Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

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Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

Titel: Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
Kurztitel: Wanderarbeitnehmerverordnung
Geltungsbereich: EWR und Schweiz
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Grundlage: EWGV, insbesondere Art. 2, 7 und 51
Anzuwenden ab: 1. Oktober 1972
Ersetzt durch: Verordnung (EG) Nr. 883/2004
Außerkrafttreten: 1. Mai 2010
Fundstelle: ABl. L 149 vom 5. Juli 1971, S. 2–50
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung größtenteils außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ist eine – mit 30. April 2010 – außer Kraft getretene EU-Verordnung zur Koordinierung der verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten des EWR sowie der Schweiz. Sie wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004[1] ersetzt.

Die Verordnung gewährte selbst keine Ansprüche (etwa auf Kranken- oder Arbeitslosengeld), sondern legte lediglich fest, nach welcher Rechtsordnung Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind und Leistungen erbracht werden. Dies sollte Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abbauen. Die Ausgestaltung der System der sozialen Sicherheit blieb den Mitgliedstaaten selbst überlassen.

Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 hatte für den Alltag der Unionsbürger eine erhebliche Bedeutung, da sie Bereiche wie Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Rente regelte.

Aus der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ergab sich unter anderem die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die den Auslandskrankenschein (Formular E111) ersetzt.

Die Durchführung dieser Verordnung wird in der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 geregelt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit