„Flash-Cookie“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Formulierung und Richtigstellung(Klage VOR dem United States District Court, nicht "von ihm verklagt")
Zeile 4: Zeile 4:
Im Gegensatz zu herkömmlichen [[HTTP-Cookie]]s ermöglicht diese Technik den Webseiten, Inhalte browserunabhängig und ohne Verfallsdatum auf dem Rechner des Webseitenbetrachters zu speichern. So werden Daten, die beim Betrachten von Flash-Inhalten (Filme, [[Streaming Media]], Werbung usw.) mit einem [[Browser]] (z. B. [[Mozilla Firefox]]) geschrieben wurden, auch beim Betrachten der gleichen Internetseite mit einem anderen Browser (z. B. [[Internet Explorer]]) an den Server gesendet.
Im Gegensatz zu herkömmlichen [[HTTP-Cookie]]s ermöglicht diese Technik den Webseiten, Inhalte browserunabhängig und ohne Verfallsdatum auf dem Rechner des Webseitenbetrachters zu speichern. So werden Daten, die beim Betrachten von Flash-Inhalten (Filme, [[Streaming Media]], Werbung usw.) mit einem [[Browser]] (z. B. [[Mozilla Firefox]]) geschrieben wurden, auch beim Betrachten der gleichen Internetseite mit einem anderen Browser (z. B. [[Internet Explorer]]) an den Server gesendet.


Im Gegensatz zu HTTP-Cookies ist bei den Flash Cookies keine Speicherbegrenzung von 4KB der Fall. Unter den Standarteinstellungen ist es möglich 100KB zu speichern. Sollte diese Größe überschritten werden wird der Nutzer benachrichtigt. Falls der Nutzer zustimmt kann der Speicherplatz in Stufen verändert werden. <small>(0kb, 10kb, 100kb, 1Mb, 10Mb, und unbegrenzt)</small>
Im Gegensatz zu HTTP-Cookies ist bei den Flash Cookies keine Speicherbegrenzung von 4KB gegeben. Unter den Standardeinstellungen ist es möglich, 100KB zu speichern. Sollte diese Größe überschritten werden wird der Nutzer benachrichtigt. Falls der Nutzer zustimmt, kann der Speicherplatz in Stufen verändert werden. <small>(0kb, 10kb, 100kb, 1Mb, 10Mb, und unbegrenzt)</small>


Sonst unterliegen Flash-Cookies denselben Beschränkungen wie herkömmliche Cookies: Sie können nur von der Webseite ausgelesen werden, die sie zuvor gespeichert hat.
Sonst unterliegen Flash-Cookies denselben Beschränkungen wie herkömmliche Cookies: Sie können nur von der Webseite ausgelesen werden, die sie zuvor gespeichert hat.

Version vom 16. August 2010, 09:03 Uhr

Flash-Cookies oder Local Shared Objects (LSO) sind Dateien, in die Webseiten, welche Flash-Medien einbinden, benutzerspezifische Daten auf dem Rechner des sie abrufenden Benutzers schreiben und später wieder auslesen können. Verwaltet werden diese Dateien nicht vom Webbrowser selbst, sondern von seinem jeweiligen Flash-Player-Plugin.

Abgrenzung

Im Gegensatz zu herkömmlichen HTTP-Cookies ermöglicht diese Technik den Webseiten, Inhalte browserunabhängig und ohne Verfallsdatum auf dem Rechner des Webseitenbetrachters zu speichern. So werden Daten, die beim Betrachten von Flash-Inhalten (Filme, Streaming Media, Werbung usw.) mit einem Browser (z. B. Mozilla Firefox) geschrieben wurden, auch beim Betrachten der gleichen Internetseite mit einem anderen Browser (z. B. Internet Explorer) an den Server gesendet.

Im Gegensatz zu HTTP-Cookies ist bei den Flash Cookies keine Speicherbegrenzung von 4KB gegeben. Unter den Standardeinstellungen ist es möglich, 100KB zu speichern. Sollte diese Größe überschritten werden wird der Nutzer benachrichtigt. Falls der Nutzer zustimmt, kann der Speicherplatz in Stufen verändert werden. (0kb, 10kb, 100kb, 1Mb, 10Mb, und unbegrenzt)

Sonst unterliegen Flash-Cookies denselben Beschränkungen wie herkömmliche Cookies: Sie können nur von der Webseite ausgelesen werden, die sie zuvor gespeichert hat.

Umgang mit Flash-Cookies

Problematisch ist der Umstand, dass Flash-Cookies nicht von der Cookieverwaltung des Browsers administriert werden, sondern vom browserexternen Adobe-Flash-Programm selbst. Somit müssen sie bei Bedarf manuell oder mit Hilfe spezieller Software (Flash-Cookie-Killer, CCleaner) gelöscht werden.

Betriebssystemebene

Flash-Cookies werden bei dem Standard-Adobe-Flash-Plugin unter den Benutzerordners des aktuell angemeldeten Benutzers angelegt. Sollten die Entsprechenden Verzeichnisse nicht verfügbar sein ist es dem Anwender nicht möglich Flash Cookies anzulegen und zu nutzen. Für gewöhnlich haben Flash Cookies die Dateierweiterung .sol. Die Anwendungen legen innerhalb des zugewiesenen Speicherortes einen Domainordner an. (z.B.: Cookies von Wikipedia würden unter einem separaten Ordner de.wikipedia.org abgelegt) Bei Selbst-ausführenden Flashprogrammen wird für gewöhnlich als Domain localhost genutzt - oder wie bei Adobe AIR für die Applikation separat ein Verzeichnis erstellt.

Standard Speicherorte
Betriebssystem Speicherort Anmerkung
Microsoft Windows %AppData%\Macromedia\Flash Player\#SharedObjects

%APPDATA%\Macromedia\Flash Player\macromedia.com\support\flashplayer\sys
%APPDATA%\[AIR Paket ID]\Local Store\#SharedObjects\

%AppData% steht für das Benutzerverzeichnis

Adobe AIR Anwendungen speichern separat in eigenen Ordner

Mac OS X ~/Library/Preferences/Macromedia/Flash Player/#SharedObjects

~/Library/Preferences/[AIR Paket ID]
~/Library/Preferences/Macromedia/FlashPlayer/macromedia.com/Support/flashplayer/sys

~ steht für das Benutzerverzeichnis

Adobe AIR Anwendungen speichern separat in eigenen Ordner

Linux ~/.macromedia ~ steht für das Benutzerverzeichnis

Anlegen von Flash-Cookies verhindern

Die Speicherung von Flash-Cookies lässt sich mit dem Einstellungsmanager des Flash-Players konfigurieren, der allerdings nur online über die Adobe-Website zugänglich ist.[1]
Ohne Internetverbindung ist es dem Nutzer auch manuell möglich das Speichern von Flash Cookies zu steuern. (Verzeichnisse siehe Tabelle)

Unter Mac OS X reicht es aus, den Ordner mit Schreibschutz zu versehen. Seitenspezifische Einstellmöglichkeiten des Flashplayers sind dann jedoch nicht mehr möglich. Auch ist es möglich die Domainordner sepperat zu sperren und nur einzelne Seiten das anlegen von Flash Cookies zu verwehren.

Unter Windows kann man die Verzeichnisse löschen und durch gleichnamige leere schreibgeschützte Dateien zu ersetzen. Auch ist es hier ebenfalls möglich Domainordner separat zu "schützen".

Unter Linux ist es analog zu Mac OS X möglich, den Ordnern die Schreibrechte zu entziehen.

Firefox

Für den Browser Firefox gibt es zur Verwaltung der Flash-Cookies auch Browsererweiterungen wie BetterPrivacy.[2] Mit dieser Erweiterung lässt sich das Löschen der Flash-Cookies automatisieren. Die Entwicklererweiterung Objection[3] zeigt detaillierte Informationen zu den einzelnen Flash-Cookies, diese ist jedoch mit den aktuellen Firefoxversionen nicht kompatibel.

Externe Programme

Unabhängig von dem Browser gibt es mittlerweile viele Programme die es dem Nutzer ermöglichen Cookies auf der Festplatte zu entfernen. So gibt es unter Linux das Systembereinigungsprogramm BleachBit. Unter Windows gibt es mittlerweile viele Programme die Flash Cookies ebenfalls entfernen können.

Kritik

Durch die Vorteile der Flash-Cookies (umständlicher für den Nutzer zu löschen, bieten mehr Speicherplatz als HTTP-Cookies) haben viele Webseiten[4] die Flash-Alternative als Ergänzung zu herkömmlichen Cookies erkannt. Im Gegensatz zu HTTP-Cookies sind ihre Flash-Äquivalente zumeist nur von Hand zu löschen[5] oder es wird zumindest eine Browser-Erweiterung benötigt. Auch kann ein Flash-Cookie als eine Art Backup[6] für HTTP-Cookie verwendet werden. Dies bedeutet, dass auch wenn der Nutzer die HTTP-Cookies löscht, diese bei dem erneuten Besuch wieder - anhand der Daten des Flash-Cookies - verfügbar sind. Problematisch betrachtet wird ebenfalls, dass die Flash-Cookies browserübergreifend agieren.[7]

Rechtslage

Flash-Cookies können lediglich Einstellungen einer Webseite beinhalten. In Fällen wo in den Cookies jedoch eine Möglichkeit der Identifikation (ID) einrichtet und diese zur Aufzeichnung des Benutzerverhaltens dient, kann es nach §3, Absatz 1, des Bundesdatenschutzgesetzes zur Rechtslage von personenbezogenen Daten kommen. In diesem Fall müsste die Einwilligung des Nutzers vor einer Speicherung eingeholt werden.

Klage

Am 23. Juli 2010 wurden die Internetseiten von MTV, ESPN, MySpace, Hulu, ABC, NBC und Scribd vor dem United States District Court (Central District of California) verklagt da sie, laut Klageschrift, Flash-Cookies dazu genutzt haben, um HTTP Cookies wiederherzustellen. Hierdurch konnte das Verhalten des Nutzers weiterhin verfolgt werden.[8]

Einzelnachweise

  1. Hilfe zu Flash Player – Globale Speichereinstellungen
  2. https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/6623
  3. http://objection.mozdev.org/
  4. http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-flash-cookies-zombies-datenschutzrecht/
  5. http://www.pcfreunde.de/artikel/a61/flash-cookies-datensammler-der-naechsten-generation/
  6. http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-flash-cookies-zombies-datenschutzrecht/
  7. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Expertin-warnt-vor-Flash-Cookies-750517.html
  8. http://www.wired.com/images_blogs/threatlevel/2010/07/CV10-5484-GW-JCGx-Complaint-Summons-Civil-Case-Cover-Sheet1.pdf