„Risikogebiet (Epidemiologie)“ – Versionsunterschied

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==== Fall Dingolfing-Landau ====
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Im [[Niederbayern|niederbayerischen]] [[Landkreis Dingolfing-Landau]] bildeten sich im Juli 2020 in zwei Betrieben, in denen Gemüse angebaut bzw. verarbeitet wird, unter Erntehelfern und Fabrikarbeitern COVID-19-Cluster. In dem größeren der beiden Betriebe wurden 191 Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau stieg am 27. Juli 2020 auf 191,2 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner.<ref>Robert-Koch-Institut: [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-07-27-de.pdf?__blob=publicationFile ''Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronvirus-Krankheit-2019 (COVID-19)'']. 27. Juli 2020, S. 4, abgerufen am 3. August 2020</ref>
Im [[Niederbayern|niederbayerischen]] [[Landkreis Dingolfing-Landau]] bildeten sich im Juli 2020 in zwei Betrieben, in denen Gemüse angebaut bzw. verarbeitet wird, unter Erntehelfern und Fabrikarbeitern COVID-19-Cluster. In dem größeren der beiden Betriebe wurden 191 Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet. Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau stieg am 27. Juli 2020 auf 191,2 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner.<ref>Robert-Koch-Institut: [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-07-27-de.pdf?__blob=publicationFile ''Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronvirus-Krankheit-2019 (COVID-19)'']. 27. Juli 2020, S. 4, abgerufen am 3. August 2020</ref>


Trotz dieses hohen Wertes wurde über den Landkreis kein [[Massenquarantäne#Lockdown, Shutdown|Lockdown]] verhängt. Denn in der Kreishauptstadt [[Dingolfing]] befindet sich das europaweit größte [[BMW]]-Werk, dessen Schließung einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht hätte, den abzuwenden die bayerische Landesregierung bestrebt ist.<ref>Ralf Müller: [https://www.idowa.de/inhalt.landkreis-dingolfing-landau-regierung-will-bmw-vor-lockdown-bewahren.a72956f2-6005-45ed-b583-7fcfbe897882.html ''Landkreis Dingolfing-Landau – Regierung will BMW vor Lockdown bewahren'']. idowa.de. 28. Juli 2020, abgerufen am 3. August 2020</ref> Abgesehen davon gab es außerhalb [[Mamming]]s, wo der Gemüsehof liegt, im Landkreis am 31. Juli 2020 nur acht weitere Fälle, und in acht Gemeinden des Landkreises waren keine aktuell an COVID-19-Erkrankten registriert.<ref>[https://www.pnp.de/lokales/landkreis-dingolfing-landau/Grafik-So-sind-die-Corona-Faelle-im-Kreis-Dingolfing-Landau-verteilt-3746570.html ''186 aktive Corona-Fälle. Grafik: So sind die Corona-Fälle im Kreis Dingolfing-Landau verteilt'']. pnp.de ([[Passauer Neue Presse]]). 31. Juli 2020, abgerufen am 3. August 2020</ref> Darauf, das Instrument des kreisweiten Lockdowns anzuwenden, wurde auch verzichtet, nachdem bekannt worden war, dass es im Landkreis Dingolfing-Landau ein weiteres COVID-19-Cluster in einer Gemüsefabrik gab. Am 18. August 2020 gab das Robert-Koch-Institut bekannt, dass es in den vergangenen sieben Tagen weniger als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben habe. Einen Tag später war der Landkreis nicht mehr das Gebiet mit der höchsten 7-Tages-Inzidenz in Deutschland.
Trotz dieses hohen Wertes wurde über den Landkreis kein [[Massenquarantäne#Lockdown, Shutdown|Lockdown]] verhängt. Denn in der Kreishauptstadt [[Dingolfing]] befindet sich das europaweit größte [[BMW]]-Werk, dessen Schließung einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht hätte, den abzuwenden die bayerische Landesregierung bestrebt ist.<ref>Ralf Müller: [https://www.idowa.de/inhalt.landkreis-dingolfing-landau-regierung-will-bmw-vor-lockdown-bewahren.a72956f2-6005-45ed-b583-7fcfbe897882.html ''Landkreis Dingolfing-Landau – Regierung will BMW vor Lockdown bewahren'']. idowa.de. 28. Juli 2020, abgerufen am 3. August 2020</ref> Abgesehen davon gab es außerhalb [[Mamming]]s, wo der Gemüsehof liegt, im Landkreis am 31. Juli 2020 nur acht weitere Fälle, und in acht Gemeinden des Landkreises waren keine aktuell an COVID-19-Erkrankten registriert.<ref>[https://www.pnp.de/lokales/landkreis-dingolfing-landau/Grafik-So-sind-die-Corona-Faelle-im-Kreis-Dingolfing-Landau-verteilt-3746570.html ''186 aktive Corona-Fälle. Grafik: So sind die Corona-Fälle im Kreis Dingolfing-Landau verteilt'']. pnp.de ([[Passauer Neue Presse]]). 31. Juli 2020, abgerufen am 3. August 2020</ref> Darauf, das Instrument des kreisweiten Lockdowns anzuwenden, wurde auch verzichtet, nachdem bekannt worden war, dass es im Landkreis Dingolfing-Landau ein weiteres COVID-19-Cluster in einer Gemüsefabrik gab. Am 18. August 2020 gab das Robert-Koch-Institut bekannt, dass es in den vergangenen sieben Tagen weniger als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben habe. Einen Tag später war der Landkreis nicht mehr das Gebiet mit der höchsten 7-Tages-Inzidenz in Deutschland.
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== Kritik ==
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=== Nichtwissen, welche Folgen eine Grenzwertüberschreitung haben wird ===
=== Nichtwissen, welche Folgen eine Grenzwertüberschreitung haben wird ===
Im Verlauf der Pandemie in Deutschland gab es mehrfach Situationen, in denen an einem bestimmten Tag das Kriterium „50 Neuinfektionen an den vergangenen 7 Tagen auf 100.000 Einwohner“ erreicht oder fast erreicht war, eine Woche später aber die betreffende [[Gebietskörperschaft]] wieder akzeptable Werte vorweisen konnte. Denn nicht jede 7-Tage-Inzidenz ist „anhaltend“ im Sinne der Definition in der Einleitung. So sank etwa die 7-Tage-Inzidenz im Fall des [[Landkreis Vechta|Landkreises Vechta]] von 42,6 am 25. Juli 2020<ref>Robert-Koch-Institut: [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-07-26-de.pdf?__blob=publicationFile ''Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronvirus-Krankheit-2019 (COVID-19)'']. 25. Juli 2020, S. 4, abgerufen am 3. August 2020</ref> (seinerzeit erreichte deutschlandweit kein Landkreis bzw. kreisfreie Stadt einen höheren Wert) auf 14,86 am 26. Juli 2020.<ref>Robert-Koch-Institut: [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-07-25-de.pdf?__blob=publicationFile ''Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronvirus-Krankheit-2019 (COVID-19)'']. 26. Juli 2020, S. 4, abgerufen am 3. August 2020</ref> Der hohe Wert war dadurch zustande gekommen, dass am 18. Juli 2020 in einem Geflügel-Schlachthof in [[Lohne (Oldenburg)]] 39 Infizierte entdeckt worden waren. Am 26. Juli 2020 sank die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Vechta drastisch, da es dort nach dem 18. Juli nur wenige Neuinfektionen gegeben hatte. Dies war dadurch möglich, dass die 39 Neuinfizierten ein Cluster bildeten, das erfolgreich isoliert werden konnte. Dies zeigt, dass der Warnwert „50 Neuinfektionen an den vergangenen 7 Tagen“ nicht notwendigerweise einen drohenden Kontrollverlust im Sinne einer „Hyperendemie“ signalisiert (die laut der obigen Definition nur dann vorliegt, wenn die Situation „anhaltend“ ist, d.&nbsp;h. wenn die erhöhten Quoten über einen längeren Zeitraum nicht zurückgehen).
Im Verlauf der Pandemie in Deutschland gab es mehrfach Situationen, in denen an einem bestimmten Tag das Kriterium „50 Neuinfektionen an den vergangenen 7 Tagen auf 100.000 Einwohner“ erreicht oder fast erreicht war, eine Woche später aber die betreffende [[Gebietskörperschaft]] wieder akzeptable Werte vorweisen konnte. Denn nicht jede 7-Tages-Inzidenz ist „anhaltend“ im Sinne der Definition in der Einleitung. So sank etwa die 7-Tages-Inzidenz im Fall des [[Landkreis Vechta|Landkreises Vechta]] von 42,6 am 25. Juli 2020<ref>Robert-Koch-Institut: [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-07-26-de.pdf?__blob=publicationFile ''Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronvirus-Krankheit-2019 (COVID-19)'']. 25. Juli 2020, S. 4, abgerufen am 3. August 2020</ref> (seinerzeit erreichte deutschlandweit kein Landkreis bzw. kreisfreie Stadt einen höheren Wert) auf 14,86 am 26. Juli 2020.<ref>Robert-Koch-Institut: [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-07-25-de.pdf?__blob=publicationFile ''Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronvirus-Krankheit-2019 (COVID-19)'']. 26. Juli 2020, S. 4, abgerufen am 3. August 2020</ref> Der hohe Wert war dadurch zustande gekommen, dass am 18. Juli 2020 in einem Geflügel-Schlachthof in [[Lohne (Oldenburg)]] 39 Infizierte entdeckt worden waren. Am 26. Juli 2020 sank die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Vechta drastisch, da es dort nach dem 18. Juli nur wenige Neuinfektionen gegeben hatte. Dies war dadurch möglich, dass die 39 Neuinfizierten ein Cluster bildeten, das erfolgreich isoliert werden konnte. Dies zeigt, dass der Warnwert „50 Neuinfektionen an den vergangenen 7 Tagen“ nicht notwendigerweise einen drohenden Kontrollverlust im Sinne einer „Hyperendemie“ signalisiert (die laut der obigen Definition nur dann vorliegt, wenn die Situation „anhaltend“ ist, d.&nbsp;h. wenn die erhöhten Quoten über einen längeren Zeitraum nicht zurückgehen).


Der Landkreis Dingolfing-Landau blieb zwar nach dem Ausscheiden der infizierten Erntehelfer aus der Statistik länger als eine Woche die Gebietskörperschaft in Deutschland mit der höchsten 7-Tage-Inzidenz, da ein weiterer Schwerpunkt in einem gemüseverarbeitenden Betrieb im selben Landkreis festgestellt worden war; es zeigte sich allerdings, dass auch in diesem Fall die Zahl der Neuinfektionen so weit reduziert werden konnte, dass der Landkreis (am 18. August 2020) seine deutschlandweite „Führungsposition“ bei den 7-Tages-Inzidenzen verlor. <!-- Seit dem allgemeinen Lockdown im Frühjahr gab es in Deutschland also keine „hyperendemischen Regionen“. -->
Der Landkreis Dingolfing-Landau blieb zwar nach dem Ausscheiden der infizierten Erntehelfer aus der Statistik länger als eine Woche die Gebietskörperschaft in Deutschland mit der höchsten 7-Tages-Inzidenz, da ein weiterer Schwerpunkt in einem gemüseverarbeitenden Betrieb im selben Landkreis festgestellt worden war; es zeigte sich allerdings, dass auch in diesem Fall die Zahl der Neuinfektionen so weit reduziert werden konnte, dass der Landkreis (am 18. August 2020) seine deutschlandweite „Führungsposition“ bei den 7-Tages-Inzidenzen verlor. <!-- Seit dem allgemeinen Lockdown im Frühjahr gab es in Deutschland also keine „hyperendemischen Regionen“. -->


=== Konzentration auf Landkreise bzw. kreisfreie Städte ===
=== Konzentration auf Landkreise bzw. kreisfreie Städte ===

Version vom 27. August 2020, 10:18 Uhr

In der Epidemiologie bezeichnet man als hyperendemische Region,[1] Epidemie-Region,[2] (durch die Epidemie) besonders betroffene Orte[3][4] (englisch high burden hotspot), Ort mit hohem Ausbruchsgeschehen[5] oder (geografisches) Fall-Cluster[6] eine Region mit einer akut erhöhten lokalen Inzidenz bzw. Prävalenz. In den Medien findet sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Deutschland häufig die ungenaue Bezeichnung „Hotspot“.

Definition

Eine hyperendemische Region bzw. ein geografisches Fall-Cluster ist eine Region mit einer akut erhöhten lokalen Inzidenz. Das Beiwort hyperendemisch bedeutet: „eine anhaltende hohe Anzahl an Neuerkrankungen (Inzidenzen)“.[7] Abzugrenzen ist eine hyperendemische Region von einem Gebiet mit einer hohen Häufigkeit des Auftretens oder Wiederauftretens von Krankheiten oder arzneimittelresistenten Stämmen (englisch emergence hotspot). Ebenso unterscheidet sich eine hyperendemische Region von einem Übertragungs-Hotspot (englisch transmission hotspot), also einem Gebiet mit einer erhöhten Übertragungseffizienz (zum Beispiel eine erhöhte Basisreproduktionszahl).[8] Umgangssprachlich werden all diese unterschiedlichen Phänomene meist ungenau als „Hotspot“ bezeichnet, aber auch politische Entscheidungsträger und Forscher der öffentlichen Gesundheit nehmen oft keine Unterscheidung vor, wobei die Gefahr besteht, dass dieser nützliche Begriff durch Ungenauigkeit oder Überbeanspruchung in der Verwendung unbrauchbar gemacht wird.[9] Laut Robert Koch-Institut ist eine Epidemie-Region eine Region mit einer akut erhöhten lokalen Inzidenz. Als Richtwert dient eine 7-Tages-Inzidenz von mindestens 50 pro 100.000 Einwohner.[10]

COVID-19-Pandemie in der Europäischen Union

Erklärung einer Region Deutschlands zur „Region mit einer hohen Inzidenz“

Im Zuge der COVID-19-Pandemie in Deutschland bestimmten die Regierungschefs der deutschen Länder am 6. Mai 2020, dass eine Region dann zu einer „Region mit einer hohen Inzidenz“ erklärt werden soll, wenn es in ihr mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gegeben hat.[11] In mehreren Bundesländern wurde dieser Grenzwert auf 30 bis 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gesenkt.[12] Trotz der unten angeführten Möglichkeiten zu Maßnahmen unterhalb von Kontaktsperren für ganze Landkreise löst auch im Sommer 2020 die Annäherung an das Level „50 Neuinfektionen im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt“ ein Nachdenken über zu ergreifende Maßnahmen in den betroffenen Kreisämtern bzw. Rathäusern aus.[13]

Am 26. Juni 2020 einigten sich die Regierungschefs auf die folgende Regelung: Wenn eine Region zu einer „Region mit einer hohen Inzidenz“ erklärt worden ist, dann darf eine Person, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt dort hat, nur dann außerhalb des „Hotspots“ beherbergt werden, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis verfügt, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Das benötigte ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist.[14]

Wenn es in der Bevölkerung einer Region keine erhöhten Inzidenzen ohne Berücksichtigung derjenigen gibt, die einen direkten Bezug zu einem auffälligen Betrieb oder einer anderen lokalen Quelle einer Infektion haben, dann kann das zuständige Gesundheitsamt von kreisweiten Beschränkungen absehen bzw. diese aufheben.[15] Dies geschah Mitte Mai 2020 im Fall eines COVID-19-Clusters bei einem Fleisch verarbeitenden Betrieb im Kreis Coesfeld.

„Fall Gütersloh und Warendorf“

Die benachbarten Kreise Gütersloh und Warendorf waren während der COVID-19-Pandemie die ersten Regionen, die zu „Regionen mit einer hohen Inzidenz“ erklärt wurden. Konkret löste dies die folgenden konkreten Einschränkungen für die Menschen in den beiden Kreisen aus:

  • Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum wurde nur für im selben „Familien- oder Haushaltsverbund“ lebende Menschen oder für zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten erlaubt.
  • Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen wurden verboten, sofern keine sogenannte Maskenpflicht bestand.
  • Konzerte und Aufführungen durften nicht stattfinden. Kinos, Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen und Gedenkstätten mussten schließen.
  • Sport in geschlossenen Räumen und der Betrieb von Fitnessstudios wurden untersagt. Gleiches galt für Indoor-Spielplätze, Wellness-Einrichtungen und Saunen.
  • Bars mussten schließen, „gastwirtschaftlicher Thekenbetrieb“ wurde verboten. Restaurants und Speisegaststätten durften nur von Personen eines Hausstands aufgesucht werden.
  • Reisebusfahrten wurden verboten, „Stadtrand- und Ferienfreizeiten“ mussten genehmigt werden.[16]

Bewohnern der Kreise Gütersloh und Warendorf wurde es von der NRW-Landesregierung untersagt, in den westfälischen Nachbarkreisen und -städten weiterhin erbrachte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und dort stattfindende Veranstaltungen zu besuchen. Dieser Regelung schloss sich der an beide Kreise angrenzende niedersächsische Landkreis Osnabrück am 23. Juni 2020 an.[17]

Am 24. Juni 2020 forderte der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Armin Laschet, die Bewohner der Kreise Gütersloh und Warendorf auf, die Kreise nur in besonderen Fällen zu verlassen.[18]

Am 29. Juni 2020 beschloss die nordrhein-westfälische Landesregierung, die Massenquarantäne für den Kreis Warendorf mit Wirkung vom 1. Juli aufzuheben, während er im Kreis Gütersloh bis zum 7. Juli in Kraft bleiben sollte.[19]

Das Oberverwaltungsgericht Münster hob am 6. Juli 2020 die Massenquarantäne für den Kreis Gütersloh auf. Wenn die Quelle der Infektion feststehe, das Virus quellennah isoliert werden könne und wenn es in einem Kreis Kommunen gebe, die kaum von der Infektion betroffen seien, dann sei die Verlängerung einer Verfügung für den gesamten Kreis unverhältnismäßig.[20]

Fall Dingolfing-Landau

Im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau bildeten sich im Juli 2020 in zwei Betrieben, in denen Gemüse angebaut bzw. verarbeitet wird, unter Erntehelfern und Fabrikarbeitern COVID-19-Cluster. In dem größeren der beiden Betriebe wurden 191 Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet. Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau stieg am 27. Juli 2020 auf 191,2 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner.[21]

Trotz dieses hohen Wertes wurde über den Landkreis kein Lockdown verhängt. Denn in der Kreishauptstadt Dingolfing befindet sich das europaweit größte BMW-Werk, dessen Schließung einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht hätte, den abzuwenden die bayerische Landesregierung bestrebt ist.[22] Abgesehen davon gab es außerhalb Mammings, wo der Gemüsehof liegt, im Landkreis am 31. Juli 2020 nur acht weitere Fälle, und in acht Gemeinden des Landkreises waren keine aktuell an COVID-19-Erkrankten registriert.[23] Darauf, das Instrument des kreisweiten Lockdowns anzuwenden, wurde auch verzichtet, nachdem bekannt worden war, dass es im Landkreis Dingolfing-Landau ein weiteres COVID-19-Cluster in einer Gemüsefabrik gab. Am 18. August 2020 gab das Robert-Koch-Institut bekannt, dass es in den vergangenen sieben Tagen weniger als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben habe. Einen Tag später war der Landkreis nicht mehr das Gebiet mit der höchsten 7-Tages-Inzidenz in Deutschland.

Die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz verfügten, dass Reisende aus dem Landkreis Dingolfing-Landau sich bei Einreise in das betreffende Land in eine vierzehntägige Quarantäne begeben müssen, wenn sie nicht durch einen maximal 48 Stunden alten Test nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind.[24]

Anwendung der 7-Tages-Inzidenz als Grenzwert auf EU-Mitgliedsstaaten

Der Grenzwert „50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen 7 Tage“ wird in Deutschland auch auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewendet.

Am 14. Juli 2020 wurde das Großherzogtum Luxemburg, ein unmittelbar ein Deutschland angrenzender Staat, durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zum „Risikogebiet“ erklärt. Das Auswärtige Amt begründet dies mit einer dauerhaft zu hohen 7-Tages-Inzidenz und einer starken Zunahme der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2.[25] Einreisende aus Luxemburg müssen sich daher einer Quarantänepflicht unterwerfen. Seit dem 8. August 2020 sind sie darüber hinaus zur Teilnahme an einem COVID-19-Test verpflichtet.[26]

Einzelne Regionen in Spanien, Belgien, Bulgarien und Rumänien wiesen am 7. August 2020 ebenfalls zu hohe 7-Tages-Inzidenzen auf. Auch für Reisende aus diesen Gebieten, die nach Deutschland einreisen wollen, gelten die auf Luxemburg anzuwendenden Bestimmungen.[27]

Kritik

Nichtwissen, welche Folgen eine Grenzwertüberschreitung haben wird

Im Verlauf der Pandemie in Deutschland gab es mehrfach Situationen, in denen an einem bestimmten Tag das Kriterium „50 Neuinfektionen an den vergangenen 7 Tagen auf 100.000 Einwohner“ erreicht oder fast erreicht war, eine Woche später aber die betreffende Gebietskörperschaft wieder akzeptable Werte vorweisen konnte. Denn nicht jede 7-Tages-Inzidenz ist „anhaltend“ im Sinne der Definition in der Einleitung. So sank etwa die 7-Tages-Inzidenz im Fall des Landkreises Vechta von 42,6 am 25. Juli 2020[28] (seinerzeit erreichte deutschlandweit kein Landkreis bzw. kreisfreie Stadt einen höheren Wert) auf 14,86 am 26. Juli 2020.[29] Der hohe Wert war dadurch zustande gekommen, dass am 18. Juli 2020 in einem Geflügel-Schlachthof in Lohne (Oldenburg) 39 Infizierte entdeckt worden waren. Am 26. Juli 2020 sank die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Vechta drastisch, da es dort nach dem 18. Juli nur wenige Neuinfektionen gegeben hatte. Dies war dadurch möglich, dass die 39 Neuinfizierten ein Cluster bildeten, das erfolgreich isoliert werden konnte. Dies zeigt, dass der Warnwert „50 Neuinfektionen an den vergangenen 7 Tagen“ nicht notwendigerweise einen drohenden Kontrollverlust im Sinne einer „Hyperendemie“ signalisiert (die laut der obigen Definition nur dann vorliegt, wenn die Situation „anhaltend“ ist, d. h. wenn die erhöhten Quoten über einen längeren Zeitraum nicht zurückgehen).

Der Landkreis Dingolfing-Landau blieb zwar nach dem Ausscheiden der infizierten Erntehelfer aus der Statistik länger als eine Woche die Gebietskörperschaft in Deutschland mit der höchsten 7-Tages-Inzidenz, da ein weiterer Schwerpunkt in einem gemüseverarbeitenden Betrieb im selben Landkreis festgestellt worden war; es zeigte sich allerdings, dass auch in diesem Fall die Zahl der Neuinfektionen so weit reduziert werden konnte, dass der Landkreis (am 18. August 2020) seine deutschlandweite „Führungsposition“ bei den 7-Tages-Inzidenzen verlor.

Konzentration auf Landkreise bzw. kreisfreie Städte

An der Methode, sich bei der Handhabung des Begriffs „Region mit einer hohen Inzidenz“ stets auf Gebiete in der Größe eines (Land-)Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt zu beziehen, wurde vor allem während der Massenquarantäne der Kreise Gütersloh und Warendorf Kritik geübt. Das mit Beschränkungen überzogene Gebiet sei zu groß. So gebe es in beiden Kreisen Gemeinden, die kaum von COVID-19 betroffen seien.[30] Auch seien in Gebieten mit vielen Beschäftigten in der Fleischverarbeitungsbranche nicht Gebietskörperschaften die Quelle der Infektion, sondern Schlachtbetriebe, deren Beschäftigte und Kontaktpersonen. Diese gelte es gezielt zu isolieren, nicht die Kreisbevölkerung als Ganze. Diese Kritik wird im Wesentlichen von dem o. g. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 6. Juli 2020 geteilt.

Alternativen zum Lockdown eines Landkreises / einer kreisfreien Stadt

Die niedersächsische Gesundheitsministerin Carola Reimann kritisierte einerseits, dass es während der Ausgangsbeschränkungen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf kein Ausreiseverbot für deren Bewohner gegeben habe. Im Hinblick auf die Handhabung von Maßnahmen meint die Ministerin andererseits, man müsse jeden Fall „individuell beobachten und wirklich gucken, ob es ein lokal eingrenzbarer Ausbruch ist, oder ob es einer ist, der über den Landkreis verteilt ist.“ Nur in letzterem Fall sei ein Lockdown zu rechtfertigen.[31]

Mangelnder Konsens über die Verbindlichkeit des Grenzwerts

Die Politik der Isolation von Bereichen mit erhöhten Inzidenzen wird nicht mehr von allen Ländern unterstützt. Zu den Ländern, die beschlossen haben, alle öffentlichen Kontaktsperren aufzuheben, gehört auch der Stadtstaat Berlin.[32] Ein Verzicht auf die Anwendung des Instruments „Lockdown eines ganzen Landkreises“ durch das betroffene Land bei einer Grenzwertüberschreitung kann z. B. dadurch konterkariert werden, dass andere Länder Einwohnern des betreffenden Landkreises oder der kreisfreien Stadt die Einreise und die Beherbergung untersagen.

14 Abs. 2 Satz 1 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020 bestimmte, dass die Betreiber von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und diejenigern, die sonstige Unterkünfte jeder Art zur Verfügung stellen, „keine Gäste aufnehmen [dürfen], die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (RKI) höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt.“ Der Verwaltungsgerichtshof München entschied am 28. Juli 2020, dass diese Bestimmung unverhältnismäßig sei. Dem Gericht erscheint es insbesondere als „fraglich, ob sich allein aus der Überschreitung einer 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern die Erforderlichkeit eines Verbots der Beherbergung von Gästen aus diesen Landkreisen und kreisfreien Städten ergeben kann.“
Auch dürfe der Bürger nicht „schrankenlos einer Normsetzungsgewalt ausgeliefert“ sein (hier: dem Robert-Koch-Institut), „die ihm gegenüber weder staatlich noch mitgliedschaftlich legitimiert ist.“ Das widerspreche dem Rechtsstaatsprinzip.
Auf die Frage: „Mit welchen Erwägungen rechtfertigt der Verordnungsgeber, dass das Beherbergungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 1 6. BayIfSMV nur für Gäste gilt, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, nicht jedoch für Gäste, die aus Bayern anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben?“ erhielt das Gericht keine Antwort. Sie spielte bei der Urteilsbegründung keine Rolle.
Mit Wirkung vom 2. August 2020 trat die Verordnung außer Kraft.[33]

In Luxemburg wird einerseits die Anwendung von Maßstäben kritisiert, die auf der Grundlage der Pandemie-Entwicklung in Deutschland beschlossen wurden. Dies verkenne, dass in Luxemburg systematischer getestet werde als in größeren EU-Mitgliedsstaaten. Andererseits sei die Dynamik der Pandemie im Juli und August 2020 tatsächlich eine andere als in den Nachbarstaaten Luxemburgs. Das „Tageblatt Letzeburg“ kritisiert, dass vor allem junge Einwohner Luxemburgs eine über sie verhängte Quarantäne ignorierten und sogar teilweise als positiv auf COVID-19 Getestete ins Ausland reisten.[34]

Literatur

  • Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway?. In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273.

Einzelnachweise

  1. Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway?. In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273, hier: S. 1271.
  2. Nationale Teststrategie – wer wird in Deutschland getestet? Robert Koch-Institut, 17. Juni 2020, abgerufen am 8. Juli 2020.
  3. Robert Koch-Institut: Wie viele Menschen sind immun gegen das neue Coronavirus? Robert Koch-Institut startet bundesweite Antikörper-Studien. 9. April 2020, abgerufen am 6. August 2020.
  4. Robert Koch-Institut: Informationen zur Studie Corona-Monitoring lokal. 22. Juni 2020, abgerufen am 6. August 2020.
  5. Christina Poethko-Müller et al.: Studien zur Seroprävalenz von SARS-CoV-2 in Deutschland und international. (2020). In: Journal of Health Monitoring, S. 5.
  6. Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway?. In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273, hier: S. 1271.
  7. Hyperendemic. In: Merriam-Webster Online Dictionary, abgerufen am 6. August 2020.
  8. Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway?. In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273, hier: S. 1271.
  9. Justin Lessler et al.: What is a hotspot anyway?. In: The American journal of tropical medicine and hygiene. (2017). Seiten 1270–1273, hier: S. 1272.
  10. Nationale Teststrategie – wer wird in Deutschland getestet? Robert Koch-Institut, 17. Juni 2020, abgerufen am 8. Juli 2020.
  11. Einigung zu Corona-Lockerungen. tagesschau.de, 6. Mai 2020, abgerufen am 27. Juni 2020.
  12. Länder senken Obergrenze für Corona-Hotspots. In: tagesschau.de. 19. Mai 2020, abgerufen am 27. Juni 2020.
  13. Zahl der bestätigten Corona-Fälle steigt auf 428 Personen. Landkreis Vechta, 19. Juli 2020, abgerufen am 30. Juli 2020.
  14. Urlaub und Coronavirus: Bund und Länder einigen sich auf Regel für Touristen aus Hot-Spot-Gebiet. wa.de (Westfälischer Anzeiger), 28. Juni 2020, abgerufen am 28. Juni 2020.
  15. Lockerungen noch fraglich: Gütersloh bangt, Warendorf hofft. wdr.de, 28. Juni 2020, abgerufen am 29. Juni 2020.
  16. "Lockdown" im Kreis Gütersloh: Das kommt jetzt auf die Bevölkerung zu. stern.de, 23. Juni 2020, abgerufen am 28. Juni 2020.
  17. Landkreis Osnabrück: Massiver Coronaausbruch: Strenge Vorschriften für Menschen aus Gütersloh und Warendorf. 23. Juni 2020, abgerufen am 29. Juni 2020.
  18. Sommerurlaub trotz Corona: Italiener trauen ihren Augen nicht - so haben sie ihre Strände lange nicht gesehen. wa.de (Westfälischer Anzeiger), 25. Juni 2020, abgerufen am 28. Juni 2020.
  19. Corona-Hotspots: Lockdown wird für Kreis Gütersloh verlängert, für Kreis Warendorf aufgehoben. wa.de, 29. Juni 2020, abgerufen am 30. Juni 2020.
  20. "Lockdown" im Kreis Gütersloh aufgehoben: So freudig reagieren Einwohner. wdr.de, 6. Juli 2020, abgerufen am 7. Juli 2020.
  21. Robert-Koch-Institut: Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronvirus-Krankheit-2019 (COVID-19). 27. Juli 2020, S. 4, abgerufen am 3. August 2020
  22. Ralf Müller: Landkreis Dingolfing-Landau – Regierung will BMW vor Lockdown bewahren. idowa.de. 28. Juli 2020, abgerufen am 3. August 2020
  23. 186 aktive Corona-Fälle. Grafik: So sind die Corona-Fälle im Kreis Dingolfing-Landau verteilt. pnp.de (Passauer Neue Presse). 31. Juli 2020, abgerufen am 3. August 2020
  24. Alfons Deter: Corona-Hotspot Mamming: Reisebeschränkungen für Menschen aus Kreis Dingolfing-Landau. topagrar.com. 28. Juli 2020, abgerufen am 3. August 2020
  25. Luxemburg:Reise- und Sicherheitshinweise. Auswärtiges Amt, 9. August 2020, abgerufen am 9. August 2020.
  26. Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI. Robert-Koch-Institut, 7. August 2020, abgerufen am 9. August 2020.
  27. COVID-19-Reisewarnung. Auswärtiges Amt, 7. August 2020, abgerufen am 9. August 2020.
  28. Robert-Koch-Institut: Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronvirus-Krankheit-2019 (COVID-19). 25. Juli 2020, S. 4, abgerufen am 3. August 2020
  29. Robert-Koch-Institut: Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronvirus-Krankheit-2019 (COVID-19). 26. Juli 2020, S. 4, abgerufen am 3. August 2020
  30. Lars Pankoke und Thorsten Baumgart fordern Maßnahmen nach tatsächlichem Infektionsgeschehen. westfalenblatt.de, 2. Juli 2020, abgerufen am 4. Juli 2020.
  31. Corona-Hotspot Gütersloh: „Es wäre besser gewesen, die Bewohner nicht reisen zu lassen.“ deutschlandfunk.de. 26. Juni 2020, abgerufen am 30. Juni 2020
  32. Anstieg der Corona-Infektionen: Provinz am Limit. taz.de, 23. Juni 2020, abgerufen am 30. Juni 2020.
  33. Beschluss des 20. Senats vom 28. Juli 2020. Verwaltungsgerichtshof Bayern, 28. Juli 2020, abgerufen am 26. August 2020.
  34. Viele Menschen in Luxemburg halten sich nicht an die Quarantäne – und fahren trotz Corona-Infektion in den Urlaub. tageblatt.lu, 5. August 2020, abgerufen am 9. August 2020.