„Patrozinium“ – Versionsunterschied

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In der [[Alte Kirche|Alten Kirche]] war es zunächst Brauch, am Grab eines heiligen [[Märtyrer]]s dessen Beistand zu erflehen. Durch die [[Reliquientranslation]] wurde es möglich, Kirchengebäude an einem beliebigen Ort bei der [[Altarweihe]] mit einer [[Reliquie]] zu versehen; oft wurde die Kirche dann auch dem Patrozinium dieses Heiligen unterstellt. Das [[Zweites Konzil von Nicäa|zweite Konzil von Nicäa]] ordnete 787 an, dass in jedem Altar Reliquien beizusetzen seien. Im Ritus der [[Kirchweihe]] von 1994 wird die Beisetzung von Reliquien bei der Kirchweihe nicht mehr gefordert, nur noch empfohlen; diese müssten eine gewisse Größe haben, damit sie noch als Teile menschlicher Körper erkennbar sind, und einen Echtheitsnachweis haben.<ref>Hanno Schmitt: ''„Mache dieses Haus zu einem Haus der Gnade und des Heils“. Der Kirchweihritus in Geschichte und Gegenwart als Spiegel des jeweiligen Kirchen- und Liturgieverständnisses im 2. Jahrtausend.'' Paderborn u.&nbsp;a. 2004, S. 483ff., 496.</ref> Besaß die Kirche mehrere Reliquien, wurde der Heilige als Kirchenpatron bestimmt, von dem die Kirche die bedeutendsten Reliquien besaß. Heute besteht in der Regel kein Zusammenhang mehr zwischen den im Altar beigesetzten Reliquien und dem Patron der Kirche.
In der [[Alte Kirche|Alten Kirche]] war es zunächst Brauch, am Grab eines heiligen [[Märtyrer]]s dessen Beistand zu erflehen. Durch die [[Reliquientranslation]] wurde es möglich, Kirchengebäude an einem beliebigen Ort bei der [[Altarweihe]] mit einer [[Reliquie]] zu versehen; oft wurde die Kirche dann auch dem Patrozinium dieses Heiligen unterstellt. Das [[Zweites Konzil von Nicäa|zweite Konzil von Nicäa]] ordnete 787 an, dass in jedem Altar Reliquien beizusetzen seien. Im Ritus der [[Kirchweihe]] von 1994 wird die Beisetzung von Reliquien bei der Kirchweihe nicht mehr gefordert, nur noch empfohlen; diese müssten eine gewisse Größe haben, damit sie noch als Teile menschlicher Körper erkennbar sind, und einen Echtheitsnachweis haben.<ref>Hanno Schmitt: ''„Mache dieses Haus zu einem Haus der Gnade und des Heils“. Der Kirchweihritus in Geschichte und Gegenwart als Spiegel des jeweiligen Kirchen- und Liturgieverständnisses im 2. Jahrtausend.'' Paderborn u.&nbsp;a. 2004, S. 483ff., 496.</ref> Besaß die Kirche mehrere Reliquien, wurde der Heilige als Kirchenpatron bestimmt, von dem die Kirche die bedeutendsten Reliquien besaß. Heute besteht in der Regel kein Zusammenhang mehr zwischen den im Altar beigesetzten Reliquien und dem Patron der Kirche.


Der Reliquienbehälter wird unterhalb der [[Mensa (Altar)|Altarmensa]] eingefügt (''Sepulcrum''); die Praxis, ihn in eine Aussparung der Altarplatte einzufügen, ist nicht mehr statthaft.<ref>Liturgische Institute Salzburg, Trier, Zürich (Hrsgg.): ''Die Weihe der Kirche und des Altares. Die Weihe der Öle.'' Handausgabe mit pastoralliturgischen Hinweisen (=&nbsp;[[Pontifikale]] IV). Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1994, ISBN 3-451-23290-1, Zweites Kapitel, Einführung, S. 26.</ref> Neben Heiligenreliquien konstituierten auch Partikel (z.&nbsp;B. des [[Heiliges Kreuz|Heiligen Kreuzes]]) ein Patrozinium. Seit dem [[Spätmittelalter]] wurden auch [[Geheimnis des Glaubens#Ursprung und Reichweite des Begriffs|Glaubensgeheimnis]]se für ein Patrozinium gewählt<ref>{{LThK|Alois Schröer|Patron, Patronin, Patrozinium|3|7|1479}}: „[…] Etwa bis zur Jt.-Wende war jede Kirche als Haus des Herrn nominell dem Salvator Christus geweiht, u. zwar gewöhnlich zus. mit den großen Hll. des AT (Michael) u. des NT (Apostel, Maria, Johannes d. Täufer, Stephanus). Mit zunehmender →Heiligenverehrung wuchs die Zahl der Kirchen, die einem bestimmten Hl. als P. geweiht waren. Als Kirchen-P. wurde gewöhnlich nur der od. die Heiligen bestimmt, v. denen man die bedeutendsten Reliquien besaß. […] Außer den Mart. waren manche Kirchen seit dem späten MA auch →Bekennern, Glaubensgeheimnissen (Dreifaltigkeit), dem hl. Kreuz od. ähnl. tituli geweiht (→Titulus).“</ref> wie etwa die [[Trinität|Heilige Dreifaltigkeit]], [[Leib Christi|Leib]] oder [[Heiliges Blut#Blutwunder und Blutreliquien: Heiliges Blut, Kostbares Blut|Blut Christi]], der [[Heiliger Geist|Heilige Geist]] oder die [[Verklärung des Herrn]], in neuerer Zeit auch das [[Herz-Jesu-Verehrung|Heiligste Herz Jesu]] und [[Christus König]].<ref name=":LThK">{{LThK|Alois Schröer|Patron, Patronin, Patrozinium|3|7|1478ff}}</ref>
Der Reliquienbehälter wird unterhalb der [[Mensa (Altar)|Altarmensa]] eingefügt (''Sepulcrum''); die Praxis, ihn in eine Aussparung der Altarplatte einzufügen, ist nicht mehr statthaft.<ref>Liturgische Institute Salzburg, Trier, Zürich (Hrsgg.): ''Die Weihe der Kirche und des Altares. Die Weihe der Öle.'' Handausgabe mit pastoralliturgischen Hinweisen (=&nbsp;[[Pontifikale]] IV). Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1994, ISBN 3-451-23290-1, Zweites Kapitel, Einführung, S. 26.</ref> Neben Heiligenreliquien konstituierten auch Partikel (z.&nbsp;B. des [[Heiliges Kreuz|Heiligen Kreuzes]]) ein Patrozinium. Seit dem [[Spätmittelalter]] wurden auch [[Geheimnis des Glaubens#Ursprung und Reichweite des Begriffs|Glaubensgeheimnis]]se für ein Patrozinium gewählt wie etwa die [[Trinität|Heilige Dreifaltigkeit]], [[Leib Christi|Leib]] oder [[Heiliges Blut#Blutwunder und Blutreliquien: Heiliges Blut, Kostbares Blut|Blut Christi]], der [[Heiliger Geist|Heilige Geist]] oder die [[Verklärung des Herrn]], in neuerer Zeit auch das [[Herz-Jesu-Verehrung|Heiligste Herz Jesu]] und [[Christus König]].<ref name=":LThK">{{LThK|Alois Schröer|Patron, Patronin, Patrozinium|3|7|1478ff}}</ref>


== ''Titulus ecclesiae'' ==
== ''Titulus ecclesiae'' ==
Im [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen]] Kirchenrecht heißt es: ''Unaquaeque ecclesia suum habeat titulum qui, peracta ecclesiae dedicatione, mutari nequit.'' „Jede Kirche muss ihren Titel haben, der nach vollzogener Weihe nicht geändert werden kann.“ ([[Codex Iuris Canonici|CIC]] c. 1218). Der Titel (''titulus'') einer Kirche – der „Titelheilige“ oder das Glaubensgeheimnis des Patroziniums – ist somit endgültig. Jedoch konnte im Laufe der Zeit das Patrozinium durch einen ''Compatron'' oder ''Patronus secundarius'' verdrängt werden, wenn etwa die Kirche Reliquien eines bedeutenderen Heiligen oder etwa einen Splitter vom [[Heiliges Kreuz|Heiligen Kreuz]] erhielt oder ein anderer Heiliger dem Zeitgeist mehr zu entsprechen schien.<ref name=":LThK" />
Im [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen]] Kirchenrecht heißt es: ''Unaquaeque ecclesia suum habeat titulum qui, peracta ecclesiae dedicatione, mutari nequit.'' „Jede Kirche muss ihren Titel haben, der nach vollzogener Weihe nicht geändert werden kann.“ ([[Codex Iuris Canonici|CIC]] c. 1218). Der Titel (''titulus'') einer Kirche – der „Titelheilige“ oder das Glaubensgeheimnis des Patroziniums – ist somit endgültig. Jedoch konnte im Laufe der Zeit das Patrozinium durch einen ''Compatron'' oder ''Patronus secundarius'' verdrängt werden, wenn etwa die Kirche Reliquien eines bedeutenderen Heiligen oder etwa einen Splitter vom [[Heiliges Kreuz|Heiligen Kreuz]] erhielt oder ein anderer Heiliger dem Zeitgeist mehr zu entsprechen schien.<ref name=":LThK" />


Titel einer Kirche können sein, so die offizielle Einführung in den Ritus der Kirchweihe: „die [[Trinität|Heiligste Dreifaltigkeit]], unser Herr [[Jesus Christus]] mit Nennung eines seiner liturgisch gefeierten Mysterien oder seines Namens; der [[Heiliger Geist|Heilige Geist]]; die selige [[Maria (Mutter Jesu)|Jungfrau Maria]] mit einem ihrer [[Marientitel|liturgischen Titel]]; die heiligen [[Engel]]; schließlich jeder in das Römische Martyrologium oder in dessen approbierten Anhang aufgenommene [[Heiliger|Heilige]], ein [[Seligsprechung|Seliger]] jedoch nur mit Genehmigung des Apostolischen Stuhles“. Die Kirche soll nur einen einzigen Titel haben, mit Ausnahme von Heiligen, die gemeinsam im Kalender aufgeführt sind.<ref>Liturgische Institute Salzburg, Trier, Zürich (Hrsgg.): ''Die Weihe der Kirche und des Altares. Die Weihe der Öle.'' Handausgabe mit pastoralliturgischen Hinweisen (=&nbsp;[[Pontifikale]] IV). Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1994, ISBN 3-451-23290-1, Zweites Kapitel, Einführung, S. 26.</ref> Häufig als Titel gewählte Christusmysterien sind zum Beispiel ''[[Christkönigskirche|Christkönig]], [[Salvatorkirche|Salvator]]'' oder ''[[Herz-Jesu-Kirche|Herz Jesu]]''; häufige Marienpatrozinien sind: ''[[Liste von Frauenkirchen|Unsere Liebe Frau]], [[Mariahilfkirche|Maria Hilf]]'', ''[[Mariä-Himmelfahrt-Kirche|Mariä Himmelfahrt]]'' oder ''[[Maria-Frieden-Kirche|Königin des Friedens]]''. Das Titelfest oder der [[Gedenktag]] eines [[Schutzheiliger|Kirchenpatrons]] wird jährlich in dieser Kirche als [[Hochfest]] begangen.
Titel einer Kirche können sein, so die offizielle Einführung in den Ritus der Kirchweihe: „die [[Trinität|Heiligste Dreifaltigkeit]], unser Herr [[Jesus Christus]] mit Nennung eines seiner liturgisch gefeierten Mysterien oder seines Namens; der [[Heiliger Geist|Heilige Geist]]; die selige [[Maria (Mutter Jesu)|Jungfrau Maria]] mit einem ihrer [[Marientitel|liturgischen Titel]]; die heiligen [[Engel]]; schließlich jeder in das Römische Martyrologium oder in dessen approbierten Anhang aufgenommene [[Heiliger|Heilige]], ein [[Seligsprechung|Seliger]] jedoch nur mit Genehmigung des Apostolischen Stuhles“. Die Kirche soll nur einen einzigen Titel haben, mit Ausnahme von Heiligen, die gemeinsam im Kalender aufgeführt sind.<ref>Liturgische Institute Salzburg, Trier, Zürich (Hrsgg.): ''Die Weihe der Kirche und des Altares. Die Weihe der Öle.'' Handausgabe mit pastoralliturgischen Hinweisen (=&nbsp;[[Pontifikale]] IV). Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1994, ISBN 3-451-23290-1, Zweites Kapitel, Einführung, S. 26.</ref> Häufig als Titel gewählte Christusmysterien sind zum Beispiel ''[[Christkönigskirche|Christkönig]], [[Salvatorkirche|Salvator]]'' oder ''[[Herz-Jesu-Kirche|Herz Jesu]]''; häufige Marienpatrozinien sind: ''[[Liste von Frauenkirchen|Unsere Liebe Frau]], [[Mariahilfkirche|Maria Hilf]]'', ''[[Mariä-Himmelfahrt-Kirche|Mariä Himmelfahrt]]'' oder ''[[Maria-Frieden-Kirche|Königin des Friedens]]''. Das Titelfest oder der [[Gedenktag]] eines [[Schutzheiliger|Kirchenpatrons]] wird jährlich in dieser Kirche als [[Hochfest]] begangen.
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In manchen Zeiten oder Regionen gab es besonders verehrte Heilige, die dann für zahlreiche Kirchen als Patrone gewählt wurden. Am Patrozinium kann man mitunter auch erkennen, wer eine Kirche [[Stifter|gestiftet]] hat. So stifteten Kaufleute im [[Hochmittelalter]] gerne Kirchen mit einem [[Nikolaus von Myra|Nikolaus]]patrozinium, da dieser als Schutzpatron der Kaufleute galt. In der Zeit der [[Liste der fränkischen Herrscher#Karolinger und Pippiniden (Arnulfinger)|Frankenkönige]] waren die Patrozinium der heiligen [[Petrus (Apostel)|Petrus]], [[Dionysius von Paris]], [[Stephanus]] und [[Martin von Tours]] verbreitet, danach [[Veit (Heiliger)|Vitus]], [[Mauritius (Heiliger)|Mauritius]], [[Laurentius von Rom|Laurentius]] und [[Bartholomäus (Apostel)|Bartholomäus]]. Die Klosterkirchen der [[Prämonstratenser]] und [[Zisterzienser]] trugen das Patrozinium der [[Gottesmutter]] [[Maria (Mutter Jesu)|Maria]].<ref name=":LThK" /> Die Verehrung der heiligen [[Anna (Heilige)|Anna]] gewann um 1500 an Bedeutung. Zahlreiche in Deutschland während des [[Kulturkampf]]es neu erbaute Kirchen erhielten das Patrozinium des heiligen [[Josef von Nazaret|Josef]]. Nach der Einführung des [[Christkönigsfest]]es 1925 entstanden zahlreiche [[Christkönigskirche]]n.
In manchen Zeiten oder Regionen gab es besonders verehrte Heilige, die dann für zahlreiche Kirchen als Patrone gewählt wurden. Am Patrozinium kann man mitunter auch erkennen, wer eine Kirche [[Stifter|gestiftet]] hat. So stifteten Kaufleute im [[Hochmittelalter]] gerne Kirchen mit einem [[Nikolaus von Myra|Nikolaus]]patrozinium, da dieser als Schutzpatron der Kaufleute galt. In der Zeit der [[Liste der fränkischen Herrscher#Karolinger und Pippiniden (Arnulfinger)|Frankenkönige]] waren die Patrozinium der heiligen [[Petrus (Apostel)|Petrus]], [[Dionysius von Paris]], [[Stephanus]] und [[Martin von Tours]] verbreitet, danach [[Veit (Heiliger)|Vitus]], [[Mauritius (Heiliger)|Mauritius]], [[Laurentius von Rom|Laurentius]] und [[Bartholomäus (Apostel)|Bartholomäus]]. Die Klosterkirchen der [[Prämonstratenser]] und [[Zisterzienser]] trugen das Patrozinium der [[Gottesmutter]] [[Maria (Mutter Jesu)|Maria]].<ref name=":LThK" /> Die Verehrung der heiligen [[Anna (Heilige)|Anna]] gewann um 1500 an Bedeutung. Zahlreiche in Deutschland während des [[Kulturkampf]]es neu erbaute Kirchen erhielten das Patrozinium des heiligen [[Josef von Nazaret|Josef]]. Nach der Einführung des [[Christkönigsfest]]es 1925 entstanden zahlreiche [[Christkönigskirche]]n.


Unter den rund 10.000 Patrozinien von Kirchen und Pfarreien in Deutschland beziehen sich etwa 1400 auf Maria. Einige Patrone betreffen nur eine einzige Pfarrgemeinde („Doch es gibt auch Patrone, denen nur eine einzige Pfarrgemeinde geweiht ist“).<ref>{{Internetquelle |autor=Steffen Zimmermann |url=https://www.katholisch.de/artikel/25936-pfarreien-in-deutschland-diese-kirchenpatrone-sind-einmalig |titel=Pfarreien in Deutschland: Diese Kirchenpatrone sind einmalig |werk=[[katholisch.de]] |datum=2020-07-10 |abruf=2020-07-10}}</ref>
Unter den rund 10.000 Patrozinien von Kirchen und Pfarreien in Deutschland beziehen sich etwa 1400 auf Maria. Einige Patrone betreffen nur eine einzige Pfarrgemeinde.<ref>{{Internetquelle |autor=Steffen Zimmermann |url=https://www.katholisch.de/artikel/25936-pfarreien-in-deutschland-diese-kirchenpatrone-sind-einmalig |titel=Pfarreien in Deutschland: Diese Kirchenpatrone sind einmalig |werk=[[katholisch.de]] |datum=2020-07-10 |abruf=2020-07-10}}</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 16. Oktober 2021, 11:01 Uhr

Mariensäule und Dom zu Unserer Lieben Frau, München

Als Patrozinium (von lateinisch patrocinium ‚Beistand‘) wird die Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche bezeichnet. Meist beeinflusst das Patrozinium das äußere und innere Bildprogramm einer Kirche.

Als „Patrozinium“ wird auch das „Titelfest“ oder „Patronatsfest“ bezeichnet, das am liturgischen Gedenktag des Schutzpatrons begangen wird, dessen Titel eine Kirche trägt (der Titelheilige). Es hat den Rang eines Hochfestes.[1] Das Patronatsfest wird in katholischen Gegenden mitunter mit einer Prozession und einem Volksfest begangen. Ist eine Kirche nicht einem Heiligen, sondern einem Glaubensgeheimnis gewidmet, spricht man auch vom „Titularfest“.

Geschichte

In der Alten Kirche war es zunächst Brauch, am Grab eines heiligen Märtyrers dessen Beistand zu erflehen. Durch die Reliquientranslation wurde es möglich, Kirchengebäude an einem beliebigen Ort bei der Altarweihe mit einer Reliquie zu versehen; oft wurde die Kirche dann auch dem Patrozinium dieses Heiligen unterstellt. Das zweite Konzil von Nicäa ordnete 787 an, dass in jedem Altar Reliquien beizusetzen seien. Im Ritus der Kirchweihe von 1994 wird die Beisetzung von Reliquien bei der Kirchweihe nicht mehr gefordert, nur noch empfohlen; diese müssten eine gewisse Größe haben, damit sie noch als Teile menschlicher Körper erkennbar sind, und einen Echtheitsnachweis haben.[2] Besaß die Kirche mehrere Reliquien, wurde der Heilige als Kirchenpatron bestimmt, von dem die Kirche die bedeutendsten Reliquien besaß. Heute besteht in der Regel kein Zusammenhang mehr zwischen den im Altar beigesetzten Reliquien und dem Patron der Kirche.

Der Reliquienbehälter wird unterhalb der Altarmensa eingefügt (Sepulcrum); die Praxis, ihn in eine Aussparung der Altarplatte einzufügen, ist nicht mehr statthaft.[3] Neben Heiligenreliquien konstituierten auch Partikel (z. B. des Heiligen Kreuzes) ein Patrozinium. Seit dem Spätmittelalter wurden auch Glaubensgeheimnisse für ein Patrozinium gewählt wie etwa die Heilige Dreifaltigkeit, Leib oder Blut Christi, der Heilige Geist oder die Verklärung des Herrn, in neuerer Zeit auch das Heiligste Herz Jesu und Christus König.[4]

Titulus ecclesiae

Im römisch-katholischen Kirchenrecht heißt es: Unaquaeque ecclesia suum habeat titulum qui, peracta ecclesiae dedicatione, mutari nequit. „Jede Kirche muss ihren Titel haben, der nach vollzogener Weihe nicht geändert werden kann.“ (CIC c. 1218). Der Titel (titulus) einer Kirche – der „Titelheilige“ oder das Glaubensgeheimnis des Patroziniums – ist somit endgültig. Jedoch konnte im Laufe der Zeit das Patrozinium durch einen Compatron oder Patronus secundarius verdrängt werden, wenn etwa die Kirche Reliquien eines bedeutenderen Heiligen oder etwa einen Splitter vom Heiligen Kreuz erhielt oder ein anderer Heiliger dem Zeitgeist mehr zu entsprechen schien.[4]

Titel einer Kirche können sein, so die offizielle Einführung in den Ritus der Kirchweihe: „die Heiligste Dreifaltigkeit, unser Herr Jesus Christus mit Nennung eines seiner liturgisch gefeierten Mysterien oder seines Namens; der Heilige Geist; die selige Jungfrau Maria mit einem ihrer liturgischen Titel; die heiligen Engel; schließlich jeder in das Römische Martyrologium oder in dessen approbierten Anhang aufgenommene Heilige, ein Seliger jedoch nur mit Genehmigung des Apostolischen Stuhles“. Die Kirche soll nur einen einzigen Titel haben, mit Ausnahme von Heiligen, die gemeinsam im Kalender aufgeführt sind.[5] Häufig als Titel gewählte Christusmysterien sind zum Beispiel Christkönig, Salvator oder Herz Jesu; häufige Marienpatrozinien sind: Unsere Liebe Frau, Maria Hilf, Mariä Himmelfahrt oder Königin des Friedens. Das Titelfest oder der Gedenktag eines Kirchenpatrons wird jährlich in dieser Kirche als Hochfest begangen.

Im 1983 erneuerten Kirchenrecht steht für Kirchweihe das lateinische Wort dedicare (wörtlich: ‚übergeben, widmen‘, nämlich weltlicher Zweckbestimmung entziehen und für den Gottesdienst bestimmen[6]); der Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 verwendet, anders als das voraufgegangene Kirchenrecht (CIC von 1917), consecrare, Konsekration nur noch in Bezug auf Menschen (Priesterweihe, Ordensgelübde) sowie auf die Eucharistie.

Die Vergabe des titulus (eines Heiligen oder eines Glaubensgeheimnisses) an eine Kirche ist kirchenrechtlich vom Vorgang der dedicatio (der Weihe) zu unterscheiden. Im verbreiteten Sprachgebrauch fällt jedoch in der Formulierung „weihen“ die Widmung der Kirche an Gott und die Vergabe eines titulus zusammen.

Auch die Altäre, mit denen Heilige geehrt werden sollen, werden Gott geweiht. Augustinus von Hippo schrieb: „Keinem der Märtyrer, sondern dem Gott der Märtyrer errichten wir an den Gedenkstätten der Märtyrer Altäre.“ In den kirchlichen Vorschriften zur Weihe eines Altares wird gefordert, dass man dies „den Gläubigen deutlich erklären“ müsse.[7] Man müsste treffender sagen: Die Kirche „hat/trägt das Patrozinium des heiligen NN“, „steht unter dem Patrozinium des heiligen NN“ oder „wird auf den Titel des heiligen NN geweiht“.

Verbreitete Patrozinien

In manchen Zeiten oder Regionen gab es besonders verehrte Heilige, die dann für zahlreiche Kirchen als Patrone gewählt wurden. Am Patrozinium kann man mitunter auch erkennen, wer eine Kirche gestiftet hat. So stifteten Kaufleute im Hochmittelalter gerne Kirchen mit einem Nikolauspatrozinium, da dieser als Schutzpatron der Kaufleute galt. In der Zeit der Frankenkönige waren die Patrozinium der heiligen Petrus, Dionysius von Paris, Stephanus und Martin von Tours verbreitet, danach Vitus, Mauritius, Laurentius und Bartholomäus. Die Klosterkirchen der Prämonstratenser und Zisterzienser trugen das Patrozinium der Gottesmutter Maria.[4] Die Verehrung der heiligen Anna gewann um 1500 an Bedeutung. Zahlreiche in Deutschland während des Kulturkampfes neu erbaute Kirchen erhielten das Patrozinium des heiligen Josef. Nach der Einführung des Christkönigsfestes 1925 entstanden zahlreiche Christkönigskirchen.

Unter den rund 10.000 Patrozinien von Kirchen und Pfarreien in Deutschland beziehen sich etwa 1400 auf Maria. Einige Patrone betreffen nur eine einzige Pfarrgemeinde.[8]

Literatur

Patrozinienforschung allgemein

Regionale Studien

  • Herwig Ebner: Patrozinienkarte, in: Harry Kühnel (Red.): Romanische Kunst in Österreich (Katalog zur Ausstellung in der Minoritenkirche in Krems-Stein, 1964). Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1964, S. 290.
  • Peter Ilisch, Christoph Kösters (Bearb.): Die Patrozinien Westfalens von den Anfängen bis zum Ende des Alten Reiches. Aschendorff, Münster 1992. ISBN 3-402-03838-2.
  • Franz Zarl: Die Besiedlung und Christianisierung des Viertels ob dem Wienerwald im Lichte der Volkskunde. Patrozinienforschung und Ortsnamenkunde. Dissertation, Wien 1963.
Wiktionary: Patrozinium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Verzeichnis der liturgischen Tage nach ihrer Rangordnung I.1.4. In: Grundordnung des Kirchenjahres [1]
  2. Hanno Schmitt: „Mache dieses Haus zu einem Haus der Gnade und des Heils“. Der Kirchweihritus in Geschichte und Gegenwart als Spiegel des jeweiligen Kirchen- und Liturgieverständnisses im 2. Jahrtausend. Paderborn u. a. 2004, S. 483ff., 496.
  3. Liturgische Institute Salzburg, Trier, Zürich (Hrsgg.): Die Weihe der Kirche und des Altares. Die Weihe der Öle. Handausgabe mit pastoralliturgischen Hinweisen (= Pontifikale IV). Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1994, ISBN 3-451-23290-1, Zweites Kapitel, Einführung, S. 26.
  4. a b c Alois Schröer: Patron, Patronin, Patrozinium. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 1478 ff.
  5. Liturgische Institute Salzburg, Trier, Zürich (Hrsgg.): Die Weihe der Kirche und des Altares. Die Weihe der Öle. Handausgabe mit pastoralliturgischen Hinweisen (= Pontifikale IV). Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1994, ISBN 3-451-23290-1, Zweites Kapitel, Einführung, S. 26.
  6. CIC can. 1217: Aedificatione rite peracta, nova ecclesia quam primum dedicetur aut saltem benedicatur, sacrae liturgiae legibus servatis. (Nach ordnungsmäßiger Vollendung des Baues ist die neue Kirche unter Einhaltung der liturgischen Gesetze baldmöglichst zu weihen oder wenigstens zu segnen.) Heinrich F. Reinhardt: Kirchweihe. II. Kirchenrechtlich. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 6. Herder, Freiburg im Breisgau 1997, Sp. 104.
  7. Liturgische Institute Salzburg, Trier, Zürich (Hrsgg.): Die Weihe der Kirche und des Altares. Die Weihe der Öle. Handausgabe mit pastoralliturgischen Hinweisen (= Pontifikale IV). Freiburg/Basel/Wien 1994, Fünftes Kapitel, Einführung II., S. 129.
  8. Steffen Zimmermann: Pfarreien in Deutschland: Diese Kirchenpatrone sind einmalig. In: katholisch.de. 10. Juli 2020, abgerufen am 10. Juli 2020.