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== Geschichte ==
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{{Siehe auch|Donauversinkung#Geschichte}}

=== Wasserkraftnutzung ===
=== Wasserkraftnutzung ===
* LK KN, III, ISBN 3-7995-6183-8
* LK KN, III, ISBN 3-7995-6183-8
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=== Nutzungskonflikte zwischen Aach- und Donauanliegern ===
=== Nutzungskonflikte zwischen Aach- und Donauanliegern ===
{{Siehe auch|Donauversinkung#Geschichte}}
An der Donauversinkung war es offenbar bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts üblich, dass Wasserkraftnutzer Schlucklöcher verstopften, um den Abfluss donauabwärts zu verstärken.<ref name="Syre 8" /> 1855 untersagte das [[Bezirksamt Engen]] Veränderungen an den Schlucklöchern. Ungeachtet dessen wurden in den folgenden Jahrzehnten weiterhin nachts heimlich Schlucklöcher verstopft.<ref name="Käß 17+26+29" /> Eine unterirdische Verbindung zwischen Donau und Aachtopf war bereits Anfang des 18. Jahrhunderts vermutet worden; der Karlsruher Geologe [[Adolph Knop]] konnte 1877 durch den ersten erfolgreichen Markierungsversuch die Verbindung nachweisen.<ref name="Käß 16+134-139" />


An der Donauversinkung war es offenbar bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts üblich, dass Wasserkraftnutzer Schlucklöcher verstopften, um den Abfluss donauabwärts zu verstärken.<ref name="Syre 8" /> 1855 untersagte das [[Bezirksamt Engen]] Veränderungen an den Schlucklöchern. Ungeachtet dessen wurden in den folgenden Jahrzehnten weiterhin nachts heimlich Schlucklöcher verstopft.<ref name="Käß 17+26+29" /> Eine unterirdische Verbindung zwischen Donau und Aachtopf war bereits Anfang des 18. Jahrhunderts vermutet worden; der Karlsruher Geologe [[Adolph Knop]] konnte die Verbindung 1877 durch den ersten erfolgreichen Markierungsversuch nachweisen.<ref name="Käß 16+134-139" />
Mit der ersten Vollversickerung 1874 weitete sich der Konflikt zu einer heftigen Kontroverse zwischen [[Baden (Land)|Baden]] und [[Württemberg]] aus. Die Hauptversinkungsstellen am Brühl lagen ebenso wie der gesamte Lauf der Radolfzeller Aach in Baden. Zwischen Möhringen und Tuttlingen querte die Grenze zwischen Baden und Württemberg die Donau. In etlichen [[Diplomatische Note|Noten]] wies Württemberg auf die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und hygienischen Folgen des fehlenden Wassers insbesondere für die Stadt Tuttlingen hin, während Baden auf die Interessen der Aachanlieger verwies und ein Eingreifen zusagte, falls die Versickerung stärker werden sollte. Eine Einigung über den Vorschlag Württembergs, 250 Liter pro Sekunde um die Versinkungsstellen am Brühl herum zu leiten, kam nicht zustande.<ref name="Syre 10-12" />


Mit der ersten Vollversickerung 1874 weitete sich der Konflikt zu einer heftigen Kontroverse zwischen [[Baden (Land)|Baden]] und [[Württemberg]] aus. Für Baden brachte die Versickerung Vorteile, für Württemberg Nachteile. Eine Einigung über den Vorschlag Württembergs, 250 Liter pro Sekunde um die Versinkungsstellen am Brühl herum zu leiten, kam nicht zustande.<ref name="Syre 10-12" />
Im sogenannten [[Donauversinkungsfall]] erhob Württemberg vor dem [[Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich]] im Juni 1925 Klage gegen Baden.<ref name="Syre 15" /> Aus juristischer Sicht war die Donauversinkung schwierig zu beurteilen. Es war umstritten, welches Recht angewandt werden muss; auch war unklar, inwieweit es sich um einen natürlichen Vorgang handelte und ob Baden durch aktives Tun oder [[Unterlassen (Deutschland)|Unterlassen]] die Versinkung gefördert hatte.<ref name="Syre 15-20" />


Im Juni 1927 urteilte der Staatsgerichtshof in einer Zwischenentscheidung, dass das [[Völkerrecht]] in gewissem Umfang auch auf das Verhältnis zwischen deutschen Ländern anwendbar sei; es bestehe ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Donauversinkung stufte das Gericht als natürlichen Vorgang ein, den Württemberg hinzunehmen hätte. Baden sei verpflichtet, die Vermehrung der Versinkung auf badischen Gebiet zu beseitigen; Württemberg sei verpflichtet, die Verminderung der Versinkung in Fridingen zu beseitigen.<ref name="Syre 20-25" /> Der vom Gericht bestellte Sachverständige legte sein Schlussgutachten im September 1933 vor; zu diesem Zeitpunkt existierte der Staatsgerichtshof infolge der [[Machtergreifung|Machtübertragung]] an die Nationalsozialisten nicht mehr.<ref name="Syre 25f" />
Im sogenannten [[Donauversinkungsfall]] erhob Württemberg vor dem [[Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich]] im Juni 1925 Klage gegen Baden.<ref name="Syre 15" /> Im Juni 1927 urteilte der Staatsgerichtshof in einer Zwischenentscheidung, dass das [[Völkerrecht]] in gewissem Umfang auch auf das Verhältnis zwischen deutschen Ländern anwendbar sei; es bestehe ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Donauversinkung stufte das Gericht als natürlichen Vorgang ein, beide Länder seien verpflichtet, Veränderungen an den Schlucklöchern zu beseitigen.<ref name="Syre 20-25" /> Der vom Gericht bestellte Sachverständige legte sein Schlussgutachten im September 1933 vor; zu diesem Zeitpunkt existierte der Staatsgerichtshof infolge der [[Machtergreifung|Machtübertragung]] an die Nationalsozialisten nicht mehr.<ref name="Syre 25f" />


Die zunehmende [[Gewässerverschmutzung]], ein massenhaftes [[Fischsterben]] im Oktober 1959 sowie der Bau der Tuttlinger Kläranlage führten dazu, dass nach der Bildung des Landes [[Baden-Württemberg]] die Pläne zum Bau einer Umleitung in Form des [[Immendinger Stollen]]s verwirklicht wurden. Der 1972 in Betrieb genommene Stollen wird gemäß den Vorgaben aus dem [[Planfeststellung]] genutzt, um bei Niedrigwasser zwischen April und November Wasser um die Versinkungsstellen am Brühl zu leiten.<ref name="Käß 50-52" />
Die zunehmende [[Gewässerverschmutzung]] führte dazu, dass nach der Bildung des Landes [[Baden-Württemberg]] die Pläne zum Bau einer Umleitung in Form des [[Immendinger Stollen]]s verwirklicht wurden. Der 1972 in Betrieb genommene Stollen wird gemäß den Vorgaben aus dem [[Planfeststellung]] genutzt, um bei Niedrigwasser zwischen April und November Wasser um die Versinkungsstellen am Brühl zu leiten.<ref name="Käß 50-52" />


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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Version vom 21. Mai 2024, 10:09 Uhr

Geschichte

Wasserkraftnutzung

  • LK KN, III, ISBN 3-7995-6183-8
    • (98) 1803 mehrere Mühlen, die zum Teil noch bestehen. 1857 Hammerwerk, später nicht mehr erwähnt. Florierendes Unternehmen eine Papiermühle, ging aus einer Schmiede hervor, 1750 bei Verkauf erwähnt, außerhalb des Ortes gelegen, wird 1894 an Firma ten Brink aus Arlen verkauft, die dort eine bis 1963 bestehende Baumwollspinnerei einrichtet.
    • Fischerordnung von 1622 lässt auf gewerbl Fischfang in der Aach schließen
  • http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-467650-1 Gemarkungsplan 1872
    • Hammerwerk = Jägermühle
    • Obermühle ~ oberes Kraftwerk
    • Untermühle ~ Pegel
    • Papierfabrik oberhalb unteres Kraftwerk

Im Zuge der aufkommenden Industrialisierung gewann die Nutzung der Wasserkraft an Bedeutung. Im Vergleich zu anderen Flüssen der Region war die Wasserführung der Radolfzeller Aach deutlich ausgeglichener; ihr Abflussverhalten wurde maßgeblich von der Schüttung des Aachtopfs geprägt.[1] 1834 wurde die spätere Baumwoll-Spinn- und weberei Arlen (BSWA) gegründet, die in Arlen die Wasserkraft der Aach nutzte.[2]

  • E-Werk https://ew-aach.de/unsere-verantwortung/der-weg-des-wassers/
    • oberes Kraftwerk: ab 1935 gebaut, im Oktober 1936 in Betrieb. Gefälle dvom Aachtopf bis Ortsmitte, Oberwasser ca. 500 m langer Kanal Unterwasser fließt unter der Aach hindurch bis zur Mündung unterhalb der Aach-Kurve.
    • unteres Kraftwerk: um 1900 gebaut, 1930 von der Spinnweberei Arlen erworben (???). nutzt Gefälle zwischen Ortsausgang Aach und Gemarkungsgrenze Aach/Volkertshausen aus. jetzige Kaplan-Turbinen 1928 und 1930 eingebaut. 1999 bis 2000 Sanierung.

Nutzungskonflikte zwischen Aach- und Donauanliegern

An der Donauversinkung war es offenbar bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts üblich, dass Wasserkraftnutzer Schlucklöcher verstopften, um den Abfluss donauabwärts zu verstärken.[3] 1855 untersagte das Bezirksamt Engen Veränderungen an den Schlucklöchern. Ungeachtet dessen wurden in den folgenden Jahrzehnten weiterhin nachts heimlich Schlucklöcher verstopft.[4] Eine unterirdische Verbindung zwischen Donau und Aachtopf war bereits Anfang des 18. Jahrhunderts vermutet worden; der Karlsruher Geologe Adolph Knop konnte die Verbindung 1877 durch den ersten erfolgreichen Markierungsversuch nachweisen.[5]

Mit der ersten Vollversickerung 1874 weitete sich der Konflikt zu einer heftigen Kontroverse zwischen Baden und Württemberg aus. Für Baden brachte die Versickerung Vorteile, für Württemberg Nachteile. Eine Einigung über den Vorschlag Württembergs, 250 Liter pro Sekunde um die Versinkungsstellen am Brühl herum zu leiten, kam nicht zustande.[6]

Im sogenannten Donauversinkungsfall erhob Württemberg vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich im Juni 1925 Klage gegen Baden.[7] Im Juni 1927 urteilte der Staatsgerichtshof in einer Zwischenentscheidung, dass das Völkerrecht in gewissem Umfang auch auf das Verhältnis zwischen deutschen Ländern anwendbar sei; es bestehe ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Donauversinkung stufte das Gericht als natürlichen Vorgang ein, beide Länder seien verpflichtet, Veränderungen an den Schlucklöchern zu beseitigen.[8] Der vom Gericht bestellte Sachverständige legte sein Schlussgutachten im September 1933 vor; zu diesem Zeitpunkt existierte der Staatsgerichtshof infolge der Machtübertragung an die Nationalsozialisten nicht mehr.[9]

Die zunehmende Gewässerverschmutzung führte dazu, dass nach der Bildung des Landes Baden-Württemberg die Pläne zum Bau einer Umleitung in Form des Immendinger Stollens verwirklicht wurden. Der 1972 in Betrieb genommene Stollen wird gemäß den Vorgaben aus dem Planfeststellung genutzt, um bei Niedrigwasser zwischen April und November Wasser um die Versinkungsstellen am Brühl zu leiten.[10]

Einzelnachweise

  1. Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Landkreis Konstanz (Hrsg.): Der Landkreis Konstanz. Amtliche Kreisbeschreibung. Band 1. Thorbecke, Sigmarigen 1968, S. 52, 54.
  2. Käß, Donau-Aach-System, S. 21.
  3. Ludger Syré: Die Donauversinkung und das Völkerrecht. Zur Geschichte eines kuriosen Rechtsstreits. In: Tuttlinger Heimatblätter, N.F.77(2014), S. 7–34, hier S. 8.
  4. Käß, Donau-Aach-System, S. 17, 26, 29.
  5. Käß, Donau-Aach-System, S. 16, 134–139.
  6. Syré, Donauversinkung und Völkerrecht, S. 10–12.
  7. Syré, Donauversinkung und Völkerrecht, S. 15.
  8. Syré, Donauversinkung und Völkerrecht, S. 20–25.
  9. Syré, Donauversinkung und Völkerrecht, S. 25 f.
  10. Käß, Donau-Aach-System, S. 50–52.