„Kolonien deutscher Länder vor 1871“ – Versionsunterschied

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Nach einer kurzen florierenden Phase setzte ab 1695 ein allmählicher Niedergang der Kolonien ein. Gründe dafür lagen in den nur begrenzten finanziellen und militärischen Mitteln, über die Brandenburg-Preußen verfügte.
Nach einer kurzen florierenden Phase setzte ab 1695 ein allmählicher Niedergang der Kolonien ein. Gründe dafür lagen in den nur begrenzten finanziellen und militärischen Mitteln, über die Brandenburg-Preußen verfügte.
Der Enkel Friedrich Wilhelms, König [[Friedrich Wilhelm I. (Preußen)|Friedrich Wilhelm I. in Preußen]], hatte keinerlei persönliche Beziehungen oder Neigungen zu Marine und Kolonien und konzentrierte sich eher auf den Ausbau der [[Preußische Armee|preußischen Armee]], für die der Großteil der finanziellen Ressourcen des [[Preußen|preußischen Staates]] aufgewendet wurden. So verkaufte der König mit den [[Staatsvertrag|Staatsverträgen]] von 1717 und 1720 seine afrikanischen Kolonien an die [[Niederländische Westindien-Kompanie|Niederländische-Westindien Compagnie]] für 7.200 Dukaten und 12 „Möhren´
Der Enkel Friedrich Wilhelms, König [[Friedrich Wilhelm I. (Preußen)|Friedrich Wilhelm I. in Preußen]], hatte keinerlei persönliche Beziehungen oder Neigungen zu Marine und Kolonien und konzentrierte sich eher auf den Ausbau der [[Preußische Armee|preußischen Armee]], für die der Großteil der finanziellen Ressourcen des [[Preußen|preußischen Staates]] aufgewendet wurden. So verkaufte der König mit den [[Staatsvertrag|Staatsverträgen]] von 1717 und 1720 seine afrikanischen Kolonien an die [[Niederländische Westindien-Kompanie|Niederländische-Westindien Compagnie]] für 7.200 Dukaten und 12 „Mohren“.


Die brandenburgischen Kolonien waren:
Die brandenburgischen Kolonien waren:

Version vom 19. Mai 2014, 11:03 Uhr

Lage ehemaliger deutscher Kolonien

Die deutschen Kolonien und Schutzgebiete wurden vom Deutschen Kaiserreich am Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 aufgegeben. Deutschland war eine vergleichsweise späte und kurzzeitige Kolonialmacht. Jedoch waren die sogenannten „deutschen Schutzgebiete“ 1914 das an Fläche viertgrößte Kolonialreich nach dem britischen, französischen und russischen Weltreich. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es etwa an fünfter Stelle nach den niederländischen Kolonien.[1] Die deutschen Schutzgebiete waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets,[2] sondern es handelte sich vielmehr um überseeischen Besitz des Deutschen Reichs.

Während andere europäische Mächte bereits ab dem 15. Jahrhundert begannen, Kolonien in Übersee zu gewinnen, traten die deutschen Länder vor der Reichsgründung aus den verschiedensten Gründen kaum als Kolonialmacht in Erscheinung. Eine Ausnahme bildete Brandenburg-Preußen, das sich Ende des 17. Jahrhunderts um einen überseeischen Kolonialbesitz und Anteil am kolonialen Sklavenhandel bemühte.

Ausgewanderte Deutsche gründeten in Übersee Siedlungen, die bisweilen als „deutsche Kolonien“ bezeichnet werden.

Kolonialismus deutscher Staaten

Die Welser-Kolonie

Lage von Klein-Venedig

Die Welser-Kolonie (auch Klein-Venedig) war ein Handelsstützpunkt in Venezuela, den Karl V. dem Augsburger Patriziergeschlecht der Welser von 1528 bis 1556 verpfändet hatte. Hierbei handelte es sich allerdings nicht um eine Kolonie im staatsrechtlichen Sinne.

Hanauisch-Indien

1669 vereinbarten die Niederländische Westindien-Kompanie und die Grafschaft Hanau in einem Vertrag, dass die Grafschaft ein Gebiet von 3000 holländischen Quadratmeilen[3] zwischen Orinoco und Amazonas in Niederländisch-Guayana als Lehen erhalten sollte. Das Projekt scheiterte jedoch unter anderem an finanziellen Mitteln.

Die Kurländischen Kolonien

Das Herzogtum Kurland, ein polnisches Lehen, unterhielt kurzzeitig von 1654 bis 1659 und von 1660 bis 1693 eine Kolonie auf Tobago, genannt Neukurland. Bereits zuvor waren drei Siedlungsversuche 1637, 1639 und 1642, zuletzt mit 300 Mann, am Widerstand der Einwohner gescheitert. Das Interesse verlagerte sich daraufhin nach Afrika. 1651 bis 1661 war die Festung Fort Jacob, benannt nach Herzog Jakob, auf James Island am Gambia-Fluss in kurländischem Besitz.

Brandenburgisch-Preußische Kolonien

Im Jahr 1682 sandte Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg eine Expedition aus, um die erste brandenburgische Kolonie in Afrika zu gründen. Ein Jahr später wurde am Kap der drei Spitzen der brandenburgische rote Adler im heutigen Ghana gehisst und erste „Schutzverträge“ mit Häuptlingen abgeschlossen. Außerdem wurde der Grundstein für die Festung Groß Friedrichsburg gelegt.

Gehandelt wurde in den brandenburgischen Kolonien vor allem mit Sklaven, Gummi, Elfenbein, Gold und Salz. Für den Sklavenhandel pachtete der Kurfürst den karibischen Stützpunkt St. Thomas von Dänemark.

Nach einer kurzen florierenden Phase setzte ab 1695 ein allmählicher Niedergang der Kolonien ein. Gründe dafür lagen in den nur begrenzten finanziellen und militärischen Mitteln, über die Brandenburg-Preußen verfügte. Der Enkel Friedrich Wilhelms, König Friedrich Wilhelm I. in Preußen, hatte keinerlei persönliche Beziehungen oder Neigungen zu Marine und Kolonien und konzentrierte sich eher auf den Ausbau der preußischen Armee, für die der Großteil der finanziellen Ressourcen des preußischen Staates aufgewendet wurden. So verkaufte der König mit den Staatsverträgen von 1717 und 1720 seine afrikanischen Kolonien an die Niederländische-Westindien Compagnie für 7.200 Dukaten und 12 „Mohren“.

Die brandenburgischen Kolonien waren:

  1. Groß Friedrichsburg (im heutigen Ghana), Kolonie 1683 bis 1718
  2. Arguin (im heutigen Mauretanien), Kolonie 1685 bis 1721
  3. St. Thomas (Karibik, heute zu den Amerikanischen Jungferninseln gehörig), brandenburgisches Pachtgebiet in Dänisch-Westindien 1685 bis 1720
  4. Krabbeninsel (Karibik, heute zu Puerto Rico gehörig), brandenburgische Annexion in Dänisch-Westindien 1689 bis 1693
  5. Whydah (im heutigen Benin), brandenburgischer Stützpunkt um 1700 (nur eine Ansammlung von Lagerhäusern, im selben Ort hatten auch Briten und Niederländer einen Stützpunkt)

Österreichische Kolonien

Da die habsburgischen Kronlande vor 1804 kein eigenes Kaisertum darstellten, waren auch die österreichischen Kolonien in Asien und Afrika formal Kolonien eines Landes des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Kolonialismus zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches (1871 bis 1918)

Kolonien und Schutzgebiete des Deutschen Kaiserreiches

In den Jahren 1884 und 1885 schloßen deutsche Reisende in Südwest- und Ostafrika rechtlich zweifelhafte „Schutzverträge“ ab, die gleichwohl durch die Anerkennung der deutschen Reichsregierung offiziellen Status erlangten. Zudem ließ das Deutsche Reich auf Betreiben von Unternehmern Gebiete in Westafrika und im Pazifik direkt „unter Schutz stellen“. Mehreren Gebieten wurde dieser Status jedoch verwehrt oder bald wieder entzogen. Auch nach 1885 kam es zu Grenzabkommen und Gebietsabtretungen bzw. -verpachtungen, die im Falle von Kiautschou und Samoa weitere Kolonien begründeten.

Gebietserwerbungen mit Schutzbriefen

Kolonien in Afrika (1914)
Kolonien und Einflusszonen in Ostasien und Ozeanien um 1914
  1. Deutsch-Südwestafrika (hervorgegangen aus dem Lüderitzland), 1884 bis 1919, erworben durch Franz Adolf Eduard Lüderitz (heute Namibia, Südrand des Caprivi-Zipfels an Botswana)
  2. Deutsch-Westafrika, erworben oder bestätigt durch Gustav Nachtigal
    1. Togoland, 1884 bis 1919 (ab 1905 Togo genannt, heute Togo, Ghana-Ostteil)
    2. Kamerun, 1884 bis 1919, bestehend aus Alt- und Neukamerun (heute Kamerun, Nigeria-Ostteil, Tschad-Südwestteil, Zentralafrikanische Republik-Westteil, Republik Kongo-Nordostteil, Gabun-Nordteil)
    3. Kapitaï und Koba, von der Handelsgesellschaft “Deutsch-Afrikanisches Geschäft” des Kaufmanns Friedrich Colin 1884 erworbene Ansprüche auf Teile des späteren Französisch-Guinea, aber deutscher Verzicht zugunsten Frankreichs 1885
    4. Mahinland, durch G. L. Gaiser erworbenes, östlich von Lagos gelegenes Gebiet an der westafrikanischen Küste, das am 11. März 1885[4] unter deutschen Reichsschutz gestellt wurde, jedoch bereits am 24. Oktober 1885 an England abgetreten wurde[5][6]
  3. Deutsch-Ostafrika, 1885 bis 1919, erworben durch Carl Peters (heute Tansania, Ruanda, Burundi, Kionga-Dreieck in Mosambik)
  4. Deutsch-Witu, 1885 bis 1890, erworben durch die Gebrüder Gustav und Clemens Denhardt (heute südliches Kenia)
  5. Deutsch-Somaliküste, 1885 bis 1888, Ansprüche erworben durch Gustav Hörnecke, Claus von Anderten und Karl Ludwig Jühlke (heute Teil von Somalia)
  6. Deutsche Schutzgebiete in der Südsee
    1. Deutsch-Neuguinea (hervorgegangen aus dem Verwaltungsgebiet der Neuguinea-Kompagnie), erworben durch Otto Finsch
      1. Kaiser-Wilhelms-Land, 1885 bis 1919 (heute Teil von Papua-Neuguinea)
      2. Bismarck-Archipel, 1885 bis 1919 (heute Teil von Papua-Neuguinea)
      3. nördliche Salomon-Inseln (Bougainville, Buka), 1886 bis 1919 (heute Teil von Papua-Neuguinea)
      4. Teil der südlichen Salomon-Inseln (Choiseul, Ysabel), 1886 bis 1899 (heute Salomonen)
      5. nördliche Marianen, 1899 bis 1919 (heute als Nördliche Marianen Teil der Außengebiete der Vereinigten Staaten, Marianen)
      6. Marshallinseln, 1885 bis 1919 (unabhängig seit 1990)
      7. Palauinseln, 1899 bis 1919 (unabhängig seit 1994)
      8. Karolinen (als Ost- und Westkarolinen verwaltet, Teil Mikronesiens), 1899 bis 1919 (unabhängig seit 1990)
      9. Nauru, 1888 bis 1919 (unabhängig seit 1968)
    2. Deutsch-Samoa, 1899 bis 1919 (heute unabhängiger Staat Samoa)
      1. Savaiʻi
      2. Upolu
  7. Kiautschou, 1898 bis 1919, besetzt durch Otto von Diederichs (heute Teil von China)

Gebietserwerbungen ohne Reichsschutz

  1. Santa Lucia Bay, im heutigen Südafrika gelegenes Gebiet (ehemals Königreich Zululand), das im Namen von Adolf Lüderitz am 13. November 1884 vertraglich erworben, aber am 5. Mai 1885 endgültig als britische Interessensphäre anerkannt wurde[7][8]
  2. Pondoland, im heutigen Südafrika gelegenes Gebiet, das 1885 der badische Leutnant Emil Nagel erwarb, ohne Reichsschutz zu erhalten[9][10][11]
  3. Makada und Mioko, Inseln im Bismarck-Archipel, auf denen der deutsche Korvettenkapitän Bartholomäus von Werner 1878 für das Deutsche Reich Häfen erwarb, die erst 1884 unter Reichsschutz gestellt wurden[12][13][14]
  4. Nokki, Ort am südlichen Ufer des Kongo-Unterlaufs.[15] Das kleine Gebiet „erwarb“ Eduard Schulze im Zuge der deutschen Kongoexpedition von 1884/85, an der auch Richard Kund und Hans Tappenbeck teilnahmen.[16] Eine Flaggenhissung am 12. Dezember 1884 sollte es der Afrikanischen Gesellschaft in Deutschland sichern.[17][18] Die Association internationale du Congo trat das Gebiet Anfang 1885 ab.[19] Bismarck, gerade Gastgeber der Kongokonferenz, missbilligte die Expedition und entzog der Gesellschaft die finanzielle Unterstützung durch den Afrikafond.[20]

Kolonialgeschichte des Königreiches Preußen und des Deutschen Kaiserreiches

1864 wurde nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von kolonialwilligen Kreisen in Preußen die Forderung erhoben, zunächst die zuvor dänischen Nikobaren in Besitz zu nehmen.[21] Dänemark seinerseits bot 1865 vergeblich Dänisch-Westindien an, um den vollständigen Verlust Schleswigs zu verhindern. Der Sultan von Witu bat den Reisenden Richard Brenner 1867, ein preußisches Protektorat über sein Land zu erwirken, das in Berlin aber nicht einmal erwogen wurde.[22] Auch der französische Kompensationsvorschlag, nach dem Deutsch-Französischen Krieg anstatt Elsass-Lothringen die französische Kolonie Cochinchina zu übernehmen, wurde von Otto von Bismarck und der Mehrheit der Abgeordneten des Reichstags des Norddeutschen Bundes 1870 abgelehnt.

Unter Reichskanzler Bismarck (1871–1890)

Karikatur zu Bismarcks Kolonialpolitik: Muß ich denn die Mode mitmachen? – Nur Muth, gnädige Frau. Wenn Sie das Neue auch im Anfang etwas geniert, so giebt es Ihnen doch ein brillantes Relief nach außen. Holzschnitt von Gustav Heil für die Satirezeitschrift „Berliner Wespen“ vom 13. März 1885

Nach der Reichsgründung von 1871 spielte die Kolonialpolitik in Deutschland zunächst nur eine untergeordnete Rolle. Insbesondere Reichskanzler Bismarck lehnte territoriale Erwerbungen in Übersee ab, da er im Zusammenhang mit Kolonialerwerb nur geringe wirtschaftliche Vorteile, jedoch erhebliche politische Störungen erwartete.

Im Laufe der 1870er Jahre gewann die Kolonialpropaganda in Deutschland allerdings zunehmend an Öffentlichkeitswirksamkeit. 1873 wurde die „Afrikanische Gesellschaft in Deutschland“ gegründet, die ihre Hauptaufgabe in der geographischen Erkundung Afrikas sah. 1882 kam es zur Gründung des Deutschen Kolonialvereins, der sich als Interessenverein für die Kolonialpropaganda sah. 1884 entstand die konkurrierende Gesellschaft für Deutsche Kolonisation, die sich die praktische Kolonisation zum Ziel setzte. Beide Vereine fusionierten 1887 zur Deutschen Kolonialgesellschaft.

1876 wurde ein Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga abgeschlossen, der Deutschland die Errichtung einer Kohlestation in der zu Tonga zählenden Inselgruppe Vavaʻu zusicherte. Dem Deutschen Reich wurden alle Rechte der freien Benutzung des dafür nötigen Grund und Bodens garantiert. Die Hoheitsrechte des Königs von Tonga sollten allerdings unbeschadet bleiben.[23] Zur eigentlichen Kolonisation kam es nicht. Um 1900 wurde Tonga zu einem britischen Protektorat.[24] Am 19. November 1878 schloss der Kapitän der Kreuzerkorvette SMS Ariadne, Bartholomäus von Werner, mit den Oberhäuptlingen von Jaluit und der Ralik-Inselgruppe, Lebon und Letahalin, einen Vertrag über Vorrechte, wie die exklusive Anlage einer deutschen Kohlestation. In dem Vertrag wurde den Einheimischen das Führen einer Flagge in den deutschen Nationalfarben Schwarz-Weiß-Rot zugestanden, die Marschallflagge oder Flagge der Ralik-Inseln. Offizielle deutsche Kolonie wurden die Marschall-Inseln jedoch erst 1885.[25] Kapitän von Werner erwarb auch Ansprüche an zwei Häfen auf den Inseln Makada(u) und Mioko in der Duke-of-York-Gruppe, die erst 1884 als Bestandteile des zukünftigen Schutzgebiets Deutsch-Neuguinea unter Reichsschutz gestellt wurden.[26]

Deutsche Kolonien in Afrika und Papua-Neuguinea um 1885

Das Jahr 1884 markiert den eigentlichen Beginn der deutschen Kolonialpolitik. Otto von Bismarck stellte nach englischem Vorbild mehrere Besitzungen deutscher Kaufleute unter den Schutz des Deutschen Reichs. Damit nutzte er eine Phase außenpolitischer Entspannung zum Beginn des „kolonialen Experiments“, dem er selbst allerdings weiterhin skeptisch gegenüberstand.

Die Motive für Bismarcks Entscheidung sind in der historischen Forschung umstritten. Bei den Erklärungen dominieren zwei Strömungen, die entweder von einem „Primat der Innenpolitik“ oder einem „Primat der Außenpolitik“ ausgehen. Als ein innenpolitischer Grund wird der öffentliche Druck durch das entstandene „Kolonialfieber“ in der deutschen Bevölkerung angeführt. Zwar war die Kolonialbewegung organisatorisch nicht sehr stark, ihr gelang es aber, ihre Propaganda in die gesellschaftlichen Debatten einzubringen.[27] Auch die bevorstehende Reichstagswahl 1884 und Bismarcks Intention sowohl seine eigene Position zu stärken als auch die kolonialfreundliche Nationalliberale Partei an sich zu binden, werden als innenpolitische Motive gesehen.[28] Die sog. „Kronprinzenthese“ geht hingegen vom Versuch Bismarcks aus, vor dem zu erwartenden Thronwechsel die Beziehungen zu England bewusst zu schwächen und so die Politik des als „anglophil“ geltenden Thronfolgers (später Friedrich III.) im Vorhinein zu beeinflussen.[29] Hans-Ulrich Wehler vertrat in seiner Habilitationsschrift Bismarck und der Imperialismus (1969) die These des Sozialimperialismus, der zufolge die koloniale Expansion genutzt wurde, um durch die wirtschaftliche Krisensituation entstandene soziale Spannungen nach außen „abzuleiten“. Im außenpolitischen Bereich wird der Entschluss zur Expansion als eine Verlängerung des Konzepts des europäischen Gleichgewichts in globaler Perspektive gesehen: Durch das „Mitziehen“ im Wettlauf um Afrika wollte demnach das Deutsche Reich auch weiterhin seine Stellung unter den Großmächten verteidigen.[30] Ebenso wird eine Annäherung an Frankreich durch eine „koloniale Entente“ als ein Motiv gesehen. Sie sollte Frankreich von Revanche-Gedanken in Bezug auf Elsass-Lothringen ablenken.[31] Zusammenfassend wird heute jedoch nicht mehr von einem radikalen Richtungswechsel ausgegangen. Bismarck habe von Beginn an die Idealvorstellung einer überseeischen Politik durch privatwirtschaftliche Initiativen verfolgt. Daran änderte sich auch durch die Schutzerklärungen nicht viel.[32]

Zunächst wurden die vom Bremer Kaufmann Adolf Lüderitz erworbenen Besitzungen an der Bucht von Angara Pequena („Lüderitzbucht“) und das angrenzende Hinterland („Lüderitzland“) 1884 als Deutsch-Südwestafrika unter den Schutz des Deutschen Reichs gestellt. Im Juli folgten Togoland und die Besitzungen von Adolph Woermann in Kamerun, im Februar 1885 das von Carl Peters und dessen Gesellschaft für deutsche Kolonisation erworbene ostafrikanische Gebiet[33] und im April erwarben die Brüder Denhardt schließlich noch Wituland. Mit der Übernahme von pazifischen Gebieten – Nord-Neuguinea (Kaiser-Wilhelms-Land), der davor gelegenen Inselgruppe (Bismarck-Archipel) sowie der Marshall- und mehreren Salomon-Inseln – war die erste Phase deutscher Kolonialpolitik bis 1886 weitgehend abgeschlossen. Eine Ausweitung der pazifischen Besitzungen scheiterte zunächst am sogenannten Karolinenstreit. 1888 beendete das Reich auf dem mittelpazifischen Nauru den Stammeskrieg und annektierte auch diese Insel.

Bismarcks Politik sah vor, privaten Organisationen durch die staatlichen Schutzbriefe den Handel und die Verwaltung der jeweiligen Deutschen Schutzgebiete zu übertragen. Die staatliche Intervention sollte auf ein finanzielles und organisatorisches Mindestmaß reduziert werden. Diese Strategie scheiterte allerdings innerhalb weniger Jahre: Aufgrund der schlechten finanziellen Situation in fast allen „Schutzgebieten“ sowie der teilweise prekären Sicherheitslage waren Bismarck und seine Nachfolger gezwungen, alle Kolonien direkt und formell der staatlichen Verwaltung des Deutschen Reiches zu unterstellen.

Nach 1885 wandte sich Bismarck wieder vom Kolonialgedanken ab und setzte seine politischen Prioritäten bei der Beziehungspflege mit den Großmächten England und Frankreich fort. Die Kolonien dienten ihm in diesem Zusammenhang auch als Verhandlungsmasse. So wurde bei der Kongokonferenz 1884/85 in Berlin Afrika unter den Großmächten aufgeteilt. 1885 gab Deutschland Ansprüche auf Kapitaï und Koba zugunsten Frankreichs auf. Gleiches galt für das so genannte Mahinland in Bezug auf Großbritannien. 1886 einigten sich Deutschland und Großbritannien auch auf die Abgrenzung ihrer Interessenssphären in Ostafrika. 1890 verzichtete das Deutsche Reich im von Bismarck maßgeblich vorbereiteten Helgoland-Sansibar-Vertrag auf alle etwaigen Ansprüche nördlich Deutsch-Ostafrikas. Dies betraf Deutsch-Witu, Lamu,[34] Gebiete nördlich des Tana und am Baringosee sowie das im Uganda-Vertrag erwähnte Buganda.[35][36] Dadurch sollte ein Ausgleich mit Großbritannien erzielt werden. Auch die Ansprüche auf die gesamte Somaliküste zwischen Buur Gaabo und Aluula wurden aufgegeben, wovon die Beziehungen zum Dreibund-Partner Italien profitierten. Deutsch-Südwestafrika wurde im Gegenzug mit dem Sambesi verbunden (Caprivizipfel). Unter diesen Umständen scheiterten wiederum die deutschen Kolonialbestrebungen in Südostafrika:[37] 1884 wurde im Namen Lüderitz’ mit dem Zulu-König Dinizulu ein Vertrag geschlossen, der Deutschland einen lokalen Gebietsanspruch an der Santa-Lucia-Bucht im Zululand sichern sollte. Im Zuge eines Ausgleichs mit Großbritannien wurde das Ansinnen aber im Mai 1885 fallengelassen.[38] Auch zwei Kolonisierungsversuche im südafrikanischen Pondoland, 1885 und 1889, scheiterten.[9]

Unter Kaiser Wilhelm II. bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs (1891–1914)

Deutsche Kolonien 1910 (zeitgenössische Karte)
Deutsches Pachtgebiet bei Kiautschou mit dem Hafenort Tsingtau

Unter Kaiser Wilhelm II. versuchte Deutschland durch Gründung weiterer Handelsvertretungen seinen Einfluss als Kolonialmacht auszubauen. Die wilhelminische Ära steht für eine schwärmerisch-expansionistische Politik und eine forcierte Aufrüstung, insbesondere der Kaiserlichen Marine. Sie strebte einen „Platz an der Sonne“ (der spätere Reichskanzler von Bülow, 1897) für die „zu spät gekommene Nation“ an, womit nicht zuletzt auch der Besitz von Kolonien gemeint war. Diese Politik des nationalen Prestiges befand sich in scharfem Kontrast zu Bismarcks eher pragmatisch begründeten Kolonialpolitik von 1884/1885.

Nach der Entlassung Bismarcks 1890 gelang jedoch nur noch der Erwerb weniger Gebiete. 1897/98 wurde das chinesische Kiautschou mit dem Hafenort Tsingtau ein deutsches Pachtgebiet. In einem 50 km-Halbkreis um die Kiautschou-Bucht wurde eine Neutrale Zone eingerichtet, in der Chinas Souveränität durch Deutschland eingeschränkt war. Ferner bestanden deutsche Bergbau- und Eisenbahnkonzessionen in der Provinz Schantung.[39] Durch den deutsch-spanischen Vertrag von 1899 kamen die mikronesischen Inseln der Karolinen, Marianen und Palau im Mittelpazifik hinzu. Deutsche Ansprüche auf die Philippinen konnten hingegen nicht umgesetzt werden, verschlechterten aber die diplomatischen Beziehungen zu den USA (Manila-Zwischenfall). Durch den Samoa-Vertrag wurde 1899 auch der Westteil der Samoa-Inseln im Südpazifik ein deutsches Schutzgebiet. Der Ostteil des vorher neutralen Salaga-Gebietes wurde dem deutschen Togo zugeschlagen.

Ein während der französisch-britischen Faschoda-Krise Ende 1898 von französischer Seite erneut unterbreitetes Angebot, Elsaß-Lothringen gegen eine der französischen Kolonien zu tauschen, wurde erneut abgelehnt. Eine von manchen Kolonialpropagandisten angestrebte koloniale Neuordnung Afrikas fand nicht statt. Die Ausnahme stellte hier der Erwerb eines Teils des französischen Kongogebiets für Kamerun im Zuge der Zweiten Marokkokrise von 1911 dar (Neukamerun). Vergeblich hatte Deutschland als Kompensation für Marokko die gesamte französische Kongo-Kolonie gefordert.

In Witzenhausen wurde 1898 die Deutsche Kolonialschule (Tropenschule) gegründet, um Menschen für eine Übersiedlung in die Kolonien landwirtschaftlich auszubilden. Die Nachfolgeeinrichtungen bilden heute einen Nebenstandort der Universität Kassel.

Nach einer Viehseuche im Jahr 1897 in Deutsch-Südwestafrika hatten die Herero ihre überlebenden Viehbestände weit über das deutsche Kolonialgebiet verteilt. Diese Weideflächen waren zuvor jedoch an Großgrundbesitzer verkauft worden, welche nun das Vieh der Herero für sich beanspruchten. 1904 eskalierte die Situation schließlich zum Aufstand der Herero und Nama, dem die personalschwache Schutztruppe der Kolonie nicht gewachsen war. Die Reichsregierung entsandte daraufhin ein Marineexpeditionskorps und später Verstärkungen der Schutztruppe. Mit insgesamt etwa 15.000 Mann unter Generalleutnant Lothar von Trotha wurde der Aufstand der Herero im August 1904 in der Schlacht am Waterberg niedergeschlagen. Von Trotha ließ die in die Wüste geflohenen Hereros mitsamt ihrer Familien dort verdursten. Er erließ den sogenannten Vernichtungsbefehl, nach dem Überlebende in die Wüste zurückgetrieben wurden. Damit begann eine Phase des Völkermords, die bis 1908 bis 80 Prozent des Hererovolkes, bis zu 80.000 Menschen, das Leben kostete. Mit 10.000 Opfern kam auch rund die Hälfte der Nama ums Leben. Diese hatten zuvor noch auf Seiten der Deutschen als Hilfstruppe bis Ende 1904 gegen die Herero gekämpft.[40]

In Deutsch-Ostafrika kam es 1905/06 zum sogenannten Maji-Maji-Aufstand, bei dem geschätzte 100.000 Einheimische umkamen. Die Ablehnung eines Nachtragshaushaltes für eine weitere Unterstützung der Kolonialkriege führte Ende 1906 zur Auflösung des Reichstages und zu Neuwahlen.[41] Die Reichstagswahl von 1907 (die sogenannte „Hottentottenwahl“) sollte über die Zukunft der Kolonien entscheiden. Ab sofort erhielten die Einheimischen bessere medizinische Versorgung, und die Prügelstrafe wurde abgeschwächt.

Die Deutschen Kolonien im Ersten Weltkrieg (1914–1918)

Deutsche Kolonien, Kampfrichtungen und Kapitulationen im Ersten Weltkrieg
Mandatsgebiete in den ehemaligen deutschen Kolonien und Provinzen des vormaligen Osmanischen Reiches
  • Britisches Mandatsgebiet
  • Französisches Mandatsgebiet
  • Belgisches Mandatsgebiet
  • Australisches Mandatsgebiet
  • Japanisches Mandatsgebiet
  • Neuseeländisches Mandatsgebiet
  • Südafrikanisches Mandatsgebiet
  • Gemeinschaftliches Mandatsgebiet
  • Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges, im August 1914, waren die Truppen in den deutschen Kolonien nicht auf einen Krieg mit europäischen Mächten vorbereitet. Die deutsche Seite hoffte auf die Einhaltung des Beschlusses der Kongo-Konferenz von 1885, die ihrer Auffassung nach alle Kolonialstaaten zur Handelsfreiheit und friedlichen Lösung kolonialer Probleme in Afrika verpflichte. Doch nur wenige Tage nach dem deutschen Kriegseintritt begann ein hoffnungsloser Widerstand der deutschen Truppen. Bis Ende 1914 waren Togo, Deutsch-Neuguinea, Samoa und Kiautschou in die Hände der Entente gefallen. In Südwestafrika und Ostafrika gelangen den Deutschen hingegen Anfangserfolge, etwa in der Schlacht bei Sandfontein, der Schlacht bei Tanga und im Kampf um Naulila. Mit der kurzzeitigen Besetzung der südafrikanischen Exklave Walvis Bay, der Provinz Cunene und des Grenzorts Taveta in Britisch-Ostafrika kam es sogar zu geringfügigen deutschen Gebietsgewinnen. Anhaltender Widerstand scheiterte jedoch an der vergleichsweise geringen Truppenstärke sowie dem Mangel an Nachschub und schweren Waffen.

    Die 5.000 Mann starke südwestafrikanische Schutztruppe ergab sich im Juli 1915 gegen die zehnmal so starken südafrikanischen Unionstruppen. In die Kolonie Kamerun schickten die Briten und Franzosen insgesamt 19.000 Soldaten und 24 Kriegsschiffe. Trotzdem ergaben sich die letzten Kompanien erst im Februar 1916. Nur in Deutsch-Ostafrika blieben die 15.000 Soldaten, darunter 11.000 afrikanische Askaris, unter Führung von Oberstleutnant Paul von Lettow-Vorbeck bis zur deutschen Kapitulation 1918 unbesiegt. Als man in Deutschland noch an einen sicheren Sieg glaubte, wurden sogar Pläne für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika geschmiedet. Es sollte sich vom Niger bis zur Kalahari-Wüste erstrecken und auch Angola, Mosambik, Belgisch-Kongo und weite Teile Französisch-Äquatorialafrikas miteinschließen.

    Nach der Niederlage 1918 verlor Deutschland durch den Versailler Vertrag offiziell alle Kolonien. Die Entente teilten die Kolonien als Mandatsgebiete unter sich auf:

    • Großbritannien: Deutsch-Ostafrika, Teile Kameruns und Westtogo
    • Frankreich: Kamerun und Osttogo
    • Belgien: Ruanda und Burundi (ehemals Teil Deutsch-Ostafrikas)
    • Portugal: Kionga-Dreieck (ehemals Teil Deutsch-Ostafrikas) – kein Mandatsgebiet
    • Australien: Großteil Deutsch-Neuguineas
    • Japan: Kiautschou (fiel 1922 wieder an China), die Marianen, Karolinen, Marshall-Inseln und Palau
    • Neuseeland: Samoa
    • Südafrika: Deutsch-Südwestafrika
    • Australien, Neuseeland und Großbritannien zusammen: Nauru

    Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm der UN-Treuhandrat die Verwaltung der verbliebenen Mandatsgebiete. Als letzte ehemalige Kolonie wurde 1994 Palau unabhängig.

    „Kolonialpioniere“ (Auswahl)

    Besonders die Gebietsgründungen waren mit der Rolle von Einzelpersonen verbunden. Diese wurden oftmals durch das Reich oder von Gesellschaften mit den Erwerbungen und der Herrschaftssicherung beauftragt. Ihre Rollen wurden von Kolonialpropagandisten bzw. -revisionisten zum Teil idealisiert, während ihnen Kolonialkritiker teils skeptisch bis ablehnend gegenüberstanden und -stehen:

    • Clemens und Gustav Denhardt (1852–1929 bzw. 1856–1917) erwirkten die kurze deutsche Schutzherrschaft über Wituland.
    • Otto Finsch (1839–1917) bereitete die Inbesitznahme Deutsch-Neuguineas vor.
    • Adolf Lüderitz (1834–1889) gilt als Begründer Deutsch-Südwestafrikas.
    • Gustav Nachtigal (1834–1885) stellte Kamerun, Mahin, Togo und Südwestafrika formal unter Reichsschutz.
    • Carl Peters (1856–1918) gilt als Gründer Deutsch-Ostafrikas.
    • Hermann von Wissmann (1853–1905) leitete die militärische Machtübernahme in Deutsch-Ostafrika ein.

    Verglichen mit den Kolonien anderer Staaten, brachten die deutschen Kolonien ihren Gründern wenig Wohlstand: Nachtigal starb an Tropenfieber. Lüderitz ertrank in der Oranje-Mündung. Peters wurde schließlich wegen Brutalität gegen Afrikaner aus dem Kolonialdienst entlassen.[42] Die späteren Kolonialgründungen und Gebietserweiterungen nach 1885 (Caprivizipfel, Kiautschou, Mikronesien, Neukamerun, Ost-Salaga-Gebiet, Samoa) hingen weitaus weniger mit Pioniertaten als vielmehr mit Vertragsabschlüssen zusammen.[43]

    Verhältnis zwischen Einheimischen und Deutschen

    Deutscher Kolonialherr in Togo (ca. 1885)

    Wie bei vielen anderen Kolonien wurde vor der Hissung der deutschen Flagge ein „Schutzvertrag“ mit den Einheimischen abgeschlossen. Oftmals wussten die Bewohner nicht, was sie unterschrieben beziehungsweise welche Folgen daraus resultierten.

    Die deutschen Herrscher führten in ihren Kolonien strenge Bürokratie und bestraften die Einheimischen bei Regelverstoßen relativ hart. Vor allem diese „Prügelkultur“ führte dazu, dass die deutsche Kolonialzeit heute oft negativ in Erinnerung ist. In erster Linie fiel der „Eroberer“ und erste „Kaiserliche Kommissar“ Deutsch-Ostafrikas, Carl Peters, durch sein besonders brutales Vorgehen bei der afrikanischen Bevölkerung in der Geschichte Tansanias auf. Er wurde deshalb 1897 seines Amtes enthoben.

    Das kleine Fischerdorf Tsingtao auf der Shandong-Halbinsel im deutschen Pachtgebiet Kiautschou wurde zu einer der modernsten Städte Chinas ausgebaut. Trotzdem galten auch hier die Deutschen als arrogant, und es entstand ihnen gegenüber dieselbe Abneigung wie gegenüber allen anderen westlichen Kolonialherren in China. Der Geheimbund der „Boxer“ wendete sich gegen alles Fremde, besonders gegen christliche Missionare. Es kam zu blutigen Ausschreitungen, auch der deutsche Gesandte in Peking, Klemens von Ketteler, wurde ermordet. Um den darauf folgenden Boxeraufstand im Jahr 1900 niederzuschlagen, ließ neben sieben weiteren Großmächten auch Kaiser Wilhelm II. ein Expeditionskorps zusammenstellen und forderte in seiner „Hunnenrede“ ein besonders hartes Eingreifen zur Niederschlagung des Aufstandes.

    Die zunehmende Ausbeutung der indigenen Völker führte in nahezu allen Kolonien zu Aufständen: So rebellierten in Kamerun 1904 die Anyang, in Deutsch-Südwestafrika 1904–06 die Herero und Nama, in Deutsch-Ostafrika 1888–89 die Abuschiri, 1891–98 die Hehe, 1905–07 die Anhänger des Maji Maji, 1911–17 die Tutsi und die Hutu sowie in Deutsch-Neuguinea 1910–11 die Sokehs. All diese Aufstände wurden von der Kolonialverwaltung gewaltsam niedergeschlagen.[44] Einzig in Deutsch-Samoa und Togo gab es keine größeren Aufstände.

    Verwaltung der Kolonien

    Gouvernementshaus in Buea (Kamerun), um 1910

    Die Verwaltung aller „Schutzgebiete“ sollte zunächst in den Händen kaufmännischer Gesellschaften liegen. Doch nur in wenigen Fällen und für kurze Zeit wurde dieses System voll angewandt. Folgende Gesellschaften übten zeitweise die Verwaltung in Ostafrika, Neuguinea bzw. den Marshallinseln im Auftrag des Deutschen Reiches aus:

    Auch die deutschen Kolonien in Südwest- und Westafrika sollten ursprünglich auf Bestreben Bismarcks in dieser Weise verwaltet werden, doch weder die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika[45] noch das Syndikat für Westafrika[46] waren hierzu gewillt oder in der Lage. Seit 1899 befanden sich alle „Schutzgebiete“, mit Ausnahme der Marshallinseln (seit 1906 auch diese), als Kolonien unter direkter Verwaltung des Reiches. An ihrer Spitze standen Gouverneure, denen Kanzler (zur Vertretung und Rechtspflege), Sekretäre und sonstige Beamte beigegeben waren. Die Stationen wurden durch Bezirkshauptmänner verwaltet. Dazu kamen Schutztruppen (in Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika), militärisch organisierte Polizeitruppen und nach dem Vorbild der Konsulargerichte geschaffene Schutzgebietsgerichte. Die oberste Instanz war das Reichsgericht in Leipzig.

    Kaiser-Wilhelms-Land, der Bismarck-Archipel, die deutschen Samoa-Inseln, die Karolinen, Palau-Inseln und die deutschen Ladronen (sowie seit 1906 die Marschallinseln einschließlich der Providence- und Brown-Inseln) wurden zu einem Gouvernement Deutsch-Neuguinea vereinigt.

    Die oberste Leitung der „Schutzgebiete“ lag zwischen 1890 und 1907 in den Händen der Kolonialabteilung, die dem Reichskanzler unterstand. 1907 wurde diese zum Reichskolonialamt umgewandelt und Bernhard Dernburg zum Staatssekretär ernannt. Schon der Kolonialabteilung wurde gemäß kaiserlichem Erlass vom 10. Oktober 1890 der Kolonialrat zur Seite gestellt, in dem Vertreter der Kolonialgesellschaften und vom Reichskanzler berufene Sachverständige vertreten waren.

    Die Rechtslage in den Kolonien wurde erstmals 1886 mit dem Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete genauer geregelt, das nach mehreren Änderungen ab 1900 als Schutzgebietsgesetz bezeichnet wurde.[47] Es führte über den Umweg der Konsulargerichtsbarkeit deutsches Recht für Europäer in den deutschen Kolonien ein. Das Konsulargerichtsbarkeitsgesetz von 1879 erlaubte den deutschen Konsuln im Ausland unter bestimmten Bedingungen, die Gerichtsbarkeit über deutsche Staatsangehörige auszuüben. Das Schutzgebietsgesetz bestimmte nun, dass die Vorschriften zur Konsulargerichtsbarkeit entsprechend auch in den Kolonien angewendet werden sollten. Soweit sie für die Konsulargerichtsbarkeit relevant waren, wurden dadurch wichtige rechtliche Bestimmungen des bürgerliche Rechts, des Strafrechts, der gerichtlichen Verfahren und der Gerichtsverfassung des Reichs auch für die deutschen Kolonien in Kraft gesetzt.[48] Daneben wurden im Laufe der Zeit weitere spezielle kolonialrechtliche Bestimmungen erlassen. Für die indigenen Bevölkerungen der Kolonie hatte zunächst der Kaiser die Rechtssetzungsbefugnis. Im Laufe der folgenden Jahre konnten auch der Reichskanzler und von ihm ermächtigte Beamte Vorschriften erlassen, die zum Beispiel die Verwaltung, Gerichtsbarkeit oder Polizei regelten. In den deutschen Kolonien existierte somit von der Grundstruktur her eine duale Rechtsordnung die unterschiedliches Recht für die Europäer und die Indigenen vorsah.[49] Die Gerichtsbarkeit über die indigene Bevölkerung, insbesondere in Strafrechtssachen, wurde den Kolonialbeamten übertragen, ohne dass in der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft allerdings ein koloniales Strafrechts kodifiziert wurde. In nicht-strafrechtlichen Angelegenheiten wurden zudem indigene Autoritäten zur Gerichtsbarkeit über ihre Gemeinschaften ermächtigt, die nach dem lokalen Recht urteilen sollten.[50]

    Infrastruktur- und Wirtschaftspolitik

    Sisal-Verarbeitung in Deutsch-Ostafrika
    Pflügen eines Baumwollfeldes in der deutschen Kolonie Togo
    Lastenzug, der in deutschen Kolonien zum Einsatz kam: die Triebräder wurden für weichen Sand durch Eisenschuhe verbreitert

    Wirtschaftlich gesehen waren die deutschen Kolonien ein Verlustgeschäft. Lediglich Samoa und Togo erwirtschafteten in den letzten Jahren der deutschen Herrschaft einen geringen Überschuss.[51]

    Zur Steigerung der Wirtschaftskraft in den Kolonien wurde 1896 das Kolonialwirtschaftliche Komitee mit Sitz in Berlin gegründet. Ebenfalls in Berlin befand sich das Deutsche Kolonialhaus mit mehr als 400 Verkaufsstellen in weiteren Städten, in denen seit 1900 Produkte aus den deutschen Kolonien angeboten wurden.

    Die Produkte, die man aus den Kolonien ins Deutsche Reich importierte, deckten meist nur einen sehr geringen Teil des Inlandsbedarfs. Sie konnten die Stellung des Deutschen Reiches auf dem Weltmarkt, abgesehen von Kupfer und Diamanten aus Deutsch-Südwestafrika, weder stärken noch nachhaltig verändern. Die Kolonien bildeten daher keine Konjunkturstütze. Darüber hinaus verursachten die Kolonialverwaltung und die Niederschlagung von Unruhen hohe Kosten. Privatwirtschaftlich konnten Investoren jedoch, abgesehen von den hohen Investitionen zu Beginn, große Gewinne verzeichnen[52]. Im Allgemeinen bildete jede Kolonie ein abgeschlossenes Zollgebiet mit einem eigenen Zolltarif. Der weitaus größte Teil der Zolleinnahmen kam aus den Einfuhrzöllen. Nur in Deutsch-Südwestafrika gab es dank der Diamantenexporte mehr Einnahmen aus den Ausfuhrzöllen[53].

    Den bescheidenen Einnahmen standen erhebliche Ausgaben gegenüber: Etwa ab der Jahrhundertwende investierte das Deutsche Reich verstärkt in das Verkehrs- und Nachrichtenwesen der Kolonien. Nach den Worten des linksliberalen Staatssekretärs Bernhard Dernburg sollte nunmehr mit „Erhaltungsmitteln“ anstelle von „Zerstörungsmitteln“ kolonisiert werden. Nicht mehr alkohol- und waffenhandelnde Kompanien sollten die Kolonialwirtschaft prägen, sondern der Missionar, der Arzt, die Eisenbahn und die Wissenschaft. Dernburgs Konzept der Wirtschaftsförderung blieb gleichwohl auf die größtmögliche Ausschöpfung der einheimischen Arbeitskräfte durch die Kolonialisten ausgerichtet.[54] So wurden bis zum Kriegsausbruch 1914 mehrere Tausend Schienenkilometer der Kolonialbahnen verlegt. Diese wurden gebaut um eine bessere Kontrolle über die Kolonien zu erlangen, und um Rohstoffe besser erschließen zu können (siehe auch: Liste der deutschen Kolonialbahnen). Kurz vor dem Ersten Weltkrieg kam es gar zur Errichtung von Kolonialfunkstellen sowie zur Planung von Flugplätzen (siehe auch: Deutsch-Südwestafrikanischer Luftfahrerverein).[55][56]

    Um die einheimischen Völker, die traditionell Selbstversorger waren, zum Arbeiten auf den Plantagen zu zwingen, wurde in den Kolonien für alle Landbesitzer die Hüttensteuer eingeführt. Um diese Steuer zu bezahlen, mussten Überschüsse erwirtschaftet werden. Dies war nur durch Arbeit auf Plantagen möglich[57]. Auf den Plantagen wurde hauptsächlich Sisal-Agave, Kokosnüsse, Kakaobohnen, und Kaffeebohnen produziert. Auch Kautschuk, der als Rohstoff in der fortschreitenden Industrialisierung immer wichtiger wurde für die Automobilindustrie, wurde in großen Mengen exportiert. Da es immer schwieriger wurde, willige einheimische Arbeitskräfte zu finden, kam 1913/14 die Kolonialverwaltung den Plantagenbesitzern entgegen und legalisierte die Zwangsarbeit. Allein in Kamerun wurden 60.000 Träger zum Transport von Kautschuk benötigt, dies führte zum Bevölkerungsschwund in den Dörfern.

    Die Hoffnung, den Strom deutscher Arbeitswanderung in die Kolonien lenken zu können, erfüllte sich nicht. Das Verhältnis von „Weißen“ zur einheimischen Bevölkerung überstieg selten die 1%–Prozent–Marke.[58] 1914 lebten nicht mehr als 25.000 Deutsche in den Kolonien. Als die deutschen Kolonien nach dreißig Jahren Investitionen langsam wirtschaftlich rentabel wurden, begann der Erste Weltkrieg, der das Ende der deutschen Kolonialzeit mit sich brachte.

    Kolonialismus in der Zwischenkriegszeit und im Nationalsozialismus (1918–1945)

    Die Rückgabe der Kolonien war eine Forderung des deutschen Vertragsrevisionismus nach dem Ersten Weltkrieg, Briefmarke von 1921

    Im Ergebnis des Vertrags von Versailles mussten alle Deutschen in den Kolonien das Land verlassen mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika, in dem heute noch deutsche Siedler zu Hause sind (siehe auch Deutschnamibier). Schon in der Weimarer Republik wurden wieder Stimmen laut, die sich die Kolonien zurückwünschten, unter ihnen Konrad Adenauer. Die meisten Deutschen fühlten sich nicht schuldig und viele sahen die Übernahme der Kolonien durch die Alliierten als Diebstahl an, vor allem nachdem der südafrikanische Premierminister Louis Botha ausnahmslos alle Behauptungen, die von den Alliierten während des Krieges über die Deutschen als Kolonialherren aufgestellt wurden, als haltlos und erfunden bezeichnete. Deutsche Kolonialrevisionisten sprachen von einer „Kolonialen Schuldlüge“.[59][60][61] Mit dem Ende der 1920er Jahre sahen die meisten Deutschen die Kolonialfrage aber wieder nüchtern an.

    Viele, die allerdings immer noch die Rückgabe der Kolonien forderten, sahen mit der Machtübernahme der NSDAP neue Hoffnungen. So fand die neue Regierung bei der Kolonialbewegung Unterstützung, denn Hitler erschien ihnen als der Garant für eine Expansion Deutschlands. Das Parteiprogramm der NSDAP forderte bereits in den 1920er Jahren Land für die Produktion von Nahrungsmittelreserven und zur Besiedlung durch den Bevölkerungsüberschuss in Deutschland.[62] Die Kolonialvereine, die sich 1922 zur Kolonialen Reichsarbeitsgemeinschaft (KORAG) zusammengeschlossen hatten, wurden 1933 mit über einer Million Mitglieder in den neu geschaffenen Reichskolonialbund überführt. Sein Leiter wurde Heinrich Schnee, gefolgt von Franz Ritter von Epp. Als Leiter des Kolonialpolitischen Amtes der NSDAP stand Epp für eine zielführende Kolonialpolitik des Deutschen Reiches.[63]

    Kameruner Eisenbahn mit Parolen zum Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, 1938

    Neben der Umbenennungen vieler Straßen und Plätze nach Persönlichkeiten der deutschen Kolonialgeschichte unter anderen nach Carl Peters, sowie das Aufstellen zahlreicher Kolonialdenkmäler und regelmäßig stattfindender Gedenkfeiern und durch Filmproduktion über deutsche Kolonien sowie Kolonialausstellungen[64], versuchte die NSDAP die Kolonialerinnerungen als Vorbild für „echtes Deutschtum“ und Pioniergeist lebendig zu halten. Mit der Weiterführung von Kolonialschulen wie der Deutschen Kolonialschule für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe in Witzenhausen, der Deutschen Frauen-Kolonialschule in Bad Weilbach und der Deutschen Frauen-Kolonialschule Rendsburg sollte die Bevölkerung für ein Leben in wiedergewonnenen Kolonien vorbereitet werden. Hinzu kamen Neugründungen, wie die Kolonialpolizeischule im Schloss Oranienburg bei Berlin. Während des Zweiten Weltkrieges wurde in den Kolonialschulen auch der Einsatz in den zukünftigen osteuropäischen Kolonien gelehrt.[65]

    Als Großbritannien 1937 ein Bündnis mit Deutschland ablehnte, forderte Hitler offen Kolonien für Deutschland.

    Neuschwabenland

    1938 brach das Katapultschiff Schwabenland auf, um Gebietsansprüche auf der Antarktis geltend zu machen. Dabei wurden aus der Luft Hakenkreuz-Pfeile auf die Eiswüste abgeworfen (siehe auch Neuschwabenland).

    Für Afrika wurde wieder die Idee von Deutsch-Mittelafrika aufgegriffen. Die Planung der Wiederrichtung Deutschlands als Kolonialmacht beinhaltete nicht nur die Wiedergewinnung der ehemaligen deutschen Kolonien, sondern schloss auch britische und französische Kolonien wie Nigeria, Uganda, Kenia sowie Französisch-Äquatorialafrika und Dahomey mit ein. Der Entwurf beinhaltete außerdem entsprechende Ausbildungsgänge für Beamten und Gesetzesentwürfe für ein "Kolonialblutschutzgesetz" von 1940, welches eine strikte Rassentrennung vorsah.[66] Die Nationalsozialisten planten außerdem, alle Juden nach Madagaskar zu deportieren. Der Madagaskar-Plan wurde jedoch nie umgesetzt. Stattdessen wurde die Umsetzung der Vernichtung der europäischen Juden forciert.

    In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Gedanke an eine Wiederaufnahme von Überseekolonisation zugunsten einer kontinentalen Expansion nach Ost- und Südosteuropa aufgegeben, und zwar im Anschluss an Forderungen, die im Umfeld der Alldeutschen Bewegung ab den 1890er Jahren auf eine „Wiederbelebung“ des deutschen Dranges nach Osten setzten. In diesem Sinne hatten bereits Friedrich List, Paul de Lagarde, Constantin Frantz oder Friedrich Ratzel für Grenzkolonisation als für Deutschland aussichtsreichste und gewinnbringendste Kolonisationsform geworben. Winfried Speitkamp schrieb 2005, dass seit Mitte der 1920er Jahre deutlich war, „dass Hitler vornehmlich an einer Expansion in Osteuropa interessiert war, und 1931 erweckte er in einem Interview mit einer englischen Zeitung den Eindruck, er wolle dafür auf Überseekolonien verzichten“. Mit dem Krieg im Osten sei dann längst klar gewesen, „dass für die Nationalsozialisten der Raumgewinn im Osten absolute Priorität hatte“.[67]

    Heutige Beziehungen zu den ehemaligen Kolonien

    Deutschland besitzt keine besonderen Beziehungen zu seinen ehemaligen Kolonien, mit Ausnahme von Namibia, in dem es die höchste Pro-Kopf-Entwicklungszusammenarbeit von Deutschland in Afrika gibt.[68] Die deutsche Sprache existiert im Gegensatz zum Englischen und Französischen nicht mehr als Amtssprache in den ehemaligen Kolonien. Als Umgangssprache existiert noch die deutsche Sprache in Namibia, wo es circa 20.000 deutschsprachige Bewohner gibt. Ferner ging die deutsche Sprache vereinzelt in anderen Sprachen auf, etwa dem Unserdeutsch, das im Südpazifik nur noch wenige Menschen beherrschen. Deutschland kooperiert wirtschaftlich und kulturell mit vielen Ländern in Afrika, Asien und im Pazifik, unabhängig von seiner Kolonialgeschichte.

    Sonstige Gebiete

    Im Roten Meer:

    In der Südsee:

    Deutsche Spuren auf Antarktika:

    Siehe auch

    Literatur

    • Kleiner Deutscher Kolonialatlas, in 3.Auflage hrsg. von der Deutschen Kolonialgesellschaft im Verlag Dietrich Reimer(Ernst Vohsen), Berlin 1899, mit Bemerkungen zu den Karten (Beschreibung der Kolonialgebiete).Ausgabe 2002 der Verlagsgruppe Weltbild GmbH in Augsburg, ISBN 3-8289-0526-9
    • Arthur Achleitner, Johannes Biernatzki: Deutschland und seine Kolonieen; Wanderungen durch das Reich und seine überseeischen Besitzungen, unter Mitwirkung von Arthur Achleitner, Johannes Biernatzki, etc. H. Hilger, Berlin, Germany 1902 (wdl.org).
    • Frank Becker (Hrsg.): Rassenmischehen – Mischlinge – Rassentrennung. Zur Politik der Rasse im deutschen Kolonialreich (= Beiträge zur europäischen Überseegeschichte, Band 90). Steiner, Stuttgart 2004, ISBN 3-515-08565-3.
    • Henri Brunschwig: L’expansion allemande outre-mer du XV siècle à nos jours. Paris 1957.
    • Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56248-8.
    • Robert Cornevin: Histoire de la colonisation allemande, Que sais-je? PUF, 1969.
    • Ralph Erbar: Ein „Platz an der Sonne“? Die Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte der deutschen Kolonie Togo 1884–1914. Stuttgart 1991.
    • Karlheinz Graudenz; Hanns-Michael Schindler: Die deutschen Kolonien. Weltbildverlag, Augsburg 1994, ISBN 3-89350-701-9.
    • Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. Schöningh, Paderborn u. a. 1985 (und Nachdrucke, zuletzt 5. verb. Aufl. 2004, mit ausführlichem Literaturverzeichnis), ISBN 3-8252-1332-3.
    • Heiko Herold: Reichsgewalt bedeutet Seegewalt. Die Kreuzergeschwader der Kaiserlichen Marine als Instrument der deutschen Kolonial- und Weltpolitik 1885 bis 1901 (Beiträge zur Militärgeschichte, Bd. 74, zugleich Phil. Diss. Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), München (Oldenbourg Verlag) 2012, ISBN 978-3-486-71297-1
    • Ulrich van der Heyden: Rote Adler an Afrikas Küste. Die brandenburgisch-preußische Kolonie Großfriedrichsburg in Westafrika, Selignow-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-933889-04-9.
    • Ulrich van der Heyden; Joachim Zeller (Hrsg.): „… Macht und Anteil an der Weltherrschaft.“ Berlin und der deutsche Kolonialismus. Unrast-Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89771-024-2.
    • Hermann Joseph Hiery (Hrsg.): Die deutsche Südsee 1884-1914. Ein Handbuch. 2., durchges. u. verbess. Aufl. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2002, ISBN 3-506-73912-3.
    • Thomas Höpker, Jürgen Petschull: Der Wahn vom Weltreich. Die Geschichte der deutschen Kolonien. Manfred Pawlak Verlag, Herrsching 1986, Lizenzausgabe, ISBN 3-88199-315-0 (mit zeitgenössischen Fotos und Abbildungen).
    • Peter Junge: Bibliographie deutscher Kolonialzeitschriften. Übersee-Museum, Bremen 1985.
    • Birthe Kundrus (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus. Campus, Frankfurt a. M. 2003, ISBN 978-3-593-37232-7.
    • Kum’a N’dumbe III.: „Was wollte Hitler in Afrika?“ NS-Planungen für eine faschistische Neugestaltung Afrikas. IKO- Verlag für Interkulturelle Kommunikation, Frankfurt/M. 1993, ISBN 3-88939-104-4. (Kritische und selbstkritische Forschungsberichte zur Dritten Welt. Bd. 7). Zugleich Dissertation Lyon, Université. Französischer Titel: Hitler voulait l'Agrique.
    • Susanne Kuß: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-603-1.
    • Dirk van Laak: Über alles in der Welt. Deutscher Imperialismus im 19. und 20. Jahrhundert. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52824-4
    • Heiko Möhle (Hrsg.): Branntwein, Bibeln und Bananen. Der deutsche Kolonialismus in Afrika.Assoziation Assoziation, Hamburg 1999, ISBN 3-922611-72-9.
    • Dominik Nagl: Grenzfälle. Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher Kolonialherrschaft.Peter Lang, Frankfurt a. M. 2007, ISBN 978-3-631-56458-5.
    • Walter Nuhn: Kolonialpolitik und Marine. Die Rolle der Kaiserlichen Marine bei der Gründung und Sicherung des deutschen Kolonialreiches 1884–1914. Bernard & Graefe, Bonn, ISBN 3-7637-6241-8.
    • Francesca Schinzinger: Die Kolonien und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen in Übersee. Steiner-Verlag-Wiesbaden-GmbH, Stuttgart 1984, ISBN 978-3-515-04201-7 (Wissenschaftliche Paperbacks Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. 20).
    • Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, ISBN 3-15-017047-8.
    • Hartmut Pogge von Strandmann: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Ch. Links Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-86153-501-0.
    • Norbert Berthold Wagner: Die deutschen Schutzgebiete. Erwerb, Organisation und Verlust aus juristischer Sicht. Nomos, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-8033-0.
    • Lora Wildenthal: German women for Empire, 1884–1945. Duke University, Durham (N.C.) 2001, ISBN 978-0-8223-2819-3.
    Commons: Deutscher Kolonialismus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    Wikisource: Themenseite Kolonialismus – Quellen und Volltexte

    Einzelnachweise

    1. James Mitchell (Hrsg.): Große illustrierte Weltgeschichte – Von der französischen Revolution bis zur Gegenwart. Parkland, Stuttgart 1990, ISBN 3-88059-379-5, S. 66.
    2. Heinrich Schnee (1920): in Deutsches Koloniallexikon, Band 3, Seite 312 f.: Leipzig 1920.
    3. Vgl. dazu: Gisela Graichen, Horst Gründer: Deutsche Kolonien - Traum und Trauma. 2. Auflage, Berlin, 2005, S. 23; Ferdinand Hahnzog: Hanauisch-Indien einst und jetzt. Hanau 1959, S. 21.
    4. Olanyemi Akinwumi: The Colonial Contest for the Nigerian Region 1884-1900, A History of the German Participation, Seite 62, Hamburg 2002, LIT.
    5. W. Schüßler: Kolonialgeschichte, in: Jahresberichte für deutsche Geschichte. Hrsg. v. Albert Brackmann u. Fritz Hartung. Leipzig: Koehler. 13. Jg. 1937–1939. Bd. XXI, S. 700f.; verfügbar gemacht durch die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
    6. Meyers Konversationslexikon, Korrespondenzblatt zum 1. Band, Seite 1023. Leipzig und Wien 1885.
    7. Santa Lucīa, Meyers Großes Konversations-Lexikon, Bd. 17. Leipzig 1909, S. 587.
    8. Santa Lucia-Bai, "Meyers Konversations-Lexikon, 1888; Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 4. Aufl., 1885-1892; 14. Band: Rüböl – Sodawasser, S. 308.
    9. a b Pondoland, in: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16, Leipzig 1908, S. 145-146.
    10. Hansard: South Africa – German Occupation of Pondoland, 15. März 1887 (engl.)
    11. Landesarchiv Baden-Württemberg: Emil Nagel, ehemaliger badischer Leutnant: Projekt über Landerwerb im „Pondoland“, Südafrika
    12. Karl Sapper: Kaiser-Wilhelms-Land, in: Deutsches Kolonial-Lexikon. Bd. II, Leipzig 1920, S. 144 ff.
    13. Duke-of-York-Inseln, in: Meyers Konversationslexikon, Bd. 5, 4. Aufl., Leipzig und Wien 1885-1892, S. 201
    14. Hermann Joseph Hiery: Zur Einführung – Die Deutschen und die Südsee
    15. Politische Übersichtskarte Afrikas vom März 1885: Nokki am Kongo ist als „deutscher Besitz“ orange markiert.
    16. O.N.: The West African Problems, in: The New York Times, 21. Januar 1885. (engl., pdf)
    17. Dr. H. Klee (Hrsg.): Neueste Mittheilungen. IV. Jahrgang. No. 20. Berlin 17. Februar 1885.
    18. Ratzel, Friedrich, „Schulze, Eduard“, in: Allgemeine Deutsche Biographie. 1891, Onlinefassung. (Wikisource)
    19. Meyers Konversationslexikon, Korrespondenzblatt zum 1. Band, 4. Auflage, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 1885-1892, S. 1023.
    20. Alexander Danckelman: Afrikanische Gesellschaft und Afrikafonds, in: Deutsches Kolonial-Lexikon. Band I, Leipzig 1920, S. 21f.
    21. Franz Theodor Maurer, Die Nikobaren: Colonial-Geschichte und Beschreibung nebst motivirtem Vorschlage zur Colonisation dieser Inseln durch Preussen, Berlin: Heymann, 1867, 320 pp. Keine ISBN.
    22. Hans-Ulrich Wehler: Bismarck und der Imperialismus. 4. Aufl., Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1976, ISBN 3-423-04187-0, S. 367f.
    23. Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga, Wikisource
    24. Tonga, in: Deutsches Kolonial-Lexikon, Band III, Leipzig 1920, S. 529.
    25. Jörg M. Karaschewski: Die Flagge der Ralik-Inseln
    26. Hermann Joseph Hiery: Die deutsche Verwaltung Neuguineas 1884-1914
    27. Horst Gründer (2004): Geschichte der deutschen Kolonien., 5. Aufl., Paderborn: Schöningh, S. 52.
    28. Althammer, Beate (2009): Das Bismarckreich 1871-1890, Paderborn: Schöningh, S. 228f.
    29. Althammer 2009, S. 229f.
    30. Althammer 2009, S. 231.
    31. Gründer 2004, S. 55.
    32. Gründer 2004, S. 58f.; Conrad, Sebastian (2008): Deutsche Kolonialgeschichte, München: Beck, S. 23.
    33. Eine Idee aus Peters Freundeskreis, diese Gebiete "Petersland" zu nennen, fand keine Zustimmung; der Begriff fand später in der Kolonialpropaganda der NS-Zeit eine beschränkte Verwendung. Vgl. H. Froembgen (1941): Wissmann, Peters, Krüger, S. 122
    34. Lamu, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Bd. II, Leipzig 1920, S. 411.
    35. Rochus Schmidt: Deutschlands Kolonien. Band 1, Berlin: Verlag des Vereins der Bücherfreunde Schall & Grund, 1898, S. 19. (Reprint durch Weltbild Verlag, Augsburg 1998, ISBN 3-8289-0301-0)
    36. Wilfried Westphal: Geschichte der deutschen Kolonien. Bindlach: Gondrom, 1991, S. 126ff., ISBN 3-8112-0905-1.
    37. Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Ferdinand Schöningh, Paderborn/München/Wien/Zürich 2004, S. 80f., ISBN 3-8252-1332-3
    38. Santa Lucīa, in: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 17, Leipzig 1909, S. 587.
    39. Kiautschou, in: Deutsches Kolonial-Lexikon, Leipzig 1920.
    40. Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte, S. 53, München, 2. Auflage 2012.
    41. Gründer 2004, S. 241.
    42. Franz Ansprenger: Geschichte Afrikas. 2. Aufl., Beck, München 2004, ISBN 3-406-47989-8.
    43. Erwerb der deutschen Kolonien, in: Heinrich Schnee (Hrsg.); Deutsches Kolonial-Lexikon, Band I, Leipzig: Quelle & Meyer, 1920, S. 578.
    44. [1].PDF Datei über die Plantagenwirtschaft in den Deutschen Kolonien.
    45. Anton Meyer-Gerhard: Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Band I, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 305 ff.
    46. Wolfgang J. Mommsen: Das Ringen um den nationalen Staat – Die Gründung und der innere Ausbau des deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850 bis 1890. Geschichte Deutschlands, Band 7, Teil 1, Propyläen Verlag, Berlin 1993, ISBN 3549058179, S. 523.
    47. Straehler: Schutzgebietsgesetz, in: Schnee, Heinrich (Hg.): Deutsches Kolonial-Lexikon, Bd. 3, Leipzig 1920, S. 317–319.
    48. Dominik Nagl: Grenzfälle. Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher Kolonialherrschaft, 1884-1914, Frankfurt/Main 2007, S. 41-46
    49. Ulrike Schaper: Koloniale Verhandlungen. Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Herrschaft in Kamerun 1884-1916, Frankfurt/Main 2012, S. 44-45
    50. Schaper 2012, S. 49-50
    51. Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte. München: C.H. Beck, 2008, ISBN 978-3-406-56248-8, S. 61
    52. Gründer, S. 238–240
    53. [2] Über die Zölle in deutschen Kolonien. Aufgerufen am 28 Mai 2011.
    54. Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Stuttgart: Reclam, 2005, ISBN 3-15-017047-8, S. 140f.
    55. Reinhard Klein-Arendt: "Kamina ruft Nauen!" Die Funkstellen in den deutschen Kolonien 1904-1918. Köln: Wilhelm Herbst Verlag, 1995. ISBN 3-923925-58-1
    56. Karl-Dieter Seifert: Deutsche Flieger über den Kolonien. Zweibrücken: VDM Heinz Nickel, 2007. ISBN 978-3-86619-019-1.
    57. [3] Text über die Hüttensteuer. Aufgerufen am 28 Mai.
    58. Deutsches Kolonial-Lexikon (1920), Band I, S. 312 (Bevölkerungsstand 1913) online einsehbar
    59. Ralph Erbar: Schnee, Albert Hermann Heinrich. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 23, Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-11204-3, S. 280 f. (Digitalisat).
    60. Standardwerk des dt. Kolonialrevisionismus von Heinrich Albert Schnee: "Die koloniale Schuldlüge". Sachers und Kuschel, Berlin 1924
    61. Die koloniale Schuldlüge, Alfred Zintgraff in: Hans H. Kempe, "Die Bilanz: 10 Jahre Vertrag von Versailles", Berlin 1929, S. 103 ff.
    62. Speitkamp: S. 169
    63. Speitkamp: S. 170
    64. http://www.freiburg-postkolonial.de/Seiten/film.htm
    65. Lora Wildenthal: German women for Empire, 1884–1945. Duke University Press, Durham 2001, S. 198
    66. Wildenthal: S. 196
    67. Winfried Speitkamp, Deutsche Kolonialgeschichte, Stuttgart (Reclam) 2005, S. 169–172.
    68. [4] Seite des Auswärtigen Amts über die Deutsch-Namibischen Beziehungen. Aufgerufen am 27 Mai.
    69. Willi A. Boelcke: So kam das Meer zu uns – Die preußisch-deutsche Kriegsmarine in Übersee 1822 bis 1914. Ullstein, Frankfurt/Main, Berlin, Wien 1981, ISBN 3-550-07951-6, S. 207.

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