Wikipedia:Urheberrechtsfragen

Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

Bitte beachten:

  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
  • Es findet keine Rechtsberatung statt, vgl. Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen.
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Versionslöschen bei URVs: Wann ja, wann nicht, wann "kommt darauf an"? - Beispiele Anna Waser und Maria Sibylla Merian

Hallo zusammen,

ein aktueller Fall in WP:LKU bietet die Gelegenheit, einen unklaren Punkt, der uns vergleichbare Neulinge bei LKU (selbst nach 2-3 Jahren ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker ) immer mal wieder beschäftigt: Wann ist die Versionslöschung einer potenziellen URV unabdingbar, wann nicht? Warum komme ich damit? Es beschäftigt uns immer dann, wenn es sich nicht nur um wenige Versionen handelt bzw. nicht nur um einen kurzen Zeitraum.

Das aktuelle Beispiel ist Anna Waser (gemeldet von einer IP). Vor 17 Jahren bzw. ca. 70 Versionen wurde mit diesem Diff die Biografie von Waser praktisch 1:1 (Zeitform wurde geändert) aus einem Lexikon von 1988 übernommen. Nach meiner Einschätzung hat der Text Schöpfungshöhe, wenn vielleicht auch nicht superhoch. Der Text wurde entfernt und inzwischen durch einen neuen ersetzt, der zudem auf einer anderen Quelle (Skiart) basiert. Sollten nun die ca. 70 Versionen mit dem ohne Freigabe übernommenen Text verborgen (versionsgelöscht) werden?

Bei Hilfe:FAQ Rechtliches#Was mache ich, wenn ich in der Wikipedia eine Urheberrechtsverletzung entdecke? steht relativ kompromisslos: "Auch wenn es sich nur um einzelne Versionen des Artikels handelt, die wieder überschrieben wurden, müssen diese gelöscht werden; melde den Verstoß auf Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen."

Ich habe das WP:URF-Archiv nach bisherigen Diskussionen hierzu durchforstet. 2x gab es auch relativ eindeutige Aussagen, allerdings nicht für so lange Zeiträume / viele Versionen:

  • „Auch eine (nur) über die Versionsgeschichte zugängliche Urheberrechtsverletzung ist eine Urheberrechtsverletzung. § 19a UrhG ist da eindeutig“ [1]
  • „Hinzu kommt noch, dass man problemlos auf eine alte Version verlinken kann. Der Inhalt ist weiterhin einsehbar, das ist mir ein zu großes Rechtsrisiko.“ [2]

Ich fand aber auch viele Fälle, bei denen die Notwendigkeit von VLs verneint wurde, zum Teil waren es aber keine "richtigen" URVs. Die Begründungen waren jeweils zu kurz, um zu verstehen, warum in den betreffenden Fällen auf VL verzichtet werden konnte.

Ein anderes, gravierendes Beispiel, das ich im Rahmen meiner eigenen Artikelarbeit vor einiger Zeit entdeckt habe, ist Maria Sibylla Merian. Der ursprüngliche Text, mit dem der Artikel 2005 eine LW-Auszeichnung erhielt, stammte in weiten Teilen aus einer Veröffentlichung von 1969, der Originalautor starb 2005. Der Artikeltext ist inzwischen restlos überarbeitet, doch bis ca. 2020/21 gab es noch Reste. Ich habe die URV tatsächlich erst hinterher bemerkt. Hätte ich zum Entdeckungszeitpunkt die Versionen verbergen sollen? (d.h. >15 Jahre, mehrere tausend Versionen)

Ich weiß, dass es immer "das kommt darauf an"-Fälle geben wird, aber was sind die Leitplanken? BG, --Leserättin (Diskussion) 18:19, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Liebe @Leserättin, die Antwort auf deine Frage ist eigentlich supereinfach: Wenn wir uns rechtskonform verhalten wollen, muss eine Versionslöschung vorgenommen werden. Die Frage ist halt, ob man sich die Arbeit machen will, weil das Risiko eines Rechtsstreits eher gering ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:24, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Viel Arbeit ist das aber auch nicht, man muss ja nur die Erstversion der URV ermitteln, die Versionsgeschichte auf das Maximum einstellen (5.000 Versionen), die erste URV-Version mit Häkchen versehen, Shift gedrückt halten und die letzte URV-Version anhaken. Dann werden alle Versionen dazwischen angehakt. Dann auf Gewählte Versionen verstecken klicken, Grund angeben, abschicken. Ist ne Sache von 1-2 Minuten. XenonX3 – () 18:29, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Danke für die Rückmeldungen. Mir ging es nicht um den Aufwand - wie von XenonX3 dargestellt, ist dieser nicht so hoch - sondern um die Angemessenheit. Die Beiträge von vielen Mitarbeitenden wird so auch unsichtbar gemacht bzw. ist nicht mehr nachvollziehbar. Das kann auch behindern. BG, --Leserättin (Diskussion) 19:19, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Es gab doch vor etlichen Jahren ein Urteil, das feststellte, daß Versionslöschungen unnötig sind? @Gestumblindi: kannst du dich daran erinnern? --2A01:599:102:F564:1857:F7B9:64DD:AAA1 22:22, 24. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ein Urteil eines "echten" Gerichts? Fällt mir gerade nicht ein, vielleicht Gnom? Meine Erinnerung wäre eher, dass wir bei in der Versionsgeschichte versenkten URVs, zumal wenn sie lange her sind (und somit viele Überarbeitungsschritte mitgelöscht werden müssten, die Versionsgeschichte würde schlechter nachvollziehbar), nicht unbedingt löschen, da Klagen für solche für die breite Öffentlichkeit ohne WP-Kenntnisse so gut wie unsichtbaren URVs unwahrscheinlich und unbekannt sind. Gestumblindi 18:00, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Im Gegenteil, ein Urteil des LG Berlin bzgl. Persönlichkeitsrechtsverletzungen verpflichtet die WP auch zur Versionslöschung. Das ist mMn auch auf andere Rechtsverletzungen wie URV übertragbar. --Chianti (Diskussion) 10:40, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
@XenonX3, Leserättin: Ich sehe das Problem bei alten Artikeln mit langer Versionsgeschichte gar nicht so sehr in der "Arbeit", sondern darin, dass, wenn sehr viele Versionen gelöscht werden, in denen eine URV enthalten ist, ein neues Problem entstehen kann: Auch andere dazwischenliegende Edits, möglicherweise mit Schöpfungshöhe, werden mitgelöscht; damit erfolgt keine lizenzkonforme Zuordnung dieser Beiträge zu ihren Urhebern mehr - d.h. man erzeugt im Bemühen, eine URV zu beseitigen, eigentlich gleich eine neue URV durch Lizenzverletzung. Es sei denn eventuell, man hält z.B. mit einem weiteren Edit im Editkommentar fest: "Artikel enthält ausserdem Beiträge von X, Y und Z"... Wie seht ihr das - und Tsor? - Aber wie gesagt, in der Praxis ist durch URVs in Versionsgeschichten m.W. noch nie ein Problem entstanden, seit es die Wikipedia gibt, und das ist nun doch eine recht lange Zeit. Es scheint mir auch etwas weit hergeholt, zu befürchten, dass Leute in der Versionsgeschichte nach Texten suchen, um diese weiterzuverwenden. Aber klar, in der Theorie ist das möglich, und wenn wir hier einem strikten "precautionary principle" folgen wollen, müssten solche Beiträge gelöscht und für die Lizenzverletzung eine andere Lösung gesucht werden. Gestumblindi 20:27, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Zusammen mit Ra'ike habe ich jahrelang URV-Meldungen bearbeitet. Wir haben stets die entsprechenden Versionen versteckt. Einmal haben wir sogar beim Rechteinhaber höflich nachgefragt, ob er eine Freigabe erteilen könnte. Er hat sehr rüde mir rechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn der Text nicht unverzüglich entfernt würde. - Das Problem ist nicht, den URV-Text zu lesen, vielmehr ist die Nachnutzung problematisch. Der Nachnutzer kann Probleme kriegen. Er wird dann auf die Wikipedia zeigen nach dem Motto "unten steht doch ausdrücklich „Creative-Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ verfügbar; ...". Das ist nämlich die Crux: Unten steht verfügbar, aber in Wirklichkeit ist es der Text gar nicht. --tsor (Diskussion) 20:47, 26. Feb. 2024 (CET) PS: Ich habe auch wenig Verständnis für die Argumentation, es sei recht unwahrscheinlich ... Es ist auch recht risikoarm, wenn ich nachts bei Dunkelheit im Wald eine Baum umsäge ... --tsor (Diskussion) 20:57, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Und was ist mit dem Problem der mitgelöschten Beiträge? Gestumblindi 21:01, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Es ist klar, dass durch Versionsversteckungen Inkonsistenzen entstehen (können). Das ist schon lange bekannt und wurde bereits 2009 durch Gardini hier beschrieben. Die Situation ist nicht auflösbar, einen Tod muss man halt sterben. --tsor (Diskussion) 21:13, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Ich verstehe diese ganze Diskussion nicht. Bei jeder Version, die man aufrufen kann, steht unten "Der Text ist unter der Lizenz „Creative-Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ verfügbar; ..." Handelt es sich bei dieser Version um eine URV, dann muss diese unbedingt versteckt werden, egal ob "so gut wie unsichtbar" ist ober "für die breite Öffentlichkeit ohne WP-Kenntnisse " nicht auffindbar ist oder ob eine Klage unwahrscheinlich ist. URV ist URV und hat in der Wikipedia nichts zu suchen. --tsor (Diskussion) 20:35, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Formal gesehen völlig richtig, das hat Gnom weiter oben ja auch schon geschrieben. Wenn man es so strikt sieht, müsste man sich dann aber schon fast fragen, ob auch eine "Löschung" nicht ausreicht, da das administrative "Löschen" ja nur ein Verstecken ist und die URV für die aktuell doch immerhin 175 Benutzer mit Adminrechten in der deutschsprachigen Wikipedia weiterhin zugänglich und einsehbar ist... Gestumblindi 20:42, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Es geht hier nicht so sehr um das Lesen. Ein Administrator kann theoretisch den versteckten Text einsehen und irgendwo auf seiner Webseite veröffentliche, den aber nicht mehr per Wikipedia belegen. --tsor (Diskussion) 21:19, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Man könnte es schon so sehen: Wir halten urheberrechtsgeschützte Texte ohne Genehmigung auf unseren Servern und potentiell für Hunderte von Leuten (eben die Administratoren) einseh- und lesbar... Gestumblindi 23:35, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ja, einseh- und lesbar, aber nicht weiterverwendbar. --tsor (Diskussion) 00:27, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ich präzisiere: Ein Admin, der eine versteckte Version weiterverwendet, weiß genau, was er tut. Er begeht dann vorsätzlich eine URV, das ist strafbar. Jemand, der sich auf eine nicht-versteckte Version bezieht, kann sich auf den Text „Creative-Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ verfügbar; ..." berufen, dann sähe ich die Wikipedia in der Verantwortung. --tsor (Diskussion) 21:44, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Moin, wenn ich bezüglich der nötigen URV-Versionslöschungen noch weiter präzisieren darf: Heutzutage sind nötige Versionslöschungen nicht mehr so schlimm wie früher. Durch das RevisionDelete-Interface können wir heute genauer bestimmen, was gelöscht werden soll, heißt hier: nur die Inhalte. Versionsdatum, Zusammenfassungszeile und Autorenzuordnung bleiben erhalten. Man sieht also, das der Inhalt nach der letzten gelöschten Version unter Umständen von vielen verschiedenen Autoren stammt und kann sie bei Nachnutzung nennen.
Als es RevisionDelete noch nicht gab, musste man die URV-Versionen komplett aus der Versionsgeschichte entfernen (durch Komplettlöschung und Teilwiederherstellung regelrecht "rausschneiden"), wodurch die Autorenzuordnung verschwand. Ich habe das aber auch bei größeren Versionslöschungen von URVen (es gab da mal eine mit mehreren hundert Versionen) gemacht, weil sich das immer mit dem höheren Gut des Projektschutzes begründen lässt. Das Problem bleibt ja. Auch wenn bei URV-Versionen Edits dazwischen sind, bei denen Autoren nichtsahnend selbst Bearbeitungen mit Schöpfungshöhe vorgenommen haben, die URV selbst aber noch drin ist, bleibt die ganze Version URV-belastet. Wir können halt immer nur ganze Versionen löschen, keine Teilversionen.
Das ist auch der Grund, warum immer darauf gedrängt werden sollte, dass jede/r die Zusammenfassungszeile nutzt und kurz, aber präzise seine/ihre Bearbeitung beschreibt, denn das bleibt auch nach einer Versionslöschung mit RevisionDelete erhalten. Viele Grüße -- Ra'ike Disk. P:MIN 07:38, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Danke für die Ausführungen. "Man sieht also, dass der Inhalt nach der letzten gelöschten Version unter Umständen von vielen verschiedenen Autoren stammt und kann sie bei Nachnutzung nennen": Das ist gut, allerdings bleibt das Problem, dass nicht mehr zu sehen ist, welchen Text genau diese Autoren in der Zwischenzeit hinzugefügt haben, wodurch die Zuordnung zwischen Edit und Text verloren geht. So richtig lösen kann das auch die Zusammenfassungszeile nicht. Gestumblindi 11:16, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Auch ich danke für die Ausführungen und Überlegungen. Ich komme zu dem Schluss, dass wir um die Versionslöschungen nicht herumkommen. Die Leidtragenden sind leider die Beitragenden der dazwischenliegenden Versionen wie auch Leute, die nachvollziehen wollen, wie der Text sich entwickelt hat. Jetzt überlege ich mir, wie diese und relevante frühere und kommende Diskussionen LKU-nah festhalten könnten. Denn es wird auch eine Zeit nach Caro und mir geben, mit neuen Admins, die sich fragen, warum die Prozesse so definiert sind, wie sie sind. Im Moment denke ich in Richtung Fußnoten auf der LKU-Seite. BG, --Leserättin (Diskussion) 11:45, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Sammellager Drancy

Moin! Ich kann es nicht beweisen, für mich aber sieht es so aus, als wenn hier Texte direkt übersetzt übernommen worden sind und teilweise auch viel zu lange direkte Zitate eingearbeitet wurden. (Enzyklopädietauglich sieht mir dieser teils recht essayhaft geschriebene Artikel auch nicht wirklich aus.) Lässt sich das auf Urheberrechtsverletzungen hin prüfen? Danke sehr, – Doc TaxonDisk.23:48, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Ja, der Artikel enthält zum Teil sehr lange, als solche ausgewiesene Zitate, etwa hier... das scheint mir so eigentlich nicht mehr mit dem Zitatrecht vereinbar, da eine eigenständige Auseinandersetzung damit fehlt. Und schon 2020 wurde auf der Diskussionsseite kritisiert, dass Teile wörtlich abgeschrieben worden seien. Da sich die Problematik durch den ganzen Artikel zu ziehen scheint, sieht mir das fast nach "komplett löschen und ohne URV neu schreiben" aus... aber lasst uns nicht hinter seinem Rücken über den Hauptautor reden, der auch jetzt gerade – tatsächlich in diesen Minuten – an diesem Artikel arbeitet, und dies zweifellos mit den besten Absichten: Cromarelli, wir haben hier ein Problem, können wir es irgendwie lösen...? Gestumblindi 12:00, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Hallo Gestumblindi: Es sind Übersetzungen von Zeugenberichten, die das Geschehen nicht nur schildern, sondern in seinen Abläufen und Umständen auch beweisen. Diese Übersetzungen kann man sich nicht mit automatischen Übersetzern erarbeiten. Würde man diese Zeugnisse herausnehmen, fehlten wertvolle Hinweise auf die Umstände, die im Lager und bei den Deportationen geherrscht haben. Die Zeugen selbst sind auch Zeitgeschichte, denen ich Quellenbelege zugefügt habe. Essayhaft kann der Artikel mit über 120 Quellenbelegen, darunter fast ausschließlich entweder wissenschaftliche Literatur oder Quellen angesehener Institutionen, nicht sein. Dazu kommen 4 Diagramme, die ich selbst erstellt habe, um bildlich die Abfolge der Deportationen zu zeigen; auch dies wie auch die 4 Tabellen keinerlei Verwandtschaft zu Essayhaftem. Ich habe einen banalen Artikel in 3-4 Wochen aufgearbeitet, und dabei soweit es möglich ist, alle Facetten aufgegriffen.
Was auf der Diskussionsseite von 2020 kritisiert wurde ("wörtlich abgeschrieben"), hat mit meiner Arbeit nichts zu tun und ist längst überschrieben. Ich habe erst im Januar 2024 mit dem Artikel begonnen.
Das Zitatrecht ist nicht betroffen, da die Zitate gekennzeichnet und Quellenbelege gegeben sind. Sie sind thematisch eingebunden und damit besteht eine eigenständige Auseinandersetzung. Eine Urheberrechtsverletzung vermag ich aus demselben Grund nicht zu sehen. Wäre dem so, könnte man in Fachzeitschriften keine wissenschaftlichen Artikel schreiben, denn dort zitiert man ständig.
Administrator AKA hat regelmäßig in den Artikel gesehen und keine Beanstandung mitgeteilt.
Schauen Sie vielleicht in Massaker von Oradour, 75 % von mir, da finden Sie in derselben Weise Zeugenberichte. Ebenso in Razzia von Marseille. Wollen Sie das alles löschen?
Würde der Artikel gelöscht, stellte ich meine Mitarbeit an Wikipedia endgültig ein. Freundliche Grüße, --Cromarelli (Diskussion) 12:11, 28. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Hallo @Cromarelli: Wir müssen zwingend das Urheberrecht der hier wiedergegebenen Personen an ihren Äußerungen wahren. Allein die Tatsache, dass die Zitate als solche gekennzeichnet und die Quellen angegeben sind, "heilt" den Urheberrechtsverstoß leider nicht. Es besteht hier das konkrete Risiko, dass die Wikimedia Foundation von einem der Urheber (oder einem ihrer Rechtsnachfolger) abgemahnt wird.
Als Faustregel könnten wir sagen, dass alle Zitate, die länger als zwei Sätze sind, idealerweise in indirekte Rede umformuliert werden müssten, um einen rechtmäßigen Zustand herzustellen.
Es ist mir dabei sehr wichtig, dass du das nicht als Schikane verstehst, sondern einfach als Wiedergabe des Rechtsrahmens, innerhalb dessen wir uns hier bewegen. Also bitte sei uns nicht böse! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:35, 28. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Hallo Gnom, vielen Dank erstmal für Deine Erklärung, weil ich es so verstehen kann. Ich hätte kein Problem damit, die Zitate entsprechend umzuarbeiten, so dass ihre wichtigsten Angaben enthalten sind. Die Unmittelbarkeit geht dabei leider verloren.
Ich habe u.A. ausgiebig übersetzt, weil die Sätze Worte enthalten, die im Alltagsfranzösisch keine Rolle spielen. Zum Teil würde man leicht falsch übersetzen: Promiskuité kommt in den gewählten Texten zweimal vor und man würde es heute mit "vielfältigem Geschlechtsverkehr" übersetzen. Im Sprachgebrauch der 40-60er Jahre bedeutete es aber "drangvolle, erzwungene Enge, bzw. - Vermischung". Also kein GV im Deportationszug. In anderen Fällen habe ich den Originalausdruck in eckige Klammern gesetzt.
Der Artikel behandelt das Zentrum der Shoa in Frankreich. Deshalb benötigt er Sorgfalt und verantwortlichen Umgang mit allen Quellen. Dass er relativ lang wird, liegt im Gegenstand begründet. Es fehlt noch u.A., die Entschlüsse und Verantwortlichkeiten der deutschen und französischen Stellen/Personen eizuarbeiten, die zum Sommer 1942 mit den furchtbaren Folgen gerade für Kinder geführt haben. Im letzten Abschnitt sollten die Persönlichkeiten, die das Lager durchlaufen haben, nur namentlich genannt werden, also ohne ergänzenden Text.
Freundliche Grüße aus dem nördlichen SH nach Hamburg. --Cromarelli (Diskussion) 14:17, 28. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Creative Commons License

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Auswahl der Creative Commons License. Da die richtige Lizenz für mein Bild (cc-by-nc-nd-4.0) nicht in der Vorauswahl "Do you know what Creative Commons license this work was published under?" angegeben ist, wollte ich den richtigen Lizenznamen in der Auswahlmöglichkeit "Enter a different license in wikitext format" angebete. Hier bekomme ich nun immer die Fehlermeldung "The wikitext you entered doesn't contain a valid license template". Kann mir jemand behilflich sein, woran das liegen könnte / wie ich diese Fehlermeldung beheben kann?

Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von ByCSKnowledge (Diskussion | Beiträge) 12:21, 1. Mär. 2024 (CET))Beantworten

NC- und ND-Lizenzen sind nicht zulässig. --Magnus (Diskussion) 12:24, 1. Mär. 2024 (CET)Beantworten
@ByCSKnowledge: Wie Magnus schon richtig sagte, akzeptieren wir keine CC-Lizenzen, welche die Bausteine "NC" (nur nichtkommerzielle Nutzung erlaubt) und "ND" (keine Bearbeitungen erlaubt). Der Hintergrund ist, dass diese Beschränkungen dazu führen, dass ein so lizenziertes Bild nicht "frei" ist. Wikipedia ist aber – das siehst du oben links unter dem Logo - "die freie Enzyklopädie". Tatsächlich sind alle(!) Wikipedia-Inhalte zu beliebigen (also auch kommerziellen) Zwecken weiternutzbar und sie dürfen auch beliebig bearbeitet werden – solange die Persönlichkeitsrechte gewahrt, der Name des ursprünglichen Urhebers genannt und die Lizenzbedingungen weitergegeben werden. Dementsprechend akzeptiert Wikipedia nur Inhalte, die diesen Anforderungen entsprechen. Vor diesem Hintergrund würden wir uns freuen, wenn du das Bild unter der Lizenz "CC BY-SA 4.0" freigeben könntest – so machen es auch alle anderen Nutzer, die ihre Bilder auf Wikipedia freigeben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:41, 1. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Nur ein Bildteil ggf. Copyvio

Hallo. Auf Commons gibt es die unten links gezeigte Datei in vielen Sprachversionen. darin enthalten (als Bildteil) ist das mittlere Bild, dessen korrekte Lizenz angezweifelt wird. Deshalb hat das ganze Bild einen Löschantrag bekommen. Ich habe jetzt bei einigen Versionen das umstrittene Haumea-Bild durch eine Darstellung von Hubblesite.org ersetzt (drittes Bild, ohne Monde). Das Ergebnis ist rechts zu sehen.

Frage: Ist das Hochladen unter gleichem Namen für das Behalten ausreichend? Kann man ggf. nur die alten Versionen mit dem Umstrittenen Teilbild separat löschen? Es wäre sehr vorteilhaft, wenn dr Name gleich bleibt. Gruß von ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 00:27, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Klingt doch nach einem sinnvollen Vorgehen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 01:11, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten
@Antonsusi alte Version mit dem umstrittenen Teilbild versionsgelöscht. --Raymond Disk. 07:26, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ok. Ich denke zwar, dass die Grafik gemäß dieser Seite CC BY 4.0 ist, aber Namensnennung bei einem Bildteil ist auch nicht so optimal. Jetzt ist es sicherer. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 19:31, 6. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Lizenzen mehrerer Bilder geändert (City of Sydney Archives & History Resources)

Guten Abend an alle!

Als Ersteller vieler Schiffsartikel in der Wikipedia habe ich in der Vergangenheit gerne auf Bilder des City of Sydney Archives & History Resources zurückgegriffen, die von mir und einigen anderen Usern auf Commons hochgeladen wurden. Diese standen bisher immer unter der normalen CC-BY 4.0 Lizenz. Es sind insgesamt einige hundert Bilder (darunter z.B. sämtliche Fotos aus der Kategorie Photographs of John Ward). Heute habe ich auf der Suche nach neuen Fotos zufällig gesehen, dass dort nun sämtliche Lizenzen zu CC BY-NC-ND 4.0 abgeändert wurden. Hier mal als Beispiel ein (auch schon unter alter Lizenz auf Commons hochgeladenes) Foto der Iberia: hier wie es aktuell auf der Seite der City of Sydney aussieht, und hier noch unter der alten Lizenz auf archive.org! Nun die Frage: was macht man mit den zahlreichen, hier bereits hochgeladenen Dateien? Sie alle zu löschen wäre ein ziemlicher Verlust, zumal ich dachte, dass eine solche Lizenz nicht nachträglich geändert werden kann! Ich möchte als Uploader mehrerer dieser fraglichen Bilder aber natürlich auf Nummer sicher gehen und gerne eure Expertise dazu hören! MfG --Lindemann97 (Diskussion) 19:26, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Die Lizenz ist nicht wiederrufbar, die Fotos können also weiter auf Commons bleiben und genutzt werden. Schwierig wird es nur wenn die Fotos ausversehen oder weil die Vertragsvereinbarungen mit dem Urheber unklar waren unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden, aber nie die entsprechenden Rechte dafür bestanden. In solch einem Fall verlangen wir aber eigentlich immer eine offizielle Erklärung an das VRT oder sogar an das WMF legal team als DMCA Anfrage. Solange es das nicht gibt wird auch nichts unternommen. --GPSLeo (Diskussion) 19:43, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wir würden eine solche Behauptung natürlich auch nicht einfach so glauben. Es müsste schon glaubhaft gemacht werden, dass die Freigabe tatsächlich ein Versehen war und zu Recht widerrufen wurde.
@Lindemann97: Du kannst als Beleg für die korrekte Lizenzierung evtl. auch Archiv-Links auf die jeweilige Dateibeschreibungsseite setzen; für File:Sydney ferry KOSCIUSKO and P & O Liner IBERIA ferries Circular Quay Sydney.jpg beispielsweise: [3]. -- Chaddy · D 20:14, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Vielen Dank für eure hilfreichen Rückmeldungen! Ich habe jetzt mal zumindest bei einigen der Bilder nach Archiv-Links auf archive.org gesucht und diese falls vorhanden (was leider nicht viele sind) eingefügt. Das sollte dann denke ich als Nachweis reichen, dass sie zum Zeitpunkt des Uploads noch unter anderer Lizenz standen. Nochmals Danke für euren Rat! --Lindemann97 (Diskussion) 22:36, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
@Lindemann97: sorry, noch schnell hineingequetsch da erst jetzt gesehen: Auf commons gibt es dazu, genau für solche Fälle, die (sinnvolle) Etablierung eines Prozesses zur Lizenzprüfung bei externen (Web)-Quellen. Siehe c:COM:LR. Dann ist es (weitgehend) egal, wenn sich im späteren Verlauf die Lizenz auf der Quelle ändert (was öfter mal vorkommt) Zwar ist bei Deinem Fall das Kind schon in den Brunnen gefallen, aber dank archive.org noch nachvollziehbar. Hab den Review mal bei den von Dir erwähnten Beispiel nachgetragen.--wdwd (Diskussion) 16:30, 9. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Lindemann97 (Diskussion) 22:36, 7. Mär. 2024 (CET)

Auszug aus einem Wörterbuch

Zur Illustration eines Artikels würde ich gerne einen Ausschnitt aus diesem Bild verwenden, in dem einige Zeilen des Wörterbuches Webster's New International Dictionary, Second Edition von 1934 gezeigt werden. Das Dictionary erschien 1934, die beiden Herausgeber William Allan Neilson und Thomas A. Knott sind 1946 bzw. 1945 verstorben. Der gezeigte Inhalt dürfte kaum Schöpfungshöhe besitzen, und nach meinem Verständnis ist das Urheberrecht für das Buch bereits abgelaufen - jüngere Auflagen des DIctionary sind komplette inhaltliche Überarbeitungen. Wäre dieser Ausschnitt bei uns verwendbar und somit hochladbar? --Andibrunt 00:10, 6. Mär. 2024 (CET)Beantworten

@Andibrunt: Nach US-Recht ist das tatsächlich noch geschützt, weil es nach 1928 veröffentlicht wurde... Die Frage wäre, ob der von dir gewählte Ausschnitt so klein ist, dass keine urheberrechtlich schutzfähigen Elemente enthalten sind. (Übrigens: Die "D or d"-Geschichte ist super cool.) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:43, 6. Mär. 2024 (CET)Beantworten
imho: Für mich haben inhaltliche Textschnipsel genauso eine Schöpfungshöhe wie eine Buchseite oder ein Buch, derweil Umschlagseite, Titelseite oder Impressum PD-ineligible sind und für Illustrationen im Buch ohnehin andere Regeln hinzukommen.
Ich unterstelle mal, dass der Text von den beiden Herausgebern stammt (da könnte man aus guten Gründen auch anderer Vermutung sein), dann ist der Text PD-old. Wenn das Argument bei Commons wegen URAA nicht gilt, dann kann der Scan lokal bei de:WP als PD-alt-70 hochgeladen werden.
Man könnte den betreffenden Text natürlich auch ausführlich zitieren.
--Goesseln (Diskussion) 14:06, 6. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Landkreis-Karten des Bayerischen Statistischen Landesamtes

Beispielhafte Karte

Hallo in die Runde. wdwd hat diverse simple Karten von Landkreisen, die in den 1960er Jahren erstellt wurden, mit einem DÜP-Baustein versehen (Beispiel rechts). In Summe scheinen über 100 Dateien markeirt worden zu sein. Urheber ist das Bayerische Statistische Landesamt. Auf der Website ist zu lesen: "Copyright © Statistische Ämter des Bundes und der Länder. 2019 | Alle Rechte vorbehalten.", allerdings ebenfalls: "Die Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, ist mit Quellenangabe gestattet. Das Schalten von Links auf die Startseite oder von "deep links" ist gestattet und ausdrücklich erwünscht."

Welche Möglichkeiten zum Behalten der Karten haben wir?

  1. Erreichen die Karten überhaupt Schöpfungshöhe? Ich tendiere dazu, dies zu verneinen.
  2. Ist der Hinweis auf die explizit erlaubte Vervielfältigung und Verbreitung schon ausreichend für {{Bild-by}}? Nicht erwähnt ist eine Erlaubnis zur Veränderung, andererseits haben wir ja auch bei anderen rechtlichen Konstellationen hier mit einem Veränderungsverbot zu tun, was wir so akzeptieren.
  3. Handelt es sich möglicherweise um Amtliche Werke?
  4. Falls die Karten in der Tat geschützt sind und wir auch keine freie Lizenzierung erhalten können, ist es eine Option, die Karten von der Kartenwerkstatt nachbauen zu lassen, sofern dort entsprechende Kapazitäten frei sind?

Eine kurze Diskussion mit dem Uploader gab es hier. Der Uploader hat offenbar schon eine Anfrage zur Freigabe an das Landesamt geschickt, eventuell wäre hier auch Unterstützung seitens WMDE denkbar?

(Ich hätte mir übrigens durchaus gewünscht, dass so eine Frage hier erst gestellt wird, bevor hunderte Dateien markiert werden, mitsamt verstopfter Tageskategorien – aber das mag eine persönliche Meinung sein.)

@Floriwori: Auch für dich zur Kenntnis.

Danke und Gruß, Yellowcard (D.) 11:00, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ich würde es auch als CC-by ansehen aber das ist nicht nötig. Derart einfache Darstellungen bieten keinen Platz für persönliche geistige Schöpfungen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:17, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Gilt § 2 (1) Nr. 7 UrhG nicht mehr? --Chianti (Diskussion) 14:35, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Die Antwort steht genau da drunter: (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:37, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Gibt es noch weitere Einschätzungen bzgl. der Schutzfähigkeit? Ich sehe es ähnlich wie Ralf, und würde bei diesen Darstellungen das Vorliegen einer geistigen Schöpfung eher verneinen, aber aufgrund der Masse der betroffenen Dateien wären ein, zwei weitere Meinungen hilfreich. Bei Karten liegt die Schwelle zum Erreichen der Schöpfungshöhe m.E. eher niedrig. Danke, Yellowcard (D.) 13:02, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wenn es immer solche wie die hiesige Beispielkarte sind, dann ist SH mit Sicherheit auszuschließen. Alles, was von den echten Grenzen abweichen würde, würde bedeuten, daß die Karte falsch ist. Die korrekte Widergabe der Grenzen mit verschiedenen Strichstärken kann man auch einem Robogter übertragen, da jeder echte Mensch, der korrekt arbeitet, das gleiche Ergebnis schaffen würde. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:10, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ja, die Karten sind alle so.
Ich will dir gar nicht widersprechen, gebe nur zu bedenken: Gerade wenn die Anforderungen gering sind, reicht die Nutzung schon kleiner Spielräume ggf. aus, um Schöpfungshöhe zu erreichen. Die Wahl der Schriftart, die Strichstärke, die Darstellung von Gewässern als gepunktete Flächen, dort dann wieder die Dicke und Abstände der Punkte - das sind ja hier schon Wahlmöglichkeiten. Nochmal, ich sehe das auch eher so, dass keine SH erreicht wird, aber das ist nur ein Gefühl. Mag sein, dass gerade aufgrund der eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten eben schon gewisse Gestaltungselemente dazu führen, dass eine spezifische Karte geschützt ist. --Yellowcard (D.) 16:06, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ernst Ludwig Kirchner

Dieser ist † 1938, also länger als 70 Jahre tot, d.h. in D gemeinfrei seit 2009. Dummerweise ist er ein URAA-Fall, weil 1996 noch nicht gemeinfrei. Das heißt man muß prüfen, ob ein konkretes Gemälde 1928 oder früher veröffentlicht wurde, richtig?

Demnächst gibt es eine Versteigerung eines Bildes Kirchners, dessen Existenz bekannt war (ist), das aber hundert Jahre oder so verschollen war, die Presse berichtete. Das Auktionshaus, Ketterer in München, hat das Bild selbst auf seiner Website abgebildet.

Veröffentlicht wurde das Gemälde 1912 oder früher, nämlich hing es im April 1912 in einer Ausstellung von Werken der Brücke im Kunstsalon von Fritz Gurlitt in Berlin, und später noch einmal bei Paul Cassirer, nämlich im November 1923. Das Bild ist also gemeinfrei und URAA-frei, weil Kirchner über 70 Jahre tot ist und das Bild deutlich früher als 1928 erstveröffentlicht wurde. Richtig?

Sehe ich das richtig, daß somit auch kein Erstveröffentlichungsschutzrecht (editio princeps) gilt, weil das Gemälde ja vor über hundert Jahren öffentlich herumhing, auch wenn bislang nur Schwarzweißaufnahmen des Gemäldes existierten? Und somit auch die Aufnahme von Ketterer uneingeschränkt dem Artikel 14 DSM-RL gilt? (Das ist die eigentliche Frage, denn bei den ersten drei Absätzen bin ich mir in meiner "Beweisführung" ziemlich sicher; deswegen hier unterstrichen.) --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 22:11, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ich schliesse mich deiner Einschätzung in diesem Fall komplett an. Gestumblindi 22:38, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Klingt alles richtig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:38, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Convolutional Neural Network

Hallo zusammen,

biggerj1 fragt, ob Beitrag https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Convolutional_Neural_Network&oldid=242939069 und eventuell andere Beiträge zu diesem Artikel zu nah an der originalen Wortwahl der Quelle ist. Er meint, dass es eine Urheberrechtsverletzung sein könnte, den Text einfach in die deutsche Sprache zu übersetzen. Was ist eure Meinung dazu? --Maximum 2520 (Diskussion) 21:16, 10. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Was ist diese originale Quelle? Sollen wir raten? Eine KI zur Suche benutzen? Grüße --h-stt !? 00:00, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Im diff https://de.m.wikipedia.org/w/index.php?title=Convolutional_Neural_Network&diff=prev&oldid=242939069&title=Convolutional_Neural_Network&diffonly=1 siehst du die angegebene Quelle https://www.baeldung.com/cs/ai-convolutional-neural-networks --biggerj1 (Diskussion) 08:33, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Die Änderung im Diff sieht mir sehr nach einer Direkten Übersetzung von Teilen dieser Website aus. Wäre das ein "Problem"? Danke für die Klärung! LG biggerj1 (Diskussion) 08:35, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Übersetzungen eines geschützten Textes sind auch Urheberherrechtsverletzungen. --tsor (Diskussion) 08:43, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Genau – man müsste den Text (behutsam) umformulieren, dann wäre das Problem gelöst. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:10, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten
@Maximum 2520 wäre also hier problematisch oder?! könntest du dir das Mal anschauen und hier eventuell Rückfrage halten? biggerj1 (Diskussion) 10:36, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten
PS: müsste man die fraglichen Beiträge aus der Versionshistorie entfernen? biggerj1 (Diskussion) 10:37, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Das muss man (nur) für die tausendprozentig korrekte Lösung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:56, 11. Mär. 2024 (CET)Beantworten