„Gravamen“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
MerlBot (Diskussion | Beiträge)
+QS: Kategorien fehlen
Zeile 6: Zeile 6:
* allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen
* allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen
* im [[Zivilprozess]]recht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags.
* im [[Zivilprozess]]recht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags.

[[Kategorie:Kanonisches Recht]]

Version vom 18. Mai 2014, 16:26 Uhr

Dieser Artikel wurde am 18. Mai 2014 auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion!
Folgendes muss noch verbessert werden:  WP:Wikifizieren: Kategorien fehlen -- MerlBot 07:30, 18. Mai 2014 (CEST)

Gravamen (lat.: drückende Last; Plural: Gravamina) ist ein Begriff aus dem Mittelalter und bezeichnet:

  • eine Beschwerde oder einen Vorwurf gegen Kirche und Klerus oder den Lehnsherren. Bekannt vor allem Gravamina der deutschen Nation
  • einen Einwand gegen Aussagen einer kirchlichen Bekenntnisschrift
  • eine von den Untertanen zu erbringende Abgabe an den Lehnsherren oder die Kirche
  • allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen
  • im Zivilprozessrecht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags.