Gerichtsbezirk Montona

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Montona
(slowenisch: Motovun)
(kroatisch: Montovun)
Basisdaten
KronlandMarkgrafschaft Istrien
BezirkParenzo
Sitz des GerichtsMontona (Motovun)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht Rovigno
Fläche310,19 km2
(1910)
Einwohner21.608
Aufgelöst1919
Abgetreten anItalien


Der Gerichtsbezirk Montona (italienisch: distretto giudiziario Montona; slowenisch: občina židovska Motovun, kroatisch: kotarsko satničtvo Motovun) war ein dem Bezirksgericht Montona unterstehender Gerichtsbezirk in der Markgrafschaft Istrien.

Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im nördlichen Istrien bzw. im heutigen Kroatien. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an Jugoslawien und ist heute Teil der Gespanschaft Istrien in Kroatien.

Geschichte

Um 1850 wurde in Istrien so wie im gesamten Kaisertum Österreich die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelöst. In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Montona geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Rovigno, das wiederum dem Oberlandesgericht Triest, das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Istrien bzw. Triest sowie Görz und Gradisca vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Montona.

Der Gerichtsbezirk Montona bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Buje und Parenzo (Poreč) den Bezirk Parenzo.[3] Der Gerichtsbezirk Montona wies 1869 eine Bevölkerung von 15.068 Personen auf.

Bis 1910 wuchs die Einwohnerzahl auf 21.608 an, davon hatten 11.004 Personen Italienisch (50,9 %) als Umgangssprache angegeben, 8.603 sprachen Kroatisch (39,8 %), 1.839 Slowenisch (8,5 %) und 21 Deutsch (0,1 %). Der Bezirk umfasste zuletzt eine Fläche von 310,19 km² bzw. vier Gemeinden.

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Montona zur Gänze Italien zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet des ehemaligen Gerichtsbezirks an Jugoslawien und ist seit 1991 Teil der Republik Kroatien.

JahrEin-
wohner
Deutsch-
sprachige
Italienisch-
sprachige
Slowenisch-
sprachige
Kroatisch-
sprachige
186915.068
188016.4741410.4811.2374.674
189018.182410.3858886.703
191021.6082111.0041.8398.603

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Montona umfasste Ende Februar 1918 die vier Gemeinden Montona (Motovun), Portole (Oprtalj), Visignano (Višnjan) und Visinada (Vižnada).

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 […]“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Orts-Repertorium von Triest und Gebiet, Görz, Gradisca und Istrien. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1873
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1885
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium des Österreichisch-Illyrischen Küstenlandes. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1894
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)