Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 1971

1967Landtagswahl 19711975
(Stimmen in %)
 %
60
50
40
30
20
10
0
50,0
40,5
5,9
2,7
0,9
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 1967
 %p
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
+3,3
+3,7
−2,4
−4,2
−0,3
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
e 1967: Ergebnis der DFU
Sitzverteilung nach der Wahl 1971
   
Insgesamt 100 Sitze
Sitzverteilung ab Oktober 1972
   
Insgesamt 100 Sitze
Wahlplakat der CDU

Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 1971 fand am 21. März statt. Großer Wahlsieger war die von Ministerpräsident Helmut Kohl geführte CDU, die die absolute Mehrheit errang und fortan allein regierte. Die bis dahin mitregierende FDP musste in die Opposition gehen. Die NPD scheiterte an der Fünf-Prozent-Hürde und war fortan nicht mehr im Landtag vertreten. Die SPD, die erstmals mit Wilhelm Dröscher als Spitzenkandidaten antrat, ging ebenso wie die CDU gestärkt aus der Wahl hervor, konnte sich jedoch mit ihrem Anspruch, die CDU abzulösen, nicht durchsetzen.

Ausgangslage

Einer Koalition von CDU und FDP standen SPD und NPD als Oppositionsparteien im Parlament gegenüber. Ministerpräsident war bis 1969 Peter Altmeier, danach Helmut Kohl.

Wahlergebnis

Landtagswahl am 21. März 1971

Wahlberechtigte: 2.584.585

Wähler: 2.052.908 (Wahlbeteiligung: 79,43 %)

Gültige Stimmen: 2.026.372
Ungültige Stimmen: 26.536 (1,29 %)

Partei Stimmen Anteil
in %
Sitze
1972
Sitze
1971
Sitze
1967
CDU 1.012.847 49,98 52 53 49
SPD 821.350 40,53 42 44 39
FDP 120.444 5,94 6 3 4
NPD 53.882 2,66 8
DKP 17.849 0,88
Total 2.026.372 100 100 100

Die ursprüngliche Sitzverteilung war: CDU 53 Sitze, SPD 44 Sitze, FDP 3 Sitze. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1972, mit dem das Landeswahlgesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde[1], erhielt die FDP drei zusätzliche Sitze, während die SPD zwei Sitze und die CDU einen Sitz verlor.

Liste der Mitglieder des Landtages Rheinland-Pfalz (7. Wahlperiode)

Siehe auch

Weblinks

Commons: Rhineland-Palatinate state election 1971 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 34,81)