„Kollektiv“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Kollektiv''' (lat: ''colligere'' „zusammensuchen“, „zusammenlesen“) beschreibt unspezifisch ein [[soziales Gebilde]], deren Beteiligte nach sehr verschiedenen Gesichtspunkten zusammengefasst werden - es kann ein [[Volk]], eine [[Klasse]], eine [[Belegschaft]] u.v.m. sein.
Der Begriff '''Kollektiv''' (lat: ''colligere'' „zusammensuchen“, „zusammenlesen“) beschreibt unspezifisch ein [[soziales Gebilde]], deren Beteiligte nach sehr verschiedenen Gesichtspunkten zusammengefasst werden - es kann ein [[Volk]], eine [[Klasse (Soziologie)|Klasse]], eine [[Belegschaft]] u.v.m. sein.


== Der Begriff in der Soziologie ==
== Der Begriff in der Soziologie ==

Version vom 7. Februar 2009, 11:41 Uhr

Der Begriff Kollektiv (lat: colligere „zusammensuchen“, „zusammenlesen“) beschreibt unspezifisch ein soziales Gebilde, deren Beteiligte nach sehr verschiedenen Gesichtspunkten zusammengefasst werden - es kann ein Volk, eine Klasse, eine Belegschaft u.v.m. sein.

Der Begriff in der Soziologie

In der Soziologie wird zwischen unorganisierten und organisierten Kollektiven unterschieden.

Unorganisierte Kollektive

Mit dem Begriff Kollektiv wird in der Soziologie nach Robert King Merton u. a. allgemein eine Mehrzahl von Personen definiert, die aufgrund eines Systems von gemeinsamen Normen und Werten Gefühle der Zusammengehörigkeit entwickeln. Er unterscheidet sich hier von dem Begriff der Sozialkategorie, der demographisch Personen zuordnet und von dem Begriff der sozialen Gruppe, deren Mitglieder im Gegensatz zum Kollektiv miteinander in Interaktion stehen.

Vergleichbar definiert Ferdinand Tönnies den Begriff Kollektiv als Samtschaft und hebt das Merkmal des fehlenden organisatorischen Zusammenhalts hervor. Gemeinsame Willensentscheidungen und gemeinsame Handlungen kommen somit nur unter speziellen Voraussetzungen zustande.

Als abstrakte Kollektive werden im Gegensatz zur Masse und sozialen Gruppen von Leopold von Wiese soziale Gebilde wie Kirche und Staat bezeichnet, die aufgrund von „Dauerwerten“ einen „überpersönlichen Charakter“ erhalten.

Organisierte Kollektive

Als politisches Kollektiv werden sich soziale freiwillig organisierende Mitglieder einer Gruppen mit fortschrittlichen und gemeinsamen Zielen bezeichnet, die durch gemeinsame Arbeit miteinander verbunden sind und nach den Grundsätzen der Gleichheit und Gleichberechtigung – oft nach dem Prinzip des Konsens – Entscheidungen treffen und Handeln.

Nach vergleichbaren Strukturen und an dem Konzept der Räterepublik angelehnt, definierte Anton Semjonowitsch Makarenko das Prinzip eines marxistisch kommunistischen Kollektives. Hierbei ist jedes Kollektiv gleichzeitig Mitglied des Gesamtkollektivs einer insgesamt sozialistischen Gesellschaft.

Kollektive in der Alternativen Ökonomie

In der Alternativen Ökonomie bezeichnet Kollektiv ein hierarchielose Projekt oder einen selbstverwalteten Betrieb. Seit Ende der 1970er entstand in der Alternativbewegung in Westeuropa und Nordamerika eine Vielzahl dieser Kollektive, in denen oftmals die Entscheidungsstruktur und Vergütung auf folgenden Prinzipien beruht:

  • Konsensprinzip
Unter dem Konsensprinzip wird verstanden, dass die Entscheidungen in einem gemeinsamen Prozess stattfinden, dessen Ende zur Zufriedenheit aller Teilnehmenden führt.
  • Prinzip der Gegenseitigen Hilfe
Gegenseitigen Hilfe ist ein Begriff des russischen Anarchisten Peter Kropotkin, welches dem Konkurrenzprinzip gegenüber steht und auf Solidarität fußt. Die Tauschringe wären ein Beispiel für Gegenseitige Hilfe.
  • Prinzip der Gemeinsamen Ökonomie
Unter Gemeinsame Ökonomie ist zu verstehen, dass es keine hierarchie- oder leistungsbezogenen Einkünfte gibt, sondern dass alle dasselbe Einkommen erhalten oder aber sich aus einer „gemeinsamen Kasse“ das nehmen, was sie ihrer Meinung nach benötigen.

Speziell wird damit auch Lebens- oder Arbeitsgruppe bezeichnet, in der die Gruppenaufgaben gemeinschaftlich angegangen werden und die Güter „zur gesamten Hand“ besitzt. Vgl. auch Gemeinnutz.

  • Räte-Prinzip
Kollektive verstehen sich zueinander nicht als in Konkurrenz stehend, sondern streben eine Vernetzung an, die nach dem Prinzip der Rätedemokratie funktioniert, womit im wesentlichen gemeint ist, dass keine Entscheidungsbefugnis „nach oben“ delegiert wird, sondern bei den Kollektiven zu bleiben habe.

Besondere Formen dieser Art von Kollektivität sind die Kommunen, in denen zudem noch gemeinsam gewohnt wird, was dann als zusätzlich Prinzip von dem gemeinsamen Leben und Arbeiten verstanden wird. Da in Deutschland die Rechtsformen nicht explizit auf diese Kollektive und ihre Prinzipien zugeschnitten sind, entstehen oftmals rechtliche Probleme.[1]

In den Ländern des Südens (Ex, Dritte Welt') war die Kollektiv-Bewegung häufig Hoffnung einer Selbstbefreiung im Sinne einer politischen und gesellschaftlichen Emanzipation. Dabei konnte man in vielen Fällen an Formen der traditionellen - kollektiven - Ökonomie anknüpfen, wie im Fall der Ejidos in Ecuador oder der Ujamaa in Tansania.

Eine - besonders erfolgreiche - Form der Kollektive stellen die Kibbuzim in Israel da, da hier drei kollektiv-fördernde Faktoren zusammenwirken: 1. gemeinsame - religiöse - Ideologie, 2. wirtschaftlicher Erfolg und 3. Bedrohung von außen (gemeinsamer äußerer Feind).

Das Kollektiv als Wirtschaftsform beruft auf der Vorstellung vom, homo collectivus' der - im Gegensatz zum, homo oeconomicus' - seine Individualinteressen bewusst zugunsten der Gemeinschaft zurückstellt.

Kollektive im Sozialismus

In der DDR entsprach der Begriff „Kollektiv“ ungefähr dem, was man in der Bundesrepublik DeutschlandArbeitsgruppe“ nennt. Eine bei den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft und den Produktionsgenossenschaften des Handwerks wurde das Kollektiv als „Brigade“ bezeichnet.

Es wurden in Verlautbarungen und Agitprop auch große Kollektive zitiert, wie die Arbeiterklasse.[2] Es ging eher darum, die gesamte Bevölkerung genossenschaftlich zusammenzuschließen. [3]

Kollektivverhalten

Kollektivverhalten bezeichnet die unstrukturierten Reaktionen und Verhaltensweisen einer größeren Anzahl von Personen in einem Problemlösungsprozess, die im Gegensatz zur sozialen Gruppe in diesem Prozess nicht durch Interaktion bestimmt ist und im Gegensatz zur Masse oder Mob sich nicht rein zufällig, sondern sich entwickelnd vollziehen. Entstehung und Verlauf des Prozesses sind beispielsweise bei der Bildung von öffentlichen Meinungen, bei Revolutionen oder Sozialen Bewegungen unterschiedlich.

Kollektivbewusstsein

Kollektivbewusstsein (frz. conscience collective) ist ein soziologischer Begriff der Durkheim-Schule für die geistigen Eigenschaften einer Gesellschaft wie Moral, Recht, Gewohnheiten, Sprache, Gewissen, Wissen u.Ä. Allgemein ist auch die Rede von Volksseele, Kollektivseele, kollektive Mentalität, Gruppenseele und anderer Gesamtheiten geistiger Eigenschaften eines sozialen Gebildes.

Nach Alfred Vierkandt bilden die Angelegenheiten einer sozialen Gruppen die kollektiven Bewusstseinsinhalte, die das kollektive Subjekt in Form des „Wir“ gegenüber dem individuellen „Ich“ formuliert.

Kritik

Kritik an kollektiver Organisationsformen

In der Theorie der „Tragik der Allmende“ wird nahegelegt, dass kollektives Eigentum zu einer erhöhten Ausbeutung der Ressourcen durch die einzelnen Mitglieder führt.

Begriffskritik

Kritiker der Bildung von „Kollektiven“ unterstellen, dass dabei das Bewusstsein des Einzelnen durch das Bewusstsein der Gruppe als Gesamtheit verdrängt werde (oder schärfer, dass das „Bewusstsein der Gruppe“ eine ideologische Fiktion zur Knutung des Einzelnen sei). An die Stelle der persönlichen Verantwortung trete die (womöglich hohle) Verantwortlichkeit der Gruppe (siehe auch Kollektivismus und Soziologie).

Literatur

Allgemein

  • Gabriel Kuhn: Jenseits von Staat und Individuum. Individualität und autonome Politik. Unrat Verlag. Münster 2007. ISBN 978-3-89771-457-1

Literatur zu Kollektive in der Alternativen Ökonomie

  • Johannes Berger (Hrsg.): Selbstverwaltete Betriebe in der Marktwirtschaft. Bielefeld: AJZ, 1986. ISBN 3921680603
  • Wolfgang Beywl: Betriebe in Selbstverwaltung: Eine empirische Untersuchung in Nordrhein-Westfalen. Darmstadt: Verl. für Wiss. Publ., 1990.
  • Jürgen Daviter/Volkmar Gessner/Armin Höland: Selbstverwaltungswirtschaft: Gegen Wirtschaft und Recht? Bielefeld: AJZ, 1987.
  • Ulrich Burnautzki u.a.: Unter Geiern. Ein Leitfaden für die Arbeit in selbstverwalteten Projekten. Berlin: Stattbuch-Verlag, 1984.
  • Arbeitsgruppe Projektberatung (Hrsg.): Der Schatz im Silbersee – Ein Finanzierungsleitfaden für selbstverwaltete Betriebe und Projekte. Berlin: Stattbuch Verlag, 1984.
  • Roland Spliesgart: Landwirtschaftliche Kollektive als Alternative? Eine Fallstudie in Landreformsiedlungen in Brasilien. Münster; Hamburg: LIT-Verlag, 1995.

Siehe auch

Wortumfeld

Einzelnachweise

  1. Harald Deerberg: Man versteht sich ja so gut …Rechtliche Probleme in und mit Kollektiven in: Contraste - Monatszeitung für Selbstorganisation [1]
  2. Franziska Becker: „das kollektiv bin ich“ - Utopie und Alltag in der DDR ISBN 3412139009
  3. Wladimir I. Lenin: Über das Genossenschaftswesen. Januar 1923, in: Lenin Werke, Dietz Verlag Berlin, 1973, Band 33, Seite 453 bis 461 [2]