Wikipedia:Urheberrechtsfragen

Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

Bitte beachten:

  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
  • Es findet keine Rechtsberatung statt, vgl. Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen.
Abschnitte, deren jüngster Beitrag mehr als 14 Tage zurückliegt und die mindestens 2 signierte Beiträge enthalten, werden automatisch ins Archiv verschoben. (Unbeantwortete) Abschnitte mit nur 1 signiertem Beitrag werden nach 30 Tagen archiviert. Mit dem Baustein {{erledigt|1=~~~~}} markierte Abschnitte werden nach 2 Tagen archiviert.



Neue Gerichtsentscheidung zum deutschen Recht am Bild der eigenen Sache

In der Zeitschrift Telepolis wird über eine Gerichtsentscheidung berichtet, die nun doch das Recht am Bild der eigenen Sache etabliert und ganz massive Auswirkungen auf die Wikipedia haben kann: http://www.heise.de/tp/news/Recht-am-eigenen-Boden-3346972.html

Mich wundert, dass hierüber noch nicht diskutiert wird, da es doch in der Wikipedia massenhaft Bilder von Exponaten aus Museen gibt. Müssen sie jetzt alle gelöscht werden?

Antiope05411 (Diskussion) 15:01, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

es gibt schon mal hier den ersten Versuch von mir, den konkreten Fall zu dokumentieren Reiss-Engelhorn-Museen#Fotos durch Besucher, und bei Wikipedia:Pressespiegel steht die Nachricht auch, über den ja heute schon mal in den verschiedenen Rundfunkkanälen berichtet wird. Das "Papier" wird folgen, denke ich mal. --Goesseln (Diskussion) 15:08, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Die Klage in Berlin war gegen WMDE und WMF gerichtet. Gegen WMDE wurde sie komplett abgewiesen. Sollte man vielleicht noch ergänzen. --Code (Diskussion) 17:05, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Die beiden Verfahren in Berlin und Stuttgart sind eigentlich sehr präsent in den Medien und auch auf den Blogs von WMF und WMDE. Wir veranstalten am 18.11. außerdem eine Podiumsdiskussion zu dem Themenkomplex (Bildrechte und Fotoverbote) auf der Konferenz "Zugang gestalten!" im Hamburger Bahnhof in Berlin, Eintritt ist frei. Der Generaldirektor der in den beiden Verfahren klagenden Museen hat zugesagt und für WMDE sitzt Tim Moritz Hector mit auf dem Panel. John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 14:16, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Aber es gibt auch den umgekehrten Fall, wo Bilder meiner eigenen Sache gelöscht wurden! Ist das jetzt nicht mehr möglich, oder? --GFHund (Diskussion) 15:59, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sofern bei Bildern deiner Sachen Urheberrechte Dritter berührt werden (einfaches Beispiel: Du machst ein Foto vom Titelbild einer aktuellen TV-Zeitung auf deinem Wohnzimmertisch), gelten die gleichen Löschregeln wie bisher. --Magnus (Diskussion) 16:03, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo allerseits, ich habe das Urteil mit Zustimmung des betroffenen Wikipedianers in anonymisierter Form auf Commons hochgeladen. --Ansgar Koreng (JBB) (Diskussion) 10:35, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Zumindest haben wir es jetzt schriftlich (per LG-Urteil), dass es Wikipedia-Commons, und nicht etwa Wikimedia-Commons heißt. Man lernt nie aus. --Túrelio (Diskussion) 22:22, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo, ich habe dazu heute den Text „Wir haben nichts gegen Wikipedia“ im Kurier veröffentlicht. Viele Grüße, --emha db 11:00, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Personalausweis-Kopie

Ist der Personalausweis einer verstorbenen Person (inkl. Foto) urheberrechtlich geschützt? Hat er als amtliches Dokument einen Status, der den Upload einer Kopie in der deutschsprachigen WP erlaubt? Es geht um den syrischen Ausweis von Dschaber al-Bakr, der im aktuellen Spiegel abgebildet ist. Wäre eine interessante Dokumentation für den Artikel. --PM3 21:42, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Da ist ein Foto drin und der Fotograf hat vermutlich daran Lichtbild-Rechte. Selbst wenn der Rest ein amtliches Werk wäre, spräche das Foto dagegen. Zumal ich mich frage, was der enzyklopädische Nutzen des Bildes sein soll ... Grüße --h-stt !? 21:21, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Nutzen: direkte Darstellung der offiziellen Namensschreibweisen, und halt ein Personenfoto wie es in Biographieartikeln üblich ist. --PM3 22:26, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Für den Nachweis der offiziellen Namensschreibweisen reicht ein Verweis auf den Spiegel-Artikel aus. Das die Angaben aus einem Ausweis ein "amtliches Werk" (im Sinne des Urheberrechtes) sein sollen, ist falsch. Und bezüglich des Fotos greifen in jedem Fall die Rechte die Fotographen.--Karsten11 (Diskussion) 22:31, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Niemand hat behauptet, es sei ein "amtliches Werk" (im Sinne des Urheberrechts).
Danke für die Antworten, ist also wohl nicht verwendbar. --PM3 23:14, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --PM3

Veröffentlichungen von USGS-Mitarbeitern

Ist dieses Dokument eigentlich frei (PD-USGov-USGS), da es von David P. Krabbenhoft, einem Angehörigen des USGS erstellt wurde? Copyright beansprucht hier die National Academy of Sciences.--kopiersperre (Diskussion) 14:51, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

US-Gov-PD verlangt nicht nur, dass das Werk von einem Angehörigen einer Behörde der Bundesebene der USA geschaffen wurde, sondern dass das Werk in Ausübung seiner Tätigkeit/Pflicht gerade als Angehöriger der Behörde der Bundesebene der USA geschaffen wurde. Ob das hier der Fall ist, kann man nicht wirklich anhand deines Links entscheiden; Wissenschaftler veröffentlichen oftmals zumindest teilweise off-duty. Benedictus Levita (Diskussion) 11:31, 19. Okt. 2016 (CEST) PS: Die Abbildung 1.1; 1.2 sind aber sicher nicht-PD-US-Gov, da sie Bearbeitungen von Drittwerken sind.Beantworten

Georg_Ebert_(Pianist)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte Ihnen mitteilen, das im Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Ebert_(Pianist) der Artikel laienhaft kopiert wurde und der Inhalt nicht dem Tatsächlichem entspricht, denn er wurde ganz einfach unvollständig vom bestehenden Artikel Ebert Trio Wien, https://de.wikipedia.org/wiki/Ebert_Trio_Wien, kopiert. Die Familie Ebert ist auch nicht damit einverstanden, dass das im Artikel gezeigte Grabbild veröffentlicht wird! Ich ersuche um unverzügliche Löschung des Artikels "Georg Ebert (Pianist), denn im Artikel Ebert Trio Wien ist alles enthalten und aussagekräftig genug! Herzlichen Dank! Tomas Ebert --Tomas Ebert (Diskussion) 18:24, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ich denke, dass wäre unter Wikipedia:Fragen zur Wikipedia besser aufgehoben, da es nicht um ein urheberrechtl. Problem geht. --Túrelio (Diskussion) 22:29, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

ehemalige NVA

Auf wen sind die Rechte des ehemaligen Militärverlages der Deutschen Demokratischen Republik bzw. die Schriften des Militärgeschichtlichen Instituts der Deutschen Demokratischen Republik übergegangen? Oder sind die Schriften, insbesondere die darin enthaltenen Abbildungen, jetzt gemeinfrei? --Ekkehart Baals (Diskussion) 22:43, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Der Verlag soll „mit allen Rechten“ von der Eulenspiegel Verlagsgruppe übernommen worden sein. Die Rechte sind aber nur von den Urhebern (Verfassern der Texte, Fotografen) an den Verlag abgetreten. Selbst wenn sich der Verlag morgen in Luft auflöste, wäre nichts davon gemeinfrei. --SKopp (Diskussion) 23:38, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke. Aber gilt das auch für Auftragsveröffentlichungen des Ministeriums, wie z.B. "Wörterbuch zur Militärgeschichte" mit einem Riesen-Autoren-Kollektiv, wo die einzelnen Beiträge nicht zuzuordnen sind; oder die Fach- und Info-Schriften o.ä.? --Ekkehart Baals (Diskussion) 20:46, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Für die gilt das grundsätzlich auch, denn auch gemeinsam von mehreren Urhebern geschaffene Werke sind nicht gemeinfrei. Auch anonyme Werke sind nicht gemeinfrei. Außerdem kann man sich leicht vorstellen, daß sich zum Beispiel jemand auch heute oder morgen noch als Fotograf eines Bildes zu erkennen geben könnte. Ob der Verlag tatsächlich die Lizenzrechte für alle Veröffentlichungen des ehemaligen Militärverlags besitzt, kann er selbst vermutlich am besten beantworten. --SKopp (Diskussion) 20:59, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Im Militärverlag der DDR sind u. a. auch die Memoiren fast aller sowjetischer Generäle erschienen, Georgi Konstantinowitsch Schukow und so ziemlich alle anderen sind keine 70 Jahre verstorben und damit halten deren Erben die Urheberrechte, niemals der Verlag. --M@rcela 21:08, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Das war ja nicht die Frage; wenn der Autor persönlich festzustellen ist, besteht wohl Klarheit. Wenn aber eine nicht mehr existierende Institution der Herausgeber ist, z.B. die Militärakademie Friedrich Engels, wer hat dann die Rechte? Möglicherweise die Bundesrepublik? --Ekkehart Baals (Diskussion) 23:30, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn die Autoren nicht persönlich bekannt sind, dann sind sie oder ihre Erben dennoch Inhaber der Urheberrechte. Das gilt auch dann, wenn sich dem einzelnen Urheber sein konkreter Beitrag nicht mehr zuordnen läßt. Das gilt grundsätzlich auch, wenn sich ein Autor auch durch eine sorgfältige Suche nicht feststellen läßt. Wenn damals die Werke im Militärverlag erschienen sind, und die Eulenspiegel Verlagsgruppe diesen „mit allen Rechten“ erworben haben will, liegt zumindest die Vermutung nahe, daß diese die Nutzungsrechte besitzt. Vielleicht gehören diese aber auch der Bundeswehr oder der Rotkäppchen Sektkellerei, oder niemandem mehr – außer den Autoren. --SKopp (Diskussion) 07:26, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Chocolonely

Hallo, sind die Außen- und Innenansicht dieser Schokoladentafel zum Upload bei Commons geeignet? Fotos sind von mir, aber die Frage ist, ob jeweils die Gestaltung urheberrechtlich im Weg ist. Ein Bild der Außenpackung hat übrigens schon einmal jemand hochgeladen. --SKopp (Diskussion) 00:18, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo SKopp, ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:00, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Nutzung von Artikeln

Wir sind ein Nachbarschaftshaus in Marßel. Wie sind ein gemeinütziger Verein. Wir geben eine Stadtteilzeitung heraus, die von uns im Verein erstellt und gedruckt wird. Die Auflage beläuft sich auf 1000 Exemplare. Meine Frage lautet: Darf ich Arktikel von Wikipedia verwenden in unserer Zeitung?--NachbarschaftshausMarßel (Diskussion) 08:47, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Mit freundlichen Grüßen Oliver Feye Nachbarschaftshaus Marßel e.V.

Hallo Oliver Feye, Wikipedia:Weiternutzung sollte alles erklären. --tsor (Diskussion) 08:57, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die Hilfe

Logo Perana

Datei:Ford Perana Logo.png "Diese Grafik sollte als Vektorgrafik im SVG-Format neu erstellt bzw. in SVG konvertiert werden."

Ich habe mir mal ein anderes Logo des Perana vorgenommen - es gibt da kein einheitliches Logo, ich habe mindestens 3 verschiedene Versionen gesehen.
Und ich habe es nachgebaut als SVG - ist das ok oder gibt das Probleme?
Die Firma Basil Green Motors gibt es noch, aber sie reagiert nicht auf Emails, die die Geschichte des Perana betreffen. Heute ist sie nur noch Vertragshändler für Ford und Mazda.
Die png-Version kann hier angeschaut werden.

--Laser-Ulm (Diskussion) 21:17, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Budimir Lončar

Spräche etwas dagegen, dieses Bild aus der serbischen Wikipedia sr:Датотека:Stevan Kragujevic, Budimir Loncar, jugoslovenski i hrvatski politicar i diplomata.JPG auf commons zu übertragen, so daß es in den Artikel eingebaut werden kann? Als Lizenz ist dort cc-by-sa-3.0 angegeben, mit einem OTRS-Ticket. Danke, Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 15:45, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ggf. müßte die Beschreibung ergänzt werden: rechts im Bild ist Ante Marković zu erkennen, das Bild dürfte aus der Zeit um 1990 stammen. -- Aspiriniks (Diskussion) 15:47, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Datei:FC Suwon logo.png

Ich habe diese Datei aus der ko-Wp, dort heisst sie ko:File:수원 FC 로고.png und ist mit ko:Template:비자유 로고 lizensiert, in die de-Wp übertragen. Das sollte doch eigentlich kein Problem bereiten?
In gleichen Artikeln ist noch die äquivalente Datei Suwon samsung bluewings eingebunden, was offensichtlich in Ordnung ist. Ich habe daher von dort Genehmigungsdaten übernommen, doch scheint das mangelhaft zu sein. Kann sich bitte jemand Fachkundiger der Sache annehmen? -- sarang사랑 07:53, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Wieso liest eigentlich nie jemand den Warnhinweis, der dick und breit in {{Bild-LogoSH}} drin steht?
@Sarang: Ums kurz zu machen: Nein, es ist nicht in Ordnung, weil ...
  • Die Rechtsprechung hat sich Ende 2013 so geändert, dass wir heute nicht mehr (wie früher) davon ausgehen können, dass fast alle Logos gemeinfrei sind.
  • {{Bild-LogoSH}} sollte daher nicht mehr verwendet werden. Es können nur noch solche Logos als gemeinfrei angesehen werden, die so einfach sind, dass sie unter template:PD-TextLogo fallen.
  • Ja, wir haben riesige Bild-LogoSH-Alt bestände, das liegt aber einzig daran, das sich niemand gefunden hat, der diese 50.000 konsequent entsorgt.
  • In der koreanischen Wikipedia wird dieses Bild auf Basis von Fair Use genutzt. Eine Rechtsnorm, die es im DACH-Raum nicht gibt.
// Martin K. (Diskussion) 10:17, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke, Martin. Dann war ich wohl zu naiv und das Logo (oder beide) muss, wie viele andere, gelöscht werden. Da das automatisch abläuft muss ich selbst ja keinen LA stellen. Und künftig werde ich mich vor solch dubiosen Aktionen hüten. mfg -- sarang사랑 10:35, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Auch für die SVG-Dateien en:File:Suwon FC 2016.svg und zh:File:Suwon FC 2016.svg gelten dieselben Hindernisse, nehme ich an. -- sarang사랑 10:40, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Auch in der en.WP werden diese Logos auf Basis von Fair use genutzt. Von daher ist das Logo dort ok, hier aber nicht. Dem Urheberrecht ist es übrigens schnurz-egal, ob es um ein png oder ein svg geht und woher die Datei stammt. So lange es dasselbe Logo ist, ist es dasselbe Werk und es gelten dieselben rechtlichen Voraussetzungen.
Auch wenn die hiesige Datei theoretisch automatisch entsorgt würde, möchte ich Dich trotzdem bitten, kurz einen SLA zu stellen. Es ist immer gut, wenn man hinter sich aufräumt ;) // Martin K. (Diskussion) 10:59, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Mal eine Frage in den Raum geworfen: Gibt es in absehbarer Zeit änderungen dazu? Denn ich denke mal, ich bin da nicht der einzigste, gibt es sehr viele Leute die bei der aktuellen Rechtssprechung nur kotzen können. RB Leipzig, 1. FC Köln und Manchester City sind da die prominentesten Beispiele dazu. Grüße --Yanikor (Diskussion) 14:51, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“ Wenn man die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte fortsetzt, ist aber eher eine Verschärfung der Urheberrechte zu erwarten. --Magnus (Diskussion) 14:56, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Wie soll da aber Wikipedia noch Spaß machen für uns, wenn wir nichtmal mehr Bilddateien unkompliziert hochladen dürfen? Wie empfinden unsere Leser Beiträge die Bildlos sind wie Manchester City? Ich kann da nur den Kopf enttäuscht schütteln ... --Yanikor (Diskussion) 14:58, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Lieber Yanikor, ich kann Deinen Frust sehr gut verstehen. Versuche aber einmal, Dir folgendes vorzustellen: Du machst Dir für Deinen Verein die Mühe, in unzähligen Versionen und Abstimmungsrunden ein Logo zu kreieren. Du bist stolz drauf, es ist richtig gut geraten und dann schaust Du den Wikipedia-Artikel zu Deinem Verein an. Oh, da ist Dein Logo! Versehen mit einer Lizenz, die jedem die Nachnutzung erlaubt! Zu jedem Zweck, auch um damit T-Shirts zu bedrucken und die zu verkaufen! Wie findest Du das, wie geht es Dir als kreativem Logo-Designer dabei? Viele Grüße, --emha db 16:15, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich kann den jenigen super verstehen, aber ich wäre sehr erfreut, wenn es vervielfacht würde. Das würde heißen, dass das Logo super ankommt. Eventuell kann er sogar Eigenwerbung damit machen indem jeder dann weis, dass hat der und der gemacht. Meine Bilder z.b. tu ich auch ohne große Hürden und einige sogar ohne Hürden hochladen und bereitstellen. Mich stört es nicht, wenn andere das Bild weiternutzen. Ich kann den Rechteinhaber gut verstehen, aber auf der anderen Seite ist ja Wikipedia eine online Bibliothek für nicht Studierende, die kein Bock haben in eine Bibo zurennen, daher sehe ich generell Bildmaterial als Hilfsmaterial das ruhig auf Wikipedia sein kann. Meine Vereinsbeiträge haben absolut keine Logos und ohne die Logos sehen die Beiträge einfach "nackig" aus. Leider frustriert mich sowas sehr, wenn der Staat den Leuten, die Wissen online stellen wollen, massiv Steine in den Weg legt. Das ist einfach sehr schade. --Yanikor (Diskussion) 17:23, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@Yanikor: Dir ist aber schon bewusst, dass gerade die Fußball-Logos ein knallharte Merchandisinggut sind und gerade die Vereine und Ligen gar kein Interesse daran haben, dass Ihre Logos nach belieben verwertet werden können (nichts anderes würden eine frei Lizenz oder die Gemeinfreiheit ja bedeuten). Natürlich wird kaum ein Fußballverein auf die Idee kommen, einen Fan abzumahnen, der das Logo irgendwo auf einer Fan-Page verwurstet. Aber versuch mal 300 selbstgedruckte T-Shirts mit dem Vereinslogo drauf auf eBay zu vertickern, dann wirst Du schnell merken, wie "erfreut" man beim zugehörigen Verein darüber ist. // Martin K. (Diskussion) 19:09, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Es erstaunt mich ehrlich gesagt immer wieder, welche Anspruchshaltung in diesem Projekt im Bezug aufs Logos herrscht. Während bei jedem Schnappschuss ohne Murren akzeptiert wird, dass man ihn nur mit Zustimmung des Photographen nutzen darf, scheinen bei Logos viele der Meinung zu seine, dass man sie ohne jede Einschränkung nutzen können sollte. Und das obwohl (mal abgesehen vom Thema Schöpfungshöhe) in der Entwicklung eines Logo um ein vielfaches mehr Geld und Arbeit steckt als selbst in guten Photographien.

  • Warum sollte ein Verein, eine Firma oder Institution, die viel Geld darein investiert hat, eine solche Marke zu etablieren, die Kontrolle darüber aus der Hand geben (was bei einer CC-Lizensierung de facto der Fall wäre)?
  • Warum sollte der Gesetzgeber ausgerechnet dieser Art von bewusster gestalterischer Arbeit keinen Schutz zugestehen (was zur Gemeinfreiheit führen würde), während er bei anderen Werkarten fast schon triviale "Schöpfungen" schützt?

Ich sehe dafür keine logische Begründung – außer der, dass wir Logos gerne einfach so nutzen würden, weil es aus enzyklopädischen Gründen nicht möglich ist, sie durch irgendwas anderes freies zu ersetzen. Aber das ist unser Problem und nicht das des Urheberrechts. Genauso wie es das Problem des Raubkopierers ist, wenn er einen Film einfach aus dem Netz grabt, weil er keine Lust hat dafür zu bezahlen. Wir sollten hier dringend mal aufhören mit zweierlei Maß zu messen.

Ja, wir haben das Problem, dass wir solche Logos nicht einfach ohne Freigabe nutzen dürfen. Aber daran ist nicht der zugehörige Urheber oder Rechteinhaber schuld, sondern...

  • ...zum einen wir selbst. Es gehört schließlich zu unseren WP:Grundprinzipien, dass hier nur Inhalte genutzt werden dürfen, die frei von jedem nach genutzt werden können.
  • ...zum anderen das Urheberrecht, das in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Fair use ähnlich Regelung vorsieht. Was absurderweise auch etliche Wikipedianer gutheißen ("Sag nein zu Fair use").

Da wir das Urheberrecht auf absehbare Zeit nicht ändern können, wäre mMn die einzige realistische Möglichkeit die etablierung einer Non-free content-Regelung; konkret die Schaffung einer beschränkten, nicht vollständig freien Enzyklopädie-Lizenz, mit der die Rechteinhaber der Wikipedia und allen anderen enzyklopädischen Veröffentlichungen die Publikation ihrer Originalwerk (neben Logos z.B. auch Gemälde oder Filmstils) gestatten könnten, ohne deren kommerzielle Verwertung fürchten zu müssen.

Aber dafür bräuchte es in diesem Projekt erst mal Mehrheiten und eine entsprechende Unterstützerschaft. Von daher ist es vielleicht gar nicht so schlecht, wenn der Leidensdruck noch etwas steigt, damit man auch dem prinzipienfesten Teil der Community, die Notwendigkeit einer solchen Regelung verständlich machen kann. // Martin K. (Diskussion) 19:09, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Nur damit hier nicht völlig falsche Rechtsauffassungen wieder und wieder verbreitet werden: Unsere Lizenzen beziehen sich ausschließlich auf das Urheberrecht und keinesfalls auf Merkenrechte. Die urheberrechtliche Freigabe ist nicht ausreichend, um ein Logo auf T-Shirts zu drucken und diese zu verkaufen. Dem steht das Markenrecht entgegen. Und seit dem Geburtstagszug ist die Rechtslage eben nicht enger, es gibt sogar Stimmen, die davon ausgehen, dass die Formulierungen im Urteil im Gegensatz sogar eine noch weitere Definition enthalten würde. Es gibt nur keine Rechtsprechung mehr seitdem, so dass alle Kommentare in der Luft hängen. Wir damit auch: Es gibt einfach nicht genügend Anhaltspunkte um unsere Richtlinien anzupassen. Grüße --h-stt !? 20:53, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Natürlich beziehen sich die CC - Lizenzen in der Theorie nur auf das Markenrecht. Es ist aber fraglich ob diese Trennung in der Praxis auch vor Gericht Bestand hätte, wenn ein Unternehmen via Markenrecht jemanden wegen einer Nutzung verklagt, dem es via freier Lizenz urheberrechtlich ausdrücklich erlaubt hat das vorliegende Zeichen zu verwenden?! Einerseites "mach damit was Du willst" und andererseits "wir klagen Dich in Grund und Boden, wenn Du es verwendest" ist eben leider nicht konkludent.
  • Creative Commons selbst rät in seinen FAQ jedenfalls aus gutem Grund ausdrücklich von einer CC-Lizensierung von Logos ab.
  • Und in der OTRS-Praxis platzen die CC-Freigaben bei Logos größerer Unternehmen i.d.R. spätestens dann, wenn die ihre Rechtsabteilung konsultieren.
Es bringt daher wenig bis nichts diese Probleme herunterzuspielen und so zu tun, als sei die CC-Lizensierung eines Markenzeichens für den Rechteinhaber so unproblematisch wie die von irgendwelchen Photos und Grafiken. Die Praxis spricht da eine deutlich andere Sprache: Wenn CC die einzige Option ist, werden wir damit nicht mal ansatzweise unser Logo-Problem lösen. Wer Gegenteiliges glaubt, kann ja gerne mal versuchen eine CC-Freigabe für sagen wir das Red Bull-Logo zu erwirken (das übrigens auch so eine Altlast ist). // Martin K. (Diskussion) 22:34, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Äh - bitte prüfe die von dir verlinkte Seite. Die sagt nämlich etwas völlig anderes und rät nicht davon ab, Logos (die markenrechtlich geschützt sind) unter eine CC-Lizenz zu stellen. Sie schlagen in diesem Fall nur eine besondere Notiz vor. Halten wir fest: Creative Commons vertritt meine (Rechts-)Auffassung. Grüße --h-stt !? 20:45, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@H-stt: Ich weiß ja nicht, welchen Text Du gelesen hast, aber in dem, den ich meine, steht Folgendes:

Could I use a CC license to share my logo or trademark?

Creative Commons does not recommend using a CC license on a logo or trademark. While a logo or trademark can be covered by copyright laws in addition to trademark laws, the special purposes of trademarks make CC licenses an unsuitable mechanism for sharing them in most cases. Generally, logos and trademarks are used to identify the origin of a product or service, or to indicate that it meets a specific standard or quality. Allowing anyone to reuse or modify your logo or trademark as a matter of copyright could result in your inability to limit use of your logo or trademark selectively to accomplish those purposes. Applying a CC license to your trademarks and logos could even result in a loss of your trademark rights altogether. See below for more about how to license material that includes a trademark or logo.“

...Unterstreichungen durch mich. Wir können aber aber auch gerne John Weitzmann mal zu dem Thema befragen - schließlich hat der vor seiner WMDE-Zeit für Creative-Commons gearbeitet. // Martin K. (Diskussion) 20:58, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich kann gerade nicht vollständig folgen, wo der Kern des Problems liegt. In der Tat erfassen die CCPL Markenrechte (und auch andere Registerrechte) nicht, sodass der Umgang damit außerhalb der klassischen Open-Content-Mechanismen geklärt werden muss. Das Gute am Marken-/Kennzeichenrecht ist, dass es nur den marken-/kennzeichenmäßigen Gebrauch reglementiert, was sehr viele der notorisch im Urheberrecht problematischen Problemszenarien gar nicht erst entstehen lässt. Ob bzw. wann eine Logo-Darstellung in der WP markenmäßig ist oder nicht, wäre ggf. näher zu beleuchten. Schwierig wird es dann, wenn sowohl Marken- als auch Urheberrechte an Logos bestehen, was seit der Geburtstagszug-Entscheidung des BGH leider eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte. Dann müssten die Logos, um in der WP auftauchen zu dürfen, urheberrechtlich freigegeben sein, was kein Logo-Inhaber wollen wird (siehe auch das obige Zitat aus den CC FAQs). Jemand sollte einfach mal zum BGH gehen und bescheid sagen, dass die derzeitige Rechtslage nur Probleme macht ... John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 15:13, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Spannend, den Abschnitt habe ich übersehen, denn unter steht "Can I offer material under a CC license that has my trademark on it without also licensing or affecting rights in the trademark?" mit einer Erklärung, wie man es sinnvoll tun kann. Die FAQ scheint perplex zu sein. Grüße --h-stt !? 21:08, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

@H-stt: Du scheinst die Worte "on it" zu überlesen. In diesem Abschnitt ist nicht vom Logo selbst die Rede, sondern von Werken, die mit dem Logo gekennzeichnet sind oder dieses abbilden. Und das ist etwas anderes, weil das Logo dann nicht mehr das Werk ist, auf das sich die Lizenz bezieht, sondern nur noch eines der Werke, von dem dieses abgeleitet wurde. Und diese Vorgängerwerke müssen ja nicht zwingend unter einer freien Lizenz stehen. // Martin K. (Diskussion) 23:18, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Eine Frage: Wenn ich wie bei der Fussball-Bundesliga eine Grafik mit den Standorten der Vereine mache und dazu die Logos nutze, brauch ich zum Hochladen die Erlaubnis der Urheber? Oder kann ich das einfach Hochladen, da die Grafik von mir erstellt worden ist? Grüße --Yanikor (Diskussion) 14:09, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Yanikor: Ja. Nein. Logos bleiben Logos. wenn Du die Werke Dritter verwendest, werden sie dadurch nicht Deine eigenen. Grüße, --emha db 15:41, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo,

ich würde gerne ein wenig am Runescape-Artikel der deutschen Wiki arbeiten. Vorerst wollte ich mich aber um simple Dinge wie um das Logo kümmern. Es existiert bereits eine ältere Fassung des Logos, die aber nicht gezeigt wird : https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Runescape-Logo.png. Aus diesem Grund habe ich einfach mal bei der entsprechende Stelle für die Verwendung des Runescape-Logos auf der deutschen Wikipedia nachgefragt, folgende Antwort erhielt ich:

Zitat: "Hi Tim,

What license would need to be extended for the German Wikipedia page? We permit fair use on the English versions of Wikipedia, but if the laws in Germany are different then we may need to extend some kind of license to Wikipedia (German) itself.

Many thanks,

Mod Balance Head of Community | @JagexBalance"

Was kann ich darauf antworten oder muss ein Logo unbedingt unter der CC-Lizenz stehen? --TimSchneider (Diskussion) 15:20, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

@TimSchneider: Kurz: Ja.
Da es Fair Use in DACH leider nicht gibt, benötigen wir eine Bildfreigabe um ein geschütztes Logo nutzen zu können. Eine Ausführliche Erläuterung der Hintergründe findest Du eins oben drüber. // Martin K. (Diskussion) 19:13, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Bilder aus Werken der Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe

Hallo, wie sieht es damit aus? Was geht und was geht nicht jenseites des älter als 100 Jahre bzw. 70 Jahre tot? Α.L. 21:14, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

@Alexander Leischner: Wie üblich: Eine Freigabe der Rechtsnachfolger dieses Vereins bzw. der Erben der jeweiligen Urheber. PD-gov kommt hier mangels gov im e.V. eigentlich nicht in Frage. // Martin K. (Diskussion) 22:19, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Wie kann ich ein Logo eines Sportvereins hochladen, das ich im Internet gefunden habe? (nicht signierter Beitrag von XX2310 (Diskussion | Beiträge) 11:54, 26. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Gar nicht. --Magnus (Diskussion) 12:19, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Lieber nicht, @XX2310: außer Du selbst bist der Urheber! --emha db 14:02, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Aber was ist, wenn man die Erlaubnis vom Verein für das Hochladen des Logos hat? Grüße --Yanikor (Diskussion) 14:06, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn der Verein die "Erlaubnis ... für das Hochladen" mit dem Veroeffentlichen des Logos unter einer freien Lizenz verbunden hat, dann ja. --Nurmalschnell (Diskussion) 14:45, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@Yanikor: Es reicht aber explizit nicht, eine „Erlaubnis für das Hochladen auf Wikipedia“ zu haben, Du brauchst eine Genehmigung wie auf Wikipedia:Textvorlagen zu finden. Viele Grüße, --emha db 15:35, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Bei der Gelegenheit: @Yanikor: hast Du die Stadionbilder, die Du auf Commons hochgeladen hattest, wirklich selbst photographiert oder wurden die auch nur einfach irgendwo aus dem Internet kopiert? Z.B. von hier? // Martin K. (Diskussion) 15:54, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ich hab mit Insu (so heißt der auf den du den Link gemacht hast) gesprochen und er hat mir seine Bildrechte überlassen für Wikipedia (seine Bilder zu den Stadien hatte ich auf Facebook gesehen. Da dies mündlich während meines Aufenthalts in Südkorea diesen Jahres gewesen war, hab ich jetzt natürlich keinen Nachweis für dieses Gespräch. Er ist wie ich FC Seoul Fan und wir hatten uns gemeinsam die Spiele, während ich dort war angeschaut. Jedenfalls hat er mir die Bildrechte für Wikipedia gegeben. Grüße --Yanikor (Diskussion) 16:33, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Den einzigen Nachweis, den ich bringen kann ist sein und mein Facebook Account. Da sind wir in den Freundeslisten. Das wäre aber der einzigste Nachweis, den ich dir geben kann dass ich ihn persöhnlich kenne. --Yanikor (Diskussion) 16:39, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
hat er mir die Bildrechte für Wikipedia gegeben.“ Siehst Du Yanikor, und genau das ist das Problem! Diese Form von Freigabe reicht (uns) nicht aus, siehe vier weiter oben. Wir brauchen dafür eine Freigabe durch den Urheber für eine dieser Lizenzvorlagen. Und es ist nicht okay, wenn Du "Quelle: Eigenes Werk, Urheber: Yanikor" schreibst, weil das wissentlich(!) die Unwahrheit ist. Ich bitte Dich, umgehend die Angaben alle zu korrigieren und die Freigabe einzuholen. Viele Grüße, --emha db 17:16, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
ok, geht klar. Damit es in der Zukunft mit diesen Bildern keine weiteren Probleme gibt, hole ich die Freigabe von ihm ein. Gruß --Yanikor (Diskussion) 17:18, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@Yanikor: Ich habe die Bilder auf Commons gerade entsprechend getagged. Das gibt Dir 7 Tage die Freigabe zu besorgen, bevor sie gelöscht werden. Falls es länger dauern sollte, ist es aber auch kein Problem gelöschte Bilder wieder herzustellen.
Bitte achte in Zukunft darauf, ausschließlich Bilder mit korrekten Urheberrechtsangaben nachzuladen (mehr dazu unter Bildrechte). Insbesondere solltest Du niemals irgendwas als Dein eigenes Werk ausgeben, wenn Du nicht selbst der Urheber (=Photograph bzw. Grafiker) bist, der dieses Werk erstellt hat. // Martin K. (Diskussion) 17:41, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Willi Dirx Urheberrecht

Hallo, derzeit befasse ich mich damit, einen Artikel über das künstlerische Lebenswerk von Willi Dirx zu erstellen. Das Urheberrecht liegt bei Axel Dirx. Axel Dirx hat mir erlaubt, nicht veröffentlichte Werke zu veröffentlichen. Es geht um Holzschnitte, Gemälde, Grafiken usw. Was muss unter Quellenangabe eingefügt werden ? In Abstimmung mit Axel Dirx habe ich bei Wikimedia 4 Holzschnitte eingebracht mit dem Formular der Zustimmung an die OTRS gesandt.--J.hagelüken (Diskussion) 19:26, 27. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Urheberrecht unklar

[1] - jemand hat eine Kopie eines Sterbebildes mit "eigenes Werk" auf Commons eingestellt. Die Kopie ist wohl "eigenes Werk", ich denke aber, es handelt sich um eine URV, da nicht auszuschließen ist, dass die Rechte eines um 1962 entstandenen Werkes erloschen sind. Meinungen? --GiordanoBruno (Diskussion) 01:02, 30. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Texte aus dem Zisterzienserlexikon

Auf der LKU-Seite gibt es verschiedenen Meinungen darüber, ob wörtliche bzw. fast wörtliche Übernahmen aus dem Zisterzienserlexikon erlaubt sind. Daher bitte ich hier um Expertenmeinungen. --tsor (Diskussion) 08:37, 30. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Die Texte stammen nicht nur aus der Biographia Cisterciensis, sondern auch wortgleich aus dem Professbuch des Zisterzienserstiftes Lilienfeld, EOS-Verlag, St. Ottilien 1996, vom selben Autor. Das geht so nicht. --gge 09:39, 30. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Übertrag aus LKU

  1. Theobald Wrba fast wörtlich von [2] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Hier wurde eindeutig zu nah an der Quelle geschrieben. Ohne Freigabe muss das wegen URV gelöscht werden. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
  2. Justin Panschab fast wörtlich von [3] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Auch hier wurde vieles zu nah an der Quelle entlang geschrieben, daher wie bei Theobald Wrba ohne Freigabe als URV löschen. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
  3. Ambros Becziczka fast wörtlich von [4] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Ebenfalls zu nah an der Quelle, daher wie bei Theobald Wrba ohne Freigabe als URV löschen. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
  4. Malachias Schmeger fast wörtlich von [5] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Könnte aber unter Wikipedia:Textplagiat fallen. --141.113.11.13 09:56, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Sehe ich ebenfalls nach WP:TP als grenzwertig an. Sollte noch etwas umgeformt werden. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
  5. Friedrich Pfennigbauer fast wörtlich von [6] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Der Text liegt wie bei Malachias Schmeger an der Grenze. Der Mittelteil sollte noch weiter umgeformt werden. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
  6. Martin Matschik fast wörtlich von [7] und damit aus dem als Literaturquelle angegebenen Buch von Eugen Müller
    Ebenfalls an vielen Stellen zu nah an der Quelle, würde ich daher ohne Freigabe als URV löschen. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Ohne Verlust an Informationsgehalt sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar, zudem läßt die Lizenz der genutzten Quelle sogar das Kopieren des Textes zu.--M@nfred (Diskussion) 07:49, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

# Nr. 8 (jetzt Nr. 9) nach unten verschoben, da es nicht zu den anderen o.g. möglichen URVen aus dem Zisterzienserlexikon gehört. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST) Beantworten

  1. @Manfred Kuzel: Du bist der Autor von Nr. 2-9. Bitte Stellung nehmen. --141.113.11.13 09:58, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Wo ist 9?
    8 ist nicht von mir.
    Ich habe nicht das Buch von Eugen Müller sondern das Zisterzienserlexikon als Quelle angegeben und da es kaum andere Qellen gibt, sind Textähnlichkeiten kaum vermeidbar. „Fast wörtlich“ ist eben nicht „wörtlich“ und daher verstehe ich das Problem einer URV nicht. --M@nfred (Diskussion) 11:01, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Habe mir als Beispiel mal Theobald Wrba angesehen. Das ist bei weitem nicht genug umformuliert, also - ohne Freigabe - URV. @M@nfred: Nicht nur die Sätze leicht umstellen, sondern eigenen Formulierungen verwenden. --tsor (Diskussion) 14:24, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Wenn ich mir die Lizenz des Zisterzienserlexikons ansehe, die lautet „You are free to: Share — copy and redistribute the material in any medium or format“, dann muß ich schon fragen, warum ich hier auch nur einen Buchstaben ändern soll.--M@nfred (Diskussion) 14:40, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    @M@nfred: Die Lizenz habe ich nicht gefunden. Hast Du dafür bitte mal einen Link? Doch gefunden. Das ist eine NC-Lizenz, d.h. nicht-kommerziell. Damit ist diese Lizenz für uns leider nicht brauchbar. --tsor (Diskussion) 16:25, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    So tsor, jetzt stehe ich endlich vollauf daneben. Sind wir denn ein kommerzieller Verein geworden? Ich verstehe nur mehr „Bahnhof“. Mach doch bitte mit den Äbten von Lilienfeld was Du für richtig hältst. Ändere den Text oder lösche sie komplett, denn ich will keine Minute in eine Arbeit investieren, deren Sinn ich nicht verstehe. LG--M@nfred (Diskussion) 16:41, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    @M@nfred: Die Texte in der Wikipedia kann jeder verwenden, auch für kommerzielle Zwecke. Das Zisterzienserlexikon erlaubt ebenfalls die Weiternutzung, allerdings nicht für kommerzielle Zwecke! Das ist der Unterschied. Deshalb dürfen wir deren Texte nicht 1:1 übernehmen. Die Lizenzen passen nicht zueinander. --tsor (Diskussion) 16:57, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    @Tsor: Ich habe aber keinen Text 1:1 übernommen. Und Ähnlichkeiten lassen sich hier kaum vermeiden ohne daß sich die Aussagekraft des Geschriebenen verändert.--M@nfred (Diskussion) 17:27, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Wobei sich noch die Frage stelltz, ob diese einfachen Sätze überhaupt eine Schöpfungshöhe aufweisen ;-) und nur mit Schöpfungshöhe kann man anders oder muss man anders formulieren. --K@rl 17:35, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Mich würde schon interessieren, ob denn das Zisterzienserlexikon schon eine URV betreibt, wenn es so gleich ist wie Eugen Müller schreibt. Denn Müller ist vor ein paar Jahren gestorben ;-) oder wo sind die Urheberrechte im Stift? - dann sollte es kein Prob geben ;-) --K@rl 17:39, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Letztere Frage (ob denn das Zisterzienserlexikon schon eine URV betreibt) ist hier schon allein wegen der inkompatiblen Lizenzen nicht von Belang. - Zu den Formulierungen: "Inflation mit großen finanziellen Sorgen belastet", "Zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft mussten viele wertvolle Kunstgegenstände", usw - das sind m.E. prägnante Formulierungen, die man mit eigenen Worten ausdrücken muss. - Ich rufe als zusätzliches Augenpaar noch Benutzer:Ra'ike herbei, die sich in URV-Fragen bestens auskennt. - Eine Freigabe seitens des Zisterzienserlexikons würde die Sache natülich erheblich vereinfachen. --tsor (Diskussion) 17:56, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    ein lächelnder SmileyVorlage:Smiley/Wartung/smile  Könnte sein, daß Deine Wünsche in Erfüllung gehen tsor, aber inzwischen hindert Dich kein Mensch daran, bessere Formulierungen zu finden als die, welche ich verwendet habe ohne die Aussagekraft der Artikel zu entstellen.--M@nfred (Diskussion) 18:13, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    @Tsor: Um nochmal auf die Lizenzierung des Zisterzienserlexikons einzugehen: Die ist sogar noch enger begrenzt, als oben genannt. Die CC-by-nc-nd verbietet im Gegensatz zu unserer (CC-by-sa) nicht nur eine kommerzielle Nutzung (nc), sondern auch eine Veränderung des Inhalts (nd). Wie aus allen anderen geschützten Werken, dürfen also auch hier lediglich Fakten und Daten entnommen werden. Der ganze Text drumherum muss eigenständig neu formuliert werden. Eine leichte Abwandlung genügt da nicht. Ich werde mir die o.g. Artikel aber zeitnah nochmal ansehen. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 23:43, 18. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Ich habe es jetzt geschafft, mir die Artikel im Detail anzusehen (Einzelanalysen siehe oben). Die ehemalige Nr. 8 gehörte, wie oben schon angemerkt, nicht dazu. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 22:58, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    In §2 I UrhG ist genau beschrieben, was ein Werk im Sinne des UrhG ist, in §2 II UrhG wird die Ausnahme bei nicht erreichter Schöpfungshöhe gemacht. Trifft also §2 II UrhG zu, reden wir von keinem Werk im Sinne des UrhG und das UrhG mit seinen Lizenzen greift nicht (Werk ist nicht schützenswert). Was haben wir hier: es sind einfach verfasste Sachtexte mit reinem Informationsgehalt, die meiner Meinung nach unterhalb der Schöpfungshöhe liegen. So nah aneinandergereihte biografische Informationen lassen eine Umstellung der Sätze und Daten kaum noch zu. Insofern sind die Artikel allesamt als zulässig zu betrachten.
    Insofern die Artikel so wie hier bei uns formuliert sind, unterliegen sie selbst auch nicht dem Schutz nach unseren Lizenzen aus dem selben Grund. Vielen Dank, – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 13:22, 28. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
    Mit dieser verqueren Logik stünden dann sämtliche Lexika und Nachschlagewerke. wie Brockhaus, Meyers usw., auch die ausführlicheren wie die Neue Deutsche Biographie und auch 90% der knapp 2 Millionen Wikipedia-Artikel ohne irgendeinen Lizenzschutz da. --gge 23:43, 28. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ende Übertrag

@Gge:: was den Brockhaus angeht, stimmt das nicht. Ein einzelner Textabschnitt kann häufig nach deutschem Recht nicht schützbar sein. Allerdings gibt es auch ein kodifizierten Schutz für Datenzusammenstellungen und Datenbanken (den Paragraphen weiß ich jetzt gerade nicht). Daher haben Lexika sehr wohl einen urheberrechtlichen Schutz. Außerdem wird die Wikipedia weltweit benutzt, weswegen die Lizenzen gut für Rechtssysteme sind, die das Konzept der Schöpfungshöhe anders oder gar nicht kennen. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 09:30, 30. Okt. 2016 (CET)Beantworten
Diesen Schutz für Datensammelwerke, den du für den Brockhaus nennst, musst du selbstverständlich auch der Biographia Cisterciensis und dem Professbuch des Stiftes Lilienfeld von Eugen Müller (St. Ottilien, EOS, 1996) zugestehen. Dein Argument sticht also nicht. Es handelt sich hier um eine klare Urheberrechtsverletzung, denn selbstverständlich haben die Texte und Formulierungen Schöpfungshöhe. --gge 09:47, 30. Okt. 2016 (CET)Beantworten

@Gnom: Deine Einschätzung dazu und an den konkreten Fällen? Du kennst Dich damit doch am besten aus ... Danke, – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 10:52, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Doc Taxon, einfache Sachtexte wie die hier in Rede stehenden Biografien sind in der Regel urheberrechtlich gar nicht schutzfähig. Das betrifft auch den typischen Lexikonartikel und damit den Löwenanteil aller Wikipedia-Einträge. Siehe Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, Punkt 2.2.1.2. Im konkreten Fall würde ich empfehlen, noch einmal zu überprüfen, dass wir keinen Satz aus dem Zisterzienserlexikon 1:1 übernommen haben, damit hat sich die Angelegenheit erledigt. Man muss immer im Hinterkopf behalten, dass eine Aufzählung von Fakten nicht schutzfähig ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:30, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Wie ich sagte, damit erledigt ... – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 12:10, 31. Okt. 2016 (CET)

Klagenfurter Handschrift

Servus,
Es gibt doch sicher kein Problem, die Klagenfurter Handschrift aus dem Internet zu kopieren, etwa diese Faksimile von hier? Kann ich da irgendetwas falsch machen?
Gruß, Ciciban (Diskussion) 15:59, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

hier schon vorhanden — angeblich geschützt.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 16:07, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Übertragen einzelner Textabschnitte eines Artikels in einen anderen Artikel

Ich habe die wichtigen Textabschnitte eines Artikels, der vermutlich aufgrund von Irrelevanz gelöscht werden würde, in einen anderen passenden Artikel als Abschnitt übertragen (C&P). Den ursprünglichen Artikel habe ich in eine WL zu dem passenden Zielartikel geändert, so dass er nicht gelöscht wird. Dies war ein Vorschlag im Rahmen einer LD, um die Informationen des Artikels, auf den ein LA gestellt wurde, zu retten, sollte er gelöscht werden, wovon ich ausgehe. Auf der Disk des Zielartikels habe ich die Herkunft des Textes mit der VG des ursprünglichen Artikels (jetzt WL) angegeben, einschließlich Link dorthin. Sollte der Vorschlag angenommen werden, wäre noch gemäß Erläuterungen in Vorlage:Inhalte übernommen weiter zu verfahren. Sollte der Vorschlag nicht angenommen werden, wären die übernommenen Inhalte im Zielartikel wieder zu löschen. Genau diese Vorgehensweise wurde mir vor geraumer Zeit von einem Admin angeraten. Nun wird mir dieses Verhalten als URV und Vandalismus vorgeworfen. Vgl. [8] [9] [10] [11] Ich bitte um Auskunft, wie zu verfahren ist. Danke. --Siwibegewp (Diskussion) 22:39, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

In der Benutzer Diskussion:Biberbaer#Was ist URV und was nicht? habe ich Dich schon auf auf Hilfe:Artikel zusammenführen verwiesen. Das gleiche Prozedere ist in Kurzform auch in der Vorlage unter Vorlage:Inhalte übernommen#Erläuterung beschrieben. Dieses Verfahren ist anzuwenden. --axel (Diskussion) 09:04, 1. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Isländische Parteilogos - wie weiter?

Wir hatten bis jetzt in allen Artikeln über Parteien, die im isländischen Parlament Althing vertreten sind, auch das jeweilige Parteilogo gezeigt, wie auch in der Liste der politischen Parteien in Island. Nun hat es mit Viðreisn eine weitere Partei ins Althing geschafft und damit stellt sich die Frage, wie wir mit den Parteilogos umgehen. Bis jetzt wurden alle Logos hier "lokal" hochgeladen, mit Ausnahme des sehr schlichten Logos der Allianz, das als "PD-textlogo" auf Commons liegt. Nach unserer neuen, vorsichtigeren Logo-Praxis würde ein Logo wie jenes der Unabhängigkeitspartei (trotz des Dateinamens soll es übrigens keinen Adler, sondern einen Falken darstellen) wohl kaum mehr als akzeptabel erachtet; Schöpfungshöhe ist sowas wohl einfach nicht mehr abzusprechen. Wie in so vielen "Altfällen" kam es hier bislang nicht zu Löschungen. Wir stehen nun aber vor der Situation, dass Viðreisn die einzige Partei im Althing wäre, deren Logo wir nicht zeigen, einfach weil sich in der Zwischenzeit unsere Praxis aufgrund der Rechtslage geändert hat und wir sowas aus gutem Grund nicht mehr hochladen wollen/können (auch das Logo von Viðreisn ist relativ komplex). Wir sollten dies m.E. zum Anlass nehmen, wenigstens in diesem kleinen Bereich mal konsequent aktiv zu werden, mein Vorschlag ist also: Die Logos aller isländischen Parteien werden aus den Artikeln entfernt und gelöscht. Das Allianz-Logo kann auf Commons bleiben, aber wir verwenden es um der Einheitlichkeit willen auch nicht in Artikeln (wäre ja seltsam, bei einer einzigen Partei das Logo zu zeigen, nur weil es einfacher ist als die anderen Logos). Gestumblindi 23:08, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten