Österreichisches Konkordat von 1933

Das Österreichische Konkordat von 1933 wurde am 5. Juni 1933 zwischen Österreich unter dem damaligen Bundeskanzler Engelbert Dollfuß und Papst Pius XI. geschlossen. Das Konkordat besagte, dass die römisch-katholische Kirche in Österreich eine öffentlich-rechtliche Stellung besitzt, und ihr wurden mehrere Rechte zugesprochen, wie das Recht, ihre geistliche Macht und ihren Kultus frei auszuüben, und das Recht, Gesetze, Dekrete und Anordnungen zu erlassen. Das Konkordat wurde „nach einem zähen politischen Ringen“[1] 1957 verifiziert und ist noch immer gültig.[2][3]

Inhalt

Das Konkordat verleiht der römisch-katholischen Kirche eine öffentlich-rechtliche Stellung nach Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes. Das Land Österreich verspricht, katholische Fakultäten zu erhalten, außerdem gibt es der römisch-katholischen Kirche das Recht, ihren Glauben im schulischen Religionsunterricht weiterzuvermiteln nach Art. 17 Abs. 4 StGG. Im Konkordat erhält die römisch-katholische Kirche die Abgabenhoheit sowie die Beitragshoheit.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Konkordat – Staatslexikon. Abgerufen am 14. August 2023.
  2. DER SPIEGEL: Wer traut? Abgerufen am 19. März 2021.
  3. 80 Jahre Konkordat: Vertrag mit Breitenwirkung. 5. Juni 2013, abgerufen am 19. März 2021.
  4. Wilhelm Rees: Das österreichische Konkordat: was steht eigentlich drin? Abgerufen am 19. März 2021.