Feinsteuerungsoperation

Feinsteuerungsoperationen gehören zu den Offenmarktgeschäften der Europäischen Zentralbank (EZB). Mit ihnen kann die EZB unerwartete Zins- und Liquiditätsschwankungen ausgleichen und sich als Signalgeber durchsetzen.

Es stehen dazu mehrere Instrumente zur Verfügung:

Normalerweise werden die Feinsteuerungsoperationen von den Nationalen Zentralbanken durchgeführt, sie können in Ausnahmen aber auch von der EZB durchgeführt werden.

Operationale Merkmale

Die Feinsteuerungsoperationen

  • sind liquiditätszuführende oder -absorbierende Transaktionen.
  • finden nicht regelmäßig statt.
  • weisen keine standardisierte Laufzeit auf.
  • können in Ihrer Anzahl durch die Begrenzung der teilnehmenden Geschäftspartner durch das Eurosystem begrenzt werden.
  • können durch alle Sicherheiten, die im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis des Eurosystems gelistet sind, besichert werden.[1]

Zeitlicher Ablauf

Zeitlicher Ablauf bei Feinsteuerungsoperationen[2]:
Vorgang Zeit
Veröffentlichung: Tenderankündigung Zeitpunkt T
Fristende: Abgabe der Angebote der Geschäftspartner T + 30 Minuten
Bekanntmachung: Tenderergebnisse T + 90 Minuten

Einzelnachweise

  1. Feinsteuerungsoperationen. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. August 2020; abgerufen am 10. August 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesbank.de
  2. Feinsteuerungsoperationen. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. August 2020; abgerufen am 10. August 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesbank.de