Brüder Pritschow

Andreas und Marcus Pritschow am 23. August 2009 beim Schlecker Cup in Ehingen

Die Gebrüder Pritschow, Andreas Pritschow und Marcus Pritschow, (* 21. Dezember 1975) sind ein ehemaliges deutsches Handballschiedsrichter-Gespann. Sie waren seit 1993 Schiedsrichter und seit dieser Zeit pfiffen die eineiigen Zwillingsbrüder gemeinsam als Gespann. Sie gehören zum Handballverband Württemberg, in dem sie als Verbandsschiedsrichterlehrwarte tätig sind.[1] Seit 2001 gehörten sie zum DHB-Kader und haben insgesamt 434 DHB-Spiele zusammen geleitet.[2]

Zum Abschluss der Saison 2016/17 beendeten beide ihre Schiedsrichterlaufbahn.[3]

Andreas Pritschow ist Bauingenieur und wohnt in Leinfelden. Marcus Pritschow ist promovierter Maschinenbauingenieur[4] und wohnt in Degerloch. Beide arbeiten als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität Stuttgart. Andreas Pritschow ist zehn Minuten älter als sein Bruder Marcus. Als Spieler spielten beide in der Landesliga, beendeten aber bereits im Alter von 22 Jahren – nach einem Kreuzbandriss von Andreas – ihre aktive Karriere als Spieler.[5] Günter Pritschow ist der Onkel von Andreas und Marcus Pritschow.

Einzelnachweise

  1. Handballverband Württemberg: Mitarbeiter im Schiedsrichterwesen im Verband. In: hvw-online.org. 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juli 2013; abgerufen am 11. Februar 2023.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hvw-online.org
  2. Andreas Pritschow / Marcus Pritschow: DHB Schiedsrichter Portraits. eingesehen am 18. Juli 2014
  3. http://www.handball-world.news: Pritschow-Brüder beenden Schiedsrichter-Karriere. Abgerufen am 18. Juni 2017.
  4. M. Pritschow: Titannitrid- und Titan-Schichten für die Nano-Elektromechanik. Dissertation, Institut für Mikroelektronik Stuttgart, 2007
  5. H. Landwehr: Auch Weltstars tanzen nach der Pfeife der Zwillinge. In: Nürtinger Zeitung vom 27. August 2009