Liste der Bodendenkmäler in Kirchheim (Unterfranken)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Kirchheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Kirchheim

LageObjektAkten-Nr.Bild
(Standort)Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6324-0002BW
(Standort)Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0005BW
(Standort)Siedlung der Hallstattzeit.D-6-6325-0073BW
(Standort)Teilweise verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0075BW
(Standort)Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0076BW
(Standort)Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0077BW
(Standort)Siedlung der älteren Latènezeit.D-6-6325-0082BW
(Standort)Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0159BW
(Standort)Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0160BW
(Standort)Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0161BW
(Standort)Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0162BW
(Standort)Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0163BW
(Standort)Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0164BW
(Standort)Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen ehem. Synagoge von Kirchheim.D-6-6325-0172BW
(Standort)Körpergräber des Endneolithikums.D-6-6325-0175BW
(Standort)Siedlung der jüngeren Latènezeit.D-6-6325-0181BW
(Standort)Siedlung der Urnenfelderzeit.D-6-6325-0182BW
(Standort)Brand- und Körpergräber der Hallstattzeit.D-6-6325-0184BW
(Standort)Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0187BW
(Standort)Siedlung der Urnenfelderzeit oder der Hallstattzeit.D-6-6325-0198BW
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)Siedlung der späten Hallstattzeit und der frühen Latènezeit.D-6-6325-0204
(Standort)Siedlung der Hallstattzeit.D-6-6325-0205BW
(Standort)Siedlung der Urnenfelderzeit oder der Hallstattzeit.D-6-6325-0211BW
(Standort)Siedlung der Hallstattzeit oder der Latènezeit.D-6-6325-0212BW
(Standort)Siedlung des Mittelneolithikums.D-6-6325-0216BW
(Standort)Archäologische Befunde im Bereich der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kath. KircheD-6-6325-0222BW
(Standort)Untertägige Teile der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kath. Pfarrkirche St. StephanD-6-6325-0224BW
(Standort)Siedlung der Metallzeiten.D-6-6325-0295BW
(Standort)Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0296BW
(Standort)Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0297BW
(Standort)Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung.D-6-6325-0298BW
(Standort)Siedlung des Mittelneolithikums.D-6-6325-0299BW
(Standort)Siedlung der Metallzeiten.D-6-6325-0300BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.