„Liste der Baudenkmäler in Kirchdorf an der Amper“ – Versionsunterschied

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== Weblinks ==
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Version vom 22. Juli 2011, 08:22 Uhr

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Kirchdorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Pfarrkirche St. Nikolaus
ehem. Schulhaus in Wippenhausen
Pfarrhof in Wippenhausen
  • Obere Hauptstraße 6; Pfarrhof, barocker Walmdachbau, im Dachwerk bez. 1708.
  • Obere Hauptstraße 7; Kath. Pfarrkirche St. Martin, stattlicher Barockbau 1706/08; mit Ausstattung
  • Obere Hauptstraße; Mariensäule, bez. 1911.

Burghausen

  • Kath. Filialkirche St. Georg; wohl 18. Jh., Satteldachturm 1848; mit Ausstattung.

Geierlambach

  • Kapelle; erbaut 1884; mit Ausstattung; an der Hauptstraße.

Hahnbach

  • Grenzstein; des Hochstifts Freising, bez. 1762; nordwestlich im Wald.

Helfenbrunn

  • Kapelle St. Sebald; 1697; mit Ausstattung; an der Abzweigung Sünzhausen.
  • Wegkapelle; 19. Jh.; mit Ausstattung; nördlich an der Straße nach Kirchdorf.

Hirschbach

  • Kath. Filialkirche St. Pankratius; spätgotisch, auf älterer Grundlage, Turm und Sakristei 18. Jh.; mit Ausstattung.

Nörting

  • Kath. Filialkirche St. Katharina; rechteckiger klassizistischer Bau mit Fassadenturm, um 1830/35; mit Ausstattung.
  • Kath. Filialkirche St. Nikolaus, im Kern frühmittelalterlicher Saalbau mit eingezogenem Polygonalchor und angefügter Sakristei, Barockisierung nach 1704, Chorflankenturm 1848, Ausbau im 19. Jh., Erweiterung 1921; mit Ausstattung.
  • Haus Nr. 18; Ehem. Schule, neubarocker Bau von 1904.
  • Haus Nr. 21; Pfarrhof, Walmdachbau, Ende 18. / Anfang 19. Jh.

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

Bayerischer Denkmalatlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript)