Gerichtsbezirk Lana

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Lana
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Meran
Sitz des Gerichts Lana
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Bozen
Fläche 369,56 km2
(1910)
Einwohner 12.162
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk Lana war ein dem Bezirksgericht Lana unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Gerichtsbezirk umfasste das nördliche Etschtal sowie das Ultental und gehörte zum Bezirk Meran. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Lana wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die sieben Gemeinden Andrian, Forst, Lana, Marling, Nals, Tisens und Ulten.[1]

Der Gerichtsbezirk Lana bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Meran, Glurns, Schlanders und Passeier den Bezirk Meran,[3] wobei die Gerichtsbezirke Schlanders und Glurns ab dem 1. Oktober 1901 als eigenständiger Bezirk Schlanders abgespalten wurden.[4]

Der Gerichtsbezirk wies 1869 eine Bevölkerung von 11.077 Personen auf.[5] 1910 wurden für den Gerichtsbezirk 12.162 Personen ausgewiesen, von denen 11.817 Deutsch (97,2 %) und 162 Italienisch oder Ladinisch (1,3 %) als Umgangssprache angaben.[6]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Lana zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die sieben Gemeinden Andrian, Lana, Nals, Tisens, Tscherms, Ulten und Völlan. Die Aufspaltung der Gemeinde Marling in zwei neue Gemeinden, nämlich Marling und Tscherms war 1897 endgültig durch den Kaiser genehmigt worden,[7] wobei Marling per 1. Jänner 1910 dem Gerichtsbezirk Meran zugewiesen wurde.[8]

Einzelnachweise

  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1901, LX. Stück, Nr. 139: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Schlanders in Tirol“
  5. k.k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 45
  6. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 103
  7. Gesetz- und Verordnungsblatt für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg 1897, IV. Stück, Nr. 8: „Kundmachung der k. k, Statthalterei, betreffend die Trennung der Gemeinde Marling in die zwei selbstständigen Gemeinden Marling und Tscherms“
  8. Gesetz- und Verordnungsblatt für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg 1909, XXIII. Stück, Nr. 101: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinde Marling zu dem Sprengel des Bezirksgerichtes Meran“

Literatur

  • k.k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)