„Polizeiaufgabengesetz (Bayern)“ – Versionsunterschied

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| Titel=Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der Staatlichen Bayerischen Polizei
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Version vom 27. Mai 2018, 01:09 Uhr

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Begründung: teilweise POV, teilweise lückenhaft, teilweise juristisch falsch --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:38, 11. Mai 2018 (CEST)

Liebe Leser. Sie könne diesen Artikel lesen, da entschieden wurde, dass das "Polizeiaufgabengesetz (Bayern)" einen Eintrag in dieser Enzyklopädie verdient. Das Lemma "Polizeiaufgabengesetz (Bayern)" erfüllt also die Relevanzkriterien der deutschsprachigen Wikipedia. Bitte beachten Sie, dass dieses Kriterium auch dann zuträfe, wenn der nachfolgende Text keinerlei korrekten Angaben zum Thema machen würde. Welche Angaben nun korrekt sind und welche nicht, und ob es sich um eine ausgewogene Darstellung des Themas handelt, dürfen Sie ganz individuell für sich entscheiden.

Basisdaten
Titel: Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der Staatlichen Bayerischen Polizei
Kurztitel: Polizeiaufgabengesetz
Abkürzung: PAG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Bayern
Erlassen aufgrund von: Art. 30, Art. 70 GG
Rechtsmaterie: besonderes Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 16. Oktober 1954 (GVBl. S. 237)
Inkrafttreten am: 1. Dezember 1954
Letzte Neufassung vom: 24. August 1978 (GVBl. S. 561)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Oktober 1978
Letzte Änderung durch: § 1 G vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 301)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
25. Mai 2018 (§ 7 G vom 18. Mai 2018)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (BayPAG[1]) ist ein Landesgesetz des Freistaates Bayern auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts. Es wurde am 16. Oktober 1954 erlassen und am 24. August 1978 unter seiner heutigen Bezeichnung neu gefasst. Mit der Novelle vom 18. Mai 2018 wurde die Vorlage:EG-RL landesrechtlich umgesetzt.[2] Zudem wurde es an die durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Bundeskriminalamtgesetz weiterentwickelten und präzisierten Anforderungen an polizeiliche Eingriffsbefugnisse angepasst.[3]

Geschichte

Das Polizeiaufgabengesetz wurde am 16. Oktober 1954 erlassen. Normierungen der Polizeiorganisation werden separat im Polizeiorganisationsgesetz geregelt. Diese Trennung besteht bis heute fort. In materieller Hinsicht beruht das Polizeiaufgabengesetz seit seiner Neufassung im Jahre 1978 auf einem in verschiedener Hinsicht modifizierten Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes der Innenministerkonferenz.[4]

Novelle 2017

Um gefährliche Personen effektiver überwachen zu können, verabschiedete der Bayerische Landtag, unter Enthaltung der Fraktionen von BayernSPD und FWG, schon im Sommer 2017 eine Novelle des Polizeiaufgabenrechts.[5] Es sollte der Polizei erleichtern, terroristische Gefährder zu inhaftieren oder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten. Diese Änderung wurde kritisiert, weil sie entgegen den Grundprinzipien des deutschen Polizei- und Ordnungsrechts keine bestehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Voraussetzung für das polizeiliche Einschreiten mehr voraussetzt.[6] Als Gefährder wird nämlich jede Person definiert, welcher eine Straftat in näherer Zukunft zugetraut wird.

Novelle 2018

Eine Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes war aus Sicht der Staatsregierung 2018 Notwendig geworden, da es einer Neufassung der EU-Datenschutzrichtlinie inhaltlich nicht mehr gerecht geworden wäre. Die bayerische Staatsregierung (Kabinett Söder) verankerte neben dem erweiterten Datenschutz eine Reihe von zusätzlichen Kompetenzen für die Bayrische Polizei in der Gesetzesvorlage.[7] Die Novelle tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und dehnt die polizeilichen Befugnisse weiter aus:

  • Bei Gefährdung besonders wichtiger Rechtsgüter soll die Polizei noch weiter im Gefahrvorfeld einschreiten können.[8] Das Gesetz führt hierzu die bisher über das Bundeskriminalamtgesetz ausschließlich für Terrorakte vorgesehene Kategorie der „drohenden Gefahr“ generell ein und ersetzt damit durchgehend die bisherige Kategorie der „konkreten Gefahr“.[9]
  • Gefundene DNA-Spuren an Tatorten sollen auf die geographische Herkunft des Trägers untersucht werden dürfen.[8] Es soll außerdem ermöglicht werden, die anhand der DNA erschlossenen physiognomischen Merkmale des Täters für polizeiliche Täterbeschreibungen zu verwenden.[10] Generell sollen DNA-Spuren wesentlich häufiger als zuvor für Ermittlungen verwendet werden dürfen.[9]
  • Beamte von Spezialeinheiten sollen zusätzlich zu den ihnen bereits zur Verfügung stehenden Handgranaten auch weitere Sprengmittel einsetzen dürfen. Deren Einsatz soll auf das Öffnen von Gebäuden beschränkt bleiben.[11]
  • Post von Verdächtigen soll beschlagnahmt werden dürfen[12], auch bei lediglich drohender Gefahr.[9]
  • Die Polizei soll eigene V-Leute einsetzen dürfen.[12]
  • Die Polizei soll Telefone abhören dürfen und Onlinedurchsuchungen durchführen dürfen.[9]
  • Körperkameras der Polizei sollen durchgehend aufzeichnen.[9]

Gestrichen wurde die ursprünglich vorgesehene automatische Gesichtserkennung bei Überwachungsvideos.[9]

Der Bayerische Landtag stimmte am 15. Mai 2018 der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes mit den Stimmen der CSU-Merheit mit 89 zu 67 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu.[13][14]

Debatte und Kritik

Gegen die Novelle wurde z.T. vorgebracht, dass die Polizei mit Befugnissen eines Nachrichtendienstes ausgestattet werde. Maßnahmen, die bisher nur dem Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz erlaubt waren, könne künftig auch die Polizei ergreifen. Insoweit wird befürchtet, die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei verschwimme zunehmend.[12] [10] Sachverständige kritisierten im Bayerischen Landtag ferner, dass das Gesetz unverständlich sei.[12] Heribert Prantl (SZ) schrieb kurz vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes:

„Das Gesetz, das dann bundesweit als Muster gelten soll, schadet der Sicherheit im Recht. Das Gesetz ist ein Verstoß gegen das Übermaßverbot. Es gibt der Polizei Befugnisse, wie sie bisher der Geheimdienst hat. Es gibt ihr Waffen, wie sie das Militär hat. Es gibt ihr Eingriffs-und Zugriffsrechte, wie sie in einem Rechtsstaat nur Staatsanwälte und Richter haben dürfen. Das neue Polizeigesetz macht aus der Polizei eine Darf-fast-alles-Behörde.[15]

Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann verteidigt das Gesetz und hat die Proteste als eine Desinformationskampagne[16] und als „billige Stimmungsmache“ zum Wahljahr bezeichnet.[17] Er sieht in den Neuerungen des Polizeirechts mehr Sicherheit sowie eine Stärkung der Bürgerrechte und des Datenschutzes. Es habe noch nie ein entsprechendes Gesetz mit „so umfangreichen Datenschutzvorschriften und rechtsstaatlichen Garantien“ gegeben.[11]

Die Gewerkschaft der Polizei sprach sich gegen die Gesetzesnovelle aus.[18] Laut ihrem Vizevorsitzenden Jörg Radek sei das Gesetz „mit einer bürgernahen Polizei nicht mehr in Einklang zu bringen“. Es enthalte Regelungen, „die nicht dazu dienen, das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und der Polizei zu stabilisieren“ und diese seien „eher darauf angelegt, Misstrauen in den Staat zu säen“.[9] Hingegen stößt das Gesetz bei der Bezirksvertretung Niederbayern auf Zustimmung.[19] Die Deutsche Polizeigewerkschaft stuft das Gesetz als nicht weitreichend genug ein. Sie kritisiert insbesondere die Rücknahme der DNA-Auswertung sowie die ebenfalls während des Gesetzgebungsprozesses geschehene Rücknahme der Gesichtserkennung.[19]

Kritisch äußerte sich auch der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: „Das Polizeiaufgabengesetz senkt die Eingriffsschwelle für die Polizei unverhältnismäßig ab.“ [...] „Im Ergebnis werden eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen – etwa das Durchsuchen von Smartphones und Tablet-Computern – auch ohne richterliche Anordnung ermöglicht. Dies halte ich für verfassungsrechtlich nicht tragbar.“[9]

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Bayern im Bayerischen Landtag, die gegen die Gesetzesänderung votiert hatte, reichte gegen diese Novelle eine Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein.[20] Auch der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum kündigte eine Klage an.[21]

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sagte: „Das ganze Ziel ist, Opfer zu verhindern. Es ist eine reine Aufgabe für den Schutz des Lebens. Insofern ist das ein notwendiges Gesetz.“[22] Bei Fällen wie Amokläufen, Terrorangriffen oder Stalking habe die Polizei zu wenig Eingriffsmöglichkeiten. Er kündigte an, eine Kommission einzurichten, welche die Umsetzung des Gesetzes begleiten soll.[23]

Der Weiße Ring befürwortet das Gesetz, da es dem Opferschutz dienlich sei.[19]

Demonstrationen

Demonstration „NoPAG“ am 10. Mai 2018 in München

Ein NoPAG genanntes Bündnis, dem sich unter anderem SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, die „Autonome Antifa München“, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, die Gewerkschaft ver.di, das Münchner Umweltinstitut und weitere Organisationen anschlossen,[24] rief am 10. Mai 2018 zu einer Demonstration gegen das neue PAG auf. An der Veranstaltung nahmen 30.000 bis 40.000 Menschen, drei- bis viermal so viele wie ursprünglich erwartet worden waren, teil.[8][25][26][25][26] Auch in zahlreichen weiteren bayerischen Städten fanden Demonstrationen statt oder sind noch in Planung.

Literatur

  • Paul Beinhofer, Heinz Honnacker und Rudolf Samper: Polizeiaufgabengesetz (PAG) − Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei. 18., erg. u. überarb. Aufl. 2004. XVIII, 488 S., München/Stuttgart: Boorberg, 2004. ISBN 3-415-02292-7 / 3-415-02555-1 / 3-415-03378-3
  • Udo Steiner, Wilhelm Schmidbauer und Eberhard Roese: Bayerisches Polizeiaufgabengesetz und Bayerisches Polizeiorganisationsgesetz. Kommentar. Landesrecht Freistaat Bayern. München, C. H. Beck, 1999, ISBN 3-406-44868-2
  • Georg Berner, Gerd Michael Köhler und Robert Käß: Polizeiaufgabengesetz. Handkommentar. München, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 2010, 20. Aufl., 664 Seiten, ISBN 978-3782505109
  • Kay Waechter, Polizeirecht in neuen Bahnen, NVwZ 2018, S. 458–462.

Einzelnachweise

  1. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG
  2. § 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 301, PDF; 3,8 MB)
  3. Urteil vom 20. April 2016, Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09
  4. Georg Berner, Gerd Michael Köhler und Robert Käß: Polizeiaufgabengesetz. Handkommentar. München, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 2010, 20. Aufl., 664 Seiten, ISBN 978-3-7825-0510-9 (online)
  5. Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen · Verkündungsplattform Bayern. In: verkuendung-bayern.de. Abgerufen am 13. Mai 2018.
  6. Polizeigesetz: In Bayern droht bald überall Gefahr. In: Zeit Online. Abgerufen am 10. Mai 2018.
  7. Nikolaus Neumaier und Peter Kveton, Bayerischer Rundfunk: PAG im Landtag: Umstrittenes Polizeiaufgabengesetz beschlossen | BR.de. 15. Mai 2018 (br.de [abgerufen am 23. Mai 2018]).
  8. a b c Von Johannes Berthoud, Lena Deutsch und Maximilian Burkhart, Bayerischer Rundfunk: NoPAG-Demo in München: Deutlich mehr Teilnehmer bei "NoPAG"-Demo als erwartet. In: br.de. 10. Mai 2018, abgerufen am 10. Mai 2018.
  9. a b c d e f g h Sicherheit: Neues Polizeigesetz in Bayern wird verabschiedet – Das sind die Regelungen, Berliner Zeitung vom 14. Mai 2018; Zugriff am 16. Mai 2018
  10. a b Peter Mühlbauer: Bayerische Polizei darf künftig auch ohne Verdacht auf konkrete Straftaten im Internet ermitteln. In: heise.de. Abgerufen am 10. Mai 2018.
  11. a b Innenminister Herrmann zu Neuerungen im Polizeiaufgabengesetz. Bayerisches Landesportal, abgerufen am 11. Mai 2018.
  12. a b c d Ab Sommer in Bayern: Das härteste Polizeigesetz seit 1945. In: netzpolitik.org. Abgerufen am 10. Mai 2018.
  13. Nikolaus Neumaier, Peter Kveton: Umstrittenes Polizeiaufgabengesetz beschlossen. In: br.de. 15. Mai 2018, abgerufen am 23. Mai 2018.
  14. Bayerischer Landtag beschließt umstrittenes Polizeiaufgabengesetz. In: sueddeutsche.de. 2018, ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 24. Mai 2018]).
  15. sueddeutsche.de 14. Mai 2018: Bayern macht aus der Polizei eine Darf-fast-alles-Behörde (Kommentar
  16. 30.000 protestieren gegen Polizeigesetz. In: n-tv.de. 10. Mai 2018, abgerufen am 13. Mai 2018.
  17. Innenminister Herrmann zu Neuerungen im Polizeiaufgabengesetz. In: bayern.de. 10. Mai 2018, abgerufen am 13. Mai 2018.
  18. Bayern: Polizeigewerkschaft kritisiert Polizeiaufgabengesetz, Spiegel Online vom 15. Mai 2018; Zugriff am 16. Mai 2018
  19. a b c Polizeigewerkschaften geht neues Gesetz noch nicht weit genug, Bayerischer Rundfunk online, 16. Mai 2018; Zugriff am 20. Mai 2018
  20. Schwache Opposition in Bayern – Höfliche Kritik am Polizeigesetz. In: Deutschlandfunk. Abgerufen am 11. Mai 2018.
  21. Ex-Innenminister zum geplanten Polizeiaufgabengesetz in Bayern: Beispiellose sicherheitspolitische Aufrüstung stoppen, Deutschlandfunk vom 11. Mai 2018; Zugriff am 16. Mai 2018
  22. Kommission geplant: Söder hält an Polizeiaufgabengesetz fest, br.de vom 12. Mai 2018; Zugriff am 16. Mai 2018
  23. „Das Ziel ist, Opfer zu verhindern“, Bayernkurier vom 14. Mai 2018; Zugriff am 16. Mai 2018
  24. Mitgliedsorganisationen. In: nopagby.de. Abgerufen am 13. Mai 2018.
  25. a b Pia Ratzesberger: "Aber das ist so krass, da muss jeder was tun". In: sueddeutsche.de. 10. Mai 2018, abgerufen am 13. Mai 2018.
  26. a b Martin Lutz: Handgranaten für die innere Sicherheit. In: WeltN24. 11. Mai 2018, abgerufen am 13. Mai 2018.