Liste der Naturdenkmale in Weißenborn/Erzgeb.

Die Liste der Naturdenkmale in Weißenborn/Erzgeb. nennt die Naturdenkmale in Weißenborn/Erzgeb. im sächsischen Landkreis Mittelsachsen.

Definition

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

Naturdenkmale

Link zu einem Kartenansichtstool, um Koordinaten zu setzen.

BildBezeichnungLageBeschreibungDatumNummer

mehr Fotos | Fotos hochladen
Blut-Buche in Weißenborn
 
Weißenborn
(50° 52′ 16,8″ N, 13° 24′ 3,4″ O)
Blutbuche – Fagus sylvatica purpurea8. Dezember 2005[1]ND 049



mehr Fotos | Fotos hochladen
Eiche in Weißenborn
 
Weißenborn
(50° 52′ 19″ N, 13° 24′ 2,4″ O)
Eiche – Quercus robur8. Dezember 2005[1]ND 050


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBWHimmelschlüsselwiese bei Weißenborn
 
Weißenborn/Erzgebirge
(50° 51′ 26,4″ N, 13° 23′ 41,8″ O)
FND11.01.1990[2]fg: 067


Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBWFlussinsel der Freiberger Mulde im Rosinenbusch
 
Weißenborn
(50° 53′ 24,1″ N, 13° 22′ 58,8″ O)
FND7.12.2005[3]fg: 094

Einzelnachweise

  1. a b Verordnung des Landkreises Freiberg zur Festsetzung von Naturdenkmalen im Landkreis Freiberg vom 8. Dezember 2005
  2. Beschluss des Rates des Kreises Freiberg vom 11.01.1990
  3. Verordnung des Landkreises Freiberg vom 07.12.2005