Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

Basisdaten
Titel:Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
Kurztitel:Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
Abkürzung:EMFV
Art:Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Rechtsmaterie
Fundstellennachweis:805-3-15
Erlassen am:15. November 2016
(BGBl. I S. 2531)
Inkrafttreten am:19. November 2016
Letzte Änderung durch:Art. 2 VO vom 30. April 2019
(BGBl. I S. 554, 556)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. Mai 2019
(Art. 3 VO vom 30. April 2019)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV) setzt die Richtlinie 2013/35/EU über den Schutz vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder in Deutsches Recht um. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Verordnung über elektromagnetische Felder (EMFU).

Inhalt

Die EMF-Verordnung steht in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz und übernimmt das Konzept zur Einwirkung von physikalischen Größen wie Lärm, Vibrationen oder optische Strahlung.[1]

Einzelnachweise

  1. BMAS - Gefährdungen durch elektromagnetische Felder. In: bmas.de. 12. Juni 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.