Reichskirchensystem

Reichskirchensystem ist die Bezeichnung für die unter Otto I. (936-973) zur Festigung des Reichs gegenüber dem Erbgang weltlicher Fürsten einsetzende Vergabe von Reichslehen und Reichsämtern an den Klerus. Dadurch wurde die Reichskirche Bestandteil des Staatsgefüges. Diese erste Reorganisation der karolingischen Reichsgründung bei gleichzeitiger Loslösung von byzantinischer Oberhoheit wird von Historikern als Ottonisch-salisches Reichskirchensystem bezeichnet.

Beispeilhaft für diese im Investiturstreit mündende verfassungsrechtliche Entwicklung sind naturgemäß die Kronländer der Salier und Ottonen selbst,[1] am deutlichesten jedoch bei der Gründung des Bistums Bamberg 1007 durch Kaiser Heinrich II..[2]

Die Reorganisation des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation unter Kaiser Maximilian I. 1500 führte zur Herausbildung der Reichskreise, wonach die weltlichen und geistichen Herrschaften gemäß der sogenannten Reichsmatrikel dem Reichsheer Soldaten zu Pferd und zu Fuß zu stellen hatten. Im Fränkischen Kreis war beispielsweise das Bistum Bamberg 30 zu Roß und 182 zu Fuß (bis 1677) bzw. einen entsprechenden Geldwert verpflichtet, die Stadt Nürnberg 40 zu Roß und 250 zu Fuß.

Eine abermalige Reorganisation erfuhr das Reichskirchensystem nach dem Dreißigjährigen Krieg durch den Ausbau der Kurfürstentümer.