Ausweisung (Begriffsklärung)

Ausweisung steht für

  • Ausweisung, behördliche Anordnung zum Verlassen eines Hoheitsgebietes
    • anstatt einer Ausweisung werden Diplomaten zu persona non grata erklärt sofern sie sich im Gastland aufhalten
  • Verweisung, allgemeine Aufforderung zum Verlassen, siehe: Verweis#Verweisung
  • die persönliche Identifizierung mittels der Personendaten
  • die deklaratorische Erklärung eines Objektes und dessen Einstufung
  • in der Schweiz die behördliche Anordnung zum Auszug aus einem Gebäude (in Deutschland: Wohnungsverweis)

Siehe auch: