„Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln“ – Versionsunterschied

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→‎Annahme der Anfrage: Gemäß SG-Beschluss wurde die Frist zur Annahme einer Anfrage aus Performance-Gründen von 14 Tagen auf 8 Tage verkürzt.
Um zukünftige Anfragen effektiver abzuarbeiten, wurde der Abstimmungszeitraum entsprechend dem Annahmezeitraum auf 8 Tage reduziert.
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=== Entscheidung ===
=== Entscheidung ===
Das Schiedsgericht setzt Maßnahmen fest. Die Abstimmungen über die konkreten Maßnahmen laufen für jeweils 2 Wochen, sofern keine abweichende Frist festgelegt wurde.
Das Schiedsgericht setzt Maßnahmen fest. Die Abstimmungen über die konkreten Maßnahmen laufen für jeweils 8 Tage, sofern keine abweichende Frist festgelegt wurde.


Sofern nicht vor Abstimmungsbeginn etwas anderes festgelegt worden ist, gilt bei Abstimmungen die einfache Mehrheit bzw. bei Abstimmungen über Zahlenwerte der [[Median]]. Bei einer geraden Stimmenanzahl wird von den beiden mittleren Werten das arithmetische Mittel gebildet. Sollte dies nicht eindeutig berechenbar sein, z. B. bei Sperrdauern, wenn einer der beiden Werte eine infinite Sperre ist, gilt der für den Betroffenen günstigere Wert.
Sofern nicht vor Abstimmungsbeginn etwas anderes festgelegt worden ist, gilt bei Abstimmungen die einfache Mehrheit bzw. bei Abstimmungen über Zahlenwerte der [[Median]]. Bei einer geraden Stimmenanzahl wird von den beiden mittleren Werten das arithmetische Mittel gebildet. Sollte dies nicht eindeutig berechenbar sein, zum Beispiel bei Sperrdauern, wenn einer der beiden Werte eine infinite Sperre ist, gilt der für den Betroffenen günstigere Wert.


An Abstimmungen müssen sich mindestens 3 Schiedsrichter beteiligen, die für oder gegen einen Punkt votieren, anderenfalls gilt der Abstimmungspunkt als nicht auswertbar.
An Abstimmungen müssen sich mindestens 3 Schiedsrichter beteiligen, die für oder gegen einen Punkt votieren, anderenfalls gilt der Abstimmungspunkt als nicht auswertbar.

Version vom 21. März 2018, 17:57 Uhr

Abkürzung: WP:SG/R, WP:SGR

Grundlage für die Tätigkeit des Schiedsgerichts (SG) sind die Meinungsbilder, durch die das Schiedsgericht eingerichtet wurde.[1] Neben den dort festgelegten Grundlagen regelt das Schiedsgericht seine Arbeit selbst. Im Abschnitt „Anmerkungen“ sind die jeweiligen Grundlagen für diese Regeln verlinkt.

Grundlagen

Das Schiedsgericht dient zur Befriedung von Konflikten in der Wikipedia als höchste Instanz, sollte also nur angerufen werden, wenn andere Mittel bereits erschöpft sind. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist dabei auf folgende Fälle beschränkt:[1]

  1. kommunikative Auseinandersetzungen (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.)
  2. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen
  3. Sockenpuppenmissbrauch
  4. wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten)

Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden. Wenn eine Anfrage zur Revision eines Sperrprüfungsergebnisses gestellt wird, kann sie nur angenommen werden, wenn von der Antragstellerin oder dem Antragsteller Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme dargestellt werden. „Begnadigungs-Anfragen“ werden vom Schiedsgericht grundsätzlich abgelehnt.

Zusammensetzung und Wahl

Zusammensetzung

Das Schiedsgericht besteht normalerweise aus zehn Schiedsrichtern, die für ein Jahr gewählt werden, wobei Wiederwahl möglich ist. Die Zahl kann höher sein, wenn durch Stimmengleichheit überzählige Schiedsrichter gewählt werden, oder niedriger, wenn Schiedsrichter vorzeitig ausscheiden oder bei einer Wahl weniger Kandidaten mehr Pro- als Kontrastimmen erhalten, als Schiedsrichter zu wählen sind. Das Schiedsgericht ist arbeitsfähig, wenn wenigstens fünf aktive Schiedsrichter vorhanden sind.[1] Die vom Meinungsbild zur Aufgabentrennung[2] festgelegte Mindestzahl von drei Mitgliedern des Schiedsgerichts spielt „fürs Schiedgericht (…) derzeit keine Rolle“.

Wahltermine

Es gibt zwei Wahltermine pro Jahr (im Mai und November, Nominierung der Kandidaten vom 1. bis 7. und Wahl vom 8. bis 21. der jeweiligen Monate). Zu diesen Terminen werden jeweils fünf Schiedsrichter für ein Jahr gewählt.[1] Sollte die Anzahl der Schiedsrichter, deren Amtszeit noch nicht endet, kleiner sein als fünf, dann werden entsprechend viele Schiedsrichter für ein halbes Jahr nachgewählt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt so, dass die fünf Bestplatzierten jeweils für ein Jahr gewählt sind, die nachfolgenden für jeweils ein halbes Jahr.[3]

Wahlberechtigung

Ein Benutzer ist wahlberechtigt,

  1. wenn er mindestens 400 Bearbeitungen insgesamt gemacht hat (unabhängig vom Namensraum),
  2. und seine erste Bearbeitung mindestens 4 Monate vor Beginn der Wahl erfolgte (also am 7. Januar für die Maiwahl bzw. 7. Juli für die Novemberwahl)
  3. und er nach den Kriterien von Wikipedia:Stimmberechtigung stimmberechtigt ist.[1]

Wahl

Bei der Wahl kann jeder wahlberechtigte Benutzer jedem Kandidaten maximal eine Stimme (pro oder kontra) geben. Bei der Auswertung wird die Zahl der Kontrastimmen von der Zahl der Prostimmen abgezogen.[4] Als gewählt gilt jeder Kandidat, dessen so ermittelte Stimmenzahl nur durch die Stimmenzahl von höchstens vier der anderen Kandidaten übertroffen wird. Gegebenenfalls gelten damit bei Stimmengleichheit auch mehr als fünf Kandidaten als gewählt und das Schiedsgericht vergrößert sich entsprechend. Nur Kandidaten, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen, gelten als gewählt.[5] Somit kann die Zahl der gewählten Kandidaten auch weniger als fünf betragen, falls Kontrastimmen überwiegen.

Sind weniger als fünf Mitglieder des Schiedsgerichts bei der vorangegangenen Wahl gewählt worden, werden die dadurch vakanten Plätze durch solche Kandidaten besetzt, die eine positive Nettostimmenzahl haben und den für ein Jahr gewählten Kandidaten der Stimmenzahl nachgeordnet sind. Die Amtszeit dieser nachgewählten Mitglieder des Schiedsgerichts endet bereits nach sechs Monaten. Ansonsten gilt obiger Absatz entsprechend. Sollten durch Stimmengleichheit mehr als fünf Kandidaten für ein Jahr gewählt worden sein, wie oben beschrieben, dann vermindert sich die Zahl der für sechs Monate zu wählenden Kandidaten entsprechend.

Kandidatur

Jeder nach obigen Kriterien wahlberechtigte Benutzer kann für das Schiedsgericht bis zum 7. Tag um 23 Uhr des Abstimmungsmonats kandidieren. Allerdings ist es nicht zulässig, gleichzeitig Schiedsrichter und Bürokrat, Oversightberechtigter oder Checkuserbeauftragter zu sein.[2] Wer eine der anderen Funktionen ausübt, darf zwar fürs Schiedsgericht kandidieren, müsste die andere Funktion bei erfolgreicher Wahl aber niederlegen.

Amtszeit

Die Amtszeit beginnt am Anfang des auf die Wahl folgenden Monats (also normalerweise am 1. Juni bzw. am 1. Dezember) und endet mit dem Anfang der Amtszeit der Schiedsrichter, die durch die jeweils übernächste Wahl ins Amt gewählt werden. Wurde ein Mitglied des Schiedsgerichts auf eine vakante Stelle nachgewählt, so endet die Amtszeit bereits mit dem Anfang der Amtszeit der bei der nächsten Wahl gewählten Schiedsrichter.

Die Amtszeit eines Schiedsrichters endet vorzeitig bei Rücktritt oder Tod.

Amtszeitverlängerung

Wenn laufende Anfragen nicht bis zum Zeitpunkt des Amtszeitablaufs einzelner Schiedsrichter abgeschlossen werden können, wird wie folgt verfahren:

  1. Wenn die Bearbeitung einer Anfrage kurz vor dem Abschluss steht, kann die Amtszeit der ausscheidenden Schiedsrichter, die diese Anfrage bearbeiten, um bis zu 14 Tage verlängert werden; sie dürfen sich während der Amtszeitverlängerung ausschließlich an der Bearbeitung der betroffenen Anfrage beteiligen.
  2. Bei einer langwierigen Anfrage, die sich bereits mehr als drei Monate in Bearbeitung befindet und die voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen abgeschlossen werden kann, kann die Amtszeit der ausscheidenden Schiedsrichter, die diese Anfrage bearbeiten, um bis zu 30 Tage verlängert werden; sie dürfen sich während der Amtszeitverlängerung ausschließlich an der Bearbeitung der betroffenen Anfrage beteiligen.
  3. In allen anderen Fällen, wenn also die Schiedsrichter, die eine Anfrage angenommen haben, sie aufgrund des Endes ihrer Amtszeit nicht abschließen können, können zusätzlich zu den Schiedsrichtern, die die Anfrage angenommen haben und deren Amtszeit nicht endet, neu gewählte Schiedsrichter die Anfrage nachträglich annehmen. Falls sich unter den neu gewählten Schiedsrichtern nicht genug Schiedsrichter finden, die die Anfrage annehmen, kann die Anfrage auch mit weniger als fünf, mindestens jedoch mit drei Schiedsrichtern abgeschlossen werden (anderenfalls wird die Anfrage nicht weiter bearbeitet und nicht entschieden).
  4. Die Mehrheit der Schiedsrichter, deren Amtszeit nicht endet, muss einer Amtszeitverlängerung nach Punkt 1 oder Punkt 2 auf der Anfrageseite zustimmen. Falls dies nicht bis zum Ende der regulären Amtszeit der ausscheidenden Schiedsrichter geschieht, wird die Amtszeit nicht verlängert und es tritt die Regelung nach Punkt 3 in Kraft.
  5. Schiedsrichter, deren Amtszeit endet (unabhängig davon, ob sie wieder kandidieren), sollten neue Anfragen, deren Bearbeitung voraussichtlich während der verbleibenden Amtszeit nicht abgeschlossen werden kann, nicht annehmen (Empfehlung).[6]

Findet während einer laufenden Abstimmung ein Amtszeitwechsel statt, behalten die ausscheidenden Schiedsrichter nach Maßgabe des Meinungsbilds über Detailfragen der Amtszeitregelung vom Dezember 2011 bis 14 Tage bzw. bis 30 Tage nach Amtszeitende die Stimmberechtigung für diese Abstimmung. Die Mehrheit der Schiedsrichter, deren Amtszeit nicht endet, muss einer Amtszeitverlängerung nach Punkt 1 oder Punkt 2 auf der Anfrageseite zustimmen.

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Schiedsgerichts

Aufgaben

Die Mitglieder des Schiedsgerichts entscheiden über die Annahme von Anfragen, bearbeiten diese und treffen eine Entscheidung. Diese kann mit der Bestimmung von Maßnahmen verbunden sein.

Die Mitglieder des Schiedsgerichts moderieren die Anfrageseiten sowie die dazugehörigen Diskussionsseiten. Nicht zur Anfrage gehörende Diskussionsbeiträge können entfernt werden.

Die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus einer SG-Entscheidung ergeben, wird nicht von den SG-Mitgliedern selbst vorgenommen, sondern obliegt den Admins bzw. Stewards.[1] Diese werden auf Wikipedia:Administratoren/Anfragen informiert, dauerhafte Auflagen werden auf Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen dokumentiert.[7] Eine gegebenenfalls notwendige Deadministrierung wird auf der passenden Seite auf Meta beantragt, da dies von einem Steward durchgeführt werden muss.

Rechte

Mitglieder des Schiedsgerichts, die zum Zeitpunkt der Wahl keine Admins sind, bekommen für die Zeit ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht temporär Adminrechte.[1] Diese werden von den Bürokraten der deutschsprachigen Wikipedia temporär vergeben und enden automatisch mit Ablauf der Amtszeit.

Die SG-Mitglieder dürfen diese Admin-Rechte insbesondere dafür einsetzen, Einblick in gelöschte Seiten zu nehmen sowie Seiten im Bereich des Schiedsgerichts zu schützen. Es ist üblich, dass temporäre Admins auf die Ausübung aktiver Adminfunktionen wie das Sperren von Benutzern und Löschen von Artikeln verzichten. Letzteres gilt nicht für Mitglieder des Schiedsgerichts, die regulär zum Admin gewählt wurden, egal ob vor oder während ihrer Amtszeit als Schiedsrichter.

Mitglieder des Schiedsgerichts erhalten für die Zeit ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht Zugang zum SG-Wiki, wo Anfragen gemeinsam bearbeitet und Abstimmungen vorbereitet werden.

Pflichten

Vertrauliche Informationen, die ein Mitglied des Schiedsgerichts durch seine Tätigkeit im Schiedsgericht erfährt, sind auch nach Ende der Amtszeit geheim zu halten.

Befangenheit

Verfahren der Befangenheitsfeststellung

Eine Regelung ist nur für den Fall notwendig, dass ein Verfahrensbeteiligter einen Schiedsrichter für befangen hält, dieser sich selbst aber nicht für befangen hält. Die Entscheidung, ob der betreffende Schiedsrichter am Verfahren teilnehmen darf oder nicht, wird von den anderen Schiedsrichtern getroffen.

Die Besorgnis der Befangenheit kann von Beteiligten einer SG-Anfrage im entsprechenden Abschnitt der Anfrageseite geäußert werden. Der Schiedsrichter, der für befangen gehalten wird, sollte auf dessen Benutzerdiskussionsseite auf den Befangenheitsantrag hingewiesen werden. Falls der Anfragesteller nur für die Anfrage beim Schiedsgericht entsperrt wurde, gilt dieser Hinweis nicht als Umgehung der Sperre.

Der als befangen genannte Schiedsrichter sollte so bald wie möglich, spätestens aber nach sieben Tagen, mitteilen, ob er die Besorgnis für berechtigt hält. Stimmt er der Ablehnung zu, vermerkt er das einfach auf der Anfrageseite in der Wikipedia und trägt sich unter Enthaltung wegen Befangenheit ein. Hält er sich nicht für befangen, vermerkt er dies ebenfalls, am besten mit einem Kommentar zur Begründung.

Ab diesem Zeitpunkt stimmen die anderen SG-Mitglieder innerhalb von 7 Tagen darüber ab, ob eine Befangenheit vorliegt. Sind mindestens drei SG-Mitglieder der Meinung, dass dem Befangenheitsantrag stattgegeben werden sollte, oder liegt nach Ablauf der 7 Tage keine absolute Mehrheit vor, die eine Befangenheit verneint, so gilt der Betreffende als befangen und wirkt am Verfahren nicht mit. Anderenfalls gilt der Betreffende als nicht befangen und darf am Verfahren teilnehmen.

SG-Mitglieder dürfen sich auch dann zur Befangenheit anderer Schiedsrichter äußern, wenn sie sich selbst als befangen erklärt haben, als befangen abgelehnt wurden oder wenn ihre Befangenheit beantragt wurde.

Folgen der Befangenheit

Mitglieder des Schiedsgerichts, die als befangen gelten, dürfen an der Entscheidungsfindung der Anfrage nicht mitwirken. Das bedeutet insbesondere, dass sie an den Abstimmungen über die Entscheidung der Anfrage nicht teilnehmen. Es hat sich als gute Praxis erwiesen, dass sie auch an den Diskussionen über die Anfrage nicht mitwirken und sich Meinungsäußerungen im SG-Wiki oder auf den Telefonkonferenzen enthalten.

Maßnahmen

Das Schiedsgericht kann Maßnahmen bezüglich Benutzern, Benutzergruppen, Artikeln und Artikelgruppen verhängen. Diese können zeitlich befristet oder unbefristet gelten. Bezüglich der möglichen Maßnahmen gibt das Meinungsbild vom Oktober 2007 folgende Beispiele:

  1. Verwarnung von Benutzern
  2. Vollsperrung von Benutzern (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  3. Teilsperre und Verhängung von Auflagen (z. B. Benutzer darf innerhalb eines Sachgebiets keine Artikel bearbeiten, nicht an bestimmten Verfahren teilnehmen, keine Löschanträge stellen oder keine Vandalen melden)
  4. Aufhebung von Benutzersperren
  5. Verwarnung von Administratoren
  6. Entzug des Adminstatus (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  7. Einschränkung der Adminrechte (z. B. Admin darf keine Benutzer sperren, keine Seiten löschen)
  8. Bewährung (z. B. erhöhte Sperrdauer bei erneutem Vorfall wie Edit-War oder persönlichen Angriffen)
  9. Lob von Benutzern wegen richtigen/konfliktmindernden Verhaltens

Stellen einer Anfrage

Anfrageerstellung

Anfragen an das Schiedsgericht können grundsätzlich nur von angemeldeten Benutzern gestellt werden. Anfragen sollen dabei von dem Konto gestellt werden, das am Konflikt beteiligt war. Sollte dieses gesperrt sein, kann zu diesem Zweck beim Schiedsgericht per E-Mail (arbcomde-l@ – at-Zeichen für E-Maillists.wikimedia.org) eine Entsperrung beantragt werden. In diesem Falle darf das Konto außer zur einmaligen Benachrichtigung anderer an der Anfrage Beteiligter nur zur Bearbeitung der Anfragenseite und der zugehörigen Diskussionsseite verwendet werden. Darüber hinaus darf die eigene Diskussionsseite bearbeitet werden, sofern diese ungeschützt ist. Wird die Anfrage nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Entsperrung gestellt, wird das Benutzerkonto wieder gesperrt.

Anfragen werden auf der Seite Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen gestellt, was man dabei genau beachten sollte, steht in der Checkliste. Insbesondere sollte man keine Anfrage stellen, wenn andere Lösungsmöglichkeiten des Konflikts noch nicht ausgeschöpft sind. Sind die Vorinstanzen nicht ausgeschöpft bzw. ist die Anfrage nicht vollständig, kann das Schiedsgericht die Anfrage ablehnen. Auch reine Feststellungsanträge werden abgelehnt, zum Beispiel Anfragen zu bereits abgelaufenen Benutzersperren.

Beteiligte Benutzer

Der Ersteller einer Anfrage ist automatisch beteiligt. Er sollte weitere am Konflikt beteiligte Benutzer benennen und jeweils auf ihrer Benutzerdiskussionsseite benachrichtigen. Dies kann mit der Vorlage:Schiedsgerichtsanfrage geschehen. Wer denkt, dass er an einem Konflikt beteiligt ist, darf sich auch selbst eintragen. Wer beteiligt ist, kann auch weitere Benutzer als Beteiligte benennen. Wie der Anfragesteller sollte er diese jeweils benachrichtigen. Wer eingetragen wurde, sich aber für nicht beteiligt hält, kann sich auch wieder austragen. Die endgültige Entscheidung, ob ein Benutzer als beteiligt gilt oder nicht, liegt beim Schiedsgericht.

Außer den Mitgliedern des Schiedsgerichts dürfen nur am Konflikt beteiligte Benutzer die Anfrageseite bearbeiten. Wer am Konflikt beteiligt ist, sollte seine Sicht der Dinge schildern und wenn möglich Lösungsvorschläge machen. Wenn ein Beteiligter sich nicht äußern will, sollte er dies ausdrücklich so auf der Anfrageseite vermelden.

Benutzer, die nicht am Konflikt beteiligt sind, dürfen die Diskussionsseite verwenden, wenn sie etwas zur Anfrage beizutragen haben. Hierbei ist zu beachten, dass auch auf der Diskussionsseite konstruktiv auf die Lösung des Konflikts hin gearbeitet werden sollte. Allgemeine Diskussionen und persönliche Angriffe darf jeder Schiedsrichter entfernen.

Annahme von Anfragen

Annahme der Anfrage

Die Schiedsrichter entscheiden nach Kenntnisnahme der Anfrage (per Bearbeitungsvermerk durch einen Schiedsrichter) über die Annahme der Anfrage. Die Anfrage soll grundsätzlich angenommen werden, wenn sie in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt und den Regeln des SG entspricht; sie kann dennoch abgelehnt werden, wenn durch ihre Bearbeitung eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar ist.

Die Anfrage gilt als angenommen, sobald mindestens fünf nicht als befangen geltende Schiedsrichter die Anfrage angenommen haben. Ist nach maximal 8 Tagen keine Annahme durch mindestens fünf Schiedsrichter erreicht, oder kann eine Annahme durch mindestens fünf (nicht befangene) Schiedsrichter nicht mehr zustande kommen, wird die Anfrage als nicht angenommen geschlossen.

Eine bereits als angenommen geführte Anfrage kann bis zum Beginn der Abstimmung über die Entscheidung nachträglich von weiteren Schiedsrichtern angenommen werden.

Eine Anfrage, die durch das Schiedsgericht angenommen wurde, kann durch den Anfragesteller nicht mehr zurückgezogen werden.

Bearbeitung angenommener Anfragen

Angenommene Anfragen werden von den Schiedsrichtern bearbeitet, die die Anfrage angenommen haben und nicht Befangener oder Beteiligter sind.

Findet während einer laufenden Abstimmung ein Amtszeitwechsel statt, behalten die ausscheidenden Schiedsrichter nach Maßgabe des Meinungsbilds über Detailfragen der Amtszeitregelung vom Dezember 2011 bis 14 Tage bzw. bis 30 Tage nach Amtszeitende die Stimmberechtigung für diese Abstimmung.

Entscheidung

Das Schiedsgericht setzt Maßnahmen fest. Die Abstimmungen über die konkreten Maßnahmen laufen für jeweils 8 Tage, sofern keine abweichende Frist festgelegt wurde.

Sofern nicht vor Abstimmungsbeginn etwas anderes festgelegt worden ist, gilt bei Abstimmungen die einfache Mehrheit bzw. bei Abstimmungen über Zahlenwerte der Median. Bei einer geraden Stimmenanzahl wird von den beiden mittleren Werten das arithmetische Mittel gebildet. Sollte dies nicht eindeutig berechenbar sein, zum Beispiel bei Sperrdauern, wenn einer der beiden Werte eine infinite Sperre ist, gilt der für den Betroffenen günstigere Wert.

An Abstimmungen müssen sich mindestens 3 Schiedsrichter beteiligen, die für oder gegen einen Punkt votieren, anderenfalls gilt der Abstimmungspunkt als nicht auswertbar.

Abschluss

Die Abstimmungen werden von einem Schiedsrichter ausgewertet, sobald sie beendet sind oder das Ergebnis vorzeitig eindeutig feststeht. Danach werden die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt.

Die Umsetzung wird nicht von Mitgliedern des Schiedsgerichts durchgeführt, dies obliegt den Administratoren bzw. bei Entzug von Adminrechten den Stewards. Auch die Sanktionierung von Verstößen gegen verhängte Auflagen ist Aufgabe der Admins. Diese werden auf Wikipedia:Administratoren/Anfragen informiert, dauerhafte Auflagen werden auf Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen dokumentiert.[7] Eine gegebenenfalls notwendige Deadministrierung wird auf der passenden Seite auf Meta beantragt, da dies von einem Steward durchgeführt werden muss.

Anmerkungen

  1. a b c d e f g Meinungsbild zur probeweisen Einführung des SG und Meinungsbild zur endgültigen Einführung des SG, Einschränkung der Befugnisse
  2. a b Meinungsbild Aufgabentrennung
  3. Regel wurde ohne Meinungsbild eingeführt
  4. Meinungsbild zur Einführung von Kontrastimmen, Stimmenzahl bleibt unbegrenzt
  5. Meinungsbild zur Ergänzung der Wahlregeln, mehr Pro- als Kontrastimmen zur Wahl notwendig
  6. Meinungsbild zur Amtszeitverlängerung bei noch nicht abgeschlossenen Fällen
  7. a b vom Schiedsgericht im Februar 2012 eingeführt