Liste der Vereinigungen mit Beteiligungsabsicht an der Bundestagswahl 2021

Nach § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes mussten Vereinigungen ihre Beteiligungsabsicht an der Bundestagswahl 2021 bis zum 97. Tag vor der Wahl (21. Juni 2021) dem Bundeswahlleiter anzeigen, sofern sie nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. 87 Vereinigungen reichten ihre Beteiligungsanzeige für die Bundestagswahl 2021 fristgerecht ein, eine weitere nach Ablauf der Frist.[1] Am 8. und 9. Juli 2021 stellte der Bundeswahlausschuss fest, welche der Vereinigungen als Parteien im Sinne des § 2 Abs. 1 Parteiengesetz anzuerkennen sind.[2] Sie können dann mit Landeslisten zur Wahl antreten, wenn sie bis zum 19. Juli 2021 ausreichend Unterstützungsunterschriften vorweisen können.

Neun Parteien waren zu diesem Zeitpunkt im Bundestag oder in einem Landtag aufgrund eigener Wahlvorschläge mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten. Sie mussten daher ihre Beteiligung nicht anzeigen und benötigen keine Unterstützungsunterschriften. Dies sind: CDU, CSU, SPD, FDP, Die Linke, GRÜNE, AfD, Freie Wähler und BVB/Freie Wähler. Der Bundeswahlausschuss hat darüber hinaus 44 Parteien mit Beteiligungsanzeige anerkannt.[3]

Vereinigungen, deren Parteieigenschaft durch den Bundeswahlausschuss abgelehnt wurde, können nach § 18 Abs. 4a des Bundeswahlgesetzes beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung erheben. Das Bundesverfassungsgericht kann sie dann als Parteien anerkennen. Dies tat das Gericht mit Beschluss vom 22. Juli 2021 im Falle der Deutschen Kommunistischen Partei.[4] Die Beschwerden von 19 anderen Vereinigungen waren entweder unzulässig oder wurden durch das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen, weil sie unbegründet waren.[5]

Somit können 54 Parteien an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen.

Liste

Nachfolgend sind die 88 Vereinigungen mit Beteiligungsabsicht aufgelistet, von denen 45 als Parteien anerkannt wurden. Die Nummerierung folgt der Reihenfolge des Eingangs der Anzeigen.

Der Südschleswigsche Wählerverband wurde als Partei einer nationalen Minderheit anerkannt und ist somit von der Sperrklausel ausgenommen.

Kurzbezeichnung Parteiname (Zusatzbezeichnung) Parteieigenschaft
festgestellt
1 PDG Partei der Gewaltfreien Nein, formale Gründe
2 DKP Deutsche Kommunistische Partei Ja, durch Bundes­verfassungs­gericht
3 MENSCHLICHE WELT Menschliche Welt (für das Wohl und Glücklichsein aller) ja
4 Deutsche Tradition Sozial, kurz DTS Nein, formale Gründe
5 Tierschutzallianz Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz ja
6 Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung & basisdemokratische Initiative ja
7 BP Bayernpartei ja
8 DGP Die GERADE Partei nein
9 Gartenpartei Gartenpartei ja
10 HUMANWIRTSCHAFT HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI nein
11 Deutsche Konservative DEUTSCHE KONSERVATIVE ja
12 GRAL Ganzheitliches Recht Auf Leben nein
13 MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands ja
14 III. Weg DER DRITTE WEG (III. Weg) ja
15 SSW Südschleswigscher Wählerverband Ja, als Minderheiten­partei anerkannt
16 LIEBE Europäische Partei LIEBE ja
17 Bündnis C Bündnis C – Christen für Deutschland ja
18 Allianz Vielfalt Allianz für Vielfalt & Mitbestimmung nein
19 UNABHÄNGIGE UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie ja
20 APPD Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands Nein, formale Gründe
21 Die Humanisten Partei der Humanisten ja
22 SLAM – Gruppe Nein, formale Gründe
23 dieBasis Basisdemokratische Partei Deutschland ja
24 DFU Deutsche Friedensunion nein
25 Volt Volt Deutschland ja
26 SU SustainableUnion Nein, formale Gründe
27 DHD Das Haus Deutschland nein
28 MenschenRechte 100pro nein
29 Undeutscher Verein Nein, formale Gründe
30 Die Natürlichen e.V. nein
31 Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ ja
32 AlphaHHP AlphaHHP – gesundheitspolitische Partei für Deutschland in Europa nein
33 Team Todenhöfer Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei ja
34 ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei ja
35 AUFBRUCH C AUFBRUCH C – christliche Werte für eine menschliche Politik Nein, formale Gründe
36 Partei Aktive Demokraten nein
37 BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität ja
38 PPP Praktiker Partei nein
39 LD Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen ja
40 Rentner Bündnis der Generationen – Rentner und Familie - nein
41 SOLIDARITÄT Partei aufgelöst
42 WiR2020 WiR2020 ja
43 DVB Das Volk bestimmt nein
44 FAMILIE Familien-Partei Deutschlands ja
45 Gesundheitsforschung Partei für Gesundheitsforschung ja
46 DEGP DEUTSCHE GERECHTIGKEITS PARTEI nein
47 BÜNDNIS21 diePinken/BÜNDNIS21 ja
48 ZENTRUM Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 nein
49 SVP Sächsische Volkspartei nein
50 PIRATEN Piratenpartei Deutschland ja
51 V-Partei³ V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer ja
52 DiB DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ja
53 NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands ja
54 SGV SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung ja
55 ZRSD Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland Nein, formale Gründe
56 PdF Partei des Fortschritts ja
57 DEUPROLIGA Deutsche Protestantische Liga nein
58 B* bergpartei, die überpartei (ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken) ja
59 Die Grauen Die Grauen – Für alle Generationen ja
60 1e1w One Europe One World Nein, formale Gründe
61 DGP Die Germanische Partei für Frauen, Rechtsstaat, Naturschutz, Kinderförderung und demokratischer Liebe Nein, formale Gründe
62 Graue Panther Graue Panther ja
63 THP Thüringer Heimatpartei ja
64 LKR Liberal-Konservative Reformer ja
65 SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale ja
66 Volksabstimmung Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung (Politik für die Menschen) ja
67 SOLIDARITÄT nein
68 du. Die Urbane. Eine HipHop Partei ja
69 BÜRGERBEWEGUNG Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel ja
70 BIG Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit nein
71 LfK >> Partei für Kinder, Jugendliche und Familien <<  – Lobbyisten für Kinder – ja
72 REP DIE REPUBLIKANER Nein, formale Gründe
73 JESUSPARTY – PARTEI DES EVANGELIUMS Nein, formale Gründe
74 DM Deutsche Mitte (Politik geht anders…) ja
75 LOS Die Losfraktion Nein, formale Gründe
76 KlimalisteBW Klimaliste Baden-Württemberg ja
77 sonstige DIE SONSTIGEN (X) ja
78 GFA Grundeinkommen für Alle nein
79 Kaipartei KaiPartei Nein, formale Gründe
80 NIU NIUp Nein, formale Gründe
81 AZ Allianz Zukunft nein
82 Team Todenhöfer Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Landesverband Saarland) Nein, formale Gründe
83 DIE NEUE MITTE (Zurück zur Vernunft) Nein, formale Gründe
84 Wir2020 Wir2020 ja
85 KSP Klimaschutzpartei Nein, formale Gründe
86 rund für den Rechtsstaat und NEUE DEMOKRATIE nein
87 ACP ACP – die Nicht-Partei Beteiligungsanzeige zurückgezogen
88 Die Haie – Partei mit Biss! Beteiligungsanzeige nicht fristgerecht

Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht

Von den 42 nicht zugelassenen Vereinigungen legten 18 fristgerecht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.[6] Das Gericht musste bis zum 59. Tag vor der Wahl, also dem 29. Juli 2021, über die Beschwerden entscheiden.[7]

Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt insbesondere die Nichtanerkennung und die Beschwerde der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Der Bundeswahlausschuss hatte entschieden, dass die DKP die Rechtsstellung als Partei verloren habe, da sie sechs Jahre in Folge ihre Rechenschaftsberichte nicht fristgerecht eingereicht hatte.[8] Damit war die DKP erstmals seit ihrer Gründung 1968 nicht zur Wahl zugelassen. Das Bundesverfassungsgericht gab der DKP mit Beschluss vom 22. Juli 2021 Recht und erkannte diese als Partei an.[4]

Vier Beschwerden wurden zurückgewiesen. Dies waren die Beschwerden der „Die Natürlichen“, die nicht die ernsthafte Mitwirkung an der politischen Willensbildung erkennen lassen, sowie der Deutschen Zentrumspartei, der Republikaner und der Losfraktion; bei den Letzteren beiden wurde die formale Zurückweisung der verspäteten schriftlichen Beteiligungsanzeige bestätigt.

15 Beschwerden wurden nicht angenommen. Die Beschwerden der Jesusparty, ZRSD, Allianz Zukunft, Rentner, KaiPartei, Allianz Vielfalt und GRAL genügten nicht den Begründungsanforderungen, die beiden Letzteren mangels ordnungsgemäßer Vertretung. Aktive Demokraten, APPD, GFA, KSP, Undeutscher Verein, Menschenrechte 100pro und DFU hatten ihre Beschwerden nicht fristgerecht eingereicht. Die Beschwerde der BIG wurde zurückgewiesen, weil diese am 8. Juli 2021 ihre Beteiligungsanzeige zurückgezogen hatte.[4]

Siehe auch

Weblinks

Erste Sitzung des Bundeswahlausschusses für die Bundestagswahl 2021:

Einzelnachweise

  1. Bundestagswahl 2021: 87 Parteien und politische Vereinigungen haben Beteiligung angezeigt - Der Bundeswahlleiter. Abgerufen am 2. Juli 2021.
  2. Bundestagswahl 2021: Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien - Der Bundeswahlleiter. Abgerufen am 5. Juli 2021.
  3. 53 Parteien können an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen - Der Bundeswahlleiter. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  4. a b c Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 8/21. In: bundesverfassungsgericht.de. 27. Juli 2021, abgerufen am 27. Juli 2021.
  5. Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. In: bundesverfassungsgericht.de. 27. Juli 2021, abgerufen am 27. Juli 2021.
  6. Berliner Kurier: DKP kämpft um Zulassung zur Bundestagswahl. Abgerufen am 15. Juli 2021 (deutsch).
  7. Nichtzulassung zur Bundestagswahl DKP zieht vor das Bundesverfassungsgericht. In: spiegel.de. 15. Juli 2021, abgerufen am 21. Juli 2021: „Neben der DKP haben nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichts auch die ebenfalls abgelehnten Republikaner, die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD), die Klimaschutzpartei (KSP) und die Jesusparty Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.“
  8. DER SPIEGEL: Bundestagswahl: DKP wird nicht zugelassen – und vermutet politische Motive. Abgerufen am 15. Juli 2021.