezember 2022, Az. 868 XIV 367/22 L (PAG).
  280. AG München, Beschluss vom 5. Dezember 2022, Az. 866 XIV 361/22 L (PAG).
  281. Daniel Wüstenberg: „Einzigartiger Vorgang“: Polizei nimmt Klimaaktivisten präventiv fest – und verteidigt sich gegen scharfe Kritik. In: stern.de. 13. Juni 2023, abgerufen am 26. September 2023.
  282. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 25. Oktober 2023, Az. 18 T 5292/23, NJW 2024, S. 452–454.
  283. Julian Seiferth: Gefährliche Körperverletzung versechsfacht : Deutlich mehr Angriffe auf Klimakleber als im Vorjahr. In: t-online.de. 26. Mai 2023, abgerufen am 27. Mai 2023.
  284. Nico Schwieger: Blockaden der Letzten Generation: Ist es Notwehr, wenn man Klimaaktivisten selbst von der Straße zieht? In: rnd.de. 28. Juli 2023, abgerufen am 28. Juli 2023.
  285. Fabian Grieger: Gewalt gegen "Letzte Generation" : Berliner Behörden ermitteln in 99 Fällen gegen aggressive Autofahrer und Passanten. In: rbb24.de. Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), 28. Juli 2023, abgerufen am 28. Juli 2023.
  286. Erhebung des Deutschen Richterbunds: Mehr als 2500 Verfahren gegen Letzte Generation seit Jahresbeginn. In: Der Spiegel. 24. Oktober 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 26. Oktober 2023]).
  287. Präventives Klebeverbot muss hinreichend bestimmt sein (Nr. 19/2023). Pressemitteilung zum Beschluss vom 14. April 2023, Aktenzeichen VG 1 L 40/23. Verwaltungsgericht Berlin, 17. April 2023, abgerufen am 23. April 2023.
  288. VG Berlin, Beschluss vom 14. April 2023, Aktenzeichen 1 L 40.23.
  289. OVG bestätigt: Präventives Klebeverbot zu unbestimmt – 8/23. Pressemitteilung. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 2. Mai 2023, abgerufen am 3. Mai 2023 (Zum Beschluss vom 28. April 2023, Az. OVG 1 S 33/23).
  290. Christian Rath: Proteste der Letzten Generation. Blockieren wird noch teurer. In: taz.de. 19. Dezember 2022, abgerufen am 24. März 2023.
  291. Konstantin Zimmermann, Daniel Rech: Straßenblockaden: Berliner Polizei darf keine Gebühren von Klimaaktivisten verlangen. In: zeit.de. 26. September 2023, abgerufen am 26. September 2023.
  292. Vorerst keine Polizeigebühren für „Klimakleber“ (Nr. 40/2023). Pressemitteilung. Verwaltungsgericht Berlin, 26. September 2023, abgerufen am 26. September 2023 (Zum Beschluss vom 21. September 2023, Az. VG 1 L 363/23).
  293. Marc-Philippe Weller, Camilla Seemann: Lufthansa und BER prüfen Schadensersatzklage: Deliktshaftung bei Flughafenblockaden der „Letzten Generation“? In: LTO.de. Legal Tribune Online, 19. Dezember 2022, abgerufen am 24. März 2023.
  294. Michael Heese: Deliktshaftung bei Flughafenblockaden: Wer sich festklebt, haftet! In: LTO.de. Legal Tribune Online, 20. Dezember 2022, abgerufen am 24. März 2023.
  295. Entschädigungszahlung an Madame Tussauds: Klimaaktivisten wegen Kuchenwurfs verurteilt. In: LTO. Legal Tribune Online, 1. Februar 2023, abgerufen am 24. März 2023.
  296. A22-Netzwerk. 2022, abgerufen am 7. Januar 2023.
  297. Menschen in 9 Ländern kündigen zivilen Widerstand an angesichts der Klimakrise, bei Letzte Generation, 15. März 2022.
  298. Fabian Eberhard: Das Netzwerk hinter den Gotthard-Blockierern von Renovate Switzerland. In: blick.ch. 16. April 2023, abgerufen am 16. April 2023.
  299. Osterreiseverkehr – Klima-Protest im Gotthardstau – Aktivisten wieder auf freiem Fuss. In: srf.ch. 7. April 2023, abgerufen am 9. April 2023.
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  303. Tom Burggraf: Wie geht die Letzte Generation vor?: Klimakleber packen aus. In: Die Tageszeitung: taz. 27. März 2023, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 2. April 2023]).
  304. RTL Direkt vom 27. Februar 2023
  305. Victoria Krumbeck: Journalistin deckt undercover Finanzierung der Klima-Kleber auf – sie profitieren indirekt von Steuern. In: merkur.de. 12. März 2023, abgerufen am 12. März 2023.
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  310. Die ÖKOWORLD übernimmt nachweislich gezahlte Strafgebühren für Klimakleber:innen. In: Ökoworld AG. 3. Mai 2023, abgerufen am 3. Mai 2023.
  311. Aktiengesellschaft zahlt alle Strafen der Letzten Generation. Noch mehr Protestierende zu erwarten. Pressemitteilung vom 3. Mai 2023. In: Letzte Generation. 3. Mai 2023, abgerufen am 3. Mai 2023.
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  313. Unternehmer spendete über 300.000 Euro an „Letzte Generation“. In: focus.de. 16. September 2023, abgerufen am 16. September 2023.
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  315. Koalitionszoff wegen Autobahnprotesten in Berlin Justizminister maßregelt Umweltministerin, auch Grünen-Chefin geht auf Distanz. In: Der Tagesspiegel. 10. Februar 2022, abgerufen am 10. Januar 2022.
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  317. Özdemir kritisiert Straßenblockade für „Essen-Retten-Gesetz“. In: Zeit.de, 10. Februar 2022.
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  321. Mathis Feldhoff: Aktivisten „Letzte Generation“. Für das Klima in den Knast? In: ZDF.de. 8. November 2022, abgerufen am 24. Februar 2023.
  322. Lang: „Letzte Generation“ ist keine „Klima-RAF“. In: Zeit.de. 9. November 2022, abgerufen am 24. Februar 2023.
  323. Verfassungsschutz-Chef nennt Dobrindt-Aussage „Nonsens“. In: Handelsblatt.com, 17. November 2022, abgerufen am 19. November 2022.
  324. „Letzte Generation“: Ist der RAF-Vergleich gerechtfertigt? 11. November 2022, abgerufen am 12. November 2022.
  325. Pistorius lehnt härtere Strafen für Klima-Aktivisten ab, in: NDR.de, 14. November 2022.
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  327. Konstantin von Notz, Katharina Schulze: Klimaaktivismus: Die Diskussion um die Letzte Generation braucht Maß und Mitte. In: Zeit.de. 14. November 2022, abgerufen am 14. November 2022.
  328. Gysi ruft Kanzler per Brief zum Gespräch mit »Letzter Generation« auf. In: Der Spiegel. 15. Dezember 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 16. Dezember 2022]).
  329. „Letzte Generation“ setzt Aktionen in Hannover dauerhaft aus, in: NDR.de, 23. Februar 2023.
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  332. Iris Mydlach: Lüneburgs Oberbürgermeisterin trifft Vertreter der „Letzten Generation“. In: Hamburger Abendblatt. 21. März 2023, abgerufen am 23. März 2023.
  333. Marcel Leubecher: Letzte Generation: „Gefährlich, wenn Kommunen dieser Erpressung nachgeben“. In: welt.de. 27. Februar 2023, abgerufen am 7. März 2023.
  334. Silas Münker: Hannovers Deal mit der Letzten Generation: So unterschiedlich fallen die Reaktionen aus. In: rnd.de. 3. März 2023, abgerufen am 7. März 2023.
  335. Michael Sauerbier: Angriffe auf Flughafen, Kraftwerk, Raffinerie : Woidke hält Letzte Generation für „kriminelle Vereinigung“. In: bz-berlin.de. Abgerufen am 20. Mai 2023.
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  339. Habeck: "Letzte Generation" schadet dem Klimaschutz, Süddeutsche Zeitung vom 9. Juni 2023
  340. Aktivisten begehen 580 Straftaten: Faeser: Letzte Generation schadet dem Klimaschutz, In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Juni 2023
  341. Sebastian Stegmüller: Reaktion auf Klebeverbot in Stuttgart: Rockenbauch blockiert Straße – Letzte Generation freut sich. In: Stuttgarter Zeitung. 7. Juli 2023, abgerufen am 10. Juli 2023.
  342. krott: Klimaforscher nennt Aktionen der „Letzten Generation“ ein „No-Go“. In: welt.de. 25. November 2022, abgerufen am 1. Juni 2023.
  343. Ruth Lang Fuentes: „Absichtlich rechtswidrig“, in: TAZ.de. Die Tageszeitung, 21. Februar 2022.
  344. Marie Busse: RAF-Vergleich Forscher warnt vor Radikalisierung der Klimabewegung, in: NOZ.de, 21. September 2022.
  345. Klimaaktivisten wie RAF? Bischof Meister kritisiert Forscher, in: NDR.de, 21. September 2022.
  346. Felix Bohr, Martin Knobbe: (S+) Wolfgang Kraushaar über Radikalisierung: »Die größte Gefahr kommt von rechts«. In: Spiegel Online. 13. November 2022, abgerufen am 14. November 2022.
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  369. Klima-Aktivist (54) schwänzt Gerichtstermin – für Kreuzfahrt nach Norwegen! In: focus.de. 16. Februar 2024, abgerufen am 23. Februar 2024.
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  377. a b Palfrader und Co. schließen sich Klimaprotest als "Kabarettisten For Future" an. In: Puls24. 15. Mai 2023, abgerufen am 17. Mai 2023.
  378. Klimaschutzgesetz: Wiener Ring für 1.000 Sekunden blockiert, vienna.at, 27. September 2023, abgerufen am 8. Oktober 2023.
  379. Klug und mitreißend: Der erste Roman zur "Letzten Generation". 28. Juli 2023, abgerufen am 23. August 2023.
  380. David Hugendick: "Wut" von Raphael Thelen: So übelst fucking real. In: Die Zeit. 22. August 2023, abgerufen am 23. August 2023.
  381. "AUFGESTAUT". 18. Oktober 2023, abgerufen am 4. Oktober 2023.
  382. Andreas Thamm: "Tod den Lebenden" und "Aufgestaut": Manche kugeln rum, andere kleben fest. In: Die Zeit. 15. September 2023, abgerufen am 29. September 2023.
  383. Die Kriminalisierung der Letzten Generation geht zu weit. In: penberlin.de. 23. November 2023, abgerufen am 25. November 2023.
  384. Kritische Infrastrukturen müssen vor Störungen besser geschützt werden! In: dpolg.de. 21. Februar 2022, abgerufen am 8. Mai 2022.
  385. Radlerin bei Unfall schwer verletzt – Helfer stehen wegen Aktivisten im Stau. In: RND.de. 31. Oktober 2022, abgerufen am 4. Mai 2023.
  386. Polizeigewerkschaftschef für hartes Vorgehen gegen Letzte Generation. In: Welt Online. 26. April 2023, abgerufen am 4. Mai 2023.
  387. Annette Zoch: Evangelische Kirche: Verständnis für Klimaaktivisten. In: sueddeutsche.de. Abgerufen am 8. November 2022.
  388. Nils Husmann: Die „Letzte Generation“ und die Kirche. In: Chrismon. 24. April 2023, abgerufen am 26. Juli 2023.
  389. Warum lässt sich Kirche mit „Letzter Generation“ ein? „Wir teilen die gleichen Ziele – eins zu eins“ Warum Aktivisten in der Kirche unterkommen. In: t-online. 21. April 2023, abgerufen am 26. Juli 2023.
  390. „Maaßen schadet dem Bundesamt“. In: Tagesschau.de, 28. Januar 2023.
  391. Verfassungsschutz zur Letzten Generation: „Bisher nicht extremistisch“. In: Die Tageszeitung: taz. 15. März 2023, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 15. März 2023]).
  392. Sicherheitspolitik: „Letzte Generation“ ist kein Fall für den bayerischen Verfassungsschutz. In: sueddeutsche.de. 24. April 2023, abgerufen am 24. April 2023.
  393. a b BKA: „Letzte Generation“ zeigt keine Tendenz zum Extremismus. In: Tagesschau. ARD, 14. Juni 2023, abgerufen am 14. Juni 2023: „Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht derzeit keine Gefahr, dass sich die Gruppierung „Letzte Generation“ radikalisiert. Das teilte die Behörde dem SWR auf Anfrage mit. Demnach liegen dem BKA bislang weder Erkenntnisse zu möglichen Extremismusbezügen noch zu Radikalisierungstendenzen der „Letzten Generation“ oder auch einzelner Gruppenangehöriger vor. […] Nach Angaben des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), hat auch seine Behörde keine hinreichenden Anhaltspunkte, die Gruppe als extremistisch einzuschätzen. Da die Grundhaltung der Aktivisten sei, auf aktive Gewalt zu verzichten, liege kein Extremismus vor. In dieser Einschätzung sei er sich mit allen 16 Landesämtern für Verfassungsschutz einig.“
  394. a b Verfassungsschutz hat Klima-Aktivisten im Visier. In: Puls24. 12. Mai 2023, abgerufen am 17. Mai 2023.
  395. Verfassungsschutzbericht 2022. Bundesministerium Inneres. Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, Wien 2023, S. 33 (dsn.gv.at [PDF; 2,3 MB]).
  396. Thomas Hölscher: Solidarisierung mit „Letzter Generation“. In: Alles Münster. 24. April 2023, abgerufen am 17. Mai 2023.
  397. Luisa Neubauer: „Wandel kommt nicht schneller, wenn man zu radikaleren Maßnahmen greift“, watson,de, 12. August 2023.
  398. AFP, Christina Felschen: Klimaaktivismus: UN-Sonderberichterstatter sieht Recht auf Klimaprotest in Gefahr. In: zeit.de. 16. März 2024, abgerufen am 23. April 2024.
  399. Thomas Balbierer: UN-Bericht rügt Bayerns Härte gegen Klimaaktivisten der "Letzten Generation". In: sueddeutsche.de. 4. März 2024, abgerufen am 23. April 2024.
  400. Michael Prüller: Umweltaktivisten: Zuhören – und sanktionieren! In: diepresse.com. 9. März 2024, abgerufen am 23. April 2024.