„Datei:Wappen Admannshagen-Bargeshagen.jpg“ – Versionsunterschied

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|Genehmigung = Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
|Genehmigung = Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.

Aktuelle Version vom 12. März 2024, 14:38 Uhr

Beschreibung, Quelle

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Beschreibung

In Gold schwebend eine grüne Giebelfront einer niederdeutschen Scheune mit schwarzem Fachwerk und Tor sowie Giebelbrettern mit abgewendeten Pferdeköpfen. Im Schildfuß ein nach unten eingebogener fünfblättriger grüner Lindenzweig.

Quelle

Innenministerium MV

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Genehmigung

Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.

Diese Datei stellt ein Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei.

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aktuell12:26, 28. Okt. 2023Vorschaubild der Version vom 12:26, 28. Okt. 20232.480 × 3.508 (371 KB)AnonymerNutzer122 (Diskussion | Beiträge){{Information |Beschreibung = In Gold schwebend eine grüne Giebelfront einer niederdeutschen Scheune mit schwarzem Fachwerk und Tor sowie Giebelbrettern mit abgewendeten Pferdeköpfen. Im Schildfuß ein nach unten eingebogener fünfblättriger grüner Lindenzweig. |Quelle = Innenministerium MV |Urheber = |Datum = |Genehmigung = |Andere Versionen = |Anmerkungen = }}

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