Maschinenamt

Als Maschinenamt, teilweise auch als Maschineninspektion wurde zur Zeit der Staatsbahn in deutschsprachigen Ländern eine einer Eisenbahndirektion nachgeordnete Behörde bezeichnet, die innerhalb des Bezirks der Eisenbahndirektion für die Ausführung und Überwachung des Maschinen- und Betriebswerkstättendienstes verantwortlich war. Die Arbeiten an Triebfahrzeugen und anderen für den Bahndienst erforderlichen Geräten erfolgten in den nachgeordneten Bahnbetriebswerken bzw. den Bahnbetriebswagenwerken. Jedes Maschinenamt war für mehrere Betriebswerke, Wagenwerke und teilweise auch für Schulen[1] des Bahnbetriebs zuständig. Am 1. August 1935 gab es 27 Reichsbahndirektionen und 132 Maschinenämter. Beim Maschinenamt wurden auch Statistiken über Leistungen und Kosten der bei den nachgeordneten Werken stationierten Triebfahrzeuge geführt.[2]

Am 1. Oktober 1986 wurden alle Maschinenämter in Deutschland aufgelöst und durch Regionalabteilungen ersetzt.[3]

Literatur

  • Maschinenämter. In: Victor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 7: Kronenbreite–Personentarife. Urban & Schwarzenberg, Berlin / Wien 1915, S. 246.
  • Deutsche Reichsbahn: Verzeichnis Der Maschinenämter, Bahnbetriebswerke, Bahnbetriebswagenwerke, Lokomotivbahnhofe, Bahnhofsschlossereien Und Hilfszuge: gültig Vom 1. April 1941 An, Wien 1941, Eisenbahn-Kurier Verlag, Wuppertal / Freiburg, 2. Auflage, 1977 (unveränderter Nachdruck), ISBN 3-88255-820-2

Einzelnachweise

  1. Marc Lewandowski: Die Lokfahrschule im Bw Braunschweig (Memento vom 7. Februar 2012 im Internet Archive), in: Das Bahnbetriebswerk Braunschweig auf eisenbahngeschichte-bs.de, gesehen am 31. Dezember 2011
  2. Werkstättendienst. In: Victor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 10: Übergangsbrücken–Zwischenstation. Urban & Schwarzenberg, Berlin / Wien 1923, S. 357–370 Abs. XI b): Leistungsbewertung durch den Betrieb.
  3. Generaldirektion der Großherzoglich Badischen Staatsbahnen zu Karlsruhe. In: bahnstatistik.de. Abgerufen am 15. Juli 2024.