„Zierfisch“ – Versionsunterschied

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'''Zierfische''' ist ein überkommener Begriff, der nur noch selten von Hobby-[[Aquarium|Aquarienbesitzern]] verwendet wird. Je nach Aussehen und Überlebensfähigkeit in privaten Aquarien bezeichnen sie viele tropische [[Süßwasserfisch|Süß-]], [[Brackwasseraquarium|Brack-]] und [[Meerwasseraquarium|Meerwasserfische]] als ''Zierfische''. Es handelt sich aber überwiegend um Tierarten, die genau so in der Natur vorkommen. Die Wissenschaft ist der Meinung, dass der Begriff eine unzeitgemäße Wertung von Tieren ausdrückt und man ihn nicht mehr verwenden solle. Fischarten, die gut in Aquarien gepflegt werden können, werden als Aquarienfische klassifiziert.
'''Zierfische''' (englisch ''ornamental fish'') oder '''Aquarienfische''' sind Fischarten, die vor allem wegen ihres Äußeren in Aquarien gehalten werden. Dazu gehören viele tropische [[Süßwasserzierfisch|Süß-]], [[Brackwasseraquarium|Brack-]] und [[Meerwasseraquarium|Meerwasserfische]], die gut in Aquarien gepflegt werden können.


Zur Zierde „gemachte“ Fische gibt es dennoch auch: [[Goldfisch]]e und [[Koi]] sind die ersten Fische und die ersten [[Haustier]]e überhaupt, die nur zur Muse des Menschen „erzüchtet“ wurden. Sie sind keine [[Nutztier]]e im eigentlichen Sinn, sondern müssen nur schön (im Auge des Betrachters) erscheinen. Zusammen mit den zahlreichen Farb- und Formvarianten von [[Lebendgebärende Zahnkarpfen|Lebendgebärenden Zahnkarpfen]], [[Barben]], [[Bärblinge]]n, [[Salmler]]n, [[Labyrinthfische]]n und [[Buntbarsche]]n kann man sie, weil sie alle über typische Domestikationsmerkmale verfügen, als Haustierfische bezeichnen.
Der Großteil kommt auch in der Natur vor. [[Goldfisch]]e und [[Koi]] sind hingegen Zierfische, die eigens für die Aquarienhaltung und auf ein gefälliges Äußeres hin gezüchtet wurden. Gemeinsam mit den zahlreichen Farb- und Formvarianten von [[Lebendgebärende Zahnkarpfen|Lebendgebärenden Zahnkarpfen]], [[Barben]], [[Bärblinge]]n, [[Salmler]]n, [[Labyrinthfische]]n und [[Buntbarsche]]n kann man sie als Haustierfische bezeichnen, da sie über die typischen [[Domestizierung|Domestikationsmerkmale]] verfügen.


== Quellen und Literatur ==
== Rechtsvorschrift in Österreich ==
In Österreich sind die Mindestanforderungen zur Haltung von Fischen in der Verordnung 486 im §7 und der Anlage 5 definiert.
* Arbeitsgemeinschaft Aquaristik im BNA unter Federführung des VDA - Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. (1999): ''Mindestanforderungen an die Haltebedingungen von Aquarienfischen''.
* Herre, W. (1990): ''Betrachtungen an Schädeln von Goldfischen (Carassius gibelio f. auratus)''. Z. zool. Evolut.-forsch. 28: 137-151.
* Steinle, C.-P. & S. Lechleiter: ''Goldfische''. Verlag Eugen Ulmer., Stuttgart 2000, ISBN 3-8001-7481-2.


Für die Einrichtung des Aquariums gilt:

* Die Fische müssen einen bedarfsgemäßen freien Schwimmraum haben,
* die Wasserqualität muss mit Filter, Tausch und Heizung garantiert werden,
* der Bodengrund soll aus Sand, Kies oder Steinen bestehen,
* es muss ausreichend Versteckmöglichkeiten für die Fische geben,
* für einen Tag-Nacht-Wechsel ist durch Tageslicht oder Beleuchtung zu sorgen.

Eine dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Abhängig von der Art sind Aquariengrößen und Bereiche für die Wassertemperatur sowie Grenzwerte für die Wasserhärte und den pH-Wert vorgeschrieben. Die Wasserwerte sind zumindest 14-täglich zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist auch dann vorzunehmen, wenn die Grenzwerte der Schadstoffbelastung noch nicht erreicht ist. Fische müssen regelmäßig und abwechslungsreich gefüttert werden. Jungfische sind täglich zu füttern, ausgewachsene Tiere können auch ein bis zwei Tage auf Futter verzichten, regelmäßige Fasttage sind empfehlenswert.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_II_486/BGBLA_2004_II_486.pdfsig |titel=BGBl 486., 2. Tierhaltungsverordnung |werk= |hrsg= |datum= |zugriff=2019-01-17 |sprache=}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_II_486/COO_2026_100_2_155425.pdfsig |titel=BGBL II Nr. 486 Anlage 5, Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen |werk= |hrsg= |datum= |zugriff=2019-01-17 |sprache=}}</ref>

== Quellen ==
=== Literatur ===

* Arbeitsgemeinschaft Aquaristik im BNA unter Federführung des VDA Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.&nbsp;V.: ''Mindestanforderungen an die Haltebedingungen von Aquarienfischen.'' 1999.
* W. Herre: ''Betrachtungen an Schädeln von Goldfischen (Carassius gibelio f. auratus).'' In: ''Z. zool. Evolut.-forsch.'' 28, 1990, S. 137–151.
* C.-P. Steinle, S. Lechleiter: ''Goldfische''. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 2000, ISBN 3-8001-7481-2.

=== Einzelnachweise ===
<references />
== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.aquarium-bbs.de/mindanfo/ma-labyr.htm Mindestanforderungen]
* [http://www.aquarium-bbs.de/mindanfo/ma-labyr.htm Mindestanforderungen]
* [https://www.drta-archiv.de/fische/vergesellschaftung/ Vergesellschaftung von Zierfischen DRTA-Archiv]
{{dmoz|World/Deutsch/Freizeit/Haustiere/Aquaristik/Verzeichnisse_und_Portale/|Zierfischverzeichnisse}}
* {{dmoz|World/Deutsch/Freizeit/Haustiere/Aquaristik/Verzeichnisse_und_Portale/|Zierfischverzeichnisse}}


<br />{{Normdaten|TYP=s|GND=4203171-0}}


[[Kategorie:Aquarienfisch| ]]
[[Kategorie:Aquarienfisch| ]]

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[[ja:観賞魚]]
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[[sv:Akvariefiskar]]
[[zh:觀賞魚]]

* [http://www.amazonasbecken.de.tl www.amazonasbecken.de.tl]

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2023, 20:22 Uhr

Zuchtform des Platys (Xiphophorus maculatus)
Zuchtform des Siamesischen Kampffischs (Betta splendens)

Zierfische (englisch ornamental fish) oder Aquarienfische sind Fischarten, die vor allem wegen ihres Äußeren in Aquarien gehalten werden. Dazu gehören viele tropische Süß-, Brack- und Meerwasserfische, die gut in Aquarien gepflegt werden können.

Der Großteil kommt auch in der Natur vor. Goldfische und Koi sind hingegen Zierfische, die eigens für die Aquarienhaltung und auf ein gefälliges Äußeres hin gezüchtet wurden. Gemeinsam mit den zahlreichen Farb- und Formvarianten von Lebendgebärenden Zahnkarpfen, Barben, Bärblingen, Salmlern, Labyrinthfischen und Buntbarschen kann man sie als Haustierfische bezeichnen, da sie über die typischen Domestikationsmerkmale verfügen.

Rechtsvorschrift in Österreich

In Österreich sind die Mindestanforderungen zur Haltung von Fischen in der Verordnung 486 im §7 und der Anlage 5 definiert.

Für die Einrichtung des Aquariums gilt:

  • Die Fische müssen einen bedarfsgemäßen freien Schwimmraum haben,
  • die Wasserqualität muss mit Filter, Tausch und Heizung garantiert werden,
  • der Bodengrund soll aus Sand, Kies oder Steinen bestehen,
  • es muss ausreichend Versteckmöglichkeiten für die Fische geben,
  • für einen Tag-Nacht-Wechsel ist durch Tageslicht oder Beleuchtung zu sorgen.

Eine dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Abhängig von der Art sind Aquariengrößen und Bereiche für die Wassertemperatur sowie Grenzwerte für die Wasserhärte und den pH-Wert vorgeschrieben. Die Wasserwerte sind zumindest 14-täglich zu kontrollieren. Ein regelmäßiger Teilwasserwechsel ist auch dann vorzunehmen, wenn die Grenzwerte der Schadstoffbelastung noch nicht erreicht ist. Fische müssen regelmäßig und abwechslungsreich gefüttert werden. Jungfische sind täglich zu füttern, ausgewachsene Tiere können auch ein bis zwei Tage auf Futter verzichten, regelmäßige Fasttage sind empfehlenswert.[1][2]

Quellen

Literatur

  • Arbeitsgemeinschaft Aquaristik im BNA unter Federführung des VDA – Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e. V.: Mindestanforderungen an die Haltebedingungen von Aquarienfischen. 1999.
  • W. Herre: Betrachtungen an Schädeln von Goldfischen (Carassius gibelio f. auratus). In: Z. zool. Evolut.-forsch. 28, 1990, S. 137–151.
  • C.-P. Steinle, S. Lechleiter: Goldfische. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 2000, ISBN 3-8001-7481-2.

Einzelnachweise

  1. BGBl 486., 2. Tierhaltungsverordnung. Abgerufen am 17. Januar 2019.
  2. BGBL II Nr. 486 Anlage 5, Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen. Abgerufen am 17. Januar 2019.