Pushback (Grenze)

Pushback (Englisch für zurückschieben; alternative Schreibweise: Push-Back) ist ein Begriff für staatliche Maßnahmen, mit denen Flüchtlinge und andere Migranten meist unmittelbar nach Grenzübertritt zurückgeschoben werden. Im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention und den völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung werden diese Maßnahmen häufig als illegal betrachtet und vom Europarat und anderen Organisationen kritisiert.

Der Ausdruck ist umstritten. Die „Sprachkritische Aktion Unwort des Jahres“ wählte Pushback zum Unwort des Jahres 2021 und monierte, der Begriff verharmlose das Vorgehen, Flüchtlinge am Wahrnehmen ihres Grundrechts auf Asyl zu hindern.

Einordnung

Im Zusammenhang mit den EU-Außengrenzen bedeutet Push-Back das (häufig gewaltsame) Zurückdrängen aus dem Schengen-Raum durch die jeweilige Grenzpolizei. Es ist umstritten, in welchen Fallkonstellationen dies legal bzw. illegal ist.[1][2][3][4]

In Deutschland wird diese Formulierung unter anderem im Zusammenhang mit Aktionen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex oder Grenzpolizeieinheiten der europäischen Länder gebraucht.[5] Die Debatte dreht sich dabei um die Frage, ob eine Zurückweisung an einer EU-Außengrenze (zuweilen auch an einer -Innengrenze, z. B. von Deutschland oder Österreich) bereits die Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung bedeutet oder nicht.

Während das Push-Back in Australien gängige Praxis im Umgang mit Bootsflüchtlingen ist, ist es in Europa rechtlich teilweise umstritten.[6][7] EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention beinhalten ein Verbot der Zurückweisung in Staaten, in welchen Verfolgung oder unmenschliche Behandlung drohen.[8]

Vom Push-Back abzugrenzen ist das Pull-Back, bei dem Flüchtlinge an der Ausreise aus ihrem Heimatland oder einem Transitland gehindert oder nach Ausreise ohne vorheriges Asylverfahren umgehend wieder in ihre Herkunftsländer oder ein Transitland rückverbracht werden, oft von den Behörden ebendiesen Landes.[9][10]

Im Zuge der Migrationskrise an der Grenze zwischen Belarus und der Europäischen Union verabschiedete das Parlament Polens Maßnahmen, die nach Ansicht mehrerer Organisationen Pushback erlauben. Dazu gehört das unmittelbare Zurückführen über die illegal übertretene Grenze auf Beschluss des örtlichen Grenzschutzchefs.[11][12] Nach dem Parlamentsbeschluss können Grenzschützer nach polnischem Recht selbst entscheiden, ob sie den Schutzsuchenden die Chance auf einen Asylantrag gewähren.[13]

Rechtliche Einordnung

Aus dem Prinzip der territorialen Souveränität folgt, dass Staaten grundsätzlich frei entscheiden können, ob und welchen Ausländern sie eine Einreise ermöglichen. Hieraus folgt die Befugnis, illegale Grenzübertritte zu verhindern und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Allerdings hat dieser Grundsatz mit der Zeit verschiedene Einschränkungen erfahren. So postuliert Art. 33 Abs. 1[14] der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) das Verbot der Zurückweisung (franz. non-refoulement) in Länder, in denen ein Flüchtling von Verfolgung bedroht ist. Nach verbreiteter Ansicht fallen hierunter nicht nur Abschiebungen, sondern auch Abweisungen an der Grenze. Nach Abs. 2[14] kann sich jedoch ein Flüchtling hierauf nicht berufen, „der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“

In der Praxis des Europäischen Gerichtshofs hat sich zudem eine Rechtsprechung entwickelt, wonach Zurückweisungen auch ohne (politische) Verfolgung einen Verstoß gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) begründen können; etwa wenn Folter oder sonstige unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen im Zielland drohen. Auch eine sog. Ketten-Abschiebung soll danach unzulässig sein, wenn also nicht unmittelbar im Zielland eine solche Behandlung droht, jedoch durch eine Kette von Ausweisungen der Betroffene schlussendlich in einen Staat abgeschoben wird, auf welchen die Voraussetzungen des Art. 3 EMRK bzw. Art. 33 Abs. 1 GFK zutreffen. Dabei ist ein Pushback dann in der Regel dann nicht angebracht, wenn es ohne Verschulden des Betroffenen zu keiner individuellen Prüfung der Folgen eines solchen Vorgehens gekommen ist, jedoch vertretbare Argumente für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Falle der Zurückweisung vorgebracht wurden.[15]

Schließlich kennt Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK ein Verbot der Massenausweisung (engl. mass-expulsion). Push-Backs sind im Kontext dieses Verbots der Kollektivausweisung jedenfalls dann als illegal zu bewerten, wenn es für die Betreffenden keine Möglichkeit gab, sonst legal einen Asylantrag zu stellen. Allerdings ist auch das Verhalten der Einreisenden zu berücksichtigen:[16] So liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Kollektivausweisung vor, wenn die Personen nicht auf legalem Wege eingereist sind, sondern sich der schieren Masse an Menschen bedient haben, um den Grenzübertritt gewaltsam zu erzwingen.[17] In einem solchen Fall kann eine Einzelfallprüfung nicht vorgenommen werden und eine kollektive Zurückweisung ist zulässig.[17]

In der Europäischen Union regelt die Dublin III Verordnung, welcher Mitgliedsstaat für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig ist. Eine Ausweisung in diesen Staat ist daher nach europäischem Recht geboten, wenn nicht höherrangiges Recht dem entgegensteht.

Fallberichte (2017, 2020–2023)

Bereits im Jahr 2017 beklagte die Menschenrechtsorganisationen Pro Asyl regelmäßig Push-Backs an den EU-Außengrenzen.[18]

Im Zuge einiger als „Grenzschutzmaßnahmen“ ausgewiesener Vorfälle in der Ägäis wurden von der griechischen Küstenwache Boote mit Migranten von der griechischen Küste in Richtung Türkei gedrängt bzw. mit Seilen weggezogen. Dabei wurden Außenbordmotoren von Schlauchbooten beschädigt, um die Schiffe manövrierunfähig zu machen. Zudem wurden Migranten mit Waffen bedroht. Die Europäischen Grenzschutzagentur Frontex war in einigen Fällen in die Vorkommnisse verwickelt, ohne diese zu verhindern.[19] Von März 2020 bis April 2021 hat die griechische Küstenwache bei Frontex-Einsätzen 132 Flüchtlingsboote in türkische Gewässer zurückgebracht.[20]

Der kroatischen Polizei wurden Push-Backs an der bosnisch-kroatischen Grenze vorgeworfen. Auf Videos war mehrfach zu sehen, wie Flüchtlinge beim Versuch, nach Kroatien zu gelangen, geschlagen und zurückgedrängt wurden. Das kroatische Innenministerium bestreitet dies und warf NGOs vor, sie wollten die Republik Kroatien diskreditieren und die Tatsache anzweifeln, dass Kroatien das Recht habe, seine Grenzen zu schützen. Mit dieser Argumentation hatten kroatischen Behörden auch auf frühere Gewaltvorwürfe reagiert.[21]

Das Zurückschleppen von Libanesen, die sich nach dem wirtschaftlichen Zusammenbruch ihres Landes nach der Explosionskatastrophe in Beirut 2020 mit Booten über Zypern Zutritt zur EU verschaffen wollten,[22] wurde – trotz zwischenstaatlicher Vereinbarungen zwischen Zypern und der Regierung des Libanon – durch die Europäische Union verboten.[23]

Im Jahr 2021 wurden systematische unter massiver Gewaltanwendung vorgenommene Push-backs durch kroatische und griechische Grenzbeamte dokumentiert. Misshandlungen fanden auch in der Form statt, dass Flüchtlinge in Rettungsflößen auf dem Meer ausgesetzt wurden. Diese Pushbacks wurden teilweise von vermummten Polizisten in Zivilkleidung vorgenommen.[24][8] Im Juli 2021 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Pushback eines türkischen Journalisten, der 2016 nach Bulgarien geflohen und innerhalb von 24 Stunden zurück an die Türkei übergeben worden war. Dem Journalisten wurden 15.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.[25]

Während der Migrationskrise an der Grenze zwischen Belarus und der Europäischen Union führten polnische Grenzbeamte Flüchtlinge, die die Grenze übertreten hatten, auf die belarussische Seite zurück.[13][26]

Ein Ende Juni 2022 veröffentlichter Beitrag gemeinsamer Recherchen von Report München mit dem gemeinnützigen Recherchebüro Lighthouse Reports, dem Spiegel, der französischen Le Monde und dem britischen Guardian hat den Titel „Griechenland benutzt offenbar Flüchtlinge für illegale Pushbacks“.[27][28][29][30] Im selben Jahr wurde bekannt, dass die bulgarische Grenzpolizei für einen längeren Zeitraum systematische Pushbacks von Bulgarien in die Türkei organisiert hatte.[31] Im Jahr 2023 berichteten Medien anhand von Videoaufnahmen Flüchtlinge, dass Flüchtlinge am 11. April 2023 von der Insel Lesbos entführt, mit einem Schiff der griechischen Küstenwache an die Seegrenze zur Türkei abtransportiert und dort in einem Life Boat ausgesetzt wurden.[32]

Das Border Violence Monitoring Project, bestehend aus 14 europäischen Organisationen, sammelte auf seiner Website borderviolence.eu bis Mitte 2023 mehr als 25.000 Fälle von Gewalt an den Außengrenzen der EU. Eine zentrale Rolle für deren Dokumentation spielen demnach Handy-Aufzeichnungen der Flüchtenden. Zur Vertuschung ihrer Gewalttaten würden die Grenzbeamten systematisch die Handys der Flüchtenden zerstören.[33]

Untersuchungen

Kurz nachdem Mitte Januar 2021 Ermittlungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegen Frontex wegen Belästigung, Fehlverhalten und Migranten-Pushbacks bekannt geworden waren,[34] gründete das Europäische Parlament am 29. Januar 2021 die Arbeitsgruppe Frontex Scrutiny Working Group (FSWG).[35] Die FSWG soll ähnlich einem Untersuchungsausschuss Informationen dazu sammeln, ob Frontex Grundrechte einhält, sowie zum internen Prozedere beim Umgang mit Beschwerden.[34] Parallel zur Initiative des Parlaments hat die EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly die Arbeit an einem Bericht zum Umgang von Frontex mit Grundrechtsbeschwerden aufgenommen.[36]

Weil Staaten an den EU-Außengrenzen die Einreise von Ausländern vielfach nicht erlauben wollen, versuchen diese notfalls mit Gewalt ihre Einreise zu erzwingen oder auf unüblichem Weg einzureisen. In einem 2023 veröffentlichten Flüchtlingsbericht des Europarats untersuchte das Anti-Folter-Komitee des Europarats die Praxis von Staaten, diese illegalen und teilweise gewaltsamen Einreisen zu verhindern oder sofort rückgängig zu machen. Er kam zu dem Schluss, dass die eingesetzten staatlichen Zwangsmaßnahmen teilweise unverhältnismäßig seien und befand, dass solch Einreisende häufig Misshandlungen ausgesetzt seien. Nach Ansicht des Europarates müssen Staaten jedem Ausländer die Einreise erlauben und die Möglichkeit gewähren, seinen Asylantrag prüfen zu lassen.[37]

Siehe auch

Weblinks

Folgende Weblinks schildern die Situation aus Sicht von Flüchtlingsorganisationen:

Einzelnachweise

  1. Daniel Thym: Zurückweisung erlaubt – „Pushbacks“ in der Ägäis. In: faz.net. 7. April 2021, abgerufen am 29. Oktober 2021.
  2. Matthias Lehnert: Pushbacks sind illegal – und zwar immer. In: Verfassungsblog. 13. Mai 2021, abgerufen am 19. Mai 2021.
  3. „Push-Backs“ an der türkisch-griechischen Grenze im Lichte des Völkerrechts. (PDF; 391 kB) Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. In: bundestag.de. 31. März 2020, abgerufen am 31. März 2020.
  4. Daniel Thym: Menschenrechtliche Grenzen für Pushbacks – und der weitergehende Schutz nach EU-Sekundärrecht. In: Verfassungsblog. 17. Mai 2021, abgerufen am 21. Oktober 2021.
  5. Maximilian Popp, Steffen Lüdke, Emmanuel Freudenthal, Giorgos Christides: Verbrechen im Mittelmeer – Frontex in illegale Pushbacks von Flüchtlingen verwickelt. In: Spiegel Online. 23. Oktober 2020, abgerufen am 25. Oktober 2020.
  6. Flüchtlingspolitik – Spanien darf illegale Migranten direkt nach Marokko zurückschicken. In: zeit.de. 13. Februar 2020, abgerufen am 16. Februar 2020.
  7. Sam Jones: European court under fire for backing Spain's express deportations. In: theguardian.com. 12. Februar 2020, abgerufen am 30. November 2020 (englisch).
  8. a b Giorgos Christides, Bashar Deeb, Klaas van Dijken, Alexander Epp, Steffen Lüdke, Andrei Popoviciu, Lamia Šabić, Jack Sapoch, Phevos Simeonidis, Nicole Vögele: Die Schattenarmee, die Flüchtlinge aus der EU prügelt. In: Der Spiegel. Nr. 41, 2021 (Volltext hinter Paywall [abgerufen am 30. Juni 2022]).
  9. Lena Riemer: From push-backs to pull-backs: The EU’s new deterrence strategy faces legal challenge. Netzwerk Flüchtlingsforschung vom 16. Juni 2018, abgerufen am 5. Februar 2021.
  10. Tineke Strik: Pushback policies and practice in Council of Europe member States. (PDF; 445 kB) Europarat-Bericht zu Push-Backs in der EU, vorläufige Fassung. In: reliefweb.int. 2019, abgerufen am 25. Januar 2021 (englisch).
  11. Janita Hämäläinen: Geflüchtete an der Grenze zwischen Polen und Belarus – »Lassen Sie mich nicht in diesem Wald sterben«. In: Spiegel Online. 19. Oktober 2021, abgerufen am 19. Oktober 2021 (Video; ca. 3 Minuten).
  12. Poland passes legislation allowing migrant pushbacks at border. 14. Oktober 2021 (reuters.com).
  13. a b Jürgen Dahlkamp, Christina Hebel, Muriel Kalisch, Steffen Lüdke, Maximilian Popp: Belarus: So funktioniert Alexander Lukaschenkos perfider Menschenschmuggel. In: Der Spiegel. 12. November 2021, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 19. November 2021]).
  14. a b Art. 33 Verbot der Ausweisung und Zurückweisung, auf freirecht.de
  15. zitiert nach: EGMR, N.D. und N.T. gegen Spanien, Urteil vom 13. Februar 2020 [EN], Rn. 197 f. (m.w.N.)
  16. EGMR, N.D. und N.T. gegen Spanien, Urteil vom 13. Februar 2020 [EN], Rn. 200 (m.w.N.). Zitat: "Lastly, the applicant’s own conduct is a relevant factor in assessing the protection to be afforded under Article 4 of Protocol No. 4. According to the Court’s well-established case-law, there is no violation of Article 4 of Protocol No. 4 if the lack of an individual expulsion decision can be attributed to the applicant’s own conduct (see Khlaifia and Others, cited above, § 240, and Hirsi Jamaa and Others, cited above, § 184; see also M.A. v. Cyprus, cited above, § 247; Berisha and Haljiti, cited above; and Dritsas and Others, cited above)."
  17. a b EGMR, N.D. und N.T. gegen Spanien, Urteil vom 13. Februar 2020 [EN], Rn. 200 f. (m.w.N.).
  18. Grenzkontrollen in der EU: Flüchtlinge illegal abgewiesen? In: taz.de. 25. Januar 2017, abgerufen am 14. Januar 2018.
  19. Heiner Hoffmann: Illegale Frontex-Pushbacks – Deutsche Bundespolizisten verwickelt. In: tagesschau.de. 28. November 2020, abgerufen am 5. Februar 2021.
  20. Maximilian Popp, Steffen Lüdke, Giorgos Christides: Pushbacks in der Ägäis – Mehr als hundert Flüchtlingsboote bei Frontex-Einsätzen zurückgestoßen. In: Spiegel Online. 10. April 2021, abgerufen am 10. April 2021.
  21. Srdjan Govedarica, Andrea Beer: Gewalt gegen Flüchtlinge – Kroatiens Regierung unter Druck. In: tagesschau.de. 19. November 2020, abgerufen am 19. November 2020.
  22. Libanon – Zypern weist Flüchtlinge ab. In: sueddeutsche.de. 8. September 2020, abgerufen am 29. Oktober 2020.
  23. Marcel Leubecher: EU-Asylreform – „Rückführung ist keine Raketenwissenschaft“. Interview mit EU-Migrationskommissarin Ylva Johansson. In: welt.de. 27. Oktober 2020, abgerufen am 12. November 2020.
  24. Kroatischer Innenminister gibt Misshandlungen von Flüchtlingen zu – Polizisten suspendiert. In: Spiegel Online. 8. Oktober 2021, abgerufen am 8. Oktober 2021.
  25. Mathias Fiedler: Wählen und Quälen. In: jungle.world. 14. Oktober 2021, abgerufen am 18. Oktober 2021.
  26. Florian Hassel: Lexikon – Pushback. In: sueddeutsche.de. 10. November 2021, abgerufen am 19. November 2021.
  27. ARD Mediathek 28. Juni 2022: Pushbacks an der EU-Außengrenze: Migranten als Hilfskräfte
  28. Bayerischer Rundfunk 28. Juni 2022 Griechenland benutzt offenbar Flüchtlinge für illegale Pushbacks
  29. Tagesschau.de 28. Juni 2022: Migranten als Pushback-Helfer
  30. Tagesschau.de 28. Juni 2022: Illegale Pushbacks in Griechenland EU und Bundesregierung drängen auf Aufklärung
  31. Mathias Fiedler: Flüchtlinge im Visier. In: jungle.world. 22. Dezember 2022, abgerufen am 31. Dezember 2022.
  32. Irene Brickner: Wie Flüchtlinge auf Lesbos entführt und im Meer ausgesetzt werden. In: derstandard.at. 19. Mai 2023, abgerufen am 25. Mai 2023.
  33. Menschen auf der Flucht streamen brutale Pushbacks auf TikTok. In: netzpolitik.org. 7. Juni 2023, abgerufen am 22. Juni 2023.
  34. a b EU-Parlament macht mit neuer Arbeitsgruppe Druck auf Frontex. In: dpa vom 29. Januar 2021.
  35. Frontex’s alleged violations to be probed by new permanent scrutiny group. In: left.eu. 29. Januar 2021, abgerufen am 20. Oktober 2021 (englisch).
  36. Paul Vorreiter: Europäische Grenzschutzagentur in der Kritik – Wusste Frontex von illegalen Pushbacks? In: Deutschlandfunk vom 2. Februar 2021, abgerufen am 5. Februar 2021.
  37. Flüchtlingsbericht des Europarats: „Geschlagen, gejagt und gedemütigt“. In: tagesschau.de. 23. März 2023, abgerufen am 17. Mai 2023.