Wikipedia:Löschkandidaten/6. Juni 2018

Vorlage:Löschkandidaten/Erledigt
Alle Einträge zu Benutzerseiten, Metaseiten, Vorlagen, Listen und Artikeln auf dieser Seite sind erledigt. Etwaige noch nicht abgeschlossene Kategoriediskussionen können durch Anklicken von „Kategorien“ bearbeitet werden. Minderbinder 14:48, 2. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich will keine Massen-LA auf alle in dieser Kategorie gelisteten Artikel stellen. Tatsächlich dürfte es aber nahezu durchweg an der enzyklopädischen Relevanz fehlen: US-States District Courts sind keine Obersten Gerichte, sodass die RK für Träger öffentlicher Ämter von den dortigen Richtern auch nicht erfüllt werden. Sie sind letztlich vergleichbar mit den Deutschen Richtern an Verwaltungsgerichten, die auch nicht allesamt eigene Artikel brauchen. Damit dürfte auch diese Kategorie als solche überflüssig sein. --2A02:908:1A2:78E0:694D:B7A:F578:7ACB 11:26, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Viele der Leute hier sind aufgrund anderer Tätigkeiten durchaus relevant. Die Kategorie gehört aber in jedem Fall gelöscht, denn wir kategorisieren üblicherweise nicht nach Merkmalen, die nicht relevanzstiftend sind. löschen -- 2003:8B:6E3B:B500:4953:5274:31D3:83A6 13:29, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
wir kategorisieren nach zahlreichen Merkmalen die nicht relevanzstiftend sind. Das eine hat mit anderen nichts zu tun. --Label5 (L5) 05:55, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Dann dürfte es die beiden wohl größten Kats nicht geben, Mann und Frau. --Adnon (Diskussion) 15:43, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Sie sind letztlich vergleichbar mit den Deutschen Richtern an Verwaltungsgerichten – selten so einen Bullshit gelesen. Vor den 89 District Courts werden Kriminal- und Zivilfälle verhandelt, und sie stehen auch nicht in irgendeiner Weise auf einer Ebene mit Verwaltungsgerichten. Das Gerichtssystem ist gar nicht vergleichbar. Ich empfehle die Lektüre von United States District Court.
Mit der Kategorisierung hat das aber gar nix zu tun. Wie die IP feststellt: Viele der Leute hier sind aufgrund anderer Tätigkeiten durchaus relevant. Und genau deswegen werden sie in dieser Kategorie kategorisiert. Behalten. --Matthiasb – (CallMyCenter) 21:43, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Die Kategorie ist an sich sinnvoll und sollte deshalb behalten werden. Eine andere Frage ist, ob alle dort gelisteten Personen relevant sind. Das wäre im Einzelfall per Einzel-LA zu prüfen. Durch die Löschung der gesamten Kategorie, wird das nicht geleistet. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:56, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Bleibt gemäß Diskussion. An sich sinnvolle Kategorie. --Dandelo (Diskussion) 09:23, 13. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Durchkopplung. Eine Kategorie fehlt auch noch. --Hydro (Diskussion) 13:34, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Wir haben solche Art Kategorien (diese und auch Kategorie:Elite Ice Hockey League Club‎) nicht im Kat-Baum. Daher eher löschen Xgeorg (Diskussion) 08:21, 7. Jun. 2018 (CEST) @Hephaion:, @Tomyiy:: Meinungen?[Beantworten]
Hat bei mir zwar nicht gepingt, aber wäre sicher nicht überlebenswichtig und verzichtbar. --Tomyiy  16:04, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich halte die Kat. auch für eher entbehrlich (die andere von Xgeorg genannte Kat. im Übrigen auch). --Mogelzahn (Diskussion) 14:59, 24. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Da hier nur ein Umbenennungsantrag gestellt wurde, will ich nicht einfach löschen. Da dies aber
der Konsens zu sein scheint, wäre eine vorherige Verschiebung nicht sinnvoll. Bitte bei Bedarf
LA-Antrag stellen. Bleibt bis da. -- Perrak (Disk) 15:19, 17. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Benutzerseiten

Metaseiten

Vorlagen

Als Duplikat zu dieser (ursprünglich regulär platzierten) Navigationsleiste angelegt, inzwischen mit identischem Inhalt, allerdings mit einer „Aussage“ im Titel und als Ersatz für die Einleitung von Listenartikeln eingesetzt (Beispiel), siehe auch hier. --Wiegels „…“ 00:32, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

die autoren formulieren überhaupt höchst barock, auch Backsteinbauwerke der Gotik (Listenwerk) ist nicht unser schema, das hiesse ganz normal Liste von Backsteinbauwerken der Gotik (dachliste mit verweis auf unterlisten), und eben die navi dazu: Vorlage:Navigationsleiste Listen von Backsteinbauwerken der Gotik: das "in europa" dazusagen, erübrigt sich, wie wir alle wissen, da die guten song-chinesen und maya nicht "gotisch" gebaut haben; und das "nach staat" erübrigt sich, da eine listennavi die art, wie das zugehörige listenwerk aufbaut ist, normalerweise nicht im titel führt (nur, wenn es mehrere gliederungssyssteme der gesamtliste gäbe, und selbst dann könnte man sie in eine navi packen). hier gehört übrigens die liste Hauptwerke der Backsteingotik sowohl im artikel (wo sie direkt zum kernapparat gehört, das ist kein "siehe auch", sondern sie steht sogar vorneweg), wie auch in der navi (womit das "nach staat" eben schon hinfällig ist) --W!B: (Diskussion) 08:51, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
DIREKT AUF @W!B::
  • Dieser Baustein ist für den Kopf der darin aufgelisteten Artikel geeignet.
  • Die Platzierung von Navileiten nur am Listenende mag für Sammlungen einzelner Textartikel sinnvoll sein. Bei Listenartikeln, die eigentlich Teil einer einzigen Liste sind und von den Lesern auch so genutzt werden sollen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede aller gelisteten Objekte zu verstehen, ist die Platzierung am Artikelkopf die wichtigere.
  • Am Kopf platziert, erspart die ungewöhnlich lange beschriftung dieser Navigatonsleiste den Artikeln, deren Zusammenhang sie verdeutlicht, unübersichtliche Einleitungstexte.
  • So ist es möglich, den geweiligen Einleitungstext auf technische Hinweise zu beschränken,
    • über den Umfang der Liste,
    • über das Listelayout (Verwendung von Schrifttypen und Navigatiosnhilfen)
    • über mit knappen Kürzeln dargestellte Datenbanklinks.
Wenn einer der beiden inhaltsgleichen Bausteine gelöscht wird, dann also bitte den weniger nützlichen löschen, also Vorlage:Navigationsleiste Listen von Backsteinbauwerken der Gotik in Europa nach Staat.--Ulamm (Kontakt) 11:15, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Eigentlich st das hier ein Fall für eine Redundanzdiskussion, siehe nachfolgender Thread.--Ulamm (Kontakt) 13:49, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Mal wieder eine typische Aktion aus dem Hause Ulamm. Unter Umgehung jeglicher Diskussionskultur wird hier mal wieder (wir erinnern uns an Vorlage:Infobox Fluss 3?!) eine Parallelvorlage kreiert. Löschen. --Matthiasb – (CallMyCenter) 05:32, 7. Jun. 2018 (CEST) PS: Die Einlassungen zur Liste Hauptwerke der Backsteingotik sind Kokolores. Weder ist das Wort "Liste" Pflichtbestandteil des Lemmas einer WP:Liste (sondern "Liste von" zeugt eher von sprachlicher Armut oder fehlender Kreativität beim Finden eines Lemmas), noch ist das Lemma Hauptwerke der Backsteingotik in irgendeiner Weise der Ausdruck von POV, wie ja auch im zweiten Absatz der Einleitung erläutert wird. Deswegen ist Backsteinbauwerke der Gotik (Listenwerk) mal wieder ein Inhaltsfork, wie wir sie aus dem Hause Ulmamm kennen, der gleichermaßen entsorgt werden sollte. Was die Positionierung angeht, teile ich die Kritik von Benutzer:Wiegels nicht und folge eher Ulamms Argumenten; dies zeit auch die Praxis in vergleichbaren Artikel, insbesondere nach Ortsteilen aufgeteilten Denkmallisten.[Beantworten]
"Unter Umgehung jeglicher Diskussionskultur" –
KOMMUNIKATIONSTIL:
Das ist eine Unverschämtheit: Wiegels arbeitet seit Wochen daran, die Nutzerfreundlichkeit des Listenwerks zur Backsteingotik zu zerstören, indem er es unübersichtlicher macht und chronisch rezidivierend Navigationshilfen zerstört.
Entweder fragt er vor seinen Aktionen gar nicht an, oder an Stellen, die nicht auf meiner beobachtungsliste stehen.
Wenn ich auf Darstellungserrungenschaften bestehe, zerstört er sie trotzdem.
Inhaltlich habe ich zu diesem Listenwerk das allermeiste beigetragen, er nichts.
Von ihm erbastelte Bausteine vereinfachen den Quelltext, verbessern aber nicht die Leseroberfläche.
GESTALTUNG DER NAVILEISTE:
Die Beschriftung der Navileiste zu der Information zu nutzen, dass ein Listenartikel eigentlich Teil einer größrenen Gesmatliste ist, ist nicht verboten.
Trotzdem hat Wiegels die Beschriftung entfernt.
Einen Parallelbaustein zu erstellen ist auch nicht verboten.
Ich habe das gemacht, um nicht durch Wiederherstellung der Beschriftung in der vorhandenen Leiste in eine Edit-War-Falle zu tappen.
Fazit: Hier wird mit seltsamen Tricks versucht, eine umfassende, dadurch objektive und dabei durch verbesserte Navigation lesbare Faktenzusammenstellung zu verhindern. Weil lange Listen spröde sein sollen, damit die Leser sich lieber an willkürliche Auswahllisten halten sollen.--Ulamm (Kontakt) 09:44, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Kurz zu Ulamms Vorwürfen: Alle „Aktionen“ sind ausgiebig diskutiert oder mit Ansprache angekündigt und begründet. (Aber selbst bei gewünschten Umbauten muss man mit Undank rechnen.)
Zu Matthiasb: Ich kenne viele Denkmallisten, aber keine einzige, bei denen die Einleitung ersetzt wurde durch eine Navigationsleiste (mit zweckentfremdetem Titel), über die ich auch einen ziemlich guten Überblick habe. Sogar radikal nach Alphabet zerlegte Listen wie diese besitzen einen Einleitungstext und nur einmal, nämlich unten, die Navigationsleiste zu Nachbarlisten, wo man sie erwartet und mit Sprung zum Seitenende sofort erreichen kann. Kannst du mit Beispiele aus der „Praxis“ zeigen, bei denen das anders ist? --Wiegels „…“ 12:02, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wenn Wiegels etwas ändern will, ich das ablehne und er es trotzdem macht, ist das keine abgesprochene Veränderung.
Wo Wiegels von Undank redet, waren das teils Sachen, wo ich "wenn du unbedingt willst, kannst du …" vorgeschlagen habe, um ihn von zerstörenden Eingriffen abzuhalten.--Ulamm (Kontakt) 13:08, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Die Backsteingotik-Listen zu einzelnen Ländern sind eben von der Funktion her keine eigenständigen Listen, sondern Teil einer Gesamtliste, die nur wegen ihrer Länge aufgeteilt wurde. Der gemeinsame Einleitungstext steht in Backsteinbauwerke der Gotik (Listenwerk).--Ulamm (Kontakt) 13:12, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Darum behalten!--Ulamm (Kontakt) 08:59, 13. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Navigationsleiste, die als Ersatz für eine notwendige Einleitung in den Einzelatikeln vergewaltigt werden soll. Überflüssig wie ein Kropf, da eine korrekte Leiste besteht (und auch schon länger als die Kopie hier bestand), daher löschen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:37, 23. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

gelöscht--Karsten11 (Diskussion) 16:01, 26. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Erläuterungen: Offensichtlich brauchen wir keine 2 Navis. Daher ist diese, als Jüngere zu löschen und die Ältere zu behalten. Wenn jemand den Namen der Navi oder ihren Aufbau ändern will, kann er dazu Konsens auf der Navidisk suchen. Auch inhaltlich überzeugt das hier nicht. Navis gehören an das Ende der Seite nicht an den Anfang, Navis dienen nicht zu einem Einbau eines gemeinsame Einleitungstextes.--Karsten11 (Diskussion) 16:01, 26. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Damit ist das hier eigentlich ein Fall für eine Redundanzdiskussion.--Ulamm (Kontakt) 13:47, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

BNS-Antrag eines konsens- und diskussionsunwilligen Benutzers. Behalten. --Matthiasb – (CallMyCenter) 05:35, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Matthiasb polemisiert grundsätzlich gegen mich.
Hier geht es darum, ob zwei unterschiedlich beschriftete Navileisten-Bausteine für denselben Themenring nebeneinander vorgehalten werden dürfen oder nicht.
Und es geht darum, ob, falls nur einer vorgehalten werden darf, es derjenige ist, der zur Übersichtlichkeit der Artikel beiträgt, oder derjenige, der eine optimale Artikelgestaltung verhindert.--Ulamm (Kontakt) 10:03, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Behalten – Wird benötigt zur Navigation zwischen den Listenartikeln des sogenannten Listenwerks jeweils (nur) am Seitenende. Der Titel kann gerne auf den enthaltenen Link gekürzt werden. --Wiegels „…“ 12:57, 20. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wie schon meherfach erklärt, ist das Listenwerk ist eigentlich eine einzige Liste und soll auch als als eine Liste gelesen werden, um zu verstehen, was Backsteingotik wirkllich ist. ((nachträglich eingeschoben --Ulamm (Kontakt) 11:52, 23. Jun. 2018 (CEST)))[Beantworten]
Für die Navigation ist die Vorlage:Navigationsleiste Listenwerk Backsteinbauwerke der Gotik in Gebrauch.
Wiegels, der inhaltlich nichts zu dem Listenwerk beigetragen hat, versucht, durch Löschung jener Leiste eine Layoutänderung zu erzwingen, die die Listenanfänge unübersichtlich macht.
Dadurch möchte er dsa Listenwerk für Leser unattraktiv machen.
Er will einem ihm unliebsamen Artikel eine möglichst schlechte Gestaltung aufzwingen.
Zur Tarnung seiner unkollegialen Strategie hat er ein paar Dienstleistungen für den Quelltext erbracht, die aber die Leseroberfläche nicht verbessern und daher letztlich überflüssig waren.--Ulamm (Kontakt) 01:12, 23. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Korrekte Navigationsleiste, die genau das macht, was Navigationsleisten leisten sollen: unten im Artikel auf die Parallelartikel verweisen. Natürlich behalten. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:34, 23. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Sie oben.--Karsten11 (Diskussion) 16:03, 26. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Listen

Artikel

Begriffsetablierung und praktisch keine Google-Treffer. 2. weblink defekt und unsichere seite. --JARU69 (Diskussion) 07:02, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Einspruch: siehe Diskussion:Trichterwolke und The Cloud Collector's Handbook. -- Bertramz (Diskussion) 07:34, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Englisch tuba cloud = deutsch Trichterwolke. Löschen.--Meloe (Diskussion) 17:48, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Es ist seit 2009 und spätestens seit 2013 bekannt, dass "Trichterwolke" und "Tuba" dasselbe ist. Deshalb gibt es seit 2013 den Redundanzbaustein in beiden Artikeln. "Tuba" ist auch im Deutschen ein meteorologischer Fachbegriff. Zu löschen gibt es nichts, es ist nur die Frage, welcher der beiden Begriffe zum Lemma und welcher zur WL werden soll. Diese Frage wurde 2014 ergebnislos diskutiert, siehe die verlinkte Artikeldisk. Wenigstens die hätte der LA-Steller vorher zur Kenntnis nehmen sollen. Vielleicht kommt zur Lemma-Frage noch eine qualifizierte Aussage. Der LA kann davon unabhängig entfernt werden. -- Bertramz (Diskussion) 18:58, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ziehe LA nach Überarbeitung zurück. Danke  --JARU69 (Diskussion) 21:52, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Diese urban legend ist auf Deutsch nicht bekannt. Für die Existenz des Lemmas gibt es außer dem Artikel selbst keine Fundstellen. Die drei niederländischen Belege für die Geschichte als solche sind sämtlich tote Links. Daneben basiert der Artikel auf einer einzigen niederländischen Quelle, die als Beleg für die Existenz des Begriffs "Mariakaakje-Beratung" im Deutschen nicht herangezogen werden kann. Ein entsprechender Artikel fehlt auch in der nl.wikipedia. Löschgrund: Fehlende Relevanz und fehlende Belege. Anfeld (Diskussion) 07:30, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Wäre aber schade um die liebevoll geschriebene Info, servus, --Michl → in memoriam Geos (Diskussion) 08:17, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Hach ja, das stimmt. Aber Wikipedia ist nun mal kein Poesiealbum. ;-) --Anfeld (Diskussion) 09:05, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Das die Sage auf Deutsch nicht bekannt ist, ist kein Löschgrund und die angegebene Literatur hast du geprüft um sagen zu können, dass es keine Belege gibt für den Inhalt des Artikels. --Adnon (Diskussion) 09:20, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe gerade, ist schon bald 10 Jahre her, dass ich das geschrieben habe. Naja, das angegebene Werk von de Graaf und Hellema ist ein ganz normaler Sammelband aus der akademischen Welt. Es wäre auch neu für mich, dass fremdsprachige Literatur allgemein nicht verwendbar wäre. "Fehlende Belege" kann ich daher nicht nachvollziehen. Übrigens ein seltsames Zusammenspiel: noch heute auf der Autofahrt habe ich daran gedacht, wie rasch "Internetbelege" nicht mehr funktionieren, oft wegen einer Paywall. Ziko (Diskussion) 16:16, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Fehlende Relevanz war 10 Jahre lang kein Thema. Sie wird sich bei einer Urban legend wohl einfach aufzeigen lassen. Der Artikel ist nicht unbelegt, er braucht nur etwas Pflege. Die Feststellung Daneben basiert der Artikel auf einer einzigen niederländischen Quelle, die als Beleg für die Existenz des Begriffs "Mariakaakje-Beratung" im Deutschen nicht herangezogen werden kann ist schlicht falsch, falls die Sprache gemeint sein sollte. Falls etwas anderes gemeint sein sollte, müssten konkrete Kritikunkte genannt werden. So behalten.--Chief tin cloudIm Zweifel für den Artikel 22:26, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Abklatschung (bleibt)

verwaister (bis 1 BKL), belegfreier und nie gelesener Artikel ohne nenneswerten bzw. sinnvollen Inhalt, vermutlich WP:TF Flossenträger 07:45, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Einspruch: Der Begriff existiert auch im [Pschyrembel online] oder z.B. hier: https://www.gesundheit.de/lexika/medizin-lexikon/abklatschung --Anfeld (Diskussion) 07:57, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wow, der Wörterbucheintrag ist umfangreicher als unser "Artikel". Ich erhöhe um: "reiner Wörterbucheintrag, kein Artikel" Flossenträger 08:17, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
7 Tage, das Lemma scheint relevant. --Hannes 24 (Diskussion) 12:21, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Da bin ich ehrlich gespannt, ob sieben Tage das schaffen, was 14 Jahre nicht bewirkt haben... "19:37, 28. Jun. 2004 Terabyte . . (279 Bytes) (+279)‎ . . (neu)" Flossenträger 12:56, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
die Hoffnung stirbt zuletzt ;-) --Hannes 24 (Diskussion) 15:55, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Der Eintrag im Pschyrembel wirds schon richten.--Chief tin cloudIm Zweifel für den Artikel 01:26, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich habe den Artikel eben mit Weblinks versehen, um einen Halbsatz ergänzt und den belegt. Nun halte ich es für einen gültigen Stub, überlasse die Abarbeitung aber einem anderen Admin. --Jürgen Oetting (Diskussion) 08:02, 13. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich kenne die Methode sogar... Ansonsten ist es jetzt ein gültiger Stub. Das sehe ich auch so. Daher behalten. --Hic et nunc disk WP:RM 21:49, 1. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Mangelnde enzyklopädische Relevanz; Bundesgerichte der Vereinigten Staaten sind keine Obersten Gerichte, sodass die RK für Träger öffentlicher Ämter nicht erfüllt sind. Auch sonst gibt es offenbar nichts wirklich spannendes über ihn zu erwähnen. Dass Bundesrichter von US-Präsidenten ernannt werden, ist ein normaler, sich tausendfach wiederholender Vorgang --2A02:908:1A2:78E0:694D:B7A:F578:7ACB 08:11, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Geht's noch? Natürlich sind Bundesrichter grundsätzlich relevant. Bitte um LAE, ansonsten habe ich zu diesem Dummfug nichts zu sagen. --Poliglott (Diskussion) 08:17, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Davon steht in den RK#Öffentliche Ämter nichts. Jedes Bundesgericht ist natürlich lexikal relevant, aber nicht jeder dort beschäftigte Richter. --Ocd→ schreib´ mir 08:30, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich glaub, es geht los. Hohe Bundesbeamte, die vom Präsidenten ernannt werden, sollen nicht relevant sein? Wahrscheinlich sind also auch Abgeordnete in Staatsparlamenten nicht relevant, oder was? Selten so einen Unsinn gelesen. Wenn dieser Trollantrag durchkommt, werde ich meine Mitarbeit hier umgehend einstellen. Solch eine Obstruktion von nicht kompetenter Seite ist mir noch nicht untergekommen. --Poliglott (Diskussion) 08:48, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Argumentation entlang der RKs? --Ocd→ schreib´ mir 08:56, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wenn er denn nur hoher Bundesbeamter wäre - war er aber nicht, sondern ein relativ kleiens Lichtchen im großen US-Justizapparat, der wie jeder seiner tausenden von Kollegen vom US-Präsidenten ernannt wurde... --2A02:908:1A2:78E0:694D:B7A:F578:7ACB 11:12, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Der Herr war Richter an einem United States District Court, das entspricht dem deutschen Verwaltungsgericht. Relevanz kann ich hier tatsächlich nicht erkennen. löschen -- 2003:8B:6E3B:B500:4953:5274:31D3:83A6 09:03, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Fertiger Chabis, ein deutsches Verwaltungsgericht und ein US District Court sind zwei grundverschiedene Gerichte, das fängt schon damit an, dass das eine ein Landes-, das andere ein Bundesgericht ist. --Pcb (Diskussion) 22:17, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Gericht der ersten Instanz macht nicht relevant 89.144.199.176 11:12, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Sind in Deutschland Post- und Bahnbeamte nicht früher auch durch Bundespräsidenten befördert, geehrt oder sonstwas angesprochen worden? Das war halt einfach eine Floskel, die aber nicht notwendigerweise zum Ausdruck brachte, dass der Präsident überhaupt persönlich darin involviert war. Ich nehme an, das dürfte hier ähnlich gewesen sein. Es steht halt als Floskel da, weil der US-Präsident als oberster Dienstherr für Beamte gilt. --H7Mid am Nämbercher redn! 11:22, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

ja, sogar die Urkunden bei den Bundesjugendspielen hat der BP unterschrieben.--Hefkeen (Diskussion) 11:28, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

 Info: Es gibt unzählige Artikel zu Richtern an US District Courts, vgl. Kategorie:Richter (United States District Court). Löschdiskussion zu dieser Kategorie hier. --2A02:908:1A2:78E0:694D:B7A:F578:7ACB 11:32, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Die waren aber, neben Bundesrichter am district court, normalerweise auch noch was anders, was dann Relevanz begründete, z.B. Abgeordneter.--Meloe (Diskussion) 17:52, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich verstehe Poliglotts Empörung und bin gleichzeitig verwundert, wieviel Unsinn hier in der Disku zu lesen ist. United States District Courts sind nicht vergleichbar mit Verwaltungsgerichten, sondern Gerichte in Zivil- und Strafsachen, und weil das Bundesgerichtsssystem nur zwei Stufen kennt, District Court und Appeal Court, darüber ist nur noch Berufung zum Supreme Court möglich, entspricht der District Court in etwa dem deutschen Oberlandesgericht, wobei beide Systeme nicht direkt verglichen werden können, etwa weil in Deutschland das Oberste Bundesgericht im Grundgesetz zwar ursprnglich vorgesehen war, aber nie eingerichtet wurde.

Im übrigen weise ich darauf hin, daß alle Bundesrichter im Biographical Directory of Federal Judges (en) erfaßt werden, was nach unseren Regeln als Enzyklopädie oder Lexikon gilt und somit automatisch Relevanz generiert; hier kommt noch hinzu, daß Cambridge fünf Jahre lang Chief Judge des District Courts of Nebraska war. Also oberster Bundesrichter in dem Bundesstaat. Der LA ist absurd. Behalten, eigentlich ein LAE-Fall. Weitere Störlöschanträge bitte unterlassen. --Matthiasb – (CallMyCenter) 22:16, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

+1 so ist das. Graf Umarov (Diskussion) 23:25, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Durch Graf Umarov entfernten LA wieder eingestellt: Die Voraussetzungen für WP:LAE liegen nicht vor; insbesondere wurde die Relevanz von verschiedenen Diskussionsteilnehmern bestritten, sodass der LA schwerlich als offensichtlich völlig unbegründet gelten kann.
Ich habe da ebenfalls meine Zweifel: Der United States District Court hat -da stimme ich Matthiasb voll und ganz zu- nicht im Geringsten etwas mit unseren Verwaltungsgerichten zu tun. Der Vergleich zum Oberlandesgericht hinkt ebenfalls, die Systeme sind letztlich überhaupt nicht vergleichbar. Entscheidend dürfte hier sein, dass -und da stimme ich dem Löschantragssteller zu- der United States District Court ein erstinstanzlich tätiges Gericht, kein oberstes Gericht ist. US-Richter erfüllen daher grundsätzlich nur dann die RK, wenn sie am Supreme Court tätig sind. Daran ändert sich auch grundsätzlich nichts, wenn jemand zum Chief Judge wird. Der Präsident eines deutschen OLG wäre per se ebensowenig relevant.
Eine Relevanz lässt sich daher im Moment allein aus der Listung im Biographical Directory of Federal Judges ableiten. Inwiefern man dieses Verzeichnis tatsächlich als Enzyklopädie ansehen mag, kann dahinstehen. Relevanzbegründend ist die Aufnahme in eine Enzyklopädie nämlich nur, weil Enzyklopädien grundsätzlich eine gewisse Auswahl unter möglichen Personen-Lemmata vornehmen und man die Entscheidung ihrer Herausgeber auf Wikipedia überträgt. Gerade das ist aber bei diesem vollständigen Verzeichnis nicht gegeben.
Insofern wäre die -keineswegs ausgeschlossene- Relevanz des Herrn Cambridge noch darzustellen: Mitwirkung an wichtigen Entscheidungen, wissenschaftliche Leistungen, politische Bedeutung etc. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:53, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Der Präsident eines deutschen OLG wäre per se ebensowenig relevant. Doch, diese Position ist explizit in den RK genannt. Daß die Systeme nicht vergleichbar sind, habe ich selbst geschrieben. Dabei spielt übrigens keine Rolle, ob das Gericht erstinstanzlich ist oder nicht. Das ist übrigens auch in den USA u.a. vom Streitwert abhängig. Sondern weil die Relevanz quasi umgekehrt hierarchisch betrachtet wird, handelt es sich bei einem DC wie bei deutschen OLG um die dritthöchste Ebene. --Matthiasb – (CallMyCenter) 01:02, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
In der Tat, habe das mit der Relevanz eben erst gelesen. Als Unterschied bleibt aber, dass das OLG der zweit- und nicht der dritthöchsten Ebene angehört, in manchen Sachen als oberstes Gericht entscheidet und nur einen sehr kleinen erstinstanzlichen Zuständigkeitsbereich hat. Aus dieser Warte betrachtet, wäre vom DC eher die Parallele zum LG zu ziehen - aber auch hier gilt natürlich: Die Systeme sind nicht vergleichbar. So wirklich erschließt sich mir jedenfalls auch nicht, wieso die Relevanz überhaupt hierarchisch betrachtet wird und an welcher Stelle da nun genau der Cut liegen soll. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:19, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Naja, es ist zunächst mal nicht nachzuvollziehen, warum ein deutscher Landrat, der für einen kleinen Landkreis mit 45.000 Einwohnern zuständig ist oder ein Bürgermeister einer Kommune mit 20.001 Einwohnern relevant sein soll, aber (im Fall Nebraska mit 1,8 Mio. E.) ein für einen ganzen Bundesstaat zuständiger Bundesrichter soll das nicht sein?
Daß die Relevanz hierarchisch betrachtet werden, ist implizit seit Ewigkeiten Bestandteil der Relevanzkriterien. Wenn ein Landrat relevant ist, ist auch ein Regierungspräsident relevant (hier ist das nicht unbedingt offensichtlich, weil beide Funktionen explizit erwähnt werden), aber beim internationalen Vergleich muß man sich an Hierarchien halten. Das ist das einzige Hilfsmittel, das man hat. Hier wird im Rahmen der RK zusätzlich eine Unterteilung in internationale, nationale und subnationale/kommunale Ebene vorgenommen. Diese Hilfe ist aber im vorliegenden Fall wenig hilfreich: der OLG-Präsident wird tatsächlich mit dem Bürgermeister in die letztgenannte Ebene gestellt, während der US-Bundesrichter jedenfalls auf der nationalen Ebene steht, eine Etage höher also. --Matthiasb – (CallMyCenter) 10:19, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Die RK geben die automatische Relevanz durchaus her. Sie verlangen: "Richter an einem Obersten Gericht" Was das ist erfahren wir im Link: "Der Supreme Court of the United States ist das oberste Gericht der Vereinigten Staaten und hat seinen Sitz in Washington DC. Daneben gibt es in allen 50 Bundesstaaten einen Supreme Court in der Gerichtsbarkeit des jeweiligen Staates." Vergleichbares lesen wir zu den obersten Gerichten in Deutschland nicht hier wird lediglich nach Themengebiet unterteilt. Es ist hier wohl Rechnung zu tragen, dass einem Staat der vereinigten Staaten mehr Eigenständigkeit zukommt, als einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Gemeinsam ist allem aber, dass die Existenz mehrerer oberster Gerichte anerkannt ist. Graf Umarov (Diskussion) 11:12, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Sorry, aber eure Argumentation überzeugt mich nicht im geringsten. Der US District Court ist ein Gericht der US-Bundesjustiz und steht dort auf der untersten, nicht auf der obersten Stufe. Es ist kein Gericht des jeweiligen Bundesstaates, sondern ein federal court. Über ihm steht noch der United States Court of Appeals, der eher mit unserem OLG vergleichbar ist. Erst darüber kommt der supreme court. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 13:04, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ja, die Ausführungen des Grafen sind leider wenig hilfreich. Aber der Reihe nach, da hier noch ein paar weitere Irrtümer aufzuräumen sind: die Ernennung in das Amt des Bundesrichters durch den amerikanischen Präsidenten ist nicht vergleichbar mit Berufungen in das Dienstverhältnnis für Beamte und Soldaten, sondern Bundesrichter werden vom Präsident vorgeschlagen und werden dann vom Senat bestätigt. Und sitzen dann bis an ihr Lebensende auf dem Posten, wenn sie nicht vorher freiwillig ausscheiden. Deswegen erleben wir, daß die von demokratischen Präsidenten ernannten Bundesrichter nicht von der Möglichkeit gebrauch machen, mit 65 aus dem aktiven Richteramt auszuscheiden, sondern im aktiven Dienst bleiben, solange sie nicht tot umfallen, um zu verhindern, daß Trump einen seiner Spezis für den Posten nominieren kann. Was ihm schon vielfach gelungen ist, weil Obama es nicht geschafft hatte, alle Vakanzen zu besetzen, nachdem die Demokraten 2010 die Senatsmehrheit verloren hatten.
Zum anderen die verfassungsrechtliche Bedeutung: da es in den USA keine gesonderte Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, kann jeder Bundesrichter quasi allein ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, solange kein höheres Gericht anderweitig entscheidet.
Ich weiß, daß der internationale Rechtsvergleich alles andere als trivial ist und würde mir nicht anmaßen, da mitreden zu wollen. Dennoch: den SCOTUS würde ich außen vor lassen wollen bzw. mit dem hierzulande nicht bestehenden (gleichwohl im Grundgesetz ursprünglich vorgesehenen) Obersten Bundesgericht gleichsetzen; defacto ist das BVerfG an diese Stelle getreten. Insofern entsprächen die Appeal Courts, die in Circuits gibt, also jeweils eine Gruppe von Bundesstaaten umfassen, eher dem Bundesgerichtshof, sodaß die nächstniedrige Ebene hier das OLG und dort eben der DC ist. Ich bin aber sicher, daß es hierzu juristische Literatur geben wird, schließlich müssen unsere Justizehörden wissen, an welches Gericht sie sich dort zu wenden haben, wenn unsere Gesetze auf Landgericht oder Oberlandesgericht verweisen.
Aber wie gesagt; unsere RK sehen eine Dreiteilung der Relevanz der öffentlichen Amtsträger vor: internationale, nationale und subnationae Ebene. Amerikanische Bundesrichter stehen jedenfalls auf der nationalen Ebene. --Matthiasb – (CallMyCenter) 19:43, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Außerdem wäre noch mit einer weiteren oben geäußerten weißen Lüge aufzuräumen, nämlich was die angeblich "Tausende von Bundesrichter" angeht – von 1776 bis 2012 wurden insgesamt nur 3679 Bundesrichter nach Artikel III der Verfassung der Vereinigten Staaten zu Bundesrichtern ernannt, und amtieren tun 9 am SCOTUS, 179 an der Bundesberufungsgerichten und 677 an Bundesgerichten. Nix also mit tausenden von Amtskollegen. --Matthiasb – (CallMyCenter) 20:01, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Nunja, ob man 3.679 nun als „tausende“ bezeichnen will, darüber lässt sich streiten. So ganz wenige sind es jedenfalls nicht. Dass Bundesrichter auf nationaler Ebene stehen, ist ebenfalls unbestritten. Sie stehen dort aber auf der untersten Hierarchiestufe (hier liegt m.E. der Unterschied zur BRD darin, dass es in Deutschland auf Bundesebene überhaupt nur eine Hierarchiestufe mit dem BGH gibt, sofern nicht ausnahmsweise das OLG als „Bundesgericht“ tätig wird). Wie Du oben ausgeführt hast, ist nach den derzeitigen RK aber nicht die Ebene relevant, auf der ein Posten angesiedelt ist. Vielmehr wird, worüber man m.E. streiten kann, eine „Unterteilung in internationale, nationale und subnationale/kommunale Ebene vorgenommen“ und dort dann jeweils beurteilt, wo der jeweilige Posten in der Hierarchie anzusiedeln ist. Auf der Bundesebene der US-Justiz gibt es drei Hierarchiestufen: District Courts, Courts of Appeals und Supreme Court in dieser Reihenfolge. Cambridge war „nur“ Chief eines District Courts. Dieser Posten allein begründet m.E. per se noch keine Relevanz. Das würde ich nichtmal so sehr auf die bloße Hierarchie stützen, die doch ein sehr formalistisches Argument zur Begründung von Relevanz ist. Hinter diesem Relevanzkriterium steckt doch wohl letztlich die Idee, dass Personen auf bestimmten Posten (Richter beim BVerfG, Staatssekretäre, bestimmte hohe Beamte etc.) praktisch immer eine gewisse Bekanntheit erlangen und/oder politisch wirkmächtig werden. Für die US-Justiz ist diese Bekanntheit unbestritten bei den Richtern des Supreme Courts der Fall. Bei District Courts habe ich -auch in Anbetracht ihrer Anzahl- da gewisse Zweifel. Eine Relevanz würde ich im Übrigen auch nicht aus den bloßen Kompetenzen ableiten. Die gehen bei US-Bundesrichtern von deutscher Perspektive aus gesehen tatsächlich sehr weit. Relevanzstiftend ist m.E. aber nicht die bloße Möglichkeit ihrer Ausübung, sondern dass sie im konkreten Einzelfall auch ausgeübt wurden. Deshalb bestreite ich auch überhaupt nicht, dass Cambridge relevant sein kann. Die Relevanz ist nur im Moment nicht dargestellt, weil der Artikel gerade nicht aufzeigt, an welchen besonderen Entscheidungen er mitgewirkt hat u.ä. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:04, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
"Bei District Courts habe ich -auch in Anbetracht ihrer Anzahl- da gewisse Zweifel." Denkanstoss: Es gibt 709 Bundestagsabgeordnete (also mehr als Richter an US District Courts), von den meisten hört man auch nichts. Die Argumentation oben lässt sich also fast genau gleich anwenden, zumal Richter in den USA auch gesetzgebend sind. --Pcb (Diskussion) 22:35, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Nein, Richter sind nicht mit Bundestagsabgeordneten vergleichbar. Sie sind nicht gesetzgebend tätig, sondern höchstens gesetzesverwerfend und präzedenzschaffend. Das ist schon etwas völlig anderes. Bundestagsabgeordnete sind zudem gewählt worden - zur Hälfte per Direktmandat, was heißt, dass sie in einem Wahlkreis Unterstützung von der Mehrheit der dort Wählenden erfahren haben. Die übrigen per Listenplatz, auf den sie auch nicht ohne gewisse Bekanntheit im jeweiligen Bundesland kommen. Nochmal: Ich bestreite nicht, dass ein solcher Richter relevant sein kann, nur dass er es aufgrund seines bloßen Postens schon ist. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 08:07, 8. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
PS: Aus dem Einsetzungsverfahren in den USA würde ich im Übrigen auch keine Relevanz ableiten, so sehr unterscheidet sich das von unserem gar nicht (vgl. Richterwahlausschuss). Trotzdem gilt bei uns nicht jeder Richter automatisch als relevant. (nicht signierter Beitrag von 91.67.31.217 (Diskussion) )

Enzyklopädische Relevanz ist hier nicht gegeben. Offensichtlich ist er kein Richter eines obersten Gerichtes, der Eintrag im Biographical Directory of Federal Judges schafft keine automatische Relevanz, da dort alle Bundesrichter aufgeführt sind. Die Ernennung durch POTUS ist ebenfalls kein Grund für Relevanz. Der Artikel ist dünn und berichtet nichts über besondere Urteile die er getroffen hat und damit über Wirkung, die er vieleicht gehabt hat. Der einzige Ansatz lautet: "Präsident eines Oberlandesgerichts oder Äquivalent". Da die Gerichtsorganisation schwer vergleichbar ist, übersetze ich das Wort "eines Oberlandesgericht" einmal mit "eines der 15 bis 30 wichtigsten Gerichte eines Landes unterhalb der Obersten Gerichte". Das wären dann in den USA nicht die 50 Bundesgerichte sondern die 12 United States Court of Appeals (plus die 50 Obersten Gerichte der Bundesstaaten). Alternativ kann ich OLG auch mit "Berufungs- bzw. Revisionsintanz unterhalb des Obersten Gerichtes" übersetzen und komme zum gleichen Ergebnis: Ein Bundesgericht ist kein Äquivalent eines OLG.--Karsten11 (Diskussion) 10:15, 13. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Wenn Du keine Ahnung hast, erspar uns doch bitte Deine unqualifizierten Rückschlüsse. --Poliglott (Diskussion) 01:24, 14. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
  • Es handelt sich um einen Vorsitzenden Richter an einem US-Bundesgericht, also eine herausgehobene Position in der amerikanischen Justiz. Der Artikel krankt daran, dass er nur die formalen Rahmendaten der beruflichen Laufbahn angibt, aber nichts, was etwa auf die inhaltliche juristische Ausrichtung oder seine wichtigsten Fälle und Rechtsansichten schließen ließe. Das sind aber nur Fragen der Artikelgestaltung, für relevant halte ich diesen Juristen, der Artikel sollte behalten werden. --Andropov (Diskussion) 14:38, 14. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Worin gneau besteht die herausgebene Position? Dass er sein Geld nicht von einem Bundesstaat bekommt? Das wäre ja so als wollte man Beamte von untersten (!) Bundesbehörden allein schon für relevant erklären, weil die Beamten Bundesbeamte sind. Diese Überlegungen sind sehr schief. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 20:31, 14. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich würde sagen: Die herausgehobene Position ist der Vorsitz dieses Bundesgerichts, das für den gesamten Bundesstaat Nebraska zuständig ist. Von diesen Gerichten gibt es in den USA (den 50 Staaten) gerade einmal 89 Stück, das heißt, insgesamt werden in der gesamten Geschichte der USA einige hundert Personen eine Position in dieser Hierarchieebene gehabt haben. Halte ich nicht für eine Überschwemmung der WP mit No-names. --Andropov (Diskussion) 12:34, 15. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Naja mit 89 unteren Bundesgerichten in den USA sind wir aber auch nicht sonderlich weit von den 115 Landgerichten in Deutschland entfernt. Deren Präsidenten und Richter sind auch nicht relevant, obwohl das Landgericht in der Hierarchie unter Umständen (je nach Streitwert und Streitgegenstand) im Gegensatz zu den United States District Courts nicht an unterster Stelle stehen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:14, 15. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Die USA haben aber viermal so viele Einwohner wie Deutschland und was wichtiger ist, die Gerichte müssen ja auch erreichbar sein, etwa eine 24-fache Größe. Wollte man so vergleichen, würde es in den USA zwischen etwa 460 und 2650 Landgerichten geben, wobei die obere Grenze sich der Zahl der 3150 County Courts annähert. --Matthiasb – (CallMyCenter) 10:41, 17. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, dass wir anfangen uns im Kreis zu drehen und alle wesentlichen Argumente bereits ausgetauscht sind. Zu klären bleibt, welches Kriterium den Ausschlag geben soll:

  • Gegen eine Relevanz spricht, dass der gute Mann „nur“ Leiter eines untersten Bundesgerichts war und dass die Relevanz in Wikipedia grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Hierarchieebenen (z. B. Relevanz der höchsten Stellen je bei Kommune, Land, Bund), nicht aufgrund der Hierarchieebene (z. B. keine Relevanz bei Kommune, Land; Relevanz dafür beim Bund) beurteilt wird.
  • Für die Relevanz mag sprechen, dass dieses unterste Gericht für eine vergleichsweise große Zahl von Personen zuständig ist, da die USA viele Einwohner aber nur rund 100 dieser untersten Bundesgerichte haben. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 15:19, 17. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Die Frage wird von WP:RK ganz klar beantwortet: Auf nationaler Ebene sind Richter an obersten Gerichten relevant. Der hier ist Richter eines untersten Gerichts und damit wegen offensichtlicher Irrelevanz eigentlich schnelllöschfähig --2A02:908:1A2:78E0:20C2:9ADB:1ACB:F1AB 20:14, 25. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Als Äquivalent zum deutschen Amtsrichter irrelevant -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 20:16, 25. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Da selbst Vizepräsidenten oder Vorsitzende Richter an deutschen Oberlandesgerichten/Oberverwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen/Landesarbeitsgerichten/Landessozialgerichten/Finanzgerichten/(Bundes-)Truppendienstgerichten (bei letzteren sind selbst die Präsidenten nicht relevant) nicht per se relevant sind, kann für Richter an amerikanischen Bundesinstanzgerichten nichts anderes gelten. Besonderheiten sind hier sonst nicht erkennbar. Löschen. Gert Lauken (Diskussion) 00:54, 26. Jun. 2018 (CEST) P.S.: Der Eintrag im Biographical Directory of Federal Judges verschafft auch keine Relevanz. Es gibt in Deutschland das alle zwei bis drei Jahre erscheinende Handbuch der Justiz, herausgegeben vom Deutschen Richterbund, das alle Richter und Staatsanwälte sowie Justizministerialbeamte im höheren Dienst auflistet. Auch ein Eintrag in diesem Handbuch verschafft natürlich keine Relevanz.[Beantworten]

Behalten. Mit dem Eintrag im Biographical Directory of Federal Judges sind unsere WP:RK klar erfüllt. Vergleiche mit dem dt. Rechtssystem sind wenig zielführend. MfG,--Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 11:38, 26. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Und welche RK genau sind nun dadurch erfüllt, dass dieser Richter (wie jeder andere auch) in einem Richterverzeichnis geführt wird? Sollen dann demnächst auch alle Personen mit Eintrag im Telefonbuch relevant sein??? --141.2.163.11 12:06, 26. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Log' Dich in ein, an Deinem Dienstrechner während der Arbeitszeit. Wir wissen sowieso, wer dahintersteckt. MfG, Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 12:14, 26. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
  • Wiedermal wird in völliger Verkennung der amerikanischen Verhältnisse geurteilt. Vergleichbar sind die Bezirksrichter mit den Präsidenten der Landgerichte. Es geht nicht mal darum, ob die jetzt vom Präsidenten ernannt werden oder nicht. Die Ebene dieser Bundesrichter steht unmittelbar unter dem obersten Gericht. Sie haben eine Entscheidungsgewalt, die schon mit den Entscheidungen eines deutschen OLG vergleichbar wäre. Insofern sind die RK nicht einschlägig, da sie rein von den deutschen Verhältnissen ausgeht und versucht wird, diese weltweit anzuwenden, ohne sich überhaupt Gedanken zu machen ob dies sinnvoll ist. Und eines ist noch zu bedenken, die RK sind keine Löschkriterien. Es sind Behaltenskriterien, was die RK erfüllt, muss behalten werden, auch wenn ggf. die Qualtität nicht vorhanden ist. Demzufolge ist die Nichterfüllung der RK kein Grund zur Löschung, sondern Grund seinen Kopf anzustrengen und nachzudenken. Vorausgesetzt sind natürlich die entsprechenden intellektuellen Fähigkeiten. Liesel Nichts ist umöglich... 07:26, 27. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich stimme dir zu, Liesel, dass die amerikanische Justiz ganz anders als die deutsche aufgebaut ist, allerdings stimmt das nicht so ganz, was du schreibst: Zwischen Bezirksgerichten und dem Obersten Gerichtshof gibt es die Berufungsgerichtsebene, United States Court of Appeals. Und die Bezirksgerichte sind meiner Meinung nach kaum dem deutschen Gerichtsaufbau ähnlich: Das wäre so, als wenn es in einem Bundesland wie etwa Rheinland-Pfalz ein einziges erstinstanzliches Gericht gäbe, das für sämtliche erstinstanzlichen Bundesrechts-Fälle in diesem Land zuständig wäre – ganz anders als Landgerichte. --Andropov (Diskussion) 08:43, 27. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich bin zum Vergleich nicht von der Zuständigkeit im Rahmen der Gerichtsbarkeit ausgegangen, sondern eher von der räumlichen Zuständigkeit. Das man sich halt mal ein Bild machen kann zum Vergleich. Cambridge z. B. war Bundesrichter für den Gerichtsbezirk Nevada mit rund 3 Millionen Einwohner. Rheinland-Pfalz (4 Mio EW) zum Vergleich hat 47 Amtsgerichte, 8 Landgerichte und 3 Oberlandesgerichte bzw. 4 Verwaltungsgerichte und ein OVG). Liesel Nichts ist umöglich... 09:28, 27. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ja, das Argument hat Domitius Ulpianus oben schon als Argument für die Relevanz genannt. Ob die Zahl der Personen, für die so ein Gericht zuständig ist, den Ausschlag geben soll, weiß ich nicht. Entscheidender dürfte doch sein, dass Bundesrichter einflussreiche und vor allem auch politisch bestimmte Positionen sind, die nur Leute mit einem gewissen Einfluss in der Politik und Justiz bekommen. Das trifft gleichermaßen auf deutsche, wie auf US-Bundesrichter zu. Man sieht es schon daran, dass sie zumeist vorher Gouverneure waren oder dem Senat oder Kongress angehörten. Die einzig richtige Lösung ist daher, die deutschlandlastigen RK klarstellungshalber zu korrigieren: Jeder Bundesrichter ist relevant, egal ob er nun an einem untersten, einem mittleren oder einem obersten Gericht tätig ist. Da in Deutschland nur oberste Bundesgerichte existieren, sind die dortigen Richter weiterhin relevant. Die RK würden dann aber auch der Situation im Ausland besser gericht. Deshalb sollte dieser Artikel auch behalten werden. --46.183.103.17 10:43, 27. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ob jeder Bundesrichter relevant ist, wird nicht in den Löschdiskussionen entschieden, sondern hier erörtert! --141.2.31.63 09:13, 29. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Was ich dort schrieb, auch nochmal so ähnlich hier: Bzgl. der USA haben wir in den derzeitigen RK – wie wir alle wissen: Einschlusskriterien – die leicht absurde Situation, dass die Richter an den obersten Gerichten auf Staatsebene – analog zu den Richtern an deutschen Landesverfassungsgerichten – automatisch relevant sind (was ich, wohlgemerkt, für richtig halte), die auf der höheren, nämlich nationalen Ebene tätigen Bundesrichter aber nicht automatisch, wohl aber bei logischer Anwendung. Alle US-Bundesrichter werden vom Präsidenten der USA persönlich nominiert, müssen dann vom Senat der USA bestätigt werden und werden schließlich vom Präsidenten ernannt. Die Berufung eines Bundesrichters ist eben nicht nur ein rein formaler Vorgang, sondern auch ein nationales Politikum, die Urteile sind es oft auch.
Bundesrichter sind in den USA herausgehobene Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Vergleiche mit früheren Post- und Bahnbeamten oder gar Teilnehmern an den Bundesjugendspielen sind hochgradig absurd.
Ich werde nie verstehen, welchen Sinn es haben soll, gegen solche Artikel zu Felde zu ziehen. Behalten. --Amberg (Diskussion) 14:51, 29. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wenn es eine solche Politisierung der Ernennung gab oder wenn Cambridge derart politische Urteile gefällt hat, dann ist er natürlich relevant. Davon lese ich im Artikel im Moment aber nichts. Es handelt sich vielmehr um einen reinen Personenverzeichniseintrag, der Relevanz bloß aus der Tatsache ableiten will, dass er als Richter sein Geld von den Vereinigten Staaten und nicht dem jeweiligen Bundesstaat erhält. Das überzeugt nicht. Deshalb sind die RK für Richter im Grundsatz auch richtig, die verhindern nämlich auch Artikel des bloßen Inhalts „A war Bundesrichter. Er wurde geboren, hat studiert und vor seiner Ernennung zum Bundesrichter als x gearbeitet“. Die Relevanz müsste hier also weiterhin dargestellt werden --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:28, 5. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wenn die Position eines Bundesrichters in den USA als relevant betrachtet wird, was sie m. E. aufgrund des dortigen politischen Systems und von Deutschland völlig verschiedenen Justizsystems ist – zur Erinnerung: dabei geht es vor allem um Fälle, in denen die Vereinigten Staaten selbst Kläger oder Beklagte sind, das ist nicht nur eine Frage, von wem der Richter sein Gehalt bekommt –, genügt ein Artikel wie der hier zur Diskussion stehende durchaus. Das Politikum der Ernennung durch den Präsidenten (hier: Reagan in seinem letzten Amtsjahr, aber mit Wirkung bis fast zum Ende der Präsidentschaft Bill Clintons) und der Bestätigung durch den Senat – und beides sind eben nicht rein formale Vorgänge – gibt es immer, auch bei nicht sehr umstrittenen Ernennungen. (Und diese war vermutlich nicht sehr umstritten, denn die Bestätigung durch den Senat erfolgte schnell, trotz Mehrheit der Demokraten.) Natürlich wäre es wünschenswert, z. B. Näheres zu den von ihm entschiedenen Fällen zu erfahren, so wie es auch bei jedem Abgeordneten wünschenswert wäre, Näheres zu seinen politischen Initiativen etc. zu erfahren, aber qualitativ über dem Niveau eines echten Stubs ist der Artikel bereits. --Amberg (Diskussion) 19:04, 5. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Die Position eines Bundesrichters in den USA ist nach unseren RK aber nunmal nicht relevant und das ist auch richtig so, wird im Übrigen aber ohnehin dort erörtert. Wenn die BRD klagt oder verklagt wird, geschieht das hierzulande im Grundsatz vor den Landgerichten. Daraus will niemand die Relevanz der Richter ableiten und selbst wenn ein Richter ein politisch brisantes Urteil gefällt hat, ist zunächst nur das Urteil und nicht der Richter relevant. Auch aus dem Fakt der Zuständigkeit für die Ernennung, lässt sich nichts gewinnen. Das ist zunächst nur eine Frage von demokratischer Legitimation und instanzieller Zuständigkeit (vgl. für Deutschland Richterwahlausschuss). Man wird also eine gewisse breitere Rezeption oder Wirkungsgeschichte gerade der Person fordern müssen. Daran scheitern viele (sicher nicht alle!) US-Bundesrichter. Wenn sich derartiges für Cambridge nicht nachweisen lässt - und immerhin steht der Artikel seit Wochen in den Löschkandidaten, ohne dass etwas hätte vorgebracht werden können, dann ist der gute Mann eben für eine Enzyklopädie nicht relevant. Hier ist also auch nach Wochen die Relevanz nicht dargestellt worden, wohl weil das in diesem Fall auch einfach nicht möglich ist. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:45, 5. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Dass das bei den RK diskutiert wird, weiß ich, und Du weißt, dass ich mich da, wie oben erwähnt, auch geäußert habe. Die RK sind natürlich dringend überarbeitungsbedürftig, da sie eben auf Deutschland zugeschnitten sind und die Situation in den USA mit dem ganz anderen Rechtssystem (und politischen System und Gesellschaftssystem) nicht annähernd adäquat erfassen. Vermutlich gilt das für zahlreiche andere Länder, in deren Systemen ich mich nicht so gut auskenne, auch. Der von Dir angeführte Artikel Richterwahlausschuss zeigt doch schon die völlige Unterschiedlichkeit des Berufungsverfahrens in Deutschland zu den USA. Und nach den RK sind ja nicht einmal die Federal Appeals Court Judges automatisch relevant, was komplett lächerlich ist.
Bzgl. Judge Cambridge sei z. B. auf den Nachruf im Lincoln Journal Star verwiesen, in dem es laut Google-Trefferanzeige heißt: "judge declared Nebraska's death penalty statute unconstitutionally vague". Das lässt schon die Dimensionen erkennen, um die es geht. Leider wird das Öffnen des Artikels aus Ländern der EU, wie bei so vielen US-Zeitungsseiten, derzeit wegen der Datenschutz-Grundverordnung nicht ermöglicht, so dass er auch nicht für den Artikel genutzt werden kann. --Amberg (Diskussion) 20:49, 5. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Zusatzbemerkung: Damit ist auch der Punkt berührt, den Matthiasb oben auch schon angesprochen hat: "da es in den USA keine gesonderte Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, kann jeder Bundesrichter quasi allein ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, solange kein höheres Gericht anderweitig entscheidet." --Amberg (Diskussion) 22:48, 5. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Das mag ja alles sein, insbesondere dass ein Federal Judge ein Gesetz für verfassungswidrig erklären KANN. Die Frage ist aber: HAT er das getan und hat er deshalb eine breitere Rezeption erfahren oder eine eigene Wirkungsgeschichte entfaltet, die einen Eintrag über ihn in einem allgemeinen Lexikon berechtigt? Das gilt es darzustellen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:56, 5. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
  • Dass er kann, ist ein weiteres Argument für die generelle Relevanz. Mir ist sowieso schleierhaft, wie Kenner der Situation in den USA die bezweifeln können. In der englischsprachigen Wikipedia steht das ja auch nicht zur Debatte. Ich habe den Eindruck, dass manche hier einfach viel zu sehr vom DACH-Raum her denken. Und das war leider auch bei der Formulierung der RK in diesem Punkt der Fall.
  • Was "Eintrag […] in einem allgemeinen Lexikon" betrifft, so hat sich dieses allgemeine Lexikon schon seit langem dahin entwickelt, das sehr viel weiter zu fassen als allgemeine Lexika das sonst taten (was Du im Bereich der Wissenschaftler ja durchaus zu befürworten scheinst und sogar ausdehnen möchtest). Fußballspieler mit einer Minute Drittligaeinsatz, Pornodarsteller mit Erotixxx Award, Kameraleute bei einem Film, der auf einem Filmfestival gezeigt wurde, usw. findest Du in klassischen allgemeinen Lexika auch selten. Dasselbe gilt sogar für Hinterbänkler in der Nebraska Legislature.
  • Dass Cambridge hat, habe ich doch oben zitiert. Dass ich den Artikel hierzulande nicht einsehen und damit auch nicht für unseren Artikel nutzen kann, ist nicht meine Schuld. --Amberg (Diskussion) 23:48, 5. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich wundere mich über den Umfang dieser Diskussion, die komplett im Abstrakten verläuft und den konkreten Artikel kaum selbst in den Blick nimmt. Zur Klärung der Sache trägt das wenig bei. Ein politisches Urteil von Cambridge kann im Einzelfall vielleicht enzyklopädische Relevanz begründen, zumindest wenn es zu einer breiteren Rezeptionsgeschichte geführt hat. Es kann ja auch sein, dass Cambridgeein solches Urteil irgendwann einmal gefällt hat. Davon lese ich im Artikel aber nichts! Es genügt nicht, wennsich die Relevanz aus irgendwelchen, überdies nicht einsehbaren Internetressourcen ergibt. Die Relevanz muss im Artikel selbst dargestellt sein. Das ist offenkundig nicht der Fall. Ein Verzeichnis US-Amerikanischer Richter ist ein Personenverzeichnis, kein allgemeines Lexikon. Das kann man nun einmal drehen und wenden wie man will. Auch in Deutschland gibt es solche Verzeichnisse, ohne dass jeder darin eingetragene enzyklopädisch relevant würde. Wer diesen Gedanken zu Ende denkt, müsste auch jeden Rotarier für relevant halten, weil er im Mitgliederverzeichnis des Rotarierclubs erwähnt ist. Der Vergleich mit Wissenschaftlern hinkt, weil diese meist eine breitere Rezeptionsgeschichte entfalten. Dass Drittliga-Fußballer, unbedeutende Pornosternchen, Hinterbänkler etc. hier aufgenommen werden, spricht nicht für die Aufnahme auch noch von Bundesrichtern, sondern für eine restriktivere Umgestaltung der Relevanzkriterien. KeinArgument ist schließlich, dass in EN-Wikipedia alle US-Bundesrichter einen Artikel haben. Dort gilt alles als relevant, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Dass die RK zu sehr vom DACH-Raum her gedacht sind, ist im Übrigen auch unzutreffend. Dort findet sich ein generelles und abstraktes System zur Beurteilung von Amtsträgern weltweit. In dieses System fügen sich auch die RK für Richter hervorragend ein. Das zeigt sich allein schon daran, dass das Abstellen auf „oberste Bundesgerichte“ für Deutschland praktisch überflüssig ist. Hier sind nämlich nahezu alle Bundesgerichte oberste Bundesgerichte (Ausnahme Truppendienstgericht, an das man bei der Formulierung der RK aber nicht gedacht hat). Die formalen RK sind deshalb nicht erfüllt. Es bleibt beim allgemeinen Relevanzkriterium, wonach die Relevanz dargestellt werden muss. Das ist in diesem Artikel nicht geschehen, weshalb er zu löschen ist. --141.2.30.54 10:42, 8. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ganz im Gegenteil, werter Benutzer von der Uni Frankfurt: Die Tatsache, dass durch die Formulierung in Deutschland sämtliche Bundesrichter (mit Ausnahme derer an Truppendienstgerichten), also an aktuellen Bundesrichtern jeweils mehrere hundert, als automatisch relevant gelten (so dass ein Artikel wie Ulrike Brune zu Recht unbeanstandet bleibt und ein Artikel wie Jeß Andersen lediglich mit einem Lückenhaft-Baustein bedacht wird), in den USA aber an aktuellen Bundesrichtern jeweils nur die neun (!) am Supreme Court, zeigt, dass die RK völlig von den deutschen Verhältnissen her gedacht sind.
Wer ernsthaft glaubt, in den USA seien aktuell nur jeweils neun Bundesrichter so wichtig wie in Deutschland aktuell jeweils hunderte, hat entweder den Unterschied der Systeme nicht im Ansatz verstanden, oder ist schlicht antiamerikanisch. --Amberg (Diskussion) 13:59, 8. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Nein, der hat den Unterschied zwischen den Systemen gerade verstanden und betont die generelle Relevanz nur der Richter, die relevant sind. Cambridge ist als Bezirksrichter ein kleines Lichtchen. Die Bezirksgerichte sind immer zuständig, wenn es um US-Bundesrecht geht; ansonsten sind die Gerichte der jeweiligen Courts zuständig. Das ist nichts, was irgendwie enzyklopädische Relevanz begründet. Das heißt übrigens nicht, dass alle Bezirksrichter unrelevant und deshalb nur 9 Bundesrichter in den USA relevant wären. Es heißt nur, dass man bei diesen 9 immer von Relevanz ausgehen kann, während man bei den anderen die Relevanz eben darstellen muss. Automatisch relevant sind übrigens auch die Chiefs der jeweils obersten Gerichte der States. --141.2.163.11 16:02, 10. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Es sind sogar sämtliche Richter der State Supreme Courts automatisch relevant, als Mitglieder von (Landes-)Verfassungsgerichten. Bin ich mit einverstanden, aber dann nicht sämtliche US-Bundesrichter auch für relevant zu erklären, halte ich für widersinnig.
Ein Beispiel: en:Thomas Michael Shanahan wurde 1993 von Präsident Bill Clinton zum Richter am United States District Court for the District of Nebraska ernannt und vom Senat der Vereinigten Staaten bestätigt. Er amtierte dort aktiv bis 2004, also viele Jahre parallel mit Cambridge, im Gegensatz zu diesem jedoch nie als Chief Judge. Wenn man so will, war Cambridge jahrelang sein Chef. Ein Artikel zu Shanahan, von derselben Qualität wie der zu Cambridge, ohne Nennung spezifischer Fälle, bliebe bei uns aber unangefochten, weil Shanahan vor dem Karrieresprung seiner Ernennung zum Bundesrichter ein vom Gouverneur von Nebraska ernannter Richter am Nebraska Supreme Court war. Die Reihenfolge zeigt aber doch schon, dass die Stellung des United States District Court Judge als die höherrangige betrachtet wird. Dementsprechend erwähnt der Shanahan-Artikel in der englischsprachigen Wikipedia, bei dem man doch vermuten kann, dass die Autoren das gesellschaftliche und politische System der USA etwas kennen dürften, in der Einleitung nur die Stellung als Bundesrichter als das höchste Amt, das er innehatte.
Nein, die vom Präsidenten ernannten Article III Judges, auch auf der Ebene der Federal District Courts, sind im System der USA keine "kleinen Lichtlein". Sie sind wesentlicher Teil des judicial branch of the federal government of the United States und haben eine hohe gesellschaftliche Stellung. Für einen langjährigen Chief Judge wie Cambridge gilt das umso mehr. --Amberg (Diskussion) 01:50, 11. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ist ja mal wieder toll hier. Hättet Ihr die Mühe, die Ihr hier in die Diskussion steckt, mal verwendet, um die Relevanz von Cambridge im Artikel darzustellen, dann hätte sich der LA nicht nur zwischenzeitlich höchstwahrscheinlich erledigt, sondern der Artikel wäre zudem auszeichnungsfähig. Stattdessen gibt es eine riesen Diskussion um einen mittelklassigen Artikel, aus dem nicht hervorgeht, was an Cambridge nun so besonders ist. Traurig! --2A02:908:1A1:DC00:251D:62A7:6905:2660 07:40, 11. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
  • Ich habe ja oben erwähnt, dass etwa das Öffnen des Nachrufs mit den Informationen zu seinem Urteil über das Todesstrafen-Statut und möglicherweise anderen Fällen derzeit aus dem EU-Raum leider nicht möglich ist, sonst hätte ich diese Quelle längst genutzt. Diese Blockaden mit Bezugnahme auf die Datenschutz-Grundverordnung erschweren das Arbeiten zu US-Themen leider im Moment sehr.
  • Aber es geht im Kern ja um die Frage, ob nicht bereits der Umstand, dass er US-Bundesrichter war, die Besonderheit darstellt. Ich meine: ja. Die RK sind hier zu sehr an Deutschland orientiert und werden dem (gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen) System der USA nicht gerecht. Nach der Logik der RK wären in den USA unter den Bundesrichtern nur die jeweils neun Supreme Court Justices so bedeutend wie beispielsweise Ulrike Brune und Jeß Andersen. Selbst Brett Kavanaugh wäre es bis vor wenigen Tagen nicht gewesen. Ich schreibe das auch als derjenige, der vor Jahren die Artikel zu Sotomayor und Garland angelegt hat, bevor diese für den Supreme Court nominiert wurden (Garland erst Jahre später, und er gelangte dort bekanntlich nicht hin), damit wir eben nicht in die Situation geraten wie jetzt bei Kavanaugh, zum Zeitpunkt einer Nominierung noch keinen Artikel zu haben.
  • Ich stimme zu, dass der Cambridge-Artikel mittelklassig ist, also qualitativ ausreichend.
  • Schließlich: Wenn über einen Monat keine Entscheidung gefällt wird, sieht man auf Adminseite ja anscheinend weiteren Diskussionsbedarf ;-)
--Amberg (Diskussion) 11:39, 11. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
@Amberg, das ist so nicht ganz richtig: Die Frage ob schon der Umstand, dass er US-Bundesrichter war, eine relevanzbegründende Besonderheit darstellt, ist keine Frage einer einzelnen Löschdiskussion. Es handelt sich um eine grundsätzliche, abstrakte Frage, die derzeit hier erörtert wird. Dass es keine administrative Entscheidung gibt, wird man also allenfalls auf die dort laufende Diskussion zurück zu führen haben. Die Administratoren sind ja grundsätzlich auch gut beraten, einer dort zu treffenden Entscheidung nicht vorzugreifen. Soweit ich das sehe, hält sich das Interesse an der Frage leider eher in Grenzen. Sollte sich die Ansicht, dass alle US-Bundesrichter automatisch relevant sind, dort nicht durchsetzen und es zu keiner Änderung der RK kommen, kann hier auch nicht mit der Bundesrichtereigenschaft argumentiert werden. Dann kommt es an dieser Stelle allein noch darauf an, ob die Relevanz im Übrigen im Artikel dargestellt ist. Und da sind wir uns, denke ich, doch einig, dass dem (bislang) nicht so ist. Es sind also jedenfalls zwei Fragen zu klären:
  1. Sind US-Bundesrichter generell relevant und die jeweiligen RK anzupassen? - falls nicht
  2. ist dann William G. Cambridge als Person selbst relevant?
Ich bezweifel deshalb, dass hier eine auf die RK selbst abzielende Argumentation so viel weiter führt. Aber das sei Dir natürlich unbenommen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:58, 13. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Es ist in einem Bereich, in dem die Systeme der einzelnen Länder – einschließlich der gesellschaftlichen Position der betreffenden Personen – sich so stark unterscheiden wie im Bereich der Justiz, sehr schwierig, ja fast unmöglich, RK zu finden, die für jedes Land passgenau sind. Ich halte es aus meiner Kenntnis der Situation in den USA für wünschenswert, weiter darauf hinzuwirken, dass die (derzeit passgenau für Deutschland erstellten) RK für die USA passender formuliert werden, zumal im Moment ja nicht einmal die Federal Appeals Court Judges (Circuit Judges) abgedeckt sind, was nun wirklich völlig grotesk ist. Aber selbst wenn eine für die USA passendere Formulierung gefunden würde, wäre diese möglicherweise für Uruguay oder Indonesien (willkürliche Nennungen ohne Kenntnis der dortigen Verhältnisse meinerseits) nur bedingt brauchbar. Insofern müssen Admins bei Entscheidungen in diesem Bereich sich immer die Frage stellen, wie eine inhaltlich sinnvolle – nicht nur rein formale – Analogie bzgl. des jeweiligen Landes aussähe.
Ich habe, wie auch andere, Argumente dafür gebracht, bei US-Bundesrichtern wie Cambridge analog zu den "obersten Bundesrichtern" in Deutschland, also eben nahezu allen aktuell jeweils hunderten Bundesrichtern in Deutschland, Artikel, die qualitativ etwa dem zu Ulrike Brune entsprechen (wobei der zum Beispiel, anders als der zu Cambridge, keine Angaben darüber enthält, auf wessen Vorschlag sie berufen wurde), generell zuzulassen. Du hast, wie auch andere, dagegen argumentiert. Ich halte Cambridge nicht für weniger wichtig als Brune oder Jeß Andersen, Du schon. Letztlich wird ein Admin entscheiden müssen, welchen Argumenten er sich anschließt, es sei denn, es käme noch während der laufenden LD zu einer Umformulierung der RK, was ich für wenig wahrscheinlich halte. Eine Entscheidung gegen den Artikel wäre ein Grund, die Bemühungen um eine Neuformulierung der RK zu intensivieren, aber das ist, wie gesagt, keine leichte Aufgabe, da man eben nicht einfach reinschreiben kann, in den USA sind alle Bundesrichter relevant, weil dann Proteste kämen, warum die USA als einziges Land gesondert erwähnt werden und dieses oder jenes andere Land nicht. Ein Admin könnte aber genau das tun. Er könnte sagen, ohne eine Aussage über Uruguay oder Indonesien zu treffen, halte ich US-Bundesrichter wie Cambridge für relevant. --Amberg (Diskussion) 22:17, 13. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Die RK werden derzeit nicht erfüllt, aber die RK sind Einschlusskriterien. Insgesamt folge ich der Einschätzung von Amberg, was die analoge Anwendung der auf unsere Verhältnisse zugeschnittenen RK betrifft. Die Qualität des Artikels könnte besser sein, insbesondere fehlen Inhalte über wichtige Entscheidungen oder Rezeption. Andererseits ist POV-Pushing bei diesem Artikel nicht zu erwarten, Werbung praktisch ausgeschlossen. Daher im Zweifel für den Artikel, explizit ohne einen Präzedenzfall oder gar RK durch Adminentscheid zu schaffen. PS: Warum sich diese LD zu 45 kB ausgewachsen hat, ist mir ein Rätsel. --Minderbinder 14:46, 2. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

LAs zu Alben von Milliarden (Band) (alle erl.)

Erfüllt nicht die in WP:RK#MA angegebenen inhaltlichen Anforderungen. --109.41.130.16 10:08, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ist außerdem kein Album, sondern nur EP. SLA gestellt. --H7Mid am Nämbercher redn! 14:15, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
SLA ausgeführt. Tönjes 17:34, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Betrüger (Album) (gelöscht)

Erfüllt nicht die in WP:RK#MA angegebenen inhaltlichen Anforderungen. --109.41.130.16 10:08, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Erfüllt nicht die in WP:RK#MA angegebenen inhaltlichen Anforderungen. --109.41.130.16 10:09, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Zu allen (alle gelöscht)

Alle löschen. Wer mag, kann ja gerne Artikel dazu schreiben, evtl. auch noch innerhalb der nächsten 7 Tage, aber so sind es keine. --H7Mid am Nämbercher redn! 11:12, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich hätte einen SLA bevorzugt. Schon jetzt wurde mehr Mühe auf die "Artikel" verwandt, als sie dem Ersteller wert war. --Flossenträger 12:57, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
+1. — Guineabayer (D\m/B) 21:29, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Gemäß Antrag. --Gripweed (Diskussion) 00:16, 13. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Mammut (Gardaland) (gelöscht)

Eigenständige Relevanz über den Hauptartikel zum Typ nicht ersichtlich und nicht recherchierbar. --H7Mid am Nämbercher redn! 10:58, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Gemäß Antrag gelöscht. --Minderbinder 14:34, 2. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Flying Tiger (gelöscht)

Enzklopädische Relevanz für die Einzelinstallation über den Hauptartikel zum Typ hinaus nicht dargestellt und nicht ersichtlich. Soll zwar demnach angeblich dort die größte sein, steht aber ziemlich abseits und dürfte wohl eigenständig (im Gegensatz zum ganzen Freizeitpark) vermutlich nicht ortsbildprägend im Sinne unserer RKs sein. --H7Mid am Nämbercher redn! 11:06, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Sollten die Infos nicht besser in den Artikel des Freizeitparks integriert werden, statt nur zu löschen? Gruß --Namensknappheit (Diskussion) 10:05, 14. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Zeitüberdauernde Bedeutung geht nicht aus dem Artikel hervor. Etwaige Details können problemlos in Whirlwind (Achterbahn) oder Zoo Safaripark Stukenbrock#Achterbahnen eingearbeitet werden. --Minderbinder 14:32, 2. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Wilde Sammlung/Auswahl an Bauwerken in einer Gemeinde, ohne die Auswahlkriterien erkennen zu können. Wenn Gebäude relevant sind, können eigenständige Artikel entstehen. --89.204.135.131 09:31, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Schwerpunkt dürften die Bauten des örtl. Baumeisters Buflers sein, ergänzt um weitere markante Gebäude/Viertel (alle -auf den ersten Blick- NICHT denkmalgeschützt? sodass keine Redundanz zur Liste Baudenkmäler besteht). Für meinen Geschmack gehört sowas in ein regionales wiki, der Artikel ist aber gut gemacht (etwas ausschweifend). Wenn man etwas kürzt (Belanglosigkeiten der Ortsgeschichte..) kann man uU als Sammelartikel behalten. Der Bufler-Artikel vom selben Autor ist ähnlich breit angelegt ;-) [Weltbekannt in Weiler. loool] --Hannes 24 (Diskussion) 12:19, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wenn schon einmal du zum Behalten rätst, kann ich dem kaum etwas hinzufügen. Außer vielleicht, daß nichts an der vorgelegten LA-Begründung überhaupt ansatzweise einen Löschgrund darstellt. Ich habe die Versionsgeschichte nicht betrachtet, aber das ganze sieht mir nach einer Auslagerung aus dem Ortsartikel aus, und es ist Gang und Gebe, daß die in einem Ortsartikel vorgenommene Auswahl bei der Beschreibung von Gebäuden in dem Ort keine erkennbare Kriterien aufweist. Ob Gebäude relevant sind, was dann zur Anlage von Artikeln zu den einzelnen Gebäuden führen kann, ist ebenfalls kein Löschgrund für einen Sammelartikel. --Matthiasb – (CallMyCenter) 22:27, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Die Löschbegründung ist vom ersten bis zum letzten Satz unzutreffend. Das Auswahlkriterium ist im Einleitungsabsatz deutlich genannt, also erkennbar. Solche Sammelartikel sind genau dann erwünscht, wenn die einzelnen Gebäude wegen fehlender Relevanz nicht lemmafähig sind. Insofern LAE, da unzutreffende Löschbegründung. --Label5 (L5) 06:03, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
[post LAE: an ausgegliedert hab ich auch gedacht, im übrigen lege ich unsere Regeln streng aus (die Qualität des Artikels ist da mitentscheidend). Ich plädiere auch öfter mal für behalten ;-) lG --Hannes 24 (Diskussion) 08:58, 7. Jun. 2018 (CEST)][Beantworten]

Dieser "Preis" wurde nur vier Jahre verliehen und dann wieder eingestellt, inzwischen gibt es auch schon einen inoffiziellen Nachfolger an der Leipziger Buchmesse. Größere öffentliche Beachtung hat dieser Preis offenbar auch nie erhalten. Relevanz nach WP:RK#Literaturpreise geht aus dem Artikel nicht hervor. -- 2003:8B:6E3B:B500:4953:5274:31D3:83A6 13:03, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

einmal relevant, immer relevant, eher Behalten (es sind immerhin ein paar Blaulinks dabei) --Hannes 24 (Diskussion) 15:58, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Aus einem Blaulink wird längst kein "besonders renommierter Schriftsteller". Anders als bei Fernsehserien, wo anscheinend jeder mit Blaulink aus WP-Sicht ein "Star" ist. Relevant war dieser Preis noch nie. -- 2003:8B:6E3B:B500:4953:5274:31D3:83A6 18:03, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
also Richard David Precht ist kein Unbekannter. Der Artikel ist jetzt seit 7 Jahren hier drinnen (seit der letzten Verleihung), jetzt muss er gelöscht werden? Na schauen wir, wie ein admin entscheidet, --Hannes 24 (Diskussion) 19:19, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Behalten, das sind die Wikipedia Artikel, die beim rumstöbern Freude machen.--Christof46 (Diskussion) 21:28, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Die genannten RK werden durchaus erfüllt, auch wenn das Auslegungssache bleibt. Ich halte das Börsenblatt des deutschen Buchhandelns jedoch für renommiert genug, um den Artikel zu behalten. - Squasher (Diskussion) 06:53, 13. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Marlene Engel (bleibt)

Relevanz? Ich lese Namedropping für Veranstaltungen, bei denen sie mitgearbeitet hat, und die dann auch als Einzelnachweise und Weblinks verwendet werden, die sich aber eigentlich nicht mit ihrer Person, sondern mit den Veranstaltern/Veranstaltungen beschäftigen. Sie tritt angeblich unter dem Alias Bürgerkurator auf, ist in der Presse aber wohl unbekannt. Sie gründete angeblich eine Veranstaltung, deren Webpräsenz erst noch entstehen muss und die wohl auch sonst nicht wirklich wahrgenommen. Dann bleibt als Anhaltspunkt für Relevanz im Sinne der Wikipedia nur noch dieser eine (und einzige) Artikel. Reicht das? --Schnabeltassentier (Diskussion) 17:20, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

bleibt -- Clemens 14:11, 14. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ein wichtiges Detail macht allerdings den Unterschied: sie ist Kuratorin für die Clubbing-Schiene der Wiener Festwochen (Hyperreality etc.), die sehr wohl wahrgenommen wird (was im artikel auch dargestellt ist). -- Clemens 14:11, 14. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

@Clemen: dass die „die Clubbing-Schiene der Wiener Festwochen ” sehr wohl wahrgenommen wird, mag sein und diese relevant machen, aber was hat das mit der Rezeption oder Relevanz bzgl. Frau Engel zu tun? Bei Kuratoren im Bereich der Kunst würden wir da erfahrungsgemäß deutlich mehr erwarten, bspw. in Form von eigenen Publikation oder Rezeption.

Der Artikel beruht daher schlussendlich auf nicht mehr als einem einzigen dünnem Onlinebeitrag, der auf einer offensichtlichen POV-Seite erschien. Wenn sowas schon reicht, haben es SDler natürlich leicht... --Schnabeltassentier (Diskussion) 18:02, 15. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich habe nicht behauptet, dass der Artikel in dieser Form begeisternd ist. Aber die Wiener Festwochen sind nicht irgendein Festival und die Kuratoren dort sind nicht irgendwelche Kuratoren: sie stehen sehr wohl im Fokus der Öffentlichkeit, wenn auch weniger als Zierhofer-Kin (der Intendant). Schon im Vorfeld wurde die Neubesetzung der Kuratorenstellen thematisiert (was auch als Kurskorrektur wahrgenommen wurde), wenn die diesjährigen Festwochen vorüber sein werden, ist mit Sicherheit mehr davon zu erwarten. Allein schon von dort her kann Öffentlichkeitswirksamkeit angenommen werden. -- Clemens 21:07, 15. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Heiko Jessen (gelöscht)

"Arzt von" erzeugt keine Wikipedia-Relevanz, da hilft auch nicht das Porträt im Ärzteblatt. --Drahreg01 (Diskussion) 17:40, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

jein, es war kein normaler Patient mit einer normalen Krankheit, aber der Artikel ist eher schwach, --Hannes 24 (Diskussion) 19:13, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Deshalb gibt es ja auch einen Artikel über diesen Patienten. Und einen Artikel über die Krankheit. Aber hier geht es um den Hausarzt des Patienten, der die Pillen verschrieben hat, die den Patienten gesund gemacht haben. Und der all das getan hat, was ein Hausarzt so macht. --Drahreg01 (Diskussion) 19:50, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Erster Mensch, der AIDS geheilt hat, ist sehr wahrscheinlich relevant, aber so kaum ein Artikel. --Kenny McFly (Diskussion) 20:53, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Wenn du den Artikel über den Patienten (Timothy Ray Brown) gelesen hättest, wüsstest du, dass er wahrscheinlich kein HIV mehr hat, weil er wegen einer Leukämie eine Chemotherapie und eine Stammzelltransplantation erhalten hat. Beides erfolgte an einer Uniklinik und doch nicht durch den Hausarzt. Der hat den Patienten „betreut“. Was Hausärzte so machen. --Drahreg01 (Diskussion) 20:58, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich bin kein Mediziner. Wenn man mit einer Krebstherapie AIDS heilen kann, dann hat man immer noch AIDS geheilt. Aber da bin ich in der Tat kein Experte für. Wenn Jessen dafür verantwortlich ist, dann würde ihn das relevant machen. Wenn nicht er es war, dann ist er eben irrelevant. --Kenny McFly (Diskussion) 21:09, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
die Leistungen des Doc in dem Fall müssten dargestellt werden, was aber aus Datenschutzgründen schwierig ist? Im KH behandeln sie „nur“ die Hauptkrankheit, die Nebenkrankheiten hat sicher der Hausarzt behandelt. Ist sicher ein Grenzfall, --Hannes 24 (Diskussion) 08:52, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Und wie jeder normale Hausarzt hat er anschließend im Billo-Journal New England Journal of Medicine veröffentlicht, ein (im Artikel genanntes) Standardwerk zu HIV geschrieben und seit Jahren etliche Artikel in hochklassigen Journals veröffentlicht. --130.133.8.114 10:38, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ok. Kein normaler Hausarzt. Trotzdem überzeugt die von dir verlinkte Veröffentlichungspraxis überhaupt nicht. Die erste von dir verlinkte Veröffentlichung im NEJM ist nicht etwa peer-reviewed, sondern ein Leserbrief an die Herausgeber, Jessen ist Co-Autor des Briefs; die zweite verlinkte Veröffentlichung ebenso. Link 3 zeigt eine Veröffentlichungsliste bei Google Scholar. Die habe ich nur stichprobenartig kontrolliert. Jessen ist jeweils ein Autor unter mehreren oder unter vielen, weder der erstgenannte in der Autoren-Liste, noch der letztgenannte, noch der corresponding author oder derjenige, der auf Leserbriefe dazu antwortet. Also ist er wahrscheinlich nicht der, der den jeweiligen Artikel geschrieben hat, sondern eher einer, der Daten beigetragen hat. (Ich persönlich bin zum Beispiel zu inzwischen mehreren „Veröffentlichungen“ gekommen, indem ich als jüngster Assistenzarzt genau einmal genau einen Patienten in eine klinische Studie eingeschleust habe.) Link 4 zeigt die Veröffentlichungen der Praxis, nicht nur von H. Jessen selbst. Für die dort aufgelisteten Veröffentlichungen gilt dasselbe wie unter Link 3 (es sind eben wohl auch dieselben Veröffentlichungen. Bleibt die von dir als "Standardwerk" bezeichnete Monographie, die im Artikel offenbar mit falscher Jahreszahl angegeben ist. Unter dem Namen finde ich nur ISBN 978-1588904164, ein von Jessen herausgegebenes (nicht geschriebenes) gut 80-seitiges Heftchen als Tagungsband eines Symposiums. In der Summe sind wir damit weit, weit davon entfernt, was Wikipedia:Relevanzkriterien#Wissenschaftler fordert. Eine allgemeinere Relevanz nach Wikipedia:Relevanzkriterien#Allgemeine Hinweise zur Relevanz von Personen oder Wikipedia:Relevanzkriterien#Allgemeine Anhaltspunkte für Relevanz ist ebenfalls im Artikeltext nicht erkannbar. --Drahreg01 (Diskussion) 04:51, 8. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ein sehr aktiver Kollege, der eine Akademische Lehrpraxis der Charité leitet, und damit insgesamt vom normalen Hausarzt entfernt ist.
Als relevanzstiftend für WP nach den genannten RK gilt das aber nicht.--Hic et nunc disk WP:RM 08:32, 11. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Gemäß Diskussion gelöscht. --Minderbinder 13:51, 2. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Fenster auf Kipp (gelöscht)

Relevanzzweifel Si! SWamP 18:57, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Relevanz nicht ersichtlich. --Gripweed (Diskussion) 00:21, 13. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ghadr (bleibt)

kein Artikel. Tom (Diskussion) 19:43, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Denke schon: Wir lesen in der internationalen Fachzeitschrift Arms Control Today, Volume 46, Issue 1 ISSN 0196-125X, S. 39-40, u.d.Tit. IAEA Finds Iran Did Weapons Work: „Iran tested a medium-range ballistic missile on Nov. 21, likely violating UN Security Council Resolution 1929 for the second time since October, when Iran tested its Emad missile. (See ACT, November 2015.) [...] The missile tested in November is reported to be a Ghadr-110, a liquid-fueled missile with a range of about 2,000 kilometers. The Ghadr-110 and the Emad are variants of Iran's Shahab-3 ballistic missile.“ Das ist voll auf dem Radar, politisch höchst heikel und deshalb absolut relevant. LG --Flyingfischer (Diskussion) 21:06, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Schon am 3. Dezember 2004 war in der National Post auf Seite 16 unter dem Titel Iranians can strike europe, exiles warn: Long-range missiles could carry nuclear warheads, group says zu lesen: „The National Council of Resistance of Iran (NCRI), which has in the past given accurate information on some of Iran's nuclear facilities, said Tehran was working on missiles with a range of 2,500 to 3,000 kilometres. This would enable it to target such cities as Berlin, Rome and Athens. [...] The NCRI told reporters Iran was carrying out research, testing and making the Ghadr 101 and Ghadr 110 missiles, comparable to advanced Scud E missiles, at the Hemmat Missile Industries Complex.“ Drei Jahre später sind die Dinger da und bis heute in den Medien... --Flyingfischer (Diskussion) 21:21, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
... 31. Mai 2018 Trump’s exit from the Iran deal is a sinister move: „So the money JCPOA was supposed to generate for the betterment of the Iranian economy has been channelised to nefarious activities. Iran’s repeated attempts to convince that nuclear weapons and WMDs are against its defence doctrine have fallen on deaf ears since it has not been able to relax the rigours of the West and the Sunni majority countries as it has continued testing several missiles like the Ghadr-110, Qiam 1 and Khorramshahr ballistic missiles which raises suspicion.“. Denke das sollte und wird bleiben. LG --Flyingfischer (Diskussion) 21:25, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Shahab 3 reicht. --Tom (Diskussion) 10:38, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ne, denke nicht, genauso wenig wie Mittelstreckenrakete reicht. LG --Flyingfischer (Diskussion) 16:17, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Das Center for Strategic and International Studies behandelt Shahab 3 [1] und Emad/Ghadr [2] getrennt, aber die Artikel sind viel ausführlicher. Demnach ist auch die Weltraumrakete Safir auch eine Variante der Shahab 3. Wie auch immer, bei dem dünnen Artikel zu Ghadr könnte man die wenigen Informationen in Shahab 3 unterbringen. Sollten die Artikel ausgebaut werden, ist eine Trennung sinnvoll.--Avron (Diskussion) 17:20, 11. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Danke, passt. Damit ist die Anlage mit getrennten Artikeln korrekt. Ausgebaut wird immer: lässt sich fast nicht verhindern über die Zeit. LG --Flyingfischer (Diskussion) 21:01, 11. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Bleibt gemäß Diskussion, leicht überarbeitet, verschoben auf Ghadr-110. --Minderbinder 14:19, 2. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Mir ist nicht klar, warum er relevant sein sollte. Es bleiben zwei Bücher übrig, als Journalist dürfte ebenfalls keine Relevanz gegeben sein, auch nicht durch das Parteiamt. Dagegen fehlt völlig seine jahrelange Mitgliedschaft bei den Grünen, zeitweise sogar als Kreisvorsitzender. --HeinzWörth (Diskussion) 19:56, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Relevant als Buchautor gemäß unserer Kriterien. [3] Bitte Löschantrag zurückziehen. Danke! --DNAblaster (Diskussion) 20:22, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

S. DNB. LAE LG --Flyingfischer (Diskussion) 20:48, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Da war ich schlampig. Sorry! --HeinzWörth (Diskussion) 20:52, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

WP-Relevanz sollte nochmals überprüft werden (nicht signierter Beitrag von AF666 (Diskussion | Beiträge) 23:26, 6. Jun. 2018)

Wurde doch... Der Mann hat etliche Bücher in regulären Verlagen veröffentlicht. Flossenträger 06:40, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]